1939 / 289 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 289 vom 9. Dezember 1939. S. 4

Moskau, 29. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,83 100 Reichsmark 212,59.

London, 8. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ½H, Silber auf Lieferung Barren 235⁄198, Silber fein prompt 24¹5716, Silber auf Lieferung fein 25 ⁄16, Gold 168 2.

Wertvaviere.

Frankfurt a. M., 8. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 137,00, Aschaffenburger Buntpapier 62,50, Buderus Eisen 97,50, Cement Heidelberg 139,00, Deutsche Gold u. Silber 221,00 Deutsche Linoleum 124.50, Eßlinger Maschinen 110,00. Felten u. Guill. 141,50, Ph. Holzmann 146,75. Gebr. Junghans —, Lahmeyer 119,00, Laurahütte 25,75, Mainkraftwerke 92,00, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof

Hamburg, 8. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 105 ⅜, Vereinsbank 115,00 Hamburger Hochbahn 97,25, Hamburg⸗Amerika Paketf. 43,50, Hamburg⸗Südamerika 100,00 B., Nordd. Lloyd 46,75. Alsen Zement 210,00, Dyvnamit Nobel 84.00, Guano 93,00, Harburger Gummi 172,00, Holsten⸗ Brauerei 136,00 Neu Guinea —,—, Otavi 17,50

Wien. 8. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,15, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99.70, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100 50, 6 % Wien 1934 99,90 K. Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 223.00 K., „Elin“ AG. f. el. Ind. 19,25, Enzes⸗ felder Metall 24,00, Felten⸗Guilleaume 161,00 †, Gummi Semperit 75 50 †, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗ZJosefs⸗ thal Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— †, Schrauben⸗Schmiedew. 128 50, Siemens⸗Schuckert 8 Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Maanesit —,— †, Steirische Wasserkraft 29,75, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 113,00, Steyrermühl Papier 46,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—

= Variable Kurse

Amsterdam, 8. Dezember. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 79,75, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (YNoung, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 11,00, 4 % England Funding Loan 1960 1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ ziide Unie (Aku) 35 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 124,00, Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 92,25. Koninkl. Nederl. Mif. tot Exploit. v Petroleumbronnen 244 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 29.75, Shell Union (Z) 915⁄16 M., Holland Amerika Liin 85,00, Nederl. Scheepvaart Unie 100,25 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 88,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 187,00, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 10,00, 6 % Preußen 1927 (nat., 10 ⅛h, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 10,50, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —. —, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Prdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat. —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) 11,00 G., 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Acisries Röunies) —,—. 7 % Rob. Bosch A. G. 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) 30,00,

o Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 14 ⅛,

6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 6 ½ % Siemens u. Halske 1926. m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske

m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke

(nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie 0

(nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf.

2 2

Elektr. Wke. 1925) nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat. —,—., Amsterdamsche Bank 89,50, Rotterdamsche Bank Vereeng. 86 50, Deutiche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 21.50, Holl. Kunstzijde Unie 35,00, Internat. Viscose Comp. 15,25, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, JF. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—. Algem. Nederl.⸗Ind. Electrieiteits Mij. (Holding⸗Ges.) 212,50, Montecatini —,—. (Z3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

Kurs der Neichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Niederländisch⸗Indien (niederl.⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich ½6 % Agio. Der Kurs versteht sich für telegraphische Auszahlung und ist für Umsätze bis Rℳ 5000,— verbindlich. Kurs der Reichsbank für Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für London für den innerdeutschen ET (Ankauf von Wechseln, Schecks und Auszahlungen ndet nicht mehr statt).

Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen⸗ wert über Rℳ 300,—

100 Belgas 40,— 1 Dollau 2,— 100 Kronen. 46,50 1 ““ 9,— 1 Eesti⸗Krone 0,60 100 Eesti⸗Kronen . 61,— 1 Markka 0,04 100 Markka.. 4,50 rane 0,04 100 Francs..

