1939 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

eichs, und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1939. S. 2

22. durch Verfügung vom 4. Juli 1939: a) der

leichzeitig wurde der

Dronn die Aenderung Versicherungsgesellschaften ten“ genehmigt. 1

23. durch Verfügung vom 28. Juli 1939:

der „Securitas“ Bremer Allgemeine Versiche⸗ rungs Aktiengesellschaft in Bremen die Ueber⸗ nahme des Feuer⸗ und Einbruch⸗Diebstahl⸗Ge⸗ schäfte der „Gilde“ Deutsche Versicherungs Aktien⸗

esellschaft in Düsseldorf, 24. 95 Verfügung vom 31. Juli 1939:

der Schleswig⸗Holsteinischen Brandgilde von 1691 in Kiel die Aufnahme des Betriebes der

Sturmschädenversicherung, 25. durch Verfügung vom 4. August 1939: der Nordstern Allgemeine

Spezial⸗ und Glas⸗Versicherung. 26. durch Verfügung vom 4. August 1939: der Nordstern Allgemeine

8 Betriebes der Sturmschädenversicherung, 27. durch Verfügung vom 14. August 1939:

der Deutschen Beamten⸗Krankenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Kob⸗ lenz die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der Beamten, Angestellten und Lehrerschaft der Stadtverwaltung Hagen i./W.

V. a. G. in Hagen, durch Verfügung vom 17. August 1939:

der Allianz und Stuttgarter Lebensversiche⸗ rungsbank⸗Aktien⸗Gesellschaft in Berlin die Über⸗ nahme des Versicherungsbestandes der Alten

Stuttgarter Lebensversicherungs⸗Gesellschaft a. G. in Stuttgart, durch Verfügung vom 8. September 1939:

der Mittelstandshilfe Krankenversicherungs⸗ Anstalt a. G. zu Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Freiwilligen Mittel⸗ stands⸗Krankenkasse „Sanitas“ reg. Hilfskasse für den Sudetengau, Sitz Brüx, 3 durch Verfügung vom 15. September 1939:

der „Handwerk, Handel und Gewerbe“ Kran⸗ kenversicherungsanstalt a. G. zu Dortmund die üͤbernahme des Versicherungsbestandes der Krankenkasse der Innungsmeister der Fleischer⸗ 8 M.⸗Gladbach. durch Verfügung vom 5. Oktober 1939: 1

der Eidgenössischen Versicherungs Aktien⸗ Gesellschaft die Aufnahme des Betriebes der Be⸗ triebsunterbrechungsversicherung, durch Verfügung vom 11. Oktober 1939:

der Deutschen Mittelstandskrankenkasse „Volks⸗ wohl“ V. a. G. in Dortmund die Übernahme des Versicherungsbestandes der Krankenhilfskasse der Beamten und Angestellten der Brandenburgischen Landesanstalt Landsberg a./Warthe V. a. G. in Landsberg a. ⸗Warthe. 8

Berlin, den 13. Dezember 1939. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung 6 Leee

8 Krachtag 11 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1939.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis

bildung angeordnet: gn 9

Der § 4 der Gebührenordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 15. Dezember 1938 erhält fol⸗ gende Fassung: 64

Die Devisengebühr beträggt a) bei Waren der Einfuhrnummern 640 655 B 10 und 673 a des 11. Abschnittes des Statistischen Warenver⸗ zeichnisses fünf vom Tausend, b) bei Waren der übrigen Einfuhrnummern des 11. Ab⸗ schnittes und bei sämtlichen Waren des 12. Ab⸗ scchnittes des Statistischen Warenverzeichnisses eins vom Hundert

des Rechnungsbetrages, auf den die erteilte Bescheinigung

der Genehmigung lautet. b Die Verkehrsgebühr beträgt bei Verarbeitungsgenehmi⸗ gungen 1 a) für Kunstfaserzellstoff, Zellstoff für Spezialzwecke, Sulfatzellstoff und Sulfatpapier 0,50 R je Tonne, bLAAqE66, , VE——1—bööeöb98 d) Für Holzschliff E111646“] 0,30 „„ e) für alle übrigen Waren drei vom Tausend des Rech⸗ h auf den die erteilte Genehmigung autet.

Die Verkehrsgebühr beträgt bei der Erteilung von Zu⸗ lassungsgenehmigungen zum Handel einheitlich 25,— R ℳ.

