eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1940. S.
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2. Oppenheimer, Siegfried, geb. am 5. November 1924 in Nürnberg, 1 Owerynski, genannt Koehler, Carl, 26. Dezember 1884 in Rendsburg, 8
Owerynski, Hermine Sophie Minna, geb. Böß⸗ mann, geb. am 6. Oktober 1883 in Clausthal,
annes, Friedrich Gustav, geb. am 23. September 900 in Essen, Siegfried Israel, geb. am 12. Februar 1892 in Stettin 1 Pincus, Erla, gab⸗ Fechtner, gesch. Biesenthal, geb. am 4. September 1897 in Stolzenhagen, Rochocz, Heinz Israel, geb. am 3. November 1903 in Potsdam, 8
Rochocz, Ruth Sara, geb. Pagelsohn, geb. am 4. Oktober 1912 in Landsberg’/Warthe, Rosenthal, Josef, geb. am 9. August 1899 in Würzburg,
Rosenthal, Erna Amalie Anna Martha Gertrud, geb. Mießnet, geb. am 2. November 1901 in Dämnitz
8
(Mecklenburg⸗Schwerin), Ruüuez, Ludwig Ferdinand, geb. am 10. Mai 1885 in München, . Ruez, Zdenka, geb. Mariska, geb. am 8. Februar 1883 in Meronitz (Böhmen), 8
124. Ruez, Ludwig, geb. am 21. August 1910 in München,
125. Sabor, Hans Israel, geb. am 21. Juli 1903 in Erfurt,
126. Saefkow, Theodora, geb. Brey, geb. am 11. No⸗ vember 1909 in Gelsenkirchen, .
Seebach, Edmund Karl Heinrich, geb. am 30. No⸗ vember 1904 in Bremen, Servos, Meta Sara, geb. am 25. Juni 1918 in Anrath (Krs. Kempen),
9. Siesel, Louis, geb. am 19. Juni 1879 in Ober⸗ Mockstadt (Krs. Büdingen), 8 Siesel, Wilhelmine, geb. Gottlieb, geb. am 29. Mai 1873 in Nahbollenbach,
Simonstein, Gertrud, geb. am 3. September 1907 in Berlin,
32. Simonstein, Kurt, geb. am 28. Juli 1901 in Berlin, 8 Schenkolewski, Meier, geb. am 7. Februar 1904 in Hamburg,
Schiftan, Adolf Israel, geb. am 13. März 1890 in Karlsmarkt (Krs. Brieg), 5. Schiftan, Paula Sara, geb. Schüftan, geb. am 25. August 1895 in Schwierz (Krs. Namslau), Schlesinger, Walter Israel, geb. am 6. August 1906 in Delitzsch (R.⸗B. Merseburg), Schmeer, Helmuth Ludwig, geb. am 16. Dezember 1916 in Kirkel⸗Neuhäusel (Krs. Homburg), „Schmul, Leo Israel, geb. am 19. Juli 1904 in Schlochau / Westpr.,
139. Schönfeld, Julius Friedrich Israel, geb. am 15. Januar 1890 in Neustadt a. d. Weinstraße,
140. Schüler, Berthold Israel, geb. am 17. September 1887 in Düsseldorf,
141. Schüler, Ludwig⸗Hans Israel, geb. am 28. August 1920 in Düsseldorf, 142. Schüler, Lore Sara, geb. am 29. Juli 1925 in Sesre 143. Schüler, Ernst Israel, geb. am 26. Februar 1882 in Düsseldorf, . 144. Schüler, Alice Sara, geb. Cohn, geb. am 30. Juli 1889 in Magdeburg,
145. Schüler, Hilde Sara, geb. am 18. Februar 1911 in Düsseldorf,
146. Steinthal, Hugo, geb. am 27. Juli 1893 in Saar⸗
— brücken⸗St. Johann,
147. Steinthal, Vally Marie Rosa, geb. Karfunkel⸗ stein, geb. am 7. Februar 1895 in Breslau,
148. Steinthal, Erna Klara, geb. am 1. Mai 1926 in Saarbrücken,
149. Steinthal, Peter Josef, geb. am 8. Dezember 1927 in Saarbrücken,
150. Steinwasser, Martin Israel, geb. am 15. Fe⸗ bruar 1876 in Wanne⸗Eickel,
151. Steinwasser, Meta Sara, geb. Heimann, geb. am 5. September 1880 in Mülheim/Ruhr,
152. Steinwasser, Mathilde Ellen, geb. am 23. Juli 1913 in Mülheim/ Ruhr,
