Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 304
⸗ 2₰ —
vom 29. Dezember 1939. S. 2
160. 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169.
170.
171. 172. 173.
Das Vermögen vorstehender Personen
tahm
Rosenfeld, Hans Gustav Wilhelm, geb. am 21. 2. 1921 in Stuttgart, Rosenstern, Ferdinand, geb. am 11. 11. 1880 in Hamburg,
Rosenstern, Elsa, geb. Lewandowsky, geb. am 5. 12. 1886 in Hamburg,
Rosenstern, Ernst Felix, geb. am 5. 11. 1910 in Hamburg,
Rosenstern, Herbert Julius, geb. am 9. 12. 1911 in Hamburg,
Rosenstern, Werner Oskar, geb. am 26. 7. 1913 in Hamburg,
Rosenstern, Irene Lisa, geb. am 18. 7. 1916 in Hamburg,
.Rosenstern, Otto Edgar, geb. am 1. 2. 1922 in Hamburg, Salomon, Erwin Israel, geb. am 2. 4. 1892 in Culmsee, 8 lig, Ernst Israel, geb. am 31. 7. 1893 in Würz⸗ urg,
„Selig Luzie Sara, geb. Freudenthal, geb. am 23. 6. 1901 in Würzburg,
Selig, Werner Simon Ifrael, geb. am 10. 11. 1927 in Würzburg, 8
Selig, Renate Elisabeth Sara, geb. am 5. 10. 1935 in Würzburg,
Süßkind, Willy, geb. am 5. 9. 1900 in Chemnitz,
Süßkind, Irma, geb. Tand, geb. am 6. 5. 1905 in Augsburg,
Süßkind, Ursula, geb. am 14. 9. 1929 in Chemnitz,
Süßkind, Heinrich Georg, geb. am 3. 12. 1931 in Chemnitz,
Schiff, Franz Jakob, geb. am 17. 11.1898 in Frank⸗ furt / Main,
„Schiff, Hilde Margot, geb. am 14. 10. 1922 in Frankfurt/ Main,
Schiff, Anita Giesela Berty, geb. am 1. 10. 1925 in Frankfurt/ Main,
Schulmann, am 20. 12. 1902 München,
.Stenger, Ernst, geb. am 19. 7. 1890 in Berlin,
Sternberg, Franz⸗Rudolf Karl Moritz, geb. am 9. 10. 1911 in Breslau,
Strauß, Moses, geb. am 20. 12. 1887 in Eschau (BA. Obernburg),
Strauß, Elsa, geb. Wolf, geb. am 22. 5. 1895 in Baden (Kanton Aargau/Schweiz),
.Srrauß, Walter David, geb. am 16. 7. 1922 in Heilbronn, Strauß, Edith, geb. am 16. 2. 1926 in Heilbronn,
Strauß, Ernst Emil, geb. am 6. 4. 1928 in Heil⸗ bronn,
Strauß, Samuel, geb. am 22. 9. 1884 in Oedheim (Krs. Neckarsulm),
Straus, Theresia, geb. Strauß, geb. am 18. 7. 1899 in Heinsheim (Baden),
Straus, Julius Israel, geb. am 6. 7. 1921 in Stuttgart⸗Bad Cannstatt,
.Straus, Walter Josef, geb. am 10. 12. 1922 in Stuttgart⸗Bad Cannstatt,
Wallach, Eugenie, geb. Kaufmann, geb. am 20. 3. 1881 in Bonn,
.Weiner, Hildegard Sara, geb. Bernstein, geb. am 22. 6. 1888 in Chemnitz,
Weinstein, Flora Sara, geb. Moser, geb. am
29. 3. 1881 in Frankfurt/ Main,
Werblowski, Hermann Irrael, geb. am 11. 6. 1889 in Leipzig, Werblowski, Alice Sara, geb. Wolff, geb. am
5. 3. 1897 in Bitterfeld,
Werblowski, Ruth Sara, geb. am 19. 2. 1922
in Hannover,
Werblowski, Ilse Sara, geb. am 3. 12. 1924
in Hannover,
Wiener, Baruch Israel, geb. am 13. 8. 1861 in
Ostrowo,
Wolf, Walter Ludwig, geb. am 26. 8. 1895 in
Stuttgart,
Wolf, Johanna, geb. Heilbronner, geb. am 27. 2. 1899 in Stuttgart,
Wolf, Doris Elisabeth, geb. am 5. 10. 1923 in
Stuttgart,
Wolf, Werner Max, geb. am 27. 10. 1925 in
Stuttgart,
Zamojre, Manesche Bär Iürael, genannt Bern⸗
hard, geb. am 26. 11. 1897 in Leipzig,
Zamojre, Chawa Sara, geb. Karafiol, geb. am
29. 5. 1899 in Lancut (Polen),
Zweifel, Erwin Heinrich Josef, geb. am 29. 11.
