abschnitte oder Bezugscheine, für die Lieferstellen auch die der
berechtigten Betriebe
Verkaufsstellen und Lieferstellen mittels Punktschecks sind nicht
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar
1940. S. 2
d) es sich um die Ausführung von zugelassenen Aus⸗
fuhraufträgen handelt.
(2) Diese Bestimmungen gelten auch für den Bezug von
Spinnstoffwaren, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung be⸗ stellt worden sind.
Punktverrechnungsstellen.
(1) Nach näherer Bestimmung der Bezirkswirtschafts⸗ ämter werden für den Bereich eines Wirtschaftsamtes eine oder mehrere Punktverrechnungsstellen eingerichtet.
(2) Die Punktverrechnungsstellen haben die Aufgabe, für die punktkontoberechtigten Betriebe Punktguthaben zu führen, über die der punktkontoberechtigte Betrieb zur Beschaffung von Ware verfügen kann.
§ 9
Punktkontoberechtigte Betriebe.
11) Verkaufsstellen (§ 2 Abs. 1 a) und Lieferstellen, die auf Grund der von ihnen abgelieferten Kleiderkartenabschnitte und Bezugscheine oder auf Grund empfangener bestätigter Punktschecks Ware beziehen, sind berechtigt, bei einer Punkt⸗ verrechnungsstelle sich ein Punktkonto einrichten zu lassen. (2) Die Reichsstelle ist berechtigt, die Punsikontoberech⸗ tigung einzelnen Betrieben zu versagen oder zu entziehen.
Ablieferung von Kleiderkartenabschnitten und Bezugscheinen.
(1) Wer als Verkaufsstelle oder auf sonstige Weise Ab⸗ schnitte der Reichskleiderkarte gegen Laf. lonf von bezugs⸗ beschränkten Waren einnimmt, ist verpflichtet, die Reichs⸗ kleiderkartenabschnitte geordnet dem für ihn zuständigen Wirt⸗ schaftsamt oder der von dem Wirtschaftsamt zur Annahme bestimmten Nebenstelle abzuliefern. Das Wirtschaftsamt oder die Nebenstelle ist verpflichtet, dem Ablieferer eine Empfangs⸗ bescheinigung über die Zahl der abgelieferten Abschnitte der Reichskleiderkarte zu übergeben und Durchschrift dieser Be⸗ schatrig ang der zuständigen Punktverrechnungsstelle zu über⸗ enden.
(2) In gleicher Weise hat derjenige, der Bezugscheine gegen Lieferung von Waren in Empfang nimmt, diese Bezug⸗ scheine dem Wirtschaftsamt oder der von diesem bezeichneten Nebenstelle einzureichen, soweit nicht von der Reichsstelle für bestimmte Waren (z. B. Berufsbekleidung) Sonderbestim⸗ mungen getroffen worden sind. Bei der Ablieferung ist auf jedem Bezugschein die der Warengattung entsprechende Punkt⸗ zahl zu vermerken. Die Punktzahl ergibt sich aus der Punkt⸗ zahl der Reichskleiderkarte, falls es sich um kleiderkartenpflich⸗ tige Ware handelt, oder aus der Punktliste für die Waren⸗ beschaffung, die durch die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu 85 ist.
(3) Bezugscheine, deren Ausstellungsdatum vor dem 1. November 1939 liegt, sind von dieser Regelung ausge⸗ schlossen, da sie nicht zur Gutschrift auf Punktkonto zuge⸗ lassen sind.
.;
8
Punkiguthabe 8
8 (1) Grundlage für die Einrichtung eines Punktguthabens bei der Punktverrechnungsstelle bildet die estätigung des Wirtschaftsamtes über die abgelieferten Reichskleiderkarten⸗
Punktverrechnungsstelle eingesandten bestätigten Punktschecks ihrer Abnehmer.
Auf Grund ihres Punktguthabens können die punktkonto⸗
1 ’ bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren
mittels Punktschecks beziehen. ö“
Punktliste für die Warenbeschaffun 1 Für die Beschaffung bezugsbeschränkter Waren durch
die auf der Reichskleiderkarte vermerkten Punkte für die ein⸗ zelnen Warengattungen maßgebend, sondern die von der Reichsstelle in der „Punktliste für die Warenbeschaffung“ fest⸗ gelegte Punktzahl. Die Punktliste wird durch die Reichsstelle den beteiligten Wirtschaftskreisen bekanntgegeben. “
b § 13 Abnahme und Lieferung von Waren auf Grund von Punktschecks.
(1) Verkaufs⸗ und Lieferstellen, die eine mündliche oder schriftliche Lieferzusage oder Auftragsbestätigung ihres Liefe⸗ ranten erhalten haben, haben unverzüglich einen Scheck auf ihr Punktguthaben bei der Punktverrechnungsstelle zu ziehen. Die Punktverrechnungsstelle bestätigt den Scheck durch Stem⸗ pelaufdruck. Die Bestätigung des Punktschecks bildet den Nachweis, daß der Bezieher berechtigt ist, die auf dem Punkt⸗ scheck angegebenen Spinnstoffwaren zu beziehen. Der Punkt⸗ kontoberechtigte übersendet alsdann den Punktscheck seinem Lieferanten, soweit nicht die Punktverrechnungsstelle die Uebersendung übernimmt.
