Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1940. S. 2.
Rationssäte Auf die einzelnen Abschnitte der Reichsfettkarte können Jlolgende Mengen bezogen werden: “ 8 Reichsfettkarte für Normalverbraucher
Auf die Abschnitte 1, 3 und 4 „Butter“ je 125 g, auf den Abschnitt 2 „Butter“ 200 “ 8 Zauf die Abschnitte 1—3 „Schweineschmalz oder Speck
oder Talg“ je 62,5 g ( L), auf die a und b „Margarine oder Speiseöl“ je 80 g, 1 88 82 Abschnitt c „Margarine oder Speiseöl 62,5 g (+ &), 1 auf jeden der Abschnitte d „Margarine“ 5 g, 5 Zauf die Abschnitte 1—3 „Käse oder Quarg“ je 62,5 g % ) Käse oder je 125 Hnarg.
G Nr. 2
Fett⸗Zusatzlarte für Schwerarbeiter 1 Auf die Abschnitte a 1—a 4 „Margarine Speiseöl“ je 40 g, . 18 auf den Abschnitt b „Margarine oder Speiseöl“ 90 g,
Zauf die Abschnitte 1—4 „Schweineschmalz oder Speck oder Talg“ je 62,5 g (% K).
Fett⸗Zusatzkarte für Schwerstarbeiter
Auf die Abschnitte a 1 —- a4 „Margarine
8gen. je 40 g,
auf die Abschnitte b1 und b 2 „Margarine oder Speiseöl“ je 125 g, auf den Abschnitt b3 „Margarine oder Speiseöl“ 90 g,
Nauf die Abschnitte 1—3 „Schweineschmalz oder Speck oder Talg“ je 375 g, auf den Abschnitt 4 „Schweineschmalz oder Speck oder Talg“ 250 g. ““
Nr. 4
oder
oder
Reichssettkarte für Kinder bis zu 3 Jahren 8
.Auf die Abschnitte 1—4 „Butter“ je 125 g,
auf die Abschnitte 1—3 „Käse oder Quarg“ je 62,5 g ( ) Käse oder je 125 g Quarg,
auf den Abschnitt F 3 125 g Kunsthonig,
auf den Abschnitt F5 62,5 g w%% &) Kakaopulver
Nr. 5 Reichsfettkarte für Kinder von 3—6 Jahren 1. Auf die Abschnitte 1 und 3 „Butter“ je 250 g, auf die Abschnitte 2 und 4 „Butter“ je 125 g, 2. auf die Abschnitte 1—3 „Käse oder Quarg“ je 62,5 g ( % &) Käse oder je 125 g Quarg, 3. auf den Abschnitt F3 125 g Kunsthonig, auf den Abschnitt F 5 62,5 g G 8) Kakaopulver.
90—1.21443——nn2* 2 424 0g-
——
1. Auf die Abschnitte 1, 2 und 4 „Butter“ je 200 g, auf den Abschnitt 3 „Butter“ 125 g,
auf die Abschnitte 1 und 3 „“ oder
7e je 125 g,
auf den Abschnitt 2 „Margarine oder Speiseöl“ 62,5 g (½ c),
3. auf die Abschnitte 1—3 „Käse oder Quarg“ je 62,5 g (½ K) Käse oder je 125 g Quarg,
auf die Abschnitte F1 und F 2/je 100 g Marmelade,
8 den Abschnitt F3 125 g Kunsthonig,
auf den Abschnitt F 5 62,5 g (½ K) Kasgopulver⸗
IV. Reichsmilchkarte
In der Zuteilung von Vollmilch tritt keine Veränderung ein. Fur Erleichterung der Verpflegung in Kindertagesstätten erhalten Kinder von 3—6 Jahren wiederum 2 Milchkarten zu je ¼ l an Stelle einer Milchkarte zu ½ J. 1
Reichskarte für Marmelade, Zucker und Eier
Auch bei Marmelade und Zucker treten in den Rations⸗ sätzen und für den Bezug der auf die Einzelabschnitte aus⸗ zugebenden Mengen keine Veränderungen ein. Es sind lediglich die zum wahlweisen Bezug von 100 g Marmelade dder 40 g Zucker berechtigenden Einzelabschnitte, die bisher nur für eine Woche galten, auf zwei Wochen gültig gestellt worden. Dies ist geschehen, um den Verbrauchern bei Be⸗ nutzung mehrerer Karten die Möglichkeit zu geben, die im Verkehr befindlichen Marmeladengläser über 500 g zu be⸗ Se und dadurch dem Verteiler i olchen Fällen das uswiegen zu ersparen. 8 v1“
u“
Nährmittelkarte
Die Vierwochenrationen an Nährmitteln, Sago, Kar⸗ toffelstärkemehl oder anderen ähnlichen Erzeugnissen sowie Kaffee⸗Ersatz⸗ oder Höhe weiter. Auf die Nährmittelkarte werden dieselben Erzeugnisse wie in der Zuteilungsperiode vom 15. Januar bis 11. Februar 1940 abgegeben. Reis gelangt also nicht zur Verteilung. Es können demgemäß bezogen werden:
1. Auf die Abschnitte N 1 — N 10, N 11 — N 20 je 25 g Nährmittel, auf die Abschnitte N 21, N 22, N 30, N 81 je 25 g Sago oder Kartoffelstärkemehl oder andere ähnliche Erzeugnisse oder Nährmittel nach näherer Weisung der zständigen Hauptvereinigun 1 8 ie Abschnitte N 23, N 32, N 8 je 125 g Kaffee⸗ 2 v* ileeetel auf den Abschnitt N 24 25 Kaffee⸗ 2 8 auf die Abschnitte N 28/29 250 ülsenfrüchte (Sonderzuteilung gemäß Aufdruch). L1“
Abschnitte für die Zwecke der LEA.
