1940 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26 vom 31. Januar 1940.

S. 2

3. Auf⸗ und Abschlägen für Nummernabweichungen

(Nummernleiter), 1 9

4. Aufschlägen für Aufmachung,

5. Aufschlägen für Verzwirnen (Zwirnleiter),

6. Fümmuschlägen, ü u“ „‚Vertriebssonderkosten.

8 Ferdie Fendakaang der in Abs. 1 genannten Preis⸗

bestandteile gelten die §§ 2 bis 6 dieser Anordnung.

Die Werkstoffkosten sind nach den Richtlinien der An⸗ 1 **) zu ermitteln. * 8 .“

(1) Die höchstzulässigen Spinnaufschläge ergeben sich aus dem Unterschied zwischen dem im ersten Vierteljahr 1939 für gleiche oder vergleichbare Gespinste überwiegend erzielten Verkaufspreis und dem in diesem Verkaufspreis enthaltenen Gesamtbetrag der Werkstoffkosten, der Auf⸗ und Abschläge für Nummernabweichungen, der Aufschläge für Aufmachung, der Aufschläge für Verzwirnen, der Kämmzuschläge und der Ver⸗ triebssonderkosten. 1“ .“

(2) Die Spinnaufschläge sind herabzusetzen, soweit sie eine obere Grenze überschreiten; sie dürfen bis zu einer unteren Grenze erhöht werden. Die obere und die untere Grenze ergeben sich aus der Anlage 2 **). Beim 1 der Spinnaufschläge mit der oberen und der unteren Grenze hat jeder Hersteller die im ersten Vierteljahr 1939 bei ihm üblich gewesene Nummernleiter anzuwenden. -

(3) Als Spinnaufschlag für Spezialgespinste 8 B. Strumpf⸗, Gardinen⸗ und Handarbeitsgarne sowie au Sel⸗ faktoren hergestellte Trikotagengarne) und für veredelte Garne darf höchstens der nach Abs. 1 errechnete Unterschiedsbetrag ingesetzt werden. 54

Als Aufschläge für Nummernabweichungen (Nummern⸗ leiter), für Aufmachung und für Verzwirnen (Zwirnleiter) dürfen höchstens und als Abschläge müssen mindestens die aus der Anlage 3 **) ersichtlichen Auf⸗ und Abschläage eingesetzt werden.

§ 5

Als Kämmzuschläge (Zuschläge für das Kämmen der Ge⸗ spinste) dürfen höchstens die aus der Anlage 4 **) ersichtliche Zuschläge eingesetzt werden.

Als Vertriebssonderkosten dürfen höchstens die unab⸗ weisbar notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen für Umsatzsteuer, Vertreterprovision und Skonto, jedoch nicht e als 5 vom Hundert des Verkaufspreises, eingesetzt werden. g. 8 84

Bei Verkäufen der im § 1 genannten Gespinste durch den Hersteller dürfen die im ersten Vierteljahre 1939 angewandten Lieferungs⸗ und Zahlungsbedingungen zum Nachteil der Ab⸗ nehmer nicht verändert werden. Ausgenommen sind Verkäufe von reinen Zellwollgespinsten (Anlage 2 Ad) und von Misch⸗ gespinsten mit überwiegendem Zellwollanteil (Anlage 2 Bb), die zu den für Verkäufe von Baumwollgespinsten jeweils üblichen Bedingungen vorgenommen werden müssen.

1

§ 8 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Die Anlagen durch Erlaß an die Fachgruppe Baumwollspinnerei ändern; die Aenderungen treten für die einzelnen Mitglieder der Fach⸗ gruppe am Tage nach dem Zugehen der Benachrichtigung durch die Fachgruppe in Kraft. § 9 Die Anordnung A 91 des Reichskommissars für Preis⸗ überwachung über Richtpreise für Baumwollgarne und⸗gewebe vom 8. Mai 1935 ***) wird aufgehoben. 38 .““

8 10. 8

(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 4 des Sbermefshe es vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1411), die Verord⸗ nung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. No⸗ vember 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955), die Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft vom 9. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1351) und die Vorschriften der §§ 23 bis 27 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1608) keine Anwendung mehr.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten alle auf Grund des § 18 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1411) und des § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) zugelassenen Ausnahmen für die in § 1 dieser Anordnung genannten Gespinste außer Kraft.

