1939 / 290 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Wirtschaft des Auslandes.

äuberei vernichtet die Mittelmeer⸗ Schiffahrt. Scharfer Verkehrsrückagang in den jugoslawischen Adriahäfen.

Belgrad, 9. Dezember. Die Handels⸗ und Industriekammer Split veröffentlicht die Zahlen über den Schiffsverkehr in den jugoslawischen Adriahäfen im Oktober 1939. In diesem Monat verkehrten 6952 Schiffe mit 1 086 710 t gegenüber 8315 Schiffen mit 1 575 725 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so daß sich also die Zahl der Schiffe um 16,39 % und die des Schiffsraumes um 31,03 % verringerte. Noch aufschlußreicher wird dieser Rück⸗ gang, wenn man erfährt, daß die jugoslawische Seeschiffahrt im Oktober 1939 mit 88,69 % und ausländische Schiffe mit 11,31 % tonnagemäßig an diesem Verkehr beteiligt waren, während in der entsprechenden Zeit des Vorjahres der jugoslawische Anteil 75,48 % und der ausländische 24,51 % betrug. Die Zahl der jugoslawischen Schiffe ging im Oktober 1939 gegenüber 1938 um 1072 Stück (13,84 %) und 225 739 t (18,98 %) zurück, während die Zahlen der in jugoslawischen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe sich um 291 Einheiten (68,18 %) und 236 276 t (50,96 %) verringerten. Der katastrophale Rückgang des internationalen Seehandels wird noch durch die Nationalität der in jugoslawischen Häfen verkehrenden ausländischen Schiffe betont. Von den 280 aausländischen Schiffen mit einer Tonnage von 122 865 t, die im

Oktober 1939 in den jugoslawischen Adriahäfen verkehrten, fuhren M2242 Schiffe (86,45 %) mit 110 349 t (89,81 %) unter italienischer Flagge. Dann kamen noch zehn griechische Schiffe mit 5178 t, während der Anteil der übrigen Nationen noch geringer war. Diese Zahlen zeigen beredter als alle Beteuerungen der Londoner Machinhaber, wie die britische Seeräuberei planmäßig die Schiff⸗ fahrt der Neutralen auch im Mittelmeer vernichtet.

Verschärfung der Devisenbestimmungen in Dänemark. Nur noch beschränkte Devisenzuteilung für Reisezwecke.

Kgopenhagen, 10. Dezember. Die Devisenlage Dänemarks hat eine sehr starke Einschränkung aller Auslandsreisen nötig gemacht. Nach einer Mitteilung der Dänischen Nationalbank werden künftig denjenigen, die ins Ausland reisen wollen, im Höchstfalle Devisen im Gegenwert von 500 dänischen Kronen pro Halbjahr 8 Ver⸗ fügung gestellt werden. Diese Bestimmung gilt sowohl für Ver⸗ gnügungs⸗ als auch für Geschäftsreisen und auch für einen etwaigen Kuraufenthalt. Ausnahmen sind nur für solche Fälle zugelassen, in denen der Antragsteller der Nationalbank den zwin⸗ genden Grund für eine höhere Devisenbewilligung nachzuweisen vermag. Wer Devisen für Reisezwecke kauft, muß von jetzt ab eine Erklärung auf Treu und Glauben unterschreiben, daß er nicht schon anderswo Valuta, Reiseschecks, Hotelscheine oder andere Devisen⸗ werte erworben hat; etwaige Restbeträge müssen nach der Rückkehr von der Reise bei der Ankaufsstelle gegen den Gegenwert in dänischen Kronen abgeliefert werden. Gleichzeitig mit diesen Reisevorschriften sind Maßnahmen getroffen worden, um die Kon⸗ trolle über den Devisenhandel zu verschärfen. Die Nettodevisenschuld der Dänischen Nationalbank ist auf 42,5 Mill. Kr. gestiegen. Wie der Bankausweis für die erste

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 9. Dezember auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 9. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenbhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23 ⅛. Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.

3 *) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

8 Budapest, 9. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,86, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,42 ½¼, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.

Dezember⸗Woche zeigt, waren die Veränderungen des Status allerdings nur gering: die Devisenguthaben der Bank im Ausband verminderten sich um rund 20 000 Kronen, die ausländischen Devisenschulden stiegen um etwa 50 000 Kronen.

