1940 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 6 vom 8. Januar 1940. S. 4

Italien führt Lebensmittelbezugsscheine ein. Eine vorsorgliche Maßnahme.

Rom, 6. Januar. In den nächsten Tagen und bis zum

15. Januar wird, wie amtlich verlautet, eine Verteilung von

Lebensmittelbezugsscheinen an die italienische Bevölkerung statt⸗

inden. Eine Lebensmittelrationierung findet zunächst noch nicht

fant Der Sprecher des italienischen 2 undfunks wies darauf hin,

ß die Maßnahme vorsorglicher Art, jedoch durch die Entwicklung und Ausdehnung des Krieges und des Wirtschaftskrieges, der sie

9

auf der ganzen Welt bemerkbar macht, bedingt sei.

2

Rufsisch⸗bulgarischer Handelsvertrag unterzeichnet.

8

Moskau, 6. Januar. Die sowjetrussisch⸗bulgarischen Wirt⸗ schaftsverhandlungen wurden am Freitag mit Unterzeichnung eines auf drei Jahre gültigen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages zum Abschluß gebracht. Gleichzeitig wurde ein Abkommen über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr für das Jahr 1940 unter⸗ eichnet. Der Handelsvertrag setzt die gegenseitige Anwendung des Prinzips der Meistbegünstigung fest. Das Abkommen über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr für 1940 sieht eine beträchtliche Er⸗ weiterung des Warenaustausches zwischen der Sowjetunion und Bulgarien vor.

Ziele und Aufgaben der lettischen Wirtschafts⸗

politik. Der lettische Wirtschaftsminifter über

die vorteilhaften Abkommen mit Deutschland und Rußland.

Riga, 6. Januar. In der Freitagausgabe des lettischen halb⸗ amtlichen Blattes „Briva Zeme“ veroöffentlicht der lettische Han⸗ dels⸗ und Industrieminister Blumberg einen Aufsatz unter der Ueberschrift „Ziele gaben der Wirtschaftspolitik im neuen Jahr“. In diesem Aufsatz wird das wirtschaftliche Leben Lettlands dargestellt, insbesondere die Fortschritte und Entwick⸗ lungstendenzen, die das lettische Wirtschaftsleben aufweist. Aus⸗ führlich wird auf die Rückstedlung der deutschen Volksgruppe und die Auswirkungen des Krieges eingegangen. Durch den Krieg seien in den Absatzmöglichkeiten für lettische Erzeugnisse große Lücken entstanden. Der am 18. Oktober 1939 mit Rußland ab⸗ eschlossene Vertrag vervierfache andererseits den bisherigen Warenumsatz mit der UdSSR. Dies sei insofern wichtig, als dadurch dem Hauptzweig der lettischen Wirtschaft, der Landwirt⸗ schaft, und ebenso einer Reihe von Industriezweigen unvermin⸗ derte Ausfuhrmöglichkeiten gesichert würden. Im Austausch er⸗ halte Lettland wichtige Rohstoffe, die vielen Industriezweigen, besonders der Metallindustrie und der Textilindustrie, die Fort⸗ setzung ihrer Tätigkeit ermöglichen. Ferner erwähnt der lettische Minister auch die Bedeutung des Wirtschaftsabkommens mit Deutschland. Wörtlich heißt es: „Auch mit Deutschland, das in unserer Außenhandelsbilanz stets einen hervorragenden Platz ein⸗

nahm, haben wir am 21. Dezember 1939 einen Vertrag über den Ausbau der Handelsbeziehungen für das Jahr 1940 abgeschlossen. Diese Abmachung beruht auf der Grundlage der bisherigen normalen Umsätze und sieht Möglichkeiten zu deren Erhöhung vor. Aus diesem Grunde können die Industriezwei e und der Ausfuhrhandel Lettlands, der bisher am deutschen Markt inter⸗ essiert gewesen sei, 38 Besorgnis in die Zukunft blicken“. Weiter weist der lettische Minister darauf hin, daß im Zuge der stärkeren Kontrolle und staatlichen Einflußnahme auf die Wirt⸗ schaft in keiner Weise die privatwirtschaftliche Initiative ge⸗ schmälert werden solle. Die Verknappung der Rohstoffe zwinge nur zu einer rationellen Verteilung nach Maßgabe der Dring⸗ lichkeit und ob Notwendigkeit. Die Preis⸗ politik der lettischen Regierung sei darauf ausgerichtet, nach Möglichkeit die bisherigen Preise beizubehalten. Die alten Waren⸗ 8e würden jedenfalls zu den bisherigen Preisen verkauft werden.

