neuen Zulassungsbescheid der
9 e ohne 8 zo r⸗ lassen waren, gelten oh Verpackungswesen auch weiter⸗
Reichsstelle far Papier und hin als zugelassen. vi111“ ; s r 2 Jahre. Den Zei EEEETE“ 8 gemäß bas .⸗,20 iter r zuge⸗ - 2 zur Belieferung der Verarbeiter von Altpapier zuge⸗ bienek Handetzenih bestimmt die Reichsstelle für Papier ungswesen. und “ Feichstehe für Papier und Verpackungswesen rige rkung widerrufen, wenn kann die Zulassung mit sofortiger Wi 92 I1“ der Handelsbetrieb die vorgeschriebenen Bedingung Auflagen nicht erfüllt. 6 10 Sonderzulassung von Sortierbetrieben “ 1. Aussortierte Sorten (I 3 der Anlage) dürfen. nur Sortierbetrieben, die im Besitz einer FFn de h anh,. Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen sind, an ⸗ arbeiter von Altpapier geliefert werden. G 2. Die Sonderzulassung als Sortierbetrieb erfolgt auf Antrag. b 8 3. Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann die Sonderzulassung mit sofortiger Wirkung widerrufen, wenn der Sortierbetrieb die vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen nicht erfüllt. Pressung und Kennzeichnung von Ballen 1. Die Sorten „gemischte Papier⸗ und Pappenapsar. (la bis c) und „Wellpappenabfälle“ (2a bis c) dürfen an T er⸗ arbeiter von Altpapier nur in gepreßten Ballen geliefert werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch aiff alle übrigen Sorten, bei denen eine “ Zeit des Inkrafttretens ieser Anordnung handelsüblich ist. diese nesanangas zußerlich erkennbar mit der Nummer der betreffenden Altpapiersorte, die in der Anlage zu dieser Anordnung aufgeführt ist, und mit dem Namen bzw. einem von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zu ge⸗ nehmigenden Kennzeichen desjenigen Händlers zu versehen, der das Altpapier als letzter vor der Lieferung an den Verarbeiter von Altpapier in Ballen gepreßt hat. G 1“ § 12 Lagerbuch 1. Alle Verarbeiter von Altpapier haben ein Lagerbu anzulegen und fortlaufend zu führen. Aus dem müssen ersichtlich sein: 1. der Bestand am Ende des Monats, 2. jede Bestandsbewegung durch Zu⸗ und Abgang und außerdem a) bei Zugängen von einem fremden Lager (Händler) oder Betrieb auch der Lieferer und der Preis und bei Abgängen an ein fremdes Lager (Händler) oder einen fremden Betrieb auch der Empfänger und der Preis, b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Nummer und Datum der Devisen⸗ “ bescheinigung. 2. Das gleiche 68 dgeat für alle Händler im Sinne des § 2 Ab :1 it Ausnahme de 8 ““ 28 8
Meldepflicht
1. Die Verarbeiter von Altpapier haben ihre gesamte monatliche Erzeugung von Papier und Pappe und von an⸗ deren Erzeugnissen, soweit diese unter Verwendun von Alt⸗ apier hergestellt worden sind, sowie ihren Verbrauch und ihren Bestand in⸗ und ausländischen gne; am Monats⸗ ende unter Verwendung eines bei der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erhältlichen Vordrucks jeweils bis zum 10. d. M. für den vorangegangenen Monat der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zu melden.
2. Die Handelsbetriebe, die zur Belieferung der Ver⸗ arbeiter von Altpapier zugelassen sind, haben die in jedem Monat gelieferten Mengen Altpapier, getrennt nach Ab⸗ nehmern, sowie den Bestand am Ende des Monats auf einem bei der Fachgruppe Alt⸗ und Abfallstoffe erhältlichen Vordruck jeweils bis zum 10. des folgenden Monats der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zu melden.
8 S 14 XX“
Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann
Ausnahmen von den veI dieser Anordnung zulassen. § 15 Strafbestimmungen
Soweit Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nicht nach den Bestimmungen der Verordnung über Strafen und Strasverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvor⸗ chriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. .999) zu be⸗ trafen sind, finden die §§ 10, 12—15 der Verordnung über en Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939
(Reichsgesetzbl. I S. 1430) Anwendung.