88 8

Württembergischen Transport⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft zu Heilbronn die Ueber⸗ nahme der Versicherungsbestände der Badi⸗ schen Assekuranz⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim und der Schiffahrts⸗Assekuranz⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim, Württembergischen Transport⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Heil⸗ - ihres Namens in Württembergische und Badische Vereinigte Aktiengesellschaf⸗

Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Uebernahme des von der „Fiume“ Societa Anonima di Assicurazioni & Reassicurazioni in Rom in Oesterreich betriebenen direkten Geschäftes in den Zweigen Feuer⸗ und Feuer⸗Spezial⸗Ver⸗ sicherung, sowie des von der Ersten Ungari⸗ schen Allgemeinen Assekuranz Gesellschaft in Zudapest in Oesterreich betriebenen direkten Geschäfts in den Zweigen Feuer⸗, Feuer⸗

Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des

Die Verkehrsgebühr wird nicht erhoben, wenn die Geneh⸗ migung ausschließlich zur Herstellung von Ausfuhrwaren be⸗ ie Bearbeitungsgebühr beträgt 1,— R ℳ. *

§ 2

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffent⸗ lichung im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. 1 8

Berlin, den 15. Dezember 1939.

n.

Der Reichsbeauftragte für Papier u d Verpackungswe 1

Dorn. Bekanntmachung Nr. 5 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“

(Absatzregelung für den Einzelhandel). Vom 16. Dezember 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

5 8 8 Lieferverbot. Firmen des Einzelhandels dürfen mit folgenden Waren nicht beliefert werden: (aus Nr. 43 des stat.

1. Agar⸗Agar zeichnisses), 2. Aetherische Oele; als solche gelten: a) Coniferenöle der Nr. 353 a des stat. Waren⸗ verzeichnisses (außer Terpentinöl und Pineöl), b) Citrusöle der Nr. 353 b des stat. Warenver⸗ zeichnisses (auch gepreßte Agrumenöle), c) alle ätherischen Oele der Nr. 353 c des stat. Warenverzeichnisses, „Bienenwachs, roh oder gereinigt (Nr. 141, 247 a, 248 des stat. Warenverzeichnissesh, .Pflanzenwachs in jeder Form (Nr. 73, 247 b des stat. Warenverzeichnisses), .Terpentinöl (Nr. 353 a des stat. Warenverzeichnisses), Kasein (Käsestoff) für technische Zwecke (aus Nr. 373 des stat. Warenverzeichnisses), 1 Terpentinharze (Nr. 97 a des stat. Warenverzeich⸗ nisses), und andere Kopale (Nr. 97 b des stat. Warenverzeichnisses), Dammar⸗, Akaroid⸗ und andere Hartharze; Weih⸗ rauch und andere Weichharze (natürliche Balsame,

Warenver⸗

auch Storax, flüssig oder fest) und Gummiharze

(Schleimharze), roh oder gereinigt (Nr. 97 e des stat. Warenverzeichnisses), 0. Gummilack (Stock⸗, Stangen⸗, Körnerlack) (Nr. 97 d des stat. Warenverzeichnisses), .Schellack (Nr. 97 e des stat. Warenverzeichnisses), .Akaziengummi (arabisches Gummi), Akajou⸗, Kirsch⸗, Kutera⸗, Bassoragummi; auch wässerige Auflösungen von Akazien⸗ oder von Kirschgummi (Nr. 97 f des 8 Warenverzeichnisses), Tragantgummi (Nr. 97 g des stat. Warenverzeich⸗ nisses), .Kampfer (Nr. 99 des stat. Warenverzeichnisses), .Speisegelatine (aus Nr. 375 b des stat. Waren⸗ verzeichnisses), Tannin (Gallusgerbsäure) (Nr. 317 N des stat. Warenverzeichnisses), Wismutsalze (Nr. 317 Q des stat. Warenverzeich⸗

nisses). 82. 1

Veräußerungsverbot. ““

(1) Die in § 1 genannten Waren dürfen von Firmen

des Einzelhandels weder angeboten noch veräußert werden.

(2) Die beim Hasrtttrena dieser Bekanntmachung bei

Firmen des Einzelhandels vorhandenen Bestände der im Waren dürfen noch veräußert werden

8. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10,

12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430).

8

Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1939.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung Nr. 16

ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle 2s (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Rohstoffe).

Vom 16. Dezembex 1939.

Auf Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fossung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

Aufhebung der Beschlagnahme.

