t
mber 1939. S. 2
sätzen und für den Bezug der auf die einzelnen Abschnitte aus⸗ zugebenden Mengen keine Veränderungen ein.
8 Eier nach Aufruf. 111“ Nährmittelkarte
Das Format der Nährmittelkarte ist dem der übrigen Lebensmittelkarten angeglichen worden. Die Karte enthält jeßt 38 Einzelabschnitte; sie ist gemäß dem anliegenden Muster zu gestalten *).
Die Vierwochenrationen an Nährmitteln, Sago, Kar⸗ toffelstärkemehl oder anderen ähnlichen Ergee h sowie Kaffee⸗Ersatz⸗ oder ⸗Zusatzmitteln gelten in der bisherigen Höhe weiter. Auf die Nährmittelkarte werden mit Ausnahme von Reis, für dessen Bezug eine besondere Regelung vorbe⸗ halten bleibt, dieselben Erzeugnisse wie bisher abgegeben. Es können bezogen werden:
. Auf die Abschnitte N 1 — N 10, N 11 — N 20 je 25 g Nährmittel,
‚auf die Abschnitte N 21, N 22, N 30, N 31 je 25 g Sago oder Kartoffelstärkemehl oder andere ähnliche Erzeug⸗ nisse oder Nährmittel nach näherer Weisung der zu⸗ ständigen Hauptvereinigung, 1
auf die Abschnitte N 23, N 32, N 33 je 125 g Kaffee⸗ Ersatz⸗ oder ⸗Zusatzmittel, auf den Abschnitt N 24 25 g Kaffee⸗Ersatz⸗ oder ⸗Zu⸗ satzmittel,
auf die Abschnitte N 28/29 250 g Hülsenfrüchte (Son⸗ derzuteilung gemäß Aufdruck).
Zweiter Abschnitt: Reife⸗ und Gaststättenkarten, Nährmittelkarten Umtausch der Haushaltskarten in Reise⸗ und Gaststättenkarten
„Auf Grund zahlreicher Beschwerden habe ich feststellen müssen, daß die von mir mit Erlaß vom 20. Lhoben 1939 — IIC1 — 1392 — getroffenen Bestimmungen, betr. Reise⸗ und Gaststättenkarten, von einem großen Teil der Ernährungs⸗ ämter nicht richtig gehandhabt werden.
Bei dem Umtausch von Haushaltskarten gegen Reise⸗ und Gaststättenkarten müssen die auszugebenden Karten mit den einzuziehenden in den Mengen übereinstimmen. Sonder⸗ zuteilungen, für die auf den Haushaltskarten besondere Einzel⸗ abschnitte vorgesehen sind, müssen hierbei selbstverständlich berücksichtigt werden. Für diese Mengen müssen also ent⸗ sprechende Einzelabschnitte der Reise⸗ und Gaststättenkarten ausgegeben werden. Bei der Reise⸗ und Gaststättenkarte für Feisch ist dies in vollem Umfang nicht möglich, weil deren
inzelabschnitte über 50 g, die Sonderzuteilungen an Fleisch aber über 125 g lauten. Hier ist entweder ab zurunden oder aber auf Wunsch ein Einzelabschnitt über 125 g Nährmittel zum Ausgleich auszuhändigen.
*
Nährmittelkarten
8 Nach meinen Feststellungen ist bei der Ausgabe von Reise⸗ und Gaststättenkarten zum Teil die Nährmittelkarte eingezogen worden. Das ist nicht zulässig. Die Nährmittel⸗ karte muß in jedem Falle in der Hand des Verbrauchers bleiben. Es sind lediglich die entsprechenden Einzelabschnitte zu entwerten.
Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen
Ddie Bestellscheine sind in der Woche vom 8.—13. Januar 1940 bei den Verteilern abzugeben. 8
Ich ersuche, den Druck und die Verteilung der Karten so zu beschleunigen, daß die Versorgungsberechtigten spätestens am 7. Januar 1940 in den Besitzer der Karten gelangen. „Die Gültigkeit der Reise⸗ und Gaststättenkarten wird über den 14. Januar 1940 hinaus bis zum 11. Februar 1940 verlängert.
Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellt worden sind, werden Ihnen wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übermittelt.
