Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 20. Dezember 1939. S.
§ 6
Sonderleistungen, die der Verkäufer einer gebrauchten Werkzeugmaschine oder eines gebrauchten Aö selbst oder durch einen Dritten über die fachgerechte Aufarbeitung hinaus vornimmt, dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden. Sie sind in den Rechnungsunterlagen des Verkäufers nach Material, Lohn, allgemeinen Unkostenzuschlägen und Gewinn aufzugliedern.
Ueber Verkäufe von gebrauchten Werkzeugmaschinen und Baugeräten hat der Verkäufer jeweils ein Doppel der Rech⸗ nung anzufertigen und fünf Jahre lang aufzubewahren; für die gleiche Zeit sind auch die Unterlagen über den Ankauf der Maschinen und Geräte mit näheren Angaben über deren technische Beschaffenheit sowie die Unterlagen für Sonder⸗
leistungen im Sinne des § 6 zu verwahren. 8 9
§ 8 Die Vorschriften der §§ 3 bis 7 gelten nicht für solche gebrauchten Werkzeugmaschinen und Neu⸗ preis 100,— Reichsmark je Einheit nicht übersteigt; bei Ge⸗ räten, die nach Gewicht gehandelt werden, ist der Neupreis je Tonne maßgebend.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 9 Baugeräte im Sinne der Anordnung sind alle Maschinen und Geräaͤte, die zur Ausführung von Bauarbeiten jeder Art und zur Gewinnung von Baustoffen dienen, mit Ausnahme von Feldbahnschienen, die ein Gewicht von mehr als 30 kg
je Meter haben. Die Vorschriften dieser Anordnung gelten: a) für alle Arten von entgeltlichen Veräußerungs⸗ eschäften, insbesondere auch für freiwillige Ver⸗ E asgexKerca und ähnliche Verfahren zur Erzielung von Höchstgeboten, sowie auch
für laufende Verträge dieser Art, es sei denn, daß die Werkzeugmaschine oder das Baugerät bereits vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung von dem Veräußerer abgesandt worden ist. 1
§ 11 er Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§ 12
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen erlassen die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforderliche chts⸗ und Verwaltungsvorschriften.
Die Anordnung tritt am 1. Januar 1940 in Kraft.
Berlin, den 15. Dezember 1939.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. F. B.: Dr. Flottmann.
Bekanntmachung dder Reichsstelle für Edelmetalle (Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Genehmig 8 bescheide A für Zahnärzte und Dentisten) vom 19. Dezember 1939.
„Die Gültigkeit der für das Kalenderjahr 1939 erteilten Allgemeinen Genehmigungsbescheide A mit der Bezeichnung „z & D“ in der rechten oberen Ecke wird, wenn der Inhaber a) Zahnarzt ist, bis zum 31. März 1940, b) Dentist ist, bis zum 30. Juni 1940 verlängert.
Die Genehmigungen gelten zugleich als Genehmigungen emäß §§ 3, 6 der Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle für “ vom 13. September 1939 und berechtigen auch insowei
zur Be⸗ und Verarbeitung von nach dem 15. Sep⸗ tember 1939 erworbenen Goldes und zur Verände⸗ rung seines Lagerortes innerhalb des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Zollausschlußgebiete.
Berlin, den 19. Dezember 1939.
Der Reichsbeauftragte. v. Schaewen.
8 Bekanntmachung 8 der Reichsstelle für Edelmetalle (Berlängerung der Gültigkeitsdauer der Genehmigungs⸗ bescheide C für Zahnärzte und Dentisten) vom 19. Dezember 1939. „Die Gültigkeit der für das Kalenderjahr 1939 erteilten Allgemeinen Genehmigungssescheide C mit der Bezeichnung „2 & D“in der rechten oberen Ecke wird, wenn der Inhaber a) Zahnarzt ist, bis zum 31. März 1940, b) Dentist ist, bis zum 30. Juni 1940 berlängert. Die Genehmigungen gelten zugleich a gemäß §§ 3, 6 2 Lee nen⸗ zae. 8 84 Rachmigungen
Edelmetalle vom 13. September 1939 insoweit und berechtigen auch
.“
zur Be⸗ oder Verarbeitung des auf Grund der Ge⸗ nehmigung nach dem 15. September 1939 erwor⸗ benen Alt⸗ und Bruchgoldes und zur Vornahme sonstiger Veränderungen an dem Alt⸗ und Bruch⸗ old, zur Aenderung des Lagerortes innerhalb des veutschen Reiches mit Ausnahme der Zollausschluß⸗ und zur Verfügung über das Alt⸗ und ruchgold.