153. Stöckl, Johann Baptist, geb. am 31. waen 1909
geb. am
in St. Leonhard (Gde. Kling, Krs. Wasserburg), Strauß, Gottfried, 15. Juni 1907 in Kulmbach,
e Irene, geb. Meyer, geb. am 10. November 1911 in Mülheim Ruhr,
geb. am
Se Julius Israel, geb. am 1. September 1895 in Bad Kreuznach, Striemer, Sidonie Sara, geb. Mittwoch, geb. am 14. November 1881 in Schrimm, Striemer, Edgar Israel, geb. am 14. Januar 1906 in Berlin, 159. Tuchscheerer, Emil Gdwin, geb. am 13. Januar 1899 in Ansprung b. Zöblitz/Sachsen, 160. Wolfsky, Fritz, geb. am 30. März 1914 in Berlin⸗ Wilmersdorf, 161. Zirker, Max, geb. am 25. Februar 1891 in Wy⸗ chanow (Krs.
Berlin, den 25. Januar 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.
Erlaß über Kurzarbeiterunterstützung.
Vom 24. Januar 1940.
Nach der eener Regelung konnte Kurzarbeiterunter⸗ stützung nur den Volksgenossen gewährt werden, die in einer Doppelwoche wegen Arbeitsmangels weniger als 80 Arbeits⸗ stunden beschäftigt waren. Die Unterstützung betrug nach dem Familienstand 50 — 100 v. H. des . ieds zwischen dem tatsächlich erzielten und demjenigen Arbeitsentgelt, das in 80 Stunden erzielt worden wäre (§§ 4 u. 5 der Verord⸗ nung über Kurzarbeiterunterstützung vom 18. September 1939, Reichsgesetzbl. I S. 1850).
Diese Regelung war abgestellt auf eine normale Arbeits⸗ zeit von 48 Stunden in der Woche. Um insbesondere auch in
denjenigen Fällen eine ausreichende Kurzarbeiterhilfe zu ge⸗ währen, in denen die betriebsübliche Arbeitszeit über 48 Stun⸗ den hinausgeht, lasse ich zu, daß die Kurzarbeiterunterstützung bereits gewährt wird, wenn der Kurzarbeiter weniger als 96 Stunden in der Doppelwoche arbeitet; jedoch ist Voraus⸗ setzung für die Unterstützung, daß mindestens ein Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit für den Kurzarbeiter wegen Arbeitsmangels ausfällt. Die Kurzarbeiterunterstützung be⸗ trägt für die Doppelwoche 50 v. H. des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und fünf Sechstel des Entgelts, das der Kurzarbeiter in der betriebsüblichen Arbeits⸗ eit erzielt hätte. 8 jeden Angehörigen des Kurzarbeiters, er von ihm unterhalten wird, erhöht sich die Kurzarbeiter⸗ unterstützung um 10 v. H. dieses Unterschieds, bis fünf Sechstel des vollen Arbeitsentgelts für die betriebsübliche Arbeitszeit in der Doppelwoche erreicht sind. Als betriebsüblich gilt die Arbeitszeit, die in den letzten vier Wochen vor der Kurzarbeit bestand. Die Vorschrift über die Höchstsätze der Kurzarbeiter⸗ unterstützung (§ 5 Abs. 3 der Verordnung über Kurzarbeiter⸗ unterstützung) ist bis auf weiteres nicht anzuwenden. In der Anzeige nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über Kurzarbeiter⸗ unterstützung hat der Führer des Betriebs zu bestätigen, daß von der Mehrarbeit der Gefolgschaft weniger als fünf Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit und weniger als 96 Stunden gearbeitet wird. Im übrigen bleiben die Vorschriften der Verordnung unberührt.
Diese Regelung gilt mit Wirkung vom Beginn der Lohn⸗ woche oder, wenn Kurzarbeiterunterstützung bereits gezahlt wurde, vom Beginn der Doppelwoche an, in die der 22. Ja⸗ nuar 1940 fällt.
