Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1940. S.
IV. Gebührenschuldner. Schuldner der Ledergebühr gegenüber der Reichsstelle ist 8 Ledererzeuger (Verarbeiter im Sinne von § 5 der An⸗ ordnung 56 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 3. Sep⸗ tember 1939 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939]). Die Gebühr wird monat⸗ lich in Höhe von 1 vH des Umsatzsteuerwertes erhoben, nach welchem der Ledererzeuger Umsatzsteuer für den betresfenden Monat zu entrichten hat. Der Ledererzeuger ist seinerseits berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 1 vH des Rechnungs⸗ wertes (ausschließlich Fracht, Verpackung usw. sowie ohne Berücksichtigung von Skonten) dem inländischen Erwerber bei der Rechnungserteilung gesondert in Rechnung zu stellen. Wird im gleichen Betriebe Leder erzeugt und verarbeitet, so tritt an die Stelle des Umsatzsteuerwerts der Verrechnungs⸗ wert; findet eine innerbetriebliche Verrechnung nicht statt,
so ist der Handelswert des Leders maßgebend.
Schuldner der sonstigen Gebühren sind die Personen oder Unternehmungen, zu deren Gunsten die Genehmigungen bzw. Zuteilungen erfolgen. “
Die Reichsstelle vermerkt auf den von ihr ausgestellten Genehmigungen bzw. Zuteilungsbescheiden die Höhe der zu zahlenden Gebühren.
.
V. Fälligteit der Gebühren.
Die im Laufe eines Kalendermonats entstandenen Ge⸗ bühren sind, soweit sie nicht durch Nachnahme eingezogen worden sind, unaufgefordert spätestens bis zum 10. des fol⸗ genden Monats zu zahlen:
auf das Konto Nr. VII 1431 der Reichsstelle für Lederwirtschaft bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft, Berlin W 8, Französische Str. 49 — 56, oder auf das Postscheckkonto Berlin Nr. Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berli damer Str. 5.
VI. Buch⸗ und Betriebsprüfungen.
Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichsstelle bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.
Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem durch die Prüfung Verstöße festgestellt werden, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Zahlungs⸗ pflichtigen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist von dem Zahlungspflichtigen inner⸗ halb einer Woche nach Erhalt der Aufforderung auf eines der im § 5 genannten Konten zu überweisen.
“
166 392 der W 9, Po
18 VII. Inkrafttreten. 87.
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. No vember 1939 in Kraft mit Ausnahme der Bestimmungen über die Ledergebühr. Die Ledergebühr ist vom Ledererzeuger, wenn er die Umsatzsteuer auf der Grundlage der Waren ausgänge bezahlt, erstmalig für den Monat Dezember 1939, wenn dagegen die Umsatzsteuer nach den Geldeingängen berechnet wird, erstmalig für den Monat Januar 1940 zu entrichten. Die Weiterberechnung der Gebühr durch den Ledererzeuger gemaß § 4 Absatz 1 Satz 3 kann bei allen nach dem 30. November 1939 erteilten Rechnungen erfolgen.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Gebührenordnung vom 9. Januar 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 7 vom 11. Januar 1937),
die 1. Ergänzung zur
Gebührenordnung vom 11. August 1937
1 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 184 vom 12. August 1937),
die 2. Ergänzung zur Gebührenordnung vom 29. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 30. D. ezember 1938),
die 3. Ergänzung zur Gebührenordnung vom 30. Marz 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staagtsanz. Nr. 77 vom 31. März 1939),
die 4. Ergänzung zur Gebührenordnung vom 6. Mai
1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.
Nr. 104 vom 8. Mai 1939).
Berlin, den 2. Januar 1940. — Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
von der Decken.
Bekanntmachung. Die am 2. Januar 1940 ausgegebene N . Januar 1 gegebene Nummer 1 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Dritte; ing zur Einführung des Gesetzes über die Deutsche Reichslotterie in der Ostmark. Vom 18. Dezember 1939. 8 Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 21. De⸗ zember 1939. 1
8 Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens in der Ostmark. Vom 28. Dezember 1939.
Verordnung über die Einführn des Gese
B. hrung des Gesetzes zur Regelung „ 9 & 6 8 V1 “ Sammlungen 8⸗ sammlungsähnlichen Veran⸗
lrungen (Sammlungsgesetz) in den einge liederten Ostgebi 8 Vom 28. Dezember 1939. as
Verordnung über die Einfüh 3 .
