1940 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1940.

92 Gebührenordnung der Reichsstelle für Rauchwaren. 1“ Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in 7 25 ¶8g —2 2 4 5 der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmüung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:

§ 1 Zur Bestreitung der Kosten der Reichsstelle aren werden von ihr Gebühren erhoben. § 2 Gebührenpflichtige Tatbestände sind: 8 1. die Ausstellung jeder Art von Bescheinigungen durch die Reichsstelle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll, die der Zuständigkeit der Reichsstelle für Rauchwaren unterliegen. Als Bescheinigung dieser Art gilt auch die Abgabe von Gutachten zu Waren⸗ austausch⸗ und Verrechnungsgeschäften (Devisen⸗ gebühr);

2. die Entscheidung über Anträge auf Genehmigung 11 Veräußerung von Rauchwaren im Inlande gemäß der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) und der 2. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 26. Oktober 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1939) (Ver⸗

äußerungsgebühr).

§ 3

(1) Die Höhe der Gebühren bestimmt sich im Falle des § 2 Ziffer 1 nach dem Nettorechnungsbetrage, über den die Bescheinigung lautet, im Falle des § 2 Ziffer 2 nach dem Ver⸗ kaufswerte der Ware, für die die Genehmigung zur Ver⸗ äußerung im Inlande beantragt wird.

(2) Sie beträgt 5 vom Tausend, bei Abgabe von Gut⸗ achten zu Warenaustausch⸗ und Verrechnungsgeschäften 2 Ziffer 1 Satz 2) 1 vom Tausend des Rechnungswertes.

.63) Die Gebühren sind auf volle Rℳ —,10 nach oben abzurunden; der Mindestsatz der Gebühren ist Rℳ 1,—.

§ 4 Falls der Rechnungsbetrag, nach dem die Gebühr im Falle von § 2 Ziffer 1 zu berechnen ist, auf ausländische Waährung lautet, ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des im Zeitpunkt der Fälligkeit zuletzt bekannt⸗ gegebenen Umsatzsteuer⸗Umrechnungskurses zu ermitteln.

für Rauch⸗

18— (1) Die Gebühr wird fällig mit dem Zugehen der Ge⸗ bührenrechnung. (2) Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für Rauchwaren: Leipzig 14 400. 8

§ 7

(1) Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichs⸗

in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchgeführt, werden Gebühren oder Kosten nicht festgesetzt.

2) Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, ei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verord⸗ nungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebührenordung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Be⸗ troffenen bedarf, durch die Reichsstelle endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem zahlungspflichtigen Unternehmen innerhalb einer Woche nach Empfang der Aufforderung ein⸗ zuzahlen.

(3) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueber⸗ wachungsstelle für Rauchwaven vom 29. November 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Eagtsenesger Nr. 282 vom 3. Dezember 1934) mit ihren Nachträgen Nr. 1 vom 22. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 300 vom 24. Dezember 1938) und Nr. 2 vom 13. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Prascg seher Staatsanzeiger Nr. 61 vom 13. März 1939) außer Kraft.

§ 8

Diese Gebuhrenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗

öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger, für die in § 2 Ziffer 2 genannten Gebühren

rückwirkend vom 4. September 1939 in Kraft. Leipzig, den 10. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren.

Dr. Schette—

Dr. 8

Anordnung 46 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung von Teilen für Rauchrohrleitungen aus Eisen und Stahl) vom 11. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1480) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ shee vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und

Breuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

dem vom Deutschen

und Wanddicken hergestellt werden, die DIN⸗Blatt Nr. 1298

Normenausschuß E. V. herausgegebenen entsprechen. Ausgenommen sind Paßrohrstücke zur Verbindung von Rauchrohrleitungen mit Oefen und Herden, deren Rauchrohrstutzen nicht

den Abmessungen nach DIN⸗Bl. Nr. 1298 entsprechen.

§ 2.

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs⸗ stelle auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Die An⸗ träge sind über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Fach⸗ gruppe bzw. den zuständigen Reichsinnungsverband der Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Die Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft.

Berlin, den 11. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. 1 Dr. Kiegel.

Anordnung Nr. 25 C

der Reichsstelle für Mineralöl. Regelung der Abgabe von Kraftstoffen.