In der Zuteilungsperiode vom 12. Februar bis 10. 88.
1940 werden etwaige reichseinheitliche Zuteilungen au
Zusatzmitteln gelten in der bisherigen
Einzelabschnitte der Nährmittelkarte oder Aufrufe solcher EFAkeheken. späterer eee nicht auf ale o lonher 36 und N 37 erfolgen. Diese Abschnitte stehen daher den Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsämtern in der angeführten Zuteilungsperiode für ihre Zwecke zur Verfügung. ]
Zweiter Abschnitt: Reise⸗ und Gaststättenmarken
Bei den Reise⸗ und Gaststättenkarten wird ab 12. Fe⸗ bruar 1940 das reine Briefmarkensystem durchgeführt. Die Karten werden dementsprechend als Reise⸗ und Gaststätten⸗ marken bezeichnet. Die Marken sind in Bogen zu jer 100 Stück zusammengefaßt. Zur Erleichterung des Ab⸗ trennens in den Kartenausgabestellen sind die einzelnen Markenreihen am linken und am oberen Heftrand mit den Zahlen 1— 10 versehen worden. Die Marken lauten, soweit sie einen Bogen bilden, jeweils nur über ein Lebensmittel. Dadurch erübrigt sich das bei dem bisherigen System not⸗ wendige Heraustrennen einzelner Marken aus dem Gesamt⸗ bogen, das zur Anhäufung abgetrennter Einzelabschnitte mit den sich daraus ergebenden Schwieri keiten für Ausgabe und Kontrolle führte. Die Reise⸗ und aststättenmarken berech⸗ tigen wie bisher zum Bezuge von Brot, Mehlspeisen, leisch, Butter, Margarine, Speiseöl, Schweineschmalz,
peck, Talg, und Naͤhrmitteln. Die Formgebung der in Buntdruck eesgns Marken und die darauf zu beziehenden Mengen sind aus den anliegenden Mustern (An⸗ lagen 10 — 16) zu ersehen *). Die Mengenwerte der einzelnen Marken entsprechen den in meinem Erlaß, betreffend Reise⸗ und Gaststättenkarten vom 20. Oktober 1939 — II C 1-1392 — festgesetzten Mengen mit der Maßgabe, daß die Käsemarken über 30 g lauten. Die Bestimmungen dieses Erlasses finden, soweit sie nicht durch die Neugestaltung der Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken gegenstandslos geworden sind, auf diese An⸗ wendung. Es bleiben demgemäß in Kraft die Vorschriften über die Anrechnung auf die Haushaltskarten, über das Ver⸗ hältnis zu diesen, über den Geltungsbereich und über die Abgabe von Mehlspeisen auf Reisebrotkarten.
Aus gegebener Veranlassung mache ich darauf auf⸗ merksam, daß die Ernährungsämter die am 11. Februar 1940 ungültig werdenden Reise⸗ und Gaststättenkarten nicht in die neuen Reise⸗ und Gaststättenkarten umtauschen dürfen.
Durch die Umgestaltung der Reichsfettkarte für Normal⸗ verbraucher und die Schaffung von 50⸗g⸗Abschnitten der Fleischzusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter ist in Verbindung mit der Freizügigkeit dieser Karten weitgehendst die Möglichkeit gegeben sich ihrer auf Reisen und in Gast⸗ stätten zu bedienen. Ich erwarte daher, daß die neuen Reise⸗ und Gaststättenmarken nur in den ausgegeben werden, in denen die Haushaltskarten für Brot, Fleisch und Fett zur Verpflegung außerhalb des Haushalts nicht ausreichen. Die Kartenausgabestellen haben die Antragsteller vor Aus⸗ händigung von Reise⸗ und Gaststättenmarken hierauf hin⸗ zuweisen und in offenbar unbegründeten Fällen die Ausgabe abzulehnen.
Schlußbestimmungen
— no ferhöIöe
Die Bestellscheine sind in der Woche vom 5. bis 10. Fe⸗ bruar 1940 bei den Verteilern abzugeben.
Sonderzuteilungen . Nachdem ich inzwischen durch Erlasse die Sonder⸗ hee auf verschiedenen Gebieten geregelt habe, besteht ein Ankaß mehr, daß die Ernährungsämter von sich aus Sonderzuweisungen gewähren. en, nicht durch meine Erlasse eine Ermächtigung für Sonderzuteilungen erteilt ist, dürfen diese nur mit meiner ausdrücllichen Genehmigung erfolgen.