8 8

8 28 § 11

Die Anordnung tritt am 1. Februar 1940 in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann. **) Die Anlagen werden im Mitteilungsblatt Teil I des Reichskommissars für die Preisbildung veröf Peh⸗ Außerdem wird sie die Fachgruppe Baumwollspinnerei ihren Mitgliedern be⸗

sonders bekanntgeben. rn) Nicht veröffentlicht.

Anordnung Nr. 6 1116“ des Se .bachrn es für die Sriseeeseit betr. Auf⸗ hebung alter Inlandsaufträge und Verbot von Blockaufträgen 8 vom 29. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) und der Verordnung über die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. Sep⸗ tember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnett

8 1 L“ Alte Inlandsaufträge.

Inlandsaufträge auf Lieferung von Spinnstoffwaren (auch Gespinsten), die vor dem 4. September 1939 übernom⸗

kann der Reichskommissar für die Preisbildung die Abwesenheitspflegs

men worden sind, dürfen nicht mehr ausgeführt werden; aus⸗

genommen sind die noch laufenden Aufträge der Wehrmacht

sowie die mittelbaren Ausfuhraufträge, die als Kennziffer⸗

aufträge anerkannt sind. 1616”n § 2 1b

Blocaaufträge.

Inlandsaufträge auf Lieferung von Spinnstoffwaren (auch Gespinsten) dürfen nur zu bestimmten Lieferungs⸗ terminen abgeschlossen werden und müssen stets auf bestimmte Mengen, Artikel und Qualitäten lauten.

Ausnahmegenehmigungen.

Der Tbbbö5. die Spinnstoffwirtschaft kann auf Antrag der zuständigen Wirtschaftsgruppe Ausnahmen von den Besti nge der §§ 1 und 2 gewähr

Zuwiderhandlungen. sf hefsand ungs⸗ gegen diese Anordnung werden nach

den Vorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 § 5

Inkrafttreten.

§ 1 dieser Anordnung tritt mit dem 1. Februar 1940, die Fen Vorschriften mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 29. Januar 19490. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.

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21

. Durchführungsanordnung

zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoff⸗ waren vom 31. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsrege lung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 Rovl⸗ 1 S. 2196) wird angeordnet: v“ Die Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren (An lage 1 zu der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939) wird unter II („auf Bezugschein beziehbar“) wie folgt ergänzt: „Erstlingsbekleidung, Erstlingswäsche sowie waren für Erstlinge“.

2 Diese Anordnung tritt d. Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1940. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.

Bett⸗

1““

Die am 30. Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Außerkurssetzung der Reinnickelmünzen im Nennbetrage von 1 Reichsmark. Vom 20. Januar 1940.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über

gaßt⸗ Vom 22. Januar 1940.

Verordnung über die Einführung der Sommerzeit.

23. Januar 1940.

Bekanntmachung.

Vom

Sicherung der Arbeitskraft eine kriegswichtige Aufgabe.

Die Aufgaben des Amtes für Volksgesundheit der DAF.

Die Arbeiten des Amtes für Volksgesundheit der DAF. er⸗ fuhren durch die sich infolge des Krieges vollziehende Umstellung der deutschen Betriebe auf ihre wehrpolitischen Aufgaben eine tarke Erweiterung. Von dieser Stelle aus müssen sämtliche ge⸗ undheitlichen cchnahmen in Gang gesetzt werden, die dazu ienen, die Leistungsfähigkeit der Ewaßfenden, vor allem inner⸗ halb der Rüstungsbetriebe, zu erhalten und zu . Um den Krieg siegreich bestehen zu können, muß jeder einzelne seine Leistungskraft bis zum äußersten anspannen. Diese Anspannung würde aber einen erhöhten eee der Schaffenskraft bedingen, wenn nicht alle gesundheitlichen 2 ehnahnlen ergriffen werden, die diesen Prozeß aufhalten können. Die Aufgabe, die Lebensweise und die Arbeit des deutschen Menschen p zu gestalten, daß er ein Höchstmaß an Leistung für die Dauer fähig ist, läßt sich auf dem ärztlichen Sektor nicht allein durch den ewerbearzt mit seinen Anordnungen und Ueberwachungen b Sie wird auch nicht durch den Werksarzt alter Prägung bewältigt. Um über den richtigen Einsatz des einzelnen de, nn 8. zu können, ist zunächst einmal notwendig, daß der vom Amt eingesetzte Be⸗ triebsarzt feststellt, auf welchen Arbeitsplatz ein Gefolgschafts⸗ mitglied Erst wenn neben der körperlichen auch die geistige und seelische Eignung festgelegt worden ist, kann der rich⸗ tige Einsatz bestimmt werden. F erhebt sich die dringliche Forderung, weitere geeignete ntersuchungsmethoden zu ent⸗ wickeln, durch die es möglich sein wird, wirklich seinen Arbeitsplatz anzuweisen. r Er fahrungen mit den ersten Reihenuntersuchungen wurde für die zukünftigen Betriebsuntersuchungen eine neue Methodik ent⸗ wickelt, die ein 8 t ausgeprägtes Fehaneh. und Leistungs⸗ bild des einzelnen Werktätigen ergeben soll. Für besonders besund. ve, gefahrvete Berufe werden Reihenuntersuchungen größeren

