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V. Sonstige Bestimmungen. 22
1“
Sonstige Geschäfte der Stadtschaft. 1“ . u“ . (1) Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent⸗ lichen Kassen oder bei Banken aufzunehmen. (2) Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nach den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund⸗ sätzen vorübergehend nutzbar anzulegen. (3) Grundstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen.
.(4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer satzungs⸗ mäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. 8 8
§ 23. 8 Haushaltsplan und Jahresabschluß. 8
(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.
(2) Spätestens sechs Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver⸗ waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellungnahme des Verwal⸗ tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.
(3) Spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustim⸗ mung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Abschluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen⸗ den Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.
. (84) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗ berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Ge⸗ schäftsbericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
(5) Der Jahresabschluß ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den An⸗ ordnungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. In alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
§ 24.
38 Verwendung des Reingewinns, Sicherheitsrücklage. 8 vW (1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrücklage gebildet. Der am Jahres⸗ schluß sich ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rück⸗ lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. (2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus § 5 Abs. ‚2 erstattet werden.
§ 25. Bestimmungen über die Haftung.
1.“
8 18
(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Inhabern der von ihr en gegenenen
Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß § 21 und § 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Sachsen als Gesamtschuldner.
(2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft*). .
(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in § 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersatzansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen. .
VI. Verwaltung. § 26.
8 8 ETSrgane der Stadtschaft. Organe der Stadtschaft sind: 1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. § 27.
Vorstand und Gefolgschaft.
(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordent⸗ lichen oder stellkvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsitzer des Verwaltungsrats.
(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach § 148 des Deutschen Beamten⸗
gesetzes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschriften. Der Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte auf Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte auf Lebenszeit, sonst auf Privatdienstvertrag, angestellt. Vor der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflichen Beamtenverhältnis verlangt werden. 8 (4) Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch 4 den Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder versetzt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Ein⸗ willigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. Sonstige Beamte der Stadtschaft werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand versetzt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich.
(5) Die Besoldung der Beamten richtet sich nach einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung
des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.
1 66) Die nach dem Deutschen Beamtengesetz dem Dienstvorgesetzten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgesetzter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter ist der Leiter der Stadtschaft. “ 8
§ 28. Zeichnungsbefugnis.
(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Stadtschaft der Provinz Sachsen“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandsmitglieds und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung hes Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordentlichen Vorstandsmitglieder gleich. Für den laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine ab⸗ weichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unterschrifts⸗ verzeichnisse bekanntgemacht.
. (2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder Angestellten tragen (Absatz 1 Satz 1 und 2) und mit dem Siegel oder Stempel der Stadt⸗ schaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger satzungsmäßiger Vorschriften rechtsverbindlich; sie sind öffentliche Urkunden.
§ 29.
1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats. 8 8 (1) Vorsitzer des Verwaltungsrats ist der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung durch einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsitzer bestellt nach Anhörung des Leiters der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. (2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. 683) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bis⸗ herigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort. (4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste 8 der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft (§ 6) sowie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Ver⸗ mögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen, oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Interesse der Stadtschaft geboten erscheint. 1b (5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absätze 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden. (6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwands⸗ digung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
§ 30. Sitzungen des Verwaltungsrats.
(1) Der Vorsitzer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand 99 vercerde fassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen. G
8
*) § 16 Abs. 1 der Satzung der Preußischen Zentralstadtschaft lautet:
Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den im Deckungsregister ein⸗ getragenen Deckungsmitteln und ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungsmittel und das Eigen⸗ vermögen der Zentralstadtschaft nicht ausreichen, haften die Einzelstadtschaften gemeinsam mit ihren
sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sitzung zugegangen ist. Wenn der Vorsitzer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist, oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen.
8 (3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue“ Sitzung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver⸗ antworkung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.
(5) Der Vorsitzer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs⸗ rats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder — im Falle einer Verhinderung — ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen. . — den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.
(7) Der Vorsitzer leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftlicher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ist.
§ 31.
Zuständigkeit des Verwaltungsrats.
Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 8 1 Abs. 4 und 5, § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwal⸗ ngsrat ob:
1. Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind; die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von Ver⸗ lusten an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden sollen; die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen; die Beschlußfassung über eine Aenderung der Satzung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers; die Zustimmung zu Satzungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft. 6
§ 32. — Ausschuß. Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß oder ein einzelnes Mitglied zu bestellen. Der Ausschuß oder das Mitglied arbeitet nach einer
vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.
