1939 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 297 vom 19. Dezem

ber 1939. S. 4

Wertpapiere. Frankfurt a. M., 18. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ 5 138,50, Aschaffenburger Buntpapier 62,00, Buderus isen 98 ⅞, Cement Heidelberg 145,50, Deutsche Gold u. Silber 222,00, Deutsche Linoleum 127,00, Eßlinger Maschinen 113.00, Felten u. Guill. 146,00, Pb. Holzmann 149,00, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 118,50, Laurahütte 25,00, Mainkraftwerke —,— Ieenn 155 ⅛, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 13,50.

Hamburg, 18 Dezember. (D. N. B.) [(Schlußkurse.] Dresdner Bank 105 ⅜, Vereinsbant 115,00, Hamburger Hochbahn 97,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 42,50, Hamburg⸗Südamerika 98,00, Nordd. Lloyd 45,75. Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel 83,00, Guano 95,00 B., Harburger Gummi 172,00, Holsten⸗ Brauerei 137,00, Neu Guinea 180,00 B., Otavi 17,75.

Wien, 18. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,75, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99 ⅜, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds. 1934 100,50, 6 % Wien 1934 100,00, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau A⸗G. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 18,60, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— †, Gummi Semperit 75,00 †, Hanf⸗Jute⸗Textil 80,25, Kabel⸗ u. Drahtind. 152,00, Lapp⸗Finze AG. 75,00, Leipnik⸗Lundb. 610,00, Leykam⸗Josefs⸗ tbal —,—, Neusiedler AG. Perlmooser Kalk —,— †, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert . 1 Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 30,75, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 112,00, Steyrermühl Papier 46,25, Veitscher Magnesit

—, Waagner⸗Biro —,— †, Wienerberger Ziegel —,—

+† = Variable Kurse. Amsterdam, 18. Dezember. (D. N. B.) 3 % Nederland 937 78,25, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 10,75, 4 % England Funding Loan 1960 —1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 30 ⅛, Algemeene Kunst⸗ ziide Unje (Aku) 38 ¾16 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 131 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 95 ¾⅜, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 265,50 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 281 ½¼16, Shell Union (Z) 918⁄ M., Holland Amerika Lijn 94,25, Nederl. Scheepvaart Unie 108,75, Rotter⸗ damsche Lloyd 92,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij.

7

207,25 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 10 ¾⅜, 6 % Preußen 1927 . „7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 11 ½11, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 13,25, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) 12,50, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 13,25, 70 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfbbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 16,00, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Fante 1926, m. See (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie 0 (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 10,50 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 19,75, Amsterdamsche Bank 88,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 21,50, Holl. Kunstziide Unie —,—, Internat. Viscose Comp. , A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) 10 ⅞, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 210,00, Monte catini 68,00. (3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke. 8

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 19. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 18. Dezember auf 74,00 R. A) für 100 kg.

Berlin, 18. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark]l. Bohnen, weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,— Linsen, mittel, käferfrei §) 54,00 bis

58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen,

Vict. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,— Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt §) 64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt 5) 47,40 bis Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, älberzähne, C/6 * 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 b 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittell] *) 45,00 bis 46,00 †) Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse * 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630 (Inland) 35,20 bis —,—, Weizengriße, Type 450 39,05 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis schee one 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, indi 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen bis —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Maͤrkenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 287,00 bis —,—, Molkerei⸗

butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00

bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 R.ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis Allgäuer Romatour 20 % 120,— bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 88 †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Gffentlicher Anzeiger.

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen,

81

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften 13. Unfall⸗- und Invalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Hruckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

völlig druckreif eingesandt werden.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[455088 Bekanntmachung.

Röbert Israel Michaelis, geb. am 8, August 1905 in München⸗Gladbach ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗

nannten ist daher der ihm von der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 5. De⸗ tember 1939 entzogen worden. Ein

eechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., 15. Dezbr. 1939. Der Rektor der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt a. M.: Platzhoff.