Um Fälschungen zu erschweren, ersuche ich, auf den Karten ein Landes⸗ oder Kreiswappen bzw. ⸗siegel anzu⸗ bringen. Um den hierfür erforderlichen Raum zu schaffen, ist das Hoheitszeichen an die linke Seite des Stammabschnittes gerückt worden.
Einige Ernährungsämter lassen die Karten mit fort⸗ laufenden Nummern versehen, um dadurch die Verteilung und die Kontrolle zu erleichtern. Ich beabsichtige, diese Regelung allgemein einzuführen und ersuche, nach Möglichkeit bereits bei dem Druck der Karten für die hier in Betracht kommende Zuteilungsperiode die Numerierung vorzunehmen.
Berlin, den 7. Dezember 1939. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Backe. Geschäftszeichen: II C1.— 2400.
*) Hier nicht mit abgedruckt.
8e
88
gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der Deutschen Rentenbank.
Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, von der Reichsregierung und vom Präsidenten des Re nungshofs des Deutschen Reichs bestellten Kommissare “ Prüfung ist festgestellt worden, daß die durch die Rentenbank⸗ verordnung vom 15. Oktober 1923 — RGBl. I S. 963 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Liquidierung des Um⸗ laufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 — RGBl. II S. 252 — vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und Rentenbankscheine vorhanden ist. Berlin, den 14. Dezember 1939.
b Deutsche Rentenbaakhk. Der Verwaltungsrat. Granzow, Präsident.
VPDr. Scheche, Ministerialdirektor. 2
Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofs “ des Deutschen Reichs. 88 8 .“ Stengel, Geh. Regierungsrat, Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs.
Z11“
(Erste Bekanntmachug des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen zur Einführung des Gesetzes über das Kreditwesen im Memelland.
Auf Grund der Verordnung über Uebergangsmaßnahmen beim Inkrafttreten des deutschen Kreditwesenrechts im Memel⸗ land vom 19. April 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 857) in Ver⸗ bindung mit Artikel 2 der Verordnung zur Aenderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 15. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1953) wird bestimmt, daß die Fünfte Be⸗ Pfntnas des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 1. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1935) im Memelland am 1. Januar 1940 in Kraft tritt. 8 24
Berlin, den 14. Dezember 1939. 8 Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. it Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Gottschick.
11“
1“
W
1. Bekanntmachung 116“
er Reichsstelle für Lederwirtschaft zu Anordnung 61 (8ulassung von Austauschgerbstoffen). Vom 15. Dezember 1939. “
„Gemäß § 6 Abs. 1 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 253 vom 28. Ok⸗ tober 1939) wird bekanntgemacht:
1. Die in Ziffer 2 genannten künstlichen Gerbstoffe wer⸗ den gemäß §§ 5, 7 Abs. 2 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft unter den in Fisser aufgeführten Auf⸗ lagen als Austauschgerbstoffe zugelassen.
Ddie Zulassung erfolgt für bestimmte Lederklassen.
Es gehören zu: Lederklasse I: Lederklasse II:
Bodenleder jeder Art; Fahlleder, Blankleder, Riemen⸗ und andere technische Leder, Geschirr⸗ und Sattlerleder, Vachetten; Leder aus Fellen der Häutegruppen F
2. Als Austauschgerbstoffe zugelassen sind: A. für die Lederklassen I und II:
1. Tanigan extra A, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Alkttengesellschaft, Frankfurt (Main) 20;
Lederklasse III:
B. für die Lederklassen I, II und II:
2. Irgatan AG 1, II und III, Hersteller: J. R. A.⸗G., Grenzach/ Baden; —
C. für die Lederklassen II und III:
8*
3. Tanigan extra B, Hersteller: J. G. Farbenindustrie „Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,
4. Tanigan extra C, Hersteller: J. G. Farbenindustrie
Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,
5. Tanigan extra D, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,
6. Tanigan extra E, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20,
7. HO, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach/
aden, 8
8. “ LV, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach
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en;
Verstärkung des Arbeitsschutzes.
Die Kriegsausnahmen wieder eingeschränkt. — Grundsatz: Achtstundentag. — Mehrarbeits⸗ zuschlag bei über zehnftündiger Arbeitszeit. — Ver⸗ bot der Nachtarbeit für Frauen und Zugendliche.