8 8 33. 8 Veröffentlichungen. Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußsschen
Provinz Sachsen“, sowie die Amtsblätter der Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt. § 34. 1
8 ESetaatsaufsicht. 8 8 8 8
(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs⸗ und Preußischen
Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Magdeburg ausgeübt. 1 (2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten. Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht: a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige eneli Schriftstücke Einsicht zu nehmen, sowie die Kassen⸗ bpbeestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen, b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen, oc) jederzeit zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfand⸗ briefe gewahrt sind, 2 d) di. Sorlogung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu erlangen, e) an allen Sitzungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sitzungen zu entsenden, auch solche Sitzungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen. 1) Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs⸗ oder Landesgesetze, gegen die Satzung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.
(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft.
§ 35. Auflösung. Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Provinz Sachsen, der es mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemein⸗ nützigen oder öffentlichen Zwecken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.
§ 36. nebergangsbestimmungen.
]) Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Satzung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten⸗ beitrages weiter zu erheben.
(2) Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden.
(3) Bei den zur Zeit des Inkrafttretens dieser Satzung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft ist das bisherige erste Vorstandsmitglied. “ 11A4A“*“
Inkrafttreten der Satzung. Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1939 an die Stelle der bisherigen Satzung.
Ich stelle hiermit die Satzung der Stadtschaft der Provinz Sachsen gemäß § 36 der jetzigen Satzu der Stadtschaft, in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Hersane 8 nas hse den etg⸗ 88 Ihöh te gererrhiclanesschüsse 8 24. Mai 1933, dem Beschlusse des Provinziallandtages om 30. Mai u rtike iffer 1 des Gesetzes über die Erweiter i äsi denten vom 15. Dezember 1933 fest. 8 1164“*“
Merseburg, den 1. Juli 1939. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen (Verwaltung des Provinzialverbandes). In Vertretung: Otto, Landeshauptmann.
Die vom Oberpräsidenten der Provinz Sachsen (Verwaltung des Provinzialverbandes) gemäß 8 36 der jetzigen gcben in Verbindung mit Art. II des Gesetzes Ds 1933 198) &. I“ nehmigte neue Fassung der Satzung der Stadtschaft der Provinz Sachsen wird hiermit mit der Maßgabe genehmigt, daß der § 36 Abs. 3 die Fassung der Stadtschaftsmustersatzung erhält — “
(Siegelh Berlin, den 9. September 1939. “ Das Preußische Staatsministerium züupgleich für den Finanzminister und den Minister des Innern. Derr Virtschaftsminister. b1“X“ Im Auftrag: 8 1 Dr. Josten. Genehmigung IV Kred. 17334/39 Wi. Min. Wi 3839/28. 8. Fin. Min. ( Vb IV 6 Nr. 1 (En.) Min. d. J.
Beglaubigt: Krönauer, Büroangestellter
Die vorstehende Satzung der Stadtschaft der Provinz Sachsen sowie die Genehmigungsurkunde Preußischen Staatsministeriums vom 9. September 1939 wird hiermit öffentlich nahnng “ nae ben der Genehmigungsurkunde vom 9. September 1939 erwähnte Maßgabe ist hierbei berücksichtigt.
Halle (Saale), den 31. Oktober 1939. Stadtschaft der Provinz Sachsen. 8. Der Vorstand. 1
Provinzialverbänden der Preußischen Zentralstadtschaft für die im Umlauf befindliche dbri MNaßgabe hr in Höhe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf als —“ 88
Fiedler. Schuster.
(2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß —
Staatsanzeiger und das Amtsblatt des Oberpräsidenten — Verwaltung des Provinzialverbandes — „Die
“ 11““
zum Deutschen Rei zugleich Zentralha
Zentralhandelsregisterbeilage
chsanzeiger und Preußischen ndelsregister für das Deutsche
8
Staatsanzeiger Reich
——
———
Erscheint an jedem Zeitungsgebühr,
Wochentag abends. B. preis monatlich 1,15 ℛℳ einschließlich 0,30 Uℳ aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 5„h. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Bezugs⸗
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die An⸗ zeigenstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen
sein.
Inhaltsübersicht.
1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. —
3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister.