Kein Zinstransfer mehr für die finnische Anleihe von 1937.

Amsterdam, 10. Dezember. Wie der Amsterdamer „Telegraaf“ erfahren hat, ist den Interessenten der 4 igen finnischen Anlei von 1937 von der Finnischen Staatsbank die Mitteilung gemacht worden, daß die Staatsbank Finnlands in Verbindung mit dem gegenwärtigen Kriegszustand nicht mehr bereit ist, finnische Mark in Auslandswährung umzusetzen. Diese Mitteilung der Finni⸗ schen Staatsbank bezieht 8 auf Abschnitte und Ablösungen der 4 Zigen finnischen Anleihe, die 1937 in Amsterdam aufgelegt wurden. Der Kurs der Anleihe belief sich 1938 auf 64 ¼ bis 60 *%. Jetzt bietet man diese Werttitel nach der Meldung des „Telegraaf“ zu 25 an. 8 8

Erfolgreiche sowjetrusstsch⸗lettische Wirtschafts⸗ verhandlungen.

Riga, 9. Dezember. Die lettische Wirtschaftsabordnung der Ein⸗ und Ausfuhrorganisation, die in Moskau 113 über die Erweiterung der gegenseitigen Handelsbeziehungen ge⸗ führt hat, ist nach 12tägiger Abwesenheit nach Riga zurückgekehrt. Es verlautet, daß bei den Verhandlungen eine Uebereinstimmung über die Belieferung Lettlands mit Rohstoffen in einem Aus⸗ maße erzielt werden konnte, das die lettischen Bedürfnisse nahezu deckt. Lettland wird in verstärktem Maße Industriewaren nach der Sowjetunion liefern.

Devisenbewirtschaftung.

Neue Bestimmungen über die Behandlung von AsKl, Transit⸗ASKI, Ausländerinkasso⸗ Konten und Inlandskonten.

Der Reichswirtschaftsminister hat durch RE. 142/39 D. St. 59/39 R. St. neue Bestimmungen über die Behandlung von ASKl, Transit⸗ASKI, Ausländerinkasso⸗Konten und Inkandskonten er⸗ lassen, und zwar in teilweiser Abänderung des RE. 46/38 D. St. 19/38 Ue. St. Bisher mußten die Devisenstellen und Reichs⸗ stellen über die Verlängerung bestehender AsKl usw. an das Reichswirtschaftsministerium berichten. Dies ist jetzt nur noch er⸗ forderlich, wenn besondere Bedenken bestehen. Im übrigen kann die Verlängerung von den genannten Stellen in eigener Zustän⸗ digkeit ausgesprochen werden, und zwar nicht mehr wie bisher auf die Dauer eines halben Jahres, sondern grundsätzlich unbefristet. Auf Grund der neuen Bestimmungen kann außerdem die Aufnahme der Höchstbeträge für Einzahlungen in den Genehmigungsbescheid unterbleiben. AsKl feindlicher Ausländer können ohne Antrag verlängert werden zur Abwicklung ausstehender Zahlungen im Rahmen des RE. 130/39 D. St. 55/39 R. St.

London, 11. Dezember. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,52 7,58, Brüssel 24,15 24,40, Italien (Freiv.) 77,00 B., Schweiz 17,80 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,15 B., Stockholm 16,75 16,95, Oslo 17,55 17,75, Buenos Aires Import 17,15 17,65, Rio de FJaneiro (inoffiz.) 3,16 B.

Paris, 9. Dezember: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,55, London 7,36, New York 188 ⁄, Paris 417,50, Brüssel 31,06, Schweiz 42,24, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,80, Kopenhagen 36,42 ½, Stockholm 44,90, Prag —,—.

Zürich, 9. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,87 ½, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,56, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,70, Berlin 178 ⅞, Stockholm 106,15, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,10, Sofia 540 00 B., Budapest 80 00 B., Belgrad 10,00, Athen 340,00 B., Konstantinopel 350,00 B., Bukarest 340,00 B., Helsingfors 890,00 B., Buenos Aires 102,50, Japan 104,75.