Leistung keine Kenntnis

Steuerhinterziehu gefährdung 688 396,

T ) etage de

olizei⸗ und

[45505 Steuersteckbrief 8 fahndungsdienstes und Vermögensbeschlagnahme. Fraastg der Der Kaufmann Werner Israel Mi⸗

Fente. geboren am 23. Juli 1905 zu erlin, suletzt eehJn in Babels⸗

berg II, uisenftraße „früher in Ber⸗

lin⸗Wilmersdorf, Zähringerstraße 20/21

n Zeit in London W 1 55/57 Great

82 aelcerongh Street, schuldet dem Reich

eine Reichsfluchtsteuer von 25 670,—

Rℳ, die am 27. Juni 1938 fällig ge⸗

wesen ist. Der Zuschlag beträgt 1 vom

Hundert für jeden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗

luchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 .599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699;

1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935

S. 850; 1937 S. 1385; 1938 S. 889;

1939 S,. 125) wird hiermit das inlän⸗

dische Vermögen des Steuerpflichtigen

ur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ slaccstene⸗ nebst Zuschlähen auf die

§ 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden

Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen von 3262,—

und juristischen Personen, die im In⸗ bruar 1938 fällig

land einen Wohnsitz einem Zuschlag von

walt 8 be Steuerp

läufig festzunehmen und i

vorzuführen.

[45506

Der Bruno 1900 wohnhaft in Straße 15,

aus,

ihren gewöhnlichen

leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten inanzamt Anzeige über die dem teuerpflichtigen vnteemden Forderun⸗ oder sonstigen shrüche zu machen.

r nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗

1“

mẽ kacsteesseeb0

1932 S. 571;

wird hiermit das

mögen des

fluchtsteuer nebst ucac 8 9 Pohse

an den Steuerpflichtigen eine eistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. er seine Angeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der hi oder der Steuer⸗ 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, be Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 8 413 bestraft. Lbsatz 1 des Reichsflucht⸗ ist jeder Beamte icherheitsdienstes, teuerfahndungsdienstes und des owie jeder andere Reichsfinanzverwaltung, der zum Afeneamfen der Staatsan⸗ tellt ist, verpflichtet, den lichtigen, menn er smn 3 etroffen wird, vorläufig festzunehmen. 1 Es ergeht hiermit die Auff sahndungsdienstes den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland vetrahen wird, vor⸗ i gemäß § 11 Absatz 2 des LbEöe unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt,

erlin W 15, 5. Dezember 1999. Finanzamt Wilmer dorf⸗Nord 8

Steuersteckbrieie und Vermögensbeschlagnahnec. abrikant von Damenmäntel/ 2 eboren am 5. u Großenhain i. Sachsen, zuletzt erlin W 30, Heilbronner 1 zur Zeit in

nähere Anschrift unbekannt, dem Reich eine restliche Reichsflucht⸗ ℳ, die am 14. Fe⸗ Feeg B ihren ichen e vom Hundert für in

Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts⸗ seden auf den Zeitpunkt der merth; si solxenden angesc Lenen Monat. isser 2 ff. des Reichs⸗ (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 934 S. 992, 941; 1935 7 S. 1385) inländische Steuerpflichtigen zur Sicherung der lünsgra e, au geichg. uschlägen, 7 ie 1 des Reichsflucht⸗

S. 850; 1936 S. 975; 19

steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ fahren entstandenen und Kosten beschlagnahmt. 1 Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren 18. ior. Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ 883 an den Steuerpflichtigen zu ewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem teuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ üllung an den Steuerpflichtigen eine eistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine vngeigehflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der teuerhinterziehung

oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396

entstehenden ¹ bemã J etzes und alle

eines inanzamt

ennt⸗

er Reichs⸗

des des oll⸗

402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes - jeder Beamte des Polizg und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ owie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ walt⸗ aft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerp betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die 8 den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Eb unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vo v Berlin⸗Schöneberg, 4. Dez. 19. Finanzamt Schöneberg.

§ 10

Inland

orderung, batage etzes

der zum Hil walts Steuerp

März

145507] Steuersteckbrief msterdam, und Vermögensbeschlagnahme. schuldet Der kaufmännische Angestellte Dr.

dische Vermögen des Steuerpflichtigen und Strafver⸗ zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer ecst Zuschlägen, auf die § 9 847 estzusetzende im Steuer⸗ fahren entstandenen und Kosten beschlagnahmt.

s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren 88, ihre Geschäfts⸗ leitung oder eesi Verbot, Zahlungen oder stungen an den Steuerp bewirken; sie werden dert, unverzüglich, spä Monats Anzeige Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat auch kein Verschulden an der Un nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Grund

er seine vngs seflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht er 1 satz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehun gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit abgabenordnung) bestraft.

ch § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ ist jeder olizei⸗ und Sicherheitsdienstes, teuerfahndungsdienstes und des lichtigen, wenn er im Inland fahndungsdienstes sowie jeder andere

8 Beamte der

4 sbeamten der Staatsan⸗ da tellt ist, verpflichtet, den n, wenn er im Inland

Ho be lichti betroffen wir

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz Seliches . 2 8 unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ Hri 1 zirks, in welchem die Festnahme erfolgt fänhieuende wedrigenlalls ist, vorzuführen.