Berlin, den 19. Dezember 1939.
Der Reichsbeauftragte, v. Schaewen⸗
Preußen.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Ok⸗ tober 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gußstahlwerk Karl Bönnhoff, Kommandit⸗Gesell⸗ schaft in Wetter (Ruhr), zur Inbetriebnahme eines 10 1 SM.⸗Ofens und zur Erweiterung ihrer Betriebsanlagen durch das Amtsblatt der d in Arnsberg Stück 47 S. 171, ausgegeben am 25. November 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. November 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer —) für die Erweiterung des Pionier⸗Land⸗ und Wasserübungs⸗ in Porz durch das Amtsblatt der Regierung in Köln tück 47 S. 159, ausgegeben am 25. November 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. November 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Luftfahrtanlagen G. m. b. H. in Berlin⸗ Schöneberg für Zwecke der Luftfahrt durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Stück 93 S. 367, aus⸗ gegeben am 25. November 1939; 1
Arbeitstagung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel.
Zuführung von tüchtigen jungen Menschen in den Einzelhandel erforderlich.
Ueber die Nachwuchszuführung für den Einzelhandel wurde in diesen Tagen gelegentlich einer Arbeitstagung für Berufs⸗ ausbildungs⸗ und Berufsförderungsarbeit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel ausführlich gesprochen. Die besondere Aufmerk⸗ vee. für die Frage der Nachwuchszuführung erklärt sich aus em verhältnismäßig hohen Lebensalter einer großen Zahl selb⸗ ““ Kaufleute, die daher in absehbarer Zeit auf natürli
lise aus dem Einzelhandel abgehen. Dieser Wirtschaftszweig braucht deshalb eine ausreichende Zahl von tüchtigen Kaufmanns⸗ gehilfen, die gewillt und in der Lage sind, Einzelhandelsbetriebe 5 führen. In Verbindung mit den Arbeitsämtern sind von der
irtschaftsgruppe Einzelhandel Maßnahmen eingeleitet worden, die eine ausreichende Zuführung von tüchtigen jungen Menschen in den Einzelhandel sicherstellen. Der Schlußtermin für die An⸗ vvirenn. des Lehrlingsbedarfs ist auf den 31. 12. 1939 festgesetzt worden.
Gelegentlich der Arbeitstagung wurde erneut die Zusammen⸗ arbeit der Wirtschaftsgruppe Fin zelhandel mit den Berufsschulen unter den gegenwärtig geltenden besonderen Verhältnissen be⸗ recchen In Verbindung mit der Berufsschule wird die Wirt⸗ chaftsgruppe Einzelhandel in der nächsten Zeit überbetriebliche 1 en Für die Kaufmannslehrlinge aus dem Einzel⸗ handel durchführen. Verstärkt werden die in Verbindung mit der Organisation der Lehrerschaft und den Schulbehörden ge⸗ bildeten Arbeitskreise demnächst tagen. Mehr als bisher sollen fachlich und pädagogisch geeignete Kaufleute in den Unterricht
Berliner Börse vom 19. Dezember.
Die Umsätze an den Aktienmärkten bewegten sich auch am Dienstag in recht ruhigen Bahnen, da die Weihnachtsfeiertage bereits ihre Schatten vorauswerfen. Von der Bankenkundschaft lagen nach wie vor kleine Kaufaufträge vor, während andererseits in geringem Umfange Abgaben zu 8ä er⸗ folgten. Die Kursabschläge waren jedoch völlig unbedeutend, da⸗ gegen traten zahlreiche Kursbesserungen von ½ bis 1 % ein.
Am Montanmarkt waren durchweg leichte Steigerungen zu verzeichnen. Nur einzelne Werte stellten sich auf Vortagsbasis. Hoesch und Mannesmann gewannen je *%, Mansfelder Bergbau und Vereinigte Stahlwerke je ¼, Harpener *% und Klöckner 1 ¼ %. Bei den Braunkohlenwerten fielen Rheinebraun durch einen Gewinn von 14¼ % auf, während von Zellstoffaktien Wald⸗ hof im gleichen Ausmaß rückgängig waren. Bei den Kaliwerten wurden Salzdetfurth um ‧½ % heraufgesetzt. Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte lagen zumeist gebessert. Hervorzuheben sind Gesfürel, Schuckert, Siemens und EW⸗Schlesien mit je † ½ %,
EW. mit + 1 und Wasser Gelsenkirchen mit † 1 ½ . Licht⸗ raft, die ausschließlich Dividende gehandelt wurden, kamen um 0,95 % höher an Rückgängig waren Elektrische Lieferungen um 1 ½ %. Bei den Maschinenbauanteilen lagen Berliner Maschinen um ¾ % gebessert. Die heute erstmals zur Notiz gelangten neu ausgegebenen Anteile der Deutschen Reichsbank erzielten einen Kurs von 102.