§ 16 Inkrafttreten
1. Die Anordnung tritt, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
2. Der § 10 (Sortierbetriebe) tritt zu einem von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft. 1
3. Der § 11 (Pressung und Kennzeichnung) tritt einen Monat nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung (Abs. 1) in Kraft.
4. Die Anordnung Nr. 4 (Altpapier Nr. 1) der Reichs⸗ stelle für Papier und Verpackungswesen (Papierspäne und Altpapier) vom 14. Januar 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 13 vom 16. Januar 1939) wird zu dem in Abs. 1 angegebenen Zeitpunkt aufgehoben. s
Berlin, den 10. Februar 1940.
Anlage
Nr.
—
Höchstpreise*)
Sorten
1u““ 88 Höchst⸗ Höchstpreise für den Verkauf durch Anfallstellen
preise (§ 4 Absatz 1, a) für den
Verkauf an Ver⸗ arbeiter von
Transit⸗Sorten Original⸗Sorten Aussort. Sorten
Bezeichnun
Altpapier (§4 Abs. 1, b u. c)
kg kg 100 bis 1000 bis 1000 5000
Kgs kg kg kg. kg über ]100 bis 1000 bis, 100 bis 1000 bis 1000 5000 1000 5000
1 a)
b)
b) 0) 3
4 a) b)
5 6 7 a)
b)
8 a) b)
9
8 10 a)
b)
0) 11 12
13 9
14 a)
16 17
20
22 23
24
25
26 27
28
Der Reichsbeauftragte für Papier “ PSParn
5*
29
mit nicht mehr als 20 %
d) 1X“
b) Briefumschlagspäne, nach
c) Naturfarbige
d) Holzfreie Briefumschlag⸗
18 a) Holzhaltige weiße Späne b) Holzhaltige weiße Späne
0) Holzhaltige weiße Späne 19 a) Holzfreie weiße b) Holzfreie weiße
c) Holzfreie
21 a) Geschäftsbücher, deckel⸗ u. b) Geschäftsbücher, deckel⸗ u.
Unsortierte gemischte Papier⸗ und Pappenab⸗
fälle, einschl. Müllpapier,
Unrat I11“ Grundsätzlich unratfreie, gemischte Papier⸗ und Pappenabfälle mit nicht mehr als 5 % Unrat . . Rein sortierte (koller⸗ gangfertige) gemischte Papier⸗ und Pappenab⸗ Unsortierte Wellpappen⸗ abfälle, mit nicht mehr als 20 % Unrat . . Grundsätzlich unratfreie Wellpappenabfälle [mit nicht mehr als 5 % Unrat Rein sortierte (kollergang⸗ fertige) Wellpappenab⸗ ala 14*“*“ Original ⸗Druckereiab⸗ fälle (Schwerdruck und Druckstampf) . Alte Zeitungen .. 1 Alte Zeitungen in Son⸗ dersortierung, garan⸗ tiert nadel⸗ und klammer⸗ frei, vollkommen frei von illustrierten Beilagen und uu““ Illustrierte Zeitschriften. Neue Zeitungen . . .. Helle (bunte) Buchbinder⸗ “ Bunte holzhaltige Späne, sortiert nach Grund⸗ 18,nee“ Neue Lederpappenab⸗ 8“ Alte Lederpappenabfälle Alte Natronpapiersäcke (handentstaubt) . . . . Original ⸗ Dunkelhanf (Dunkelbündel), auch un⸗ sortierte Packpapierab⸗ H“ Dunkelhanf und Pack⸗ papierabfälle, sortiert, auch nach Farben... Biaunhank
Hellhanf (Hellbündel).. Original⸗Akten (einschl. bunte Akten) frei von harten Deckeln .. Weiße Akten, sortiert . Weiße Akten, garantiert klammer⸗, draht⸗ u. faden⸗ frei, nach Bogen gelegt. Unsortierte Briefum⸗ schlagspäne ... .