Für eine Reihe von Waren, die der Beschlagnahme auf Grund der Anordnung Nr. 13 (Anla e 1) unterliegen, werden Freigrenzen festgesetzt Für Waren, hee im Rahmen der Frei⸗

renze geliefert, bezogen oder verbraucht werden, wird die eschlagnahme hiermit aufgehoben.

§ 2 Befreiung von der Lieferungs⸗, Bezugs⸗ und Verbrauchs⸗ genehmigung.

1 (1) Die Aufhebung der Beschlagnahme hat folgende Wir⸗ ung: M

n) Lieferungen, die monatlich die festgesetzten Frei⸗ 2 ür den einzelnen Abnehmer nicht über⸗ schreiten, können 8* besondere Genehmigung vorgenommen werden. 1

b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der fest⸗ esetzten Freigrenzen bezieht oder verbraucht, be⸗ arf bwefßr einer Genehmigung. Die für ein⸗ elne Waren erlassenen Verwendungsverbote

leiben jedoch bestehen. . (2) Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts⸗ bzw. Fachgruppen Einkaufsbescheide im Auftrage der Reichs⸗

stelle „Chemie“ erteilt werden, finden die Bestimmungen des

Absatzes 1 keine Anwendung. Befreiung von der Meldepflicht. 8

(1) Lieferungen im Rahmen der festgesetzten Freigrenzen sind bei den auf Grund der Anordnung Nr. 13 vorgeschrie⸗ benen Meldungen ohne Angabe des Empfängers in einer Summe zu melden. 1

(2) Wer Waren nur bis zur Höhe der festgesetzten Frei⸗ grenzen bezieht und verbraucht, ist von den auf Grund der Anordnung Nr. 13 vorgeschriebenen Meldungen befreit

§ 4 Freigrenzen für Waren der Anlage 1.

Arsenige Säure (Arsenik) Bienenwachs *) Borax und Borsäure Bormineral 8 Braunstein, natürlicher Kolophonium und Kopal (Nr. 97 a und b des stat. Warenverzeichnisses) *) Harze und Gummen (Nr. 97 c—g des stat. Waren⸗ verzeichnisses) *) . 8 mit Ausnahme von: Gummi Benzoe, Gummi Mastix, Gummi Myrrhae, Gummi Styrax, Gummi tragant indischen Ursprungs (Gummi Karaya), Balsamen (aus der Nr. 97 c des stat. Warenver⸗ zeichnisses). u Kampfer *) 888 Kunsthorn Schwefel 1 Selen 6“ Selenverbindungen 8 Terpentinöl (mit Ausnahme von Balsamterpentinöl und Rohsulfatterpentinöl) *)

Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1430).

1111““ Inkraftkreken. 18“ Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

*) Diese Freigrenze gilt nicht für den Einzelhandel (vgl. 88 1. und 2 der Bekanntmachung Nr. 15).

Bekanntmachung. Die am 15. Dezember 1939 ausgegebene Nummer 249

des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Bank⸗

und Sparkassenwesens. Vom 5. Dezember 1939.

Verordnung über Aenderungen in der gesetzlichen Kranken⸗ versicherung und in der Arbeitslosenhilfe. Vom 12. Dezember 1939.

Verordnung über die Hntenlitgagts von Fleisch und Fleisch⸗ waren aus den eingegliederten Ostgebieten auf Trichinen. Vom 13. Dezember 1939.

Verordnung über die Verlängerung der Fristen auf dem Gebiete der Fbeikommißauflösung⸗ Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung 15 Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 14. Dezember 1939.

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den Waren⸗ verkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig. Vom 14. Dezember 1939.

ve sang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 Rℳ. Postversen⸗ kungsge ühren: 0,04 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Dezember 1939.

3 Bekanntmachung. 1 Die heute ausgegebene Nummer 22 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter 1

Nr. 14 507. Ne ih Verordnung über Wohn⸗ siedlungsgebiete. Vom 5. Dezember 1939.

Nr. 14 508. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924. Vom 11. Dezember 1939. 3

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,20 R ℳ, uzüglich einer ö von 3 C. Zu beziehen durch: K v. Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. 16

Berlin, den 16. Dezember 1939. Geschäftsstelle d

ämter.

Sonntag, den 17. Dezember.

8

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1939. S. 3

gPGofstwesen.

Berliner Postdienft zu Weihnachten und Neujahr.