1 die hrung des deutschen Luftrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 29. veusern. 85 18
Verordnung über die Gelturn Sozi
ze Verordnung über; eltung von Sozjalrecht im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 29. Dezember 1939. Verordnung über die öns der Fleischbeschau⸗- und der
Tierseuchenvorsch if Tierse chriften in der bisherigen Frei Vom 31. Dezember 1939.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis:
Umfa 1 ogen. — preis: 0,15 RH. ℳ. ostversen⸗ dungsgebühren; 0,03 ℳ für ein Stück bei Leremsenes. sen unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 3. Jannar 190.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.
tt 7 orpnüna Verordnung
tadt Danzig.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
—Der Litauische Gesandte in Berlin, Herr Kaczys Skirpal, hat Berlin am 27. Dezember 1939 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Jouzas Kaieckas die Geschäfte der Gesandtschaft.
Aus bder Berwaltung.
Moderne Verwaltung für die neuen Ostgaue.
Die sog. Berchtesgadener Gesetze vom 14. April 1939, die zum ersten Male den neuen Begriff „Reichsgau“ anläßlich der Heim⸗ kehr der Ostmark und des Sudetenlandes schufen, haben sich be⸗ währt. Sie, insbesondere das Sudetengau⸗Gesetz, bildeten daher auch die Grundlage für die in den jüngsten Reichsgauen Danzig⸗ Westpreußen und Posen zu errichtende neuzeitliche Verwaltung. Ministerialrat Dr. Hubrich vom Reichsinnenministerium führt in einem Kommentar zu den entsprechenden Verordnungen in der „Deutschen Verwaltung“ aus, daß bei der neuen Formgebung folgende Forderungen zu verwirklichen waren: Klare Befehls⸗ gewalt, unmittelbare und reine Reichsverwaltung, Einheit zwischen Partei und Staat durch Uebereinstimmung von Parteigau und staatlichem Verwaltungsbezirk einerseits und Personalunion zwi⸗ schen Gauleiter der NSDAP. und Repräsentanten des Verwal⸗ tungsbezirks andererseits, volksnahe Verwaltung durch eine den gegebenen Verhältnissen entsprechende Untergliederung des staat⸗ lichen Verwaltungsbezirks. Die neuen Reichsgaue seien staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft. Zur Siche⸗
Die Ordnung der Viehwirtschaft für 1940.
Im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes ist 1“ die Sammelanordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Vieh⸗ wirtschaft für das Jahr 1940 erschienen. Diese Anordnung Nr. 1 faßt alle grundlegenden für das Reichsgebiet geltenden Maß⸗ nahmen der viehwirtschaftlichen Marktordnung zusammen. Sie lehnt sich eng in ihren Grundsätzen an die für das Jahr 1939 geltende Sammelanordnun an, jedoch sind selbstverständlich sämtliche kriegswirtschaftlichen Maßnahmen eingebaut worden.
Der bisherige reibungslose Ablauf in der leischversorgung während der ersten Kriegsmonate hat gezeigt, daß es nicht nötig ist, grundlegende Neuerungen in der Vieh⸗ und Fleischbewirt⸗ schaftung für das kommende Jahr vorzusehen. Infolgedessen bringt die für das Jahr 1940 geltende Sammelanordnung auf dem viehwirtschaftlichen Marktsektor keine wesentlichen Aende⸗ rungen. Was die Preise angeht, so bleiben bei Schweinen die augenblicklich geltenden Grundpreise in Kraft. Ebenso bleibt es, entsprechend dem Vorjahr, bei dem saisonmäßigen Preisabschlag von 50 Hℳ je 50 kg Lebendgewicht vom 1. Januar bis zum 24. Mai 1940 und bei dem saisonmäßigen Preiszuschlag von 3 l. ℳ bzw. 2 üℳ je 50 kg Lebendgewicht in der Zeit vom 15. Juli bis 5. Oktober 1940. Die Rinderpreise bleiben grundsätzlich aufrecht⸗ erhalten. Hinzu treten auch 18 wie im Vorjahre Zu⸗ und Ab⸗ chläge auf einzelnen Märkten, die aus saisonmäßigen Gründen egls⸗ sind. Neu jedoch ist die Gewährung eines Nüchterungs⸗ zuschlages für Rinder, wie er für Schweine schon seit geraumer Zeit Geltung hat. Die Gewährung eines Nüchterungszuschlages für Rinder trägt den veränderten Transportverhältnissen und der Notwendigkeit einer sparsamen Futterbewirtschaftung auf den Märkten Rechnung. Voraussetzung für die Gewährung des Nüchterungszuschlages bei Rindern jedoch ist, daß die Tiere nach
