1940 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 1940. S. 4

[11,05 Uhr, Freiverkehr.]

18 Italien —,—,

Paris 15 Januar. (D. N. B.) London 17658, New York 43,80, Berlin —,—, Belgien —,—, Schweiz —,—, Kopenhagen —,—, Holland —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—. [Amtlich.] Berlin Paris 422,50, Brüssel Oslo 42,70,

Alpine Oesterreich Amsterdam, 15. Januar. (D. N. B.) 75,30, London 7,45, New York 187,75, 1 31,57, Schweiz 42,10, Italien —X,—, Madrid —,—, Kopenhagen 36,27 ½, Stockholm 44,72 ½, Prag —,—.

Zürich, 16. Januar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] 10,04, London 17,72, New York 44515 18, Brüssel 74,97 ½, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 237,45, Berlin 1785 s, Stockholm 106,15, Oslo 101,35, Kopenhagen 86,05, Sofia 530,00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel 350,00, Bukarest 330,00, Helsingfors —,—, Buenos Aires 101 ⁄³1, Japan —,—, W. 105,00. st e

937 8

Kopenhagen, 15. Januar. (D. N. B.) London 20,55, nat.) 27¹8, New York 518,00, Berlin —,—, 7,25 Zürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam 276,30, Stockholm 123,50, Oslo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 15. Januar. (D. N. B.) Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 71,50, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 225,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau —,—.

Oslo, 15. Januar. (D. N. B.) London 17,55, Berlin nat.) —,—, 179,00, Paris 10,25, New York 440,00, Amsterdam 237,75, Zürich (nat.) 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.

Paris thal 38,00,

Magnesit

272

126,50, Nederl. Mij London 16,85 16,95,

damsche

London, 15. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt (nat.) —,—, Silber auf Lieferung Barren 21,75, Silber fein prompt

75 50, Silber auf Lieferung fein 23,50, Gold 168/,— (nat.) —,—,

Wertpapiere. Frankfurt a. M., 15. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 1405¼, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 239,00, Deutsche Linoleum 134,25, Eßlinger Maschinen 114,00, Felten u. Guill. 149,00, Ph. Holzmann 151,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 118,00, Laurahütte 243½, Mainkraftwerke 92,00, is gerswerte 155,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 22,00.

Hamburg, 15. Januar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 107,50, Vereinsbank 121,50 Hamburger Hochbahn 98,50, Hamburg⸗Amerika Pakoetf. 39,50, Hamburg⸗Südamerika 86,00, Nordd. Lloyd 42,75, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel Nederl 8 84,25, Guano 97,50 B. Harburger Gummi 178,00, Holsten⸗ Ne⸗ erl. Ind. Brauerei 133,00 ex., Neu Guinea —,—, Otavi 18,00.

Wien, 15. Januar. (D. N. B.) 6 ¼ % Nbdöst. Lds.-⸗Anl.

Rhein⸗Elbe 1926, m. (nat.) —,— (nat.) —,—,

Notes (nat.) 6 % 0

/

/

and A.

1934 101,25, 5 % Oberöst. Lds mark Lds.⸗Anl 1934 100,40 K., 6 ⁰% Wien 1934 100,00, Donau⸗ Lit. A Göring“ 15,00, Brau⸗AG. Egydyer

Dampfsch.⸗Geellschaft 1 Montan AG.

Stahl 235, Metall —,—, —, Hanf⸗Jute⸗Textil 80,75, Lapp⸗Finze AG. 76,00, Leipnik⸗Lundb. 623,00, Leykam⸗Josefs⸗ Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Puch 119,75, Steyrermühl Waagner⸗Biro 165,00. Wienerberger Ziegel —,—. (D. N. B.) 3 % 5 % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl 1 28 —,—, 4 % England 1960 1990 —,— Paris 11,80, Antwerpen 87,25, 412% Frankreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ (Holding⸗Ges.) 94,75, 7,75, 91⁄16

zijde Unie (Aku) 35 ⅜³, Lever Bros u. Unilever N. V. (3) Itot Exploit. v. Petroleumbronnen 25 Petroleum Corp. (3) 28¹⁸⁄11, Shell Union (3) Nederl. Scheepvaart Unie 104,50,

Cultuur Mij. Kettenerkl. 7 p; 9 * w 6 ½2 % Bayern 1925 (nat.) 12,25, 88 1o2t 39,15 bis —, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker

Amerika Lijn 93,00, Lloyd —, 196,50, 7⁰9½

11,25, 11,00, 7 ⁰% Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 11,00, 7⁰% Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) (nat.) 12,25, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼1 % A. R. Bosch A. G.