Berlin W 15, 5. Dezember 1939.

Finanzamt Wilmersdorf⸗Nord.

Lit. G Nr. 248 über 500,— 5 % Schuldverscheibung, die angeblich ver⸗ brannt sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird dh späte⸗ stens in dem auf den 1. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Rhaunen, den 12. Dezember 1989. Amtsgericht.

[45510] Aufgebot.

Das Aufgebot des am 16. August 1939 von der Firma Schröder, Voigt & Co., Stahl⸗ und Ziehwerk, Düsseldorf, ausgestellten, von der Firma Horbach & Schmitz G. m. b. H. in Berlin angenommenen, mit dem Giro der Firmen Schröder, Voigt & Co. Stahl⸗ und Ziehwerk, und Gebr. Böhler & Co. Aktiengesell⸗ schaft welarsedeglaslung Düsseldorf, versehenen, am 2. November 1939 fällig gewefenen Wechsels über 5000,— H.ℳ ist beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1940, 11 Uhr, vor dem netetse netar Gericht in Berlin C 2, eue Friedrichstr. 4, 1. Stockwerk, Zimmer 118, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 455. F. 335. 39.

Berlin, den 15. Dezember 1939.

Das Amtsgericht Berlin.

[45509] Aufgebot.

Die Johann Setzer Eheleute in Gam⸗ melsbach haben das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigen⸗ tümers der Fhessseth. rundbuch für Gammelsbach Band II Blatt 128 Flur 8 1.8 Eberbacher B bag9 renze, m; Flur XIV Nr. ies Reichsfinanzverwaltung, da elh t, 175 Sin. h XIV Nr. 8 Wee 2

selbse 175 qm, gemäß § 927 des BGB. beantragt. r Schweinehirt Georg Ludwig Walz von Gammelsbach, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wird aufgefordert svütestens in dem auf Dienstag, den 6. Februar 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht, Zimmer Nr. 13, an⸗ eraumten Aufgebotstermin sats Rechte

er 1 des Reichsflucht⸗ Geldstrafe und Strafver⸗ entstehenden

tz haben, das fonstige Lei⸗ lichtigen zu 2e aufgefor⸗ estens innerhalb

unterzeichneten über die dem

dem

eine

und . ihn ennt⸗

üllt, wird nach

oder der Steuer⸗

§ 413 der Reichs⸗

des des oll⸗

Beamte

vorläufig festzunehmen.

Reichsfluchtsteuergesetzes

eine Aus⸗

ießung erfolgen wird.

Beerfelden, den 13. Dezember 1999. Amtsgericht.

Kurt Israel Michalski, geboren am

Berantwortlich:

19. 11. 1908 zu Berlin, suleßt wohnhaft

in Babelsberg II, e 4, früher

1 erlin⸗Wilmersdorf,

eit 8 20/21, 88 Zeit chuldet dem Reich eine Reichsflucht⸗

teuer von 16 519,— Rℳ, die am

„Juni 1988 fällig gewesen ist. Der Zuschlag beträgt 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff, des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1937 S. 1885; 1988 S. 389; 1939 S. 125) wird hiermit das inlän⸗

ist, nebst [45516] der

Ver⸗

ähringer⸗ A f 88 Lonbon, 1 3. u gebote. Aufgebot.

Die Luise Fuchs aus Hottenbach hat das Aufgebot der Mäntel der Aktien Oberstein⸗Idarer aktiengesellschaft in eeenn An⸗ Feihe 1914 Lit. G Nr Schuldverschreibung, Anleihe 1914 Lit. G Nr. 246 über 500,— 5 % Schuldverschreibung, Lit. G Nr. 247 über 500,— 5 % Schuldverschreibung

ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ harlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Perags de tarefedr cafe 2

Berlin. Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen

(einschließlich Pelsztenegh und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

Elektrizitäts⸗ . 245 über 500,—

Anleihe 1914

Anleihe 1914

CT11’11“

chen Reichs

anzeiger und Preußischen Ste

Berlin, Dienstag, den 19. Dezember

3. Aufgebote.

05511] Aufgebot.