rung einer volksn We tpreußen und en im Hinblick auf er. Gebietsumfa
Regieru ezirke untergegliedert. Die egierungsbezirke se wie in Preußen nur svntcher Verwaltungsbe irk und ni
Selbstverwaltungskörper chaften. Während aber in reußen sowor der Oberpräsident
präsidenten der Regierungsbezirke zwar selbständige,
und zu den Regierungspräsidenten durch den Reichsstatthalter geht, Nach den Erfahrungen im Sudetengau werde die bathalter, geht verteilung so vorzunehmen sein, daß dem Reichsstatthalter die allgemeine Steuerung und Ausrichtung durchführung grundsätzlicher und großräumiger Aufgaben oblier ¹ während. das Schwergewicht der praktischen E führung bei den Regierungspräsidenten ruht. Aus den gleichen Erwägungen, die zur Zuteilung aller Verwaltungszweige an den Reichsstatthalter . bis auf weiteres die Sonderverwaltungen in der vaeech⸗ den Landräten unterstellt worden. Zweck dieser Unterstellung sei die Sicherung einheitlicher politischer Verwaltungsführung in dem Bezirk. Die Leiter der Sonderbehörden hätten aber die fachliche Erledigung ihrer Dienstgeschäfte selbständig vorzunehmen. Nötig sei nur, daß sie mit dem Landrat ständig engste Fühlung hielten, damit er sich notfalls “ könne. der Landkreise seien noch keine näheren Vorschriften ergangen. E werde daher — wie im Reichsgau — späterer Zeit vorbehalten sein, daß der Landkreis seine eigenen Angelegenheiten durch Satzung regelt und daß Kreisräte als Berater des Landrats berufen werden. Die Verwaltung der Stadtkreise richtet sich bis
auf weiteres nach dem bisher geltenden Recht.
Transportdauer direkt aus dem Wagen verwogen werden. An den Kälberpreisen ändert sich leichfalls nichts. Dagegen werden die Preise für Hammel und de eese den
bestimmter
Qualitätserfordernissen besser angeglichen. Die Preise der Llassen b 1 und b 2 werden gehoben. s gleiche gilt für die Schafpreise der Klasse a und b, die um 2 R ℳ bezw. um 1 Rℳ heraufgesetzt werden. Eine Besserstellung der geringwertigen Qualitäten bei Hammeln und Schafn jedoch findet nicht statt, Die guten Qualitäten sollen aus Gründen einer verstärkten Hammelfleischgewinnung und vermehrten Wollerzeugung gefördert werden. Fexrner werden beim Hammelfleisch zwei Qualitäts⸗ klassen gebildet, wobei die erste Qualität eine Preiserhöhung erfährt, während die zweite Qualität gesenkt wird. Diese Maß⸗ nahme dient den gleichen Zwecken wie die Besserstellung der hoch⸗ wertigen Qualitäten bei lebendem Schafvieh. Bei den Preisen wäre sodann noch hinzuweisen auf den Einbau der Schweine⸗ preise des Sudetenlandes in die Preisgruppe des Altreiches.
Bemerkenswert ist sodann in der Anordnung die Vervoll⸗ kommnung der Versandregelung bei Schweinen. Sie bedeutet eine erhebliche Verkürzung der Transportwege und insgesamt eine wesentliche Vereinfachung des Versandgeschäftes.
In allgemein organisatorischer Richtung verfügt die An⸗ ordnung Nr. 1 der Hauptvereinigung die Einordnung der Ost⸗ mark und des Sudetenlandes in die allgemein gültigen Bestim⸗ mungen der viehwirtschaftlichen Marktordnung. Dementsprechend werden die bislang gültigen Anordnungen Nr. 8 und 9 87 gehoben. Im übrigen erfolgt die Einführung der L1“ ämter B in die viehwirtschaftliche Marktordnung, nachdem die Einschaltung der Ernährungsämter B bei der Fleischmarken⸗ kontrolle zum Teil bereits aufgenommen worden ist. Der Zeit⸗ punkt für die einheitliche Aufnahme der Arbeit der Ernährungs⸗ ämter in dieser Richtung wird von der Hauptvereinigung noch bekanntgegeben werden.
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Berliner Börse vom 2. Januar.
Der erste Geschäftstag des neuen Jahres brachte für die Ak⸗ tienmärkte im wesentlichen eine weitere Befestigung, die für ein⸗ zelne Werte sogar über 2 % ausmachte. Maßgebend hierfür waren weitere Anlagekäufe der Bankenkundschaft, denen sich auch der Berufshandel mit Anschaffungen anschloß. Man verwies da⸗ bei vornehmlich auf die anhaltend flüssige Geldmarktlage und die befriedigenden Nachrichten aus der heimischen Wirtschaft.