Die Reichsregierung hat es immer für eine ihrer vornehmsten Pflichten angesehen, gerade in Zeiten der höchsten 15e ruchung des einzelnen der Arbeitskraft einen bestmöglichen utz an⸗ gedeihen zu lassen. Sie hat daher trotz der Fülle der in den letzten Jahren zu bewältigenden großen nationalen Aufgaben grundsätzlich an dem Achtstundentag festgehalten. Allerdings war es zu Beginn des Krieges unumgänglich notwendig gewesen, ge⸗ wisse Lockerungen im Arbeitsschutz auszusprechen, um die Um⸗ unserer Wirtschaft auf die Kriegswirtschaft zu erleichtern.
on vornherein waren jedoch diese Lockerungen als Notmaß⸗ nahmen gedacht, die, sobald es die Lage erlaubte, wieder auf⸗ gehoben werden sollten.
Nachdem die ee; . unserer Wirtschaft im großen ganzen vollzogen ist, konnte der Reichsarbeitsminister nunmehr urch eine Verordnung vom 12. Dezember 1939 den Arbeitsschutz wieder verstärken und die infolge des Kriegsausbruchs zugelassenen Ausnahmen wieder einschränken. Die Verordnung will damit eine übermäßige Arbeitszeit verhindern und vor allem den Schutz der arbeitenden Frauen und Jugendlichen sicherstellen.
Deshalb wird an dem Grundsatz, daß die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden ohne besonderen Anlaß nicht über⸗ schritten werden soll, festgehalten. Selbstverständlich mußten ebenso wie früher schon Ausnahmen da zugelassen werden, wo wirtschaftliche Notwendigkeiten dazu zwingen, z. B. wo kriegs⸗ wirtschastliche Aufgaben beschleunigt durchgeführt werden müssen. Die Arbeitszeitverlängerungen dürsen jedoch nach der neuen Ver⸗ ordnung künftig nicht über 10 Stunden, bei regelmäßiger und erheblicher Arbeitsbereitschaft nicht über 12 Stunden hinaus⸗ gehen. Mehrarbeit, die durch zweckmäßigere Regelung des Be⸗ triebes, durch Einstellung neuer Arbeitskräfte oder in anderer Weise vermieden werden kann, widerspricht dem Sinn der Ver⸗ ordnung. Der Betriebsführer ist außerdem dafür verantwortlich, daß die Gesundheit und Arbeitskraft der Gefolgschaftsmitglieder nicht durch übergroße Beanspruchung gefährdet wird.
Ausnahmen von der Begrenzung der Arbeitszeit auf zehn bzw. 12 Stunden am Tage können nur noch in außergewöhnlichen Fällen durch den Reichsarbeitsminister, bei kurzfristigen Aus⸗ nahmen durch das Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werden. Für
die über 10 Stunden hinaus geleistete Mehrarbeit haben, ab⸗
“ 1 Pp. für die Lederklasse III 9. Tanigan supra LI, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20, Tanigan supra DLN, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt (Main) 20, Tanigan SNA, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Frankfurt (Main) 20, Tanigan SK, Hersteller: J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Frankfurt (Main) 20, Irgatan F, Hersteller: J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach Baden, Irgatan FsS, Hersteller: Baden, Irgatan HX, Hersteller: Baden, Gm 100, Hersteller: Schliemann⸗Teer⸗Chemie, Berlin⸗ Johannisthal, und Zellstoff⸗Fabrik Waldhof, Mann⸗ heim⸗Waldhof, Syntannin V 2 R, Hersteller: J. Seidel K.⸗G., Grottau a. d. Neisse. 3. Diese Austauschgerbstoffe werden unter folgenden Auf⸗ lagen zugelassen: . a) Die Erzeugerfirmen haben laufend zu überwachen, daß die Austauschgerbstoffe in unverminderter Güte in den Handel gebracht werden. Sie sind weiter verpflichtet, den Verbrauchern jede notwen⸗ dige Unterstützung und Anleitung zur zweck⸗ mäßigen Verwendung und größtmöglichen Aus⸗ nutzung der Austauschgerbstoffe zu geben.
b) Austauschgerbstoffe dürfen nur mit genauer An⸗ gabe ihres Gerbstoffgehaltes in den Handel ge⸗ bracht werden. Der Mindestgerbstoffgehalt nnß aus den Lieferscheinen und Rechnungen ersichtli sein. Ob der gewährleistete Mindestgerbstoffgehalt voorhanden ist, wird mit der Filtermethode der Deutschen Versuchsanstalt und Faclchate für gederindustrie, Freiberg / Sa., festgestellt.