(2) Die Punktverrechnungsstelle darf Punktschecks nur bestätigen, soweit ein entsprechendes Punktguthaben vorhanden ist. Bei der Bestätigung des Punktschecks ist das Punktkonto entsprechend zu belasten⸗
(3) Der Punktscheck ist dem Lieferanten gegenüber nur wirksam, wenn er die Bestätigung (Stempel) der Punktver⸗ rechnungsstelle trägt. Mit der Uebersendung der bestätigten Punktschecks kommt das der Lieferzusage oder Auftragsbestäti⸗ gung zugrunde liegende Geschäft zustande. Erhält der Liefe⸗ rant den Scheck nicht innerhalb von 10 Tagen nach Uebermitt⸗ lung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung, so ent⸗ fällt der Lieferanspruch.
1(61) Die für die Herstellung der mit Punktscheck zu be⸗ ziehenden Waren von der zuständigen Reichsstelle erlassenen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 14 Aufbewahrung der Punktschecks durch Hersteller.
Hersteller (§ 2 Abs. 1 c) haben die eingenommenen Punkt⸗ schecks aufzubewahren und nach näherer Anweisung der für die Herstellung zuständigen Reichsstelle zu verwenden.
§ 15 Behandlung von aus dem Ausland eingeführten bezugs⸗ beschränkten Spinnstoffwaren.
Für aus dem Ausland eingeführte bezugsbeschränkte
teilung einer Devisenbe zuständige Punktverrechnungsstelle des Einführers und Antrages wird der Punktverrechnungsstelle die
geteilt.
SIhnnhalt des Punktschekk.
folgende Vermerke zu enthalten: a) handelsübliche Bezeichnung der Ware
verzeichnis der Reichsstelle, Punktliste für die Warenbeschaffung, Punktliste für die Warenbeschaffung,
setzten Beschaffungspunktzahl ergibt.
zu b, c und d erwähnten Listen durch die Organisation d zewe blchen Wieschaft an bezeben ), Schecks, die nicht den vorgenannten Bedingun B“ 88 nicht eshtg e “ ussteller und Empfänger von Punktschecks sind für die Richtigkeit der auf dem Punktscheck t verantwortlich. — es ege at hh Sgperrung von Schecks. 8 (1) Die Reichsstelle kann die Ausstellung von Schecks fü bestimmte Waren oder Warengruppen beghse,- 8 für . ((2) Die auf diese Spinnstoffwaren ausgestellten Schecks dürfen von den Punktverrechnungsstellen nicht bestätigt
1 übertragung von Bezugsrechten.
(() Kleiderkartenabschnitte, Bezugscheine und Punktschecks dürfen nur von denjenigen Verkaufs⸗ und Lieferstellen zum Bezuge von Waren verwendet werden, die dafür Waren ab⸗ gegeben haben. Ebenso darf über Punttafüben nur zu⸗ gunsten des Kontoinhabers verfügt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Ubertragung von Abschnitten der Reichs⸗ eberzaste Bezugscheinen, Punktschecks oder Punktguthaben ist verboten. .
(2) Die Reichsstelle kann Ausnahmen gestatten.
§ 19
Lagerhaltungspflicht. 8 — Die Reichsstelle behält sich vor, Hexstellern un iefer⸗ stellen die Verpflichtung aufzuerlegen, ein bestimmtes Lager in gewissen Waren oder Paerngrahden u halten. Nähere eh gehen den Betrieben durch die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu. E111“ § 20 hoMlit h02 8
Zuwiderhandlungen.
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den Vorschriften der §8§ 1gen1 er Verordnung über 88
Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 193 1 .“ 8 21
üͤbergangsbestimmungen.
Soweit die Reichsstelle bisher für einzelne Gruppen bezugsbeschränkter Waren allgemeine 3ne IeT gen von den Anordnungen BK 3 vom 22. September 1939 und BK5 vom 7. Oktober 1939 an Bezieher, die nicht punkt⸗ kontoberechtigt sind, erteilt hat, gelten diese Ausnahmegeneh⸗ migungen als Bezugsberechtigungen gemäß § 7 b dieser An⸗ ordnung. Ihre Wirksamkeit erlischt spaätestens am 31. März
1 § 22 8
Inkrafttreten.
(1) Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1940 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Anordnungen BK 1 vom 4. September 1939, BK 3 vom 22. September 1939, BK 5 vom 7. Oktober 1939 und BK7 vom 7. Oktober 1939 außer Kraft. 114“ Berlin, den 3. Februar 194920.ͤ 8 8 Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.
1b : Hagemann.
Mit der Führung der Geschäfte beauftragt. MRNPruckfehlerberichtiguuug.
n dem in Nummer 24 des Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeigers vom 29. 1990 e⸗ öffentlichten „Erlaß über Kurzarbeiterunterstützung. Vom 24. Januar 1940% muß es in Zeile 8 von unten statt „Mehr⸗ arbeit“ richtig „Mehrheit“ heißen.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1940.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Januar 1940 auf 127,0 u““ — 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (126,4) um ,5 vH. angezogen.