Vom 11. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ und 85 scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Einziger Paragraph:

(1) Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 25 der Reichs⸗ stelle für Mineralöl vom 28. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 198 vom 28. August 1939) in der Fassung der Anordnungen Nr. 25 A vom 14. September 1939 und Nr. 25 B vom 10. November 1939 gelten auch für die Abgabe von

a) Petroleum zum Verbrauch als Kraftstoff b) Traktorentreibstoff.

(2) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗

kündung in Kraft.

Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

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N Anordnung 4 der Reichsstelle für Kohle über den Verbrauch von Brenn⸗

stoffen zum Betrieb von zentralen Warmwasserversorgungs⸗ anlagen. geess

Vom 11. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430), der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der An⸗ ordnung des Reichswirtschaftsministers über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle vom 7. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: § 1

Zentrale Warmwasserversorgungsanlagen im Sinne dieser Anordnung sind Einrichtungen, die von einer Stelle aus beheizt werden und die Entnahme von warmem Wasser an mehreren Zapfstellen ermöglichen. § 2

Die Bezirkswirtschaftsämter können bestimmen, daß zentrale Warmwasserversorgungsanlagen, die mit Brenn⸗ stoffen im Sinne der Anordnung 3 der Reichsstelle für Kohle über die Brennstoffverforgung der Haushaltungen, der Land⸗ wirtschaft und des Kleingewerbes vom 21. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 221 vom 21. September 1939) beheizt werden, stillzulegen oder einzuschränken sind.

Wer den Bestimmungen dieser Anordnung und den auf

Grund dieser Anordnung erlassenen Vorschriften. vorsätzlich

Fortschritte in der Versorgung der Ostgebiete. Dr. Hayler vor dem Handel in Posen.

Posen, 10. Januar. In einer Versammlung in Posen wurden deutsche Kaufleute und Treuhänder des Handels von dem Leiter der Fecegenbhe Handel, Dr. Hayler, in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten eingewiesen. Schon vor Monaten hatte die Reichs⸗

M18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1.

Eiserne Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit

ruppe zur Sicherung der Warenversorgung in den Ostgebieten achverständige entsandt, die mit den zuständigen Behörden zu⸗ sammenarbeiten. Dr. Hayler erläuterte nun vor den Kaufleuten und Treuhändern die 1 Aufgaben, die dem Handel des Warthegaues gestellt 85 B 1 tscher wanderer⸗Beratungsstelle, S⸗Standartenführer Dr. Kroeger, wandte sich besonders an die vensgedeceschen Kaufleute, von -

Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für Hausbrandöfen d⸗herde dürfen fü⸗ den Inlandsbedarf nur in Abmessungen

denen die Umstellung auf die reichsdeutschen Berhlhace eine erlangt. An der Versam

außerordentliche Leistungsprob

Der Leiter der Volksdeutschen Ein⸗

oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird nach den Strafbestim⸗ verrehrr in den Fössang voan 18 Angen, 180 Ehe chege neet S. 1430) bestraft. I 5 Diese Anordnung tritt am 15. Januar 1940 in Kraft. Berlin, den 11. Januar 1940. Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul Walter.

Bekanntmachung Nr. 3

sa der Anordnung V 30 der Reichsstelle für Waren ver⸗ iedener Art (Korkholz und Korkabfälle) vom 16. Oktober

1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939).

Auf Grund des § 5 Abs. 2 der Anordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art vom 16. Oktober 1939 (Korkholz und Korkabfälle) (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) wird fol⸗ gendes bekanntgegeben:

In Ziffer 2 a der Bekanntmachung Nr. 1 zu der An⸗ ordnung V 30 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) werden die Worte

„Preßkorkplatten mit Teerprodukten eingestrichen oder mit Teerpappe beklebt, nur für aufsteigendes Mauerwerk“ gestrichen. 8 Die Wortee „orthopädischem Schuhzubehör und Einlegesohlen“ werden ersetzt durch die Worte „orthopädischen Maßschuhen, orthopädischen Ein⸗ lagen nach Gipsabgüssen oder Fußabdrücken sowie Beinstützapparaten“.

Berlin, den 11. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.

zur Anordnung über verbindliche Allgemeine Deutsche

Spediteurbedingungen (ADSp.) vom 29. Dezember 1939

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1940 S. 2).

Die Anlagen 1 und 2 zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (abgedruckt in der Ersten Beilage zu Nr. 4 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers vom 5. Januar 1940) sind in den §§ 2, 4 und am Schluß (Beteiligungsliste) der Anlage 1 und im Vorwort der Anlage 2 neu gefaßt worden.