Berlin, den 24. Januar 1940.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Beisiegel.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. 5. 1939 (RGBl. I S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. 7. 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sude⸗ tengau vom 29. 8. 1939 — III Wi / Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der
1. Dr. Emil Heller, geb. 13. 2. 1894 zu Lobositz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau,
2. Paul Glaser, geb. 5. 5. 1883 zu Teschnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,
3. Erich Wittenberg, geb. 2. 5. 1901 zu Aussig, und seiner Ehefrau Julie, Gertrude, geb. Hirsch, geb. 1 1909 zu Dux, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Aussig,
Max Freund, geb. 16. 7. 1876 zu Teplitz⸗Schönau, uletzt wohnhaft gewesen daselbst,
Robert Wassermann, geb. 2. 8. 1889 zu Weiß. Podol, und seiner Ehefrau Karoline, geb. 31. 3. 1895 zu Reichenberg, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,
.Otto Wahle, geb. 29. 7. 1869 zu Prag, und seiner Ehefrau Adelheid geb. Slappel, geb. 20. 5. 1877 zu Fesber. beide zuletzt wohnhaft gewesen in Tevplitz⸗ Schönau, —
Siegmund Urabin, geb. 5. 1. 1899 zu Gablonz, zu⸗
88 wohnhaft gewesen daselbst,
Theodor Steier, geb. 30. 11.1876 zu Gablonz, zu⸗
letzt wohnhaft gewesen daselbst,
„Friedrich Lederer, geb. 10. 11. 1878 zu Böhm. v und seiner Ehefrau Ida, geb. Strenitz, geb. 1. 5. 1891 zu Jungbunzlau, beide zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Teplitz⸗Schönau,
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 18. Januar 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.
Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Papier und Verpackungst (Beschränkung der Bevorratung.)
Vom 27. Januar 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 9 vom 18. er d. 1939 (RGBl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachun sstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in erbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) ordne ich mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers an:
§ 1.
Gewerblichen Unternehmungen, Behörden und Dienst⸗ stellen jeglicher Art ist die Bevorratung mit Papier und Pappe aller Sorten über einen voraussichtlichen Bedarf von mehr als 3 Monaten und die Bestellung über einen Verbrauch von 3 Monaten hinaus verboten.
Das Verbot hat die Wirkung, daß Bestellungen so lange nicht vorgenommen werden dürfen, als der Bestand an bereits bestellten, aber noch nicht ausgelieferten Aufträgen die oben⸗ genannten Höchstmengen übersteigt.
Lieferungsfristen bereits erteilter Aufträge müssen den Bestimmungen von Absatz 1 angepaßt werden.
Die Regelung betrifft nicht die NSDAP. und ihre Glie⸗ derungen. Hierfür wird der Herr Reichsschatzmeister eine ent⸗ sprechende Anorbnung erlassen.
88. Eine Bevorratung über den in 8 1 eenannten Zeitpunkt hinaus ist nur mit Genehmiguig der Redchsstelle für Papier zulässig. Diese kann erteilt werden, wenn der normale Ge⸗ schaͤfts trieb nachweislich eine größere Lagerhaltung erforder⸗
lich macht. 84 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den Vorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 5
Diese Anordnung tritt am Ta e nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzei 3 P anzeiger in Kraft. v11.“
Berlin, den 27. Januar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungs Dorn.
übs⸗
— Anordnung V 33 er Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Meldepflicht und Veräußerungsbeschränkung für Edelsteine, ddeeeehslinh und echte Perlen) . vom 29. Januar 1940. “
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger d Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81 Begriffsbestimmung.
Unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen rohe und geschliffene Diamanten für Schmuckzwecke; natürliche, rohe und geschliffene echte Rubine, Saphire, Smaragde, Chryso⸗ berylle, Alexandrite, Saphir⸗Katzenaugen, Chrysoberyll⸗ Katzenaugen und Zirkone, echte I“ mit Ausnahme von bereits gefaßten Steinen und Perlen und von Perlenschnüren.