(nat.) —,—,

brbk., Pfdbr. 11—bö’9b-

7 % Deutsch. 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. 7

Bezugsschein (nat.) —,—, 6%

Vereinigte

25 jähr.,

7⁰% Rhein.⸗Westf.

Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 720° Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 eehebiter gepackt 8 8— 9 -

m. Gewinnbeteilig.

7

—,—, A. E. G.⸗Union „Hermann

—,—, Brown⸗Boveri 00, Ein“ Acbz. f. el Ind.

Felten⸗Guille aume 1

21,00,

Neusiedler AG. 100,50, 135,00,

Wasserkraft —,—, Papier 48,25,

Steirische

7 2

rdam, 15. Januar. Funding Loan

Philips Gloeilampenfabr.

„Amsterdam“ Rubber Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne

7⁰% Deutsche Rentenbk. Kred. Anst.

Sächs. Bodenered., (Aciéries Réunies) 11,00, 7 % Rob. 79% Conti Gummi⸗Werke A. G. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht

(nicht

Union (nat.) —,—, 6 ½ % (nat.) —,—, 7 %

61½ % Vereinigte Stahlwerke, 6% Neckar A. G. (nat.) —,—,

7

—,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) , Amsterdamsche Bank 88,25 gehand., Rotterdamsche Bank Vereeng. 92,25, Deutsche Reichsbank (nicht nat.) 21,50, Holl. Internat. Viscose Comp. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—,

/

Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—,

A. Jürgens Ver.

Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 208,25,

(3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

ffentlicher Anzei

.Anl. 1936 100,00, 6 ½ % Steier⸗

Gummi Kabel⸗ u. Drahtind. —,—,

Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40,

10 , 4 ½ % —, 7 9% Preuß. Pfand⸗

nat.) (3) —,—, 7 % Siemens u. Siemens u. Halske

Kunstzijde Unie 35 ¾ gehand., bis Fabr., 1

Monte catini 9

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 16. Januar auf 74,00 R. ͤ (am 15. Januar auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg.

Eisen u. Enzesfelder

Cempetit Berlin, 15. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗

mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Lang⸗ bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käfersrei 65,30 bis 66,20, Linsen, mittel, käferfrei 5) —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei §) —,— bis —,—, Sveiseerbsen, Magnesit b b Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— Nederland bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, nicht Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen,

1 Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze 61,00 bis 62,00, Gerstengraupen, grob, 0⁄4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,00 t), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 2, Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630, Inland 35,30 bis —,—, Weizengrieß, Type 450

Steirische

Koninkl. Philips Holland Rotter⸗

Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 73,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis Pfdbr 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsch 240,00 Idhr. bis 280,00, Tee, südchines. H 810,00 bis 900,00, indisch § 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis 1si —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗ Halske räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 260,00 bis —,— (die Butter⸗ preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 BE.ℳ Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. 1 Nach besonderer Anweisung verkäuflich. 8 *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmenge

1925 (nat.)

nat.) —,—

Stahlwerke Serie C

Pref. Fg Algem.

ger.

1. Untersuchungs. und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 8

1. Oeffentliche Zustelungen. 5. Berlust⸗ und Fundsacheku.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengefellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

12. Ofsfene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall. und Invalidenversicherungen, 11. Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

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schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch

1. Unterfuchungs⸗ kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das und Straffachen Verschulden eines Vertreters gleich. *⁴ Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich

5 8 oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 49262 Steuersteckbrief § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer und Vermögensbeschlagnahme. gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Die Private Regina Sara Landauer, Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ geboren am 11. Juni 1886 zu Wien, zu⸗ gefährdung (§§ 396. 402 der Reichs⸗ letzt wohnhaft in Wien, I., Stadiongasse abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Nr. 6, zur Zeit im Ausland, schuldet Steuerordnungswidrigkeit 413 der dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von Reichsabgabenordnung) bestraft. 14 500,— Rℳ, die am 20. September Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des schlag von eins vom Hundert für jeden Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ genden angefangenen Monat. Der Zu⸗ fahndungsdienstes sowie jeder anoere schlag beträgt mindestens zwei vom Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der Hundert des Rückstandes. . zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt Gemaß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer luchtstenergesetzes Reichssteuerblatt 1937 pflichtige, wenn sie im Inland betroffen F s Eeichsgesetblatt 1938 S. 389; wird, vorläufig festzunehmen. ländische Te25) wird hiermit das in⸗ Es ergeht hiermit die Aufforderung, ge-S. Steuerpflichtigen die obengenannte Steuerpflichtige, falls der Ansprüche auf Reichs⸗ sie im Inland betroffen wird, vorläufig flu gisteuer nebst Zuschlagen, auf die festzunehmen und sie gemäß § 11 Ab gemaß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un⸗

und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren in relchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ und juristischen Personen, die im In⸗ 2 Fü-aü AMmramnan leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats, wesen des früheren Gutsbesitzers von 5 . 22„ 2 4 * den Forderungen oder sonstigen An⸗ Geldes und der daraus beschafften Wert⸗ füllung an die em Reich gegenüber nur dann befreit, Ablosungsschuld des Deutschen Reiches

3. Anleihe Ablösungsschuld des Deut⸗ schen Reiches D 2 068 046 mit Aus⸗ losungsschein D. Gruppe 25 Nr. 55 246 über 100,— Fl. ü, und der S arbücher der Ersparnisanstalt in Neustrelitz Nr. 78 112 über 1472,21 R. und Nr. 841 151 über 467,45 l.&ꝗ wird hiermit von Amts wegen nach § 34 HO. angeordnet. Die Gläubiger bzw. deren Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 29. März 1940, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widri⸗ genfalls sie mit ihren Rechten ausge⸗ schlossen werden. Neustrelitz, den 10. Januar 1940. Das Amtsgericht.

19268] Der Aufgebotstermin betr. der Aktie Nr. 757 der Zuckerfabrik Sehnde A.⸗G. in Sehnde findet nicht am 11.4. 1940 sondern am 1. August 1940, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht statt.

Amtsgericht Burgdorf i. H.

1

[49277] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht München hat am 27. Dezember 1939 folgendes Aufgebot erlassen: Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloser klärung aufgeboten: 1. Auf Antrag des Martin Feichtner, Gastwirt in Straubing: Die Versicherungsscheine der „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für Volks⸗ und Lebensversicherung in Mün⸗ chen Nr. 112 799 über eine Lebensver⸗ sicherung zu 5000 Nt, für Martin Feichtner junior, und Nr. 151 449 über eine Lebensversicherung zu 5000 fl, für Martin Feichtner, senior. 2. Auf Antrag des Rechtsanwalts und Notars Rößler in Zwickau: Die 4 ½ (8) higen Pfandbriefe der Mitteldeutschen Boden creditanstalt R. 7. B 950 und 951 zu je 500 G. A. 3. Auf Antrag des Georg Leonhardt, Kaufmann in München: Der Versicherungsschein der „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für Volks⸗ und Le⸗ bensversicherung in München Nr. 179 679 über eine Lebensversicherung zu 1000 H.ℳ für den Antragsteller. 4. Auf Antrag des Dr. Otto Bernhard in Egg bei Zürich: Die 5 ½ igen Pfand briefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank München Reihe I Buch⸗ stabe DD Nr. 25 569 und Nr. 37 868 zu je 500 G. ℳ. Die Inhaber dieser Ur kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 27. Juli 1940, vorm. 10 Uhr, im Zimmer Nr. 193 h/I des Gebäudes an der Luit⸗ poldstraße anberaumten

