1940 / 25 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Stantsanzeiger Nr. 24

Amsterdam, 27. Januar. aris 426,00, Brüssel 31,92,

Prag —,—.

29. Januar. (D. N.

üri - b 1008. 17,79, New Pork 446,00, Brüssel 75,60, Mailand

22,51, Madrid —,—, Holland 236,75,

106,15, Oslo 101,35, Kopenhagen 86,05, Sofia 530,00, Budapest 10,00, Athen 335,00, Konstantinopel Buenos Aires 102,00, Japan

(D. N. B.) New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,85, Antwerpen 87,90,

79,00, Belgrad Bukarest 330,00, Helsingfors —,—, 105,00.

Kopenhagen, 27. Januar.

Zürich 116,45, Rom 26,45, Amsterdam Oslo 117,90, Helsingfors 10,55, Warschau —,—.

Stockholm, 27. Januar. (D. N. Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 72, b Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, F 14,00, Warschau —X,—. —,—, (D. N. B.) 1 179,00, Paris 10,25, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,75, Stockholm 105,25, thal —,— Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.

Oslo, 27. Januar.

London, 27. Januar. (D. N. B.)

abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 27. Januar.

besitzanleihe 140,75, Aschaffenburger Buntpapier 70,00, Buderus

(D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. eit.] [Amtlich.] Berlin 75,60, London 7,51, New York 188 7⁄1, Schweiz 42,25,

Madrid —,—, Oslo 42,80, Kopenhagen 36,40, Stockholm 44,90,

Prag —.,—,

Italien —,—,

Paris 125,75.

B.) 111,40 Uhr.] Berlin 178,80, Stockholm 350,00,

London 20,63,

275,45, Stockholm 123,50, Madrid —,—,

B.) London 16,85 16,95, 00, Schweiz. Plätze 95,25,

Oesterreich

London 17,60, Berlin Hanf⸗Jute

Mag afh Edelmetallbörse Sonn⸗ Pu

(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗

Bank 107 %,

Guano Brauerei 138,00, Neu Guinea 182,00, Otavi 20,00.

Wien, 27. Januar.

Dampfsch.⸗ Alpine Montan AG.

Schrauben⸗Schmiedew.

Eisen —,—, Cement Heidelberg 152,00, Deutsche Gold u. Silber 242,50, Deutsche Linoleum —,

Voigt u. Häffner —,—,

Hambur 4. 27. Januar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner 8 Zereinsbank 122,50, Hamburger Hochbahn 99,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 40,75, Hamburg⸗Südamerika 89,00 Nordd. Lloyd 44,50, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel

178,00, Holsten⸗

98,00, Harburger Gummi

(D. N. B.)

„Hermann Göring“ 15,80, —,—, Brown⸗Boveri —,—,

Gummi ⸗Textil 82,25, Kabel⸗ u. Drahtind.

Neusiedler AG.

Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. 150,50, Ph. Holzmann 153,00, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 119,00, Laurahütte 24,50, Mainkraftwerke 92,50

Rütgerswerke —,—, Zellstoff Waldhof

6 ½¼ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,00, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl 1934 99,60 K., 6 % Wien 1934 99,50, Donau⸗ Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A

1— Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 23,00, Enzesfelder Metall Felten⸗Guille aume Semperit —, 2 . La 8 Finze AG. 78,00, Leipnik⸗Lundb. 636,00, Leykam Zosess. . 8 T Kalk

1 . Siemens⸗Schuckert Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren 8 a. —,—, Steirische Wasserkraft —,—

129,75, Steyrermühl Papier 48,25, Veit Waagner⸗Biro 160,00, Wienerberger Ziegel —,—. Amsterdam, 27. Januar. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 81,725, 5 ½ % Dt. Reich 1030 (Poung, ohne Kettenerkl, nicht nat.) —,—, 490 England Funding Loan 1960 —1990 mit Kettenerkl. 67,50, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 34,50, Algemeene Kunst⸗

Steyr⸗Daimler⸗ scher Magnesit —,—,

damsche

Lloyd 891 195,00, yj 9%,

(nat.) —,—, 7 %

Brau⸗AG.

1926, m. Bezugsschein m. Gewinnbeteilig. (nat.) 27 6 ½ %

Steirische

Viscose Comp.