In der Inderziffer für Ernährung, die sich von 122,8 auf 123,5 (+† 0,6 vH.) erhöht hat, wirkte sich weiterhin die jahreszeitlich bedingte Preissteigerung für Kartoffeln und Ge⸗ müse aus. Die Inderziffer für Bekleidung hat ssa von 134,4 auf 135,1 (+ 0,5 vH.) und die Inderziffer ür „Verschiedenes“ — hauptsächlich infolge v,en. er meisten ahrpreis⸗ ermäßigungen bei der Reichsbahn ab 15. Januar — von 142,2 auf 142,7 (+ 0,4 vH.) erhöht. Im übrigen stellt sich die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung auf 125,5 (Vor⸗ monat 125,4) und die Inderziffer für Wohnung auf 121,2 (unverändert).
Berlin, den 2. Februar 1940.
Spinnstoffwaren, die nicht zur Ausfuhr bestimmt sind, wird
das Punktkonto des Einführers entsprechend der Punktliste für die Warenbeschaffung belastet. Wird ein Antrag auf Er⸗ Fectie ng zur Einfuhr von bezugs⸗
beschränkten Spinnstoffwaren gestellt, so ist Hleicheitig ½ ie
entsprechende Punktzahl anzugeben. Bei benehmigun des
ahl der Punkte zur Belastung des Punktkontos des Einführers mit⸗
(1) Der G6 ist auf einem vorgeschriebenen Vor⸗ druck auszustellen. Er hat außer dem Namen des Bestellers und Lieferanten sowie Ort und Datum und Kontonummer
b) Gruppenziffer der bestellten Ware nach dem Waren⸗ c) die Menge entsprechend der Mengenangabe in der d) Beschaffungspunktzahl der bestellten Ware nach der
e) Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Menge mit der für den Artikel jeweils festge⸗
(2) Vordrucke für Punktschecks sind durch die Punktver⸗ rechnungsstellen oder die durch diese bezeichneten Senen die
Sekanntmachung. Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
arbeitsdienstes. Vom 30. Januar 1940.
in den eingegliederten Ostgebieten. v Beamtenverhä
om 31. Januar 1940.
ü tnisses der Beamten
Vom 30. Januar 1940.
sendungsge auf unseh Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 3. Februar 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Die am 2. Februar 1940 ausgegebene Nummer 22 des
Dienststrafordnung für die weiblichen Angehörigen des Reichs⸗ Verordnung über die Einführung von Reichsarbeitsdienstrecht
ber die und die Beendigung des . tenv 1 er Reichsfinanzverwaltung einschließlich Reichshochbauverwaltung sneic 88 1maanzper⸗ ve egg und Hochbaudienststellen der Länder ohne Preußen.
Amfng 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. ostver⸗ ühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei
31.10.1939/30.11.193
8 iin Millionen Rℳ
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichswechsel....
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert
Kurzfristige Darlehen..
Betriebskredit bei der Reichsbank..
Summe der Zahlungsverpflichtungen
Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen uwg... 12,4
Summe der schwebenden Schuld 11 053,1] 12 601,19
12 248,7
12 588,7
II. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine. 1 Anleihestock⸗Steuergutscheine.. . 108,2 109,0 2 N. F. Steuergutscheine: I. = 2429,0 II. = 2402,8 4831,8 4 831,8
Aus der Verwaltung.
Die Kennzeichen der Aluminium⸗50 Rpf.⸗Stücke.
Es bestehen vielfach Unklarheiten über das Aussehen der neuen 50⸗Kpf.⸗Stücke aus Aluminium. Es wird darauf hin⸗ gewiesen, daß diese Münzen die Jahreszahlen 1935, 1939 oder 1940, die Münzzeichen A, B, D, E, F, G oder J und den Reichs⸗ adler oder das Hoheitszeichen tragen. Vereinzelt ist versucht worden, die außer Kurxs gesetzten 50⸗Pfennig⸗Stücke aus Alu⸗ minium aus der Inlakochett in den Verkehr zu bringen. Diese sind vor allem deutlich an dem Aehrenbündel und der Aufschrift „Sich regen bringt Segen“ zu erkennen. .
mnanan
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater 1. in der Zeit vom 4. bis 12. Februar 1940.
Staatsoper.