5 .1,30 100 Gulden . 131,— .0,12 100 ure . 12,50 . 0,38 100 Litas. 38,— . 0,10 100 Francs . 0,55 100 Kronen

100 Zloty. 100 Kronen. 100 Franken

Krone. .0,08 1100 Kronen. Ver. Staaten

von Amerika 1 Dollar 2,35 1 Serlar.

Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Noak l“ Niederländisch⸗Indien. 1 Java⸗Gulden Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenw zu Rℳ 1000,— verbindlich.

3 für Posten im Gegen⸗ 8 wert bis Rℳ 300,—

1 Belga 0,40 1 Dollar .2,— 1 Krone 0,46 1 Schilling . 0,44

Belgien .0 Canada.. Dänemark. England.

Estland. Finnland . Frankreich. Holland. Italien.. Litauen. . Luxemburg. Norwegen. Polen.. Schweden. Schweiz .. Slowakei .

.0,57

Franken . 0,55

2 9 .⁴ 20 0 0 0⁴ *. .³. 0 2 * 2⁴ *. 2 2

"„ 598050;909090b0;b;o;bb; bo

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ sne ““ auf 74,00 Rℳ (am 8. Dezember auf 74,00 R. ℳ) ür g.

Berlin, 8. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in

Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen mittel. käferfre §) 54 00 bis 58,00 Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Svpeiseerbsen, Viet. Konsum. gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Viet Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen kl, zollverbilligt §) 6420 bis —.—. Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis —,— Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26.50, Saigon ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50 Gerstengraupen, grob, 0/4 * 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne. C/6 * 34,00 bis 35,00 †, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken (Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46.00 †), Kochhirse *) 34,80 bis 35,80 Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,20 bis —,—, Weizengrieß, Type 450

—,—

39,05 bis —,—. Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker

Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41.50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, ündisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ b Packungen —,— bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,— Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Disch Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis ee . Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,— Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— Harzer Käse 68,00 bis 74,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen. 8

Berlin, 8. Dezember. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. ([Preise in Reichsmark.] Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen §) 180,00 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus⸗ gewogen §) 240,00 bis 245,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen §) 275,00 bis 285,00, Zimt (Kassia), gem., aus gewogen §) 300,00 bis 310,00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein⸗ speisesalz, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutesäcken 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern —,— bis —,—, Speisesirup dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenapfel in Eimern von 12 ½ kg 86,00 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 12 ¾ kg 96,00 bis 100,00, Aprikosenapfel in Eimern von 12 ¾⅞ kg 96,00 bis 100,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, verbilligte Apfelnachpreß⸗ elee 49,00 bis —,—, verbilligte Erdbeerapfel 67,00 bis —,—, affee⸗Ersatzmischung 70,00 bis 120,00, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

Gffentlicher Anzeiger.

.“ 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 8 . Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier den völlig druckreif eingesandt werden. AÄnderungen redaktioneller

betroffen wird, vorläufig festzunehmen. narsgent Es ergeht hiermit die Aufforderung,

obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ machen.

Anzeige teuerpflichtigen zustehenden P- rungen oder sonstigen Ansprüche zu

über die den berg, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuchs Nr. 2096 der Kreissparkasse in Bel⸗ gard beantragt. Der Inhaber der Ur⸗

Kreises

Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen.

Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandsloss aßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage.

Matern, deren Schriftgröße unter „Petit’ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. 1l44204] Dem Josef Mischkowski, Dortmund, Sunderweg 81, ist der Handel mit Ge⸗ des täglichen Bedarfs unter⸗ agt worden. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. rechtskräftig. Dortmund, den 4. Dezember 1939. Der Oberbürgermeister.

Die Verfügung ist

205] Steuersteckbrief uund Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Tuchfabrikant Curt Michelsohn, geboren am 6. Oktober

894 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Cottbus, am großen Spreewehr 8, zur Zeit in Lindley (England), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 22 941,— Hℳ, die am 19. fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit e an⸗ gefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des 5. fluchtsteuergesetzes vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I. S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des eehnage urae festzu⸗

setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

ktober 1933

und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder ganstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung Bekanntmachung Emn Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und . ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht versätzlich

oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na

§ 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ Fsetss esern nicht der Tatbestand der teuerhinterziehung oder der Steuer⸗

gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗

abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 118 Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ und Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwal⸗ tung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwalt bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland

läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Cottbus, 24. November 1939.