J. G.

7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 11,50, 6 % Preußen 1927 (nat.) 10,50, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) —, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½¼ % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) 12,75 G

brbk., Pfdbr. (nat.) —,—,

(nat.) 11,00, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—

de B. E. D. (Acié6ries Résunies) —,—, 7 % 7 % Deutsch. Kali Sontir Sink

—, Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinkin unds (nicht nat. 6 % Harpener Bergb., 20jähr. mnab) 11 68 .

m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl.

Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,

(nat.)

7 Farben (nicht nat.) (3) —,—, Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 213,50, Montecatini —,—

(3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.

zijde Unie (Aku) 36 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 121,75 G., Lever Bros u. Unilever N. V. (Z) 91,50 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 253,00 M., Philips Petroleum Corp. (Z) 29 %⅝, Amerika Lijn 95,00, Nederl. Scheepvaart

Shell Union (Z) 9 ½1¶ M., nie 104,00, Rubber Cultuur ohne Kettenerkl.,

„Amsterdam“

Gummi⸗Werke A. G. (nat.)

7 7

6 ½¼ % (nat.) —,—, 6 %

Siemens u.

A. Jürgens Ver. Fabr., Algem. 7 2

3. Aufgebote,

2. Zwangsversteigerungen,

41. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

14. Bankausweise,

12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckaufträge müssen auf

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völlig druckreif eingesandt werden. ÄAnderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[50936] Bekanntmachung.

Dem Otto Böhm, geb. am 2. Juli 1884 in Zaborze, O. S., ist von § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberken nung der deutschen Staatsangehörig⸗ keit vom 14. Juli 1933 RGBl. I. S. 480 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbs in der Ostmark vom 11. Juli 4939 (RGBl. I S. 1235) der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verruseig erklärt worden (vgl. Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger Nr. 279 vom 28. November 1999). Böhm ist danach auch des Tragens eines akademischen Grades un⸗ würdig.

Dem Genannten ist daher der ihm am 24. April 1917 von der Technischen Hochschule Darmstadt verliehene Grad eines Doktor⸗Ingenieurs durch Be⸗ schluß vom 8. Januar 1940 gemäß § 4 c des Reichsgesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) entzogen worden.

Gegen diese Entscheidung der Hoch⸗ schule steht dem Betroffenen innerhalb⸗ eines Monats nach Erscheinen dieser Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger die Beschwerde an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ bildung zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Darmstadt, den 9. Januar 1940.

Der Rektor der Technischen Hochschule: b

[50942 ²2) Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme.

Der Fränkel, David Israel, ehem. Kaufmann, geboren am 23. Juli 1894 zu Bolzowce, und seine Ehefrau, Anny Sara geborene Haupt, geboren am 10. Oktober 1894, zuletzt wohnhaft in Wien, IX., Roten Löwengasse 15, zur Zeit in England, schulden dem Reich eine Reichsfluchtfteuer von 40 856,50 R ℳ, die am 10. Mai 1939 fällig ge⸗ wesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat. Der Zuschlag be⸗ trägt mindestens zwei vom Hundert

des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; RGBl. I 1938 S. 389; 1. 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf

fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit F dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden 11 rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung ve. b⸗. Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I, 8. Januar 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

[50944] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Deutsch, Hans Israel, Privat⸗ angestellter, geboren am 19. April 1900 zu Wien, und seine Ehefrau Helene Sara, geborene Schacherl, geboren am 4. April 1905 zu Judenburg, Steier⸗ mark, zuletzt wohnhaft in Wien, 8., Schönborngasse 1/9, zur Zeit in Ame⸗ rika, schulden dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 12 735,— Rℳ, die am

die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗

20. Juli 1939 fällig gewesen ist, nebst

einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ keit Hüehde angefangenen onat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre, Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Stenkepflich tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist da § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und 8 ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes, hiaen nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗

i⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ ahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuerge⸗ setzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.