Sonntag, den 4. Februar. Die Zauberflöte. Musikal. Lei⸗ tung: von Karajan. Beginn: 19 ½ Uhr. den 5. Februar. EEEE1ö1““ Holländer. usikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 6. Februar. Madame Butterfly. Musikal⸗ Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 7. Februar. Erstaufführung: Das Leben für 2. aren. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginnt 9 „½ r. Donnerstag, den 8. Februar. Ballett⸗Suite Tanz ums Dorf. Musikal. Leitung: Trantowv. Joan von Za⸗ rissa. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 9. Februar. Cavalleria rusticana / Ba⸗ lazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 10. Februar. In der Neuinszenierung: Si⸗ ilianische Vesper. Musibal. Leitung: hüler. eginn: 20 Uhr. Sonntag, den 11. Februar. In der Neuinszenierung: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 12. Februar. Daphne. Musikal. Leitung: Cle⸗ mmens Krauß a. G. Beginn: 20 Uhr. 1 Schauspielhauszs. Sonntag, den 4. Februar. Der zerbrochene Krug. 33 Minuten in Grüneberg. Beginn: 19 ¼ Uhr. Montag, den 5. Februar. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ½% Uhr. 1 Dienstag, den 6. Februar. Gneisenau. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 7. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 8. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 9. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. S den 10. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 r. Sonntag, den 11. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 12. Februar. Die Tochter der Kathedrale. Beginn: 19 ⁄¾ Uhr. . Kleines Haus.
Sonntag, den 4. Februar. Karl III. und Anna von
Oesterreich. Beginn: 19 ¾¼ Uhr. 1
Meonag. den 5. Februar. Der Ritter vom Mirakel.
1 Beginn: 19 ¼ Uhr.
Dienstag, den 6. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 19 % Uhr.
Mittwoch, den 7. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 19 %½ Uhr.
Feußssfgtgs. den 8. Februar. Karl III. und Anna von
„Oesterreich. Beginn: 19 ½¼ Uhr.
age; den 9. Februar. Karl III. und Anna von
esterreich. Beginn: 19 1½ Uhr.
Sonnabend, den 10. Februar. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 19 ½ Uhr. 8
Sonntag, den 11. Febrzar. Karl III. und Anna von
Oesterreich. Beginn: 19 ¼ Uhr.
Statistisches Reichsamt.
Montag, den 12. Februar. Der Ritter vom Mirakel. Beginn: 19 ½ Uuhr. 1
r schwebenden Schuld des Reichs.
„Wir lehnen es ab, den Krieg durch Geldentwertung zu finanzieren.“
8 Grundsätzliche Ausführungen Reichsminister Funks zur Frage der Kriegsfinanzierung und des
Außenhandels. — „Die feinste Devise ist heute die deutsche Qualitätsarbeit.“ — Der Beirat der Deutschen Neichsbank tagte.
Der vom Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Reichswirt⸗ schaftsminister Walther Funk, im Sommer vorigen Jahres berufene Beirat der Deutschen Reichsbank trat am Freitagvor⸗ mittag im Kaisersaal der Reichsbank zu seiner ersten Vollsitzung zusammen. 1
An der Vollsitzung nahmen auch Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk, Reichsernährungsminister Darré, Reichs⸗ minister Dr. Lammers, Staatsminister Dr. Popitz, vom Beauf⸗ tragten für den Vierjahresplan Staatssekretär Körner und Neu⸗ mann, Staatssekretär Keppler und Staatssekretär Dr. Landfried, der Chef des Wehrwirtschafts⸗ und Rüstungsamtes, Generalleut⸗ nant Thomas, Unterstaatssekretär Generalmajor von Hanneken sowie Ministerialdirektor Wiehl vom Auswärtigen Amt teil.
Reichsminister Funk unterstrich in seinen einleitenden Worten die besondere Bedeutung der Arbeiten des Beirates der Deutschen Reichsbank und dankte den anwesenden Reichsministern, Staats⸗ sekretären sowie den Vertretern der Wehrmacht und der mit der Reichsbank besonders eng zusammenarbeitenden Ressorts für das Interesse an der Arbeit der Reichsbank, die heute in weit größe⸗ rem Maße staats⸗ und bbe sei, als dies selhe der Fall gewesen ist. Die erste Vollsitzung des Beirates solle Ge⸗ legenheit geben, die Ergebnisse der Tagungen und Beratungen seiner einzelnen Ausschüsse festzustellen und daraus die für die Wirtschaftsführung und die praktische Wirtschaft sich ergebenden Nutzanwendungen zu ziehen.
Für die Reichsbank, als der für das Geld⸗ und Währungs⸗ wesen verantwortlichen Stelle, ständen — so erklärte Reichsminister Funk — heute zwei Probleme im Vordergrund: das der Kriegs⸗ finanzierung und des Außenhandels. Diese beiden Probleme stelle er in den Mittelpunkt der heutigen Erörterungen des Beirates. Auf beiden Gebieten habe die nationalsozialistische Staatsführung schon im Frieden neue Wege beschritten und Methoden entwickelt, um die denische Wirtschaft auch für den Kriegsfall vorbereitet und gerüstet zu finden.