Der Landwirt Lappenbusch, Potten⸗ ausen Nr. 33, hat das Aufgebot des ypothekenbriefes über die im Grundbuche von Pottenhausen Bd. 1 Bl. 27 Abt. III Nr. 16 für Leibzüchter Fritz Lappenbusch, Pottenhausen Nr. 33, eingetragene Aufwertungshypothek von 1212,50 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, 10. April 1940, vorm. 9 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

Lage (Lippe), 15. Dezember 1939.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Die verwitwete Frau

Marie Jäntsch geb. Nagel in Wieskau

hat beantragt, den verschollenen Land⸗ sturmmann Otto Jäntsch, geboren am 1. August 1886 in Wieskau (Saalkreis), seit dem Gefecht bei Le Godat, nord⸗ westlich Reims (Frankreich), am 16. April 1917 vermißt, zuletzt wohuhaft in Wies⸗ kau (Saalkreis), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ efordert, sich spätestens in dem auf den 0. Juli 1940, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ hls die Todeserklärung erfolgen wird. Un alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gevicht Anzeige zu machen. Löbejün, den 12. Dezember 1939. Amtsgericht.

[45513] Aufgebot.

2 II 1/39. Die verwitwete Frau Marie Jäntsch geb. Nagel in Wieskau at beantragt, den verschollenen Sohn ranz Jäntsch, geboren am 19. Dezem⸗ er 1895 in Wieskau (Saalkreis), kriegs⸗ vermißt seit dem 16. April 1917 in der Schlacht bei Verdun (Frankreich), zu⸗ letzt wohnhaft in Wieskau (Saalkreis), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Juli 1940, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Löbejün, den 12. Dezember 1939.

Amtsgericht.

[45515]

Das Amtsgericht Regensburg hat am 13. Januar 1939 in Sachen 1. Rohr⸗ wild, Karl, Privatier in Hainsacker Nr. 3 ½, 2. Rohrwild, Josef Alois, Landwirt in Hönighausen Nr. 5, An⸗ tragsteller wegen Erlassung eines Auf⸗ gebots, Ausschlußurteil erlassen: 1. Das

parkassenbuch Nr. 1937 der Bezirks⸗ sparkasse Regensburg in Regensburg. mit einer Einlage von 504,38 Hℳ wird für kraftlos erklärt. 2. Die Antrag⸗ steller tragen die Verfahrenskosten.

Regensburg, den 15. Dezember 1939.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Regensburg.

145517] Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache der Ehe⸗ rau Frieda Biltz in Neumünster, Schützenstraße 32, hat das whaigeben

in Schleswig durch den Amtsgerichtsrat Witte für Recht erkannt: Das verloren⸗ egangene Sparkassenbuch Spar⸗ vonto Nr. 8061 der Schleswig, Zweigstelle in Kappeln, Uüöen 312,30 E wird für kraftlos er⸗ ärt.

Schleswig, den 9. November 1939.

Das Amtsgericht.

[45518]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 14. Dezember 1939 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Jerxheim Band 2 glatt 53 unter Nr. 1 eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von 1350 Gℳ für kraftlos erklärt. „Amtsgericht Schöningen. [45520] 10Durch Ausschlußurteil vom 14. 12. 39 ist der Hypothekenbrief über die 9 Grundbuch von Wolfhagen Band 20 Zlatt Nr. 527 in Abt. III unter Nr. 20 zongetragene Aufwertungshypothel über

W. 64ℳ für kraftlos erklärt worden.

Volfhagen, den 14. Dezember 1939. Amtsgericht.

145170] Beschluß.

8 VI 102/28 in Litt. 98/94. Der am 8 Oktober 1928 erteilte Erbschein, dh Erbfolge in den Nachlaß des m 22. Juni 1924 in Nordhausen ver⸗

Louis Kaps wird von Amts wegen für kraftlos erklärt. Nordhausen, den 5. Dezember 1939. Das Amtsgericht. Abt. 2.

[45519]

Der dem am 26. Januar 1939 in der Nachlaßsache des am 26. Dezember 1938 verstorbenen Bruno Angstenberger, Diplomingenieurs, hier, erteilte Erb⸗ schein wurde durch Beschluß des Nach⸗ laßgerichts hier von heute für kraftlos erklärt.