Von Montanen hatten Harpener mit + 2 ¼ die Führung bei der Aufwärtsbewegung. Vereinigte Stahl konnten einen Stand von 104 4¼ (+ *¼) erreichen. Rückläufig waren auf diesem Marktgebiet lediglich Klöckner (— %). Mit Ausnahme von Rheinebraun (— ℳ) waren Braunkohlenaktien, soweit zunächst notiert, um 1—1 ½ % fester. Kaliwerte blieben vernachlässigt. In der chemischen Gruppe kam es meist zu Besserungen, Gold⸗ schmidt stellten sich 1 % höher. Farben blieben mit 166 bei einem Umsatz von 30 000 FH. ℳ unverändert, während Chemische v. Heyden ½ % hergaben. 1 4¼ % höher kamen bei den Gummi⸗ und Linoleumpapieren Conti⸗Gummi an. Für Elektrowerte be⸗ trugen die Steigerungen bei freundlicher Stimmung bis zu *o. Von Versorgungswerten, die ebenfalls meist heraufgesetzt wurden, befestigten sich Dessauer Gas sogar um 1 %; eine Ausnahme machten Bekula mit — ½. Autowerte verkehrten in unregel⸗ mäßiger Haltung, BMW. gingen um 1 % zurück, Daimler zogen um ¾ % an. Bei den Maschinenfabriken erfuhrer Deutsche Waffen mit +† 2 die stärkste Heraufsetzung. Sonst machten hier die Gewinne bis zu % % aus. Orenstein bröckelten jedoch um 1 9% ab. Mit 1 %igen Besserungen sind ferner noch Dt. 8 handel, Metallgesellschaft, Aschaffenburg, Waldhof und Westdt. Kaufhof zu nennen. 1 ¼ % gewannen Junghans, 2 % Dierig, 3 % Bemberg.
Im Verlaufe traten vielfach weitere Steigerungen von bis zu 1 ½ % ein. Im letztgenannten Ausmaß stiegen Rheinmetall, Char⸗ lotte⸗Wasser waren um 1 ¾ %, Hotelbetrieb und Bekula um je 1 ¼ %i fester.
„Die Allgemeintendenz blieb bis zu Ende des Verkehrs aus⸗ gesprochen freundlich. Meist konnten die letzten Verlaufsnotierun⸗ gen zum Schluß Ps bte und verschiedentlich sogar noch über⸗ schritten werden, so daß die Schlußnotierungen gleichzeitig die höch⸗ ten des Tages waren. Dessauer Gas gingen allerdings auf den Anfangsstand von 125 zurück. Reichsbahn⸗Vorzüge, die im Verlaufe F Stand von 124 ¼⁴ erreicht hatten, erhielten zum Schluß eine Strichnotiz.
Für Banken und Hypothekenbanken war die Stimmung freundlich, wobei Befestigungen von ¼ — 1 %% eintraten. Hamburger Hyp. gewannen 1 ¼ %. Bei den Kolonialwerten büßten Doag 1 % ein, Schantung stiegen um ½ %. Die zu Einheitskursen gehan⸗ delten Industrieaktien wurden, soweit JersNan en eintraten, um bis zu 3 ½ % heraufgesetzt. 3
Steuergutscheine I waren bei kleinen Veränderungen auf einen stetigen Ton gestimmt. Von Steuergutscheinen IlI gewannen Juni, Juli und November je e %. Die übrigen Abschnitte waren unverändert.
Im variablen Rentenverkehr stellten sich Reichsaltbesitz auf 139 ¼ nach 138 ¼. Die Gemeindeum chuldung notierte 94,55 (+† 5 ₰). Die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge waren unter
Perüchsichtigung des 3 ⁄½ Pigen Abschlages mit 124 ¼ um % % ester.
Am Kassarentenmarkte hielt die starke Nachfrage nach Pfand⸗ briefen unvermindert an. Liquidationspfandbriefe waren vielfach fester, Kommunalobligationen und Stadtanleihen lagen ruhig, Detosama I und II gewannen je ¼ *%, Provinzanleihen konnten sich ehaupten. Einzelne Altbesitzanleihen stiegen bis zu 1 %, o u. a. Alte Hamburger. Bei den Staats⸗ und Länderanleihen suchten verschiedentlich schon Gelder aus dem Zinstermin Anlage, Reichsanleihen waren gut gehalten. Industrieobligationen hatten festeren Grundton, Farbenbonds zogen um ½ % an.
Der Privatdiskontsatz wurde um ⅛1 o auf 2 ¾¼ %% gesenkt.