Zu. Weihnachten und Neujahr hat die Reichspostdirektion Berlin für den Berliner Postdienst folgende Sondermaßnahmen getroffen: Am 17. und 24. Dezember 1939 werden Pakete, Post⸗ 8⸗ und Päckchen bei den Bahnhofspostämtern N 4 (Stettiner

ahnhof), W 9 (Potsdamer Bahnhof), SW 11 (Anhalter Bahn⸗ hof), O 17 8 Bahnhof), 80 36 (Görlitzer Bahnhof), NW 40 (Lehrter Bahnhof) und 8W 77 (Postbahnhof Luckenwalder Straße) ununterbrochen angenommen. Wegen Ueberlastung können die Paketzusteller bis zum 26. 12. auf ihren Zustellfahrten keine Pakete usw. annehmen. Am 17., 24., 25. und 31. Dezember werden Pakete und Päckchen zugestellt. Außerdem werden am 17., 24. und 25. Dezember die Paketausgaben von 8—13 Uhr zur Abholung von Paketen offengehalten. Am 24., 25. und 31. Dezember werden ferner Post⸗ und Zahlungsanweisungen sowie Wertbriefe zugestellt. Die Briefzustellung wird am 31. 12. 1939 und am 1. 1. 1940 erweitert. Nähere Auskünfte über den Schalterdienst und die Zustellung geben die Postämter. Einzelheiten sind auch aus den Aushängen in den Schalterräumen ersichtlich. 1 9

Luftpost nach Südamerika.

Am 21. Dezember eröffnet die italienische Luftverkehrsgesell⸗ schaft Lati die Luftpostlinie Rom —Rio de Janeiro, die vorläufig alle 14 Tage verkehrt und zur Beförderung von Luftpostsendungen nach Rio de Oxo, den Kapverdischen Inseln und Südamerika be⸗ nutzt werden kann. In Rio de Janeiro und in Pernambuco (Recife) besteht Anschluß an die Flüge des Condor Syndikats und der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft Pan American Airways, d. h. mit Weiterbeförderungsmöglichkeiten nach Santos, Florianopolis, Porto Alegre, Montevideo, Buenos Aires, San⸗ tiago de Chile und weiteren Orten in Brasilien, Argentinien, Bolivien, Peru, Venezuela, Kolumbien, Ekuador, Niederländisch Guyana und der Kanalzone. Luftpostsendungen nach Südamerika müssen, wenn sie mit der Luftpost Rom Rio de Janeiro be⸗ fördert werden sollen, den Vermerk „Mit Luftpost nach Süd⸗ amerika“ tragen, auf allen anderen Luftpostsendungen genügt die Angabe „Mit Luftpost“ oder das Bekleben mit einem Luftpost⸗ klebezettel. Auskunft über die Gebühren usw. erteilen die Post⸗

MNichtamtliches.

Bildtelegraphendienst mit Rumänien.

Am 25. November 1939 wurde der Bildtelegraphendienst mit Rumänien, der bisher ausschließlich zwischen Bukarest und Berlin worden ist, deutscherseits auf die Bildstelle Wien aus⸗ gedehnt.

Aus der Verwaltuüng

Gefetz über die Deutsche Landesrentenbank.

In Durchführung des Gesetzes über die Neubildung deutschen Bauerntums vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. I S. 517 —, wonach die bäuerliche Siedlung allein Aufgabe des Reichs ge⸗ worden ist, ist auf Grund einer Vereinbarung vom 16. Juni 1937 zwischen Reich und Preußen das gesamte preußische landwirt⸗ schaftliche Siedlungsvermögen auf das Reich übergegangen. In § 6 dieser Vereinbarung ist bestimmt, daß die Preußische Landes⸗ rentenbank in ein Reichskreditinstitut umgewandelt wird. Durch das nunmehr verabschiedete Gesetz betreffend die „Deutsche Landesrentenbank“ wird die Preußische Landesrentenbank auf Reichsrecht umgestellt. Sie wird dadurch zu dem ausschließlichen Dauerkreditinstitut des Reichs auf dem Gebiete der Neubildung deutschen Bauerntums gemacht.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. Dezember 1939 bis 1. Januar 1940.

Staatsoper.

Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Götterdämmerung. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.

Montag, den 18. Dezember. In der H“ Tosca.

Mustkal. Leitung: Lenzer. Beginn: 19 ½ Uhr.

Dienstag, den 19. Dezember. In der Neuinszenierung: Sizi⸗

lianische Vesper. Musikal, Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 19 ¾ Uhr. 1

„Steuerbilanzangleichung.“

Aus der Vortragsreihe des Deutschen Betriebs⸗ wirtschaftertages.

Im Rahmen der Vortvagsreihe des Deutschen Betriebswirt⸗ sprach Dipl.⸗Kfm. Dr. Emil Geisler in Berlin über das Thema „Steuerbilanzangleichung“.