Schwäbisch Gmünd, 15. Dez. 1939.

Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[45531] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erna Johanna Olen⸗ drowsky geb. Wichmann in Hamburg⸗ Altona, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dres. Petersen, Frahm und Petersen, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäckergesellen Helmuth Ernst Fried⸗ rich Olendrowsky, früher in Hamburg⸗ Altona, auf Grund des § 49 des Ehe⸗ gesetzes vom 6. 7. 1938 mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 15 a des Landgerichts in Hamburg⸗Altona auf Donnerstag, den 7. März 1940, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Geschäftsstelle 15 a des Landgerichts Hamburg.

45522] Oeffentliche Zustellung.

Der Heinz Schröder, geb. am 16. 9. 1938 in Berlin, cklagt gegen den Arbei⸗ ter Gerhard Krenzke, früher in Berlin C 2, Alexanderstr. 54, wegen Unter⸗ hgarcfta mit dem Antrage auf Fest⸗ tellung, daß der Beklagte als sein Vater gilt und ihm eine monatliche Rente von 39,— Hℳ von der Geburt bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres zu zahlen hat. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12 15, Saal 283, auf den 19. Februar 1940, 9 ½ Uhr, ge⸗ laden.

Berlin, den 8. Dezember 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [45527] Oeffentliche Zustellung.

In der bei dem Amtsgericht in Ham⸗ burg, Abteilung 25, anhängigen Sache des minderjährigen Kindes Karin Irma Schulz, Hamburg, vertreten durch den gesetzlichen Vormund, das Landes⸗ jugendamt Hamburg, Klägerin, gegen den Matrosen Erich Karl Wöllner, geb. 1. Mai 1911 zu Heierstorf, zuletzt wohnhaft: Hamburg, Wolfgangsweg 12, Seemannsheim, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, mitdem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger zu Händen des Vormundes ab Geburts⸗ tag, dem 17. Septéember 1939, bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahre eine Geldrente von jährlich 360,— Hℳ, in vierteljährlichen Raten im voraus, die verfallenen sofort, zu zahlen, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 25, Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplaäͤtz,. Erdges 06. Zimmer Nr. 101, auf Dienstag, den 6. Februar 1940, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung be⸗ kanntgemacht.

Hamburg, den 15. Dezember 1939.

Die Geschäftsstelle 1 [45530] Oeffentliche Zustellung.

8 C 811/39. Das am 24. April 1932 geb. Kind Paul Werner Laske, vertre⸗ ten durch das Jugendamt Amtsvor⸗ mundschaft zu Breslau, Ursuliner⸗ straße 22/26, dieses vertreten durch das Jugendamt in Wuppertal⸗Barmen, klagt gegen den Kraftfahrer Hans Rie⸗ dinger, unbekannten Aufenthalts, zus letzt in Wuppertal⸗Barmen, Sedan⸗ straße 9 wohnhaft, wegen Ünterhalts mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger seit dem 24. April 1932 bis 23. Januar 1940. fällige und rückständige Unterhaltsrente mit zusammen 31 100 = 3100,— HR. zu zahlen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Wupper⸗ aree cet agch Eiland 4, auf den 9. Fe⸗ bruar 1940, vormittags 9 Uhr, Saal 90, III. Stock, geladen.

Wuppertal, den 5. Dezember 1939.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[45532] 1 Auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom

storbenen Fabrikarbeiters Friedrich

3. Dezember 1938 (RGBl. I S.

1709)

setze ich den Rechtsanwalt Dr. Berner in Breslau, Am Rathaus 22, zum Treuhänder über das bei der Deut⸗ schen Bank, Zweigstelle Breslau, befind⸗ liche Guthaben des jüdischen Kaufmanns Moritz Juliusberger, früher in Breslau, Gartenstraße 51, z. Zt. in Melbourne, Australien/ Elsterwik, 8a Victoria Ave⸗ nue, ein. Gegen diese Verfügung steht dem Betroffenen innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Herrn Reichs⸗ wirtschaftsminister zu. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Breslau, den 14. Dezember 1939. Der Regierungspräsident J. A.: (Unterschrift.)

[45521] Oeffentliche Zustellung.

