1940 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 16 vom 19. Januar

8 1““

d) Adele Köppl, geb. Heller, geb. 7. August 1894

in Woratschen, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen Münitz bei Saaz,

e) Rudolf Münch, geb. 12. Februar 1894 in Trisch,

Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Aujezd o.

k) JIJenny Münch, geb. Liebermann, geb. mM2„, 8 * 2 :21 2 8 1.289. 14. März 1891 in Stanislau (ehem. Polen), Jüdin,

zuletzt wohnhaft gewesen in Aujezd o. d. Mies, g) Dr. Karl Neubauer, geb. 13. Februar 1893

Budweis, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Karls⸗

bad, h) Lilly

haft gewesen in Karlsbad,

i) Lazar Ar tmann, geb. 9. August 1891 in Pe⸗ rinsko, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Karls⸗

bad⸗Fischern,

d) Helene Artmann, geb. Fischer, geb. 7. März 1897 in Mackov, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen

in Karlsbad⸗Fischern,

Drahowitz,

1) Elise Wo gl, geb. Löwenbach, geb. 13. Ja⸗ nuar 1900 in Kriegern bei Podersam, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsbad⸗Drahowitz,

i Neuhauer, geb. Sillily, geb 17. August 1907 in Budweis, Jüdin, zuletzt wohn⸗

b381“ 8 7 ; k) Oskar V ogl, geb. 7. Oktober 1890 in Teschnitz, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsbad⸗

18 ,

die Serie 8 Zinsende 28. 2. 1939, 1 in die Serie 15 Zinsende 31. 8. 1939.

München, den 15. Januar 1940. 8 d. Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung.

1I1h Anordnung 64

in 4 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Schuhwerk durch Händler) vom 16. Januar 1940.

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

m) Dr. Ernst Weiß, geb. 13. April 1903 in Pilsen, 1

. EI11“ Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in Saaz,

n) Hildegard Wei ß. geb. Telatko, geb. 11. April 1910 in Saaz, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen

in Saaz,

) Hugo Holzner, geb. 2. September 1875 in IJe * Karlsbad, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in

Karlsbad,

p) Dr. Fritz Spi eg el, geb. 27. November 1903 in Göttlersbrunn, Jude, zuletzt wohnhaft gewesen in

Kosolup,

auf Grund der 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volts⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den

sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1939 ]

S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39 3810 WL1“ des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 20. August 1939 III Wi Jd Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Karlsbad, den 16. Januar 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsb

N. I. MS i

Baterische Staatsschuldenverwaltung.

Auslosung der 4 ½ (6) wigen Serienanleihe des Landes Bayern vom Jahre 1933

1. Bei der am 15. Januar 1940 vorgenommenen 13. Serienziehung der vorbezeichneten Anleihe wurde die Serie 5 gezogen.

8 Die gezogene Serie umfaßt die Schuldverschreibungen Buchstabe A zu 100 Rℳ Nr. 2121 2650‧, Buchstabe B zu 200 ℛℳ Nr. 1441 1800, Buchstabe C zu 500 nℳ Nr. 1681 2100, Buchstabe D zu 1 000 ℛℳ Nr. 2561 3200,

Buchstabe E zu 5 000 F.ℳ Nr. 261 325, Buchstabe F zu 10 000 R.ℳ Nr. 281— 350.

2„

5. Diese Schuldverschreibungen, die sämtlich die gezogene

Serie rot aufgedruckt tragen, sind damit zum 1. März 1940

zur Rückzahlung im Nennbetrage fällig. Ihre Verzinsung

endet mit dem 29. Februar 1940.

1 Die Schuldverschreibungen können schon vom 1. Februar

940 an bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwal⸗ tung, München, Königinstraße 17, zur Auszahlung für den

Fälligkeitstag eingereicht werden.