Hauptversammlungskalender für die Woche vom 8. bis 13. Januar 1940.
Montag, 8. Januar. Berlin: Malfabriken J. Eisenberg & Etgersleben A.⸗G., 12 Uhr. Glauchau: Wotan⸗ und Zimmermann⸗Werke A.⸗G., Glauchau, 12 ½ Uhr. Dienstag, 9. Januar. Elbing: Brauerei Englisch Brunnen, Elbing, 14 Uhr. Essen: Rheinisch⸗Westfälisches Elektrizitätswerk A.⸗G., 1 Leipzig: Riebeck⸗Brauerei A.⸗G., Leipzig, 11 Uhr. Mittwoch, 10. Januar.. Berlin: Malzbierbrauerei Groterjahn & Co. A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Zuckerraffinerie Genthin A.⸗G., 12 ½ Uhr. Königsberg: Aktienbrauerei Schönbusch, Königsberg 11 ½ Uhr. Königsberg: A.⸗G. Brauerei Ponarth, Königsberg, 11 Uhr. Königsberg: Bergschlößchen⸗Aktien⸗Bier⸗Brauerei, Braunsberg, 12 ½ Uhr. Königsberg: Bürgerliches Brauhaus A.⸗G., 2 nsterburg, 12 Uhr. Dessan: Dessauer Werke für Zucker⸗ und Themische Industrie A.⸗G., Dessau, 14 ½ 5 Chemnitz: Max Kohl A.⸗G., Chemnitz, 12 Uhr. Aachen: Tuchfabrik Aachen A.⸗G., Aachen, 11 Uhr.
Donnerstag, 11. Januar. Berlin: Hermann C. Starck A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Hannover: Eisenwerk Wülfel, 12 ½ Uhr. “ Mannheim⸗Waldhof: Süddeutsche Drahtindustrie A.⸗G., Mann⸗ eim⸗Waldhof, 15 Uhr. Magde 12 Zuckerraffinerie Magdeburg A.⸗G., 16 Uhr.
(Pr),
8 Freitag, 12. Jannarxr. Hamburg: Holsten⸗Brauerei, 12 Uhr. Sonnabend, 13. Januar. Berlin: Industriegas A.⸗G., Berlin, 11 Uhr. Dorsten: voreie. Eisengießerei u. 18 r. 1 Kulmbach: Kulmbacher Export⸗Brauerei „Mönchshof Kulmbach 11 Uh 8 —
A.⸗G., A.⸗G.,
aschinenfabrik
en Verwaltung seien die Reichsgaue Dansig.
n ien ent wie der Regierungspräsident den zuständigen Ministern unmittelbar unterstellt sind sind hier, wie der Referent bemerkt, in gleicher Weise wie im Sudetengau die Regierungs⸗ aber im
Interesse straffer Verwaltungsführung dem Reichsstatthalter nach⸗ geordnete Behörden mit der Folge, daß der Geschäftsverkehr von
während der Aufbauzeit geführt haben, seien.
ür die “ 8—
Magdeburg
sowie die Verwaltungs⸗
Berlin 169,00,
Reichs⸗ und Siaatsanzeiger Nr. 2 vom?
Wirtschaft des Auslandes.
Problematische Durchführung des jugoflawisch⸗ französischen Wirtschaftsabkommens. Schwierigkeiten über Schwierigkeiten.
Belgrad, 2. Januar. Vor Weihnachten hat Jugoslawien be⸗ kanntlich mit Frankreich ein neues Wirtschaftsabkommen ge⸗ schlossen, das am 1. 1.1940 in Kraft treten 8s Die jugoslawische Presse wies gleich bei der Unterzeichnung darauf hin, daß dieses Abkommen sehr kompliziert sei und in wirtschaftspolitischen Kreisen Jugoslawiens skeptisch beurteilt werde. Wie sich jetzt herausstellt, ist damals überdies noch eine Reihe von Fragen offen geblieben. Außerdem ergaben sich bei der Durchführung schon am ersten Tage Unmöglichkeiten. So meldet die Wirtschaftskorre⸗ pondenz „Jugoslawischer Kurier“, daß erneut eine französische
bordnung in Belgrad eingetroffen sei, um die Durchführungs⸗ bestimmungen für die komplizierten drei verschiedenen Verrech⸗
nungsarten des jugoslawisch⸗französischen Außenhandels zu verab⸗
reden. Die gleiche Korrespondenz berichtet auch, in den Haupt⸗ abmachungen sei vereinbart worden, daß Jugoslawien im Jahre 1940 an Frankreich 84 000 Fettschafe liefere. Inzwischen habe man festgestellt, daß in Jugoslawien überhaupt keine Fettschafe gezüchtet werden, da dies in den Wintermonaten mit großen tech⸗ nischen Schwierigkeiten und noch größeren Kosten verknüpft sei. Wenn man aber solche Investierungen jemals vornehme, dann müsse man sich klar darüber sein, daß sie sich überhaupt nur be⸗ ahlt machten, falls auf Jahre hinaus eine größere Ausfuhr von Fettschafen sichergestellt sei. Aber auch dann noch sei es ein Problem, woher man so schnell das ausgebildete Fachpersonal nehmen soll, und schließlich vertreten die jugoslawischen Schaf⸗ züchter die Ansicht, daß bei der ganzen Angelegenheit kein be⸗ sonderer Nutzen herausspringen würde und sie ihre Schafe schon auf andere Weise los würden. Nüchtern gesprochen heißt dies, daß Frankreich diese 84 000 Fettschafe aus Jugoslawien nie be⸗ kommen wird. In Belgrader E11“ herrscht die Mei⸗ nung vor, daß dies auch noch mit anderen ingen so sein wird, die am grünen Tisch von Frankreich bestellt wurden.