Farben getrennt (sortiert). Standardfarben: grau, blau, meliert, grün, zi⸗ tronengelb, orange, rot, braun .. holzhaltige Briefumschläge (hell Esparto⸗ u. Tauenspäne).
späne (holzfrei Tauen, holzfrei weiß, blau und andere holzfreie, nach Farben sortierte Späne) Kraftpapierabfälle (ins⸗ besondere maschinenge⸗ reinigte Natronpapier⸗ 14A*“ Holzfrei Druck. . . . Weiße Holzpappenabfälle
mit leichtem Vorsatz, bzw. hellem Andruck . . ..
mit dunklem Andruck . Späne Späne mit leichtem Vorsatz, bzw. hellem Andruck. .. weiße Späne mit dunklem Andruck. . Hollerithkarten . . . .
registerfrei, holzfrei ..
registerfrei, holzfrei, nur mit roten und blauen SArnet ..... Spinnpapierabfälle .. Schnellhefter verschieden⸗ farbòig . . a) Manilakarton, nicht nach Farben sortiert . . . . b) Manilakarton nach Far⸗ ben sortiert . . . . . a) Morsestreifen mit Kern. b) Morsestreifen, kernfrei Fernsprechbücher . Gebrauchte Weberei⸗ u. Spinnereihülsen... . Buntpapier..
*
1,90 1,30
—,65
—,20
Tapeten ...
Die Mengenstaffeln
— ,20. 1,30 . 5 für die verkaufte, höchstens für die vorrätige Menge der betr. Altpapiersorte.
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
iehung volks⸗
S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 2. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810
7126/739 — wird das gesamte Vermögen des
Bekanntmachung
zur Anordnung Nr. 4 der Reichsstelle für Papier Verpackungswesen
vom 10. Februar 1940.
Gemäß § 2 Absatz 3 der Anordnung Nr. 4 der Reichsstelle ür Papier und Verpackungswesen vom 10. Februar 1940 sür Pscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 35 vom 10. Februar 1940) wird bekanntgemacht, daß folgende, in der Anlage zu der genannten Anordnung aufgeführten Altpapier⸗ sorten nur auf Grund eines Bezugsberechtigungsscheins er⸗ worben werden dürfen:
1. Nr. 12 Originalakten, 2. Nr. 13 a — b weiße I1I1X“
3. Nr. 18 a—e holzhaltige weiße Späne,
4. Nr. 19 a—e holzfreie weiße Späne,
5. Nr. 20 Hollerithkarten
6. Nr. 21 a —b Geschäftsbücher,
7. Nr. 4a alte Zeitungen,
8. Nr. 6 neue Zeitungen, 9. Nr. 8 a —b Lederpappenabfälle,
10. Nr. 14 a —d Briefumschlagspäne.
Die unter 1—6 aufgeführten Sorten sind untereinander austauschfähig, d. h. die Menge Altpapier, auf welche der Be⸗ zugsberechtigungsschein lautet, darf nach eigener Wahl in allen sechs Sorten bezogen werden. Die unter 7— 10 auf⸗
führten Sorten dürfen nur erworben werden, wenn die ezugsberechtigungsscheine ausdrücklich auf diese Sorten lauten.
Zum Erwerb der genannten Sorten sind Bezugsberechti⸗ gungsscheine, die nur im Rahmen der Einkaufsbewilligung gültig sind, in jedem Fall erforderlich, also nicht nur dann, wenn der Erwerb von Handelsbetrieben, die zur Belieferung der Verarbeiter von Altpapier zugelassen sind, sondern auch dann, wenn der Erwerb auf Grund von Sondergenehmi⸗ gungen bei Anfallstellen und anderen Händlern erfolgt. 1
Berlin, den 10. Februar 1940.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. “ 8
1“
“
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeut⸗ schen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I. S. 911), in Ver⸗ bindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. Juli 1939 — Ta 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sude⸗ tengau vom 29. August 1939 — III Wi /Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des
Bekanntmachung *
heuern für
(8§ 1068, 1069 der Reichsversicherungsordnung) vom 5. Januar 1938 — I 1 Nr. —— — 289) 1
Vom 7. Februar 1940 — 11 Nr. 1311/40 — 57 —. Es sind einzufügen: “ I. Unter A 1) als neue Position:
„c) Schlepper und Leichter auf
Bergungsschleppern in der großen Fahrt 515,— auf Schleppern. und Leichtern in der Nord⸗ und Ostsessachrt II. Unter A 2 c) zwischen den Zeilen „2. Offiziere“ „1. Offiziere Schleppern “ 2. in der 4. Zeile hinter „2. Offiziere“ die Worte „und Steuerleute auf Hebefahr⸗ 1 zeugen“ .6 zwischen den Zeilen „1. Ingenieure“ und „2. Ingenieure“ als neue Position: „l. Ingenieure und Alleiningenieure auf Schleppern 111““
4. zwischen den Zeilen „2. Ingenieure“ und
„,3. Ingenieure“ als neue Position:
„2. Ingenieure auf Schleppern und Ma⸗ schinisten auf Hebefahrzeugen... 1.“ 5. hinter die Zeile „Z. Ingenieure“ als neue
Position:
„Funker...