Berlin, den 15. Dezember 1939.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.
10. 11. 12. 13.
14. J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach/
15. J. R. Geigy A.⸗G., Grenzach
16.
17.
ZBSBekanntmachung. Die am - des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz über die Deutsche Landesrentenbank. zember 1939.
Verordnung über den Verkehr mit ö Oelfrüchten, Margarine und Kunstspeisefett. Vom 5. Dezember 1939.
Verordnung zur Einschränkung des Güterverkehrs mit Kraft⸗ fahrzeugen. Vom 6. Dezember 1939.
Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung. Vom 11. Dezember 1939.
Bekanntmachung über die Ausprägung von Aluminium⸗ münzen im Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Vom 11. De⸗ zember 1939.
Umfang: 1 Bogen.
Vom 7. De⸗
Verkaufspreis: 0,15 ℛRℳ. Postversen⸗
dungsgebühgene 0,04 Fℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Post Berlin
checkkonto: Berlin 96 200. NW 40, den 15. Dezember 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
irtschaftsteil.
gesehen von Fällen der Arbeitsbereitschaft, die Gefolgschaftsmit⸗ glieder künftig wieder einen Anspruch auf einen Mehrarbeits⸗ zuschlag von 25 %.
Für die Arbeitszeit bis zu 10 Stunden verbleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zuschläge für Mehrarbeit nicht mehr zu zahlen sind. Die hierdurch ersparten Beträge sind wie bisher an das Reich — Finanzkasse — abzuführen.
Weiter verbietet die neue Verordnung über den Arbeitsschutz die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen in der Nacht⸗ schicht. Ausnahmen von diesem Vevpbot können ebenfalls nur noch in außerordentlichen Fällen durch den Reichsarbeitsminister, bei kurzfristigen Ausnahmen durch das Gewerbeaufsichtsamt zu⸗ gelassen werden.
Die Herseeas tritt am 1. Januar 1940 in Kraft, die Vorschriften über P ö“ jedoch schon ab 18. De⸗ ember 1939. Ausnahmen nach der neuen Perordnung sind spätestens bis zum 1. Januar 1940 beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Das ee auf Ausnahmegenehmigung hat der Reichsarbeitsminister in einem Durchführungserlaß geregelt, der im Reichsarbeitsblatt vom 15. Dezember 1939 vebzssentsichl wird. Ueber die Einzelheiten erteilen die Gewerbeaufsichtsämter nähere Auskunft.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 15. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 14. Dezember auf 74,00 Rℳ)
für 100 kg.
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 15. Dezember 1939.
(Die Preife verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken. deegt. 9 Walz⸗ oder Drahtbarren 0 „ „ ⸗ 2 22 Reinnickel, 98 — 99 % . Antimon⸗Regulus. . Feinsttleumuamn
133 137
Rℳ für 100 kg
. . . 36,00 — 39,00
—
14. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 248
und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 15. Dezember 1939. S. 3
Berliner Börse vom 14. Dezember.
Entgegen den vorbörslichen Erwartungen konnte sich die Auf⸗ wärtsbewegung des Vortages an den Aktienmärkten nicht fort⸗ setzen. Die Füntentunzscha war zwar wiederum mit Käufen zu Anlagezwecken vertreten, je och schritt der Berufshandel anderer⸗ ich zu Abgaben, so daß die Kursgestaltung keine einheitliche Linie aufwies. Der Unterton war jedoch keineswegs unfreundlich.