Mit Antrag vom 12. 7. 1939 klagt Karl Ernstberger, akad. Architekt in Fischern, Sudetengau, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt. Dr. Rudolf Fritsche in Bergreichenstein, gegen den Walter Israel Klauber, Fabrikanten, früher in Neuern, jetzt unbekannten Aufenthalts Zw. B. 0 66/39 wegen Gegenwerts von Hausbauplänen und sonstiger Beratung mit dem auf kostenpflichtige und vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung zur Zahlung von 600,— Rℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1939. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung auf den 27. Februar 1940 um 9 Uhr vorm. vor die Zivil⸗ kammer der landgerichtlichen Zweig⸗ stelle in Bergreichenstein mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

lassen.

Berrretchentste, 12. Dezbr. 1939. Die Geschäftsstelle der landgerichtlichen Zweigstelle

[45524] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Werner Barthold in Charlottenburg, Schlüterstr. 26, klagt gegen die Frau Frieda Nußbaum, fruͤher in Charlottenburg, Bismarck⸗ straße 70, wegen Forderung mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1005,68 fℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Juni 1939 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg auf den 5. Februar 1940, 9 Uhr, Zim⸗ mer 124, geladen. 54. C. 1083. 39.

Charlottenburg, 12. Dezember 1939.

Das Amtsgericht

[45525] Oeffentliche Zustellung.

1 0 202/39. Die jüdische Kultusver⸗ einigung: Israelitische Religionsge⸗ meinde zu Dresden e. V., vertreten durch deren Vorstand Kurt Israel Hirschel und Dr. Ludwig Israel Katz in Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Dr. Martin Israel Schwabe in Dresden⸗A., Marschallstr. 1, klagt 1. gegen den Kaufmann Benno Ilrael Weiner, 2. dessen Ehefrau Rosa Sara Weiner geb. Trinezer, beide in London NW 2, Benehim Garden 50, mit der Behauptung, daß die Beklagten Mitglie⸗ der der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden e. V. und Ende Mai 1939 nach London ausgewandert seien, daß sie am 12. 11. 1938 zusammen ein Ver⸗ mögen von R.ℳ 91 000,— besessen und deshalb verpflichtet seien, der Klägerin 4 % ihres Vermögens das seien Rℳ 3640,— als Auswandererabgabe laut Beitragsordnung der Reichsver⸗ einigung der Juden in Deutschland zu zahlen haben, daß die Beklagten außer⸗ dem als rechtliche Gemeindebeiträge für das Jahr 1938 Rℳ 25,60 und für das Jahr 1939 Rℳ 128,—, insgesamt H. 153,60, schulden, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin Kℳ 3793,60 zu eglcn und das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Perhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts zu Dresden, Pill⸗ nitzer Straße 41. Saal 125, auf Frei⸗ tag, den 16. Februar 1940, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen jüdischen Konsulenten vertreten u lassen.

Zelecen, den 15. Dezember 1939. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden. Schenk, J.⸗Insp.

[45526] Oeffentliche Bekanntmachung. 2/6 Gen I11 ³3. Es klagen: 1. Kauf⸗ mann Harry Venske, z. Zt. Kommer⸗ ialbank AG. Zweigstelle Tarnow, Tarnow über Kattowitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Karlernst Möhring, Frankfurt am Main, gegen Nestor Gianaclis Agricultural u. Commercial LTD., 5 Sharia Borsa, Kairo, Aegypten, aus Werkvertrag auf ahlung von Hℳ 3000,— nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung 2/9 0 Rechtsanwalt Dr. Voll⸗ rath, Frankfurt am Main, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

210/39 —; 2.

Karlernst Möhring, gegen Nestor usw. wie Nr. 1, wegen Forderung aus

116.“ 8

anwaltlicher Tätigkeit auf Zahlung von 2617,35 nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung 2/9 0 209/39 —; 3. Direktor Ferdinand Christoph Post, Berlin⸗Halensee, Nestorstraße 11, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Moog, Frankfurt am Main, gegen Firma Procédés Industriels et Charbons actifs, Société anonyme, 6 rue de Téhéran, Paris 8 c, aus Gewinnbeteili⸗ gung auf Zahlung von Hℳ 12 882,97 nebst 4 /% Zinsen seit 1. 1. 1939 2/9 0 212/39 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, 9. Zivilkammer, in Frankfurt am Main auf 29. Februar 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei⸗ diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Frankfurt am Main, 16. 12. 1939.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[45528] Oeffentliche Zustellung.