Devisenbewirtschaftung.

Abwicklung des beiderseitigen Waren⸗ und Zahlungsverkehrs zwischen Deutschland und Rumänien.

„Zgwischen der deutschen und der rumänischen Regierung sind kürzlich neue ergänzende Vereinbarungen über die Abwicklung des beiderseitigen Waren⸗ und Zahlungsverkehrs getroffen worden. Der Reichswirtschaftsminister gibt mit Runderlaß 1/40 D. St. 1/40 R. St. vom 4. Januar 1940 Einzelheiten dieser Ver⸗ einbarungen bekannt.

Hiernach wird die Rumänische Nationalbank vom 1. Januar 1940 ab im Verrechnungsverkehr mit Deutschland eine Reichsmark zu 49 Lei übernehmen und zu 50 Lei abgeben. Zur Vermeidung von Härten bei der Abwicklung von vor dem 1. Januar 1940 ab⸗ geschlossenen Geschäften ist eine Uebergangsregelung geschaffen worden, nach der Zahlungen, die in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 29. Februar 1940 öecs⸗ werden, unter bestimmten Vor⸗ aussetzungen noch zu den bisherigen Kursen (40,50/41,50 gerechnet werden. Voraussetzung ist, daß die zu liefernde Ware vor dem 1. Januar 1940 verzollt worden ist, die Fälligkeit der Forderung bis 85 29. Februar 1940 eintritt und der Ueber⸗ weisungsantrag bis zum gleichen Termin eingereicht wird. In den Fällen, in denen vor dem 1. Januar 1940 auf Grund von abgeschlossenen Geschäften Vorauszahlungen geleistet worden sind, verbleibt es ohne Rücksicht auf die zollamtliche Abfertigung bei den bisherigen Kursen.

„Um die für die Erfüllung slar er alten Verbindlichkeiten be⸗ nötigten Reichsmarkbeträge zu schaffen, werden 50 der deutschen Einzahlungen für Lieferungen von Getreide, Mineralöl und Holz bis auf weiteres noch zu dem alten Kurs (40,50 Lei) abgerechnet. Für die Barzahlung dieser Einfuhren ergibt sich daher für eine Eeisie geroöns e ein Durchschnittskurs von 44,75 Lei

FiX T.F. MRR Ro Rü-FengSc ReShr Era eaegaie aü-EAAEM CLMüEnuxnʒmhaes vm.NHSKexüxaxEmAmgxʒmEumexeeemmammramwneUmEeÜEEeeaemrmregeEnmnmnn

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. Januar auf 74,00 Rℳ (am 6. Januar auf 74,00 ER.ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen. Prag, 6. Januar: Geschlossen Budapest, 6. Januar: Geschlossen. London, 8. Januar. (D. N. B.) New York 402,50— 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,50 B., Amsterdam 7,52 7,57, Brüssel 23,90 24,05, Italien (Freiv.) 77,50, Schweiz 17,85 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37 B., Stockholm 16,85 16,95, Oslo 17,65 17,75, Buenos Aires Import 17,50 18,00, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—. Paris, 6. Januar: Geschlossen. (D. N. B.) Amsterdam, 6. Januar. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl.

(D. N. B.) 4. 54792959279276272 (D. N. B.)

Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,30, London 7,38 ¾, New York 188,00,

Paris 417,75, Brüssel 31,42 ½, Schweiz 42,15, Italien —,—,

—,—, Oslo 42,70, Kopenhagen 36,27 ½¼, Stockholm 44,77 ⅞, rag —,—.

ZArich, 8. Januar (P. N. B.) 111,40 Uhr. Paris 9,93, London 17,52 ½, New York 44515⁄11, Brüssel 74,62, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 237,45, Berlin 178 ⅞, Stockholm 106,17 ¼, Oslo 101,35, Kopenhagen 86,10, Sofia 530,00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel 350,00, Frisqrest 330,00, Helsingfors —,—, Buenos Aires 100,00, Japan

4 ⅞.