Im Verlaufe unterlagen die Kurse meist Schwankungen bis zu ½% o nach beiden Seiten. Stärker befestigt waren nur Siemens und Westdeutsche Kaufhof (je +† 1) und Lichtkraft (+ 1 ½). Lah⸗ meyer büßten andererseits 2 % ein.
Gegen Ende des Verkehrs waren nur noch kleinste Abwei⸗ chungen zu beobachten. Die Börse schloß ruhig, aber stetig. Farben notierten schließlich 164 ⅛ und Vereinigte Stahl 99 4.
Am Kassamarkt waren von Banken Deutsch⸗Asiaten um 5 ℳ rückläufig, Ueberseebank um ½ % befestigt, Hyp.⸗Banken lagen fast durchweg fester. Westdeutsche Bodenkredit gewannen gegen letzten Kurs 1 %. 8
Von den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien stellten sich Gebr. Goedhart auf 141 ¾ nach 155 ¼. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß diese Bewertung nach Abzug des für die Geschäftsjahre 1936, 1937 und 1938 gezahlten Dividenden⸗ betrages zustande kam. Der Abschlag stellte sich bei 18 % Ge⸗ winnanteil auf 15,3 %. Sonst sah man, ögesas Veränderungen eintraten, auf diesem eS meist Besserungen von 2 ⁄¶% bis 3 ½¼ %. Pittler gewannen bei ”vge. 4 %. Andererseits büßten Sachsenwerk gegen letzten rs 5 % ein.
Steuergutscheine I lagen bei kleinen Abweichungen stetig. Von Lhenerene. II waren Juni, Juli und August um je h4 schwächer. Die übrigen Abschnitte blieben unverändert.
Im variablen Rentenverkehr zog die Reichsaltbesitzanleihe . 138 ⁄¼ gegen 138 ¼ an. Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf 94,20 (+† 0,10).
Am Kassarentenmarkt waren Hzp Pfandbriefe sehr stark ge⸗ sucht, während Liquidationspfandbriefe und Kommunalobli⸗ ationen verhältnismäßig wenig Beachtung fanden. Stadtanleihen hatten nach wie vor freundlichen Grundton. Provinzanleihen agen im esdes Fee. stetig. Von Ee emissionen stiegen Lübeck um *% und Westfalen um P. Reichs⸗, Länder⸗ und Staaksanleihen waren behauptet. üstrieobligationen änderten sich bei mäßigem Geschäft nur wenig. 89
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums bom 22. November 1939 über die Verleihung des Enteignungs?. treechts an die Stadtgemeinde Gollnow zur Verbreiterun dder Petersilienstraße und gfur Anlage einer Grünfläch durch das Amtsblatt der Regierung in Stettin Stück S. 248, ausgegeben am 2. Dezember 1939.
Miichtamtliches.
BVBerkehrswesen.
Uebersiedlung der Generaldirektion der Ostbahn nach Krakau beendet.
„Pobsen, 19. Dezember. Nachdem der Präsident der General⸗ direktion der Ostbahn seinen Amtssitz bereits am 15. 11. 1939 nach Krakau verlegt hat, ist nunmehr die Uebersiedlung sämt⸗ licher Verwaltungsabteilungen der Generaldirektion der Ostbahn nach Krakau beendet. Präsident Beck hat daher mit dem 9. 12. 1939 die vorübergehend noch in Lodsch eingerichtete Abwicklungs⸗ stelle der Eisenbahndirektion Lodsch aufgehoben. Die Verwal⸗ tung der Generaldirektion der Ostbahn befindet sich nunmehr geschlossen in Krakau. .“ ““
der Berufsschulen eingeschaltet werden, um den Ausfall an zu⸗ Wehrmacht einberufenen Berufsschullehrern auszugleichen. ei der Betreuung der selbständigen Kaufleute des Einzelhandels und ihrer Mitarbeiter werden in den nächsten Monaten betriebs⸗ wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen. Den Betrieben ist die Möglichkeit gegeben, sich in 1“ mit bez triebswirtschaftlichen und steuerlichen Abschlußfragen, die mit Rücksicht auf die Sonderverhältnisse in der Warenbelieferung bes sonderer Aufmerksamkeit bedürfen, zu beschäftigen.