1 setzes sestzusehen An. 8 4 steuergesetzes estzusetzende EGeldstrafe verzüiglich dem Amtsrichter des Bezirks, entstandenen und entstehenden Kosten zufü gren. beschlagnahmt. Mien, 1, 16. Dezember 1999. Es ergeht hiermit an alle natürlichen Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien. and einen Wohnsitz, ihren gewohnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschafts⸗ 3 A b bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen 8 ufge ote. an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie [49279] werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ Das Aufgebot der aus dem Debit⸗ dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige Itzenplitz auf Klockow b. Friedland i. M. über die der Steuerpflichtigen zustehen⸗ vom 28. August 1905 hier hinterlegten S2 zu machen. 18 Ppoapiere, nämlich: 1. Anleihe Ablösungs⸗ 86 Wer nach der Veröffentlichung dieser schuld des Deutschen Reiches F Nr. Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ 394 300 mit Auslosungsschein F. ull di Steuerpflichtige eine Gruppe 2 Nr. 32 000 über 500,— H. N, Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 beziehentlich des daher ausgelösten Be⸗ 2s Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch trages von 4046,87 fh. ℳ. 2 Anleihe wenn er beweist, daß er zur Zeit der F Nr. 394 299 mit Auslosungsschein F. eistung keine Kenntnis von der Be⸗ Gruppe 2 Nr. 31 909 uber 50,2 HEi.ℳ;

termin ihre Rechte bei

fertigten Gerichte anzumelden und die hausen, zuletzt wohnhaft in Sundhauf n, Urkunden vorzulegen, widrigenfalls für tot zu erklären. Der bezeichn te deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Verschollene wird aufgefordert, sich Amtsgericht München. spätestens in dem auf den 12. rz Abteilung für Aufgebote. 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, 9,2 T- 18 widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ Aufgebote von Sparbüchern beantragt: folgen wird. An⸗ alle, welche Auskunft a) der Städt, Sparkasse Münchenberns⸗ über Leben oder Tod des Verschollenen dorf: Färb.⸗Arb. Edwin Hädrich, Klein⸗ zu erteilen vermögen, ergeht die A'if⸗ bernsdorf, Nr. 2093, ltd. auf Bruno forderung, spätestens im Aufgebo s⸗ Höcrich. Säai mit 181609. 88 termin dem Gericht Anzeige zu machen. and; b) der Städt. Sparkasse Weida: Langensalza, 30. Dezember 1939. 1. Bürgermeister in Grochwitz Nr. 3526, Amtsgericht ltd. auf Gemeinde Grochwitz, mit 96,83 8 Hi.K“ Bestand; 2. kaufm. Angest. Fried⸗ rich Köhler, Weida, Nr. 23 768, ltd. auf Der Altersrentner Franz Schmied in Ruth Köhler, Weida, mit 17,51 17 Langwasser (Ostsudetengau) hat bean⸗ Bestand; 3. Oberlehrer Karl Lauterlein, tragt, den verschollenen Müller Alfons Bauer Otto Lauterlein, beide Golms⸗ Schmied, zuletzt in Marschwitz (Kreis dorf, und Bauer Franz Lauterlein, Neumarkt) wohnhaft, für tot zu er⸗ Forstwolfersdorf, Nr. 1065, ltd. auf Al⸗ klären. Der Verschollene wird aufge⸗ bine verw. Lauterlein geb. Heuschkel, fordert, sich spätestens in dem auf den Forstwolfersdorf, mit 293,22 fl.ℳ Be⸗] 15. Juli 1940, 10 Uhr, vor dem stand. Die Inhaber dieser Bücher wer⸗ unterzeichneten Gericht, Zimmer 18, an⸗ den hiermit aufgefordert, ihre Rechte beraumten Termin zu melden, widrigen⸗ unter Vorlage der Sparbücher bis späte⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. stens zum Aufgebotstermin geltend zu Alle, die Auskunft über den Ver⸗ machen, sonst werden diese Sparbücher schollenen erteilen können, werden auf⸗ für kraftlos erklärt. Aufgebotstermin: gefordert, sie spätestens im Aufgebots⸗ Donnerstag, den 1. August 1940, termin zu erteilen. vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Neumarkt i. Schles., 12. Jan. 1940. Gericht. Amtsgericht. Weida, den 9. Januar 1940. - Das Amtsgericht. [49266] Erben gesucht. Am 30. August 1935 starb in Bethel [49269] Aufgebot. die Diakonisse Wilhelmine Berger. Di Der Robert Meßmer, Landwirt in Blutsverwandten ihres Vaters Johann Rielasingen, hat gem. § 927 BGB. und Gottlieb Berger, Kutscher auf Gut Am⸗ §§ 977 ff. ZPO. das Aufgebot des fol⸗ titz, der etwa 1870 gestorben ist, wollen genden Grundstücks beantragt: Grund⸗ sich bis 31. März 1940 zu VI. buch Mühlhausen Band 9 Heft 9 Ge⸗ 265 38 melden, widrigenfalls jie v markung Mühlhausen, Lgb. Nr. 2996 a, der Verteilung des auf diesen Stamm Gewann Beuggen, Wiefoengrundstück, entfallenden Anteils, etwa 500 H. t 16 a 34 qm. Als bisheriger Eigentümer nicht berücksichtigt werden. § 2358 BC B. ist Johann Meßmer, Landwirt Witwe, Bielefeld, 11. Januar 1940. Viktoria geb. Spiri, in Singen a. H. Das Amtsgericht. im Grundbuch eingetragen. Diese ist am 2. Mai 1902 in Singen a. H. ver⸗ storben. Die bisherige Eigentümerin Verantwortlich: wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ für den Amtlichen und Nichtamtlichen gebotstermin, am Dienstag, dem Sei. 96 T114.4“ 12, März 1940, vormittags .“ 1“ 8 G 27 nihr. 11“ 18 Präsident Dr. Sch 1b 65* sin Potsdam: Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre für den Wirtschaftsteil und den übrigen Engen, den 10. Januar 1940. Rudolf Lantzssch in Berlin⸗ Amtsgericht. Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, „Die Witwe Emma Brückner geb. Hof Berlin. Wilhelmstr. 32. 8 in Sundhausen Nr. 79 hat beantragt,