Kopenhagen, 6. Januar. (D. N. B.) London 20,34, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,70, Antwerpen 86,90, Zürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 276,70, Stockholm 123,45, Oslo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—,

Warschau —,—. Stockholm, 6. Januar: Geschlossen. (D. N. B.) London 17,37,

Oslo, 6. Januar. (D. N. B.) Berlin

179,00, Paris 10,15, New York 440,00, Amsterdam 237,00, Zürich

100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,00, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.

Moskau, 28./29. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 20,93, 100 Reichsmark 212,59.

London, 6. Januar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 6. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 139,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 101,00, Cement Heidelberg 149,50, Deutsche Gold u. Silber 240,00, Deutsche Linoleum 130,00, Eßlinger Maschinen 114,00, Felten u. Guill. 149,00, Ph. Holzmann 154,00, Gebr. Junghans 99,00, Lahmeyer 118,75, Laurahütte 25,00, Mainkraftwerke —,—, A1“ 156,25, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof

Hamburg, 6. Januar., (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 107,50, Vereinsbank 121,00, Hamburger Hochbahn 99,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 40,00 B., Hamburg⸗Südamerika —,—, Norbdd. Lloyd 43,50 B., Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel 84,50, Guano 96,00, Harburger Gummi 177,00, Holsten⸗ Brauerei —,—, Neu Guinea —,—, Otavi 18,00.

Wien, 6. Januar. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,00, 6 ½¼ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl 1934 100,50 K., 6 % Wien 1934 100,10, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellscheft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Brau⸗AG. Oesterreich —,— f, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 235,75, „Elin“ AG. f. el. Ind. 20,75, Enzes⸗ felder Metall 26,00, Felten⸗Guilleaume 163,00 †, Gummi Semperit —,— f, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. 159,50, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. 625,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 100,50, Perlmooser Kalk —,— f, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,— †, Steirische Wasserkraft „Steyr⸗Daimler⸗ Puch 114,50, Steyrermühl Papier 47,90, Veitscher Magnesit Waagner⸗Biro —,— f, Wienerberger Ziegel —,—. = Variable Kurse.

7

Amsterdam, 6. Januar. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 7811⁄1½, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 105 M., 4 % England Funding Loan 1960 1990 —,—, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 31,00, Algemeene Kunst⸗ zijde Unje (Aku) 3713⁄1 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 127,25, Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 961⁄16 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 262,50, Philips Petroleum Corp. (3) 30,75, Shell Union (Z) 10,00 M., Holland Amerika Lijn 93,00, Nederl. Scheepvaart Unie 106 ¾, Rotter⸗ damsche Lloyd 92,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 199,50, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 12,00, 6 % Preußen 1927 (nat.) 10,75, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 10,50, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Acisries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —X,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 22,50, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 89,25, Rotterdamsche Bank Vereeng. 90,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) —,—, Holl. Kunstzijde Unie —,—, Internat. Viscose Comp. 15 ⅛¼, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 208,50, Montecatini —,—.

(3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

7

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen.

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen.

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usfw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Juvalidenversicherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufgebotstermin am 31. 11 Uhr, stattfindet. 456

1. Untersuchungs⸗ Straffachen.

uli 1940,/ tend auf den Namen des Kaufmanns] 47969]

12

stückseigentümerin Frau Elisabeth Mar⸗

Berlin, den 3. Januar 1940. Das Amtsgericht Berlin.

187. 39.

147963] Bekanntmachung. Beschluß.

Richard Albert Merton, geb. am 1. Dezember 1881 in Frankfurt a. M., ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 18033 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher die ihm am 14. Mai 1924 von der Wirtschafts⸗ und Sozial⸗ wissenschaftlichen Fakultat der Universi⸗ tät Frankfurt a. M. verliehene Würde

[47972]

bochfolgerin der Was

esellschaft hat die öschung der bis auf einen noch nicht eingelösten 5 ½¼

1922 durch den mit Beschlu

eines Ehrendoktors durch Beschluß vom gerichtes Linz vom 16. 6. 1939 bestell⸗ ten Kurator Dr. Hans Wührer, Rechts⸗ anwalt in Linz, Museumstraße 9, be⸗ antragt. Zur Wahrung der Rechte der Obligationen

8. Dezember 1 39 eutzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. M., 4. Januar 1940. 1 Der NRektor:

1 hoff Inhaber der restlichen BWlatzhoff.

wird eine Tagsatzung für bruar 1940,

. . uf Zir 8 9 34 47962 Handelsuntersagung. auf Zzimmer Nr. 34,

Dem Gottfried Pirl, Dortmund, Steinstr. 31 (Wohnwagen), ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Unter⸗ sagung gilt für das Reichsgebiet. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Dortmund, den 3. Januar 1940.