Finanzamt Cottbus. Mit der Leitung des Finanzamts beauftragt:

Hinze.

[44206] Steuersteckbriee und Vermögensbeschlagnahme. Der Adolf Israel Stiasny, Kauf⸗

mann, geboren am 15. Oktober 1898

zu Berlin, und seine Ehefrau, Johanna

geborene Oswald, geboren am 14. De⸗ ember 1893, hulegt wohnhaft in

Zien 12, Schallergasse 44, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 8836,— Rℳ, die am 15. Mai 1938 fälig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ chlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I1 1939 S. 12) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ flichtigen zur Sicherung der An⸗ eülche auf Reichsflu kheber nebst Zu⸗ chlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflu tsteuergesetzes estzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schsfesretane oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗

dert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats⸗ dem unterzeichneten

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Neichsflucheteuerge etzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehast hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis baifft Eigenem Verschulden steßt das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzsigepfl. t varfützdic oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ Psetzes, sofern nicht der Tatbestand der

teuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Po⸗ lizei⸗ und Se seet es

steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ Fhnbungsdient. owie jeder andere

eamte der Reichsfinanzverwaltung, der üm. Firse omten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Scnerfseaegen. wenn 88 im In⸗ land betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, Se. sestgeehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des vdecegee hesetes unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I, 1. Dezember 1939.

Finanzamt Innere Stadt Ost.

3. Aufgebote. [44209] Aufgebot.

F. Nr. 13/39. Fräulein Alma cheunemann aus Jaasde, Krs. Kol⸗

Druck der Pre

kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 18, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Belgard, Pomm., 4. Dezember 1939.

Amtsgericht.

[44215]

F 245/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Wedekind & Co., Hagen (Westf.), vertreten durch die Firma Heinr. Rüppel & Sohn, Bremen, Lan⸗ genstr. 39/40, folgendes keehcaneten erlassen: Das am 25. August 1939 in Bremen in zwei Ausfertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft „Hansa“ in Bremen ge⸗ hörenden Dampfer „Trautenfels“ aus⸗ gestellte Konnesfenie mit dem Märk: AS GCIL. - 1/4“ 13,1/2 g Bom- 75 Made in Germany 11/8 400 coils galvanized strand wire 20 320,— kg wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil,. den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen

redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berli-

Charlottenburg. ischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft., Berlin. Wilhelmstr 32.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

s 11

Nr. 289

Berlin, Sonnabend, den 9. Dezember

en Staatsanzeiger

*

——

3. Aufgebote

[44208] Aufgebot. 1 2 F 16/39. Auf Antrag der Witwe riedrich Diefenau, Niedersteinebach, Fr der Eigentümer des Grundstücks Niedersteinebach Artikel 59, Flur 4 Nr. 42, Hausgarten, im Strohflur, 1,92 a, eingetragen auf Karl Tiefenau aus Niedersteinebach, seine Rechte spä⸗ testens bis zum Termin am 25. Ja⸗ nuar 1940, 11 Uhr, hier anzumel⸗

den, sonst erfolgt seine Ausschließung. Altenkirchen, den 5. Dezember 1939.

Amtsgericht.

44210] Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: Die Schuldverschrei⸗ bung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 469 805 über 100 Hℳ sowie der Auslosungs⸗ schein dieser Anleiheablösungsschuld Gr. 4 Nr. 33 005 über 100 Eℳ. 456 F. 52. 39. Berlin, den 29. Noövember 1939. Das Amtsgericht Berlin.

[442077 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezem⸗ ber 1939 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Ahrweiler Band 47 Artikel 1858 in Abteliung III unter lfde. Nr. 5 für die Sparkasse des Adenau eingetragene Auf⸗ wertungshypothek über 1366,99 Rℳ für kraftlos erklärt worden. 5 F 2/39.