Der jugoslawische November⸗Außenhandel.
Belgrad, 2. Januar. Nach den soeben veröffentlichten Daten des Finanzministeriums betrug die jugoslawische Ausfuhr im November 1939 343 750 t im Werte von 623,7 Mill. Dinar. Im
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 30. Dezember 1939. Aktiva. F. ℳ 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . .. 77 535 000 2 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs ..... 1 392 222 000 3. „ Wertpapieren, die gemäß § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere).. „ Lombarbdsorberungen . „ deutschen Scheidemünzen. „ Rentenbankscheinen .. „ sonstigen Wertpapieren . sonstigen Aktiven .
803 721 000 30 000 000 349 652 000
115 401 000 392 932 000
2 032 890 000
gS.
Passiva.
“
2. Rücklagen und Rückstellungen: c88cceg b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen
3. Betrag der umlaufenden Noten .....
4. Täglich fällige Verbindlichkeiten .. .
5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ e6““
Sonstige Passiva öueX“ 646 071 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren
Wechseln R.ℳ —,—
Von den Abrechnungsstellen wurden im Dezember ab⸗
gerechnet Stück 4 160 000 R.ℳ 7 203 000 000.
Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe Stück 5 210 000 Eℳ 125 277 000 000.
1“
150 000 000
87 353 000 494 779 000
11 797 934 000 2 018 216 000
“
Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 3. Januar auf 74,00 R.ü (am 2. Januar auf 74,00 R. ℳ)
te von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
“ Devisen. Prag, 2. Jannar. (D. N. B.) Amsterdam 15,57, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 114,30 *), Madrid Mailand 152,20, New York 29,23 ⅞, Paris 64,70 *), Stockholm 696,00, Brüssel 490,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 2. Januar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 202,20, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 15,03, Mailand 17,7732, New York 379,90, Paris 8,52, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.
London, 3. Januar. (D. N. B.) New York 402,00 — 404,00, Paris 176,00 — 177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,50 — 7,56, Brüssel 23,75 — 24,00, Italien (Freiv.) 78,00, Schweiz 17,80 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,31 B., Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo 17,65 — 17,75, Buenos Aires Import 17,50 — 18,00, Rio de Janeiro (inoffiz.) 342½ B.
Paris, 2. Januar: Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 2. Januar. (D. N. B.) ([Amtlich.] Berlin 75,40, London 7,42 ½, New York 187,75, Paris 420,75, Brüssel 31,62, Schweiz 42,14, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,76 ⅛½, Kopenhagen 36,25, Stockholm 44,75, Prag —,—.
Zürich, 3. Fanuar. (D. N. B.) I11,40 Uhr.] Paris 9,99 ¼, London 17,62, New York 445 2⁄12, Brüssel 75,00, Mailand 22,50, Madrid FiF; Holland 237,25, Berlin 178,50, Stockholm 106,20, Oslo 1 Kopenhagen 86,10, Sofia 530,00, Budapest 29,00, Belgrad 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel 350,00, Bukarest 330,00, Helsingkors —,—, Buenos Aires 101,00, Japan
104,50. „Kopenhagen, 2. Januar. (D. N. B.) London 20,46, New York 518,00, Berlin 1 Paris 11,75, Antwerpen 87,35, Zarich 116,30, Rom 26,45, Amsterdam 276,20, Stockholm 123,45, 1o 117,85, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,— Warschau —,—. 1 Stockholm, 2. Januar. (D. N. B.) London 16,85 — 16,95, Paris 9,60, Brüssel 71,50, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau —,—,.