Inhaber haben si durch ihre auszuweisen.

am 29.

3 Ne 23/39/4. Die Oesterreichischen Kraftwerke Aktiengesellschaft als Rechts⸗ Oberösterreichischen erkraft⸗ und Elektrizitäts Aktien⸗ grundbücherliche

6 igen Prioritäts⸗Anlehen vom Jahre

9 Uhr vormittags, ausgeschrieben. Die Besitzer solcher Teilschuldverschrei⸗ bungen werden aufgefordert, bei dieser Tagfahrt zu ihrer Einvernahme und ur Wahl der Vertrauensmänner und er Ersatzmänner zu erscheinen. bei der Tagsatzung Teilschuldverschreibungen

Landgericht Linz, Abt. 3, bezember 1939.

kleinen Rest igen und

ß des Land⸗

den 8. Fe⸗

Die

3. Aufgebote. 888 [47964] Berichtigung.

Das im Oeffentlichen Anzo iger vom 8. August 1939 unter Nr. 25 824 be⸗ kanntgemachte Aufgebot wird dahin berichtigt, daß es in Zeile 6 statt Nr. 58 507 Nr. 58 509 heißen muß und daß bezüglich dieses Papiers der geb. Gräfin Dog

J“

Amtsgericht Dillenburg.

Durch Ausschlußurteil vom 27. 12. 1939 sind die 100 Kuxe Anteilscheine über die im Berggrundbuch von Dillen⸗ burg Bd. 17 Blatt 661 eingetragene Ge⸗ werkschaft Hagen, Nr. 1 —50, lautend auf den Namen der 88 Sophie von Reiche na, Nr. 51— 100, lau⸗

Theodor Hoy, für kraftlos erklärt worden.

[47965 Beschluß.

Auf Antrag des Ludwig Huy, Ham⸗ mühle in Unter⸗Waldmichelbach, wird bezüglich der ihm angeblich im März 1939 verbrannten Pfandbriefe der Hessischen Landesbank in Darmstadt Serie 10 J. J. C. Nr. 933 237, 933 2988, 33 239 und 33 240 über je 1000,— RAℳ die Zahlungssperre vor Einleitung des Aufgebotsverfahrens verfügt und an die Hessische Landesbank in Darm⸗ stadt das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Pfand⸗ briefe als den Antragsteller zu be⸗ wirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszu⸗ geben.

Darmstadt, den 21. Dezember 1939.

Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage sind für kraftlos erklärt: 1. a) die 4 ¼ (8) % Sächsische Landespfandbriefanstalt Pfandbriefe Serie VI, Lit. D, Nr. 1908, 1909 über je 500 Gℳ, b) die 4 ½ (8) % Sachsenboden⸗Gold⸗Hyp.⸗ Pfandbriefe Reihe 17, Lit. D, Nr. 13 233; Reihe 18, Lit. D, Nr. 11 392 über je 500 G6ℳ, c) die 4 ½ (8) % Leip⸗ süger Hypothekenbank Goldpfandbriefe Em. XVY, Lit. P, Nr. 1966, 4372 über je 1000 0ℳ. 2. den 8 % Gold⸗Hypo⸗ theken⸗Pfandbrief der Grundrenten⸗ und Hypotheken⸗Anstalt der Stadt Dresden Reihe 8, Buchstabe B Nr. 1043 über 1000 Gℳ. 59 F 7/39. [47967]

Amtsgericht Dresden, Abt. I d.,

den 20. Dezember 1939. 59 F 65/38.

Aufgebot nebst Zahlungssperre.

Der Bauer Georg Hagl in Ober⸗ mettenbach, Hs. Nr. 7, hat das Auf⸗ gebot nebst Zahlungssperre hinsichtlich des angeblich seit ungewisser Zeit ab⸗ handen gekommenen Mantels zum früher 4 ¼, jetzt 5 ½¼ % Liquidations⸗ Goldhypothekenpfandbrief der Baäye⸗ rischen andelsbank in München Lit. NL. Nr. 37 241 über 71,684 580 Gramm Feingold (200 Gℳ) zum Zwecke der Kraftloserklärung g Urkunde beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 17. Juli 1940, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 18/I, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, falls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Es wird ferner an den Aussteller der Urkunde das Verbot erlassen, an den Inhaber derselben eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗ und Erneuerungsscheine auszugeben.