Aufrücken der Kinder in eine andere Verbrauchergruppe
Nach meinen Feststellungen wird die Ausgabe von Lebensmittelkarten an Kinder, die während einer S tang. eriode das 3., 6., 10. oder 14. Lebensjahr erreichen, unter⸗ chiedlich gehandhabt. Bei einzelnen Ernährungsämtern erfolgt ein Umtausch der Karten mit dem Tage, an dem das entsprechende Lebensalter erreicht wird. In anderen Fällen wird als Stichtag für die Ausgabe der für das höhere Lebens⸗ alter in Betracht kommenden Karten der Beginn oder das Ende einer Zuteilungsperiode gewählt. Um zu einer einheit⸗ lichen Regelung zu gelangen, die einerseits den Umtausch während einer Zuteilungsperiode und die damit verbundene Verwaltungsarbeit vermeidet und andererseits die Interessen der in Frage kommenden Versorgungsberechtigten nicht beeinträchtigt, bestimme ich folgendes: Kindern, die wä rend einer Zuteilungsperiode ein Lebensalter erreichen, durch das sie in eine andere Gruppe von Versorgungsberechtigten ge⸗ langen, sind für die ganze Zuteilungsperiode die für das höhere Lebensalter zustehenden Ioo“ aus⸗ “ Kinder, die das höhere Lebensalter bis zum blauf der Zuteilungsperiode erreichen, erhalten also bereits mit deren Beginn die Karten der nächsthöheren Altersgruppe.
Kartennumerierung
Mit Erlaß vom 7. Dezember 1939 — II C 1-2400 — habe 6 in Aussicht gestellt, die fortlaufende Numerierung der Lebensmittelkarten allgemein einzuführen. Wenn auch durch die Numerierung die Verteilung und Kontrolle, ins⸗ besondere in Großstädten, wesentlich erleichtert wird, sehe ich mit Rücksicht auf die mir aus manchen Bezirken ü. eten Schwierigkeiten bei der technischen Herste ung der Numerierung von deren allgemeinen Einführung ab. Ich gebe anheim, die Numerierung dort durchzuführen, wo sie zweckmäßig erscheint. “
Matern⸗ und Reisemarkenübersendung b 8
Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellt worden sind, werden Fheen wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übermittelt. Desgleichen werden Ihnen bis zum Tage des Inkrafttretens die für die erste Zeit benötigten neuen Reise⸗ und Gaststättenmarken über⸗
1“
sandt. Nachforderungen 82 wie bisher unter Meldung an 8
mich unmittelbar bei
er Deutschen Zentraldruckerei zu erheben. 6— 1u 8
— — —
*) Hier nicht mit abgedruckt.
Inkrafttreten
Das Verbot des Umtausches von Reise⸗ und Gaststätten⸗ karten in Reise⸗ und Gaststättenmarken und die Regelung der Sonderzuteilungen treten sofort, die sonstigen Bestimmungen
am 12. Februar 1940 in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
111
— J. V.: Backe.
Bekanntmachung.
Auf Grund der von dem Herrn Reichsminister für Volks⸗
aufklärung und
ropaganda angeordneten Nachprüfung hat
die Filmoberprüfstelle gemäß § 12 des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar 1934 — Reichsgesetzblatt I, Seite 95 — die
erlin hergestellten Films:
Fulessung des von der Döring⸗Film⸗Werke G. m. b. H. in
„Mit der Hermannsburger Mission in Abessinien“ — zugelassen am 7. November 1935 unter der
nummer 40 593 — außer Kraft gesetzt. Berlin, den 26. Januar 1940.
Der Leiter der Filmoberprüfstelle.
Dr. Bacmeister.
— —
Bekanntmachung.
1
Pruüf⸗
Die am 26. Januar 1940 ausgegebene Nummer 18 des
Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Dritte Verordnung zur Einführung schriften in den eingegliederten Ostgebieten. 1940.
steuerrechtlicher Vor⸗ Vom 10. Januar
Verordnung über die Anpassung von Fristen des Reichs⸗ naturschutzrechts im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig.
Vom 11. Januar 1940.
Verordnung über den Fonds
ur Förderung der Seßhaft⸗
machung land⸗ und forstwirtschaftlicher Arbeiter in der Ostmark.
Vom 17. Januer 1940.
Verordnung zur Ausführung des Impfgesetzes. Vom 22. Ja⸗
nuar 1940. Verordnung zur Durchführung
waltverbrecher im
22. Januar 1940.
Protektorat Böhmen und Mä
der Verardnuag gegen Ge⸗
ren.
Vom
erordnung zur Ergänzung der Reichs⸗Rechtsanwaltsordnung
und der Reichsnotarordnung.
Vom 22. Januar 1940.
Verordnung über die entenversicherung und die knapps aft⸗ liche Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten im öffent⸗ lichen Dienst während des besonderen Einsatzes der Wehrmacht.
von Vorschriften
Vom 22. Januar 1940. 18 Verordnung zur Aenderung und Prgünfan auf dem Gebiet des Handelsrechts. Vom
Umfang: 2 Bogen.
4. Januar 1940. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postversen⸗
dungsge üstens 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 27. Januar 1940.