Nach der Rechtsprechung des 1- ist die Steuerbilanz die von der Handelsbilanz abgeleitete Bilanz, welche Besteuerungs⸗ zwecken dient. Der RFH. hat fehnc in Rechtsprechung so zahlreiche Ausnahmen von 8” rundsatz gemacht, bei denen er in der Steuerbilanz eine selbständige Bewertung vorgenommen har⸗ daß so bedeutende Autoritäten wie Prof. Dr. Bühler und

Zräsident des Reichsfinanzhofs Mirre in ihren Büchern bereits davon sprechen, daß die Steuerbilanz in weitgehendem Umfange als eine von der Handelsbilanz selbständige Bilanz angesehen werden kann. Im besonderen wird dies für größere eben schaften zutreffen, bei denen die Aktien im weiteren Publikum untergebracht sind und die aus Gründen der Vorsicht oft in ihren Handelsbilanzen nicht die vom Steuerrecht verlangten höheren Werte ausweisen wollen. Der grundlegende Unterschied zwischen Steuer⸗ und Handelsbilanz beruht darauf, daß die kaufmännische Erfolgsrechnung von dem Prinzip des Gläubigerschutzes beherrscht wird und daß daher in der Handelsbilanz kein zu hoher Gewinn ausgewiesen und keine zu hohe Bewertung vorgenommen werden darf. Das Steuerrecht verlangt dagegen, daß kein zu geringer Gewinn ausgewiesen und keine zu niedrige Bewertung vor⸗ genommen werden darf, wenn auch andererseits das Steuerrecht

der Bewertung nach oben hin Grenzen zieht, z. B. eine Bewer⸗

tung über die Anschaffungskosten hinaus in der Regel nicht zu⸗ läßt. Grundsätzlich dürfen in der Steuerbilanz keine niedrigeren Wertansätze ausgewiesen werden als in der Handelsbilanz. Der Vortragende erläuterte dann in einer interessanten Zusammen⸗

8 Mittwoch, den 20. Dezember. In der Neuinszenierung: Mona Lisa. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 21. Dezember. In der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Mufikal. Leitung: Heger. Be⸗ ginn: 19 Uhr. Freitag, den 22. Dezember. Madame Butterfly.

Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 23. Dezember. Neueinstudierung. Don Carlos. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn:

19 Uhr. 8 Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Schauspielhaus. heta den 17. Dezember. Jungfrau 8 19 Uhr. Montag, den 18. Dezember. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ½ Uhr. Dienstag, den 19. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 hr. Mittwoch, den 20. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 21. Dezember. Der Hochverräter. Beginn: 19 ½ Uhr. Freitag, den 22. Dezember. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 23. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Kleines Haus.

den 17. Dezember. Zum 25. Male. Der Ritter vom

irakel. Beginn: 19 ½ Uhr.

Montag, den 18. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 19 ½ Uhr.

Dienstag, den 19. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19 ½ Uhr.

Mittwoch, den 20. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19 ½ Uhr.

Donnerstag, den 21. Dezember. Minna von Barnhelm.

Beginn: 19 ½ Uhr.

Freitag, den 22. Dezember. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 19 ½ Uhr.

Sonnabend, den 23. Dezember. Karl III. und Anna von

Oesterreich. Beginn: 19 ½ Uhr. M

Sonntag, den 24. Dezember. Geschlossen.

Weihnachts⸗Spielplan Staatsoper.

Montag, den 25. .2 Die Nürnberg. 17 Uhr.

Dienstag, den 26. Dezember. Der Rosenkavalier. Musikal.

„Leitung: Schüler. Beginn: 18 ½ Uhr.

Mittwoch, den 27. Dezember. In der Mona Lisa. Musikal, Leitung: Elmendorff. Beginn: 19 g

Donnerstag, den 28. Dezember. In der Neuinszenierung. Don Fene s. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn:

5

Freitag, den 29. Dezember. Schüler. Beginn: 19 Uhr.

Sonnabend, den 30. Dezember. In der Neuinszenierung. Sizi⸗ lianische Vesper. Musikal. Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 19 ½2 Uhr.

Sonntag, den 31. Dezember. In der Cö“ Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 1. Januar. Loh Musikal. Leitung:

Heger. Beginn: 18 Uhr. ““ Schauspielhaus. Montag, den 25. Dezember. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 26. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 27. Dezember. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember. Der Hochverräter. Beginn: 19 ½% Uhr. Freitag, den 29. Dezember. Zum 25. Male: Der Hochver⸗

räter. Beginn: 19 ¼½ Uhr. Dantons Tod. Beginn:

Sonnabend, den 30. Dezember. Egmont. Beginn: 18 ¼ Uhr.