1885 in Erlangen,
Gabriele,
Otto, geb. in
Zweifel, Elisabeth Philippine
geb. Meyer, geb. am 2. 3. 1893 in Berlin.
wird beschlag⸗
Berlin, den 27. Dezember 1939.
zur Sicherstellung
Auf Grund des Gesetzes über Errichtu von kartellen vom 19. Juli 1983 — Reichsgesebll.
ordne
Der Reichsminister des Innern. 8J B. Pfundtner.
Dritte Anordnung des planmäßigen Ausbaues Eisenindustrie.
Vom 27. Dezember 1939.
8
Pne B4gangs. ich an:
§ 1
Die Geltungsdauer der Anordnung Ee5 Sicherstellung en
des planmäßigen Ausbaues der 16. September 1937 (Reichsanzeiger
isenindustrie vom r. 216) in der ssung
vom 29. Dezember 1937 (Reichsanzeiger Nr. 302) wird zum 31. Dezember 1941 verlängert. 1
Für das Gebiet der bisherigen die in § 1 genannte Anordnung mit ihrem Wirksamwer
8 2
11“ 5 11““
Freien Stadt Danzig gilt 1 8
gibt und der Verkäufer der auf dem Einkaufsheft angegebe⸗
Warenverkehr.
(Außenstelle der
(§ 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung der Freien Stadt
Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939 —
Reichsgesetzbl. I S. 1547 —) mit folgenden Aenderungen: (1) In § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des 15. März 1937 der 1. Juli 1939. 1““ (2) § 4 gilt nicht. Berlin, den 27. Dezember 1939. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Bekanntmachung.
m 5. Januar 1940 wird in Plock eine von der Reichs⸗ “ in Allenstein abhängige Reichsbanknebenstelle er⸗ richtet.
Berlin, den 21. Dezember 1939. Reichsbankdirektorium. Puhl. Kretzschmann
Bekanntmachung.
Die Neulose der 3. Klasse der 2. Deutschen Reichslotterie sind nach den §§ 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Mittwoch, den 3. Januar 1940, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.
Die Ziehung der 3. Klasse 2. Deutscher Reichslotterie be⸗ ginnt Mittwoch, den 10. Januar 1940, 7,30 Uhr, im Ziehungs⸗
2
saal des Lotteriegebäudes Margarethenstr. 6. Berlin, den 29. Dezember 1939.
Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. ö 1 Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz. Betr.: Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden. Vom 23. Dezember 1939.
Auf Grund der §§ 5 und 7 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 serhee 1 S. 1677) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ orstmeisters folgendes angeordnet:
Der Absatz von inländischen Eichen⸗ und Fichtengerb⸗ rinden ist nur zulässig, wenn der Käufer bei Kaufabschluß dem Verkäufer einen Einkaufsschein der Reichsstelle für Holz über die dem Einkauf entsprechende Menge und Sorte über⸗
nen Gruppe (Erzeuger, Händler/ Lohmühlen) angehört.
Die Reichsstelle für Holz kann zur Regelung des Absatzes 169 inländischen Eichen⸗ und Fichtengerbrinden Auflagen er⸗ teilen.
1 ie Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Holz bestimmt sich nach § 10 der ö“ über den Warenver⸗ Ber 1B0-er Fassung vom 18. August 1939 Reie
88
Die von der Marktvereinigung der deehshn Forst⸗ Holzwirtschaft im Jahre 1939 erteilten Einkaufsscheine ver⸗ Ueren am 30. April 1940 ihre Gültigkeit.
b § 5 11) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung und der hierzu epehengen Näheren Anweisungen
fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den
2) Als Zuwiderhandlung gilt auch jede Handlung, durch die K Bestimmungen dieser ““ und der hierzu er⸗ gehenden Näheren Anweisungen unmittelbar oder mittelbar umgangen werden oder umgangen werden sollen.