Reichsverkagsamt. Dr. Hubrich.
Preußenä..
WBeranntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesey⸗
357) sind bekanntgemacht: 1e’ Erlaß des 1 8 2. August 1939 über die Benehmeisheg deer Satzung der Schleswig⸗Holsteinischen sdas Amtsblatt der Regierung in
S. 341, ausgegeben am 25. November 1
Preußischen Staatsministeriums vom
andschaft dur
ur ase ducg 89
939;
chleswig Stück 4
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom
8. September 1939 über die Genefmigung der sucgen r Niedersachsen
der Stadtschaft
Fassung der Satzung n Hannover durch
Sonderbeiläge zum Amtsblatt der
Regierung Hannover Stück 43, ausgegeben am 28. Ok⸗
tober 1939; . der Erlaß des Pre b 16. November 1939 über die Verleihun
rechts an das Deutsche Reich (Rei vechte —) für den Bau einer 2
Preußischen Staatsministeriums vom des Enteignungs⸗ sfiskus — Luft⸗ erne in der Gemarkung
Frester durch das Amtsblatt der Regierung in Magde⸗ de Stück 51 S. 208, ausgegeben am 23. Dezember 1939; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. ö 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Pfütbgh Reich (Reichsfiskus —
verwaltung —) für die Erweiterun
in Suhl vefh n⸗ Amtsblatt der 8
Stück 48 S. 135, ausgegeben am 2.
olizei⸗
der Polizeidirektion erung in Erfurt zember 1939;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die NS.⸗Volkswohlfahrt e. V. in Berlin zur
Anlage eines Brehme durch das Amtsblatt der Stück 48 S. 135, ausgegeben am 2.
der Erlaß des Preußischen
Kindergartens nebst Nebenanlagen in egierung in Erfurt eezember 1939;
Staatsministeriums vom
24. November 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗
rechts an das Wasserwerk für das nördliche
Kohlenrevier in Gelsenkirchen zum
ausen in den Gemartungen ssen) und Rotthausen (Sta
ausgegeben am 16. Dezember 1939; der Erlaß des Preußischen
westfälische 8 War dhns b
Essen⸗Freisenbruch na elsenkirchen⸗Rott⸗ eite ng vo e. r. Freifenbruch Leithe (Stadt di Gelsenkirchen) durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Stück 50 S. 207,
Staatsministeriums vom 28. November 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗
rechts an die Gemeinde Rhede zur Anlage eines Sport⸗
latzes durch das Amtsblatt der s
rück Nr. 51 S. 120, ausgegeben am 2
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums
rung in Osna⸗ Dezember 1939;
vom
16. Dezember 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Braunsberg zur Anlage blatt der Regie⸗
rung in Königsberg (Pr) Stück 1 S. 1, ausgegeben am
eines Schulsportplatzes durch das Amts
6. Januar 1940; 1 der Erlaß des Preußischen
Staatsministeriums vom
20. Dezember 1939 über die Verleihung des Entei
rechts an das veseeen Kohlenrevier in
leitung von Langendreer⸗ olz (Stadt
öppinghausen (Stadt Castrop⸗ veesrvas Poph nig5 - e 8 rgendortmung⸗ 1d
einer hiervon abzwelgenden
nungs⸗
für das nördliche vegfansch. elfenkirchen zum Bau einer Wasser⸗
SE 8
auxel) sowie
Holte zum Hochbehälter Lüt endortmund (Stadt Dort⸗
mund) in den Gemarkungen Lütgendortmund, Holte, övin Obereastrop, Behringhausen Pöppinghausen durch das A Arnsberg
der Erla
angendreer, Werne, Gerthe, ausen⸗L., “ astrop, Bladenhorst u mtsblatt der snz Stück 1 S. 1, ausgegeben am 6. Januar 1940 des Preußischen Staatsministeriums vom
20. Dezember 19989 über die Verleihung des Enteignungs⸗
rechts an die Stadt Insterburg zur
Erweite
ung b 8
ruhigem Geschä
Reichs⸗
lußbads durch das Amtsblatt der Regierung in Gum⸗ innen Stück 2 S. 3, ausgegeben am 13. Januar 1940; 11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Dezember 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadt Stendal zur Anlage eines Schwimm⸗ bads und eines Sport⸗ und Spielplatzes durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Magdeburg Stück 2 S. 4, aus⸗ gegeben am 13. Januar 1940. 8
GW“ E“
9 Bekanntmachug. Die heute ausgegebene Nummer 1 der Preußischen Gesetz⸗ sammlung enthält unter
Nr. 14 511. Dreißigste Verordnung über Wohnsiedlungs⸗ gebiete. Vom 30. Dezember 1939. 8 — Nr. 14 512. Zweite Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über den Vexkehr mit Tabakerzeugnissen verordnung) in den in das Land Preußen eingegliederten sudeten⸗ Vom 10. Januar 1940. “
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: —,20 Rℳ, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 GR. Zu beziehen durch R. v. Decker’s Ver⸗ lag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 27. Januar 1940.
Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches. Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 28. Januar bis 5. Februar. Staatsoper:
Sonntag, den 28. Januar. Ein Maskenball. Leitung: Schüler. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 29. Januar. Bohéme. Musikaäl. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. 8 3 8 Dienstag, den 30. Januar. In der Neuinszenierung: Figaros
Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ Uhr. Mittwoch, den 31. Januar. La Travigte usikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr
deutschen Gebietsteilen.
Musikal.
2. 2
Zeitgemäße Fragen der Devisenbewirtschaftung: „Warenverkehr“.
In der Vortragsfolge „Zeitgemäße Fragen der Devisen⸗ bewirtschaftung“, veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft für “ aft im Haus des Deutschen Handwerks, Berlin, behandelte Regierungsrat Dr. Albrecht, Reichswirt⸗ schaftsministerium Berlin, das Thema „Warenverkehr“. Der Vortragende wies darauf hin, daß England und Frankreich bereits vor dem Kriege kriegswirtschaftliche Bestimmungen für den Handel mit Deutschland vorbereitet hatten. In England er⸗ ging bereits am 5. September 1939 das Gesetz über den Handel mit dem Feinv. Frankreich hatte schon am 1. September 1939 Gerordnungen über die wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutsch⸗ land erlassen. Als Gegenmaßnahmen erließ Deutschland darauf⸗ 8 durch den Runderlaß des Reichswirtschaftsministeriums
r. 130/39 D. St. vom 2. November 1939 ein Zahlungsverbot gegenüber feindlichen Ausländern. Es durften hiernach Zahlun⸗ en in freien Devisen an Personen oder zugunsten von Personen, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung im feindlichen Ausland haben, nicht mehr geleistet wer⸗ den. Untersagt wurden ferner Bardevisenzahlungen, wenn bekannt war, daß die Zahlungsempfänger Staatsangehörige der genann⸗ ten Länder oder Unternehmen, die von Staatsangehörigen oder Unternehmen dieser Länder beherrscht werden, sind. Unberührt von diesem Zahlungsverbot blieben zunächst Reichsmarkzahlungen u. a. auf Ausländer⸗Sonderkonten für v Ir diesem Fall kommt eine Weiterleitung an den ausländischen Be⸗ re iggen nicht in Betracht. Das im Runderlaß 130/39 D. St. enthaltene Zahlungsverbot ist durch die Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 ver⸗ schärft worden. Die Verordnung enthält in § 5 ein Zahlungs⸗ verbot, nach dem es verboten ist, mittelbar oder unmittelbar Zahlungen an Feinde nach dem Ausland, und zwar sowohl nach dem feindlichen als auch nach dem neutralen Ausland, in bar, mit Wechseln oder Schecks, durch Ueberweisung oder in sonstiger Weise zu leisten. Des weiteren ging der Vortragende auf die Möglichkeit ein, für in Freihäfen oder auf Zollagern liegende Waren, die feindlichen Ausländern gehören, einen Abwesenheits⸗ pfleger einzusetzen und diese Waren dem innerdeutschen Verbrauch
zuzuführen, Die Grundlage hierzu gibt die Verordnung über die
Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 und die Durch⸗ EEö1¹“ Die Einfuhranträge sind an die höhere Verwaltungsbehörde, z. B. in Berlin an den Polizeipräsidenten, in Preußen an den Regierungspräsidenten, heranzubringen. Die öhere Verwaltungsbehörde stellt bei dem Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk die im Eigentum des feindlichen Ausländers be⸗ findliche Ware lagert, einen Antrag auf Einleitung der Abwesen⸗ schaft Auf diese finden dann weiterhin die für die ormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Berliner Börse am 27. Januar.
Auch am Sonnabend war die Kursbewegung an den Aktien⸗ märkten trotz verhältnismäßig kleiner Umsätze erneut nach oben Ferichier. Für diese Entwicklung waren die Momente, die schon in
en letzten Tagen entscheidend für die Kursgestaltung gewesen sind, weiterhin ausschlaggebend, so insbesondere die günstigen Meldun⸗ gen aus der Wirtschaft und die flüssige Geldmarktlage.
Am Montanmarkt fielen Maxhütte und Stolberger Zink durch Besserungen um je 3 % auf. Harpener lagen % höher. Mannesmann und Rheinstahl wurden um 5 ℳ %o heraufgesetzt, während Ver. Stahlwerke unverändert blieben. Am Braun⸗ kohlenaktienmarkt stellten sich Dt. Erdöl bei der Eröffnung um 1 % höher, konnten diesen Gewinn aber alsbald verdoppeln. Von Kaliwerten kamen Wintershall 3 % höher zur Notiz. lzdetfurth gaben andererseits 14¼ % her. In Kali Chemie wurde die Noti erneut ausgesetzt. Von chemischen Papieren stiegen Farben 28 175 ¼ gegen 174 ¾. Rütgers stellten sich um % % niedriger. Bei den Gummi⸗ und Linoleumaktien gewannen Conti Gummi . Von Elektro⸗ und Versorgungswerten gaben ledigli 1w harlotte Wasser um und EW⸗Schlesien um 8 nach. mhe G Besserungen um je % % ein. Accumulatoren, Siemens schin vhles Gas wurden um je *½ P heraufgesetzt. Bei den Ma⸗ 8 ernafssiclen lagen Demag um 19% 9 niedriger, hingegen
gaank renstein um und Dt. Waffen um 1 ¼ P an. 8 2
Pta vsee verloren Dt. Eisenhandel und bei den Zenstoff⸗ “ schaffenbunger je 1 ½ 9%. Im gleichen Ausmaße befestigt Füͤdmuß ü t. Zucker. Westdt. Kaufhof ermäßigten um 1 % t.