usmaßes zur Durchführun

p gelangen, um ein möglichst spezifi⸗ sches Bild der Verhältnisse, das frei von Zufallserscheinungen ist, zu erlangen.

Ebenso wichtig wie die Forschungsseite der Aufgaben des Amtes für Volksgesundheit ist aber auch die „Führungsverpflich⸗ tung, die damit gleichzeitig ersteht. Sie beschränkt sich nicht allein auf die Beantwortung einer großen Zahl Fragestellungen arbeits⸗ medizinischer Natur, sondern weist darüber hinaus 9 leich dem Betriebsarzt die Verpflichtungen eines biologischen Volksführers u. Durch die Möglichkeit seiner laufenden Beratung der Gefolg⸗ shastomägglicer in allen gesundheitlichen Fragen der Arbeit und er Lebensführung Krankenbehandlung ist ihm nicht gestattet ergänet der Betriebsarzt dabei die Arbeit des Hausarztes äußerst wirksam.

Arbeiter auch uf Grund der Er⸗

Döme Sztöjay

kanuar 1940 ausgegebene Nummer 20 des

Dritte Verordnung zur Einführung von Arbeitszeitve schehn 8 der 88 23. Fmmugr 1940. - erordnung über die Beschäftigung Schwerbeschädigt der e1 23. 8.n füig 1 schädigter in

vordnu 1 nug 189 ng über den Verkehr mit Essigsäure. Vom 24. Ja⸗ erordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschrift

dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirt erschriften auf Sfocheten. ben 8G 1940. el in den eingegliederten

Siebente Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vor⸗ schriften im Gebiet der bis 1 3 9 Januar 1940. herigen Freien Stadt Danzig. Vom

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R.ℳ tv 8 boscher 0,03 ERℳ für ein Stüs bei Vereinsenb. nn unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 31. Januar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Bekanntmachugg. uf Grund der Runderlasse des Reichsführers und Chefs der Deutschen Polizei im des Innern vom 20. Juli 1937 S PP (II B) Nr. 1249/36 und vom 30. Juli 1938 S PPp (II B) Nr. 1249/36 sowie auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. 1 S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. S. 293 wird das gesamte Vermögen der Deutschen Theosophischen Gesellschaft e. V. in Frankfurt / Main zu⸗ gunsten des Landes Preußen eingezogen.

Weiesbaden, den 20. Januar 1940.

Der Regierungspräsident. JF. A.: Prietz.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. .“ Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin,

Einziehung

b Herr . ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Postwesen.

Poft⸗ und Fernmeldedienst mit den neuen 7 8 1

Ostgebieten.

Der Post⸗ und Fernmeldedienst mit den neuen Ostgebieten 8 6

erneut erweitert und verbessert worden. gebiet und dem Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete ist von jetzt an der Zeitungsdienst in beschränktem Um⸗ sanse aufgenommen worden. Ferner werden von sogleich an zwischen dem bisherigen Reichsgebiet und owie innerhalb Ostoberschlesiens versiegelte Wertpakete bis zu 20 kg mit und ohne Na nach den innerdeutschen Vorschriften zugelassen. an wird unter Benutzung eines neuen der Fernsprechdienst hhe Deutschla⸗

Zwischen dem Reich

zernsprechgebührentsrifs einschließlich Dan 6

l espräche und Monats⸗ und Wochengespräche zugelassen. Ueber inzelheiten

Auskunft.