N. 2. Die Einlösung der ausgelosten, nicht mit einer

2 amensumschreibung versehenen Schuldverschreibungen (In⸗

haberpapiere) erfolgt gegen Rückgabe der Stücke bei der

Fahtka der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, bei der

Bayer. Staatsbank München und ihren Niederlassungen,

bei der Preuß. Staatsbank (Seehandlung), der Deut⸗

schen Bank, der Dresdner Bank, der Berliner Han⸗

dels⸗-Gesellschaft, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G

der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., sämtliche in Ber⸗

lin, erner bei der Bayer. Gemeindebank (Girozentrale)

88 Bayer. Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank und der Bayer.

Vereinsbank in München, weiter bei den Bankhäusern Seiler

und Merck, Finck & Co. in München, Wunder, von

11— & Co. in Bamberg, A. E. Wassermann und Hardy

Fintofe nee lin sowie bei sämtlichen Niederlassungen dieser

2 Di 5 1 4

bei 111“ umgeschriebenen Stücke werden nur

Cer Z89 13“ der Bayer. Staatsschuldenverwaltung

h.rn. 28 Zahlungsempfänger haben sich über

ö“ odes 9. Recht zur Empfangnahme der

5 Eu n EET Vorschriften auszuweisen und

schriften bon Prcvatsee dnen dees d. beschein gen. Untern⸗

sig begiaubige b s zoder Vollmachten müssen öffent⸗

4. Mit den Schuldverschreibungen sind die zugehörigen

nicht fälligen Zinsscheine Nr. 15 mit 20 für 1. September

1940 bis einschließlich 1. März 1943 einzuliefern. Für die

fehtenden Zt

bes d Zinsscheine wird der Gegenwert vom Einlösungs⸗

e 88 88 zurückbehalten.

EE111““ D ö1““

““ ß en früher ausgelosten Serien noch

In Betracht kommen

die Serie 7 Zinsende 28. 88 Serie 52 Zinsende 31 1 Serie 20 Zinsende 28. 55 Serie 3 Zinsende 31 8- Serie 6 Zinsende 86 Serie 12 Zinsende: 8. Serie 4 Zinsende . ne Serie 13 Zinsende

ie Serie 16 Zinsende:

bo o o P bn

(BGestellscheinpflicht)

Bestellscheinen zulässig. werk nur gegen Bestellscheine verkaufen un

82. (Beantragung von Bestellscheinen)

für Lederwirtschaft an Schuheinzelhändler erteilt

werden von dem Wirtschaftsamt einbehalten.

tzes der Verwaltung.

Akten.

(Erteilung von Bestellscheinen)

Ausgegeben werden Bestellscheine mit je 8 50 Abschnitten 1 Paar 50 Paar, 50 Abschnitten 10 Paar 500 Paar, 20 Abschnitten zu 50 Paar 1 000 Paar, 20 Abschnitten 500 Paar 10 000 Paar. Auf den einzelnen Abschnitten ist die S öde Se ie Schuhgruppe und der Paare aufgedruckt. b u“ § 4.

(Bezug gegen Bestellscheine)

(1) Bestellscheine können i 2 . n im ganzen oder erwe ganzen oder geteilt verwendet 8 (2) Der Einzelhändler hat sie bei Aufgabe einer Be⸗ stellung seinem Lieferanten (Hersteller oder Großhändler) zu übergeben. Der Großhändler gibt sie bei Aufgabe einer Bestellung an den Hersteller weiter. (3) Bei Uebergabe von Bestellscheinen hat der Besteller jeden einzelnen Abschnitt mit seinem Firmenstempel zu ver⸗ sehen. Die von einem Großhändler an den Hersteller weiter⸗ gegebenen Abschnitte tragen also zwei Firmenstempel. (4) Hersteller und Großhändler sollen grundsätzlich die Bestellungen in der Reihenfolge des Eingangs der Bestell⸗ scheine erledigen.

§ 5.

(Entwertung der Bestellscheine)

Der Hersteller hat die erhaltenen Abschni

. Herst, . Abschnitte der Bestell⸗ scheine bei Lieferung der Ware durch Aufdruck seines Fehen⸗ ““ zu ergberten und, getrennt nach Schuhgruppen, auf⸗ üubewahren. Sie sind nach Aufforderung der Reichs elle Lederwirtschaff zu übersenden. b 1

8

*

§ 6. (Ausnahmen) 1 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann Bezug und Lieferung von Schuhwerk abweichend von dieser Anordnung regeln.

. usfuhr)

Die Vorschriften dieser Anordnung finden auf Ausfuhr⸗ geschäfte keine Anwendung. § 8.

(Strafbestimmungen)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter

die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung

züber den Warenverkehr. (Durchführungsbestimmungen)

1 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft erläßt die erforder⸗

lichen Bestimmungen zur Durchführung dieser Anordnung.