8 3 bs *¼ und Zellstof —— 9 *% höher bewertet.
r afe unterlagen die Aktienkurfe bei verhältnismäßig t meist nur kleinen Schwankungen nach beiden
Donnerstag, den 1. Februar. Ballett⸗Suite Tanz ums Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Joan von Zarissa. 20 Uhr. 1 Freitag, den 2. Februar. In der Neuinszenierung: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20. Uhr. — Sonnabend, den 3. Februar. Rigoletto. Musikal. Leitung:
Heger. Beginn: 20 Uhr. 1 Sonntag, den 4. Februar. Die Zauberflöte. Musikal. Der fliegende Holländer.
Leitung: von Karajan. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 5. Februar. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20. Uhr. Schauspielhaus: Sonntag, den 28. Januar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Ausverkauft. 8 Montag, den 29. Januar. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ½ Uhr. 1 Dienstag, den 30. Januar. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ½ Uhr. 8 Mittwoch, den 31. Januar. Maß für Maß. Beginn: 19 hr. Donnerstag, den 1. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 2. Februar. Ma Hfü r Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 3. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 4. Februar. Der zerbrochene Krug. 3 ½ Minutenin Grüneberg. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 5. Februar. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ½ Uhr. Kleines Haus:
Sonntag, den 28. Januar. Liebesbriefe. Beginn: 19 ½ Uhr.
Montag, den 29. Januar. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 19 ½ Uhr.
Dienstag, den 30. Januar. Das kleine Beginn: 19 ½ Uhr. 8
Mittwoch, den 31. Januar. Liebesbriefe. Beginn: 19 ½ Uhr.
Donnerstag, den 1. Februar. Minna von Barnhelm. Beginn: 19 ½ Uhr.
Freitag, den 2. Februar. Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 19 ½ Uhr.
Sonnabend, den 3. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 19 ½ Uhr.
Sonntag, den 4. Februar. Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 19 ½ Uhr.
Montag, den 5. Februar. Der Ritter
Hofkonzert.
vom Mirakel.
Beginn: 19 ½ Uhr.
Keine unerlaubte Warenabgabe auf die Kleider⸗ karte. — Auch der Verbraucher macht sich strafbar.
Die Kaufleute des Textil⸗Einzelhandels sind, wie die Wirt⸗ schaftsgruppe Einzelhandel mitteilt, von ihrer Organisation er⸗ neut nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, daß es streng untersagt ist, Abschnitte der Reichskleiderkarte vor den auf ihnen aufgedruckten Fälligkeitsterminen an unehmen und dafür den Verbrauchern Ware auszuhändigen. Ein Vorgriff auf die dafür vorgesehenen Abschnitte ist nur gestattet, um die An⸗ schaffung eines größeren Bekleidungsstückes etwa eines Anzuges, zu ermöglichen. Die Artikel, für die ein Vorgriff üeelgsen ist, sind. Febn festgelegt. Die Kleiderkarte enthält Erläuterungen
arüber.
Auf die Reichskleiderkarte dürfen nur Waren abgegeben werden, die für den Inhaber der betreffenden Karte bestimmt sind. Es ist also beispielsweise verboten, auf eine Männerkarte ein Paar vebersef abzugeben. Beim Verkauf von Waren auf Grund der Kleiderkarte ist weiterhin darauf zu achten, daß die vorgeschriebene Anzahl von Kartenabschnitten abgetrennt wird. Der Kaufmann macht sich strafbar, wenn er hierbei un⸗ korrekt verfährt und Ware vrchäneict. wenn die Abschnitte nicht voll ausreichen. Aber nicht nur der Kaufmann, sondern auch der Verbraucher wird strafbar, wenn die Bestimmungen, die für die Kleiderkarte gelten, nicht genau eingehalten werden. Er muß deshalb alles unterlassen, was geeignet ist, den Kaufmann und seine Angestellten zu einer Umgehung der bestehenden Vorschriften zu verleiten.
Exportförderung zur Leipziger Frühjahrs⸗ messe 1940. “
Die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 (3. bis 8. März) wird vor allem der Pflege und Förderung des Geschäfts mit den neutralen Ländern dienen. Damit eine reibungslose Abwicklung der zu erwartenden Exportaufträge gesichert ist, wird wiederum der größte Teil der dem Auslandsgeschäft dienenden Auskunftsstellen im „Messedienst“ zusammengefaßt sein, der in unmittelbarer Nachbar⸗ schaft des Leipziger Meßamts — Leipzig C1, Katharinen⸗ straße 10/12, I. Stock — seinen Sitz hat. Rund 35 amtliche, halb⸗ amtliche und kaufmännische Auskunfts⸗ und Beratungsstellen sind im „Messedienst“ räumlich untergebracht, wodurch Ausstellern und Einkäufern der Messe Gelegenheit gegeben wird, sich ohne Zeit⸗ verlust über Zölle, Devisenvorschriften, Kontingentsbestimmungen, Bezugsquellen usw. gleichzeitig beraten zu lassen. Die entsprechen⸗ den Auskünfte werden in allen Handelssprachen erteilt.