Zürich, 11. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,87, London 17,44, New York 446,00, Brüssel 73,55, Mailadu

22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 178 ⅞, Stockholm

106,20, Oslo 101,32 ½, Kopenhagen 86,15, Sofia 530,00 B., Budapest 79,00 B., Belgrad 10,00. Athen 335 00 B., Konstantinope 350 00 B., Bukarest 330,00 B., Helsingfors 875,00 B., Buenos Aires 102,00, Japan 104,50. Kopenhagen, 9. Dezember. (D. N. B.) London 20,23, New Yort 518,00, Berlin —,—, Paris 11,60, Antwerpen 85,65, ürich 116,65, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,50, 8io 117,95, Helsingfors 10,55. Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—DJ. Stockvolm, 9. Dezember. (D. N. B.) London 16,50, Berlin 169,00, Paris 9,45, Brüssel 70,50., Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00. Oslo, 9. Dezember. (D. N. B.) London 17 27, Berlin 179,00, Paris 10,10, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,50, Helsingsors 9,20, Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—. Moskau, 28. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212,59.

London, 9. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 9. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 137,20, Aschaffenburger Buntpapier 62,50, Buderus Eisen 98,50, Cement Heidelberg 140,00, Deutsche Gold u. Silber 221,00, Deutsche Linoleum 124,50, Eßlinger Maschinen 111,00, Felten u. Guill. 142,00, Ph. Holzmann 147,00, Gebr. Junghans 94,00, Lahmeyer 119,50, Laurahütte 26,00, Mainkraftwerke 92,00, düeree 153,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof

15,50.

Hamburg, 9. Dezember. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 105 ⅜, Vereinsbank 114,00, Hamburger Hochbahn 97,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 44,25, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel 84,00, Guano 93,00, Harburger Gummi 170,00, Holsten⸗ Brauerei 137,50, Neu Guinea —,—, Otavi 175 ⁄⁄.

Wien, 9. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,30, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,70, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,50, 6 % Wien 1934 100,00 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A ,—, Brau A⸗G. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 19,00, Enzes⸗ felder Metall 24,00, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit 75,25 †, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 75,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. Perlmooser Kalk —,— †, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert. ——, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 112,75, Steyrermühl Papier 46,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—

= Variable Kurse.

Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 79,00, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl. nicht nat.) 11,50, 4 % England Funding Loan 1960—-1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 3615⁄16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 125 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 92 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 244 ¾ M., Philips Petroleum Corp. (Z) 29 ⁄16 M., Shell Union (Z) 9 ³⁄16 M., Holland Amerika Lijn 87,00, Nederl. Scheepvaart Unie 99 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 86,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 187,25, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 10,00, 6 % Preußen 1927 (nat.) 10,25, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Ant. 1925 (nat.) 11,50, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 10 58, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) 12,50, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Acisries Réunies) 105 ⅜, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht

—.— / 2

nat.) 15,50. 6 % Harpener Bergb. 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—,. 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½̃ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925) nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931. Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 87 ⅞, Rotterdamsche Bank Vereeng. 87 ⅜, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 21,50, Holl. Kunstzijde Unie 33,00, Internat. Viscose Comp. 15,25, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A.

„—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 213,00, Montecatini —,— (3) = Zerttfikate, (nat.) = nationalisierte Stücke

—,.,.— 1

Gffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote, 8 141. Oeffentliche Zustellungen.

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, b 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag mußjede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

völlig druckreif eingesandt werden.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

Zuschlag von eins vom

144355] Steuersteckbrief Fechlag des Rückstandes. und Vermögensbeschlagnahme. Der fechere Rechtsanwalt Dr. Armin

Israel iebenschein, geboren am

11. Februar 1883 zu Straßnitz, dc9

fluchtsteuergesetzes (

vohnhaft in Wien, 1., Herrengasse 14 Zeit unbekannten Aufent alts,

dem Reich eine Reichsflucht⸗ tteuer von 25 000 Rℳ, die am 15. De⸗ zember 1938 fällig gewef en ist, nebst einem 1 Hundert für jeden auf den Feicpuget der Fällig folgenden angefangenen Monat. uschlag beträgt mindestens zwei vom