Meldepflicht. 8
(1) Wer gewerbsmäßig die im § 1 genannten Waren be⸗ oder verarbeitet oder wer gewerbsmäßig hanät handelt, hat der Reichsstelle für Waren verschiedener Art, Berlin SW 68, Hede⸗ mannstr. 10, den am Tage des Inkrafttretens dieser Anord⸗ nung im Reichsgebiet mit Ausnahme des Protektorats Böh⸗ men und Mähren vorhandenen Bestand zu melden ohne Rück⸗ sicht darauf, ob ihm die Waren gehören oder ob er sie für einen Dritten in Verwahrung hat.
Reichsstelle anzufordern. 1
§ 3 . Veräußerungsgenehmigungen.
(1) Die in § 1 aufgeführten Waren dürfen nur mit Ge⸗ nehmigung der Reichsstelle veräußert werden.
(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.
(3) Vordrucke für Anträge auf Benehmtgung zur Ver⸗ eer ungefaßter Steine und Perlen sind bei dor Neichs⸗ stelle anzufordern. 8 “
““ 11““ Strafbestimmung.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung allen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkerr.
§ 5 Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. 1e.“
Berlin, den 29. Januar 19404.ͤ
auftragte für Waren verschiedener Art. Heimer.
—
2. Bekanntmachung Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstoffen) vom 26. Januar 1940.
Gemã für Bemah af vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) wird bekanntgemacht:
1. Gemäß §§ 5, 7 Absatz 2 der Anordnung 61 der
Reiichsstelle für Lederwirtschaft wird unter den in
Ziffer 3 aufgeführten Auflagen als Austauschgerb⸗
stoff zugelassen: Gerbstoff V,
Hersteller: Oranienburger hemische Fabrik A.⸗G., Berlin⸗Charlottenburg.
2. Die Zulassung erfolgt nur für die Lederklasse IIIt De.,8 181 en der Häutegruppen F und G. .
8. Ziffer 3 der 1. Bekanntmachung der Reichsstelle für ederwirtschaft zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstoffen), im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 15. Dezember 1939 gilt entsprecherdd.
Berlin, den 26. Januar 1940. 88
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. vonder Decken. b
—
Bekanntmachung.
Die am 27. Januar 1940 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Ve Eegung der 8ge,ec Kxieg. beschädigten u Heisge eee liebenen im Protektorat B und Mähren. Vom 30. D. ers zur ; hrung
Vene nhan zur Einfühvung des Gesetzes zur Bekäͤmp der Geschlechtskrantheiten in der Ostmark. Vom 28. Januar Was
Verordnung über den Grunderwerb durch Ausländer in 8c Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 23. Januar d940,
8
S
6 Vordrucke für die Bestandsmeldungen sind bei der
§ 6 Absatz 1 der Anordnung 61 der Reichsstelle
8
“
8
kaltgewalztes Bandeisen 16 fres. je Tonne.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1940.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren⸗ 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. 8
Berlin NW 40, den 29. Januar 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung. ““ In Ergänzung der Bekanntmachung der H ndelsvertre tung der UdSSR. in Deutschland, Berlin W 15, Lietzen⸗
burger Straße 11, im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1934 erhalten: das Recht der ersten Unterschrift: Herr Alexander Sosunov, Bevollmächtigter der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland in Prag,
das Recht der zweiten Unterschrift: Herr Pjotr Uljanov, Hauptbuchhalter des Bevoll⸗
Preisbildung und Sozialpolitik.