“
Vergleich zum November 1938 war die Ausfuhr um 20 585 t oder um 95,8 Mill. Dinar größer. Die Einfuhr stellte sich in der gleichen Zeit auf 84 362 t im Werte von 369,3 Mill. Dinar oder um 22 545 t bzw. 6,1 Mill. Dinar weniger.
Aufschlußreiche Betrachtungen über den britisch⸗ türkischen Handel. — Fast 3 Jahre Wartezeit bis zur Bezahlung der Warenschulden.
Istanbul, 2. Januar. Im Monaätsbericht der Britischen Handelskammer in Istanbul für — Oktober finden sich recht auf⸗ schlußreiche Betrachtungen über die Handelsbeziehungen “ Großbritannien und der Türkei. Es wird festgestellt, daß der Zeitraum, der im britisch⸗türkischen Verrechnungsabkommen zwischen der Einzahlung des Gegenwertes der britischen Aus⸗ fuhren nach der Türkei bei der Zentralbank der Türkischen Re⸗ publik und der Auszahlung der gleichen Summe an den britischen Ausführer in Großbritannien vergeht, bereits auf 34 Monate angewachsen ist. Damit wird gesagt, daß der britische Ausführer fast drei Jahre auf den Eingang seines Geldes aus der Türkei warten muß. Da das für die nächste Hät EA“ zusätzliche türkisch⸗britische Warenabkommen ausschließlich Privatkompen⸗ sationen vorsieht, und nur ein Bruchteil (10 bis höchstens 20 ℳ%) der türkischen Ausfuhren nach Großbritannien für die Auf⸗ tauung der britischen Sperrguthaben in der Türkei Verwendung finden soll, dürfte die Liquidierung des derzeitigen britischen Gut⸗ habens in der Türkei mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen. Dabei müßten sich die britischen Käufe in der Türkei auf wenig⸗ stens 2 Mill. im Jahre belaufen, um eine so „schnelle“ Liqui⸗ dierung zu ermöglichen. 88 8
Japans Außenhandel im Dezember 1939.
Tokio, 2. Januar. Der Außenhandel Großjapans weist im Dezember 1939 gegenüber dem Vormonat bei einer Ausfuhr von 342 Mill. Yen und einer Einfuhr von 246 Mill. Yen einen Aus⸗ fuhrüberschuß von 96 Mill. Yen aus. Der Außenhandel des Jahres 1939 hat sich gegenüber dem Vorjahr stark gebessert. Die
F
Steigerung ist hauptsächlich dem Yen⸗Block⸗Handel zu danken.
Oslo, 2. Januar. (D. N. B.) London 17,47, Berlin 179,00, Paris 10,15, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,00, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 21./22. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,93, 100 Reichsmarrk 212,59. v
Sondon 2. Fanunar (D. N. B.) Silber Barren prompt 22,00, Silber auf Lieferung Barren 22 ⁄0, Silber fein prompt 23,75, Silber auf Lieferung fein 2315⁄6, Gold 198
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 2. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 139,00, Aschaffenburger Buntpapier 65,00, Buderus Eisen 98,75, Cement Heidelberg 147,00, Deutsche Gold u. Silber 234,00, Deutsche Linoleum 126,00, Eßlinger Maschinen 113,50, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 153,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer —,—, Laurahütte 25,00, Mainkraftwerke —,— Rütgerswerke 156,25, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 118,25.
Hamburg, 2. Januar., (D. N. B.) [(Schlußkurse.] Dresdner Bank 106,75, Vereinsbank 121,00, Hamburger Hochbahn 99,25, Hamburg⸗Amerika Paketf. 38,75, Hamburg⸗Südamerika 87,00 B., Nordd. Lloyd 41,50, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel 85,00, Guano 90,00, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗ Brauerei 138,00, Neu Guinea —,—, Otavi 175⅛.
Wien, ‚2. Januar. (D. N. B.) 6 ½ % Adöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,40, 50% Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,80, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 100,60, 6 % Wien 1934 100,10, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau⸗AG. Oesterreich —,— f, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 236,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 19,50, Enzes⸗ felder Metall 25,25, Felten⸗Guille aume —,— f, Gummi Semperit —,— f, Hanf⸗ZJute⸗Textil 79,50, Kabel⸗ u. Drahtind. 155,25, Lapp⸗Finze AG. 75,75, Leipnik⸗Lundb. 618,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,— †, Schrauben⸗Schmiedew. 125,00, Siemens⸗ Schuckert —,—, Simmeringer Msch. 14,50, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft 31,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 111,50, Steyrermühl Papier 46,75, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,— f, Wienerberger Ziegel —,—.