§ 6 111) Die Betriebe, denen Einkaufsscheine erteilt werden, haben je 100 kg der ihnen zum Einkauf freigegebenen Menge v 2 Reichspfennig an die Reichsstelle für Holz zu zahlen. (2) Soweit Einkaufsgenehmigungen nicht ausgenutzt werden, wird der entsprechende Betrag erstattet.
9 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1940 in Fraßt 2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 16 der Markt⸗ einrigung der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft, betr. Regelung des gösaer von inländischen Gerbrinden, vom 10. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 42 . 18. Februar 1939) außer Kraft. “M“ Berrlin, den 23. Dezember 1939. 8 Der Reichsbeauftragte für Holz.
8 Parchmann.
“ Nähere Anweisung
zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz b. vom 23. Dezember 1939. 1 Betr. Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden. Vom 23. Dezember 1939. Für die Ausgabe und Behandlung von Einkaufsheften oder Einkaufsscheinen zum Bezug von inländischen Eichen⸗ und Fichtengerbrinden (auch in Rollen, ä geschnitten, gemahlen usw.) wird folgende Regelung getroffen:
1. Die Ferer. oder Einkaufsscheine werden ohne
Antrag durch die Abteilung Absatzlenkung des für den Sitz
des Betriebes zuständigen Fersc und Holzwirtschaftsamtes eichsstelle ür Holz) ausgegeben.
en Einkauf
2. Zur Ausgabe gelangen, nach Eichen⸗ und Fichtenrinde etrennt, Einkaußshe te, die nur zum unmittelbaren Einkauf eim Erzeuger berechtigen, und Einkaufshefte, die nur zum
8
Art bestimmt und
3. Die nach § 6 der Anordnung zu entrichtenden Abgabe e bei Zustellung der Einkaufshefte durch Nachnahme e oben.
4. Die entgeltliche Uebertragung von Einkaufsheften oder Einkaufsscheinen ist verboten.
.5. Die Uebergabe von Einkaufsheften oder Einkaufs⸗ scheinen an Dritte zum Einkauf von Gerbrinden für den Be⸗ trieb, auf dessen Namen das Einkaufsheft ausgestellt wurde, ist gestattet.
6. Die Ausfertigung der Einkaufsscheine sowie die Rücke sendung an die ausgebende Stelle erfolgt durch den Käufe 7. Die Einkaufsscheine gelten nur bis zur Höhe der au jedem Einkaufsheft von der Reichsstelle für Holz vermerkte Menge. Abänderungen der Eintragungen auf den Einkaufs⸗ scheinen dürfen nicht vorgenommen werden.
8. Die Abschnitte I und II der einzelnen Einkaufsscheine sind sofort nach Kaufabschluß ausgefüllt dem auf dem Um⸗ 88 des Einkaufsheftes bezeichneten Forst⸗ und Holzwirt⸗
aftsamt, Abteilung Absatzlenkung, zurückzugeben. Die Ein⸗ aufshefte sind sofort nach Einkauf der 8 dem Umschlag eingetragenen Gesamtmenge mit den etwa nicht benutzten Einkaufsscheinen an die ausgebende Stelle ordnungsgemäß abgerechnet zurückzusenden.
9. Für mehrere Einkäufe bis zu je 3000 kg (30 dz) im Gemeinde⸗ oder Privatwald innergh eines Kreises können vom Käufer Sammellisten aufgestellt und die sich ergebenda Gesamtmenge auf einen Verkaufs⸗ und Eintaußsschein übertragen werden. Vordrucke der Sammellisten sind unter Bestellnummer 379 beim Verlag Deutscher Holz Anzeiger Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, zu beziehen. die Richtig! keit der Sammelliste muß vom Gemeindevorstand oder von einer forstlichen Dienststelle des Reichsnährstandes durch Unterschrift und Siegel bescheinigt sein. Den Abschnitt IIl.