Ahrweiler, den 4. Dezember 1939.

Amtsgericht.

[44214] F 244/1939. Das Amtsgericht Bremen Ses am 4. Dezember 1939 auf Antrag er Firma Kamphausen & Plümacher G. m. b. H., Stahlwaren⸗Fabrik, Soh⸗ lingen⸗Ohligs, vertreten durch die irma Heinr. Rüppel & Sohn, remen, Langenstr. 39 —-40, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Die am 23. August 1939 in Hamburg in jeweils drei Ausfertigungen für den der Deut⸗ schen Dambffchisffahrts ⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Treuenfels“ ausgestellten Konnosse⸗ mente: a) Konnossement Nr. 113 mit dem Märk: C. B 1176 M. R. Co. Calcutta Made in Germany No. 6 —- 10 5 cases Cheap Cutlery 445 Kos. —, b) Konnossement Nr. 461 mit dem Märk: C. B. 1169 M. R. Co. Calcutta Made in Germany 7/9 3 cases Cheaps Cutlerys 273 Kos. —, c) Konnossement Nr. 374 mit dem Märk: C. B. 2334 M. Co. Calcutta Made in Germany 1 10 10 cases Cheap Cutlery 910 k‧s. werden bezüglich aller drei Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. F 166/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Johannes Schuback & Söhne, Hamburg, Mönkedamm 5/6, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Krauel, Vorwerk, Burchard⸗Motz, Ham⸗ burg, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Die dritte Ausfertigung des am 9. August 1939 in drei Ausferti⸗ gungen in Guaäyaquil für das dem Norddeutschen Lloyd in Bremen ge⸗ hörende Motorschiff „Bogota“ aus⸗ gestellte Konnossement mit dem Märk: T. I. HAMBURGO 9/n 500 Piezas Cueros de res secos 5.952 kos. wird für kraftlos er⸗ klärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44212]

F 175/1939. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Ali Agha Darroudi, Meched (Fran), vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. A. Siemers, Zahn, Bollmann, Kiesselbach, W. Siemers, Kleine Johannisstr. 4, olgendes Ausschlußurteil erlassen: Das am 23. Juli 1939 in zwei Ausferti⸗ ungen in Khorramshahr für den der eutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Freienfels“ Konnossement über 180 Ballen Rosinen mit dem Märk: A. D. 180 Bags Raisins (One hundred and eighty) wird bezüglich beider Aus⸗ fertigungen für trastlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[442177 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezem⸗ ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Antwerpen am 4. August 1939 über 2 ihen In⸗ stallationsmaterial, 265 kg, G. . 56 976 1—2, zur Beförderung mit

S. „Belgrad“ nach Jaffa an Ordre, beide Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[44038].

F 284/1939. Das Amtsgericht Bremen hat auf Antrag der Firma J. G. Farben⸗ industrie Aktiengesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, Frankfurt a. M., Grüne⸗ burgplatz, Prozeßbev.: Rechtsanwälte Dres. Scherer und Kulenkampff, Bremen, Domsheide 3, am 28. November 1939 folgendes Ausschlußurteil erlassen: „Je eine Ausfertigung der beiden am 18. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertigungen für den dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam“ aus⸗ gestellten Konnossemente mit dem Märk vV111“ .“

I G

F R HONGKONG 600125/174 600175 /223 11 DEEFAG

HONGKONG 5465—5481 =

und I 6⁶ 599409—58 F R Changsha via Haiphong 597674 713 1“ 206684 93 599627 766 600310 409 206775 779 206634 673

599919 600043

IüUU n-

Verfahrens;“

am 1. Dezember 1939 folgendes Ausschlußurteil erlassen: „Das am 18. August

1939 in Hamburg in zwei Ausfertigungen für den dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam“ ausgestellte Konnossement Nr. 69 mit dem Maͤrk 1 G