Neben der ständigen gesundheitlichen Ueberwachung der Ge⸗ folgschaftsmitglieder obliegt dem Betriebsarzt die ürhäliche Be⸗ utachtung aller Neueinstellungen. Weiter ist das A⸗ eute um die Gestaltung einer gesunden Gemeinschaftsverpflegung besonders besorgt, weil die körperliche, eistige und seelische Ar⸗ beitsfähigkeit eng mit der Ernährung zusammenhängen. Auch das Problem der Arbeit von Frauen verdient natürlich von der gesundheitlichen Seite her heute besonders beachtet zu werden, Die Erfahrungen der Betriebsärzte haben auch hier gezeigt, da die Unzahl von Frauen und Mädchen, die gezwungen waren, im Berufsleben zu stehen, Gesundheitsschädigungen dann nicht aufzu⸗ weisen hatten, wenn die Arbeit ihrer Leistungsfähigkeit angepaßt war. Erforderlich ist, daß nicht nur die körperliche Leistung des Schaffenden trotz der Höchstbelastung erhalten bleibt, sondern daß auch der einzelne in seiner geistigen und seelischen Einstellung dem Geschehen unserer Tage gegenüber gesund bleibt. Die „Pflicht, gesund zu sein“, ist zugleich auch eine sozialistische Forde⸗ rung, die hilft, den Krieg siegreich zu beenden.

——

Staatssekretär Dr. Tandfried im rheinischen Wirtschaftsgebiet.

Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums, Dr. Landfried, traf mit seinen engeren Mitarbeitern Ministerialrat Dr. Holtz und Oberregierungsrat Boldt am Sonntag früh zu einer mehrtägigen Beichetnungsrete durch das Rheinland in Köln ein. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Gauleiter Staatsrat Terboven, den düsievu e präsidenten und den Ganteirt heecesaeche des Gaues Köln⸗Aachen wurden verschiedene Werke besichtigt. Nachmittags traf der Staats⸗ sekretär mit seiner Begleitung in Aachen ein, um an der Industrie⸗ und Handelskammer teilzunehmen. Am folgenden Tage fand vormittags eine eingehende Besichtigung des Wirt⸗ schaftsamtes des Landkreises Aachen statt und nachmittags in Düsseldorf eine gemeinsame Tagung der beiden Wirtschafts⸗ kammern Köln und Düsseldorf, an der auch Gauleiter Florian teilnahm. Verschiedene Referate gaben hier ebenso wie am Vor⸗ tage in Aachen dem Staatssekretär ein Bild von der Lage der rheinischen Wirtschaft und ihren Wünschen. Der Staatssekretär nahm Gelegenheit, bei den verschiedenen Sitzungen in längeren Aus⸗ führungen zu den wichtigsten angeschnittenen Fragen Stellung zu nehmen. Den Beschluß der Reise bildete ein Besuch von Essen, der mit einer Grubenfahrt auf einer Zeche verbunden war. Nachmittags hatte der Bergbauliche Verein gemeinsam mit der Gruppe Nord⸗ west zu einer Tagung eingeladen, auf der Generaldirektor Bus⸗ rüh! und Dr. Ernst Poensgen über die Lage des Berg⸗ baues bzw. der Eisen schaffenden Industrie berichteten. Ein geéoe⸗ meinsamer Kameradschaftsabend mit den Betriebs ührern un Betriebsobmännern der Zechen des Stadtkreises Essen üendech den Tag. Abends trat Staatssekretär La dfried die Rückreig nach Berlin an.

nahme sowie mit unbeschränkter Wertangabe Vom 1. Februar

und der mit Deutschland vereinigten und wiedervereinigten Ge-⸗ biete im Osten einerseits und dem Generalgouvernement anderer⸗ für den öffentlichen Verkehr aufgenommen. Für den Fern-⸗ prechdienst Deutschland —Generalgouvernement werden im wesent. i e

geben die Amtsstellen der Deutschen Reichspost

einer Sitzung

en vorläufig gewöhnliche und dringende Privat⸗ und Staatse⸗

mt gerade

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London 176 %⅜

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26 vom 31. Januar 1940. S. 3

Erforschung der völkischen Wirtschaft. Eine

neue Abteilung in der Akademie für Deutsches

RNecht.