19 Uhr. Sonntag, den 31. Dezember.

Hamlet. Beginn: 19 Uhr. 1— Kleines Haus.

Montag, den 1. Januar. Montag, den 25. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19 ½ Uhr. Dienstag, den 26. Dezember. Karl IIIl. und Anna von „Oesterreich. Beginn: 19 % Uhr. Mittwoch, den 27. Dezember. Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19 ¼ Uhr. Donnerstag, den 28. Dezember. Minna von Barnhelm. Beginn: 19 ½¼ Uhr. Freitag, den 29. Dezember. Das Konzert. Beginn: 19 % Uhr. Sonnabend, den 30. Dezember. Karl IIIl. und Anna von Oe st erreich. Beginn: 19 ¼ Uhr. Sonntag, den 31. Dezember. Uraufführung. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 1. Januar. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 19 ½ Uhr.

von Orleans.

1— ie Meistersinger von usikal. Leitung: v. Karajan: Beginn:

Carmen. Musikal. Leitung:

stellung die verschiedene Bewertung in Handels⸗ und Steuerbilanz bei den einzelnen Bilanzpositionen. Während das .B. in § 133 Nr. 5 des Aktiengesetzes angemessene jährliche Ab⸗ von einem aktivierten Geschäftswert verlangt, läßt das Steuerrecht eine solche Büschäräbung nur dann zu, wenn nach⸗ weislich der Teilwert des Geschäftswertes unter den Bilanzwert gesunken ist. Bei anderen Bilanzpositionen wie bei den Gemein⸗ kosten bei halbfertigen Erzeugnissen und beim Hypothekendamnum, verlangt das Steuerrecht eine Aktivierung, während das Handels⸗ recht eine solche Aktivierung freistellt.

Der Vortragende legte alsdann an Hand eines ausführlichen Zahlenbeispieles dar, wie mannigfach im einzelnen Fall die Unter⸗ schiede zwischen den Bilanzpositionen der Steuer⸗ und Handels⸗ bilanz sind und wie diese Unterschiede zahlenmäßig in dem steuer⸗ lichen Ausgleichskonto in der Steuerbilanz erfaßt werden. Er erläuterte ferner, wie eine Korrektur der handelsrechtlichen Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung zum Zwecke der Feeitt euns des steuer⸗ pflichtigen Gewinns erfolgt. Anschließend legte er dar, worauf die Unterschiede zwischen Handels⸗ und Steuerbilanz zurück⸗ zuführen sind, und zeigte dann, wie eine Beseitigung dieser Unter⸗ schiede möglich ist, und zwar bei abschreibungsfähigen Gegenständen dadurch, daß die Abschreibungsdauer in beiden Bilanzen am Peichen Zeitpunkt endet, und bei stillen Reserven, welche in der Handelsbilanz vorhanden sind, dadurch, daß diese stillen Reserven in der Handelsbilanz aufgelöst und die Werte der Handelsbilanz an die Werte der Steuerbilanz angeglichen werden. Die dabei in der Handelsbilanz entstehenden Buchgewinne sind nicht steuer⸗ pflichtig. Eine solche Angleichung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz ist grundsätzlich wünschenswert, weil die Frage der Beziehungen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ein recht⸗ lich sehr schwieriges Gebiet ist, das häufig zu schwierigen Aus⸗ eierkeg sgaeh zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden

Handelsrecht

Berliner Börse am 16. Dezember.

Am Wochenschluß waren die Umsätze an den Aktienmärkten verhältnismäßig klein, so daß die Festsetzung der ersten Kurse ziemlich zögernd erfolgte. Der Grundton blieb jedoch freundlich, obwohl die Kursgestaftung eine einheitliche Linie vermissen ließ. Größere Wertschwankungen waren nur in einzelnen Fällen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist, daß nach wie vor echtes Anlage⸗ bedürfnis besteht.