F R

TIENTSIN

601070/229

600460/659

600410/459 200

““ TIENTSIN 600225/309

LC 200 SUILPHUR DYES Erc. JMR 518 TIENTSIN

Antragstellerin in die Kosten des

50 Casks Black, Dry

17 Drums Decolorising Carbon 116 Packages (One/Hundred and sixteen) 50 cases black, dry

206434 38 5

125 casks black, 40 cases

10 140 100

5 40 515 packages wird für kraftlos erklärt, unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des

1 Case PRINTING MATTERS

496 PFACKAGES wird bezüglich beider Ausfertigun 8 süs kraftlos erklärt, unter Verurteilung der erfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

8

dyes,

77

97 97

77 dyes,

27

[44213]

F 177 180/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Christian Poggensee, Hamburg 1, Mönckebergstr. 10, Bark⸗ hof 2, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Die am 19. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft „Hansa“ in Bremen ge⸗ hörenden Dampfer „Rauenfels“ ausge⸗ stellten Konnossemente mit dem Märk: 1. C P L/243 HB Karachi Made in Germany 20 546/1, 1 case Cycle Parts 158,— kg —, 2. H B 1900 C P Karachi Made in Germany 21 043/1 5, 5 bales Cycle Tubes 370,3 kg 2348 21 046/1 —5, 5 bales Cycle Tubes 367,8 kg. werden, und zwar jeweils bezüglich beider Ausferti⸗ gungen, für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44218] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezem⸗ ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in 12. August 1939 über 5 cases yellow metal sheets, 1360 kg., St. U. C. C. Hongkong 36 458 1—5, zur Beförderung mit M/S. „Duisburg“ nach Hongkong an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54. [44219] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezem⸗ ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 über 1 Kiste getr. Sös 111,2 kg, J. H. T 5178, zur

Beförderung mit M’/S. „Belgrad“ nach Tel Aiviv an Ordre, beide Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[44216] Ausschlußurteil.

Durch öö vom 1. Dezem⸗ ber 1939 wurde das Konnossement, aus⸗ gestellt in Bremen am 19. August 1939, über 50 Kolli Automobilfedern und Lagen, 1613 kg, M. Alexandrien 1—50, zur ES“ mit M/S „Bel⸗ grad“ nach Alexandrien an Ordre, für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[44222] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. Dezem⸗ ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Hamburg am 22. Feägust 1939 über 1 Kiste pharma⸗ seutische Artikel, 47,5 kg, H. G. Mom-

sa 98, zur Beförderung mit D. „Usambara“ nach Mombasa an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[44223] Ausschlußurteil. Durch Ausschlußurteil vom 4. Dezem⸗

ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗

Hamburg am

ment, ausgestellt in Triest am 22. August 1939 über 17 Kisten Planes und Pedestals, 1568 kg, L G 7409 1—14 und LG ZW 7332 1—3, zur Beförderung mit D. „Brook“ nach Tel Aviv an Ordre, das zweite Stück für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[44221] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 2. Dezem⸗ ber 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 über 10 Kisten Sturm⸗ laternen, 580 kg, A. K. & F. Alexandria F7/69 1—10, zur Beförderung mit M/S. „Belgrad“ nach Alexandrien an Ordre, beide Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg.

[44224]

Durch Ausschlußurteil vom 10. 10. 1939 ist der am 28. August 1875 hier⸗ selbst geborene frühere Schumacher, pätere Arbeiter Julius Rudolph Gustav Raupach für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 1. Ja⸗ nuar 1926 festgestellt.

Hirschberg i. Rsgb., 19. Okt. 1939.

Das Amtsgericht.

Heffentliche Zustellungen.

[44048] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des früheren Auto⸗ händlers Otto Wegener, Gertrud geb. Richter, in München 8, Steinstraße 3/0 bei Nagel, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Magnus, Braunschweig, klagt gegen ihren genannten Ehemann Otto Wegener, früher in Braunschweig⸗ Gliesmarode, 6. Zt. unbekannten 9— enthalts, auf Ehescheidung mit dem An⸗ trage, die am 5. April 1933 vor dem Standesbeamten in Gliesmarode ge⸗ schlossenen Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 2. Februar 1940, 11 Uhr, Zim⸗ mer 61, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Dezember 1989.