Wien, I., 9. Januar 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

2

[50945] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Dreßler, Josef Israel, ehem. Grubendirektor, geboren am 14. 6. 1884 zu Budzano, und seine Ehefrau Sabine geborene Landesberg, geboren am 9. März 1889, zuletzt wohnhaft in Wien, III., Jacquinggasse 6 1/3, zur Zeit im Ausland, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 15 838 Hℳ, die am 10. November 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen

Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗

stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff, des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1937 S. 1269; Reichsgesetzbl. 1 1938 S. 389, I 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsztuchtstener nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ 1v. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wipken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Fteuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 es 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine .eena331 39 vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. .

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwakt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig b

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, die Festnahme erfolgt, vorzuführen. b

ehcten 8 9 Januar 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

0939 1b 1.06900, , 6 188 und Vermögens⸗ beschlagnahme.

Der Ing. Bela Samuel Israel Frank, geboren am 12. November 1891 zu Miskolcz, Ungarn, und seine Ehefrau, Margit Sara geborene Vein⸗ berger, geboren am 6. Oktober 1898 zu Salgotarjan, Ungarn, zuletzt wohnhaft in Wien, XX., Adolf⸗Schmidt⸗Gasse 4, zur Zeit in Paris II, Rue de 2 ran, schulden dem Reich eine Reichs⸗ fiucheftecher von 14 800 Rℳ, die am 14. November 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Heiesane der Fälligkeit jolgenden angefangenen Monat. er Zuschlag beträgt minde⸗

entstehenden Kosten

stens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes. 8

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; RGBl. I 1938 S. 389; I. 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lbichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates dem unterzeichneten

inanzamt Anzeige über die den

teuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu

8 8 Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist 819 § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur t der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗

gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der

Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ Flöhrung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt wist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte’ der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemãß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I, 15. Dezember 1939.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen bn den Anzeigenteil und für den

Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:t C“ in Berlin⸗ arlottenburg. 8

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und

Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstr. 32. VVier Beilagen einschließlich Börsenbeilage und 86. Hesehaich delzbegister⸗ beilage).

olland otter⸗ Mij. nicht

—., 7 % Preuß. Pfand⸗ 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr. 5 ¼41 % A. R. Rob. Bosch A. G.

1 6 % J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, 7 % 1 Halske Siemens u. Halske 7 % Vereinigte Stahlwerke Vereinigte Stahlwerke, 25 8

—,] (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 15,00 G., 7 % Rhein.⸗Westf. —,] Elektr. Wke. 1925 (nat.) —X,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 10,75, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 89,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 97,00, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) —,—, Holl. Kunstzijde Unie 37,00,

ähr., Serie C

Internat. Pref. and A. Nederl.⸗

8

0

1

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

Berlin, Dienstag, den 30. Fanuar, abenbs

8—

11

8 - z 8 is für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post s 2-⸗ Sv“ 2 1. 5 2,30 R.ℳ 0,48 6ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne 8 S* Pett eile 1,10 ℛ.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 2 monatlich.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Tp, einzelne Beilagen 10 7hf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

eile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig enem Papier ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

beschrie

erlin

völlig druckreif einzusenden, insbesondere

Rande)

Postscheckkonto: Berlin 41821 1940

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Berichtigung der Bekanntmachung des Reichsführers 1„1 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland, in Nr. 263/39.

Anordnung 28b der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Lager⸗ buchführung über den Bestand an Eisenhalbzeug, Walzwerks⸗ und Gießerei⸗Erzeugnissen in den eingegliederten Ostgebieten) vom 30. Januar 1940.

Anordnung 29a der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Melde⸗ pflicht des Eisen⸗- und Stahlhandels und Baugewerbes in den eingegliederten Ostgebieten) vom 30. Januar 1940.

Anordnung 47 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Herstellungs⸗ verbote und Herstellungsbeschränkungen für bestimmte Gegen⸗ stände aus Eisen und Stahl in den eingegliederten Ostgebieten) vom 30. Januar 1940.

1“““ der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete.

Bekanntmachung über die Zuständigkeit der Treuhandstellen der Haupttreuhandstelle Ost in den eingegliederten Ostgebieten.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung. 5

f Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1939 (7GBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 des Gesetzes über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. 1. S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs⸗ minister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig:

1. Abraham, Emmi Sara, geb. am 4. 1. 1915 in Brreslau,

Abraham, Hermann, geb. am 25. 2. 1894 in

Lobsens,

Abraham, Elisabeth Klara, geb. Nowacki, geb. am

29. 8. 1904 in Berlin,

.Ahrens, Willy Berthold Wilhelm, geb. am 10. 6.