Die Neufassungen werden in Nr. 1 des Reichs⸗Verkehrs⸗ Blatts B für 1940 veröffentlicht.

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Bekanntmachung. 8 8

Die am 10. Januar 1940 ausgegebene Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrechts und des preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 30. Dezember 1939.

Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten⸗ und Weinbauerzeugnissen. Vom 30. De⸗ zember 1939. 88

Verordnung zur Einführung des Gesetzes über erbrechtliche Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland sowie im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 31. Dezember 1939.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Nℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. ““

Berlin NW 40, den 11. Januar 1940. Reichsverlagsgamt. J. V.: Stern.

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NRrichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer van Haersmade With, ist nach Berlin zurud⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 7. Januar 1940 verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft.

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. 11.

n, Vertreter des Reichsstatthalters, der zuständigen Behörden g8 der deutschen Umsiedlungs⸗Treuhand⸗Gesellschaft m. b. H. teil. Am gleichen Tage wurden die von der Reichsgruppe Hande und der Feichen vggnc cell Ost beauftragten Geschäftsführer zu einer Arbeitstagung zusammengerufen, au der u. a. . Vrsgane⸗ ührer Greifelt vom Reichskommissar für die Festigung des deut⸗ chen Volkstums und H⸗Oberführer Dr. Stellrecht von der Haupt⸗ treuhandstelle 21 sprachen. Im Vordergrund der Beratungen tanden Fragen der Wavenseufr, die An nüpfänc. fester Liefer⸗ ö zum übrigen dsas Fert owie die Betreuung der eingesetzten Treuhänder in persön e. achlicher und kreditpoliti⸗ scher Hinsicht. Die nunmehr auch im uftrage der Haupttreuhandstele st tätigen Vertreter der Reichsgruppe Handel berichteten ü⸗ 8 ihre Erfahrungen. Danach sind in letzter Zeit beachtliche For schritte in der Waren ersorgung der Ostgebiete festzustellen.

nahmen auch Handelskammerpräsident Dr, Carsten,

als im alten Reichsgebiet. Auch im alten Re⸗ d Geesellschaft m. b. H. in Norddeutschland häufiger vor als in Süd⸗

Preßburg, 10.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1940. S.

Die eingetragenen Unternehmungen im Deutschen Reich.

Die Angaben über die eingetragenen Unternehmungen, die jährlich vom Statistischen Reichsamt veröffentlicht werden, er⸗ serecken sich wie im neuen Heft der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ mitgeteilt wird nunmehr erstmals auch auf die Ost⸗

mark und den Sudetengau. Ende 1938 gab es im Deutschen Reich

357 791 kaufmännische Unternehmungen und schätzungsweise rund 58 000 Genossenschaften. Von den insgesamt vorhandenen rund 416 000 Unternehmungen waren: Einzelfirmen . .. Offene Handelsgesellschaften Genossenschaften rd. Gesellschaften m. b. H. Kommanditgesellschaften. 13 690 (3 %), Aktiengesellschaften . 6 460 (2 *%). Die Zahl der noch tätigen Gewerkschaften betrug Ende 1938 233, die der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 167. Die

250 468 (60 2%), 59 348 (14 %), 58 000 (14 %), 27 425 (7 %),

RNeechtsform der Kommanditgesellschaften auf Aktien ist fast ganz verschwunden; im alten Reichsgebiet waren nur noch 22 Kom⸗

aanditgesellschaften auf Aktien vorhanden.

1 Die einzelnen Rechtsformen haben im alten Reichsgebiet und in den mit ihm wiedervereinigten Gebieten eine zum Teil recht erschiedene Bedeutung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft

kommt 1938 in der Ostmark und im Sudetengau häufiger vor als n alten Reichsgebiet, vor allem wohl, weil im alten Reichsgebiet

die Form der Aktiengesellschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen,

in erster Linie durch das Umwandlungsgesetz, zahlenmäßig zurück⸗ gegangen ist. Die G. m. b. H.⸗Form ist dagegen offenbar in der Pftmark, hauptsächlich aber im Sudetenland, viel weniger beliebt Reichsgebiet kommt die