Ministerialdirektor Dr. Flottmann voeröffentlicht im Reichsarbeitsblatt Nr. 3 einen Artikel über Preisbildung und Sozialpolitik. Wir entnehmen diesem Artikel folgenden Auszug, in dem sich Dr. Flottmann mit der Beurteilung lohnpolitischer Maßnahmen seitens des Reichskommissars für die Preisbildung befaßt:
Bei der Beurteilung ’ Maßnahmen hat die Preisbehörde immer von der Fragestellung auszugehen, ob der im Einzelfall gewährte Lohnvorteil nicht im Wege der Kaufkraft⸗ minderung mehr als aufgehoben wird und sich infolgedessen vom sozialpolitischen Gesichtspunkt aus gesehen schädigend auswirkt. Grundsatz muß sein, daß Veränderungen des Arbeitseinkommens, ofern e sich als notwendig herausstellen, nur kontrolliert vor sch gehen sollen. Die Durchführung dieses Grundsatzes war fehn nur in beschränktem Umfange sichergestellt. Da die staat⸗ iche Wirtschaftsführung gewisse Vorgänge des Wirtschaftsablaufs unbeaufsichtigt ließ, war das Gesetz von Angebot und Nachfrage mit der ihm eigentümlichen Bewertung knapper Wirtschaftsgüter nicht völlig außer Kraft gesetzt. So brachte der Wirtschaftsausbau in einzelnen Wirtschaftszweigen einen besonders starken Bedarf nach Arbeitskraft mit sich, der zu einer fortschreitenden tatsächlichen ““ des Tariflohnsystems führte. Es bestand die Gefahr, ”S wisse Gruppen Lohnerhöhungen “ für die kein wirklich begründeter Anlaß bestand. Diese Lohnerhöhungen erfolgten insoweit auf Kosten der anderen Einkommensempfänger, als sie Preiserhöhungen auslösten. Mit einer rein passiven Ein⸗ stellung der Preispolitik solchen Erscheinungen gegenüber ist es allerdings nicht getan. Erkennt man dem Gesetz von Angebor und Nachfrage auf gewissen Gebieten Geltungskraft zu, so besteht die Gefahr, daß die damit ausgelösten wirtschaftlichen Kräfte 8 letzten Endes stärker erweisen als die staatlichen Schutzwälle. Der Preiskommissar hat es daher als seine Pflicht angesehen, auf die Gestaltung der Preisbestimmungsgründe aktiven Einfluß zu nehmen und die zuständigen Wirtschaftsressorts auf die nach seiner Auffassung vorhandenen Möglichkeiten der Abhilfe hinzuweisen. Er war sich der Tatsache bewußt, daß die Entwicklung mit reinen Preismaßnahmen allein nicht in die richtigen Bahnen zurück⸗ zulenken war.
Die Forderung des Reichskommissars nach Abhilfe entsprach sowohl sozial⸗ als 299, wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten. Sozialpolitisch gesehen handelte es sich um die Verhinderung einer ungerechten und vom einzelnen Volksgenossen nicht ver⸗ standenen Einkommensverschiebung. Wirtschaftspolitisch gesehen brachte diese Entwicklung die Gefahr einer Erhöhung des Kosten⸗ gefüges und einer Geldentwertung mit entsprechender Kaufkraft⸗ zerrüttung mit sich, Probleme, mit denen sich die staatliche Preis⸗ politik ständig auseinanderzusetzen hatte.
Die zur Bekämpfung dieser Erscheinungen in den beiden letzten Jahren gemachten Vorschläge haben samtlich eine Inten⸗ sivierung und Vertiefung der staatlichen Wirtschaftsführung zum
mächtigten der Handelsvertretung der UdSSR. in
Deutschland in Prag.
Berlin, den 26. Januar 1940.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung.
Lebedew.
Nr. 3 des Reichsministerialblatts vom 26. Januar 1940 ist soeben und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu 8z Inhalt: Konsulatwesen: RRngen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. — Bestellung zum Konsularagenten. — Polizeiwesen: Bekannt⸗ machung über die Erklärung von Nordseeinseln zu Sicherungs⸗ bereichen. — Schiffahrt: Bestrafung von Uebertretungen schiff⸗ fahrtpolizeilicher Vorschriften im Reichsgau Sudetenland. — Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Bewertung be⸗ bauter Grundstücke im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. — Bekanntmachung über die Einheitsbewertung des land⸗ un forstwirtschaftlichen Vermögens im Gebiet der bisherigen 85 Stadt Danzig. — Verordnung über die Verwaltung der Grund⸗ erwerbsteuer in den Ostgebieten des Oberfinanzbezirks Troppau.
— Volksgesundheit: Umbenennung einer Aerztlichen Bezirks⸗ vereinigung.
aftsteil.