Die Tagung, in der Dr. Hayler die Berufsförderungsarbeit als ein wesentliches Instrument der Berufsführung 11S und an der Vertreter des veeweresesac nn eesn gsha⸗ Reichserziehungsministeriums und der chaftskammer teilnahmen, behandelte ven⸗ im einzelnen die Ergänzung der Ausbildungsrichtlinien für den Einzelhandel nach fachlichen Ge⸗ lehesane die Anerkennung von Anlernberufen im Einzel⸗ andel und ließ aus den verschiedenen Berichten aus allen Teilen des Reiches die besondere Aufmerksamkeit erkennen, die den Fragen der Berufsausbildung und Berufsförderung zugewandt
wird.
—
Wareneinfuhr; zollfreier aktiver Lohn⸗ veredelungsverkehr. 1
Die Aufrechterhaltung des aktiven Lohnveredelungsverkehrs
liegt im Interesse der deutschen Volkswirtschaft. Der Reichswirt⸗ Füstemirster weist deshalb darauf hin, daß alle Ausländern ge⸗ örigen Waren, die im zollfreien aktiven Lohnveredelungsverkehr E11“ der Wiederausfuhr nach veut and eingeführt wor⸗ en sind oder werden, von kriegswirtschaftlichen Beschlagnahme⸗ maßnahmen frei bleiben.
Der Privatdiskontsatz lautete wiederum 256 %. 3
Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsätze um ½ M auf 2 S bis 2 % % ermäßigt. 8
Bei der amtlichen Berliner r ging der Gulde 8 1 auf 132,45 zurück. Der Belga stieg dagegen von 41, auf 41,0. 8
Börsenkennziffern
für die Woche vom 11. bis 16. Dezember 1989.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffer stellen sich für die Woche vom 11. bis 16. Dezember 1939 im Verglei
zur Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 11. 12. vom 4. 12. durchschnitt bis 16.12. bis 9. 12. November
115,38 114,32 101,35 100,47 107,38 106,81
106,50
Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr..
Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗
gktienbanten.. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinen
Durchschnitt..
Außerdem: 5 %Oige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe.
99,19
99,25 98,77
98,40 99,02 99,27 93,97
1“
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B..
Vm “ auf 74,00 Rℳ (am 19. Dezember auf 74,00 Rℳ) r g.
Notierungen
der Kommifsion des Verliner Metalwörs
vom 20. Dezember 1939.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken .„ 0 ,22 75 0 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 % „ „ 0 , 0 00ùb9 9522 090 ⸗0 Reinni 98 — 99 % — Antimon egulus. 2 22 Feinsilber.. „ 36,00 — 39,00
nv
133 R. ℳ
9 9 0 0 90 . 9 2 2
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 20. Dezember 1939. S. 3
ngtischer „Notfonds“ für die Berlufte an Metallen durch Schiffsversenkungen. Heraufsetzung der -= für Kupfer, Blei un int.
London, 19. Dezember. Am 18. Dezember ist in London eine Ferauffetzung der Höchstpreise für Kupfer, Blei und Zink er⸗ folgt, deren Ausmaß recht beträchtlich ist. Kupfer wurde von 46 auf 62, Blei von 15 auf 25 und Zink von 16/12/6 auf 25 ¾ L je t heraufgesetzt. Diese Höchstpreis⸗Erhöhung betrifft aber nicht ie langfristigen Verträge der britischen Regierung mit den großen NE⸗Metall⸗Erzeugern des Empire, da hierfür Preisände⸗ rungen nur dann erfolgen, wenn sie sich durch Kostensteigerungen ergeben. Die wichtigsten Einkaufspreise sind also für Groß⸗ britannien unverändert geblieben. Die Höchstpreis⸗Erhöhung dient in erster Linie zum Ausgleich der gestiegenen Transport⸗ und Umschlagkosten sowie zur Bildung eines Notfonds, aus dem die Verluste an Metallen durch Schiffsversenkungen ausgeglichen werden sollen. —
Die neuen Höchstpreise sind nicht mehr wie bisher cif oder ab Lagerhaus, sondern frei Haus erstellt. Diese Regelung wurde in London als „zweckmäßig“ angesehen, weil der Käufer keine Möglichkeit mehr hat, selbst zu entscheiden, aus welchem Hafen er Ware beziehen will, und er deshalb häufig unverhältnismäßig ohe Transportkosten zu tragen hat. Inso ge dieser Aenderung ist auch kein genauer Vergleich der neuen mit den alten Höchst⸗ preisen möglich. An den Bewirtschaftungs⸗Anordnungen für Kupfer, Blei und Zink ändert sich damit aber nichts.