Der Abteilung für Rechtsforschun Iengees Recht ist eine neue Klasse Ersorshang der völkischen Wirtschaft“ Ingeet eg worden. Die neue Klasse soll die Probleme der irtschaftswissenschaft umfassend unter Heran⸗ siehung herorragender Vertreter aller Richtungen dieses Gebiets ehandeln und in Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften auch der Bearbeitung aktueller Fragen dienen. Professor Dr. Jessen⸗ Berlin, der Sekretär der neuen Klasse, berichtet in der 1ö6 der Akademie über die Aufgaben der Klasse. Er weist darau hin, daß das Wissen um die Wirtschaft etwas anderes sei als die Be⸗ veieöen der Chancen und Spielregeln des Wirtschaftslebens. ir Deukschen hätten die Hoffnung und den Willen, in unserem Sozialismus eine Lebensform zu finden, in der Tätigkeit und Haltung des einzelnen sich verbinden mit einer weitausschauenden Lenkung der Volkswirtschaft, eine kluge Verschmelzung des Wissens um die Wirtschaft mit der Kenntnis der Lebensbedingungen des einzelnen. Professor Jessen verspricht sich von der Arbeit. der neuen Akademieklasse vor allem die Klärung aller grundsätzlichen veee der Wirtschaftswissenschaft und die chaffung einer festen rundlage. Es müsse eine Verschmelzung der verschiedenen Schichten der Wirtschaftswissenschaft im weitesten Sinne vor⸗ bereitet werden. Weiter verspricht er sich von dieser Arbeit eine fortschreitende Verbindung von Wissenschaft und Praxis, vor allem auch der Verwaltungspraxis. ei erfolgreicher Lösung der Aufgabe würde sich ein zusätzlicher Gewinn noch dadurch ergeben, nicht jede Dienststelle der Verwaltung gezwungen wäre, nach und nach große eigene volkswirtschaftliche Abteilungen aufzubauen.

der Akademie für

Berliner Börse vom 30. Januar.

Entsprechend den vorbörslichen Erwartungen setzten die Ak⸗ tienmärkte am Dienstag in festerer Haltung ein. Tie Umsatz⸗ tätigkeit war allerdings nur in einzelnen Werten etwas leb⸗ hafter. Auf verschiedenen Marktgebieten überwogen Strich⸗ notizen. Da Abgabeneigung so gut wie nicht bestand, kamen die vorliegenden Kauforders zumeist nur zu höheren Kursen zur Aus⸗ führung. Im Vordergrunde staänden diesmal Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte.

Von Montanen veränderten sich lediglich Hoesch und Ver⸗ einigte Stahlwerke mit je 1⅛ und Rheinstahl mit +† M %. Bei den Braunkohlenwerten stiegen Ilse Genußscheine um ½ P. Kali⸗, Textil⸗, Bau⸗ und Zellstoffaktien lagen ruhig und nur un⸗ bedeutend verändert. In der chemischen Gruppe wurden Farben bei einem Umsatz von 45 000 H.üℳ um % niedriger mit 174 ¾ notiert. Goldschmidt büßten ½¼ % ein, während Rütgers anderer⸗ seits M % gewannen. Bei den Elektro⸗ und Versorgungsaktien waren verschiedentlich größere Steigerungen festzustellen. Ges⸗ fürel, Lahmeyer und Dessauer Gas zogen um je ½, AEG und

Die britischen Versuche zur Behebung der Finanzschwierigreiten.

Amsterdam, 31. Januar. Vor einiger Zeit hat der britische Schatzkanzler Sdir John Simon im Unterhaus bekanntgegeben, daß die Werung en Inhabern der am 1. Juli 1944 einlös⸗ baren 4 ½ higen Konversionsanleihe einen Umtausch ihrer Stücke schon zum 1. Juli 1940 zum Pariwert gegen Anteile einer neuen 2 %igen Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit anbietet. Der Schatz⸗ kanzler begründete die Entscheidung der Regierung mit der Not⸗ wendigkeit, die Zinszahlungsverpflichtungen des Staates zu er⸗ leichtern, und er appellierte an die Inhaber von Stücken der Kon⸗ versionsanleihe, im nationalen Inserese auf die höheren Zins⸗ einnahmen zu verzichten und das Tauschangebot der Regierung anzunehmen. Weiterhin wünscht er, daß niemand auf Rück⸗ zahlung der Anleihebeträge in bar bestehen werde, es sei denn zum Zwecke der Wiederausleihung des Geldes an die Regierung, und empfahl zu diesem Zwecke die Wiederanlage in nationalen Spargutscheinen oder in Verteidigungsbondes .