— 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags⸗
rolle. — 7. Konkurse und Vergleichssachen. — 8. Verschiedenes.
1. Handelsregister.
epr die Angaben in ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der
Registergerichte nicht übernommen. Aachen.
[42945]
Handelsregister
Amtsgericht, 5, Aachen. Aachen, den 23. November 1939.
8 Veränderungen: B 1130 „Gut Wäldchen Grund⸗ stürksgesellschaft mit beschränkter Haftung“, Aachen (Beselerstraße 15). Bankier Carl Deichmann, Berlin, ist als Geschäftsführer abberufen. Dr. Bernd von Mumm, Kaufmann, Berlin, ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt.
27. November 1939.
A 3543 „Hüffer & Gastrich“, Aachen (Maschinenfabrik, Goebbel⸗ asse 15). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Diplomingenieur Hermann Schiff⸗ ler,. Aachen, ist Alleininhaber.
A 3777 „Fecken — Kirfel“, Aachen (Maschinenfabrik, Goebbelgasse 15). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Diplomingenieur Hermann Schifkfler, Aachen, ist Alleininhaber. Ansbach. [42946]
Amtsgericht Ansbach.
H.⸗R. A II 201 Herren⸗ u. Knaben⸗ bekleidung Elisabeth Dethlefs, Sitz Ansbach (Unterer Markt 20). Firmen⸗ inhaberin Elisabeth Dethlefs, geb. Clau⸗ sen, Kaufmannsehefrau in Ansbach. Karl Dethlefs, Kaufmann in Ansbach, ist Prokura erteilt. Arnstadt. [42947]
Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 17. November 1939. 86 Erloschen:
AX 591 offene Handelsgesellschaft Heinrich Strobel in Gräfenroda.
Arnstadt, den 24. November 1939.
A 1061 Hugo Gering „Tempo“⸗ Verpackungsmaschinen⸗ und Werk⸗ zeugfabrik in Arnstadt.
Arolsen. [42948] Amtsgericht Arolsen.
In unser Handelsregister A Nr. 18 Firma Gebrüder Mosheim in Wrexen ist am 22. November 1939 fol⸗ gendes eingetragen: ,
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liqui⸗ dator ist der bisherige Gesellschafter David Israel Mosheim in Wrexen.
Die Prokura von a) Ella Sarah Mos⸗ heim, b) Else Sarah Mosheim ist er⸗ loschen.
Auerbach, Vgtl. Handelsregister Amtsgericht Auerbach (Vogtl.), den 27. November 1939. Veränderung:
H.⸗R. A 2 Albrecht Glöckner, Rau⸗ tenkranz. Der bisherige Inhaber ist ufolge Todes ausgeschieden. Als per⸗ fönlich haftende Gesellschafter sind in die Firma eingetreten: 8 a) Johanna Hildegard verw. Glöckner
geb. Adler in Rautenkranz i. V.,
b) Karl⸗Heinz Glöckner, geb. am
11. März 1921, Rautenkranz i. V.
Der minderjährige Gesellschafter Karl⸗ Heinz Glöckner ist bis zum Eintritt der Volljährigkeit — d. i. der 11. März 1942 — von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen. “
Dem Ernst Tauscher, kaufmännischer Angestellter in Carlsfeld i. Erzgeb., ist Prokura erteilt. 6
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Januar 1939 begonnen.
[42949]
Bad Wildungen-. [42950] Amtsgericht Bad Wildungen, 23. November 1939.
In das Handelsregister B ist unter Nr. 28 — Staatliche Wildunger Mineralquellen A. G., Bad Wil⸗ dungen — heute eingetragen worden: Die Bestellung des Oberregierungsrats Beermann, Arolsen, zum Vertreter des Vorstandes ist erloschen; zum Vorstand ist der Kurdirektor Dr. Heinrich de Haan in Bad Wildungen beestellt
worden.
Berlin. Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 24. November 1939. Neueintragungen: A 108 520 Agil Chemie Dr. Vaas & Co., Berlin (Herstellung von chemisch⸗metallurgischen Vorprodukten
[42951]
für die Erzeugung von umhüllten Schweißdrähten, Berlin⸗Oberschöne⸗ weide, Tabbertstr. 13).