Reichsminister Funk erörterte hierbei die in enger Zusammen⸗ arbeit mit allen Beteiligten getroffenen Maßnahmen der Kriegs⸗ finenserhnc und der Lenkung des Außenhandels, mit deren Hilfe es gelungen ist, die erforderliche Umstellung zur Kriegswirtschaft schnell und reibungslos durchzuführen, die Wirtschaft und das Geldwesen vor Erschütterungen zu bewahren und für die Zukunft die Kriegsfinanzierung und den Rüstungsbedarf sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wies der Minister darauf zin, daß das Problem der Kriegsfinanzierung nicht so sehr ein Geldproblem als vielmehr ein Problem der Güterversorgung sei. Es komme darauf an, zur Deckung der zusätzlichen Staatsaufgaben im Kriege aus dem Volkseinkommen einen erheblichen Anteil dem zivilen Bedarf und der Ersatzinvestition zu entziehen und diesen Anteil der Produktion von kriegsnotwendigen Gütern zuzuführen. Durch die Maßnahmen der Rationierung aller lebensnotwendigen Güter, der Kontingentierung der Rohstoffe, der Lenkung des Arbeits⸗
einsatzes, des Kredit⸗ und Kapitalstromes und des Außenhandels
von der kriegsunwichtigen Produktion auf die kriegswichtige Pro⸗ duktion und schließlich sogar durch Herstellungsverbote wird diese vmnfes in der Verwendung des Volkseinkommens erreicht. Die durch die Rationierung und durch diese starken Beschränkungen in der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern frei⸗ gesetzte Kaufkraft muß für die Kriegsfinanzierung methodisch eingefangen werden. Dies geschieht bei uns durch Steuern einer⸗ seits und durch Sparen andererseits, denn auch das Sparkapital wird der Kriegsfinanzierung nutzbar gemacht. Die Kunst der Kriegsfinanzierung besteht nun darin, trotz starker Erhöhung der Steuern die Sparkraft des Volkes zu erhalten. Mit finanz⸗
technischen Methoden kommt man diesen Problemen nicht bei.
Wir lehnen es ab, den Krieg mit Preis⸗ und Lohn⸗ steigerungen, also mit einer offenen Geldentwertung, aber auch mit einer Kreditausweitung ohne gesicherte Pro⸗
duktionsausweitung und ohne Erhöhung der Produktivität
der Wirtschaft, also durch eine versteckte Geldentwertung, zu finanzieren. — 3 8 f
Im Kriege ist es notwendiger denn je, den Leistungswillen
und die Leistungen selbst auf allen Gebieten zu steigern. Hierauf hat auch die Steuerpolitik Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere wies Reichsminister Funk noch auf das Problem hin, das durch die beschleunigte Aufzehrung der Vor⸗ räte ohne die Möglichkeit alsbaldigen Ersatzes in steuerlicher Hin⸗ 8 entsteht. Würde man diese als Gewinne in den Bilanzen in
rscheinung tretenden Summen wegsteuern, so würde man Sub⸗ säshs fortsteuern. Unsere Wirtschaft braucht Reserven, um unter en schwierigen Kriegsverhältnissen durchhalten und die nach Kriegsende notwendig werdende Wiederauffüllung der Vorräte aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe der Banken vornehmen zu können, weshalb auch gerade die Banken liquide gehalten werden müssen. Für die Kriegsfinanzierung komme es darauf an, die sogenannten „toten Kassen“ in einer volkswirtschaftlich und finanz⸗ heg richtigen Form für die Feses . des Staates ebendig zu machen. Aber auf jeden Fall sei eine Illiquidisierung der Wirtschaft hierbei zu vermeiden. 1“
Hinsichtlich des Außenhandels betonte Reichsminister Funk, daß heute die Rohstoffe in ganz Europa vor Gold und Devisen bevorzugt würden, bcs aber die feinste Devise heute die deutsche Qualitätsarbeit sei. Diese Devise müssen wir allerdings zunächst dazu verwenden, um unsere S mit dieser überlegenen Waffe zu besiegen. Nach siegreicher Beendigung des Krieges werde aller⸗ dings die deutsche Lualitätsarbeit in ganz anderer Weise als
sele in der Lage sein, die Stellung der deutschen Wirtschaft in
er Welt und die Wohlfahrt des deutschen Volkes zu sichern. Reichsminister Funk ging dann noch auf die nach wie vor sehr weitgehende internationale Arbeit der Reichsbank ein, wobei er an einzelnen Beispielen die Erfolge dieser Arbeit de. Als⸗ dann beschäftigte er sich noch eingehender mit den speziellen Problemen des Gold⸗ und Kapitalmarktes sowie mit den Zu⸗ sammenhängen zwischen dem Rohstoff⸗ und dem Exportproblem, wozu dann die “ Ausschußvorsitzenden in detaillierten Aus⸗ ührungen Stellung nahmen. 