III. Unter A 3) 1. vor die Zeile „I. Bootsleute, 1. Zimmer⸗ leute, Alleinbootsleute, Alleinzimmerleute“ als neue Position: „Taucher auf Bergungsschleppern . .. 2. als Zusatz hinter die Worte „1. Boots⸗ leute, 1. Zimmerleute, Alleinbootsleute, Alleinzimmerleute“ die Worte „Bestmann auf Schleppern und Leichtern“. IV. In der Ueberschrift zu A 2 d): nauf Seeschiffen von 250 bis 400 BRT. in allen Fahrten“ hinter das Wort „Seeschiffen“ die Worte „(ausschließlich Schleppern)“ V. In der Ueberschrift zu B: Fähr⸗ und Förderschiffe und Schiffe in ähnlicher
„1. Offiziere“ und als neue Position: und Alleinoffiziere auf
1. Otto Eisenschiml, geb. 22. 9. 1896 zu Fried⸗ land und seiner Ehefrau Ella, geb. Straß, geb. 1. 8. 1897 zu Nachod, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg,
Herbert Steier, geb. 8. 10. 1911 zu Gablonz und seiner Ehefrau Nora, geb. Löwinson, geb. 28. 4. 1909 zu Riga, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,
3. Oswald Kraus, geb. 24. 2. 1875 zu Pecky⸗Pode⸗ brad und seiner Ehefrau Sofie, geb. Pollak, geb. 17. 12. 1887 zu Smichov, beide zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Teplitz⸗Schönau,
Hugo Kompert, geb. 15. 3. 1883 zu Fenli⸗ Schönau und seiner Ehefrau Erna, geb. Wolf, geb. 28. 5. 1891 zu Böhm. Leipa, beide zuletzt dns. ga⸗ gewesen in Teplitz⸗Schönau,
Karl Kafka, geb. 17. 9. 1884 zu Neubytschev und des Arthur Hojtasch, geb. 3. 9. 1896 zu Gablonz, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,
Julius Lederer, geb. 18. 9. 1887 zu Saaz und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Eisner, geb. 1. 3. 1897 zu Radejovire, beide zuletzt wohnhaft gewesen in
Teplitz⸗Schönau,
Dr. Rudolf Fischer, geb. 13. 3. 1887 zu Teplitz⸗ Schönau und seiner Ehefrau Ilfe, geb. Zimpelmann, Püt⸗ 4. 6. 1904 zu Mutterteich, beide zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Teplitz⸗Schönau,
8. Samuel Gottlieb, geb. 20. 6. 1874 üund seiner Ehefrau Hinda (Helene), geb. 12. 4. 1878 zu Krakau, beide
gewesen in Gablonz, 38
9. Richard Löbl, geb. 2. 6. 1890 und seiner Ehefrau Grete,
1905 zu Laun,
Teplitz⸗Schönau
zu Krakau geb. Hubler, zuletzt wohnhaft
zu Teplitz⸗Schönau 1 geb. Heller, geb. 11. 3. beide zuletzt wohnhaft gewesen in
Reichenberg, den 5. Februar 1940. .“ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz. “ Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗
und staatsfeindlichen Vermögens in den detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1
116“
— und des Reichsstatt⸗ August 1939 — III Wi/Jd. bewegliche und unbewegliche
lters im Sudetengau vom 29.
dürfen beim Verkauf ihrer ordnung 9 errechneten Verkaufspreis mit Wirkung vom 1. Januar 1940 die nachstehend festgesetzten Kosten für die ägerung (Lagegeld, Versicherung und Zinsverluste) an⸗ ängen.
Ein gerechnet werden. Der Zinsberechnung werden. 8
handels.
des Außenhande
1. Friedrich Löwy, geb. 3. 8. 1872 in Reichenau und einer Ehefrau Elsa, geb. Taußi ,beide . san e in 1e. 98 9, “ exn
2. deal, 889 ürh. ge. 21. 1. 1902 in Prag
und seiner Ehefrau, beide zuletzt wo ewese 1 larnsdaeg f zuletzt wohnhaft gewesen
3. Rudolf Löwy, geb. 26. 8. 1878 in Reichenau und seiner Ehefrau, beidr zuletzt wohnhaft gewesen in Warnsdorf,
4. der Firma F. u. R. Löw y in Warnsdorf
Reichenberg, den 5. Februar 1940. “ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenb
Schulz.