Kommanditgesellschaft seit dem 14. Sep⸗ tember 1939. Persönlich haftende Ge⸗ sellschafter sind: Chemiker⸗Kaufmann Dr. Wilhelm Vaas, Berlin, und Me⸗ tallurge Diplomingenieur Wilhelm Schiefelbein, Berlin. Dr. Wilhelm Vaas vertritt die Gesellschaft allein, Wilhelm Schiefelbein aber nur gemein⸗ sam mit ihm oder einem Prokuristen. Prokurist: Frau Irmgard Vaas, ge⸗ borene Dittmann, Berlin. Sie vertritt gemeinsam mit einem persönlich haf⸗ tenden Gesellschafter oder einem Pro⸗ kuristen. Es ist eine Kommanditistin beteiligt.
A 108 521 Drogerie Oskar Anders, Berlin (Berlin⸗Weißensee, Berliner Allee 94).
Inhaber: Drogist Oskar Anders, Berlin.
A 108 522 Buchhandlung am Pra⸗ ger Platz Helene Flohr, Berlin (Berlin⸗Wilmersdorf, Prager Platz 4).
Inhaber: Unverehelichte Helene Flohr,
Berlin. Erloschen: A 103 109 H. & L. Cendrowicz. Die Firma ist erloschen. A 88 386 Wilhelm Cohn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Firma ist erloschen.
Die
Berlin. [42952] Amtsgericht Berlin. Abt. 552. Berlin, 24. November 1939. Neueintragungen:
A 108 519 Haus W. Pötsch Verlag Inhaber Alexander Boß, Berlin (Lichterfelde, Ringstraße 47 a).
Inhaber: Verleger Alexander Boss, Berlin⸗Lichterfelde. Der Verleger Wal⸗ ter Pötsch, Alleininhaber der nicht ein⸗ getragenen Firma Hans W. Pötsch Ver⸗ lag in Wien I, Stubenring 16, früher in Breslau, hat durch Kaufvertrag vom 4. Mai 1939 seinen Verlag an Alexander Boss, Alleininhaber der Firma Widu⸗ kind Verlag Alexander Boss in Berlin⸗ Lichterfelde, Ringstr. 47 a, verkauft, der den Pötsch Verlag in Berlin weiter⸗ führt.
A 108 518 Alwin Weyer, Berlin (Herstellung und Vertrieb von Damen⸗ bekleidung, C 2, Jerusalemer Str. 21).
Inhaber: Kaufmann Alwin Weyer, Berlin.
Veränderungen:
A 106 706 Velkel & Heilmann Eier⸗Import und Großhandel (C 2, Linienstraße 359.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Kauf⸗ mann Fritz Heilmann, Berlin, ist nun⸗ mehr Alleininhaber.
Erloschen:
A 86 821 Siegfried Littauer,
A 89 409 Maximilian Meyer,
A 90 506 E. Rothe:
Die Fivma ist erloschen.
Berlin. [42953] Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berlin, 24. November 1939. Veränderung:
B 50 966 Deutscher Lloyd Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft (W 9, Linkstr. 17). „
Prokurist: Walter Rex in Berlin. Er vertritt in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem Prokuristen.
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei den Amts⸗ gerichten Hamburg und Wien er⸗ folgen, und zwar unter der Firma der Zweigniederlassung in Hamburg: Altonaer Feuer⸗Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft von 1830 (Zweigdirektion des Deutschen Lloyd, Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft).
Berlin. 1742954] Amtsgericht Berlin. Abt. 563. Berlin, 25. November 1939. Veränderungen: B 53 003 Gaßmann & Co., Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (Brennmaterialien, N 65, Fenn⸗
straße 22 — 26).. für Curt Strobel ist
Die Prokura erloschen.
B 58 273 Deutsche Spedition, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (W 35, Admiral⸗von⸗Schröder⸗Str. 29).
a) Dr. Ulrich Scharlibbe in Ham⸗ burg ist unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Hamburg Einzel⸗ prokura erteilt. 8 Dr. Heinrich Flügel in Bremen ist unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Bremen Einzel⸗
„Robert Welz“;
prokura erteilt. c) Dr. Walter Zimmer⸗ mann in Lübeck ist unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Lübeck Ein⸗ zelprokura erteilt. d) Dr. rer. pol. Kurt Hoffmann in Stettin ist unter Be⸗ schränkung auf die Zweigniederlassung Stettin Einzelprokura erteilt. Die Ein⸗ tragung wird für die Zweignieder⸗ lassungen bei den Amtsgerichten Ham⸗ burg, Bremen, Lübeck und Stettin er⸗ folgen. Die Zweigniederlassungen führen als Firmenzusatz die Bezeich⸗ nung Zweigniederlassung und den Ort der Niederlassung. Berlin. [ĩ42955] Amtsgericht Berlin. Abt. 564. Berlin, 25. November 1939. Veränderung:
B 52 143 Terrassenhaus⸗Bau Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung (Charlottenburg, Kaiserdamm 47/48).