Abteilung 54.

Braunschweig, 1. . Geschäftsstelle des Landgerichts 5. Zivilkammer —. 8

[44229] Oefeutliche Zustellung.

Die Frau Sophie Gutmann geb. Ree in Darmstadt, Kiesstraße 14, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dahlem in Davmstadt, klagt gegen ihren Ehemann e Gutmann in Paris, 7 e, Rue de Grinelle Nr. 28, wegen Ehescheidung

Rechtsstreits zu tragen.

mit dem Antrage, die am 29. Dezember 1928 vor dem Standesbeamten in Darmstadt geschlossene Ehe der Streit⸗ teile zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Sie lädt den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts hier auf Dienstag, den 27. Februar 1940, vorm. 9 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 5. Dezember 192 Geschäftsstelle des Landgerichts 1. Zivilkammer.

[44230] Oeffentliche Zustellung. Der Monteur August Jung in Darmstadt, Erbacher Str. 41, vertreten durch Rechtsanwalt Löhlein in Darm⸗ stadt, klagt gegen seine Ehefrau Jose⸗ phine Jung geb. Sommer in Paris, rue de fétes 17, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die am 16. Fbruar 1922 vor dem Standesbeamten in Imling in Frankreich geschlossene Ehe der Streit⸗ teile zu scheiden und die Beklagte für schuldig zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Er ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts 2 Darmstadt auf Dienstag, den 27. Februar 1940, vorm. 9 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt 1.“ Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 5. Dezember 1939. Geschäftsstelle des Landgerichts äeZhmnmer. Ladung. .“ Akt.⸗Z. 12 b R. 351/39. Ehefrau Henriette Rosa Tiedemann geb. ehn, Hamburg 1, Spaldingstraße 27 Hs. 4 III, Proz.⸗Bev.: Dr. W. GCrelck, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Metallarbeiter Hermann Friedrich Ernst Tiedemann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Ver⸗ andlungstermin: 2. Februar 1940, 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 12 b. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [44228] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Mariechen Johanna Hermine Elisabeth Hirndorf geb. Schwalbe in Hamburg⸗Altona, Hinrich⸗ Lohse⸗Straße 126, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Ernst Götte, Ham⸗ burg⸗Altona, klagt gegen den Kellner Willy Carl Paul Hirndorf, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltes, früher in Ham⸗ burg⸗Altona, Parallelstraße 31, auf Ehescheidung aus § 49 Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hamburg⸗Altona auf den 2. Februar 1940, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg⸗Altona, 5. Dezember 1939. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [44055] Oeffentliche Zustellung. Koroncyk, Juliane, geb. Rein, Mün⸗ chen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Scanzoni in Mün⸗ chen, klagt gegen Koroneyk, Julius, Dentist in Frankreich, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, zu erkennen: IJ. Die Ehe wird

[aus Verschulden des Beklagten geschie⸗

den. II. Der Beklagte hat die Kosten des Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mün⸗ chen I auf Donnerstag, den 22. Fe⸗ bruar 1940, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/I, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht. München, den 4. Dezember 1939. Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

[44232] Johann Hermann Brückner, Schau⸗ O in Stuttgart, Weißen⸗ urgstr. 2 D, klagt gegen Anna Brück⸗ ner geb. Spang in Basse Nutz bei Thionville, Rue de la Marne 32 (Frank⸗ reich), auf Ehescheidung aus § 47 Abs. 1 Fhegssetes und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung vor ie 5. Zivilkammer des Landgerichts Stutt⸗

gart auf Montag, den 12. Februar

1940, vormittags 9 Uhr. Stuttgart, den 5. Dezember 1939. Landgericht Stuttgart.

[44227] Oeffentliche Zustellung.