In den Finanzkreisen der Londoner City haben G An⸗ kündigungen des Schatzkanzlers einige Ueberraschung hervor⸗ gerufen, denn man ist sich darüber klar, daß diese Maßnahmen offensichtlich der Vorbereitung einer Kriegsanleihe dienen und daß die Regierung durch Einführung eines so niedrigen Zinssatzes wie 2 % bei der neuen Anleihe den Weg für die Auflegung einer niedriger verzinslichen Kriegsanleihe in naher Zukunft hat vor⸗ bereiten wollen.

Italienische Einfuhrerleichterungen. Ausbau der Telephon⸗ und Kabelsysteme. Mailand, 30. Januar. Der italienische Ministerrat hat in den letzten Tagen 5 wirtschaftliche Gesetze verab⸗ See. Für Weizen, is und andere Körnerfrüchte, die für menschliche 2eSS Se;. ungeeignet und nur zur Geflügelzucht bestimmt sind, wurde Zo 8 verfügt. Die Einfuhr verschie⸗ dener Fischsorten für die Konservenindustrie wurde vom Zoll be⸗ freit. Das neue Zollgesetz wurde eSee und einige Er⸗ leichterungen für die Einfuhr im Vered Nach dem Muster der Aufsiedlung des sizilianischen Großgrund⸗ besitzes wird auch eine Körperschaft für die Urbarmachung und neüiftes ung in Süditalien geschaffen. Zur Leistungserhöhung auf dem Gebiet der Viehzucht werden 300 Mill. Lire ausgeworfen, um die Qualität der Viehrassen zu steigern und außerdem den Er⸗

Wirtschaft des Auslandes.

ungsverkehr beschlossen.

HEW um je *%, EW⸗Schlesien um , Siemens um 1 9ℳ¼, Schuckert und Rheag um je 2 % an. Niedriger lagen lediglich Charlotte⸗ Wasser um 1‧6 und Licht Kraft um ¾ %. Im letztgenannten öv. öher wurden von Kabel⸗ und Drahtwerten Felten und von schinenbauanteilen Orenstein bewertet. Zu erwähnen sind noch Metallaktien, von denen Dt. Eisenhandel ½⅞, Metall⸗ gesellschaft 17¾ % gewannen, sowie von Gummi⸗ und Linoleum⸗ werten Conti⸗Gummi mit + %. A.⸗G. für Verkehr er⸗ g sich demgegenüber um 1 %.

ach Festsetzung der ersten Kurse wurde das Geschäft recht still, und die Notierungen wichen im großen und ganzen nur Venng von dem zuvor erreichten Stande ab. 1 ½ % büßten Deutscher Eisenhandel, 1 % Wintershall ein. Von den erst später notierten Papieren lagen Stolberger Zink 1 ½ fester, anderer⸗ seits waren Kali⸗Chemie zum Kassakurs um 3 % vermäßigt, Wasserwerke Gelsenkirchen um 4 ¾ P befestigt.

„Das Ende des Verkehrs brachte keine Belebung der Ge⸗ schäftstätigkeit mehr. Die Schlußnotierungen wichen bis zu ½ % vom letzten Verlaufsstande ab. Im Vergleich hierzu schlossen Feldmühle und Goldschmidt etwas fester, Rheinstahl und Conti Gummi schwächer. Farben beendeten den Börsentag mit 174 ℳ.

Am Kassamarkt waren Banken bis ½ % und Hypotheken⸗ banken bis 1 % gebessert. Den letztgenannten Betrag gewannen Meininger Hyp. Von Kolonialpapieren setzte man Kamerun um 1 ½ % herauf, Otavi gewannen 1 .% Rℳ. Bei den per Kasse ge⸗ handelten Industrieaktien standen Erhöhungen von bis zu 3 % Verluste gleichen Ausmaßes gegenüber, 58. erstere allerdings überwogen. Sehr fest lagen Schiffahrtswerte, von denen Ham⸗ burg⸗Suüd 2 ¼ % höher ankamen.

Steuergutscheine I bewegten sich mit Ausnahme von März (— 2 ¾¼ Pfg.) auf letztem Stande. Steuergutscheine II waren ebenfalls meist unverändert, lediglich Oktober November be⸗ festigten sich um je %.