Am Montanmarkt lagen lediglich Mansfelder Bergbau um ½ % gebessert. Mannesmann und Ver. Stahlwerke sowie Hoesch büßten andererseits je ⁄, Rheinstahl 1ℳ und Harpener 1 ½ P ein. Braunkohlenwerte lagen leicht gebessert, wobei Dt. Erdöl N, Leopoldgrube ½ und Rheinebraun 1 % gewannen. In der chemischen Gruppe büßten Farben ¼ % 86 163 ⅛ ein. Schering gaben um *¾ % nach. Elektro⸗ und nament ich Versorgungswerte erwiesen sich als widerstandsfähig. Eine Ausnahme bildeten allerdings Lahmeyer, die 1 % und Wasser⸗Gelsenkirchen, die 4 % verloren. Auch Licht und Kraft und HEW gaben um je 1½ . nach. Andererseits zogen RWE und Charlotte⸗Wasser um je 4, Bekula um ⅛, Accumulgtoren um ½ und EW⸗Schlesien um 1 ½⅛ % an. Bei den Autowerten fielen BMW durch eine Be⸗ festigung von 1 % auf, während von Brauereianteilen Dortmun⸗ der⸗Union 2 ½ und Engelhardt ⅞ % gewannen. Stärker be⸗ festigt lagen ferner am Bankenmarkt Bank für Brauindustrie mit + 1 ¾¼ %. Zu erwähnen sind noch Metallgesellschaft und Conti⸗ Gummi mit je — 1 %, Berger mit — 1 ³ und Bemberg mit — 1 %.
Im Verlaufe war die Stimmung an den Aktienmärkten eher
etwas schwächer, jedoch blieben die E meist begrenzt. Stärker herabgesetzt, wurden allerdings Charlotte⸗Wasser mit — “ AEG mit — 1 1¼ und Salzdetfurth Mansfeld mit je — 1. Gegen Ende des Verkehrs war die Kursentwicklung un⸗ einheitlich. Erxpolt e AEG, HEW und Demag. Anderer⸗ seits stellten sich Farben auf 163 (Vortag 163 ½) und Rheinstahl auf 133 ½ (Vortrag 135 4¼).
Am Kassamarkt gingen von Banken Dt. Asiaten um 5 ℛℳ und Vereinsbank Hamburg um ½ % zurück. Sonst zeigten sich hier kaum Veränderungen. Hypothekenbanken waren z. T. bis um ½¼ % ö6“ Fester lagen jedoch Meininger Hyp. mit + ℳ% und Rhein. Westboden mit +† ½. Von Kolonialwerten konnten Neuguinea 1 % gewinnen, während Doag 2¾ % her⸗ aben. — Die zu Sendes deßsen gehandelten Industrieaktien setten etwas unregelmäßige rsentwicklung. Verschiedenen
esserungen von 297.8 ,5 9e standen Einbußen von 2 ¼ — 3 % e- Mundlos verloren im Vergleich zur letzten Notiz ⅛ 9%.
Von Steuergutscheinen I waren De ember mit 99,90 unver⸗ ändert, Januar mit 99,50 — 60 fester, desgleichen Februar mit 99,20 - 23, März mit 99,15 — 17 ½, April mit 99,10 und Mai mit ebenfalls 99,10. Von den sonst unveränderten Steuergutscheinen II gewannen Oktober mit 96 % ⅛ E.
Im variablen “ zeigte sich für die Reichsalt⸗ besitzanleihe stärkere Nachfrage, so daß der Kurs auf 189 % gegen 138 %¾ festgesetzt wurde. Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf 94 (+ 10 Pfg.).
Am Kassarentenmarkte waren Pfandbriefe weiter stark ge⸗ sucht, so da es erneut zu Repartierungen und Strich⸗Geld⸗ notierungen kam. Liquidationspfandbriefe waren verschiedentlich erholt, Kommunalobligationen lagen ruhig. Stadtanleihen hatten weiter freundliche Tendenz und wurden wieder um ¼ — ½ % heraufgesetzt. Provinzanleihen änderten sich bei stetigem Grund⸗ ton nur wenig. Altbesitzemissionen waren hier und da befestigt. So u. g. Mecklbg. um ¾¼ 9 und Westfalen um 1 %. Von Staats⸗ und Länderanleihen erreichten 227er Bayern (+ ℳ¼) bei Repar⸗ tierung einen Stand von 100. Reichsanleihen waren gut stetig. Industrieobligationen wenig verändert und eher freundlich.
Der Privatdiskontsatz lautete wiederum 27%⅛ %.
Am Geldmarkt war Tagesgeld zu unverändert 2 ½ —2 ¾¼ . erhältlich.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga
auf 41,16 (41,04).
Wirtschaft des Auslandes.