Gemäß § 9 Zisser 2 ff. des Reichs⸗

reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf

schlagnahme auch kein

Reichsfluchtsteuer nebst Zaschlägen auf kenntnis

die gemäß 8 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen e Forderungen oder sonstigen

gleich.

stenergeseten

olizei⸗

eit Wer nach der Veröffentlichung. dFjer

Bekanntmachung 122 Zwecke der Er⸗ 1

füllung an den Steuerpflichtigen eine

des Reichsfluchtstenergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der den Leistung keine Kenntnis von

trifft. steht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit (§. 313 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗

und 2 Steuerfahndungsdienstes und nsprüche zu machen. ET“ sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ Haft bestellt ist, venhlih eenvenz Edeugf⸗ ewi § 10 Absatz 1 ichtigen, wenn er im Inland betrof⸗ verstesie eh et 8 8 8 fün wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗

läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien, I. 18. November 1939. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.

ehabt hat und daß ihn erschulden an der Un⸗ Eigenem Verschulden

Anzeigepflicht vorsätzlich

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ harlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstr 32.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

erfüllt ist, wegen Teil,

ist jeder Beamte des Si öe des es Zoll⸗

[44353]

Leistungen

1I“ B’

Erste

8

.“ 111“X“ Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußise

Berlin, Montag, den 11. Dezember

en Staatsanzeiger

Nr. 290

1939

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

[44354] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Rechtsanwalt Dr. Ar⸗ thur Israel Rafael, geboren am 29. Januar 1892 zu Gablonz, und seine Ehefrau Helene Sara geboxene Kupfer⸗ mann, geboren am 7. März 1896 zu Tarnow, zuletzt wohnhaft in Wien 1, Eßlinggasse 8, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 71 759 RM, die am 10. August 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zusschlähen, auf die ge⸗ mäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ tandenen und entstehenden Kosten be⸗ chlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natüxlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Si, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhälb eines Monats, dem unterzeichneten Finchz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗

schlagnahme gehabt hat und daß ihn⸗

auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach

§ 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbeftand der

Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗

ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗

abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ Ceann secng bienste. fowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Stantsan⸗ waltschaft bestelt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Le gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien 1, 16. November 1939.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost.

Steuersteckbrirf

und Vermögensbeschlagnahme.

Die geschiedene Frau Dorothy Franke geborene Wreford, geboren am 18. Januar 1897 zu Bossalö, Amerika, zuletzt wohnhaft in Eisenäch, Kart⸗ häuserstr. 2 (letzter Aufenthalt im In⸗ land, Aachen, arienheim, Bergdrisch Nr. 44), zur Zeit in Amerika, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 12 500 lℳ, die am 26. September 1939. fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 u. f, der Vor⸗ schriften über die Reichsfluchtsteuer (R.⸗G.⸗Bl. 1931 I S. 699, R.⸗G.⸗Bl.

1932 1 S. 571, 572, R.⸗G. Bl, 1934 1

S. 392, R.⸗G.⸗Bl. 1935 1 S. 844, 850, R.⸗G.⸗Bl. 1936 I S. 961, 975, R.⸗G.⸗Bl. 1937 1 S. 1385) wird hierdurch das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflichti⸗ gen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hierdurch an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren 1.“ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige

an die Steuerpfli tige

vorhanden

bewirken; sie werden hierdurch aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ Fi⸗ eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 der Vorschriften über die Reichsflucht⸗ steuer gemäß hierdurch dem Reich gegen⸗ über nur dann befreit, wenn er be⸗ weist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird § 10 Absatz 5 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuergefährdung (§§ 396 und 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

§ 11 Absatz 1 der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer gemäß ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheits⸗ dienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanz⸗ verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inlande betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hierdurch die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie § 11 Absatz 2 der über die Reichsfluchtsteuer gemäß unverzüglich dem Amtsrichter

des Bezirks, in welchem die Festnahme

erfolgt, vorzuführen. 8 Eisenach, 30. November 1939. Finanzamt.

3. Aufgebote.

[44376] Aufgebot. Der Baumeister Gustav Frank aus Witkowo, Kreis Gnesen, hat das Auf⸗ gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Sparbuchs Nr. 5681 der Zweig⸗ stelle Witkowo der Kreissparkasse in Gnesen, lautend auf einen Betrag von 13 384 Zloty und 9 Groschen, beantragt. Der Besitzer des bezeichneten Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ ueten Gerichte, Zimmer 1, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buches erfolgen wird. Witkowo, den 5. Dezember 1939. Das Amtsgericht.