(Inkrafttreten)

.“ 8

die Serie 14 Zinsende

(1) Der Kauf und Bezug von Schuhwerk zum Zwecke der gewerblichen Weiterveräußerung ist nur gegen Abgabe von

(2) Schuhhersteller und Schuhgroßhändler dürfen Schuh⸗ li

(1) Bestellscheine werden auf Antrag von der Reichsstelle

11 v E11““ hat den Antrag auf Erteilung bas Bestellscheinen auf einem hierfür bestimmten Vordruck zu 1““ bbbö Ausfertigung dem zuständigen P fts vorzulegen. Zugleich hat der Händler dem Wirtschaftsamt die von ihm durch den Verkauf von Schuhwerk vegit cmten Zeitraum ausgestellten

G zuliefern. ie abgelieferten Bezugscheine

(3) Zuständig ist das Wirtschafts äftssi

C ndig das Wirtschaftsamt des Geschäftssitzes

für Einzelhandelsgeschäfte mit. mehreren örtlich 8

Verkaufsstellen (auch Filialbetrieben) das Wirtschaftsamt des 1

(4) Das Wirtschaftsamt bescheini 8

as Wirtschafts einigt dem Händler auf dem die Richtigkeit der Angaben. Der Händler femn sodann die Urschrift des Antrages der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft ein, die Zweitschrift behält er als Beleg bei seinen

8 Die Bestellscheine werden von der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft den Antragstellern erteilt. Die Bestellscheine tragen Kontrollnummern und sind nach Schuhgruppen getrennt

hl

Tage nach ihrer Veröffentlichung im D f

g im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. 5 S (2) Das Inkrafttreten des § 1 wird durch besondere Denuschem acgung der Reichsstelle für Lederwirtschaft im Deu Reichsanzeiger isch Staatsanzeige heftitenne zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, den 16. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 3 von der Decken.

8

11u““

Anunordnung Nr. 3

Auf Grund der Verordnung über den W er seichs ij i is Fachaeth heeeeera g 1 18 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RüE) vom 16. Ja⸗ (RGBl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 V vom 7. September 1934) und in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund des § 3 der Anordnung 55 vom 8 September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) wird mit Zu⸗

nuar 1940 über Beschlagnahme von Gewehr⸗Zielfernrohren des Fabrikates Zeiß Type „Ziel 4“.

8 Auf Grund der Verordnung des Warenverkehrs in d

Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesezbl. 1 S. hiso h Bes der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums an⸗

8 Gewehr⸗Zielfernrohre der Tr⸗ iel 4“

Retserur Type „Ziel 4“, hergestellt von E1“ Fe ch Herth, 8g die sich im Besitz 1 Groß⸗ ) ern oder Einzelhändlern, Jagdgewehrfabriken befi werden beschlagnahmt. ““

Die Beschlagnahme erstreckt sich nicht auf Zi 11“ b elfernrohre die mit Jagdgewehren fest verbunden sind. f

räußerung beschlagnahmter Zielfernrohre ist nur Fin am⸗ wenn die Reichsstelle für technische G sie durch allgemeine Anordnung zuläßt oder im Einzelfall ge⸗ nehmigt. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das

Die Ve

22

eine Verpflichtung zur Veräußerung begrü⸗ h

eine Veo ig zur V zerung begründet wird; mit dem Se tng grschtif wird auch dessen Erfüllung genehmigt Die Genehmigung kann nachträglich und unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. G Veränderungen der beschlagnahmten Zielfernroh WA4X“ gen 19 n hre sowie ihre Entfernung aus dem Betriebe sind nicht zulässig, soweit 1. re, für technische Erzeugnisse allgemein oder im Einzelfa was eres besti w zugelasse 28 zelfall etwas anderes bestimmt oder zugelassen . Die Beschlagnahme steht einer Pfändung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der beschlagnahmten Zielfern⸗ rohre nicht entgegen. Ihre Verwertung ist jedoch nur ent⸗ sprechend den Anweisungen der Reichsstelle für technische Er⸗ zeugnisse zulässig. Der Pfändung steht die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gleich.

§ 3

Großhändler und Einzelhändler, Jagdgewehrfabriken haben der Reichsstelle den Bestand der in ihrem Besitz be⸗ findlichen Gewehr⸗Zielfernrohre, Fabrikat Carl Zeiß, Jena 5 Dieo 7 8 4 48. 6 8 Fasg „Hiel 4 diu ’”“ Meldung ist in dreifacher Ausfertigung bei der Wirt sgruppe Fei aani Optik Verkin W 35, R 5 haft 111““ 1 ptik, Ber 735, Rau hstraße 2, unverzüglich einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung werden gemäß §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, falls nicht nach anderen Be⸗ stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.