Ziele. Planmäßiger Einsatz von Material, Arbeit und Produk⸗ tionsmitteln ist E“ für eine Steigerung der Produk⸗ tion und damit des Sozialprodukts und des Anteils, der dem ein⸗ zelnen Volksgenossen kraft 1s Kaufkraft daran zukommt. Da⸗ mit ergab sich die Notwendigkeit, den Arbeitseinsatz durch weit⸗ gehende Kontrolle des Arbeitsplatzwechsels und durch zwangsweise Zuweisung von Arbeitskräften in erhöhtem Umfange zu steuern. Diese Maßnahmen mußten einen allgemeinen Lohnstop einleiten.
Bewirtschaftungsmaßnahmen einerseits und Lohn⸗ und Preisstop andererseits werden vereint die für die Durchführung des Vier⸗ jahresplans notwendige Stabilität des Preis⸗ und Lohngefüges sicherstellen.
Aus dieser Einstellung heraus hat der Reichskommissar für die Preisbildung die einschlägigen Maßnahmen des Reichsarbeits⸗ ministers, insbesondere die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1939, begrüßt. Diese Verordnung wird dann zur vollen Auswirkung gelangen können, wenn in Gestalt einer umfassenden Auftragslenkung der notwen⸗ dige Unterbau geschaffen ist. Die seitens des Generalbevollmäch⸗ tigten für die Bauwirtschaft eingeleiteten Maßnahmen müssen in dieser Beziehung als vielversprechend und richtungweisend ange⸗ sehen werden.
Die hier erörterten Maßnahmen sowie der vom Reichs⸗ arbeitsminister inzwischen ausgesprochene Lohnstop leiten zur Kriegswirtschaft über. Im heutigen Deutschland stellt die Kriegs⸗ wirtschaft lediglich eine Fortbildung eeer.g. Verhältnisse und eine Fortführung bereits vorhandener Entwicklungslinien dar. Die im Zeichen des Vierjahresplans geltende Forderung auf Stabilität des Lohn⸗ und Preisgefüges muß unter kriegswirt⸗ schaftlichen Verhältnissen erhöhten Anspruch auf Geltung er⸗ heben. Weniger denn je zuvor kann die deutsche Wirtschaft Kostenerhöhungen als Folge von Lohnerhöhungen tragen.
Leipziger Messetreffen Technit und Bau.
Zur Leipziger Frühjahrsmesse wird am Mittwoch, dem 6. März 1940, im Central⸗Theater zu Leipzig ein Messetreffen stattfinden, das allen Interessenten der 185 eine spätere Zeit verlegten Großen Technischen Messe und Baumesse Gelegenheit zu einer Aussprache über vga und S Fragen geben wird. rch bewährte Maßnahmen wird dafür gesorgt, daß sich die SS trotz des erwarteten großen Zußsprucht zu der Veranstaltung auch tatsächlich finden und bequem aus⸗ sprechen können. Das Büro des Messetreffens wird die Auskunfts⸗ und Beratungsstellen des messeamtlichen Messedienstes sowie zahl⸗ reicher Gliederungen der gewerblichen Wirtschaft umfassen und u. a. für den Nachweis geeigneter vSeö Verfügung stehen. Es besteht somit die Gewähr, daß dieses Messetreffen allen Aus⸗ stellern und Einkäufern der Technischen Messe auch außerhalb des gewohnten Rahmens der Messehallen und Freiflächen eine für beide Tiele wichtige und wertvolle Fühlungnahme vermittelt.
——————VV—B—B—————, ——y
e·Wirtschaft des Auslandes.
Weitere Erhöhung der französischen Eisenpreise.