der Einkaufsscheine erhält in solchen Fällen diejenige Dienf stelle, welche die Richtigkeit der Sammelliste bescheinigt daer Die Sammellisten sind monatlich abzuschließen und unter Bei⸗ fügung des entsprechenden Verkaufs⸗ und Einkaufsscheines der Abteilung Absatzlenkung des zuständigen Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsamtes bis zum 10. des folgenden Monats einzu⸗ senden. Auf den Abschnitten I und II ist anstatt „Unter⸗ rs“ einzutragen: „Sammelliste Monat
8 8
Berlin, den 23. Dezember 1939. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 36 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Dezember 1939 hat folgenden Inhalt: Teil I. II. Arbeitseinsatz, Arbeits⸗ beschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasset
weiter Erlaß zur Heachibareh der Anordnung über Unter⸗ tützung für Dienstverpflichtete. Vom 12. Dezember 1939. — Be⸗ chränkung des Arbeitsplatzwechsels; hier: Nachträgliche Zustim⸗ mung zur E“ erichtigung der Verordnung über dis Ausübung des Wandergewerbes und Stadthausiergewerbes vom 25. Juli 1939. — Bescheide, Urteile: 23. Freiheit der Arbeiter und Angestellten landwirtschaftlicher Genossenschaften von der Arbeits⸗ losenversicherung. — III. Sehigveig n Arbeitsrecht, Lohn⸗ und E“ Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Weih⸗ nachtsgratifikationen. — Anordnung über die Feiertagsbezahlun in den Ostgebieten. Vom 17. Dezember 1939. — Besteraninge über die Feiertagsbezahlung in den Ostgebieten. — Anordnung über Entgeltbelege in der Handstickerei nach Frankenwälder Art. — Anordnung über die Einsendung der Listen der in Heim⸗ arbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Sudetenland. — V. Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Zweite Durchführungsverordnung zur Sach⸗ 11““ (Gebäudeschädenverordnung). Vom 11. Dezember 1939. — Betr.: Zweite Durchführungsverordnun zur Sachschädenfeststellungsverordnun⸗ dGderuese hezeahegbemung vom 11. Dezember 1939 1ed. I. I S. 2399). — Betr.: Last⸗ annahmen im Hochbau (DIN 1055, Bl. 4). — Sechste bis Achte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Bayreuth. — VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasset Durchführung der Zweiten Verordnung über die Einführung für⸗ sorgerechtlicher Vorschriften in der Ostmark und im Sudetengau.
postwesen.
Luftpost Nom-— Rio de Faneiro. Die am 21. Dezember 1989 eröffnete italienische Luftpostlinie Rom -Rio de Janeiro 1 nicht, wie ursprünglich vorgesehen alle 14 Tage, sondern wöchentlich, und zwar ab Rom jeden Donnerstag.
Vollständige Ortsangaben auf Postsendungen nach dem Generalgouvernement.
Die häufigen Verzögerungen und langen Beförderungszeiten der Postsendungen nach Orten im Generalgouvernement sind in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß der Absender den Be⸗ stimmungsort unzureichend angibt. Vielfach werden auch gleich⸗ oder ähnlich lautende Ortsnamen ohne Angabe einer näheren Bezeichnung des Bestimmungsortes angewandt. Zur schnellen Uebermittlung der Post ist es unbedingt erforderlich, daß des Absender den Bestimmungsort richtig und genau bezeichnet und neben der vollständigen Ortsangabe den Namen des Distrikts und den Sv angibt. Sendungen nach Orten im Dristrikt Krakau werden über den Postleitpunkt Krakau 2 geleitet, na Orten im Distrikt Lublin und im Distrikt Warschau über der Postleitpunkt Warschau 2.
Danziger Ueberdruckmarken. 9 Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen 1 die von der sehneng Ban Hespesgctrekaon vuna vausgegebens Danziger Postwertzeichen mit Ueberdruck in und t au noch im Jahre 1940 zum Freimachen von Postsendungen benutzz werden können. 8 C1
Neues Telegrammschmuckblate. 1.“
Am 15. Januar 1940 6355 die Deutsche Reichspost ein neuesß Telegrammschmuchblatt — LX 19 — nach einem Entwurf de Berliner Kunstmalers und Graphikers Gai Das neu
ein. Schmuckblatt in Offsetgolddruck ist für festliche er
elegenheiten a nem blu
ei einem Händler bzw. einer Lohmühle berechtigen. 1“ 11“ . 5
2
h11“
zeigt eine Frauengestalt mit e en⸗ spendenden Füllhorn.