Im variablen Rentenverkehr gab die Reichsaltbesitzanleihe auf 140 % gegen 140 nach. Reichsbahnvorzüge erholten sich um * irt 1237 Die Gemeindeumschuldung notierte 95,40 * g. 8

Am Kassarentenmarkte hat sich die Lage für Hyp.⸗Pfandbriefe und Kommunal⸗Obligationen kaum geändert. Liquidationspfand⸗ briefe waren eher schwächer. Stadtanleihen Besserungen bis zu ¼ % auf. Dekosama I verloren %. Provinzanleihen waren behauptet, Altbesitzemissionen unterlagen Schwankungen von bis zu ½ % nach beiden Seiten. Bei den sonst behaupteten Staats⸗ und Länderanleihen lagen 28er Braunschweig K % fester, Reichsanleihen blieben gehalten. 36er Reichsbahnschätze ingen um 0,10, 39er Reichsbahnschätze um % zurück. 40er Postschätze stiegen dagegen um 0,10 %. Industrieobligationen waren uneinheitlich und wenig verändert. 8

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ % belassen.

Am Geldmarkte waren die Blankotagesgeldsätze mit 2 bis 2 % % unverändert. .

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der Belga auf 42,36 (42,28). 1

85

trag der Wiesen und Weiden vor allem in den Alpen und im Appenin zu heben. 1

Im Rahmen des Ausbaus der Telephon⸗ und Kabelsysteme sollen in erster Linie neue Kabel zwischen Tripolis und Sizilien, Italien und Albanien und in der Meerenge von Messina gelegt werden. Entsprechend dem erhöhten Verkehr werden die Teleyhon⸗ zentralen in den italienischen Großstädten ausgebaut.

Norwegens Außenhandel im Dezember und im ahre 1939.

Oslo, 30. Januar. Im Dezember 1939 ist die norwegische Einfuhr etwas zurückgegangen. Ihr Wert debeh 159,2 Mill. Kr., 8g ist die Ausfuhr bei einem Wert von 92,4 Mill. Kr. auf

ekordhöhe gestiegen. Im Pnßen Jahr 1939 erreichte die Ein⸗ fuhr einen Wert von 1361,8 Mill. enüber 1192,6 Mill. Kr. i. V. Die Ausfuhr stieg auf 808,1 Mill. Kr. IöI] 768,5 Mil⸗ lionen Kr. i. V. Infolge der erhöhten Einfuhren stieg der gesamte Ausfuhrunterschuß in 1939 um fast 150 Mill. Kr. auf 553,6 Mil⸗ lionen Kr. gegenüber 406,1 Mill. Kr. i. V.

Vorbereitungen für die Eröffnung der Preß⸗ burger Börse. 1

Preßburg, 31. Januar. Die gegenwärtig im Aufbau be⸗

riffene bPtesturger Börse hat jene Unternehmungen, die ihre

ktien an der Preßburger Börse einführen wollen, aufgefordert, der Börsenverwaltung alle erforderlichen Daten bekanntzugeben. 8 8 8

Einheitswährung für ganz China geplant.

Schanghai, 30. Januar. Wie Wangtschingwei auf der Tsing⸗ tauer 12es in definitiver Form erklärte, wird die neue chine⸗ sische Nationalregierung alle ausländischen Anleihen, die vor Ausbruch des bhinesisch⸗ apanischen Konflikts aufgenommen wurden, grundsätzlich anerkennen. Alle während des Konfliktes aufgenommenen Anleihen müßten vor Anerkennung auf ihre Rechtmaßigkeit geprüft werden. Die neue Nationalregierung strebe im übrigen eine Frcheitewährung für ganz China an. Post, Telegraph, Eisenbahn, Wehrmacht, Polizei und Zoll werden der neuen Nationalregierung unterstellt. Die Zölle sollen für ganz China einheitlich seftgesett werden.

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Berichte von auswärtigen Devisen⸗- und Wertpapiermärkten 8

Devisen. 8 (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, . 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 116,10*), Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23 ½, Paris 65,72 *), Stockholm 696,00, Brüssel 493,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Danzig —,—, Warschau —,—.

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

Budapest, 30. Januar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,40, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,81, Mailand 17,7732, New York 345,55, Paris 7,82, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,45, Slowakei 9,65.

London, 31. Januar. (D. N. B.) New York 402,50— 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,00 B., Amsterdam 7,53 7,58, Brüssel 23,65 23,80, Italien (Freiv.) 78,75, Schweiz 17,85 17,95, ee. (Freiv.) 20,56 B., Stockholm 16,85 16,95, Oslo 17,65 17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,40 17,65, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,07 B.

Paris, 30. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 6, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 740,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, gb 996,50, Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau elgrad —,—. Paris, 30. Januar.

rag, 30. Januar.