Am Montanmarkt lagen Mansfelder Bergbau um 1 % ge⸗ bessert. Buderus und Hoesch stiegen um je *%, Harpener wur⸗ den um *% P heraufgesetzt. Niedriger lagen nur Vereinigte Stahlwerke um und Rheinstahl um %. Am Braunkohlen⸗ aktienmarkt gaben Rheinebraun in Reaktion auf die am Vortage außerordentlich starke Befestigung um 3 % nach. Kaliwerte lagen freundlich, wobei Salzdetfurth 1 und Wintershall 1 ¾¼ % ge⸗ wannen. Chemische Werte lagen nicht ganz einheitlich, eher aber etwas gebessert. Farben stiegen bei einem Umsatz von 36 000 Rℳ um %⅜ P auf 163 ¾., Schering zogen um und Goldschmidt um ½ % an. Andererseits büßten Rütgers 1 und v. Heyden ½ % ein. Für Elektro⸗ und Versorgungswerte zeigte sich überwiegend Interesse. Größere Befestigungen erfuhren Charlotte⸗Wasser und Schuckert um je ½, Licht Kraft um 1 ¼ Siemens um 1 .%, Ges⸗ fürel um 1 % und EW⸗Schlesien um 2 %. Demgegenüber gaben Dessauer Gas um ½, Wasser⸗Gelsenkirchen um 1, Elektr. Liefe⸗ rungen um 1 ¼ und Accumulatoren um 2 % % nach. Von Maschinenbauwerten büßten Rheinmetall⸗Borsig, von Metall⸗ werten Metallgesellschaft je 1 ½ % ein. Zu erwähnen sind noch Conti⸗Gummi mit + ¾¼, BMW mit 4. und Hotelbetrieb mit + 1 ½ %. Eine Sonderbewegung wiesen Reichsbankanteile auf die anfangs ausgesetzt, dann aber bei großem Bedarf um 2 ½ 72 auf 182 heraufgesetzt wurden.

Im Verlaufe trat der freundliche Grundton noch etwas deut⸗ licher in Erscheinung. Verschiedene Werte, darunter Accumu⸗ latoren (+ 1 ¼), Wintershall (+ ¼) und Dessauer Gas (+ konnten ihren Kursstand bessern. Auch Farben stiegen um %

auf 164. Demgegenüber büßten Siemens ½, Hotelbetrieb ¾ und

Hoesch % ein. BMW verloren gegen den Anfang 1 ½ %. In der letzten Viertelstunde das Geschaftstages war die Stim⸗ mung ruhig, aber freundlich. Die Schlußkurse lagen vielfach etwas über dem letzten Verlaufsstande. 144 sogar noch um ¾¼ % befestigt. Farben schlossen mit 163 . Berliner Maschinen, die späterhin mit 114 nach 109 1 am Vor⸗ tage zur Notiz gelangt waren, erhielten zum Schluß eine Strich⸗ notiz. Andererseits bröckelten AEG s 1 geringfügig ab. Am Kassamarkt bewegten sich Banken meist Stande. Hypothekenbanken waren eher fester. Deutsche Zentral⸗ boden büßten als einzige Ausnahme ½ % ein. papieren gingen Schantung gegen letzten Kurs um ½ % zurück. Für die zu Einheitskursen 1”

Stedeeg gewannen bei Repartierung 3 ½ %.

Goldschmidt waren mit

auf letztem Von Kolonial⸗

handelten Industrieaktien traten ver⸗ einzelt Schwankungen von 2 ½ % nach beiden Seiten ein. Deutsche

on Steuergutscheinen I blieben Dezember und Januar un⸗

verändert. Mai um je 2 % bis 5 Pfg. fester. durchweg unverändert.

Von variablen Renten notierte die Reichsaltbesitzanleihe

sich auf .

139 gegen 138 %. Die Gemeindeumschuldung stellte 94,10 9 († 10 Pfg.). Am Kassarentenmarkt war die Lage ziemlich unverändert.

Dies galt sowohl für Hyp.⸗ und Liquidationspfandbriefe 5 für ltbesitz⸗ emissionen konnten z. T. bis um 1 % höher ankommen. So u. a.

Kommunalobligationen, Stadt⸗ und Provinzanleihen.

Rheinprovinz und Mecklenburg. Dekosama 1 gewannen .

Reichsanleihen und Länderanleihen bewegten sich meist auf Vor⸗ Industrieobligationen waren nicht ganz einheitlich,

tagsstand. . aber eher freundlich. Farbenbonds verloren allerdings ½ %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erhöhte sich der

Belga auf 41,24 (41,20).

Berliner Börse vom 15. Dezember.