Beanfen 117 330 (Zun. 2480),
Berliner Börse vom 28. Dezember.
Obwohl sich das Hauptinteresse wiederum den Rentenmärkten zuwendete, war das Geschäft im Aktienverkehr etwas lebhafter als an den Vortagen. Da es sich bei den Orders wiederum in erster Linie um Anlagekäufe handelte, setzten sich auf der ganzen Linie Kurssteigerungen durch; lediglich vereinzelt kam es zu Rück⸗ schlägen.
Am Montanmarkt wurden Rheinstahl um ⅛, Buderus um“ %, Stolberger Zink um ⅞ und Klöckner um 1 %¼ % eenfar sect. Hoesch gaben um ⅛6 % nach, während in Mansfelder Bergbau die Notiz vorerst ausgesetzt wurde. Zu den bevorzugten Marktgebieten gehörten auch Braunkohlenwerte, von denen lse Bergbau und Rheinebraun je ½, Deutsche Erdöl 1 ⅛ und Ilse Genußscheine 2 1⅞ % höher ankamen. Bei den Kaliwerten gewannen Kali Chemie 1 ½ und Wintershall 41 ℳ %. In der chemischen Gruppe wurden Farben bei einem Umsatz von 90 000 Rℳ um 3¼X¼ % auf 165 ¾ heraufgesetzt. Goldschmidt büßten 1 % ein. Elektro⸗ und Versor⸗ gungswerte lagen freundlich. Rückgängig waren nur Siemens um ½ und Lieferungen um 2 %. Andererseits befestigten sich Accumulatoren und Lahmeyer um je ½, Bekula um 1, Lichtkraft Gum 1 ⁴¼ und Charlotte Wasser um 1 ½ %. Zu erwähnen sind noch BMW. und Holzmann mit je +† ¼, Dortmunder Union mit † 1, Berger mit +† 1 ¾, Conti Gummi mit + 2 und Süddeutsche Zucker mit + 3 ¼ %. Schwächer lagen Felten um 1 und AG. für Verkehr um 1 ¼ %.
Im Verlaufe konnten sich meist weitere Besserungen durch⸗ setzen. Farben erreichten einen Stand von 166 %, “ lagen um 1 ¼ %, Dortmunder Union nochmals um 1 % fester.
Gegen Ende des Verkehrs war die Kursentwicklung zwar un⸗ einheitlich, die Allgemeintendenz aber nach wie vor freundlich. Farben schlossen mit 166 ¼, Schuckert mit 199 ³¾, Siemens gingen hingegen auf 218 zurück.
Am Kassamarkt verkehrten Banken in unregelmäßiger Hal⸗ tung. Während Vereinsbank Hamburg 1 ½ und öööe 8- e Bank gegen letzten Kurs 1 % gewannen, waren Ueber⸗ eebank um ¼ % abgeschwächt. Hypothekenbanken lagen mit Aus⸗ nahme von Bayerische Hyp. (— ½) unverändert bis ¼ % fester. Von Kolonialwerten büßten Otavi e Rℳ ein.
Die zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien lagen fest. Die Gewinne betrugen bis zu 3 ½ %, wobei zum Teil Repartie⸗ rungen erfolgten.
Steuergutscheine I waren in ihrer Kursentwicklung nicht ein⸗ heitlich. Januar gewannen 5, Februar 10. Pfg., April und Mai verloren hingegen je 5 Pfg. Dezember und März waren unverändert. Von Steuergutscheinen II verloren Juli und August je à6 %. Die
übrigen Abschnitte bewegten sich auf letztem Stande. Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitzanleihe
138,70 gegen 138 ½. Die Gemeindeumschuldung stellte sich auf 94 ¼ (+ S). 1 1
Am Kassarentenmarkte zeigte man nach wie vor starken Be⸗ darf für Hyp.⸗Pfandbriefe, der infolge des anhaltenden Material⸗ mangels in den meisten Fällen nicht voll befriedigt werden konnte. Liquidations⸗Pfandbriefe und Kommunalobligationen sowie Stadt⸗ anleihen lagen ruhig, Provinz⸗, Länder⸗, Staats⸗ und Reichs⸗ anleihen behauptet. Am Markt der Industrieobligationen war die Grundstimmung nicht ganz einheitlich und eher schwächer. Farben⸗ bonds gewannen allerdings ¼½ %. Die 5 %igen AEG⸗Obligationen von 1939, die heute erstmals zur Notiz gelangten, wurden mit 100. angeschrieben. 3
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 % belassen.