§ 5 Diese Anordnung tritt am T 1 ü T b Tage nach i V im Deutschen Reichsanzeiger und 8 8 eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft., 1 1

Berlin, den 16. Januar 1940. 8

s Schwarzkopf.

Druckfehlerberichtigung. In der Bekanntmachung Nr. 17 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“, abgedruckt 18 Nr. 15 des Jeutschen

Reichsanzeigers 88 Preußischen Staatsan. eigers, muß es im § 4 Abs. 2 am Ende statt „in Kraft“ „außer Kraft“ heißen.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

8 3 vW u“ Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Kunst und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen Berlin. Lichtbildervorträge der Woche vom 21. bis 28. Januar.

Januar, 11 Uhr. Dr. Hecker: Heer und Kriegführung im

TNalten Aegypten (im Pergamon⸗Museum).

Januar, 12 Uhr. Dir. Andrae: Wandlung des Kunstgestaltens n Menschenwandlung (I1) (im Pergamon⸗ Museum). 1

Januar, 12 Uhr. Dir. Demmler: Berninis Triumph in der europäischen Plastik (im Pergamon⸗Museum).

Januar, 11 Uhr. Dr. Möhle: Dürers Holzschnittfolgen Frbfäalopse, Marienleben, Passionen) (im Pergamon⸗ Mo .

◻☛ 2 2 S

Januar, 11 Uhr. Prof. Klar: Führung durch die Sonder⸗ ausstellung „Lederarbeiten aus fünf Jahrhunderten“ (im

„Schloßmuseum).

Januar. 11 Uhr. Dr. Zippert; Die ägyptische Sonnenver⸗

8 ehrung in Baukunst und Plastik (im Neuen Museum)

Januar, 11 Uhr. Kleiner: Landschaften der griechischen Ge schichte im Pergamon⸗Museum). 1

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Vortrag von

Herrn Direktor Andrae am 23. Januar um 12 Uhr stattfindet

und nicht, wie im Programm irrtümlich angekündigt, um 20 Uhr.

Die Vortragsgebühr beträgt 30 Ty.

Neues Museum; Bodestr. 4, Haupteingang.

Zugang zum Hörsaal des Pergamon⸗Museums: rechts neben

(1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme des § 1 am

der Nationalgalerie, Tür J.

—. 9*. —⸗ 1

ändert, namentlich was den Umfang des Gej

Südoften zwischen den Fronten.

Ein Vortrag von Dr. Rudolf Fischer im VDA.

Wien, 18. Januar. Im Rahmen der VDA. Vortragsreihe sprach am 16. Januar der Hauptschriftleiter der „Südost Echo“, Dr. Rudolf Fischer. Nach einem kurzen geschichtlichen Ueberblick verbreitete sich Dr. Fischer ausführlich über das Bestreben der Demokratien, in diesem Raum, der eine natürliche Ergänzung in Deutschland finde, Unruhe zu stiften, um Deutschlands Einfluß zu verhindern. Deutschland, so erklärte Dr. Fischer weiter, ist daran interessiert, daß diese Länder ihre Produktion steigern. Das können sie aber nur dann, wenn sie die Hindernisse überwinden, die einer solchen Steigerung entgegenstehen. Das Reich muß auf die eigenständige Problematik dieser Völker eingehen, die aller⸗ dings den Lieferungen eine Grenze setzt. Dazu gehört z. B. das für die meisten Südostvölker in der nächsten Zeit entscheidende Problem der landwirtschaftlichen Uebervölkerung. Mit anderen Worten: Deutschland ist daran interessiert, daß diese Länder die Leute, die auf dem Lande zuviel sind, in einer zu errichtenden Industrie unterbringen können. Dr. Fischer erwähnte als Bei⸗ spiel den Wolthat⸗Vertrag, den das Reich mit Rumänien abge⸗ schlossen hat. Er sieht eine gründliche, umfassende Mitarbeit Deutschlands an der Entfaltung der rumänischen Wirtschaft vor, hütet sich aus Grundsatz vor jedem Raubbau und erhält das, was er aufbaut, am Ende dem rumänischen Volksvermögen. Das alles tut Deutschland nicht deswegen weil es die politische Frei⸗

heit dieser Länder einschränken will, sondern ausschließlich aus

dem Grunde, um idealen Ergänzungsmöglichkeiten im beider⸗

seitigen Interesse einen festen und dauerhaften Rahmen zu geben.