8 Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 13. Dezember. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 13. Dezember 1939 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: Im Umlauf befindliche Noten 545 120 (Zun. 11 240), hinterlegte Noten 35 100 (Abn. 11 240), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 565 250 (Abn. 60), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3070 (Zun. 50), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 660 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 45 800 (Abn. 1340), andere Depofiten: Banken 87 740 (Zun. 1450), Private 40 660 (Zun. 840), Regierungssicherheiten 126 110 (Zun. 11 220), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 5380 (Abn. 20), Wertpapiere 24 430 (Zun. 1070), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1070 (Abn. 60). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 20,76 gegen 27,40 %o. “ 1 8
L1 i
Diskonterhöhung in Schweden. Stockholm, 14. Dezember. Die Schwedische Reichsbank hat den Diskontsatz von 2 ½ % auf 3 % heraufgesetzt. Der alte Satz war seit dem 1. Dezember 1933 in Kraft. 1
Keine Inflation in Dänemart. Der Handels⸗ minister gegen das Gerede einiger dänischer
Blätter.
Kopenhagen, 14. Dezember. Gegen das Gerede einiger däni⸗ sSe Blätter von einer kommenden u1] wandte sich der dänische Handelsminister im Folketing gelegentlich der Aussprache über die von ihm verlangte Veränderung des Devisenbewirtschaf⸗ tungsgesetzes, wobei er auf entsprechende Anfragen ausführte, eine Zunahme des Banknotenumlaufs, wie sie die? usweise der Däni⸗ schen Nationalbank seit Kriegsausbruch zeigen, sei in einer Situation wie der gegenwärtigen nicht zu umgehen, u. a. weil der Krieg sich in einer Erweiterung der Eö“ und einer Erhöhung der Abhebungen von Bank⸗ und E1“ aus⸗ wirke; aber diese Erscheinung brauche keinen Anlaß zur Sorge zn geben. Es werde von seiten der Regierung alles getan werden, damit es zu keiner Inflation komme. Im übrigen heiße es maß⸗ halten mit der Einfuhr. Wir müssen, sagte der Minister, fort von der dänischen Sorglosigkeit und auf eine Reihe von Gütern ver⸗ zichten, die wir sonst genossen haben. ““ 8
4
Die spanisch⸗por ugiesischen Handels⸗ 8 abmachungen.
Madrid, 14. Dezember. Zu dem am Diensta abgeschlossenen spanisch⸗portugiesischen Handelsabkommen werden folgende Einzel⸗
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. G
“ 8 Devisen.
Prag, 14. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23 ⅛, Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 14. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,99, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,50, Prag 11,86, Sofia 418,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.
London, 15. Dezember. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 — 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,52 — 7,58, Brüssel 24,20 — 24,45, Italien Cserb.) 77,75, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37,
tockholm 16,75 — 16,95, Oslo 17,55 — 17,75, Buenos Aires Import 17,30 — 17,80, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,09 B.
Paris, 14. Dezember. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 , New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 720,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 128 “ Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau g; e gra —,—.
Paris, 14. Dezember. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 720,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00,
slo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—. 1 Amsterdam, 14. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.) Berlin 188 London 7,45, New York 188 ⅜, Paris 422,50, Brüssel 81,118 Schweiz 42,24, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,82 ⅛½, openhagen 36,40, Stockholm 44,87 ½, Prag —,—. 1 Zürich, 15. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 2998 ½, London 17,58, New York 446,00, Brüssel 73,75, Mailand ,50, Madrid —,—, Holland 236,76, Berlin 178 ⅜, Stockholm
heiten bekannt: Das Abkommen sieht für 1940 einen Waren⸗ austausch in erheblich größerem Umfange als im Vorjahre ange⸗ sichts der Unsicherheit der Handelsbeziehungen im übrigen Europa vor. Ein aus Spaniern und Panngrcsen gebildeter Sonderausschuß wird alle zwei Monate zusammentreten zwecks Festlegung der Kontingente auszutauschender Waren und Preise, so da Export und Import immer im gleichen Wert stehen werden. Die Ver⸗ rechnung erfolgt über das Spanieninstitut für Auslandswährung und die Bank von Portugal.
In Wirtschaftskreisen wird diese Maßnahme begrüßt, da durch sie Währungsschwankungen ausscheiden.
Lissabon, 14. Dezember. Die Lissaboner Presse veröffentlicht an hervorragender Stelle den vom Außenministerium noti izierten Text des am Dienstag in Madrid 11“ spanisch⸗portu⸗
jesischen Handelsabkommens und hebt besonders die Bedeutung er vorgesehenen Preisangleichung beider Märkte für den Auf⸗ schwung des gegenseitigen Warenaustausches hervor. Das Ab⸗ kommen wird als weitere Vertiefung der Freundschaft der beiden iberischen Staaten ausgelegt.