Paris, 27. Januar. Auf die ab 12. Januar verkauften Eisenerzeugnisse wird jetzt in Frankreich nachträglich ein weiterer Aufschlag erhoben, und zwar zugunsten der Kompensationskasse, die die sich aus diesem EE ergebenden Summen unter die Eisenimporteure zu verteilen hat. Dieser Ausgleich ist notwendig geworden, weil die Importpreise viel 82 sind als die französischen Inlandspreise. iese neuen Aufschläge werden also nicht den Erzeugern zugute kommen und der Vertenerung der Ge⸗ sehungsvpra nicht Rechnung tragen. Nachträglich werden jetzt olgende Zuschläge auf die französischen Inlandspreise erhoben: Halbzeug 55 fres., Träger 66 fres. Stabeisen 69 fres., Geschoß⸗ stahl 101 fres., Röhrenstahl 101 fres., warmgewalzte Bandeisen 74 fres., Röhrenstreifen 74 fres., Normalspurschinen 69. fres., Walzdraht 77 fres., Schwarzbleche 93 fres., Universaleisen 77 fres.,
Aus der luxemburgischen Eisenindustrie. ee
Luxemburg, 27. Januar. Die luxemburgische Eisenindustrie hat seit etwa 14 Tagen eine leichte Abschwächung der Nachfrage zu verzeichnen. Ihr Auftragsbestand sichert ihr jedoch noch Arbeit bis Ende Februar. Die Aussichten werden mit einem ewissen Optimismus beurteilt, der lediglich durch die ungewissen roduk⸗ tionsmöglichkeiten etwas gedämpft wird. Die zuletzt eingetretene Besserung in der Koksversorgung hat jedoch zur unmittelbaren Folge ‚bt, daß die Maßnahmen, die für die Produktionsein⸗ seheng getroffen worden waren, verschoben werden konnten. Möglicherweise braucht man überhaupt nicht mehr darauf zurück⸗ zugreifen, wenn die TT Kokslieferungen regelmäßig und ausreichend bleiben. Augenblicklich .en⸗ sich natürlich auch in Luxemburg aus der großen Kälte Tvansport⸗ und Versand⸗ - . whir. die aber voraussichtlich bald behoben werden
.
5
Die wirtschaftliche Tage in Finnland.
Helsinki, 29. Januar. Der Krieg hat für Finnland eine charfe Devisen⸗ sowie Ein⸗ und Ausfuhrkontrolle mit sich gebracht. Für Privatwagen besteht Fahrverbot, jedoch werden auf Antvag urch die Polizeibehörden wöchentlich Benzinzuteilungen in be⸗ sonderen Fällen gewährt. Ein großer Teil der Lastwagen und
Autobusse ist auf Fekchehegafhr umgestellt. Der in Finnland wesentliche Autobus⸗Ueberlandverkehr hat daher kaum gelitten. Finnland ist mit 85 % der wichtigen tapelwaren und Lebens⸗ mittel Selbstversorger. Von der Armee wurden sämtliche Vor⸗ räte an Hülsenfrüchten bescesmebent⸗ andere Lebensmittel und Genußwaren sind im Preise leicht gestiegen, wie Tabak um etwa 20 %; die Fleischpreise dagegen sind gefunken. Der letzte Ver⸗ ’e vom 20. Januar betrug 133,4, der Gesamt⸗ index 122,4.
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 29. Januar auf 74,00 Rℳ (am 27. Januar auf 74,00 R. ℳ)
5.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und 5 GWertpapiermärkten.
Devisen.
(D. N. B.) Amsterdam 15,53, Zürich 655,50, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00, London
Prag, 27. Januar. 116,10* Madrid —,—, Mailand 152,20, New YVork 29,23 ⅛, Paris 65,72 *), Stockholm 696,00, Brüssel 493,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.
*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.
Budapest, 27. Januar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,77, Mailand 17,7732, New York 345,35, Paris 7,81, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,45, Slowakei 9,65.
London, 29. Januar. (D. N. B.) 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,00 B., Amsterdam 7,53 — 7,58, Brüssel 23,70 — 23,85, Italien (Freiv.) 78,50, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,50 B. Gockholm 16/85 — 16,95, Oslo 17,66 — 17,75, Buenos Aires (offiz⸗) 17,40 — 17,65, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,09 B.
Paris, 27. Januar: Geschlossen. (D. N. B.)
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
New York 402,50 —
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 29. Januar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 9 % .„ „ „ „ 9 „ 2727272 137 Reinnickel, 98 — 99 %„co,. — Antimon⸗Regulus. P8be11““ — Feinsilber . 35,50 — 38,50
R.ℳ für 100 kg
fein
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbdsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
—— — —
27. Januar Brief
2
29. Januar Geld Brief Geld
18,73 18,77 18,73
42,24 42,32
0,130 0,132
62,44 62,56 5,045 5,055
2,357 132,48
14,61 38,39
62,44 5,045
62,56 5,055 2,353 2,357 2,353 132,22 14,59 38,31
132,48 132,22 14,61] 14,59 38,39 38,31
13,09
13,11 0,583
13,11 0,585
0,585
13,09 0,583
5,694 48,75
5,694 5,706 5,706
48,75 48,85 48,85
41,94 42,02 41,94
10,56 10,58] 10,545
59,29 59,41] 59,29 55,86 8,591
55,98 8,609
25,67
55,86 8,591
25,61 25,61
1,978 1,982 0,919 0,921
1,978 1,982
und Kairo) 1 ägypt. Pfd.