deutschland. Besonders groß ist im Sudetengau die Zahl der Einzelfirmen und Offenen Handelsgesellschaften, da hier kleinere und mittlere Betriebe im Vordergrund stehen, für die diese beiden Rechtsformen in erster Linie angewendet werden. Die Komman⸗ ditgesellschaften, deren Zahl im alten Reichsgebiet in den letzten Jahren infolge der Umwandlungen aus Kapitalgesellschaften be⸗ sonders stark gestiegen ist, haben in der Ostmark und im Sudeten⸗ au noch nicht die gleiche Bedeutung erlangt. In der Ostmark fällt erner die verhältnismäßig hohe Zahl von Offenen Handelsgesell⸗ chaften auf. Von den 326 117 eingetragenen kaufmännischen Unterneh⸗

mungen im alten Reichsgebiet entfielen mehr als die Hälfte

(177 181) Firmen auf den Groß⸗ und Einzelhandel. Im Bereich der Industrie waren 97 484 eingetragene Firmen tätig, auf dem Gebiet der Energiewirtschaft 791, des Verkehrswesens 3248, der Bankwirtschaft 1862 und der Versicherungswirtschaft 1542. 26 867 Firmen entfielen auf die Gruppe „Hilfsgewerbe des Handels“, also vor allem auf Unternehmungen der Handelsvermittlung und Interessenvertretung und auf Grundstücks⸗ und Wohnungs⸗ unternehmungen. Die Untersuchung des Statistischen Reichsamts befaßt sich eingehend mit den Beziehungen zwischen Rechtsform und Wirtschaftszweig.

Die Bedeutung der Rechtsformen hat sich seit 1936 zum Teil recht beträchtlich verschoben. Infolge der Umwandlungen ist die Zahl der Kapitalgesellschaften in zwei Jahren um rund 17 000 Firmen zurückgegangen, die Zahl der Einzelfirmen und Personen⸗ esellschaften um rund 10 000 Firmen gestiegen. Der Bestand der ijenen Handelsgesellschaften ist ungefähr unverändert geblieben, die Zahl der Einzelfirmen hat um rund 6000 zugenommen. Ganz erheblich haben agegen die Kommanditgesellschaften an Bedeutung

8 5 32 151 hat sick sei 1025 „55211 „5 a;14

LE Z dUht t 1935 nahe

Wirtschaft des Auslandes

eginn der italienisch⸗türkischen Wirtschafts⸗

besprechungen.

Mailand, 10. Januar. Die Besprechungen über den Handels⸗ verkehr zwischen Italien und der Tüxkei haben nunmehr begonnen. Wie erinnerlich, vollzieht sich die türkische Einfuhr nach Italien auf Grund von Kontingentslis Italien stand nach Deutschland und England an dritter Stelle im türkischen Außenhandel. Bisher schloß der Warenverkehr für Italien mit einem Passivsaldo, der jedoch in den ersten sieben Monaten 1929 ausgeglichen war bei 100 Mill. Lire Einfuhr und 99 Mill. Lire Ausfuhr Italiens. Zur Erleichterung der Ausfuhr nach der Türkei hat das Istcambi die Kursgarantie übernommen.

Intensivierung des slowakisch⸗rumänischen Warenverkehrs.

Pre 10. Januar. Das zwischen der Slowakei und Rumänien abgeschlossene Wirtschaftsabkommen sieht vor, daß gegenseitige Lieferungen, die nach dem 15. Dezember 19239 erfolgen, in freien Devisen zu zahlen sind. Von offizieller slowakischer Seite wird der Wirtschaft empfohlen, den Warenverkehr mit Runän en su intensivieren, um auf diese Weise zu einer Starkung der slowakischen Devisenlage beizutragen.

Finanzminister Pruzinsty über die Bank⸗ und Steuerreform in der Slowakei.

Preßburg, 10. Januar. Finanzminister Pruzinsky äußerte in einer Unterredung mit einem Vertreter des „Grenzboten“, die in der nächsten Zeit durchzuführende Zusammenlegung der Banken verfolge den Zweck, eine planmäßige Kapitalbewirtschaftung mit der Absicht zu ermöglichen, Investitionen jeweils dort vornehmen zn können, wo sie sich tatsächlich als notwendig erweisen. Aller⸗ ings seien die Vorarbeiten für diesen bedeutsamen Schritt noch nicht abgeschlossen. Außerdem plane die Regierung eine Reform ger direkten Steuern, die noch im ersten Halbjahr 1940 durch⸗ eführt werden soll. Vorderhand sollen jedoch als Sofortprogramm ie Erträgnisse aus Einlagen bei Geldinstituten durch Besteuerung zu den Staatseinnahmen beitragen, was praktisch eine Erfassung kr Kapitaleinkommen direkt an der Quelle darstellt. Die Reform eee soll nach dem Vorbild der Steuerreform im Fohr 3 und Mähren erfolgen, doch soll dadurch eine r? vnng er Steuerträger nicht eintreten. Die Regierung —2₰ erner die Vorlage eines neuen Besoldungsgesetzes für die taatsbeamten, durch das insbesondere im Wege eines Ausglei der Einkommen die S 8 ee. zdie Jüngeren Staatsangestellten die Möglichkeit erhalten sollen, eine Familie zu gründen.