4 C. 1202/39. Der Bremische Staat (Freie Hansestadt Bremen), vertreten durch den Herrn Senator für die innere Verwaltung, Bremen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kind in Bremen, klagt gegen 1. den Kaufmann Paul Theodor Berendsohn, früher wohnhaft Hamburg, Klosterallee 5, 2. den Kaufmann Paul Theodor Gott⸗ fried Berendsohn, früher wohnhaft in Hamburg⸗Altenwerder, beide jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zur Zahlung von Nℳ 600,— nebst 4 % Prozeßzinsen an den Kläger kostenpflichtig zu verurteilen und das Uͤrteil evtl. gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären unter der Begründung, daß die Klagsumme als Vertragsstrafe ge⸗ schuldet werde. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 4, Altbau, Sieve⸗ kingplatz, I. Stock, Zimmer Nr. 230, auf Dienstag, den 20. Februar 1940, 10 Uhr, geladen.

Hamburg, den 15. Dezember 1939.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[45529]

Hans Grimminger, Baugeschäft in Heidelberg, vertveten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Horn in Wiesloch, klagt gegen Arthur Kaufmann, früher in Berlin, Friedrichstraße, jetzt an unbe⸗ kannten Orten, unter Anfechtung eines am 11. November 1937 zwischen den Streitteilen geschlossenen Mietvertrags über einen Delmag⸗Frosch, aus arg⸗ listiger Täuschung, unerlaubter Hand⸗ lung und ungerechtfertigter Bereiche⸗ rung mit dem Antrag auf kostenfällige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Rℳ 558,02 nebst 5 % Zinsen seit 1. Juli 1938 an den Kläger. Kläger ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg auf Donnerstag, den 7. März 1940, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen.

Heidelberg, den 13. Dezember 1939.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[45533] Anordnung.

Der Frau Carola Sara Wolffers, geb. Simson, gesch. Brummer, früher wohnhaft in Herford, jetzt in Haifa (Palästina)) und dem Herrn Alfred Abraham Simson, wohnhaft früher in

Dresden, jetzt in St. Gallen (Schweiz),

wird aufgegeben, ihre Anteile an der „Hausgesellschaft Landgrafenstraße 18 m. b. H.“ in Köln⸗Lindenthal im Be⸗ trage von 700 Eℳ bzw. 6700 Rℳ bis 1. Januar 1940, zu veräußern. Für den Fall, daß die Anteile bis zu diesem Zeitpunkt nicht veräußert werden, wird ur Durchführung der Veräußerung Rechtsanwalt Jonen in Köln⸗Linden⸗ thal, Aachener Straße 153, als Treu⸗ händer mit Wirksamkeit vom 1. 1. 1940 eingesetzt. Diese Anordnung ergeht nach §§ 1, 2 und 17 der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 RGBl. I S. 1709 ff. Den Betroffenen steht gegen diese Verfügung die Beschwerde an den Herrn Reichs⸗ wirtschaftsminister offen, die binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe bei mir einzureichen wäre. Köln, den 9. Dezember 1939. Der Regierungspräsident.

6. Auslosung usw.

von Wertpapieren.

[45534]

An die Devisen⸗Inländer, die In⸗ haber der 7 %igen zehnjährigen um⸗ tauschbaren Gold⸗Schuldverschrei⸗ bungen der Stadt Hannover, fällig am 1. November 1939, sind.

Die Anleihe ist im Jahre 1929 im Nennwert von 3,5 Millionen Dollar

ausgegeben und nach den Bedingungen

1“ 8 1“

Nach den Vereinbarungen war es den

Termin die in ihrem Besitz befindlichen Stücke in

7 %igen amortisierbaren

vember 1959, umtauschen oder zum Nennwert einlösen wollten. Wegen des Umtausches der Stücke sind von „The

Depotabkommens die erforderlichen Be⸗ kanntmachungen erlassen. es infolge der deutschen Devisenbestim⸗ mungen nicht möglich gewesen, für die Bezahlung der nicht umgetauschten Bonds in New York zum 1. November 1939 die erforderliche Anzahl Dollar zur Verfügung zu stellen, da die Bestim⸗

land vom 27. Mai 1937 RGBl. I. S. 600 zu beachten sind.