Am Geldmarkte wurden die Blanko⸗Tagesgeldsätze erneut um 1/+ % auf 2 ¼ — 2 ½ % heraufgesetzt. 1 2
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung befestigte sich der Belga auf 41,80 (41,54). “ 8
VWBoörfenkennziffern für die Woche vom 18. bis 23. Dezember 1939.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 18. bis 23. Dezember 1939 im Vergleich
Vorwoche wie folgt: “ Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 18.12. vom 11.12. durchschnitt bis 23. 12. bis 16.12. November
116,19 115,38 101,61 101,35 107,38
Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie
Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr
Gesammt.. Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere
Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. ... Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen... Anleihen der Länder und Gemeinden
Durchschnitt...
Außerdem: 5 %ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ venschumdungsanlelbe
72
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 27. Dezember. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 27. Dezember 1939 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund terling: 82 Umlauf befindliche Noten 554 620 (Zun. 2280), hinterlegte Noten 25 600 (Abn. 2280), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 565 330 (Zun. 80), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3000 (Abn. 70), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 660 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 29 720 (Abn. 4780), andere Depositen: Private 42 030 (Zun. 1650), Regierungssicherheiten 151 470 (Zun. 6240), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 4270 (Abn. 1180), Wertpapiere 24 620 (Abn. 3400), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1040 (Zun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 14,03 gegen 15,23 %. “ “;
Dänische Nationalbank. — Weiteres Anwachsen des Devisenunterschusses.
Kopenhagen, 28. Dezember. Der Ausweis der Dänischen Nationalbank für die dritte Dezemberwoche zeigt ein weiteres Anwachsen des vengjewmershuses von 46,5 auf 51 Mill. Kr. Die Guthaben der Bank an sremden Valuten betragen jetzt nach enner Abnahme von rd. 120 000 Kr. in der Weihnachtswoche 7,7 Mill. Kr., die Schulden bei einer Zunahme von 4 Mill. Kr. 58,7 Mill. Kr. Bemerkenswert ist der Rückgang des Banknoten⸗ umlaufs von 558 auf 540 Mill. Kr. gegen 403 Mill. Kr. zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die Vermehrung des Banknoten⸗ umlaufs um nun 1d. 137 Mill. Kr. seit Kriegsausbruch ist, wie erinnerlich, in einem Teil der 3858 mit Besorgnis als Zeichen einer möglicherweise kommenden Inflation besprochen worden.
Die Banken und Gesellschaften verdienen, das
englische Volk trägt die Kriegskosten. — Er⸗ höhung der Stromtarife in London und Südost⸗
— england.
Amsterdam, 28. Dezember. In London, der Grafschaft Essex und fast ganz Südostengland sind von den Elektrizitätsgesellschaften die Stromtarife um 20 bis 25 % heraufgesetzt worden. gründung wird angeführt, daß die Evakuierung zu einem Rück⸗ zang des Stromverbrauchs und damit zu einer Steigerung der
osten geführt habe. 1
Der „Daily Herald“ nennt in einem Kommentar diese Be⸗ gründung eigenartig, denn die Tarife seien in den Aufnahme⸗ gebieten, wie das logischerweise dann der Fall hätte sein müssen, nicht etwa heruntergegangen, sondern zum Teil auch noch ge⸗ stiegen. Bei den Gasgesellschaften gehe mit geringerem Verbrauch auch der “ zurück. Dennoch hätten aber auch die Gas⸗ ihre Preise beispielsweise in London nicht gesenkt. Es sei nicht fair, daß man dem kleinen Mann noch mehr an Kriegskosten aufbürde. Die Elektrizitätsgesellschaften, die Kohlen⸗ firmen, die Großbanken und alle sonstigen Interessengruppen schienen anzunehmen, daß ihre Profite heilig seien und daß die ganze Zunahme an Kriegskosten dem Verbraucher aufgebürdet werden müsse. 4 8 1.““
1. 8 .“ “ 8*
3 1 I1I“ “ E1111“ vW“ Erhöhung der Blech⸗, Bandeisen⸗, Zement⸗ und Kalkpreise in Frankreich.