Rumäniens Wirtschaft 1939 Dur 2 1 chnitts⸗ jahr für die Landwirtschaft,

Se der Induftrie.

„„Bukarest, 10. Januar. Das Jahr 1989 w Faßtnger der „Agentia Rador“ für die rumäniiche go Her⸗ 22 1a8 rchschnittsjahr. Die Weizenernte war kleiner als im Faore 1938, qualitativ aber besser. Der Ernteertrag der anderen 1 hüacebefarten Las unter dem Ertrag von 1938 mit Ausnahme der 9* ünee. v Anbaufläche betrug im Jahre 1939 un fähr ionen Hektar; um ungefähr ‧½ Mill. Fentor

. 1 sie lag damit tiefer als im ver angener 8 —. Die Preise waren bis zum

8*

Berliner Börse vom 10. Januar.

Die Kursbewegung an den Aktienmärkten war auch am Mitt⸗ woch nach unten gerichtet. Die Bankenkundschaft und der Berufs⸗ handel nahmen Abgaben vor, die an sich keineswegs besonders umfangreich waren, kursmäßig aber größeren Einfluß ausübten, da andererseits kaum Aufnahmeneigung bestand. Hierdurch dürften die in den letzten Tagen der Befestigung eingetretenen Kurs⸗ steigerungen zu einem nennenswerten Teil wieder ausgeglichen sein. Bemerkenswert ist, daß sich das Interesse für Renten er⸗ halten hat.

Am Montanmarkt waren mit Ausnahme von Harpener, die 2, % verloren, nur Abschläge bis zu % zu verzeichnen. Ver⸗ einigte Stahlwerke und Klöckner gaben um je ¼ und Hoesch um % % nach. Braunkohlenwerte lagen uneinheitlich. Hier verloren Deutsche Erdöl 1 ½ und Ilse Genuß 2 ¼ %, während sich Rheine⸗ braun um 3 % erholen konnten. Am Kaliaktienmarkt zeichneten sich Salzdetfurth und Wintershall durch Gewinne um 1 bzw. 1 ¼ 9 aus. Schwächer veranlagt waren chemische Werte, von denen von Heyden ¾, Schering 1 ⅛ℳ und Rütgers 2 % einbüßten. gaben um ½¼ % auf 168 ¶⅛ nach, wobei 45 000 Hℳ den Besitzer wechselten. Elektro⸗ und Versorgungswerte bröckelten überwiegend ab. So stellten sich Siemens, HEW, Schlesische Gas, Thüringer Gas und Charlotten Wasser um je ½, RWE und Dessauer Gas je Nℳ¼, ferner Wasser Gelsenkirchen 2 ¼ niedriger. Gesfürel kamen ¶% und EW⸗Schlesien ½ % höher zur Notiz. Größere Verände⸗ rungen erfuhren noch Felten mit 1 ¼, Süddeutsche Zucker mit 2, Holzmann mit 2 ¾, Deutsche Linoleum mit 3 ¹¼ und Dortmunder Union mit 5 %, wobei erwähnt sei, daß der letzt⸗ enannte Rückgang auf ein Angebot von nur 6000 Hℳ erfolgte.

öher lagen AG für Verkehr um 1 ¼ %.

Im Verlaufe ergaben sich bei leicht belebtem Geschäft ver⸗ schiedentlich Erholungen, wobei die Kursentwicklung als unein⸗ eitlich anzusprechen war. Die Abweichungen nach beiden Seiten ielten sich im wesentlichen im Rahmen von 1 %. Ilse Genuß⸗ cheine konnten den Anfangsverlust von 2 ¼ % voll ausgleichen.

etallgesellschaft lagen en 1 ⅞☛ % schwächer.