Es sind viele Spekulationen über die Zusammenarbeit der Achsenmächte im Südosten angestellt worden, ja, man erwartete, daß an dieser Stelle die deutsch⸗italienische Zusammenarbeit zu Bruch gehen würde. Nichts davon ist eingetreten. Die deutschen und die italienischen Interessen in diesem europäischen Bezirk wurden klar abgegrenzt, so daß sie sich nicht nur nicht stören, ondern ergänzen. In ähnlicher Weise wird im Südosten selbst und bei Kombinationen über den Südosten der Charakter der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjet⸗ union sowohl in ihrer Tiefe als auch in ihrer Dauer verkannt. Die Verständigung zwischen Berlin und Moskau bedeutet keine Aufgabe deutscher Interessen im Südosten. Die Zusammenarbeit

des Reiches mit Italien auf der einen und mit der Sowjetunion

auf der anderen Seite beeinflußt die gegenwärtige Lage im Süd⸗ osten mehr als die Spannungen der Staaten untereinander.

Freihafenzonen für Litauen in Memel eröffnet. In Memel fand die Eröffnung der Freihafenzonen für

Litauen statt. Von litauischer Seite war dazu u. a. der General⸗ konsul in Memel Kalvaitis erschienen. Der Vorsteher des Haupt⸗ zollamtes Hetkamp erklärte im Auftrage des Reichsministers der

Finanzen den Freihafen der auf Grund des zwischen Deutschland und Litauen am 20. Mai 1939 abgeschlossenen Vertrages ge⸗ schaffen und an die Memeler Hafengesellschaft verpachtet worden ist, für eröffnet.

9 09 WBerliner Börse vom 18. Januar. Umsatzmäßig hat sich an den Aktienmärkten kaum etwas ge⸗ chäfts anbetrifft. Im allgemeinen waren neben allerdings nur leinen Kaufaufträgen. der Bankenkundschaft Anschaffungen des Berufshandels zu ver⸗ zeichnen, denen nur geringe Abgabeneigun gegenüberstand. Die Kursbewegung war daher bei Festsetzung der ersten Notierungen fast allgemein nach oben gerichtet, jedoch kann aus einer größeren Steigerung nicht in jedem Falle auf eine Belebung des Umfatzes geschlossen werden.

Am Montanmarkt lagen lediglich Ver. Stahlwerke um 22 niedriger. Buderus und Mannesmann wurden je *%, Klöckner 5+, Hoesch und Rheinstahl je und ferner Harpener 1 ¼ % höher bewertet. Bei den Braunkohlenaktien wiesen lediglich Ilse⸗ Genußscheine mit 1 % eine erwähnenswerte Bewegung auf. Von Kaliwerten stiegen Wintershall um 2 ¼ h. Am Markt der chemischen Papiere wurden Schering um ¼q und Goldschmidt um 1 6¾1. % heraufgesetzt, während Rütgers und v. Heyden ½ verloren. Farben blieben mit 169 unverändert. Am Markt der Elektro⸗ und Versorgungsanteile war ein Kursrückgang überhaupt nicht zu verzeichnen. Nennenswerte Steigerungen erzielten hin⸗ gegen Charlotte Wasser und EW.⸗Schlesien mit je ½ %, AEG. mit + ¾ und HEW. mit +† %. Dessauer Gas wurden um 18 Siemens um 1 ½ und Licht Kraft um 21⁄¼4 9% heraufgesetzt. Bau⸗, Textil⸗ und Autowerte lagen zumeist gestrichen oder unverändert. Bei den Zellstoffaktien waren Waldhof um 1 ½, bei den Gummi⸗ werten Deutsche Linoleum um ¼ % rückgängig. Fester lagen Brauereianteile, so Dortmunder⸗Union um 2 ½2 und Engelhardt um 1 %. Gebr. Junghans stiegen um 1 % und Bank für Brau⸗ industrie um ¼ %. Im letztgenannten Ausmaß höher lagen ferner von den Maschinenbauanteilen Demag, während Berliner Maschinen 1 % hergaben.