[44372] Beschluß.

Am 25. April 1937 ist zu Magdeburg die Witwe Anna Sperling, geb. Zie⸗ sing, deutsche Staatsangehörige, verstor⸗ ben. Da ein Erbe des Nachlasses bis⸗ her nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. März 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmel⸗ dun u bringen, widrigenfalls die Feststel ung erfolgen wird, daß ein an⸗ derer Erbe als das Deutsche Reich nicht ist. Der Wert des reinen Nachlasses beträgt etwa 2400,— H. ℳ.

Magdeburg, den 5. Dezember 1939. Das Amtsgericht A. Abteilung 11.

[44373]

Am 19. 5. 1911 starb in Montabaur die 1. Ehefrau des Landwirts Johan⸗ nes, Hammerstein, Margareta geb. Schlag. Lebende Verwandte derselben konnten nicht ermittelt werden. Ihre Eltern sollen zuletzt in Groningen (Holland) gewohnt haben.

Am 17. 6. 1937 starb in Montabaur die 2. Ehefrau des Landwirts Johan⸗ nes Hammerstein, Christine geb. Par⸗ bel. Zu ihrem Erben sind zur Hälfte ihres Nachlasses die gesetzlichen Erben ihres Mannes berufen. Ein Bruder des Mannes, der am 9. 6. 1833 in Mon⸗ tabaur geborene Peter Hammerstein, ist seit 1878 in Amerika verschollen. Er soll 2 Kinder gehabt haben, die in jun⸗ gen Jahren gestorben sein sollen. Näheres konnte nicht ermittelt werden.

Hiermit werden alle Verwandten der Margareta Hammerstein geb. Schlag und alle Abkömmlinge des Peter Ham⸗ merstein aufgefordert, ihre Erbrechte an dem Nachlasse der genannten Erblasse⸗ rinnen bis zum 31. Januar 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß andere Erben der Margareta Hammerstein geb. Schlag als ihr Ehemann und andere Erben der Christine Hammerstein geb. Parbel als die bekannten nicht vorhanden sind.

Montabaux, den 29 11. 1999..

[44365] Aufgebot.

F. 4/1939. Der Rechtsanwalt Meyer in Cloppenburg hat als Nachlaßpfleger über den Nachlaß der am 12. März 1939 in Cloppenburg verstorbenen Rentnerin Elisabeth Siemer in Clop⸗ penburg das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern wv. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Elisabeth Siemer spä⸗ testens in dem auf den 14. Februar 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur 1P. Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Cloppenburg, 29. November 1939.

Amtsgericht.

[44374) Bekanntmachung.

VI 74/39. Betreff: Nachlaß Häffner,

Melanie, Oberstenwitwe in Klaus. Beschluß:

Es ergeht folgende öffentliche Auf⸗ forderung: Die am 8. März 1939 ver⸗ storbene Oberstenwitwe Melanie Häff⸗ ner aus Klaus, Gde. Grassau, adoptierte von Radberg, deutsche Staatsangehö⸗ rige, ist, ohne daß die gesetzlichen Erben evmittelt werden konnten, verstorben.

Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Fe⸗ bruar 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls ge⸗ mäß § 1964 B.⸗G.⸗B. festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Traunstein, den 4. 12. 1939.

Amtsgericht. Dr. Gschwändler, Amtsgerichtsrat.

[44356] Aufgebot. Rechtsanwalt Justizrat Dr. Dix, Berlin W 8, Behrenstr. 20, hat als Verwalter des Nachlasses der am 2. 3. 1939 verstorbenen, zuletzt in Ber⸗ lin⸗Schmargendorf, Elgersburger Str. 3, wohnhaft gewesenen Witwe Alice Sara Natus geb. Weyl das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Natus späte⸗ stens in dem auf den 23. Februar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zim⸗ mer 113, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit’Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befxriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei⸗ lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗

den Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Charlottenburg, 2. 12. 1939.

Amtsgericht. (37. F. 109. 39.)