Litauen beabsichtigt Staatskontrolle für seinen Außenhandel.
Kowno, 14. Dezember. Aus einem Interview des litauischen inanzministers 8 hervor, daß die litauische Regierun beab⸗ ichtigt, ihren gesamten S- el in einer einheitlichen Organi⸗ fation und unter staatlicher Kontvolle zusammenzufassen. Der inister betonte aber ausdrücklich, daß dies zu keiner Einengung der Privatinitiative führen soll. In diesen Tagen wird auch eine genossenschaftliche Orga⸗ nisation Linas gegründet, die den gesamten Flachshandel und die Flachsverarbeitung in eigene Hände nehmen san Damit wird ein weiterer wichtiger Zweig der litauischen Wirtschaft zentralisiert.
Preissteigerungen in Südafrika. — Chaotische Zustände in Handel und Gewerbe.
Amsterdam, 14. Dezember. Das Burenblatt „Die Burger“ beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Krieges auf die Wirt⸗ schaft der Südafrikanischen Union. Das Blatt schreibt unter anderem, in Handel und Gewerbe herrsche immer noch durch den Kriegsausbruch ein Chaos. Die Regierung Smuts habe bisher versäumt, mitzuteilen, wie es möglich sein würde, das Wirtschafts⸗ leben des Landes auf eine neue Grundlage zu stellen. Der deutsche Markt seit dem Export der Union durch den Krieg völlig ver⸗ schlossen, und der britische Markt sei beschränkt. Die Einfuhr aus England sei stark zusammengeschmolzen und die Einfuhr aus Amerika werde erschwert. Dies S dazu eführt, so heißt es an anderer Stelle des Berichtes, daß trotz der Regierungsverord⸗ nungen zur Stabilisierung der Preise diese seit dem 7. Oktober bereits stark gestiegen seien.
106,10, Oslo 101,32 ½, Kopenhagen 86,15, Sofia 530 00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel 350,00, Bukarest 330,00, Helsingfors 862,00 nom., Buenos Aires 101,50,
Japan 104,75. 1 Kopenhagen, 14. Dezember. (D. N. B.) London 20,47, Antwerpen 85,80,
New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,80, ürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,50, slo 117,90, Helsingfors 10,55,. Prag —,—, Madrid —,—,
Warschau —,—. —
Stockholm, 14. Dezember. (D. N. B.) London 16,60,
Berlin 169,00, Paris 9,50, Brüssel 70,50, Schweiz. Plätze 95,25,
Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Wasbhington
420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00.
Oslo, 14. Dezember. (D. N. B.) London 17,38, Berlin
179,00, Paris 10,10, New York 440,00, Amsterdam 236,00, Zürich
100,00, Helsingfors 9,20, Antwerpen 74,00, Stockholm 105,25,
Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 3. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,3 Pfund 20,63, 100 Reichsmark 212,59. .
London, 14. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ⅜, Silber auf Lieferung Barren 23 3⁄2, Silber fein promp 25,25, Silber auf Lieferung fein 2527⁄16, Gold 168/J0. 8
Wertpapiere. 8 8
Frankfurt a. M., 14. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 189,25, Aschaffenburger Buntpapier 61,50, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 142,00, Deutsche Gold u. Silber 224,50, Deutsche Linoleum 125,50, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Gull. 145,50, Pb. Holzmann 149,00, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 119,50, Laurahütte 24 %, Mainkraftwerke 92,00, Ser —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 115,00.
Hamburg, 14. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner 7 105 ¾, Vereinsbant 114,00, Hamburger Hochbahn 97 ⅛8,
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
—
—
. 187 32. 8 Aegypten (Alexandrien und Kairo) . . Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos 14“* Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen)... Brasilien (Rio de Iamneiroh)h)) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London). . Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Nom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 8 Luxemburg (Luxem⸗ urg) Neuseelan A11“ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona)). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva 100 Kronen l engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
15. Dezember
Geld
18,73 0,566
41,16 0,130
3,047 48,05 62,44
5,045
2,353
132,22 14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 4875 41,94 1029
56,59 9,091
59,29
55,86 8,591
25,61
1,978 0,919 2,491
Brie)
1877 0,570
41,24 0,132 3,053
48,15
62,56 5,055
2,357 132,43 14,30 38,39
13,11 0,585
5,706 48,86 42,02 10,31
56,71 9,109
59,41
55,98 8,609
25,67 1,982 0,921
2,495
14. Dezember
Geld
18,73 0,568
41,12 0,130
3,047 48,05
62,44 5,045 2,353
132,22.