* den verschollenen Landwirt und Orts⸗ Drei Be ilagen

vorsteher Heinrich Christian Brückner, (einschließlich Börsenbeilage und

geboren am 3. August 1853 in Sund⸗ eine Zentralhandelsregister⸗Beilage.)

1492811 Aufgebot. Die nachstehend Genannten haben die

[49278] Aufgebot.

5] Aufgebot.

1

2

sanzeiger.

r0

des Portos abgegeben.

gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

1 s reis für den Raum einer fi Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 5 8 Raze genpreig n. einer dreigespaltenen 92 mm breiten etit⸗ monatlich 2,30 N-ℳ einschließlich 0,48 Rℳ Zeitungsgebühr, aber ohne 8 Petit 1,85 .ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 7⁰ℳ monatlich. 89 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 TW, einzelne Beilagen 10 Tpf. Sie werden nur

SW 68, Wilhelmstraße 32. beschrie 9 ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal ist darin auß oder Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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14

1

Berlin, Mittwoch, den 17. Januar, abends

38

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bei der Reichsbank in Berlin

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnung über die Außerkraftsetzung des österreichischen Bundes⸗ gesetzes vom 16. Oktober 1937 über eine Aenderung des Versicherungsregulativs. 1 Bekanntmachung des Reichsführers „„ und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland. 1 Bekanntmachung über die 4 % Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen vom Jahre 1934. 1 Nachtrag Nr. 2 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Edel⸗ metalle vom 15. Januar 1940. 8 1“ Bekanntmachung der geltenden Fassung der Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle. 8 Anordnung 41a der Richsstelle für Eisen und Stahl (Inkraft⸗ treten der Anordnung 41 [Verwendung von phosphorarmen Eisenerzen]) vom 5. September 1939 der Reichsstelle für Eisen und Stahl). Vom 17. Januar 1940. 9 Gebührenordnung der Reichsstelle für Baumwolle. Vom 15. Januar 1940. 8 8 Anordnung Nr. 1b der Reichsstelle für Kohle (Ausdehnung der Anordnung Nr. 1 vom 10. Oktober 1938 über Erfassung von Retortenkohle und Koksofengrafit auf die in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebiete). Vom 17. Januar 1940. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 10.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Präsident Ludwig Weiß ist von Trier nach München versetzt. 8