18 füh Ancschließend 183 die Ausführungen des Prä identen der Deut⸗ chen Reichsbank gab der ständige stellvertreten e Vorsitzende des eirates, Dr. Otto Christian Fischer, einen 1n Bericht über die bisherigen Arbeiten der Ausschüsse des Beirates, über die später im einzelnen der Präsident der Reichswirtschafts⸗ kammer, Pietzsch, als Vorsitzender des Allgemeinen Zusschustes, Direktor Goetz, als Vorsitzender des Kapitalmarktaus chu es, und Staatsrat 19 “ als Vorsitzender des Außen⸗ andelsausschusses, berichtete. b h An 1.e Aussprache beteiligten sich u. a. der Präsident des Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverbandes Dr. Heintze, der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Hayler und Generaldirektor Buskühl. 1 3 1 Abschließend nahmen Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk und Reichsernährungsminister Darré zu den veesec esgen aufgeworfenen Fragen und Problemen Stellung. in Freitagnachmittag fand unter Vorsitz des Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Ferni br Je. Feslen Funt, eine Arbeitstagung der Ersten Vorstandsbeamten sämtlicher Reichs⸗ bankanstalten aus dem Reiche statt, in welcher Reichsminister Funk die im vergangenen Jahre durchgeführte Neuordnung der Reichs⸗ bank und die im Zusammenhang hiermit getroffenen organisa⸗ torischen und banktechnischen Maßnahmen erörterte. Alsdann gab der Präsident eine Darstellung der aktuellen Finanz⸗ und Wirt⸗ schaftsprobleme, die der Krieg aufgeworfen hat, und schilderte die einzelnen Maßnahmen der Reichsregierung, die zur Sicherstellung des Kriegsbedarfes und des Lebens unseres Volkes getroffen worden sind. S Am Abend vereinigten sich die Mitglieder des Beirates und die Vorstandsbeamten der Reichsbankanstalten zu einem kamerad⸗ chaftlichen Beisammensein, auf dem Reichsminister FPun⸗ auch die eichsminister Graf Schwerin von Krosigk, Darré, Dr. Lammers, Dr. Dorpmüller, Staatsminister Dr. Popitz, die Staatssekretäre Körner, Keppler, Landfried, Neumann, den Chef des Wehrwirt⸗ schafts⸗ und Rüstungsamtes, Generalleutnant Thomas, sowie zahlreiche Vertreter der mit der Reichsbank besonders eng zu⸗ sammenarbeitenden Ressorts begrüßen konnte.
———————————:—— e————— —
Berliner Börse vom 2. Februar.
Wenn auch die Kursgestaltung an den Aktienmärkten am Freitag bei der Eröffnung erneut keine ganz einheitliche Linie aufwies, so war gegen den Vortag gemessen ein freundlicherer Unterton unverkennbar. Das Anlageinteresse ist eher reger ge⸗ worden, was darin 12 Ausdruck kommt, daß u. a. Reichsalt⸗ besitz ihren Stand erheblich bessern konnten, zumal si Material⸗ mangel geltend machte. Auch an den Aktienmärkten waren Käufe zu Anlagezwecken zu verzeichnen, jedoch wurden andererseits auch Abgaben durchgeführt, die sich namentlich auf diejenigen Werte erstreckten, die bei der letzten Befestigung im Vordergrunde standen. 3 1
Am Montanmarkt kamen Harpener 1 ¾ C höher an, wäh⸗ rend Rheinstahl 1 % verloren. Vereinigte Stahlwerte blieben unverändert. Bei den Braunkohlenwerten stellten sich le Ge⸗ nußscheine 1 ½ und Rheinebraun 2 ½ % niedriger. Stärker ge⸗ drückt lagen Kaliwerte, von denen Salzdetfurth 1 % und Win⸗ tershall 2 % hergaben. In Kalichemie wurde die Notiz ausge⸗ setzt, die Taxe lautete etwa 3 % niedriger. Von chemischen Pa⸗ pieren ermäßigten sich Goldschmidt um 1 ¼ %. Farben verloren ¼ . Gummi⸗ und Linoleum⸗, Kabel⸗ und Draht⸗ sowie
rauereiaktien veränderten sich kaum. Bei den Elektrowerten berwogen Kurssteigerungen. So kamen Lichtkraft, Bekula, RWE nd Wasser Gelsenkirchen je 1 % höher zur Notiz, ferner ge⸗ annen Siemens 1 ྼ und HEW ¾ %. Rückgängig waren Char⸗ ottenb. Wasser um ³¼¾ und Accumulatoren um 3 . Autowerte lagen bei “ von ¼ % freundlich. Bei den Maschinen⸗ auanteilen stiegen Berliner Maschinen um ½ und Orenstein m 1 ¼ %. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger mit † ༠% nd Holzmann, die im gleichen Ausmaß nachgaben. Bemberg nd Dierig stiegen um je, ½ und Waldhof um % P. Im Verlaufe vermochte sich hinsichtlich der Kursgestaltung gej in keine einheitliche Linie herausbilden. Die Gewinne nd Verluste hielten sich dabei zahlenmäßig das Gleichgewicht. Je 1 % fester lagen Rheinstahl und Rheinebraun. Je 1 ¼ 9% chwächer waren Charlottenb. Wasser und Wald of. b Gegen Ende des Verkehrs setzten sich verschiedentlich kleine Besserun en durch. Die Umsatztätigkeit war dabei aber recht uhig. chlußnotierungen kamen nur in geringer Zahl zustande. Soweit dies aber der Fall war, überwogen leichte Erhöhungen. So (Flaßsen Farben mit 173 ⅜, Vereinigte Stahl mit 106 und Braubank mit 128. Am Kassamarkt waren Banken und Hyp.⸗Banken nur ver⸗ einzelt Schwankungen von bis zu ½ c unterworfen. Bei den Kolonialpapieren gewannen Doag 1 %. Am Schiffahrtsmarkt
der Kommisfion des Verliner Metallbö
schwächten sich Hansa⸗Dampf gegen letzten Kurs um 3 % ab. Hamburg⸗Süd gewannen 1 ½ .