Dr. Hermann Qutllitz ist nicht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Heinrich Merget in Groß Glienicke (Osthavel⸗ land) ist zum Geschäftsführer bestellt. Boxberg, Baden. [42956]
Handelsregister
Amtsgericht Boxberg (Baden).
Veränderung vom 27. November 1939: A II 18 Franz Schmitt, Box⸗ berg. Die Firma ist geändert ing Inhaber ist jetzt Robert Welz, Elektromeister in Boxberg. Burg, Bz. Magdeb. [42286]
Bekanntmachung.
Amtsgericht Burg b. Magdeburg,
den 14. November 1939.
Die im hiesigen Handelsregister unter Nr. 505 eingetragene Firma Günther Scheele, Kaufmann in Burg, soll von Amts wegen gelöscht werden. Es wer⸗ den deshalb der Inhaber der Firma oder sein Rechtsnachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Wider⸗ spruch gegen die Löschung binnen drei Monaten beim unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die Löschung erfolgen wird.
Coburg. [42957] Handelsregistereinträge Amtsgericht Coburg, 28. Nov. 1939. Bei der Fa. Metallwerk Max Brose & Co. in Coburg am 21. Nov. 1939: Die Prokura des Kaufmanns Friedrich Dehler ist erloschen. Dem Kaufmann Richard Heldrung und dem Kaufmann Rolf Schüppler, beide in Coburg, ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß je zwei Prokuristen gemein⸗ sam zeichnen. Löschungen: Fa. Dampf⸗ ziegelei Coburg Carl Liefke in Co⸗ burg am 15. Nov. 1939. (Geschäftsauf⸗ gabe.) Fa. Johann Weberpals in Coburg, am 18. Nov. 1939. (Von
Amts wegen.)
Coburg. [42958] Handelsregister Amtsgericht Coburg, 27. Nov. 1939. Veränderungseinträge:
Bei der Fa. Porzellanfabrik Paul Rauschert G. m. b. H. in Pressig⸗ Rothenkirchen (Ofr.), am 15. Nov. 1939: Die Prokura des Fa Thees ist erloschen. Bei der Wa. Ton⸗ u. Ziegelwerk Hummendorf Lorenz Böhm in Hummendorf b. Kronach am 25. Nov. 1939: Nunmehriger In⸗ haber ist der Rechtsanwalt Dr. Ludwig Böhm in Kronach. Bei der Fa. Karl Schreider Bayer. Bierbrauerei in Falkenstein, Gmde. Steinbach a. Haide, am 27. Nov. 1939: Den Kaufleuten Karl Heinz Jammers und Dr. Rudolf Küpper in Falkenstein so⸗ wie Ludwig Müller⸗Ali in Fischbach⸗ mühle ist Prokura in der Weise erteilt, daß je zwei gemeinschaftlich zur Ver⸗
tretung berechtigt sind. Ebenrode. [42961] Handelsregister Amtsgericht Ebenrode, 21. 11. 1939. Veränderung:
A 148 Fr. Ferd. Neiß, Ebenrode.
Die Zahl der Kommanditisten hat sich von 5 auf 6 erhoöht.
Erloschen am 17. 10. 1989: A 168 Robert Reimann, Eydtkau.
Eichstätt. [42962] 1. Fa. Paul Dufft Schuhhaus Weiß, Ingolstadt: Neuer Inhaber Füsshn Dufft, Kaufmannswitwe, In⸗ golstadt.