1900 in Reinstedt (Krs. Ballenstedt),

.Ahrens, Maria, Josephine, geb. Stade, geb. am 114. 5. 1902 in Straßburg / Elsaß,

ü hün son, Klaus Moritz, geb. am 15. 5. 1907 in Wies⸗ aden, .Anker, Franz, geb. am 1. 12. 1910 in Berlin⸗

Schöneberg,

. Ansbach, Heinz, geb. am 3. 2. 1916 in Berlin,

.Ansbach, Dora Anna, geb. Fischmann, geb. am

1. 12. 1913 in Berlin,

.Aron, Rudolf, geb. am 22. 3. 1910 in Berlin, Baum, Franz Israel, geb. am 4. 10. 1906 in München, 1

Behrens, Curt Israel, geb. am 5. 5. 1907 in Würzburg,

Blaß, Richard Georg, geb. am 28. 10. 1904 in Berlin,

Blaß, Irmgard Marie⸗Luise, Elisabeth, geb. Peters, geb. am 21. 5. 1908 in Hamburg, 1 Blaß, Wolfgang, geb. am 11. 10. 1931 in Berlin,

Blaß, Klaus, geb. am 16. 2. 1933 in Berlin, 1

Braun, Edith Hertha, geb. am 4. 10. 1902 in Breslau, 1 1

Brod, Jenny, geb. am 19. 8. 1912 in Chemnitz,

Cohn, Julius Naphtali, geb. am 27. 8. 1869 in Tarnowitz,

Diekmann, Friedrich, geb. am 29. 1. 1909 in Sterkrade,

Drechsel, Hermann Alfred, geb. am 22. 10. 1905 in Chemnitz,

„Drechsel, Johanne Elisabeth, geb. Dutscheck, geb. am 3. 112. 1905 in Chemnitz,

. Dublon, Kurt, geb. am 22. 9. 1906 in Hamborn R.⸗B. Düsseldorf),

urlacher, Hans⸗Hermann Moritz, geb. am 19. 9. 1914 in Hamburg,

Elkan, Josef, am 9. 1. 1885 in Wesel

Elkan, Anna, geb. Hirsch, geb. am 28. 5. 1888 in

geb. (Krs. Rees), Heidelberg,

27. Elkan, Annemarie, geb. am 28. 4. 1911 in Bochum, Elkan, Ruth, geb. am 21. 4. 1918 in Düsseldork,

29. 30. 31.

2. Frank, Bernhard

Goldschmidt, Paul, geb. am

1

Elkan, Robert Max Ludwig, geb. am 6. 1. 1924 in Düsseldorf, 1 Fechner, Theodor, geb. am 13. 4. 1914 in Dort⸗ mund,

Fischer, Alfred Joachim Arnold, geb. am 11 1909 in Altkloster (Nrs. Bomst), Israel, geb. am 3. 12. 1903 in Mannheim,

Franken, Ernst, geb. am 2. 5. 1898 in Bingen, Franken, Rosa, geb. Paris, geb. am 28. 7. 1901.

in Kielce (Polen),

Franken, Werner, geb. am 30. 8. 1927 in Mainz, .von Geldern, Günther Israel, geb. am 1. 1.1910

in Köln,

„Goldschmidt, Max, geb. am 16. 9. 1882 in

Emmendingen (Kr. Freiburg / Baden),

Goldschmidt, Klara, geb. Günzburger, geb. am

20. 6. 1892 in Emmendingen, 24. 4. 1912 in

Emmendingen,

Goldschmidt, Irma, geb. am 20. 10. 1914 in

Emmendingen,

Goldschmidt, Heinrich Ludwig, geb. am 30. 9.