Bei nicht ganz einheitlicher Kursgestaltung war der Grundton 3 e freundlich. Das Geschäft bewegte sich allerdings in verhältnismäßig engen Grenzen. In⸗-

an den Aktienmärkten überwiegend

folge der Enge des Marktes genügten vielfach bereits kleine

Orders, um nach der einen oder anderen Seite größere Ver⸗ änderungen auszulösen. Eine Stütze erhielt der Markt durch die erfolgten befriedigenden Dividendenvor⸗

schläge. 8

2— Montanmarkt eröffneten lediglich Vereinigte Stahlwerke Bum und Mansfelder Bergham um ¾ % niedriger. Andererseits stiegen Hoesch und Mannesmann um je , Klöckner um ½¼ℳ und Harpener um 1 %. Auch Braunkohlenwerte lagen freundlich bis

in den letzten Tagen

fest, wobei Deutsche Erdöl *%, Ilse⸗Genußscheine 1 und Rheine⸗ braun 3 ½¼ % gewannen. Von 9 um N¾¼ %

er an, ferner gewannen Licht und Kraft %. Demgegenüber

p heher, sich Schuckert um ½¼, Siemens um 1 ½, RWE um 1 ⅜⅞ und Schles. Gas um 2 % % niedriger. Von Maschinenbauwerten setzten Berliner Maschinen die bereits am Vortage zu beobachtende Er⸗ holung mit einer Befestigung um 1 % fort. Orenstein büßten demgegenüber % ein. Zu erwähnen sind noch Gebr. Jung⸗ hans mit + ℳ, andererseits Conti⸗Gummi und Felten, die im

gleichen Ausmaß nachgaben. N und Zellstoff⸗Waldhof ver⸗ loren je 1 und Hotelbetriebsgesellschaft 1 24 %.

Im Verlaufe machte sich stärkeres Interesse für Rheinstahl

und Dt. Erdöl geltend, die um 1 ¾¼ bzw. % heraufgesetzt wurden. Im Zusammenhang hiermit belebte sich auch sonst die Kauflust, so daß vielfach Besserungen von 4 % zu verzeichnen waren.

Goldschmidt erholten sich sogar um 1 ½ 2, andererseits gingen u. a. .

Siemens um ¼ und Demag um 1 % zurück. schlossen mit 163 F1 und Mannesmann mit 107 ¾ „Am Kassamarkt traten für Banken keine besonderen Ver⸗ änderungen ein. Hypothekenbanken lagen vielfach schwächer. Hamburger Hyp. z. B. um 1 %. Bei den Kolonialpapieren be⸗ festigten sich Doag von 75 auf 76. Von den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien waren Berliner Kindl (+ 5 gegen letzten Kurs) bei Repartierung mit größerer Besserung zu er⸗ waͤhnen. Deutsche Steinzeug stiegen bei Zuteilung um 4 %.

Steuergutscheine I lagen stetig und wichen schließlich kaum vom Vortagsstand ab. Steuergutscheine II waren durchweg un⸗ verändert. Am Kassarentenmarkte hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen in unterschiedlichem Umfange an. Teilweise wurden wieder Repartierungen notwendig. Liquidationspfandbriefe lagen bei ruhigem Geschäft z. T. schwächer, auch in Kommunalobligationen bestand bei stillem Handel vereinzelt etwas Abgabeneigung. Stadt⸗ anleihen hatten weiter freundliche Tendenz und wurden gelegent⸗ lich erneut um % heraufgesetzt. Die Umsatztätigkeit hat aller⸗ dings etwas nachgelassen. Provinzanleihen lagen ruhig und be⸗ hauptet. Von Altbesitzemissionen ermäßigten sich Rheinprovinz Wum 1 %, Ostpreußen gewannen ¼ %. Staats⸗ und Länder⸗ anleihen blieben behauptet, ebenso Reichsanleihen. Industrie⸗ obligationen verkehrten bei kleinen Schwankungen und unregel⸗ mäßiger Haltung. Farbenbonds büßten ½ % ein.

der Privatdiskontsatz wurde bei 255 % belassen.

Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsätze mit 2 ½% bis

2 ¼ 4 ngsnh 8 Devif ei der amtlichen Berliner Devisennotierung setzte der Bel⸗

seine Erholung auf 41,20 (41,16) fort 8 dlette de 8

Februar und März waren um je 2 ½ und April sowie Steuergutscheine II blieben

emischen Werten setzten Farben höher mit 163 ¾ ein. Goldschmidt wurden andererseits um 2 % herabgesetzt. Elektro⸗ und Versorgungswerte lagen recht fuhig und uneinheitlich. Bekula und Gesfürel kamen je ½¼½ %