Rudolf

[44358] F 183/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Schimmel & Co. A. G., Mil⸗ titz bei Leipzig, folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: Die erste Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in wei Ausfertigungen für den dem Nord⸗ deutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam“ ausgestellten Kon⸗ nossements über eine Kiste Parfümerien, brutto 30 kg, mit dem Märk. Signum: (eine arabis ud auf einem auf ““ ö“ 8*

Märk:

berg,

der Spitze stehenden Dreieck, dessen untere Spitze teilweise in einen Kreis hineinragt / 20 165 / Singapore) wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44359] F. 235/1939, F. 230/1939. Das Amts⸗ gericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma A. E. Wassermann, Berlin W 8, Wilhelm⸗ platz 7, vertreten durch die Firma Harms & Marcus, Hamburg 386, Neuerwall 59, folgende Ausschluß⸗ urteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für die der Deutschen Dampfschifffahrtsgesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Neuenfels“ am 23. August 1939 ausgestellten Konnossemente mit dem Märk: S. H. D. Baghdad via Basrah 5036/1 400 = 400 crates Earthenware Tiles 9200 kg —, M. H. B. 5035/1 267 = 267 crates Earthenware Tiles = zus. 667 crates 15 341 kg; 2. „Ockenfels“ am 16. August 1939 ausgestellten Konnosse⸗ mente mit dem Märk: SAHLING BASRAH Made in Germany 1009/1 125 125 cases Lamp- chimneys 11 875 kg. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44220]) Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 2. De⸗ zember 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Hamburg am 12. August 1939 über 4 Kisten Par⸗ fümerien, 233 kg, A B 1725 1726 HOG 1727 BHS 1728, zur Beförderung mit D. „KXTHERA“ nach Philippe⸗ ville an Brdre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54.

[44360]

F 80/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 4. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Becker & Mantels, Ham⸗ burg 1, Hermannstraße 14, folgende Ausschlußurteile erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens jeweils alle drei Ausferti⸗ gungen der folgenden: 1. in Hamburg für die der Deutschen Dampsschiff⸗ fahrtsgesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Rotenfels“, „Rauenfels“ und „Treuenfels“ in drei Ausfertigungen ausgestellten Konnosse⸗ mente, und zwar: 1. Konnossement, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem 2715 RANGOON Made in Germany Nos. 3724/3745 = 22 bales of Paper —, 2. Konnosse⸗ ment, ausgestellt am 19. August 1939, mit dem Märk: K B 7798 D Bombay Made in Germany Nos. 6390/94 = 5 bales of Paper —, 3. Konnossement, ausgestellt am 19. Aug. 1939, mit dem Märk: H P 7620 M Bombay Made in Germany Nos. 3590/3599 = 10 bales of Paper —, 4. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. H. P. M. MADRAS

Made in Germany No. 1/5 = 5 bales of Paper —, No. 6/10 5 bales of Paper —, No. 11/12 2 bales of Paper —, No. 13/14 2 bales of Paper, = zus. 14 bales Paper —, 5. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. K. A. 1119 MADRAS Made in Germany No. 1/3 = 3 bales of Paper —, NOo. 9/17 = 4 bales ot Paper —, No. 8/10 = 3 bales of Paper, = zus. 10 bales of Paper —, 6. Konnosse⸗ ment, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: A. C. & S. M. N. C. 1102 MADRAS Made in Ger- many No. 1/25 = 25 bales of Paper —, 7. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5716 CALCUTTA Made in Ger- many Nos. 1340/1349 = 10 bales of Paper —, 8. Konnossement, ausge⸗ stellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 5717 CALCUTTA Made in Germany Nos. 1280/89 = 10 bales of Paper —, 9. Konnossement, ausgestellt am 22. August 1939, mit dem Märk: 6834 MADRAS Made in Germany Nos. 380/97 = 18 bales of Paper —. 2. in Bremen für die dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots⸗ dam“ in drei Ausfertigungen ausge⸗ stellten Konnossemente, ausgestellt am 18. August 1939, mit dem Märk: S 4720 SINGAPORE Made i·n Nos. 1/3 —, Nos. 7/11, = zus. 8 bales of Paper.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44361] .