1919 in Emmendingen,

Goldstein, Eugen, geb. am 20. 5. 1888 in Schön⸗

lanke (Kr. Czarnikau),

Goldstein, Berta, geb. Weiß, geb. am 1. 1. 1891

in Berlin, Goldstein, Karl⸗Heinz, geb. am 9. 3. 1911 in Berlin, B 1b .Goldstein, Günther, geb. am 13. 1.1913 in Berlin, Gut, Louis, geb. am 6. 11. 1871 in Gailingen bei Konstanz,

.Gut, Selma, geb. Mayer, geb. am 19. 4. 1876 in Basel,

„Gut, Alfred, geb. am 19. 4. 1899 in Gailingen bei Konstanz, 1

Hartmann, Ernst, geb. am 6. 7. 1896 in Linz, Hartmann, Hermann, geb. am 16. 11. 1922 in Linz, 3

. Har tmann, Paul, geb. am 7. 1. 1927 in Linz,

„Hesse, Walter Israel, geb. am 9. 10. 1881 in Qued⸗

linburg / Harz,

Hesse, Alice Fanny Sara, geb. Gumpel, geb. am

1. 10. 1895 in Hamburg, Hesse, Robert Israel, geb. am 6. 7. 1920 in Guben,

. . Heinrich Israel, geb. am 12. 9. 1921 in

uben,

Isaacsohn, Agnes Sara, geb. am 16. 1. 1871 in

Hamburg,

Isaaecsohn, Gilde Sara geb. am 29. 12. 1877 in

Hamburg,

CeC Arthur, geb. am 18. 8. 1906 in K

rojanke (Krs. Flatow), Jaffe, Gerda Josephine, geb. am 21. 6. 1910 in Verlin⸗Charlotten urg, Jastrow, Siegfried, geb. am 28. 6. 1904 in Osche

(rs. Schwetz), .Jastrow, Herta, geb. Bendit, geb. am 4. 7. 1913

in Eisenberg (Thüringen),

Kahn, Arnold Israel, geb. am 20. 12. 1895 in

Wiesenfeld b. Aschaffenburg,

Kahn, Wilhelm, geb. am 17. 5. 1892 in Altenstadt

(Amtsbez. Illertissen),

Kaliski, Egon Israel, geb. am 18. 2. 1903 in

Breslau,

Kallmann, Jakob Jacques Israel, geb. am 2. 11.

1887 in Neisse/O. S.,

Kallmann, Ilse Sara, geb. Ucko, geb. am 3. 6.

1901 in Pleß/O. S.,

Kallmann, Marianne Sara, geb. am 11. 8. 1922

in Neisse / O. S.,

Kallmann, Frene Sara, geb. am 28. 6. 1926 in

Neisse / O. S.,

„Kanin, Alfred Israel, geb. am 6. 9. 1910 in Posen, Kassel, Kassel,

edor, geb. am 2. 10. 1903 in lse, geb. Rexin, geb. am 13. 4. 1905 in

Leo Herbert, geb. am 16. 1. 1931 in Beuthen / O. S.,

Gleiwitz,

Kaufmann, Ilse Sara, geb. am 9. 10. 1910 in

Dortmund,

Königsberger, Fritz Walter, geb. am 5. 9. 1895

in Berlin, 1b

Königsber ge r, Frieda Ida, geb. Feist, geb. am 76.

16. 1. 1890 in Leipzig⸗Lindau, Landau, Kurt Israel, geb. am 24. 4. 1905 in Hagen / Westf,

2. Lepper,

.Lepper,

Löbenstein,

Mayer, Wilhe

Mendelsohn, Lore⸗Beate, geb.

Raphaelsohn,

Lange, Heinrich Wilhelm Israel, geb. am 19. 9.

1893 in Gelsenkirchen,

Lange, Else Sara, geb. Schragenheim, verw. Bun⸗

selmeyer, geb. am 17. 6. 1903 in Soest/ Westf.,

Bunselmeyer, Heinz Israel, genannt Harry,

eb. am 3. 3. 1923 in Düsseldorf,

Bunselmeyer, Gisela Adeline Sara, geb. am

21. 1. 1924 in Bad Salzuflen / Lippe,

Lepper, Peter, geb. am 6. 6. 1881 in Engelstadt

(Hessen),

11l Anna Rosa, geb. Schlatter, geb. am 20. 11. 1908 in Unterhallau (Schweiz), Kurt Hugo, geb. am 25. 1. 1934 in