Für die zu Einheitskursen gehandelten Industriewerte über⸗ wogen, soweit Veränderungen eintraten, Steigerungen von 2 bis 3 %. Busch Optik befestigten sich bei Repartierung um 4 ½ . Die andererseits hier und da zu beobachtenden Verluste gingen dagegen nicht über 3 % hinaus.
Bei den Steuergutscheinen I waren Dezember, Januar und 83 behauptet, März, April und Mai leicht rückläufig. Von
teuergutscheinen II stiegen Juli, August und September um je ½ %. Die übrigen Abschnitte waren unverändert.
Im variablen Rentenverkehr befestigten sich Reichsaltbesitz 8 140 Ϥ gegen 140,30. Die Gemeindeumschuldung blieb mit 5 1 unv.
Am Kassarentenmarkt hat sich die Lage für Hyp.⸗ und Liquidations⸗Pfandbriefe sa Kommunalobligationen kaum geändert. Auch Stadtanleihen lagen weiter still. Dekosama I1. verloren ¼ %. Provinzanleihen und Altbesitzemissionen waren bei kleinen Veränderungen behauptet. Für Staats⸗ und Länder⸗ anleihen ergaben sich verschiedentlich leichte Hesserungen, Bei den Reichsanleihen waren 36er und 37er Reichsschätze, in beiden Fällen dritte Folge, je % fester. Industrieobligationen ver⸗ heten in unregelmäßiger Haltung, hatten aber eher freund⸗ lichen Grundton. 28er Farbenbonds waren allerdings um ⁄¼ N rückläufig.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ % belgssen. 1
Am Geldmarkte wurden die Blancotagesgeldsätze um ⅛ % auf 2 — 2 ¼ % herabgesetzt.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung waren keine besonderen Veränderungen festzustellen. 1
ARotierungen rsenvorstandes vom 3. Februar 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlungz): 1 Originalhüttenaluminium, 3 99 % in Blöcken.. 1““ Walz⸗ oder Drah
Reinnickel, 98 — 99 %˖ . Antimon⸗Regulus. . „ Feinsilber
Frage der Kriegsfinanzierung und des Außenhandels.
Berliner Börse am 3. Februar.
Die Wo lußbörse setzte in freundlicher Haltung ein, die Umsätze S 8— nur gering. Stärkste Beachtung fanden die grundsatzlichen Ausführungen des Reichswirtschafts⸗ ministers Funt vor dem Beirat der Deurschen Rei g. 4.2 Darlegungen ging eine Anregung aus, so daß sich verschiedenti s -.S Lbuschzuseben vermochten, obwo I andererseits auch Verkaufsaufträge vorlagen. Im großen und ganzen war die Kursgestaltung nicht ganz einheitlich.
Montane veränderten sich nur unbedeutend. Mannesmann stiegen um Nä, Klöckner um und Harpener um ¼ . Niedriger lagen Hoesch um und Stolberger Zink um ½. 8
Die übrigen Werte dieses Marktgebietes setzten unverändert ein. Am Braunkohlenaktienmarkt ermäßigten sich Ilse Genuß und Rheinebraun um je 1 . Bei den Kaliwerten setzten Wintershall 2 % höher ein. Am Markt der chemischen Papiere lagen Farben bei einem Umsatz von 30 000 Rℳ um ½ % gebessert und stiegen alsbald erneut im gleichen Ausmaß. Rütgers befestigten sich um 1 ½ c. Niedriger lagen Schering um und von Heyden um 1 . Elektro⸗ und Versorgungswerte wiesen bei stillem Geschäft keine einheitliche Kursgestaltung auf. Es gewannen AEG und Gesfüret je ½, HEW ℳ, RWE *¾O%, Lichtkraft und Dessauer Gas je . Ziemens und Charlotte Wasser verloren hingegen je ½, Wasser Gelsenkirchen 1 und Schuckert 1 ½ . 1
Kabel⸗ und Drahtwerte und auch Autoaktien lagen ruhig und kaum verändert. Daimler stiegen allerdings um 1½ K. Freund⸗ liche Tendenz wiesen die Anteile von Maschinenbaufabriken auf, von denen Orenstein , Berliner Maschinen N und Demag 1 ¼ % gewannen. Deutsche Waffen kamen „½ % niedriger zur Notiz. Größere Steigerungen erzielten noch von Bauwerten Holz⸗ mann und von Textilwerten Bremer Wolle sowie ferner Engel⸗ hardtbrauerei mit je †+ 1 ¾ , Deutsche Linoleum gewannen 1 ¾, während Aschaffenburger Zellstoff 1 % verloren.
Im Verlaufe war die Kursentwicklung zwar noch uneinheit⸗ lich, zumeist sah man aber weitere Besserungen. So stellten sich AEG gegenüber dem Anfang um 17 ¼, Lichtkraft um 123, Siemens um 1 ¼ und Gesfürel 1 ⅛ % höher. Farben stellten sich auf 174. Lahmeyer waren andererseits um 1 % ermäßigt. 8
Die Grundstimmung blieb bis zum Ende des Verkehrs freund⸗ lich. Die Schlußkurse lagen vielfach noch etwas über dem letzten Seö Farben beendeten den Börsentag mit 174 ¼ und Reichsbahnvorzüge mit 127 1.