Brüssel, 28. Dezember. Mit Wirkung vom 16. Dezember wurde in Frankreich der Grundpreis für Weißblech von 413,40 8 je 100 kg auf 456,75 frs. erhöht, der für Schwarzblech von 310 frs. auf 354,50 frs. Die Fabrikanten von galvanisierten Artikeln können ab 15. 12. 1939 die Preise um 2* % heraufsetzen. Der
öb“ 1 29 8 8 1 “ 1““
Als Be⸗
Preis für kaltgewalztes Bandeisen wurde rückwirkend ab 1. 11. 1939 von 172 auf 188,50 fr. und für feuerfeste Steine um 15 bis 35 frs. erhöht. Auch die ö und Kalkpreise erfuhren eine Erhöhung. Auch auf verschiedenen anderen Gebieten wurden in jüngster Zeit Preisanpassungen vorgenommen. “
Italien will seine Kohlenförderung verdoppeln. Der Duce gab Nichtlinien.
Mailand, 28. Dezember. Bei einem Empfang des gorpora. tionsministers und des Leiters der staatlichen Kohlengesellschaft „Acai“ hat der Duce Richtlinien über eine entscheidende Ver⸗ rößerung der italienischen Kohlenförderung gegeben. Danach folh die monatliche Förderung von den gegenwärtigen 165 000 t auf 200 000 t im 1. Halbjahr 1940 und auf 250 000 t im 2. Halb⸗ jahr 1940 gesteigert werden. Damit würde ein Viertel des auf 12 bis 14 Mill. t anzusetzenden italienischen Kohlenbedarfs aus eigener Erzeugung gedeckt werden können. Gleichzeitig wird das Kapital der „Acai“ von 300 auf 600 Mill. Lire erhöht. 8
Italienisches Handelsabkommen mit Litauen.
Mailand, 28. Dezember. Am 23. Dezember 1939 8 zwischen dem litauischen ar und dem italienischen Gesandten in Kowno ein neues Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungs⸗ verkehr unterzeichnet worden, das dem beiderseitigen Handel einen ner Aufschwung geben soll.
Handelserlaubnis für Quotendevisen in Rumänien verlängert.
Bukarest, 28. Dezember. Die Freihandelbarkeit der 30 oigen Devisenquote aus dem alten Devisenregime, die am 21. 12. 1 39 endgültig unterbunden werden sollte, ist bis zum 30. 12. 1939 ver⸗ längert worden. Das Pfund Sterling aus dieser Quote notierte am 21. 12. 1939 mit 2250 Lei.
— —
Beträchtliche Steigerung der rumänischen Lebenshaltungskosten.
Bukarest, 28. Dezember. Nach Statistiken des rumänischen Konjunkturinstituts sind die enxö in Rumänien von 103,7 im Jahresdurchehees 1937 und 120,4 im Jannar 1939 auf 176,7 im November 1939 gestiegen. Besonders hoch war die Steigerung bei gtangee Nahrungsmitteln, bei tierischen Nahrungsmitteln und bei Kleidungsstücken.
8*
Abschluß eines Handelsprotokolls zwischen Numänien und Zugoflawien. Bukarest, 28. Dezember. In Bukarest wurde ein vorläufiges
Handelsprotokoll zwischen Rumänien und Jugoslawien unterzeich⸗ net, das bis zum öschluß eines endgültigen Handels⸗ und Zahlungsabkommens in Kraft bleiben soll. Durch das Protokoll wird der am 31. 1. 1935 abgeschlossene Handels⸗ und Zahlungs⸗ vertrag ersetzt. Das Protokoll wird bis zum 29. 2. 1940 in Kraft bleiben. Spätestens am 15. 2. 1940 werden sich Handels⸗ delegationen beider Länder zum Abschluß eines endgültigen Han⸗ delsabkommens treffen. Das Protokoll sieht vor, daß die jugo⸗ flawische Regierung genügende Ausfuhrgenehmigungen für ge⸗ wisse Rohstoffe, wie Harze, raffiniertes Aluminium, Ferro⸗ Legierungen (Ferro⸗Silizium, Ferro⸗Chrom, Ferro⸗Mangan), ferner raffiniertes Zink und Eisenerze Rumänien erteilt. Außerdem verpfli iet sich die rumänische Regierung, für gewisse S. Fertigerzeugnisse Einfuhrerlaubnisse zu erteilen. Die Bezahlung der rumänischen Exportwaren erfolgt in freien Devisen, wie auch die Einfuhr jugoslawischer Waren nach Ru⸗ mänien mit freien Devisen bezahlt wird. .““
Notierungen
vom 29. Dezember 1939. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken.. 133 28ss Walz⸗ oder Drahtbarren 0% 5 Reinnickel, 98 — 99 % Antimon⸗Regulus. . . Feinsilber b.