Im Verlaufe nahm die Aufwärtsbewegung meist in beschei⸗

8

““

Alusweise ausländischer Notenbanken.

London, 17. Januar. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 17. Januar 1940 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 527 450. (Abn. 8680), hinterlegte Noten 52 770 (Zun. 8680), andere Regierungssicher⸗

kbeiten der Emissionsabteilung 563 950 (Abn. 1090) andere Sicher⸗

heiten der Emissionsabteilung 4530 (Zun. 1100), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 220 (unverändert), Depositen der Regierung 37 180 (Zun. 9330), andere Depositen: Banken 102 470 (Abn. 13 250) Private 41 680 (Abn. 820), Regierungssicherheiten 117 200 (Abn. 10 160), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 3770 (Abn. 2530), Wertpapiere 24 750 (Abn. 600). Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 820 (Abn. 110). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 29,15 gegen 24,19 %.. .

h1X“ Italiens Weg zur wirtschaftlichen Unabhängig⸗ keit. Mussolini über die Ziele der italienischen Kolonialarbeit.

Rom, 19. Januar. Unter dem Vorsitz des Duce trat am Donnerstagabend im Ministerium für Italienisch⸗Ostafrika der Ende April v. J. ins Leben gerufene Generalrat des beratenden Korporativausschusses für Italienisch⸗Ostafrika zusammen. Der Eröffnungssitzung wohnten u. a. sämtliche Mitgiieber der Regie⸗

Ein Reichsgerichtsentfcheid über die von den Reichsinnungsverbänden ausgeübte Tätigkeit.

Die Reichsinnungsverbände beruhen auf der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 23. Mai 19235. Sie bilden im Rahmen der fachlichen Zusammenfassung der gewerblichen schaft Gliederungen der Reichsgruppe Handwerk und sind selb⸗ ständige Fachgruppen. Sie haben die Stellung von rechts ie Vereinen, also von juristischen Personen des bürgerlichen Re⸗ öts. Der Reichsinnungsverband hat seine Mitglieder auf dem Fach⸗ gebiet zu beraten und zu betreuen. Sein Leiter hat den Verband verantwortlich im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu führen und die Angelegenheiten des Verbandes und seiner glieder zu fördern. Hiernach ergibt sich, daß uch. der Rei hs⸗ innungsverband ein Glied im organischen Wirtschaftsaufbau bildet, mittels dessen der nationalsozialistische Staat. die aus der völkischen Lebensgemeinschaft entspringende, alle Lebensgebiete umfassende Staats⸗ und Wirtschaftsordnung verwirklichen will. Er dient nicht nur den wirtschaftlichen Belangen seiner Mit⸗ glieder, sondern ist in deren Wahrnehmung weitgehend der Förde⸗

rung des Gemeinwohls unterworfen.

Der Aufgabenkreis eines Reichsinnungsverbandes liegt also im wesentlichen auf öͤffentlich⸗rechtlichem Gebiete, soweit I“ fachliche Betreuung seiner Mitglieder umfaßt. Der Staat bedient sich seiner zur Durchsetzung der Ziele, die er im Rahmen 8 planmäßig auf die Belange des Volksganzen ausgerichteten 8 88 famtwirtschaft verfolgt, und beruft ihn zur Erfüllung 1se ich⸗ rechtlicher Aufgaben, die sich hieraus ergeben. Für 8S ausgesprochene Uebertragung obrigkeitlicher Gewalt ist die Rechts⸗ form, in der der Reichsinnungsverband im Verkehr auftritt. ohne Belang. Er kann auch als juristische Person des Privat⸗ rechts Träger öffentlich⸗rechtlicher Pflichten sein, wenn und so⸗ weit ihm solche vom Staate übertragen sind. Denn eine öffent⸗ lich⸗rechtliche Betätigung liegt nicht nur dann vor, wenn sie durch einen hierzu bestellten Inhaber eines Amtes im staatsrechtlichen Sinne erfolgt. Vielmehr genügt, daß eine Person oder Stelle handelt, die sich in ihren Entschließungen zufolge einer ihr an⸗ vertrauten Wahrnehmung öffentlicher Belange von den dadurch gebotenen Rücksichten leiten läßt.