Gegen Ende des Verlehrs machte die Erholung vielfach weitere Fortschritte, so daß die Schlußkurse höchsten des Tages waren. Farben beendeten mit 168 ⅞.

Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.⸗Banken nur wenig verändert. Mit einem Verlust fielen allerdings Deutsch⸗Asiaten (s— 14 lℳ) und Sächs. Bodenkredit (— 1 ¼ %) auf. estdeutsche Bodenkredit gewannen hingegen 1 %. Bei den schwächeren Kolonialaktien wurden Kamerun gegen letzten Kurs um 3 ¼ % herabgesetzt. Für die sn Einheitskursen gehandelten Industrie⸗ aktien ergaben sich vielfach Rückgänge von durchschnittlich 3 %. Kabel Rheydt büßten nach Pause 4 % ein, während Kromschröder ebenfalls nach Unterbrechung um 3 ½ % anzogen.

Von Steuergutscheinen I waren Dezember und Januar mit 99,77 ½ unverändert, Februar mit 99,55 schwächer, desgleichen März mit 99,45, April mit 99,42 ½ und Mai mit 99,47 ½. Steuer⸗ gutscheine II gaben mit Ausnahme des unveränderten Oktober und des ⅛¼ % festeren November je F6 % her.

Am variablen Rentenmarkt ieten Reichsaltbesitzanleihe um 1 ⅛½ auf Die notierte 95,05 (+ 5 Pfg.).

Am Kassarentenmarkte hat sich die Marktlage für die einzelnen Gruppen wenig geändert. Im allgemeinen herrschte weiterhin ein stetiger Grundton. Zu erwähnen sind lediglich von Altbesitz⸗ emissionen Thüringer Auslosung, die 1 % gewannen. Am Markt der Industrieobligationen dah man Schwankungen von bis zu —½ % nach beiden Seiten. Farbenbonds waren um diesen Betrag ermäßigt.

Der Privatdiskontsatz wu

überwiegend die den Börsentag

140 7⁄8. Gemeindeumschuldung

de bei 21 ½ % belassen.

Ausbruch des Krieges niedriger als gewöhnlich und mußten daher zum Teil durch Mindestpreise auf dem Inlandsmarkte, zum Teil durch Exportprämien gestützt werden. Der Herbstanbau 1939 läßt sich noch nicht überblicken. Er dürfte jedoch insolge der Rück⸗ wirkungen der internationalen Lage auf Rumänien, das heißt infolge Mangels an Arbeitskraft und Zugvieh, knapp den Durch⸗ schnitt erreichen.

Die Entwicklung der Industrie ist teilweise normal, teilweise sprunghaft weiter gegangen. Eine besonders günstige Lage haben jene Industrieunternehmungen zu verzeichnen, die für die Landes⸗ verteidigung arbeiten. Die Textilindustrie ist durch die Schwierig⸗ keiten der Rohstoffbeschaffung behindert. Die Petroleumindustrie 8 eine günstige Konjunktur zu verzeichnen, leidet jedoch unter der Tatsache der allmählichen Erschöpfung der im Betrieb be⸗ findlichen Petroleumfelder. Die Tagesproduktion hält sich bei 1700 Waggons täglich. Die Nachfrage ist sehr groß, die Preise zufriedenstellend. Einen Aufschwung hat der rumänische Gold⸗ bergbau genommen, der ja seinen gesamten Ertrag an die Nationalbank abgibt. Die Preisbildung steht unter dem Eindruck der allgemeinen Folgen der internationalen Lage. Die Industrie⸗ produkte weisen eine steigende Tendenz auf. Auf diese Weise erweitert sich die Schere zwischen Landwirtschaftspreisen und In⸗ dustriepreisen. Auch hat die große Konsumentenmasse mit größten⸗ teils gleichbleibenden Einkünften über Teuerung zu klagen. Die Regierung greift seit Beginn des Krieges in die Preisbildung regulierend ein und versucht insbesondere, spekulative Preis⸗ bildung zu unterbinden. Die öffentlichen Finanzen befinden sich in einer günstigen Lage. Das Budget ist ausgeglichen. Die Privatfinanzen beziehungsweise die Einkommensverhältnisse haben im Durchschnitt keine Aenderung erfahren. Sie stehen insofern mit der Preisbildung auf dem Warenmarkte nicht im Einklang.

Wasserweg Schwarzes Meer -—Ostsee. Neuer Kanal stellt die Verbindung her. Bereits im April vollendet.