2. Neueintragungen: a) Thomas Bauer, Sitz Ingolstadt, Inhaber
Thomas Bauer, Schreinermeister und
Sägewerksbesitzer, Ingolstadt, b) Wal⸗ burga Wallner, Sägewerk u. Holz⸗ handlung, Sitz Reichertshofen, In⸗ haber Walburga Wallner, Sägewerks⸗ besitzerswitwe, Reichertshofen. Ferdi⸗ nand Wallner in Reichertshofen ist Prokura erteilt. Eichstätt, 27. Novem⸗ ber 1939. Amtsgericht. Eisenach. [42963] Handelsregister Amtsgericht Eisenach. Eisenach, 21. November 1939. Erloschen: A 147 Werramühle Wartha, Oberingenieur Robert Kohlrausch, Kraft⸗ und Sägewerk, Kiesbaggerei, Eisenach.
Die Firma ist erloschen. Eisenach. [42964] Handelsregister Amtsgericht Eisenach. Eisenach, den 21. November 1939. Neueintragung:
A 434 Fritz Quent, Handelsver⸗
tretungen, Eisenach. Inhaber ist der Kaufmann Quent in Eisenach.
Fritz
Euskirchen. [42965] Handelsregister A Amtsgericht Euskirchen, 27. 11. 1939. Nr. 490 Firma Kornhaus Kom⸗ mern, Müller & Co., Kommandit⸗ gesellschaft, Kommern. Die Prokura des Hans Meyer in Kommern ist er⸗ loschen. Die Prokura des Josef Strot⸗ kötter, Kaufmann in Euskirchen, be⸗
steht als Einzelprokura weiter. Euskirchen. [42966] Amtsgericht Euskirchen, 27. 11.1939.
In unser Handelsregister A unter H.⸗R. A Nr. 635 wurde heute bei der Firma „Zimmermann & Cie., Sin⸗ zenich“ folgendes eingetragen: Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst, Kaufmann Peter Josef Zimmermann aus Sinzenich ist nunmehr Alleininhaber.
Fallersleben. [42967] Amtsgericht Fallersleben, 15. 11.39.
H.⸗R. A Nr. 65: Die offene Handels⸗ gesellschaft G. Bock und Sohn, Bank⸗ geschäft, Fallersleben, ist aufgelöst. Liquidator ist Rechtsanwalt Dr. Rehls in Fallersleben.
Gera. [42810] Handelsregister Amtsgekicht Gera, 27. Novbr. 1939. Löschung: A 1493 Hermann Pohlan, Geraer Dampf⸗Vulkanisier⸗Anstalt in Gera. Die Firma ist erloschen.
Gera. [42811] Handelsregister Amtsgericht Gera, 27. Novbr. 1939. Veränderung:
A Nr. 2365 Arno Drechsel, Mecha⸗ nische Weberei in Gera. Dem Heinz
Drechsel ist Prokura erteilt. ₰ —Oyę——ꝗꝙ— Giessen. [42968] Bekanntmachung. Handelsregister A Amtsgericht Gießen. Gießen, den 27. November 1939. Veränderungen: —
Am 9. November 1939 bei der Firma Ludwig Schneider, Heuchelheim; H.⸗R. A 1867: Der Gesellschafter Lud⸗ wig Schneider II. ist aus der Gesell⸗ schaft durch Tod ausgeschieden.
Am 17. November 1939 bei der Firma Heinrich Hahn, Gießen; H.⸗R. A 1471: Die Prokura der Heinrich Hahn Ehefrau, Johanna geb. Neuhaus, in Gießen bleibt bestehen.
Am 21. November 1939 bei der Firma „Neue Apotheke“ Adolf Berger, Gießen; H.⸗R. A 1726: Der Adolf Berger Ehefrau, Emmy geb. Sohl, in Gießen ist Prokura erteilt.
Am 25. November 1939 bei der Firma Valentin Frey & Co., Gießen; H.⸗R. A 1635: Der Gustav Frey Ehe⸗ frau, Marie geb. Treuke, in Gießen ist Prokura erteilt.
Löschungen:
Am 8. November 1939 bei der Fivma Ph. Lüdeking, Gießen; H.⸗R. A 1554: Die Firma ist erloschen.
Am 13. November 1939 bei der Firma M. Rosenthal, Gießen; H.⸗R. A 1382: Die Firma ist erloschen.
Handelsregister B. Löschungen: 8 Bei der Firma Schade & Füll⸗ grabe, A. G., Zweigniederlassung Gießen; H.⸗R. B. 226: Die Zweig⸗ niederlassung ist aufgehoben.
Glauchau. Handelsregister Amtsgericht Glauchau, den 27. November 1939. Erloschen:
B 4 Neubarth & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Glauchau. Die Abwicklung ist beendet. Die Firma
ist erloschen.