Auf Grund des Gesetzes vom 27. Mai 1937 endete am Fälligkeitstage der Bonds, d. h. am 1. November 1989, die von der Stadt Hannover übernommene Verpflichtung, die vertraglich vereinbar⸗ ten Zinsen vom 7 % zu zahlen. Nach demselben Gesetz werden jedoch die nicht eingelösten Stücke vom 1. November 1939 an mit jährlich 4 % verzinst. Ich mache den Inhabern der 1929er Bonds folgendes Angebot:

Die Stücke werden sofort von der Stadthauptkasse Hannover in Reichs⸗ mark eingelöst. Der Dollar⸗Nennbetrag wird hierbei zu dem amtlichen Mittel⸗ kurs für den USA.⸗Dollar, wie er an dem dem Einlösungstag vorangehen⸗ den Werktag galt, in Reichsmark umgerechnet.

Nichtzertifizierte Stücke können nur dann eingelöst werden, wenn der Nach⸗ weis erbracht ist, daß sich die Stücke für die im Altreich ansässigen Inhaber be⸗ reits vor dem 1. 7. 1935 bzw. für die in den dem Altreich angegliederten Ge⸗ bieten ansässigen Inhaber bereits vor dem für diese Gebiete jeweils geltenden Stichtage für die Einführung der deut⸗ schen Devisenbestimmungen in seinem Eigentum befunden haben, oder daß sie nach diesem Zeitpunkt auf devisenrecht⸗ lich einwandfreie Weise erworben wor⸗ den sind. Der Besitzer der Bonds hat ein entsprchendes Affidavit beizufügen. In diesem hat er ausdrücklich zu ver⸗ sichern, daß die eingereichten Stücke nicht einem Ausländer gehören, daß er sie auch nicht von einem Ausländer er⸗ worben hat, daß sie ferner nicht von einem Ausländer verpfändet oder siche⸗ rungshalber übereignet worden sind, damit sie für Rechnung des Ausländers eingelöst werden, sowie daß der Ein⸗ löser Inländer im Sinne des Devisen⸗ gesetzes ist. Etwaige Erwerbs⸗Geneh⸗ migungen sind beizufügen.

Die zur Einlösung von Schuldver⸗ schreibungen Genehmigung wurde vom Oberfinanzpräsidenten Han⸗ nover Devisenstelle Hannover am 30. November 1939 erteilt. Die Ge⸗ nehmigung berechtigt gleichzeitig die in⸗ ländischen Besitzer, über die Stücke zur Einlösung bei mir zu verfügen.

Hannover, den 16. Dezember 1939

Der Oberbürgermeister der uptstadt Hannover

gesellschaften.

[45539]. 8 Aktien⸗Bierbrauerei zum Lagerkeller in Dresden. Auslosung von 150 Stück Teilschuld⸗ verschreibungen von 1903.

58 68 91 101 120 149 151 154 162 164 262 272 273 312 326 397 403 404 430 431 475 507 531 551 561 679 686 720 724 725 894 895 907 923 934 1013 1028 1035 1057 1103 1107 1115 1136 1239 1260 1295 1305 1375 1397 1420 1430 1460 1462 1495 1510 1532 1539 1559 1572 1637 1645 1670 1684 1721 1735 1738 1742 1801 1806 1809 1835 1860 1866 1872 1945 2035 2053 2116 2130 2270 2276 2302 2315 2453 2487 2494.

Aus früheren Auslosungen sind rück⸗ ständig:

366 441 444 447 484 671 914 1045 1046 1048 1088 1244 1245 1298 1635 1747.

Die e;; erfolgt durch die Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. in Dresden ab 1. April 1940.

Dresden, am 14. Dezember 1939.

Der Vorstand. Rube.

1““ L111““

178 227 344 347 438 446 459 466 562 563 632 662 730 850 882 890 943 966 986 988 1086 1089 1094 1201 1205 1216 1306 1335 1340 1433 1449 1455 1511 1524 1527 1614 1615 1628 1685 1691 1713 1763 1766 1772 1844 1853 1859 1977 1987 2014 2187 2188 2228 2318 2336 2424

243 245 351 388

121 132 142 146

8

am 1. November 1939 fällig gewesen. Gläubigern überlassen, ob sie zu diesem Schuldverschreibungen der Auslands⸗

Gold⸗Schuldverschreibungen der Stadt Hannover von 1939, fällig am 1. No⸗

New York Trust Comp.“ auf Grund des am 21. Oktober 1929 abgeschlossenen

Dagegen ist

mungen des Gesetzes zur Regelung von Kapitalfälligkeiten gegenüber dem Aus⸗-⸗