Gerade die pflichtmäßige Befassung mit den Belangen der TCT11““ die auftragsgemäße Berücksichtigung des Staatsinteresses ist es aber, die die Tätigkeit der Wirtschafts⸗ gruppen und damit auch der Reichsinnungsverbände zu einer öffentlich⸗rechtlichen erhebt. Soweit der Reichshandwerksmeister Leiter der Reichsgruppe Handwerk ist, nimmt er Aufgaben wahr, die im Hinblick auf die Bedeutung des organischen Aufbaus der gewerblichen Wirtschaft für das Staatsinteresse und das Gemein⸗

wohl in gleicher Weise der Reichsgruppe und deren Gliederungen heeceh. Das Reichsgericht hat demzufolge betont, die Reichsgruppe Handwerk die Förderung und Vertretung des ge⸗ samten Handwerks auch im öffentlichen, stgatlichen Interesse be⸗ zweckt und daß ihr Leiter die ihr angeschlossenen Gliezevungen in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen und zu über⸗ wachen hat. (RG. II. 34/39 vom 6. Dezember 1939.)

nem Ausmaße ihren Fortgang. Stärker hexaufgesetzt wurden Fenketfurch 1 + 1 ¾ und Dessauer Gas mit ¼ 1 seits gingen Farben auf 168 % zurück. RWE verloren 6 P.

Der Börsenschluß brachte, soweit letzte Kurse festgestellt wurden, keine nennenswerten Abweichungen mehr.

Im Kassaverkehr gingen die Veränderungen für Banken und Hypothekenbanken nicht über ½¼ % hinaus. Auch Kolonialwerte wichen nur wenig vom Vortagsstande ab. Bei den zu Einheits⸗ kursfen gehandelten Industrieaktien betrugen die Abweichungen nach beiden Seiten wieder bis zu 3 %. Dabei waren allerdings Gewinne in der Mehrzahl. Stärker heraufgesetzt wurden gegen letzten Kurs Bayerische Elektrowerke mit + 4 ¾, andererseits verloren Kabel⸗Rheydt nach Unterbrechung 4 %.

Bei den Steuergutscheinen I waren Dezember, Januar und April schließlich unverändert, Fisar. März und Mai gewannen je 22½½ Tl. Steuergutscheine I waren unverändert.

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 140 % gegen 140 ¼ und Gemeindeumschuldung 95 ¼ (— 5 Ik.). Am Kassa⸗ rentenmarkt ergaben sich kurs⸗ und umsatzmäßig keine besonderen Veränderungen. Liquidationspfandbriefe waren verschiedentlich etwas schwächer. Pfandbriefe blieben stark gesucht, ohne daß die Nachfrage voll befriedigt werden konnte. Etwas n bestand auch noch für Kommunalobligationen. Stadtanleihen agen still und waren meist gestrichen. Dekosama I und II besserten sich um % bzw. ¼ %. Bei den Provinzanleihen wurden einzelne Sachsenserien um % heraufgesetzt. Staats⸗ und Länderanleihen hatten sehr ruhiges Geschäft. Reichsanleihen waren behauptet. Für Industrieobligationen erwies sich die Stimmung eher als fester. 28 er Farbenbonds gaben edoch % % her.

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ % belassen.

Am Geldmarkte wurden die Blankotagesgeldsätze in An⸗ passung an die Marktlage um auf 1 % 2 ⁄% heraufgesetzt.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga auf 41,96 (41,92).

Wirtschaft des Auslandes.

rung bei. In einer großangelegten ausführlichen Rede schilderte der Minister für Italienisch⸗Afrika, General Teruzzi, die Auf⸗ aben der beratenden Ausschüsse, die vor allem auch dafür zu hätten, daß die wirtschaftliche Tätigkeit in geregelten Bahnen verlaufe. Hauptziel der Arbeit sei die wirtschaftliche Un⸗ abhängigkeit des ganzen Imperiums. Die afrikanische Wirt⸗ schaft habe in dieser Hinsicht gewaltige Aufgaben vor sich.