Rℳ für 100 kg
. 137
9 9 0 9 2 9 * 2 9
. 36,00 — 39,00 fein
In Berlinfestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
29. Dezember Geld Brie
28. Dezember Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) .. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos “ Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Soneiro) Brit. (Bom⸗ bay⸗Calcutta)... Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. sland (Reykijavik). talien (Rom und Mailand).. 55 (Tokio u. Kobe) ugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) 1 Kgeefem (Luxem⸗ IIZ Neuseeland (Welling⸗ 8621 1 9 “ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
18,73 0,563
—
1 ägvpt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
l engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
18,77 0,567
1873 1877 0,563 0.567
41,84 0,132
41,68 41,76 0,130 0,132
41,76 0,130
3,047 48,05
3,053 48,15
3,047 48,05 62,56 5,055 2,357 132,48 14,61 38,39
13,11 0,585
5/708 48,85 12,02 10,46
62,44 5,045
2,353 132,22 132,48 14,59 14,61 38,31 38,39
13,09 13,11 0,583 0,585
5,694 5,706 48,75 48,85 41,94 42,02 10,42 10,44
62,56 5,055
2,357
62,44 5,045
2,353
132,22 14,59
38,31
13,09 0,583
5,694 4875 41,94 10,44
56,59 56,71
9,091
56,71
56,59 9,109
9,091
59,41
55,98 8,609
25,67
59,29
55,86 8,591
25,61
59,41
55,98 8,609
25,67
59,29
55,86 8,591
25,61
1978 1,982 0,919
2,491
1,978 1,982 0,919 0,921 2,191 2,495
2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Hfef
9,74 1 5,514 5,526 7,792 7,808 73,03 73,17 2,148 2 152
England, Aegypten, Südafrik. Union rankreich.. ustralien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Kanada ..
„ 9 6116598
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
ö9. Dezember 28. Dezember 8 Geld BriesGerd
20,38 20,46 20,38
16,16 16,22 16,16
4,185 4,205 4,185
8,48 8,52 8.48
2,64 2,66 2,64 2,64 2,66 2,64 0,52 0,54 0,52 6,314 6,36 6,34 41,64 41,80 41,72 0,085 0,095 0,085 66,87 67,13] 66,87
4795 948 9,48 179 479 132,09 1307
5,63 1,99
Sovereigngs.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollarbs.. Aegyptische.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. .2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Australische.. E1e.. ..... Brasilianische ... Brit.⸗Indische.. Bulgarische.. Dänische... Englische: große... 1 £ u. darunter. Estnischhe.. Fmnischh ö1“ ranzösische.. olländisce. talienische: große . 10 Lire u. darunter Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Lettländische. Litauische: große 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische. .. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . . . Schwedische.. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische... Südafr. Union Türkische
1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso
1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 Litas 100 lux. Fr. 10,41 100 Kronen 56,49
100 Lei da
100 Lei — 100 Kronen 59,18 59,42 100 Frs. 55,81 56,03 100 Frs. 55,81 56,03 100 Peseten — s
1 füdafr. Pfd.] w8,48 8,52 l türk. Pfund¹ 91,84 1,86
48,15 9,52 9,52
481 481 132,61 15,13
5,67 2,01
13,07
5,63 1,99
41,86 41,70 10,45
56,71
4170
Ungarische 100 Pengß
16“ 16“
9,109
der Kommifsion des Berliner Metallbörsenvorstandes
8 8 8
8
8
0,921