Die Ae-vs egierung hat in letzter Zeit wiederholt be⸗ hauptet, daß die Preisbewegung aufgehalten werden solle. Die Erhöhung ist jedoch ein neuer Beweis dafür, daß man hierzu unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht imstande isstnt.⁰.
— —
Beträchtliche Einnahmerückgänge an Steuern
und Zöllen in Frankreich. — Die Eingänge
bleiben weit hinter den Budgeteinschätzungen zurück.
Paris, 19. Dezember. Die geschrumpfte Kaufkraft des fran⸗ zösischen Franken zwingt einen großen Teil der Bevölkerung zu wesentlichen Verbrauchseinschränkungen. Diese Einschränkungen finden ihren Ausdruck in einem erheblichen Rückgang der Ein⸗ nahmen aus den indirekten Steuern. Eine bezeichnende Illu⸗ stration liefert die Tatsache, daß die indirekte Steuer auf Wein, der in Frankreich bekanntlich eine sehr große Rolle spielt, erreichte im Oktober nur einen Eingang von 106 Mill. Franken, während ich die Budgeteinschätzungen auf 172 Mill. Franken beziffert atten. Bei Fruchtsäften ist diese Lücke zwischen Einschätzung und wirklicher Einnahme noch offensichtlicher, man hatte mit 8,17 Mill. gerechnet, während nur 0,02 Mill. Fran einkamen. Für Likör und Likörwein hatte man die Eingänge allf 193 Mill. Franken geschätzt, sie blieben bei 144 Millionen. Die Sonder⸗ abgaben auf Bier erreichten nur 9,9 gegen 15 Mill. Fr., die auf Salz 109 gegen 16,3 Mill. Fr. Arg wersch ätzt hatte man sich auch bei den Verkehrsmitteln, die Steuern sinn Fahrräder brachten
nämlich nur 0,004 bei einem Voranschlag von 1,46 Mill. Fr. auf,
die bei Automobilen 8,7 gegenüber 23 Mill. Fr. und bei der Eisen⸗ bahn nur 3,4 gegenüber 7,5 Mill. Fr.
Es werden zwar über den Außenhandel keine Statistiken mehr veröffentlicht. Aus verschiedenen Anzeichen ist aber zu erkennen, daß die Einfuhr solcher Waren, die die Regierung nicht für Zwecke der Landesverteidigung unerläßlich hält, bereits auf ein Mindest⸗ maß abgesunken ist. Auch die Ausfuhr ist stark rückgängig, es ist also kein Wunder, daß unter diesen Umftänden die Zolleinnahmen beträchtlich zurückgegangen sind. Sie lagen, für die Ein⸗ und Ausfuhr zufammengerechnet, mit 741 Mill. Fr. um nicht weniger als 162 Mill. Fr, unter der Budgeteinschätzung. Der wirkliche Eingang der Schiffahrtsabgaben hat sich gegenüber dem Vor⸗ ieh für Oktober mehr als halbiert; man hatte ihn auf 9 Mill. Fr. geschätzt, aber mehr als 4,3 Mill. Fr. waren nicht herauszuholen. vh““
Belgiens Stahlerzeugung im November
auf Höchststand.
Brüssel, 19. Dezember. Die belgische Stahlerzeugung belief sich im November 1939 auf 287 000 t gegen 255 000 t im Oktober 1939 und hat damit die Höchstziffer in diesem Jahr überhaupt ermseeh. 8 b Weitere Steigerungen der niederländischen See⸗ frachten. — Kriegszuschlag auf 100 % erhöht.
Amsterdam, 19. Dezember. Die Holland —-Australien⸗Linie, die Holland — Britisch⸗Indien⸗Linie und die Holland —Ostasien⸗ Linie haben bekanntgegeben, daß sie sich im Hinblick auf die in der letzten Zeit stark gestiegenen Betriebskosten veranlaßt sehen,
Wirtschaft des nluslandes.