Seiten. Dabei waren weiterhin Besserungen in der Mehrzahl. Siemens stiegen sogar um 1 %, während Farben von 175 ¾ auf 174 4 zurückgingen.
Gegen Ende des Verkehrs war die Kursentwicklung bei ge⸗ ringen Veränderungen gegenüber dem Verlaufstande uneinheit⸗ lich. Farben schlossen mit 174 % gegen 174 ¾ am Vortage.
Im Kassaverkehr gewannen von Banken Berliner Kassen⸗ verein und Schleswig⸗Holsteinische Bank je ½ %. Bei den Hypo⸗ thekenbanken lagen Deutsche Centralboden ¾ % schwächer und Hamburger Hyp. ¾ P fester. Von Kolonialpapieren zogen Neu⸗ guineg um 2 % an. 8
Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien standen Besserungen von 2 bis 2 ¼ ungefähr in gleicher Anzahl ebenso große Verluste gegenüber. .
Von Steuergutscheinen I waren Dezember und Januar mit 99,87 ½ — 99,90, nach 99,90 behauptet, Februar und März je 2 ½ Pfg. fester, April und Mai bewegten sich mit 99,60 bis 99,62 % nach 99,62 ¾% in der Nähe des letzten Standes. Steuergutscheine II. stiegen durch⸗ um je 1 ℳ%.
Für den Kassarentenmarkt brachte der Wochenschluß heine wesentlichen Aenderungen der Marktlage mehr. s gilt sowohl sr die weiter gesuchten “ als auch für die unein⸗
eitlichen Liquidationspfandbriefe, desgleichen für Kommunal⸗ obligationen, Stadt⸗ u Provinzanleihen. verosans I ermäßigten 8 um ¼ . Von Altbesitzemissionen waren einprovinz nach use um 1 % schwächer. Staats⸗ und eee blieben
gehalten, ebenso Reichsanleihen. Von auslosbaren 122 anweifungen lagen 97er I. Folge und 86er III. Folge um je %½ fester. Industrieobligationen waren mit Ausnahme von Farben (— 1) E 1
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 4 % belassen.s
Musikal. Leitung: Egk. Beginn:
vorgenommen.
WBerliner Börse vom 26. Januar.
Der Grundton an den Aktienmärkten war auch am Freitag reundlich, obwohl bei Festsetzung der ersten Kurse sich auch viel⸗ ach leichte Einbußen ergaben. Die nach wie vor flüssige Geld⸗ marktlage führt weiterhin zu Anlagekäufen, andererseits werden in Anbetracht des durch die letzten Steigerungen fast 5 nicht unerheblich erhöhten Kursstandes auch Abgaben Abgesehen vom Kaliaktienmarkt waren vorerst
keine über 1 ½ % hinausgehenden Veränderungen zu verzeichnen. Bei den Montanen lagen Rheinstahl und Buderus je , ferner Vereinigte Stahlwerke ½ . gebessert. Hoesch und Mannes⸗ mann büßten je v⅛ % ein. Am Braunkohlenaktienmarkt wurden Ilse⸗Bergbau 1 ½ % herauf⸗, Ilse hin egen im gleichen Ausmaße herabgesetzt. Das gleiche Bild boten Ka⸗ iaktien, von denen Wintershall 2 % gewannen, Salzdetfurth den gleichen Prozentsatz verloren. In Kali⸗Chemie wurde die Notiz aus⸗ gesetzt, die Kurstaxe lautete ca. 174—175. Von chemischen Werten zogen Farben erneut an und erreichten 173 % gegen 172 1. ütgers stiegen um ½ T. Gummi⸗ und Linoleumwerte und Textilanteile lagen ruhig und kaum verändert. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten hatten EW⸗Schlesien und Dessauer Gas mit Steigerungen von M bzw. % % die größten Veränderungen. HEW büßten ½ % ein. Am Autoaktienmarkt stellten sich Daimler um 1 % % höher. Bei den Maschinenbaufabriken ermäßigten sich Rheinmetall Borsig um ½, Demag und Dt. Waffen je um 1¼ . Berliner Maschinen gewannen hingegen 1 %. Zu erwähnen sind
noch Hotelbetrieb mit + 1, Feldmühle mit † ℳ und Schult⸗
heiß mit — 1 %.
Im Verlaufe kam es an den Aktienmärkten vielfach zu einer nennenswerten Befestigung. U. a. 89 en Dt. um 3 %, Wintershall nochmals um 2 %, Berliner Maschinen um 1 ½ % und Bemberg um 1 ¼ %. Farben waren auf 174 ¾ (+ 1 %) befestigt. Von den erst später notierten Papieren lagen bei⸗ spielsweise Maxhütte um 2 ½ und Harpener um 2 % fester.