Geisenfeld, den 29. Dezember 1939.

Amtsgericht Geisenfeld. Dr. Kugler, Amtsgerichtsrat.

[47974]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Radebeul vom 20. Dezember 1939 ist erkannt worden: Der Hypo⸗ thekenbrief des Amtsgerichts Kötzschen⸗ broda vom 10. Juni 1926 über die Hypothek von 10 000,— Gℳ, die auf Blatt 702 in Abteilung III unter Nr. 20 des Grundbuchs für Radebeul für ein Darlehen des holländischen Kolonialbeamten a. D. Jan van Pelt in Aerdenhout (Holland), Boekenroode⸗ weg Nr. 22, an die damalige Grund⸗

Druck

garethe Grusczkiewicz geb. Wehrmann in Radebeul eingetragen worden ist, wird für kraftlos erklärt. 1 F 1/39. Amtsgericht Radebeul, 4. Januar 1940.

(47970]

Am 13. Februar 1937 ist in Münster (Westf.) der Kaminbauer Franz (Joseph2) Kemke in Gronau i. W., deutscher Staatsangehörigkeit, ver⸗ storben. Er ist am 5. März 1866 in Reinlacken als Sohn des Losmannes Gottfried Kemke und der Maria Kemke geb. Albat geboren. Der Erbe ist bisher nicht ermittelt. Alle, denen Erbrechte am Nachlasse des Verstorbenen zustehen werden aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. März 1940 beim unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden. Sonst erfolgt die Feststellung, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vor⸗ handen ist. Der Nachlaß hat einen Wert von etwa 1000,— H. ℳ.

Gronau (Westf.), 28. Dez. 1939.

Das Amtsgericht.

Verantwortlich: sür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil. den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: 2 Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ harlottenburg. der Preußischen Druckerei Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstr 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

8

und

sanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 T2 einschließlich 0,48 7ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 R⁰ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 W, einzelne Beilagen 10 Tpf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

0

beschriebenem Papier

unterstrichen) oder dur

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ch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen

insbesondere

Rande)

sein. 0

des Portos abgegeben.

8 1

.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913

bei der Reichsbank in Berlin

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

““ 1“n 85 89 8—

8

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Dezember 1939.

Bekanntmachung über die Aufhebung der Bekanntmachung über die Einschaltung von Maklern.

Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die kriegswirtschaftliche Verteilungsorganisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier und Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die kriegswirtschaftliche Verteilungsorganisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holz⸗ stoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940.

Berichtigung und Druckfehlerberichtigung der Anordnung Nr. 31 der Ueberwachungsstelle für Mineralöl, in Nr. 303.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 4.

Der Nichtamtliche Teil enthält. 8 Stand der schwebenden Schuld des Reichs und Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine. v“

8

Amtliches.

Deutsches Reich.

Das Exequatur der nachstehend benannten konsularischen Vertreter von Uruguay ist erloschen: 1. Karl Trambauer, Wahlkonsul in München. 2. Gustav Teichmann, Wahlkonsul in Dresden. 3. Karl Freiherr von Schröder, Wahlkonsul in Berlin. 4. Enrico Weyrauch, Wahlkonsul in Frankfurt a. M. 5. Ernst Farnsteiner, Wahlkonsul in Köln. 6. Franz Heinze, Wahlkonsul in Wuppertal. 7. Otto Schofer, Wahl⸗Vizekonsul in Pforzheim.

Berlin, den 3. Januar 1940.

Bekanntmachung.

„Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗

mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Januar 1940 (Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1940, Reichssteuerblatt S. 4) für die Umsätze im Dezember 1939 wie folgt festgesetzt:

R.

Einheit

Staat

60,92

114,51 8,86 18,72 42,00 42,47

47,01

Britisch⸗Hongkong Dolhlar Britisch⸗Straits⸗ Scettlements Chile China Mexiko Peru Union der Sozialisti⸗ schen Sowjetrepubliken

Berlin, 9. Januar 1940. 8 1 Der Reichsminister der Finanzen J. A.: Hedding.