8.
ihre rr zu erhöhen. Es wird von jetzt ab ein Kriegs⸗ zuschlag auf ausgehende Frachten in Höhe von 100 % anstart wie bisher 60 % berechnet werden.
Auch diese Maßnahme bildet ein weiteres Beispiel für die katastrophalen Auswirkungen der völkerrechtswidrigen britischen Seekriegsführung auf den Schiffahrts⸗ und Handelsverkehr der Neutralen. 1““
1.“
Heftige Teuerungswelle in der Türkei. Deutsche Lieferungen sind nicht zu ersetzen. Istanbul, 19. Dezember. Die in der Türkei in den letzten
Tagen mit besonderer Heftigkeit auftretende Teuerungswelle er⸗ treckt sich ebenso auf die typischen Einfuhrgüter wie auf die im Lande elbst erzeugten Lebensmittel Es wird berichtet, daß weiße Bohnen, eines der Hauptnahrungsmittel der ärmeren Stadtbevölkerung, in den letzten Tagen im Preise erheblich gestiegen sind; eine billige Sorte stieg beispielsweise von 9 ½ auf 17 ½ Piaster je Kilogramm.
Linsen verzeichnen eine Preissteigerung von 14 auf 18, Kicher⸗ erbsen von 12 auf 20 und Reis von 26 auf 37 Piaster je Kilo⸗ um 3 bis 4 Piaster je Stück und grüne
iaster je Kilogramm. Auch Weißkäse und
Speiseöle zogen nicht unbeträchtlich im Preise an. Die Preise für
F sind in noch eeeen usmaß 52 Obwohl z. B. deutsche Stoffe für äntel und Damenbekleidung noch in enügender vorhanden sein w2 bemerkt man im Einzel⸗
ndel trotz der Regierungsmaßnahmen eine Preissteigerung um
2,5 bis 3 türk. Pfund je Meter. Die Preissteigerung für britische Stoffe ist noch erheblicher. Die Stofflieferanten geben zur Zeit keine Kredite mehr an ihre Kunden. Für Schneiderartikel hat eine besonders starke Hausse eingesetzt. Nähgarn wird bereits äußerst knapp. Der Preis für ein Gros Wäscheknöpfe, der früher 3 türk⸗ Pfund betrug ist auf 6 türk. Pfund gestiegen.
Der türkische Handelsminister hat zur Erleichterung der Ein⸗ fuhr von Mannfakturwaren deren Preissteigerung die türkische Regierung 8.eeeang mit allen Mitteln einzudämmen ver⸗ fucht gestattet, daß die türkischen Einfuhrhändler Bestellungen in
en USA vornehmen können, ohne daß sie den Gegenwert in De⸗ visen sofort nachweisen. Sie müssen zum Zwecke der Manufaktur⸗ wareneinfuhr aus den USA lediglich einen Verpflichtungsschein
1. der Tabakgesellschaft unterschreiben, wonach sie die
kare sofort nach Eintreffen in der Türkei aus dem Zoll nehmen werden. Die Kompensationsbestimmungen sind für die Manufak⸗ turwareneinfuhr aus den USA also zur Zeit aufgehoben. Prak⸗ tisch kann sich das natürlich nur dann auswirken, wenn die ameri⸗ kanischen Ausfuhrhänser sich bereit finden, ihren türkischen Kunden
Ware auf Kredit zu liefern. Wie weiter bekannt wird, soll Italien sich bereit erklärt haben, Baumwollwaren nach der Türkei zu liefern, aber nur unter der Bedingung, daß dagegen Rohbaum⸗ wolle an Italien verkauft wird. Die ee ff. wer⸗ soll ein⸗ verstanden sein, unter dieser Bedingung t Rohbaumwolle am Italien zu verkaufen. Mit Bedauern wird in der Türkei die Meldung verzeichnet, daß die UdSSR die Ausfuhr aller Art Manufakturwaren verboten hat.