5 8’
Ein⸗ und Ausfuhr Mitarbeitern Außenhandel gebildet. gen wurde von der Unterabteilung Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhr⸗ handel der Wirtschaftskammer Berlin w b
aufleute brachte Baron v. Schröder zum Ausdruck, daß während und nach diesem uns jetzt a le stunsssähiger Außenhandel eine wirtschaftspolitische Notwendig⸗ eit er 8 6 28* noch für eine ’1 8175 1 8 Do 3 F und Ausfuhrgeschäftes gesorgt werden. hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. — Arbeitsgemeins * betrieben ausgeschte gegeben werden, sich ihre speziellen Fachkenntnisse zu erhalten und zu vertiefen; denn diese Anzenhandelskauflente sollen nach Mög⸗ ichkeit später ihre alte Tätigkeit wieder aufnehmen.
des Direktors bei der
Fahrt sowie Dampffahrzeuge bis 250 BRT.“ hinter das Wort „Schiffe“ die Worte „einschließlich Schleppern)“. „Ferner ist in dem Absatz „Diese Festsetzung gilt einheit⸗ lich für die ganze deutsche Kaüsa sie gilt nicht für die Be⸗ satzung der Schlepper und Leichter“ der 2. Halbsatz zu streichen. Hinter „Küste“ ist ein Punkt zu setzen. Vorstehende Ergänzung gilt mit Wirkung vom 1. Ja⸗ nuar 1939 ab. Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Unfallversicherung. SDere. Schäffer. .
88 Bekanntmachung 1
zur Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee (Lager⸗Finanzierungskosten).
Vom 9. Februar 1940. Auf Grund des § 4 Absatz 2 der Anordnung 9 vom
2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) wird folgendes sestimmt: 8
Die dem Importgroßhandel nachgeordneten Handelsstufen Rohkaffeebestände dem nach An⸗
2. Für die in den Freizonen der Seehafenplätze Hamburg
und Bremen unverzollt lagernden .e. Rohkaffee dürfen je Monat in Rechnung gestellt wer
en a) für Lagerung und Versicherung R.ℳ 0,10 je 50 kg, b) ½ v. H. Zinsen auf den Einkaufspreis. 1
angebrochener Lagermonat darf als voller Monat Einkaufspreis je 50 kg darf für die auf volle Rℳ 10,— nach oben abgerundet
.“ über die Ergänzung der Bekanntmachung über Durchschnitts⸗ 898 und den Durchschnittsfatz für venichnite
315,—, Rohkaffee sowie auf
3
Bei dem in öffentlichen Zollniederlagen des Inlandes oder im Freibezirk Stettin lagernden Rohkaffee dürfen für Lagerung und Versicherung R ℳ 0,15 je 50 kg und Monat berechnet werden. Für Zinsverlust gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.
4
Bei verzollt eingekauftem oder vor Anordnung der Be⸗ schlagnahme (Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee vom September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) verzolltent t 26 Zolleigenlager befindlichem Rohkaffee dürfen für Lagerung, Versicherung und Zinsverluste für 50 kg netto je Monat berechnet werden bei einem verzollten Einstandspreis unter ERℳ 120,—, von Rℳ 120 — 129,99o, 8 .· von Rℳ 130 — 139,99o, 8 von Rℳ 140 — 149,990o, von Rℳ 150 — 159,99, von Rℳ 160 — 169,99 über Rℳ 170,—. Bei angebrochenen Lagermonaten gelten a) die halben Sätze, wenn die Abnahme Hälfte des Lagermonats erfolgt, b) die vollen Sätze, wenn die Abnahme in der zweiten Hälfte des Lagermonats erfolgt. Hamburg, den 9. Februar 1940. Der Reichsbeauftragte für 8 Dr. Reichelt.
8
in der ersten
Kaffee.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater 8 in der Zeit vom 11. bis 19 Februar
Staatsoper.
Sonntag, den 11. Februar. In der Neuinszenierung: F ig aros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ Uhr.