Nach den Ausführungen des Ministers ergriff Mussolini das Wort, um die Zielsetzung des faschistischen Italien in seiner Kolo⸗ nialtätigkeit wie folgt zu präzisieren: „Die Geschichte der Völ⸗ ker, die die Fähigkeit zu Imperien haben, lehrt uns, daß das Imperium im ersten Stadium eine geistige, politische und militä⸗ rische Schöpfung des Mutterlandes darstellt. In einem zweiten Stadium lebt und entfaltet sich das Imperium mit zum größten Teil vom Mutterlande gelieferten Mitteln. In einem dritten Stadium versorgt das Imperium sich selbst, d. h. es erlangt eine vollkommene wirtschaftliche und militärische Selbstver⸗ sorgung. In einem vierten Stadium ist das Imperium in der Lage, die Hilfsquellen des Mutterlandes zu vervollständigen, in⸗ dem es ihm Rohstoffe liefert. Um die Imperien sicher zu be halten, muß man sie bevölkern.“ „Von diesen Stadien kann“, wie Mussolini abschließend betonte, „das erste als abgeschlossen gelten. Diese Aufgabe der neuen beratenden Ausschüsse, die heute mit ihren Arbeiten beginnen, besteht darin, mit möglichst wenig Papier und Tinte den Ablauf der anderen zu beschleunigen.“

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 19. Januar 1940.

1 s te je Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für promp Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 99 % in BlöckenV

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

99 0⁄% 6o6G6 8

% 9 ntimon⸗Regulus . .

Rℳ für 100 kg

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

19. Januar 18. Januar Geld Brief Geld Brief

Aegypten (Alexand. 1 und Kairo) .. . . .. lägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 2 inien (Buenos 1 Pav.⸗Pes. 0,563 0,567 5 0,565 Australien auftr. Pfb. Belgien (Brüssel u.“ Frcsergen 8 . 100 VBelga 41,92 42,00 4 42,00 Brasilien (Rio de 3 Janeiro).. . 1 Milreis 0,130 0,132 0,132 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,05 England (London).. 1 engl. Pfd. Estland 4 (Reval / Talinn) 100 estn. Kr. 62,44 62,56 48 Finnland (Helsinki).. 100 finnl. M. 5,045 5,055 024 5,055 Frankreich (Paris) .. 100 Frcs. . Friechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,357 Holland (Amsterdam 1 Rotterdam) .. 100 Gulden 132,47 132,73 132,37 122,63 Iran (Teheran)) 100 Rials 14,59 14,61 b 14,61 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 38,31 38,39 Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire 13,09 13,11 EEbECECI1“ 1 Yen 0,583 0,58 Jugoslawien (Bel⸗ 1“ 8 G und Zagreb). 100 Dinar 5,694 5,706 Kanada (Montreal) . 1 kanad. Doll. 8 Lettland (Riga) 100 Lats 48,85 Litauen (Kown /

Kaunas) c.100 Litas 42,02 Luxemburg (Luxem⸗ burg) .100 lux. Fr. 10,50

1. 1 18,77

48,15

Neuseeland (Welling⸗ 1 neuseel. Pf. i. Norwegen (Oslo) 100 Kronen b 56,71 Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul)... 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,919 0,921 Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar 2,491 2,491 2,495

100 Kronen

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brie England, Aegypten, Südafrik. Union.. 8 A“ 8 5,586 Australien, Neuseelaud .. 7,888 Britisch⸗Indieeen . . 73,92

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

19. Januar 18. Januar Geld Brief Geld 8 Sovereigns.... 1 Notis 20,38 20,46 20,38 20 Frates⸗Stücke... für 16,16 16,22 16,16 Gold⸗Dollars.. 1 Stück 4,185 4,205 4,185 Aegyptisce 1 ägypt. Pfd. 8,48 8,52 8,48 Amerikanische: 1000 5 Dolla 1 Dollar 2,61 2,63 2 und 1 Dolla 1 Dollar 2,61 2,63 Argentinisce 1 Pap.⸗Peso 0,52 0,54 Australische 1 austr. Pfd. 6,34 6,36 Belgische. 100 Belga 41,88 42,04 Brasilianische 1 Milreis 0,085 0,095 Brit.⸗Indische 100 Rupien 59,88 60,12 Bulgarische 100 Lewa Dänische 100 Kronen Englische: große 1 engl. Pfd. 1 u. darunter 1 engl. Pfd. Estnische 100 estn. Kr. Finnische 1100 finnl. M. Französische. 100 Frs. Holländische. 100 Gulden Italienische: große 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar D Kanadische . 1 kanad. Doll. Lettländisce. 100 Lats Litauische: große 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei’. unter 500 Lei Schwedische Schweizer: g 100 Frs. u. Spanische Suüdafr. Union.. .8.eeö“

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs.

0‿

₰ꝙ19 22 9— ZS=Zòq09

„ꝙ . 2

«

Ungarische.