Anordnung über die veßstraftgebreng des österreichischen Bundesgesetzes vom 16. Oktober 1937 (Bundes esetzbl. Nr. 345), betreffend eine Anderung des Ver sicherungsregulativs. 8

Vom 15. Januar 1940. 6“ Auf Grund des Artikel II, § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Einführung von Vorschriften über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen im Lande Osterreich vom 28. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 365) bestimme ich: Das Bundesgesetz vom 16. Oktober 1937 (Bundesgesetzbl. Nr. 345), betreffend eine Anderung des Versicherungsregula⸗ tivs, tritt am 1. Februar 1940 außer Kraft. § 2 Versicherungsverträge, nach denen die im Ab⸗ und Er⸗ lebensfall zu leistende Versicherungssumme für den Fall der Auslosung veae 1hh u zahlen ist, dürfen von diesem Tage an nicht mehr abgesch 2 bereits bestehende Versicherungsver⸗ träge nicht erhöht werden § 3 Die am 1. Februar 1940 vorhandenen Versicherungs⸗ bestände sind abzuwickeln. Die Art und Weise der Abwicklung regelt das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.

Berlin, den 15. Januar 1940. Der Reichswirtschaftsminister. NWI. SDr. Lon dfried.

8 Bekanntmachung. Betr. Verbote ausländischer Druckschriften. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ 8 aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung nachstehender Druckschriften ver⸗ boten: „Geschichte der Volksfreiheit i der Demokr atie“ von Adolf Gasser, Verlag H. R. Sauerländer u. Co., Aarau, 8 eutschlands Kriegsbereitschaft und Kriegsaussichten“ von Miles, Europa⸗Verlag, Zürich New York, „Don QA uichote van Mün chen“ von Frateco, herausgegeben von W. H. De Buisonjé, Nederlandsche Keurboekerij, Amsterdam,

H och Hakkorset“ (Kreuz und Hakenkreuz) von Olavi Paavolainen, Bölfor Natur och Kultur, Stockholm, 8 1 Sämtliche Schriften von V 1 Sämtliche Schriften von Gus Sämtliche Schriften von Clara Leif „The New Day“ (New York), „New York Herald Tribune“ (New York). Berlin, den 10. Januar 1940. Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. Ae Maäller.

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4 % Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen vom Jahre 1934. Der nach den Anleihebedingungen im Jahre 1940 zu

tilgende Betrag ist durch Ankau von Schuldverschreibungen im Nennwert von Rℳ 94 800,— beschafft.

Bremen, den 15. Januar 1940. Der Senator für die Finanzen

Nrachtrag Nr. 2 nordnung der Reichsstelle für Edelmetalle

vom 15. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (Reichs⸗ gesetzblatt I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Überwachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:

Artikel 1.

Die Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 30. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938) wird wie folgt ergänzt:

Im § 2 wird hinter der Ziffer 7 folgende Ziffer 8 ein⸗ gefügt:

8. Die Zuteilung von Silber durch die Reichsstelle für Edelmetalle (Silberzuteilung sgebühr). Für die Bear⸗ beitung von Anträgen auf Zuteilung von Silber wird keine Gebühr erhoben.

Im § 3 wird hinter der Ziffer 4 folgende Ziffer 5 ein⸗

gefügt:

5. Die Silberzuteilungsgebühr 2 Ziffer 8) entsteht mit der Anweisung der Reichsstelle an die Verkaufsfirma, an den Käufer Silber abzugeben.

Im § 5 wird hinter der Ziffer 7 folgende Ziffer 8 ein⸗ gefügt:

8. Die Silberzuteilungsgebühr 2 Ziffer 8) beträgt Nℳ 0,50 für jedes zugeteilte Kilogramm Feinsilber. § 7 erhält folgende Fassung: Schuldner der Gebühren gemäß § 5 Ziffern 1—7 sind die⸗ jenigen Personen oder Unternehmen, die den Antrag gestellt haben oder auf deren Namen die Genehmigungen oder Be⸗ Fähhcnig antragsgemäß ausgestellt sind oder werden sollen.