Aires) 0,563 0,567 0,563 Antwerpen)).. Brit. Indien (Bom⸗ e“ Ln Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,05 48,15] 48,05 (Reval / Talinn) 100 estn. Kr. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Iran (Teheran)) 100 Rials
Mailand) 100 Lire
grad und Zagreb) 100 Dinar Litauen (Kowno /
100 Litas
ton) 1 neuseel. Pf.
Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweiz (Zürich,
Spanien (Madrid u.
toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf.
Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,919 r0,921
Afghanistan (Kabul). 100 Afghani Australien (Sydney) 1 austr. Psd.. — — Brasilien (Rio de bay⸗Calcutta) 100 Rupien England (London). . 1 engl. Pfd. — — — Finnland (Helsinki).. 100 finnl. M. Holland (Amsterdam 100 Gulden Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. Kaunas) burg) 100 lux. Fr. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,59 56,71 56,59 Schweden (Stockholm Basel und Bern) 100 Franken Barcelona) Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund Verein. Staaten von
Aegypten (Alexand. Argentinien (Buenos 1 Pav.⸗Pes. Belgien (Brüssel u. 100 Belga 42,18 Janeiro) Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,047 3,053] 3,047 Estland Frankreich (Paris).. 100 Frcs. und Rotterdam).. Italien (Rom und Jugoslawien (Bel⸗ Lettland (Riga) 100 Lats Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,141 9,159] y9,141 und Göteborg) 100 Kronen Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ Ungarn (Budapest) 100 Pengö Amerika (New York) 1 Dollar
2,491 2,495] 2,491 2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9,89 9,91 IbTEeeeööö; 5,599 5,611 Australien, Neuseeland. 7,912 7,928 Britisch⸗Indien. 74,18 74,32 Kanada 2,198 2,202
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
— —
29. Januar 6 16“ 18 Geld Brief Sovereigns. .. 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke.. 1 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars. 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische. 1 ägypt. Pfd. 8,73 8,77 8,73 8,/77 Amerikanische: 1000 —5 Dollarx 1 Dollar 2,59 2,61 2,59 2,61 2 und 1 Dollaw 1 Dollar 2,59 2,61 2,59 2,61 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,52 0,54 0,52 0,54 Australische 1 austr. Pfd. 6,34 6,36 6,36 Belgische 100 Belga 42,20 42,36 42,28 Brasilianische 1 Milreis 0,085 0,095 0,098 Brit.⸗Indische 100 Rupien 59,88 60,12 60,12 Bulgarischhe 100 Lewa — — — Dänische 100 Kronen 47,95 48,15 5 48,15 Englische: große 1 engl. Pfd. 9,63 9,67 1 9,67 1 £ u. darunter 1 engl. Pfd. 9,63 9,67 9,67 Estnische 100 estn. Kr. — — Finnische 100 finnk. M. 4,79 4,81 4,81 Französische 100 Frs. 5,09 5,11 8 5,11 Holländische 100 Gulden [132,09 132,61 132,61 Italienische: große 100 Lire — — 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar — 100 Dina 1100 Dinar 5,63 1 kanad. Doll.] 1,99 100 Lats —
Kanadische 2 2 2 Lettländische. 100 Litas — 100 Litas 41,70 10,55
Litauische: große.. 100 Litas u. darunt. 100 lux. Fr. 100 Kronen 56,49
Luxemburgische. Norwegische. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei — unter 500 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
Schwedische 100 Peseten
Schweizer: große ... 1 fübafr. Pfb. 8,73
100 Frs. u. darunt. Spanische.
1 türk. Pfund 1,84 100 Pengö
27. Januar Geld Brief 20,38 20,46
59,18 55,81 55,81
8
rSS S 888
Südafr. Union. Türkische ereeeeee Ungarische.
8522 8 —
92 82
1