Amsterdam, 11. Januar. Nach hier Meldungen

aus Moskau ist der Bau eines Kanals zur Verbindung des ug und Pripet mit dem Dnjepr und dem Schwarzen Meer bereits in Angriff genommen. Im April soll die Arbeit bereits vollendet sein, so daß es möglich sei, Oel und sonstige schwere Frachten auf dem Wasserwege nach dem westlichen Weißrußland zu verfrachten. Mit dem April werde daher zum ersten le ein direkter Wasser⸗ weg zwischen Odessa am Schwarzen Meer und Danzig und Goten⸗ esen en der Oshg⸗ beftchen . ein neuer billiger i ansport für russisches Oel und sonsti rod Deutschland erschlossen.

Wirtschaftsbesprechungen zwischen Litauen, Estland und Lettland.

s Januar. Im litauischen Außenministerium werden in nächster ven Wirtschaftsbesprechungen Staaten geführt. Aus Reval und Riga werden Mitte dieses Monats Wirtschaftsabordnungen in Kowno eintreffen, um die vor kurzem in begonnenen eue een zwischen den Direktoren der Wirtj teilungen der rei Außenministerien fo etzen. Bei diesen Verhandlungen wird nicht so sehr eine Vergrößerung b8. 2647 nnter den 5* bale chen Staaten angestrebt als die Erreichung einheitlicher Grundsätze im Außenhandel und in praktischer Fimscht ein gemeinsames I. 3 versorgung. 1

Kowno, 10.

in der Rchstoff⸗

Estnische..

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 11. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

Originalhüttenaluminium,

9 % in Blöcken

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0%

Reinnickel, 98 99 % .. Antimon⸗Regulus.

PEEee““

% 20 46 8 6äö6

133

137

Lieferung und Bezahlung):

ERℳ für 100 kg

. 36,00 39,00

In Berlin festgeftellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairh) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) 8 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tolkio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb)

Kanada (Montreal)

Lettland (Riga).. Litauen (Kowno Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ 1““ Norwegen (Oslo). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest)

Schweden (Stockholm

und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest). Uruguagy (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

I ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

Geld

41,88 0,130 3,047

48,05

62,44 5,045

2,353 132,77

14,59 38,31

1,978

0,919

1 Dollar

2,491

11. Januar

Brief

0,132 3,053

62,56 5,055 2,357

133,03 [1 14,61 38,39

13,11 0,585 5,706

48,85

42,02

10,49

56,71 9,109

14424 1 fr 55,98

5,609

25,67

1,982

0,921

5 02 2,495

10. Januar

Geld . 8

8

18,7 0,56]

41,84 0,130

3,047 48,05

62,44 5,045

2,353 32,62 14,59 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,46 56,59

9,091

59,29

55,86

8,591

1,978 0,919

2,491

Brief

18,77 0,565

41,92 0,132

3,053 48,15

62,56 5,058

2,357 132,88 14,61 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,48

56,71 9,109

——

59,41

55,98

8,609

1,982 0,921 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich

Australien, Neuseeland

Britisch⸗Indien Kanada

9,74 5,514

9,76 5,526

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

1“ 1“

Sovereigns 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptische Amerikanische: 1000 5 Dollar. 2 und 1 Dollar. Argentinische.. Australische.. Belgische. Brasilianische.. Brit.⸗Indische. Bulgarische. Dänische.

..

.„22„2532—⸗„

2„FN2222

Englische: große 88

1 £ u. darunter. Finnische. Franzosische. Holländische.. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große Kanadische. Lettländische. Litauische: große.. 100 Litas u. darunt.

Luxemburgische. I

Norwegisce. Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei. unter 500 Lei.. Schwedische..

Schweizer: große. 8*

100 Frs. u. darunt. Spanische

für 1 Stück V 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

Geld

20,38

16,16 4,185 8,48

2,61 2,61 0,52 6,34 41,84 0,085 47,95 9,48

11. Januar

Brief

20,46

16,22 4,205

8,52

2,63 2,63 0,54 6,36 42,00 0,095

10. Januar

Geld

20,38

16,16 4,185 8,48

2,61 2,61 0,52 6,34 41,80 0,085 62,87 47,95 9,48 9,48

4,79 4,89

132,48

13,07 5,63 1,99

41,70 10,4⸗⁵

Brief 20,21,3b9ö 16,22

0,095 63,13