Dollar

Pesos

Bekanntmachung. Die Bekanntmachung der Reichsstelle für Tiere und tie⸗ ische Erzeugnisse vom 14. September 1934 (veröffentlicht im nehn 81 2. Preußischen Staatsanzeiger Nr. 213, 934) über die Einschaltung von Lird aufgehsbeh sch g Maklern u. a. Berlin, den 5. Januar 1940. Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse. Dr. Pflaumbaum. Spieker.

Berlin, Dienstag, den 9. Fanuar, abend

7 Anordnung

der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die krreeeegegefung. Verteitungsorganisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) ordne ich mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers an:

8 § 1 Verteilungsbeauftragte der Reichsstelle

Für die Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe werden bei der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, soweit die Verteilung nicht unmittelbar durch die Reichsstelle durchgeführt wird, Beauftragte bestellt. Für einzelne Erzeugungsgebiete werden jeweils zwei Beauftragte als Verteilungsstelle berufen.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen bestellt und entläßt die Beauftragten und teilt ihnen ihren Aufgabenbereich zu.

Die Seeh er handeln im Namen und Auftrage der Reichsstelle und sind an deren Weisungen gebunden. Coweit zwei Beauftragte für ein Erzeugungsgebiet bestellt sind, ist jeder von ihnen berechtigt, innerhalb des gesamten Er⸗ zeugungsgebietes Anweisungen zu treffen. 8

§ 2

Durchführung der Verteilung

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen setzt die Verteilung der Erzeugungsmengen an Zellstoff, Holzstoff, Papier und Fappe monatlich oder vierteljährlich nach einem von den Beauftragten vorzulegenden Plan fest.

Die zur Verfügung stehenden Erzeugungsmengen wer⸗ den, soweit die Rrichsstele nicht für einzelne Abnehmerkreise oder Sorten eine Sonderregelung hat, nach be⸗ stimmten Richtsätzen verteilt. Der Richtsatz wird für eine bestimmte Zeit in einem Vom⸗Hundert⸗Satz der Ausliefe⸗ rungen eines zurückliegenden Bezugszeitraumes festgesetzt. Im Rahmen dieses Richtsatzes vürsen Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe abgegeben und bezügen werde

Befugnisse der Beauftragten

Die Beauftragten sind berechtigt und verpflichtet, Er⸗ zeugerfirmen zur bevorzugten Auslieferung vordringlicher Aufträge und zur Zurückstellung der Auslieferung an⸗ genommener Aufträge anzuweisen.

Die Beauftragten sind berechtigt, die Betriebe ihres Erzeugungsgebietes im Rahmen ihres Auftrages anzuweisen, von den Beziehern schriftliche Erklärungen darüber zu ver⸗ langen, daß

a) der Bestand an den bestellten Erzeugnissen nur für höchstens drei Monate reicht, die Bestellung ihrem Umfange nach den Bedarf an den bestellten Erzeugnissen innerhalb dreier Monate nicht überschreitet, die zur Lieferung aufgegebenen Erzeugnisse nur ein⸗ mal, und zwar mit dem vorliegenden Auftrag be⸗ stellt, und daß andere Erzeugnisse zur Verwendung für den gleichen Zweck weder vorrätig noch bestellt worden sind.

Die Beauftragten können die Erklärungen auch unmittel⸗ har von den .

§ 4 Zuwiderhandlungen

Die im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen erteilten Anweisungen der Beauftragten sind Auflagen im Sinne der Verordnung über den Warenverkehr.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und der auf Grund derselben erlassenen Vorschriften werden nach den §§ 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Inkrafttreten

v1“

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 8. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen.

ich für die Verteilung von

I Verteilungsstelle: Verteilungsstelle für beson⸗ dere Papiere (1) der Reichs⸗ stelle für Papier und Ver⸗ packungswesen: Beauftragte:

Dr. Clemens / Dr. Schädel, Kar⸗ tellausschuß der papiererzeu⸗ genden Industrie, Berlin⸗ Charlottenburg 2, Neue Grolmanstraße 5—6 ruf: 34 72 04.

Verteilungsstelle für Zei⸗ tungsdruckpapier (2) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen:

Beauftragte:

Dr. Reimann / Direktor Vité, Verband deutscher Druck⸗ papierfabriken G. m. b. H., Berlin M 35, Viktoriastr. 5. Auruf: 22 98 71.