Gegen Ende des Verkehrs erfolgten verschiedentlich wieder kleine Abgaben, so daß die höchsten Tageskurse nicht immer bis zum Schluß behauptet werden konnten. Während Felten au 151 ½ und BMW auf 148 ½ 2 gingen Bemberg schließli wieder auf 141 ½ nach 142 ¼ im Verlaufe zurück. Auch Farben, die zeitweise bei 175 lagen, schlossen mit 174 ¾.
Im Kassaverkehr waren Banken und Hypothekenbanken z. T. eine Kleinigkeit fester. Auch Kolonialaktien kamen meist boger an, Doag um 2 ¼ %. Otavi büßten hingegen ¾¼ Rℛℳ ein. Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien sah man, soweit Veränderungen eintraten, fast durchweg Steigerungen von 1 —3 %. 3 ½ % gewannen Hildebrandt⸗Mühlen, 3 ¾ % Nordsee⸗Hochsee. Gerresheim⸗Glas lagen hingegen um 3 ½ % schwächer. Von “ befestigten sich Hamburg⸗Süd um 1 ¼ und Hansa⸗Dampf um 11⁄2 %.
Von Steuergutscheinen I blieben Dezember, Januar und Februar unverändert. März, April und Mai waren um je 2 ½ Pfg. schwächer. Steuergutscheine II gewannen durchweg ½ %.
Von variablen Renten wurde die Altbesitzanleihe auf 140,60 gegen 140,30 heraufgesetzt. Die Gemeindeumschuldung notierte unv. 95,40 %. Reilgsbahrnworzüge ermäßigten sich um ¼ % auf 126 ¾.
Am Kassarentenmarkte hat sich die Lage für Hypotheken⸗ pfandbriefe, Kommunalobligationen, Liquidationspfandbriefe und Stadtanleihen gegenüber dem Vortag kaum geändert. Delosama 1 und II verloren je ¼, Provinz⸗, Staats⸗ und Reichsanleihen waren gehalten. Am Markt der Industrieobligationen bröckelten die hoch im Kurse stehenden Emissionen eher ab. Mit eine
Steigerung sind dagegen Farbenbonds hervorzuheben, die 134 ½
nach 133 ⁄& notierten.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ % belassen.
Am Geldmarkte waren die Sätze für Blankotagesgeld mit 1 — 2 % unverändert. 8 .
8 Erste Sitzung des Gesamtvorstandes
der Wiener Börse. 8
Wien, 26. Januar. Am 25. Januar fand die erste Sitzu des Gesamtvorstandes der Wiener Börse 1 an ” 88 Referent für das Börsenwesen im Reichswirtschaftsministerium und Reichskommissar für die Berliner Börse, Dr. Köhler, teilnahm. Börsenpräsident Dr. Fritscher gab zunächst einen Ueberblick über die Entwicklung der Wiener Börse seit dem Um⸗ bruch und über ihre wirtschaßtliche Funktion im nationalsozia⸗ listischen Staate. Der Vorsitzende der Warenbörse und Stellver⸗ treter des Börsenpräsidenten, Kommerzialrat Riedl, zeigte rich⸗ tunggebend die Bedeutung und den Wirkungskreis der Wiener Warenbörse für den gesamten großdeutschen Staat und insbe⸗ sondere für Wien auf, wobei er auf die alten Beziehungen Wiens zum Südosten hinwies. Minister Dr. Fischböck sprach als Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer in Wien über die jetzt durch die Rechtsangleichung bewirkte Eingliederung der Wiener Börse in die Industrie⸗ und Handelskammer, die vom Gesichtspunkte der Vereinheitlichung und Zusammenfassung aller Wirt Feststärperschaften geboten sei. Die Börse 55 kein Sonderleben zu führen, sondern ihre bedeutsame Aufgabe im Zu⸗ sammenklange mit der vEö zu erfüllen⸗
Reichskommissar Dr. Köhler gab hierauf in übersichtlicher Weise eine Darstellung der durch die Rechtsangleichung an das Altreich in der Ostmark durchgeführten Neuerungen auf dem Gebiete des Börsenwesens. Er begründete eingehend die Not⸗ wendigkeit einer Wertpapierbörse auch für den nationalsozia⸗ listischen Staat, der weder in der Friedens⸗ noch in der Kriegs⸗ wirtschaft auf die Wertpapierbörse verzichten könne. Die Erfah⸗ rung habe bewiesen, 52 Wertpapierbörsen auch in der Kriegs⸗ 5 ihre Aufgabe im Rahmen des Kapitalmarktes voll erfüllen. Die mancherorts bestandenen Befürchtungen gegen das Offen⸗ S der Börsen im Kriege hätten sich als unbegründet er⸗ wiesen.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 23. Januar 1940. Aktiva. R.ℳ 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen.. 77 158 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs 10 810 149 000 1 „Wertpapieren, die gemäß § 18 1 Ziffer 3 angekauft worden sind (beckungsfähige Wertpapiere) .. Lombardforderungen.... 8 „ deutschen Scheidemünzen . . . . 4 Rentenbankscheinen . . .. sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven...
487 810 009 26 207 000 402 756 000
182 239 391 470 1 576 717 150 000 000
87 353 494 77
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