1 Schuldner der Silberzuteilungsgebühr 5 Ziffer 8) sind diejenigen Personen oder Unternehmen, denen Silb durch die Reichsstelle für Edelmetalle zugeteilt worden ist.

Die Gebühren sind nicht abwälzbar. § 8 erhält folgende Fassung:

.1) Die Gebühren des § 5 Ziffern 1—7 werden fällig mit dem Zugehen der Gebührenrechnung, die mit der erteilten Bescheinigung oder Genehmigung verbunden sein kann. Die Gebühr des § 5 Ziffer 8. (Silberzuteilungsgebühr) wird fällig, sobald die von der Reichsstelle zur Abgabe von Silber ange⸗ wiesene Verkaufsfirma dem Käufer das Silber zur Verfügung gestellt hat. 1

(2) Handelt es sich um (Sammel⸗) Bescheinigungen, über deren Ausnutzung vom Antragsteller oder Berechtigten nach den auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung bestehenden Vorschriften Meldung an die Reichsstelle für Edelmetalle zu erstatten ist (z. B. bei den Ausländer⸗Sonderkonten für In⸗ landszahlungen), so werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Ausnutzung und in dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Meldung zu erstatten ist. Sie sind zugleich mit der Üübersendung der Meldung unter Beifügung einer

Abrechnung an die Reichsstelle für Edelmetalle zu entrichten.

(3) Soweit die Gebühren von der Reichsstelle für Edel⸗ metalle nicht durch Nachnahme erhoben werden oder in an⸗ derer Weise zu zahlen sind, sind sie binnen 10 Tagen nach Zugehen der Gebührenrechnung auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für Edelmetalle Berlin Nr. 133 313 einzuzahlen. Die Silberzuteilungsgebühr wird von der zur Abgabe ange⸗ wiesenen Firma eingezogen und an die Reichsstelle für Edel⸗ metalle abgeführt. Die Befugnis der Reichsstelle, die fällige Gebühr unmittelbar im Verwaltungszwangsverfahren beizu⸗ treiben, wird hierdurch nicht berührt.

Artikel 2. Die Reichsstelle für Edelmetalle wird ermächtigt, die Ge⸗ bührenordnung in der nunmehr geltenden Fassung bekannt⸗

zumachen. Artikel 3.

Die Anordnung tritt am 1. Februar 1940 in Kraf Berlin, den 15. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. von Schaewen

8 Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 2 des Nachtrags Nr. 2 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle vom 15. Januar 1940 wird die Gebührenordnung der Reichsstelle in der nunmehr geltenden Fassung nachstehend bekannt⸗ gemacht:

Gebührenordnung der Reichsstelle für Edelmetalle

in der Fassung vom 15. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (Reichs⸗ gesetzblatt I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Überwachungsstelle für Edelmetalle vom 12. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet v

9 4 Die Reichsstelle für Edelmetalle erhebt Gebühren, um

ihre Kosten zu bestreiten. § 2

;— Gebührenpflichtige Tatbestände sind: 1. Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung von Bescheinigungen nach Ziffer 2, 3 und 5 oder von Genehmigungen nach Ziffer 6 und 7 oder auf Mit⸗ wirkung nach Ziffer 4 (Bearbeitungsgebühr). Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (Devisengebühr).

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder son⸗ stige Abänderung einer Bescheinigung nach Ziffer 2 (Zusatzgebühr).

Die Mitwirkung der Reichsstelle für Edelmetalle im sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Ge⸗ biete der Devisenbewirtschaftung (Mitwirkungs⸗ gebühr). Die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Unbedenklichkeitsgebühr).

Die Erteilung von

a) Einzelgenehmigungen,

b) Allgemeinen Genehmigungen

für den Erwerb von Gold oder die Veringun

Gold im Inlande, für die Versendung oder bringung von Gold, anderen Edelmetallen Bruchmaterial aus diesen Metallen ins Aus ferner für die Aushändigung von Gold. Edelmetalle oder Bruchmaterial aus de

an einen Ausländer oder zugunsten

länders im Inlande (Goldgebuhr).

Die Erteilung von „Allgemeinen

für den Erwerb von Altgold u

Gold (Bruchgold)

Zwecken und fr

ie Zutei Edelmetalle arbeitung von A

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