[42812]
Görlitz. 1 [42969]
Handelsregister Amtsgericht Görlitz. Neueintragungen: 8
Am 14. 11. 1939: A ,3705 Erwin Naefe, Görlitz (Eisenkonstruktionswerk, Maschinen⸗ u. Apparatebau, Ei enbahn⸗ Oberbaugeräte). Inhaber ist der In⸗ genieur und Schlossermeister Erwin Naefe in Weinhübel b. Görlitz.
Am 20. 11. 1939: A 3706 Homogen⸗ holz⸗ und Plattenwerk Baldeweg 8 Co. Kommanditgesellschaft, Görlitz (Moltkestr. 8). Die Kommanditgesell⸗ schaft hat am 10. Juli 1939 begonnen. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Holzkaufmann Friedrich Baldeweg in Görlitz. 31 Kommanditisten sind vor⸗ handen.
Veränderungen:
Am 11. 11. 1939 bei A 2724, betr. Görlitzer Koffer⸗ und Lederwaren⸗ fabrik Neuhaus Kommanditgesell⸗ schaft, Görlitz: In die Gesellschaft sind zwei Kommanditisten eingetreten; ein Kommanditist ist ausgeschieden. Die Ein⸗ lage eines Kommanditisten ist herabgesetzt worden.
Bei A 3704, betr. Bauglaserei und Feusterglashandlung Theodor Kiese⸗ wetter, Görlitz (Prager Str. 61). Die Firma lautet jetzt „Theodor Kiese⸗ wetter Juh. Alfons Bullmann“. Das Geschäft ist nebst Firma an den Glaser Alfons Bullmann in Görlitz verpachtet
Am 17. 11. 1939 bei A 3599, betr. Walter Liers & Co. Kommandit⸗ gesellschaft, Kohlfurt: Die Firma ist geändert in „Leistenwerk Kohlfurt Walter Liers & Co., Kommandit⸗ gesellschaft“. Die Einlagen von acht⸗ zehn Kommanditisten sind erhöht wor⸗ den. Sechs Kommanditisten sind in die Gesellschaft neu eingetreten.
Erloschen: .
Am 4. 11. 1939: A 3151 Friedrich Rothmann, Görlitz; am 9. 11. 1939: A 3358 Rudolf Jakob, Görlitz; A 3405 Max Rehfeld, Görlitz; am 11. 11. 1939: A 358 Hans Schlobach & Co., Neuhammer, O. L.; am 14. 11. 1939: A 3245 Wilhelm Sobota, Görlitz: am 16. 11. 1939: A 3400 Wil⸗ helm Mewes, Görlitz; am 18. 11. 1939.: A 3149 Alfred Lange, Görlitz; am 20. 11. 1939: A 3376 Friedrich Neubauer, Görlitz. Graz. [42813] Amtsgericht Graz.
Graz, 6. November 1939. Veränderung:
12 H.⸗R. B 61/41 Lokalbahn Für⸗ stengfeld — Hartberg (—Neudau), Graz, Neutorgasse 51.
Mit Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 30. Juni 1939 ist die An⸗ passung der Satzung an das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937, RGBl. I Seite 107, auf Grund der zweiten Verordnung 8 Einführung handelsrechtlicher Vor⸗ schriften im Lande Oesterreich vom 2. August 1938, RGBl. I Seite 988, erfolgt.
Firma nunmehr: Aktiengesellschaft „Lokalbahn Fürsteufeld —Hartberg (— Neudau)“. Sitz: unverändert.
Gegenstand des Unternehmens nun⸗ mehr: Bau und Betrieb der Lokal⸗ bahnen von Fürstenfeld nach Hartberg mit einer Abzweigung nach Neudau, von Hartberg nach Friedberg, von Friedberg nach Aspang und von Fried⸗ berg nach Pinkafeld sowie die Einrich⸗ tung und der Betrieb von anderen Un⸗ ternehmungen, die dem Zwecke der Ge⸗ sönschaft mittelbar oder unmittelbar örderlich sind. Dauer der Gesellschaft: Die Gesellschaft endet mit dem Erlöschen der erworbenen Konzessionen für die vorstehend bezeichneten Linien; sie löst sich jedoch schon früher auf, wenn die ihr gehörigen Bahnen verstaatlicht oder durch die Gesellschaft veräußert werden,