† = Variable Kurse.
Amsterdam, 2. Januar. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 7715⁄16, 5 ½ %% Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 49% England Funding Loan 1960 —1990 4 ½ 9% Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unje (Aku) 39 ⅜ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 126 ¾, Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z3) 97,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 262,25 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 301 ⁄6, Shell Union (Z) 9 5⁄16, Holland Amerika Lijn 93,50, Nederl. Scheepvaart Unie 108,25, Rotter⸗ damsche Lloyd —,—, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 203,00 M., 70% Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 11,00, 6 % Preußen 1927 (nat.) 11,00, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 77% Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 11,00, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) 13,00, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Acisries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —X,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) 20,00, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 20,00, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 .% Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½¼ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 26 8ühr., Serie C (nat.) —,—, 690% Neckar A. G. (nat.) 14,00 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 10,25, 6 9% Eschweiler Bergwerkver. (nat.) 20,00 G., Amsterdamsche Bank 88,25, Rotterdamsche Bank Vereeng. 89,25, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) 23,00, Holl. Kunstzijde Unie 35,50, Internat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —, J. G. Farben (nicht nat.) (Z) 18,00, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 213,00, Montecatini —,————
(Z) — Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
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Notierung
en
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 3. Januar 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99 %
u“ u6 Reinnickel, 98 — 99 %
Antimon⸗Regulus.. Feinsilber
Drahthbarr n
5
133
ERℳ für 100 kg
137
A““
„ fein
In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
Aegypten(Alexandrien ö114“ Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de JanerD). . . Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calecutta)... Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopenhg.) England (London).. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran)... sland (Reykjavik). talien (Rom und Matland). (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Niga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas)) Luxemburg (Luxem⸗ “ Neuseeland (Welling⸗ on) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich,
Basel und Bern).
Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid und 100 Peseten
Barcelona).. Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.)
Türkei (Istanbul) . . 1 türk. Pfund
Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
Amerika (New York)
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen lengl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm 100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr. 3
100 Lire 1 1 YVen
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken
1 südafr. Pf.
100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
3. Januar
Geld
132,57 14,59
8,31
3,09 0,583
5,694
48,75 41,94 10,50
56,59
9,091
59,29 55,86
8,591
25,61
1,978 0,919
2,491
Brie
18,7
42,08
0,567
0,132
— —0
14,61 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85- 42,02 10,52 56,71
9,109
59,41
55,98 8,609
25,67 1,982 0,921 2,495
2. Januar
Geld
18,73
0,563
41,80
0,130
0 ◻ Srâ
50 dS
1,978 0,919 2,491
Brief
41,88
1,982 0,921 2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse
England, Aegypten, Südafrik. Union
rankreich.
ustralien, Neuseeland ..
Britisch⸗Indien..
Kanada. Fu“
.
Geld 9,74 5,514 7,792
73,03
2,148
Geldsorten und Banknoten.
—̃
Sovereigns.. 8 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptische Amerikanische: 1000 — 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische... Australische.. Belgische... Brasilianische .. Brit.⸗Indische .. Bulgarische 1 “ Englische: große .. 1 £ u. darunter Gint Fümises 11A“ ranzösische. olländische.. talienische: große. 10 Lire u. darunter Jugoslawische: große 100 Dinaxk.. Fanabhifehgs ..... „ Lettländische. 888 Litauische: große.. 8 1e-h ens uxemburgische.. Norwegisce “ Rumänische: 1000 Lei und nene 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische... Schweizer: große.. 100 8 u. darunt. Spanif “ Suüdafr. Union ... nttthtnt Ungarische 1
[1 Stüch l ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 1 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
100 Peseten 1 füdafr. Pfd 1 türk. Pfund
100 Pengs
3. Januar Geld
20,38 16,16 4,185
8,48
2,61 2,61 0,52 6,34
41,96 0,085
66,87
47,95 9,48 9,48
479 4,89 32,43 13,07
5,63 1,99
41,70 10,49 56,49
[882 8881 2
— 7f 2 ½
Bries
20,46
16,22 4,205
o „.
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0 8 A 0 D O0
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— 02
— 22 — 00
7
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2. Januar
Geld
20,38
—
16,16 4,185 8 48
0,085 6,87
4— 0
G
0‿X˙̃ — S 00
0‿ο
[ 8α ½ 882—
02 — —
Brief
20,46
16,22 4,205 8,52
2,63 2,63 0,54 6,36 41,92 0,095 67,13