Auch die Entwicklung der Kaffeepreise gibt den behördlichen Stellen Grund zum Eingreifen. Man verweist darauf, daß das Land über genügend Kaffeevorräte verfügt, die bis zur Einfuhr neuer Mengen ausreichen sollen. Trotzdem sind Preissteigerungen eingetreten, denen nunmehr energisch Halt geboten werden soll. Recht empfindlich macht sich der gel an Weißblech bemerkbar, wovon besonders die 13 türkischen Konservenfabriken betroffen werden. Eine Fabrik hat ihren Betrieb bereits eingestellt. Reben dem Weißblechpreis sind auch die Eisenpreise aller Art fehr ftark gestiegen, da sich auf diesen Gebieten die Verknappungserscheinun⸗
en in besonders scharfem Maße zeigen. Die türkische Regierung at daher auch für Eisen das Einfuhrventil geöffnet, indem sie die Eiseneinfuhr gegen freie Devisen aus den USA in Gang zu bringen hofft. Beachtlich ist ferner besonders die Papierverknap⸗ pung, die sich in 50 bis 100 Pigen Preissteigerungen für die ein⸗ elnen Papiersorten äußert. Eine erhebliche Knappheit macht sich beispielsweise für alle Arten Durchschreibepapier und für Zei⸗ tungspapier bemerkbar. Gerüchtweise spricht man bereits von einer Beschränkung des Zeitungsumfanges. 8
Hinzuweisen ist weiter auf die Preissteigerungen für Kohle, Koks und Holzkohle, und auf die Verknappungserscheinungen am Markt der Erdölerzeugniffe.
Die staatlichen Maßnahmen gegen alle diese Verknappungs⸗ und Teuerungserscheinungen — wie Anwendung der Vorschriften gegen die Spekulation mit rücksichtsloser Strenge, Erleichterungen der Einfuhr durch Zollmaßnahmen und Zahlungserleichterungen sowie durch den Einsatz von freien Devisen in gewissen Fällen —
ramm. Feinseife stie eife von 18 auf 23
Dauer nur dann verhindern, wenn die regelmäßige Marktverfor⸗
ng mit Verbrauchsgütern und Ersatzteilen für die türkische Industrie absolut sichergestellt wird. Es wird jedenfalls immer deutlicher, daß die durch den Ausfall der Handelsbeziehungen zu Deutschland entstandene Lücke bis jetzt nicht durch andere Länder, besonders nicht durch Großbritannien und Frankreich, ausgefüllt
werden konnte.
E. SvTcHxEnEHIIMEMENFvARRcExIHHIEnAMxxRIESFIAxumaNmnammmnmmmamnmemnn——õy qailtb
Verichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.
8
Prag, 19. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 ¼, Berlin —,—, Zürich 656,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23 ½, Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 19. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 202,00, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,99, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,50, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,25, Slowakei 9,65.
London, 20. Dezember. (D. N. B.) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00 — 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,52 — 7,58, Brüssel 24,00 — 24.25, Italien (Freiv.) 77,75, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37, Stockholm 16,80 — 17,00, Oslo 17,60 — 17,80, Buenos Aires Import 17,50 — 18,00, Rio de Faneiro (inoffiz.) 3,09 B.
Paris, 19. Dezember. (D. N. B.) (Schlußkurfe, amtlich.] London 1766 ⁄, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 722,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland Hehn 99950 Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau
elgrad —,—. 5 Paris, 19. Dezember. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 , New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 722,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockhholm —,—, Prag —,—, Warschau —,— „ Amsterdam, 19. Dezember. (D. N. 8.) [Amtlich.] Berlin 85,50, London 7,41 ½, New York 1871538, Paris 421,00, Brüssel 9128, Schweiz S. e. fger —,—, Madrid —,—, Oslo 42,75, openhagen 36,35, Stockholm 44,80, Prag —,—. 9 Zürich, 20. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 28 7 ½¼, London 17,60, New York 445 ⅞, Brüssel 74,25, Mailand 1048 id —,—, Holland 236 ⅞, Berlin 178 ¾, Stockholm 61 8, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,05,
—,.,.— 7 7
79.00, Belgrad 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel 350,00, Bukarest 330,00, Helsingfors 850,00 nom., Buenos Aires 101,00, Japan 104,75.
Kopenhagen, 19. Dezember. (D. N. B.) London 20,44, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 86,25,
ürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 276,05, Stockholm 123,45 slo 117,85, Helfingfors 10,55. Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.
Stockholm, 19. Dezember. (D. N. B.) London 16,80, Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 71,00, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau 81,00.
Oslo, 19. Dezember. . N. B.) London 17,45, Berkin 179,00, Paris 10,15, New York 440,00, Amsterdam 236,75, Zürich 100,25, Helfingfors 9,20, Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, ‚9. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,74, 100 Reichsmark 212,59.