Am Kassamarkt verloren von Banken Deutsch⸗Asiaten 5 Rℳ, während Lübecker Commerz⸗ und Vereinsbank Hamburg je 1 2% gewannen. Bei den Hyp.⸗ anken büßten Meininger Hyp. 1 5 ein. Am Markt der Kolonialwerte gingen Otavi ½ Rℳ zurück. Bei den zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien hielten sich Gewinne und Verluste ungefähr die Waage. Die Veränderungen betrugen durchschnittlich bis zu 3 %. Busch Optik erhöhten sich um 4 P.
Steuergutscheine I waren schließlich durchweg gegenüber dem Vortage unverändert, ebenso Steuergutscheine II. bis auf Oktober und November (je + *⅛).
Von variable. Kenten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 141 gegen 140 .%. Die Gemeindeumschuldung notierte 95 ¼ % (— *v%)).
Am Kassarentenmarkt trat die Hyp. Pfandbriefverknappung erneut stärker in Erscheinung. Auch Kommunalobligationen waren weiterhin gesucht, Liq. Pfandbriefe verkehrten in unregelmäßiger Haltung. Stadtanleihen lagen still, waren aber auch eher etwas knapper. Provinzanleihen blieben behauptet. Von Altbesitz⸗ emissionen gewannen Westfalen 1 %, während Teltow ½ % ver⸗ loren. Von Reichsanleihen konnten sich 38er Reichsschätze Aus⸗ gabe 2 um ⅛⁄ % erhöhen. Staats⸗ und Länderanleihen waren ebenfalls gut gehalten. Reichsbahnschätze lagen etwas fester. Post⸗ schätze waren bei kleinen Schwankungen unregelmäßig, Industrie⸗ obligationen hatten freundliche Grundstimmung.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ % belassen.
Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsätze auf unver⸗ ändertem Stande von 2 — 2 ¼ % belassen.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung ging der Belga von 42,36 auf 42,30 zurück.
Devisenbewirtschaftung.
Devisenrechtliche Behandlung von Flüchtlingen aus neutralen Ländern, von Reichsdeutschen im Auslande und von ausländischen Staats⸗
8 angehörigen im Inland. 8
Im Anschluß an die Runderlasse 121/39 D. St. — R. St. und 4/40 D. St. — R. St. hat der Reichswirtschaftsminister durch Runderlaß 7/40 D. St. — R. St. folgendes bestimmt: F
1. Flüͤchtlinge aus neutralen Ländern werden am 1. April 1940 Deviseninlaͤnder. Sie haben entsprechend der für Flüchtlinge aus feindlichen Ländern vorgesehenen Pepeinr ihr ausländisches Vermögen und anbietungspflichtige inländische Werte der zustän⸗ digen Reichsbankstelle unter dem Kennwort „Flüchtlinge“ bis zum 1. April 1940 anzubieten. Diese wird die Susländischen Werte bedef nicht abfordern, sondern den Flüchtlingen bis auf weiteres
elassen. 8 8 Reichsdeutsche, die in neutralen oder feindlichen Ländern durch den Kriegsausbruch zurückgehalten worden sind, bleiben Deviseninländer. Sie bzw. ihre Familienangehörigen können daher über die im Inland befindlichen Vermögenswerte frei ver⸗ fügen. Der im Ausland befindliche Reichsdeutsche kann über sein ausländisches Vermögen und Einkommen zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhalts ohne besondere Genehmigung ver⸗ fügen. Die gleiche Regelung gilt für Internierte und Kriegs⸗ Sö 3. Angehörige von neutralen und feindlichen Ländern, die infolge des Krieges nicht in ihre Heimat zurückkehren können, bleiben Devisenausländer. Sie können über ihr ausländisches Vermögen ohne Genehmigung verfügen. Verfügungen über Wintändisches Vermögen und Einkommen bedürfen der Genehmi⸗ gung der Devisenstelle. Diese Regelung gilt auch für ausländische
riegsgefangene. .“ W1
Devisen für Reisen in das Generalgouvernement. Genehmigung durch den Bevollmächtigten
des Generalgouverneurs.
Ueber die devisenrechtlichen Bestimmungen bei Reisen in das Generalgouvernement herrscht noch allgemeine Unklarheit. Aus
diesem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß bei Dienst⸗ und Geschäftsreisen in das Generalgouvernement nur dann eine Genehmigung zur Mitnahme von mehr als 20 Zloty (10 Reichs⸗ mark) erteilt wird, wenn die Dringlichkeit der Reise nachgewiesen werden kann. Entsprechende Anträge mit möglichst genauen Unterlagen sind an die Abteilung „Wirtschaft“ bei dem Bevoll⸗ mächtigten des Generalgouverneurs in Berlin W 9, Leipziger Platz 15, zu richten. 8
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