—.— 7—27

(D. N. B.) I11,05 Uhr, Freiverkehr. New York 43,80, Berlin Italien jehae

Belgien 740,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—. Amsterdam, 30. Januar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,65, London 7,52 v⅞, New York 188 ⅜, Paris 426,75, Brüssel 31,95, Schweiz 42,24, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,82 ½, Kopenhagen 36,40, Stockholm 44,87 ½, Prag —,—. Zürich, 31. Januar. (D. N. B.) I11,40 Uhr.] Paris 10,08 ½, London 17,80, New York 446,00, Brüssel 75,70, Mailand 22,51, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 178,75, Stockholm 106,17 ⁄, Oslo 101,35, Kopenhagen 86,10, Sofia 530,00 B., Budapest 87,00, Belgrad 10,00, Athen 330,00 B., Konstantinopel 355,00 B., Bukarest 330,00 B., Helsingfors 7,75 B., Buenos Aires 101,50, Japan 104,75. Kopenhagen, 30. Januar. (D. N. B.) London 20,69, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,85, Antwerpen 88,00, ürich 116,30, Rom 26,45, Amsterdam 275,40, Stochhoim 123,45, slo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, —,—. tockholm, 30. Januar. (D. N. B.) London 16,85 16,95, Berlin 169,00, Paris 9,65, Brüssel 72,00, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75, Prag 14,00, Warschau —,—. Oslo, 30. Januar. (D. N. B.) London 17,65, Berlin 179,00, Paris 10,25, New York 440,00, Amsterdam 239,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,75, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

ö 1“

88 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 31. Januar 1940. 5 (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken 8 83u58 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 ° 137

35,50 38,50

E. für 100 kg

/ EEbbb5808 Reinnickel, 98 99 % . Antimon⸗Regulus. Feinsilber.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung. 31. Januar Geld Brief

———

30. Jäanuar Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro). 8 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutt)). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran)).. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) . Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton). Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stocholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen

100 Escudo 100 Lei

18,75 18,77 0,568 0,567

18,73 0,569

42,40 0,132

42,32 0,130

3,053 48,15

3,047 48,05

48,15

62,44 5,045

62,56 5,055

62,44 5,045 2,353 2,357] y2,353 2,357 132,48 14,61 38,39

132,22 14,59 38,31

13,09 0,583

5,694

132,22 14,59 38,31

13,09 0,583

13,11 0,588

5,708 48,85

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02

5,694 48,75 41,94

48,75 41,94

10,57 10,59 10,58

56,59 9,141

56,71 9,159

56,59 9,141

59,41 59,20 59,21

55,86 8,591

59,29

55,86 8,591

25,61

100 Kronen 55,98 8,609

25,67

55,98

100 Franken 8,609

100 Kronen 100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

25,67 25,61

1,982 0,921

1,978 1,982 1,978 0,919 0,921

2,491 2,495] 2,491

0,919

2,495

2

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928

74,18 74,32 2,198 2,202

England, Aegypten, Südafrik. Union.. S A“

ustralien, Neuseelaaud

anada %29%9 2 22 ˙ 2 ˙22˙2—2b-—b-—ebeeeeeenenene

022—2—2—⸗

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

—⁹ 31. Januar 30. Januar Geld Brief Geld Brief 20,38 20,46 20,38 20,46 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4,200 8,78 8,82 8,78 8,82

2,59 2,59 0,52 6,34

42,24 0,085

59,88

Sovereigns ““ 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptische Amerikanische: 1000 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollar. Argentinische. Australische Peigisch. ... Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgarische. 1“ Englische: große... 1 u. darunter.. Einisch ). . Finnisce. Französische. Holländische.. Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 DinaV . Kanadische. Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegischehe. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei... 8bee . Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Spanischhe. Südafr. Union... Türkische Ungarische

Notiz fůr 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar 88 1 kanad. Doll. 1, 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten-— 1 füdafr. Pfd. 8,78 1 türk. n 1,84 100 Pengb

2,61 2,61 0,54 6,36

2,59 2,59 0,52 6,34

42,28 0,085

59,88

2,61

47,95 9,68 9,68

47,95 9,68 9,68 4,79 5,19

132,09

13,07

4,79 5,19 132,09

13,07 5,63 1,99

41,70 10,57 56,49

41,70 56,490

59,18 585,81 58,81- 8,78 1,84

1

5918 88,81 85,81

5

8

22

+