London, 19. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 2311⁄19, Silber fein prompt 25 ⁄⅜, Silber auf Lieferung fein 25 1 6, Gold 168/—. r
v“
8
Wertpapiere. 1
8 Frankfurt a. M., 19. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 138,50, Aschaffenburger Buntpapier 62,00, Buderus
Eisen 99,00, Cement Heidelberg 146,75, Deutsche Gold u. Silber
223,00, Deutsche Linoleum 127,25, Eßlinger Maschinen 113,00,
Felten u. Guill. 145,25, Ph. Holzmann 148,50, Gebr.
—,—, Lahmeyer 119,25, Laurahütte 25,00, Mainkraftwerke 92,00, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof
amburg, 19. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner
ul 105 ⅞, Vereinsbank 114,50, Hamburger Hochbahn 971 %8, burg⸗Amerika Pakeif. 40,50, Hamburg⸗Südamerika 98,00 B., Lloyd 46,00, Alsen Zement 210,00, Dynamit Nobel
Sofia 530,00, Budapest
rdd. 83,00, Guano 95,00 B., Harburger Gummi 172,00, Holsten⸗ ¹Brauerei 197,00, Neu Guinea 180,00 B., Otavi 17,75. 8*
b. 8 —“
können die Verknappung und den Preisauftrieb natürlich auf die
1
—
In Berlin festgeftellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
8 — nN2o. Dezember 8 Geld Brie Aegypten (Alexandrien und Kairo) D Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoflawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno/ Kau⸗ “ gs. hin h (Luxem⸗ AJ.. Neuseeland (Welling⸗ Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
— 19. Dezember Geld Brief
1 ägvpf. Pfd. 100 Afghani
1 Pap.⸗Pef. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinax 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
I Dollar
1873 18,77 0,563 0,567
18,77 0,567
1873 0,563
41,44 0,132
41,44 41,52 41,36
0,130
3,053 48,15
3,0417 48,05
62,44 5,045 2,353
132,32
14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 18,75 41,94 10,34
62,56 5,055
2,353 132,32 14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 4875 11,94 10,36
132,58 14,30 38,39
13,11 0,585
5,706 4885 42,02 10,36
56,59 56,71
9,091
56,59
9,091 9,109
59,41
55,98 8,609
25,67
59,29
55,86 8.591
25,61
59,41
55,98 8,609
25,67
59,29
55,86 8,591
25,61
1,982 0,921 2,495
1,928 0,919 2,491
1,98 0,921 2,495
1,978 0,919 2,491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief 9,74 9,76 5,514 5,526 7,792 7,808
73,03 73,17 2,148 2,152
England, Aegypten, Südafrik. Union Eöö1ö1ö““
Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien
1*“
Ausläudische Geldsorten und Banknoten.
20. Dezember Brief
19. Dezember Geld Brief 20,33 20,46 16,22
4,205 8,52
2,66v 2,66 0,54 6,36 41,48
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars. Aegyptische Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar. 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Pefo Australische l austr. Pfd. Belgische 100 Belga Brafilianische 1 Milreis Brit.⸗Indische 100 Rupien Bulgarische 100 Leva Dänische .100 Kronen Englische: große 1 engl. Pfund 1 £ u. darunter . 1 engl. Pfund Estnische 100 estn. Kr. inniscehe 100 finul. M. ranzösische 1100 Frs. olländische 1100 Gulden Italienische: große 100 Are 10 Lire u. darunter 100 Lire Ingoslawische: große 100 Dinar 100 Dinarx 100 Dinar Kanadische. 1 kanad. Doll. Lettländische 100 Lats Litanische: große. 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .1100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 100 Peseten
Spanischel Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
Trkische. Ungarische . . 100 Pengö
1 ägypt. Pfd. 1 Dollar
66,87
4795 948 9,48
179 479 132,19 1307
5,63 1,99
67,13
ᷓe dobo cgn
24
4,79 132,19.
13,07
5,63 1,99
00
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5.☚. ˙ 00 σ α
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Wien, 19. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1984 101,50, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99 ⅜, 6 ½ % Steier⸗ mark * olfen 5c9. 6 % üg E“ Dam .⸗ e —,—, .E. G.⸗Union Lit. —,—, Senb. Oesterreich —,— †, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 222,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 18,40, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,— f, 75,00 , Hanf- ⸗Textil 81,00, Kabel⸗ u. Drahtind. 153,50, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. —,—, t Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— †, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 31,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 111,50, Steyrermühl Papier 46,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,— †. Wienerberger Ziegel —,—.
† = Variable Kurse.
7 7
Schrauben⸗Schmiedew.
.
5
2357
9,109
1““ 2
9,10
Gummi Semperik Leykam⸗Josefs⸗