Verteilungsstelle für Druck⸗ und Schreibpapiere (3) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen: 8

Beauftragte:

Dr. Stülpnagel / Direktor Brecht Vereinigung Holzhaltig / Holz⸗ frei, Berlin W 35, Viktoria⸗ straße 5. Anruf: 22 15 66.

Verteilungsstelle für Pack⸗ papier (4) der Reichsstelle für Papier und

packungswesen: Beauftragte: Direktor Schütze /Dr. Gätcke, Gemeinschaft Packpapier, Ber⸗ lin⸗Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 13. Anruf: 31 52 41.

Verteilungsstelle für Papier⸗ säcke und Sackpapier sowie für Natronzellstoff und ⸗papier (5) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen:

Beauftragte:

Dr. Frhr. v. Frentz / Dr. Günther, Kontrollstelle Natronpapier und Papiersäcke, Berlin⸗ Charlottenburg 2, Neue Grolmanstraße 7—9. An⸗ uf: 34 73 77.

Verteilungsstelle für Pappe (6) der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen:

Beauftragte:

Dr. Frhr. v. Frentz / P. Stühlen, Arbeitsgemeinschaft der Kar⸗ telle der Pappenindustrie, Berlin⸗Charlottenburg 2, Berliner Straße 158 ruf: 34 88 58.

Verteilungsstelle für Sulfit⸗ und Strohzellstoff (7) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen:

Beauftragte: Direktor Garbe Direktor Mal⸗ schewski, Zellstoffsyndikat G. m. b. H., Berlin W 62, Bn⸗

dapester Straße 15. Auruaf:

25 97 66

Ver⸗

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen über die kriegswirtschaftliche Verteilungsorgani Pauf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗

erzeugung

vom 8. Januar 1940. Gemäß § 1 Abs. 2 der obengenannten Anordnung bestelle ellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe folgende Beauftragte als Verteilungsstellen:

sation

Erzeugungsgel

Flor⸗ und Durchschlagspost; Kondensatorenpapier; Kar⸗ bon⸗Rohpapier; Vulkanfiber und Kunstlederrohstoff; Ta⸗ petenrohpapier; echt Perga⸗ mentrohpapier; Zellstoffkar⸗ ton; Fotorohpapier und ⸗kar⸗ ton; Lösch⸗ und Filtrier⸗ papier; Filtermasse; Zellstoff⸗ watte; Feinpapiere (für tech⸗ nische Zwecke sowie Wert⸗ zeichen⸗ und Dokumenten⸗ papier); Spezialpapiere und ckartons.

Zeitungsdruckpapier.

Holzhaltig und holzfrei Schreib⸗ und Druckpapier; Bibel⸗ und Dünndruckpapier; Feinpa⸗ pier (nicht für technische Zwecke, mit Ausnahme von Wertzeichen⸗ und Dokumen- tenpapier): Kartonpapier geklebt und geklebte Kartons.

Strohpapier; Schrenzpapier einschl. Strohschrenz und Iso⸗ lierrohrpapier; Braunholz⸗ papier; mittl. Packpapiere: Hülsenpapier; Sulfitzellstoff⸗ packpapiere; Briefumschlag⸗ papier: Pergamentersatz; Pergamyn; Seidenpavier.

Natronpackpapier, ganz oder teilweise aus Natronzellstoff; Sackpapier, ganz oder teil⸗

weise aus Natronzellstoff; Natronmischsackpapier; Ka⸗ bel⸗ und Isolierpapier; Zellu⸗ longarn; Schm Schleifbandroh⸗ tronenpapier.

Chromoersatzkarton: Duplex⸗ und Triplexkarton, farbig; Ma⸗ schinenholzpappe (Holzkar⸗ ton); Maschinengraupappe (Graukarton); Strohpappe; Schrenz⸗ und S Maschinenlederpappe; dachpappe (einschl. und Wollfilzpappe); Maschinenpappen; lederpappe; weiße Handhols⸗ pappe: Handgraupanpe: Buchbinder⸗ und Ziebpappe; Hartpappe (einschließtich Stanz⸗ und Schunnappe), ohne Zusatz von Loden abfällen; Lederfaserparde Preßspan: KonFerpaomr Jacquardpanpe; Matrzen⸗ pappe: sonstige Handmmawen

Sulfitzellstoff und Sermtseb