14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 48,75 11,94 10,28 56,59
9,091 59,29
55,86 8,591
25,61
1,978 0,919 2,491
Brief
18,77 0,572
41,20 0,132
62,56 5,055
2,357 132,48 14,30 38,39
13,11 0,585
5,705 48,85 42,02 10,30 56/71
9,109
59,41
55,98 8,609
25,67
1,982 0,921 2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse 1
England, Aegypten, Südafrik. Union
w ustralien, Neuseeland
Britisch⸗Indien Kanade
9 6 6 6 60 6 69 60 9 90
Geld 9,74 5,514 7,792
73,03 2,148
“
5,526
7,808
73,17
Geldsorten und Banknoten.
2,152
—2⁹
Sovereings.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars... Aegyptiscche.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Australische.. Belgische.. Brasilianische .. Bulgarische “ Dänische.. Englische: große. 1 £ u. darunter Estnische .. Finnische.. Französische Holländische Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische.. Kanadische Lettländische. Litauische: große. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Spanische.. Südafr. Union.. Türkische Ungarische
2. 2
. 2 22
ꝰ11
Notiz für Stück l ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 LeI 100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 Peseten
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
.100 Pengö
10-
Geld
20,38
16,16 4,185
00
—
1
—
8S8Sg.Sodo 90 SSeGSSS Stoübdo G n
—
.2 02 928 22
— έρ S 00 00, —
—
— 02 SS S.e +9 0 0S αρ 02—
15. Dezember
Brie
20,46
16,22 4,205 8,52
2,67 2,67 0,545 6,36 41,28
0,11 67,13
— O S —
55058”ö”
—
,— 99
Sg S8S
— d̃gg OS2.— ——8292
-
41,86 10,32 56,71
—
59,42 56,03 56,03 8,52 1,86
Geld 20,38 16,16
J
00 & &lSUSUoeSA & 609
U S bdo do
—
— SS.S
—
SogU
—
080—
S D 60 5 EC —
‿
4,99 4,99 132,09
13,07 5,63 1,99
41,70 10,27 56,49
59,18 55,81 55,81
8,48 1,84
14. Dezember
Brief
20,46
16,22 4,205 8,52
2,67 2,67 0,55 6,36 41,24 0,11 67,13
48,15 9,42 9,42
5,01 5,01 132,61
1313 5,67 201
41,86 10,31 56,71
59,42 56,03 56,03
8,52 1,86
nmmmmmmꝗsnnsn-—EEEE
Hamburg⸗Amerika Paketf. Nordd. Lloyd 46,75, Alsen Zement „Harburger Gummi
82,25, Guano
Brauerei 137,00, Neu Guinea 180,00 B.,
Wien,
1934 101,50, 5 % Oberöst. Lds. 1934 100,50, 6 % ,00 K., A. E. G.⸗Union
mark Lds.
Dampfsch.⸗Gesellschaft 71
Brau A⸗G. Oesterreich 169,50 †,
Eisen u. Stahl —,—, „ Felten⸗ —,— †, Hanf⸗Jute⸗Textil. 79,25, Lapp⸗Finze AG. —,— Neusiedler AG. —,
Metall —,—
thal —,—,
—
14. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % „Anl. 1936 99,80, 6 Wien 1934 100,00 K. “ 8˙ ½
172,00,
Otavi 17 ⅞.
Brown⸗Boveri —,—,
Elin“ AG. f. el. Guilleaume —,— †,
„Leipnik⸗Lundb. —,
43,00, Hamburg⸗Südamerika 98,00 B., 210,00, Dynamit Nobel Holsten⸗
Ndöst. Lds.⸗Anl. ½α % Steier⸗
Egydyer Ind. 18,50, Enzesfelder Gummi Semperit Kabel⸗ u. Drahtind. —, Leykam⸗Josefs „ Perlmooser Kalk
7 7