Winterthur (Schweiz),

Levy, Martin, geb. am 29. 12. 1884 in Lübeck, „Levy, Frieda, geb. Koch, geb. am 27. 6. 1886 i

Hamburg,

Levy, Werner, geb. am 13. 7. 1918 in Hamburg,

Levy, Erich, geb. am 7. 12. 1919 in Hamburg, Levy, Henriette, geb. am 27. 10. 1922 in Hamburg, Levy, Heinz, geb. am 22. 2. 1924 in Hamburg,

Levy, Rina, geb. am 18. 9. 1904 in Breisach b. Frei⸗

burg i. Breisgau,

„Levy, Siegfried, geb. am 25. 1. 1883 in Bremen, Levy, Siegfried Fritz, geb. am 5. 8. 1911 in Berlin, Leyersohn, Curt Moritz, geb. am 19. 12. 1897

in Breslau,

Leyersohn, Betti, geb. Ifrael, geb. am 7. 2. 1899

in Hambur

szynffi⸗ Arno Heinz, geb. am 17. 10. 1914 in Oschersleben, Arno, geb. am 26. 9. 1919 in

Wanfried a. d. W.

.Löwenhardt „Harri Israel, geb. am 20. 2. 1907.

in Eiringhausen (Krs. Altena),

Lyon, Berta, geb. Dolling, geb. am 13. 12. 1892 in

Karlsbad,

.Lyon, Ruth, geb. am 6. 1. 1934 in Düsseldorf, Männel,

Willy Paul, geb. am 2. 3. 1900 in

Reudnitz (Lk. Greiz/Thüringen),

. Mannsbach, Hermann, geb. am 27. 2. 1899 in

Beverungen / Weser,

Marcuse, Hans, geb. am 10. 1. 1901 in Anger⸗

münde (R.⸗B. Potsdam),

Marcuse, Wanda, geb. Fuchs, geb. am 19. 9.

1901 in Mährisch⸗Ostrau,

Mattes, Norbert, geb. am 4. 3. 1902 in Neuwied, Mautner, Julius Israel, geb. am 10. 8. 1908 in Frankfurt/ Main,

Mautner, Pauline Sara, geb. Schloß, geb. am

25. 4. 1918 in ö“ m Israel, geb. am 17. 6. 1881 in Kochem,

Mayer, Else Sara, geb. Bonem, geb. am 2. 11.1890

in Hermeskeil b. Trier, Meier, Erich, geb. am 24. 9.1900 in Friedrichstadt (Krs. Schleswig),

Meier, Ruth Betsy, geb. Aron, geb. am 17. 11. 1912

in Hamburg, Mendelsohn, David Gustav, geb. am 7. 6. 1894 in Oschersleben,

. Mendelsohn, Lucie, geb. Loeb, geb. am 30. 3.

1902 in Frankfurt/Main, Mendelsohn, Inge, geb. am 10. 2. 1922 in Oschersleben,

Mendelsohn, Erich Israel, geb. am 5. 10. 1901

in Berlin⸗Oberschöneweide,

Mendelsohn, IJilly Sara, geb. Warschauer, geb.

am 15. 3. 1902 in Wittstock’/Dosse, eb. am 22. 3. 1936 in Wittstock / Dosse,

. Meyer, Robert, geb. am 30. 11. 1893 in Bonn, 8 2

Petzal, James, geb. am 9. 11. 1882 in Sohrau- O. S.,

Petzal, Ursula Theodora Beatrix, geb. Quander,

gesch. Hennings, geb. am 13. 12. 1899 in Langheiners⸗ dorf (Krs. Sprottau),

Pick, Artur, geb. am 25. 9. 1906 in Zabrze,

Prinz, Leopold, geb. am 9. 7. 1885 in Rehden 2 7

(Krs. Graudenz),

. Prinz, Wally, geb. Jahn, geb. am 6. 4. 1896 in 3 g

Stettin⸗Grabow,

23. Prinz, Lothar, geb. am 10. 10. 1924 in Berlin, Prömel, Lucie Else Gertrud, geb. am 19. 8. 1908

in Berlin⸗Tempelhof,

Raphaelsohn, Hermann, geb. am 4. 5. 1883 in

Allenstein, Rudolf, geb. am 4. 4. 1922 in Berlin. .