3 C 2106/39. Der Horst Arnold Al⸗

bert Rudolph zu Köln, minderjährig, vertreten durch das Jugendamt Köln, dieses vertveten durch den Amtsvor⸗

mund, Stadtoberinspektor Johannes Rings, zu Köln, Brückenstraße 19, klag. gegen den Maurer Albert Kerber, zu⸗ etzt wohnhaft in Köln⸗Mülheim, Rix⸗ dorfer Str. 76, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage: 1. festzu⸗ stellen, daß der Beklagte als Vater des Klägers gilt, 2. den Beklagten kosten⸗ fällig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, an ihn vom Tage der Geburt, 22. 2. 1939, ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Rente von 90,— Hℳ im voraus, die rückständigen Beträge sofort, zu Händen des Vormundes zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits

wird der Beklagte vor das in Köln⸗Mülheim, Wiener Platz 5,

Zimmer 17, auf den 7. Februar 1940, 10 Uhr, geladen. Köln⸗Mülheim, 5. Dezember 1939.

Der Urkundsbeamte der Geschätfsstelle. [44056]

Die Teilhaberinnen Martha Zemtner geb. Edelstein und Trude Bloch geb. Edelstein der Firma Spinnereigesell⸗ schaft Ges. m. b. H., Ullersdorf, for⸗ dere ich gemäß § 1 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938 auf, ihre An⸗ teile an genannter Firma binnen 14 Tagen seit Veröffentlichung dieser Aufforderung an die Firma Julius Pfeifer & Söhne, Rumburg, zu ver⸗ äußern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich gemäß § 2 der ange⸗ zogenen Verordnung einen Treuhänder zum Verkauf einsetzen. Durch die Ein⸗ setzung dieses Treuhänders wird den genannten Teilhaberinnen die Ver⸗ fügungsgewalt über ihre Firmen⸗ anteile entzogen.

Aussig (Sudetengau), 2. Dez. 1939.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mvelle. Regierungsdirektor. [44233]

Ich gebe dem Juden Dr. Oskar Israel Bernheimer, früher Wien, 3. Otzeltg. 1 b, derzeit Frankreich, auf Grund der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) und im Auftrage des Reichs⸗ kommissars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Rei (Wiener Zeitung vom 8. 12. 1938, Nr. 338) auf, die ihm gehörigen Aktien der Prager Eisenindustrie A. G. an das Bankhaus C. A. Steinhäusser, Wien, 9., Wasagasse 2, binnen 14 Tagen zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, 29. November 1939.

(Grund der Verordnung

Staatliche Verwaltun des Reichsgaues Wien Abteilung III.

Unterabteilung 4. Im Auftrage: Dr. Winkler.

[44234] Ich gebe der Jüdin Antonia Sara Haas, früher Wien, 2., Praterstr. 24, der⸗ zeit Schweiz, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I, S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. 633/38) und im Auftrage des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich (Wiener Zeitung vom 8. 12. 1938, Nr. 338) auf, die ihr gehörigen Aktien der Prager Eisen⸗ industrie A. G. an das Bankhaus C. A. Steinhäusser, Wien, 9., Wasagasse 2, binnen 14 Tagen zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. ““

Wien, 29. November 1939. Staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien.

Abteilung III. Unterabteilung 4. Im Auftrage: Dr. Winkler.

[44235] . Ich gebe dem Juden Dr.⸗Ing. Kar⸗ Israel Dukes, derzeit Zürich, Hotel Neues Schloß, auf Grund der Verord⸗ nung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) und im Auftrage des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich (Wiener Zei⸗ tung vom 8. 12. 1938, Nr. 338) 8 die ihm gehörigen Aktien der Prager Eisen⸗ industrie A. G. an das Bankhaus C. A. Steinhäusser, Wien, 9., Wasagasse 2, binnen 14 Tagen zu veräußern. Eine Vevplängerung der Frist wird nicht be⸗ willigt. Wien, 29. November 1939. Staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien. Abteilung III. Unterabteilung 4. Im Auftrage: Dr. Winkler.

[44236] 8

Ich gebe dem Juden Hugo Israel Kallberg, früher Wien, 9., Hermann⸗ Göring⸗Pl. 10, derzeit London, auf über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), und im Auftrage des

Reichskommissars für die Wiedervereini⸗