F 269/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 5. Dezember 1939 im Auftrage der Firma Hermann Samtleben & Co., Hamburg 8, Catharinenstr. 20, vertreten durch Rechtsanwalt K.⸗H. Müller⸗Drenk⸗ Hamburg 36, Poststraße 2— 4, Haus, folgendes Ausschluß⸗

C1I“

urteil erlassen: Die zweite Ausfertigung des am 8. August 1939 in zwei Aus⸗ fertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen Dampfer „Tan⸗ nenfels“ in Calcutta ausgestellten Kon⸗ nossements mit dem Märk: Ham- burg M S L D R D 1134 1141 8 Bales (8) Eight Bales of Drysalted ox Cowhides wird für kraftlos erklärt unter Verurtei⸗ lung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44362]

F 249/51/1939. Das Ametsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Porzellan⸗Industrie⸗ A. G. Berghaus, Auma / Thür., folgendes Ausschlußurteil erlassen: Es werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Ver⸗ fahrens jeweils beide Ausfertigungen der folgenden in Hamburg für die der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer: 1. „Rotenfels“ ausgestellten Konnossements über 25 Kisten Porzel⸗ lan⸗Isolatoren und Eisenstützen mit dem Märk: C. C. MDS Ltd. Tuticorin Ambasamudram No. 801/816 1064/1072 —, ausgestellt am 18. August 1939 —; 2. „Treuen⸗ fels“ ausgestellten Konnossements über 16 Kisten Porzellan⸗Isolatoren und Eisenstützen mit dem Märk: C. C. MDS Ltd. Madras No. 817 1I1“q“; Madras No. 818/27 —, No. 1074 / 77 —, ausgestellt am 23. August 1939.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44363]

F 209/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Georg Dralle, Hamburg⸗ Altona 1, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Die dritte Ausfertigung des am 18. August 1939 in Hamburg in drei Ausfertigungen für den dem Norddeut⸗ schen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Potsdam“ ausgestellten Kon⸗ nossements mit dem Märk: G D 6404 C P L. 465/76 12 cases Lotion 803 C P L 1 bale corrugated paper H H C P L. 464 1 case fruit sap G D 6394 C P L 477 1 case cosm. articles zus. = 15 Colli —, wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44364]

F 260/1939. Das Amtsgericht Bremen hat am 6. Dezember 1939 auf Antrag der Firma Richd. Bouncken, Ham⸗ burg 36, Esplanade 45, folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: Das am 18. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertigun⸗ gen für den dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehörenden Dampfer „Pots⸗ dam“ ausgestellte Konnossement mit dem Märk. K L. C. 32 169 SINGAPORE Made in Switzer- land No. 3/4 = 2 (two) cases Hardware wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[44366] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von den Konnosse⸗ menten, ausgestellt in Hamburg am 17. August 1939 vom Führer des M/S „Belgrad“, Nr. 302 über 14 Kisten eiserne Nägel, 700 kg, J. S. Lattakia

A. H.

1— 14, zur Beförderung nach Alex⸗ andrette an Ordre, Nr. 305 über 4 Kisten eiserne Ketten, 668 kg, M. H. N. & F. Damas 2637 1—4, zur Beför⸗ derung nach Beyrouth an Ordre, Nr. 334 über 13 Kisten eiserne Ketten, 1025,5 kg, A J K Tel Aviv 32. 58 1 13, Nr. 333 über 19 Kisten eiserne Ketten, 1439,5 kg, A J K Tel Aviv 3259 1—19, Nr. 332 über 8 Kisten eiserne Ketten, 1194,5 kg, A J K Tel Aviv 3133 1—8, alles zur Beförde⸗ rung nach Tel Aviv an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54.

[443688 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von dem Konnosse⸗ ment, ausgestellt in Bremen am 19. August 1939 über 2 Kisten Stahl⸗ waren, 96 kg, J. S. Tripolis/S 776

A. W. und J. S. Tripolis/S 777, zur Beför⸗ A. K. derung mit M/S „Belgrad“ nach Tripolis/S an Ordre, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54.

[44367] Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1939 wurden von den Konnosse⸗ menten: 1. ausgestellt in Bremen am 18. August 1939 über 2 Ballen Papier⸗ tapeten, 186 kg, J A C Oran

111“