Montag, den 12. Februar. Daphne. Musikal. Leitung: Clemens
Krauß. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 13. Februar. Lohengrin.
Heger. Beginn: 18 ½ Uhr.
Mittwoch, den 14. Februar. In der Neuinszenierung: Tosca.
Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 15. Februar. Das Leben für den Zaren.
Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 19 ½ Uhr.
Freitag, den 16. Februar. Ballett⸗Suite Tanz ums
Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Joan von Za⸗
rissa. Musikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 17. Februar. Madame Butter f l y. Musikal.
Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 18. Februar. Neuinszenierung: Elektra. Musikal.
Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den 19. Februar. Zar und Zimmermann.
Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus. Sonntag, den 11. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Ausverkauft. Montag, den 12. Februar. Die Tochter der Kathedrale. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Musikal. Leitung:
Beginn: 19 ½¼ Uhr. Dienstag, den 13. Februar. Mittwoch, den 14. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 15. Februar. Der zerbrochene Krug. 33 Minuten Grüneberg. Beginn: 19 %¾ Uhr. Freitag, den 16. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 17. Februar. Neu einstudiert: Frau Inger auf Oestrot. Beginn: 19 ¾¼ Uhr. Sonntag, den 18. Februar. Frau Inger auf Oestrot. Beginn: 19 ½¼ Uhr. Montag, den 19. Februar. Gneisenau. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus.
Sonntag, den 11. Februar. Karl III.
Oesterreich. Beginn: 19 ½¼ Uhr.
I den 12. Februar. Der Ritter vom Mirakel.
eginn: 19 ½ Uhr.
Dienstag, den 13. Februar. Karl III. Oesterreich. Beginn: 19 %¼ Uhr.
Mittwoch, den 14. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 19 .%½ Uhr.
Donnerstag, den 15. Februar. Neu einstudiert: T. mulus.
Beginn: 19 ½¼. ÜUhr.
Freitag, den 16. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 19 ½ f8
und Anna von
und Anna von
Sonnabend, den 17. Februar. Traumulus. Beginn: 19 % Uhr. Sonntag, den 18. Februar. Traumulus. Beginn: 19 % Uhr.
IW den 19. Februar. Karl III. und Anna von “ esterreich. Beginn: 19 ¾½% Uhr.
Wirtschaftsteil.
Außenhandels⸗Arbeitsgemeinschaften des Groß⸗
— Außenhandel als wichtiges Mittel der Kriegsführung.
Um die Möglichteiten der Unterrichtung über aktuelle Fragen 8 9 erweitern, hat die Wirtschaftsgruppe Groß⸗,
uhrhandel mit ihren Mitgliedsfirmen und deren eine Reihe von Arbeitsgemeinschaften für den Die erste dieser Gemeinschaftsveranstaltun⸗
1 sd kam Brandenburg durchgeführt. n seiner Begrüßungsansprache an die Berliner Außenhandels⸗
aufgezwungenen Kviege ein starker
ter Ordnung sei. Trotz aller Beschränkungen müßte auch möglichst erfolgreiche Handhabung des Ein⸗ G ”. Mit der Außenhandels⸗ aft solle den zur Zeit aus den Außenhandels⸗ chiedenen Gefolgschaftsangehörigen die Möglichkeit
Im Mittelpunkt der Vevanstaltung stand dann ein Vortrag
Reich Eicke, über „Krieg und
Außenhandel“, der u. a. feststellte, warum und in welchem Um⸗ fange der Außenhandel heute auch als ein durchaus wichtiges Mittel der Kriegsführung anzusprechen sei. Alle Bemühungen seien auf eine Stärkung der deutschen Wirtschafts⸗ und Wehrkraft abge⸗ stellt. Unsere Verrechnungsabkommen bzw. der Grundgedanke des Austausches von Ware gegen Rohstoffe habe sich glänzend be⸗ währt. Alle die Länder z. B. im Südosten Europas, die früher ihre Wirtschaften auf der Grundlage fragwürdiger Finanzkredite der Plutokratien aufbauten, hätten in zunehmendem Maße ein⸗ gesehen, wie unsere mit ihnen getätigten Außenhandelsabkommen eradezu ein Aufblühen von Bürrschaßt und Handel in i ändern im Gefolge hätten. Wir hätten diesen Ländern ihre stoff⸗ und Lebensmittelüberschüsse zu n und festen Vreisen genommen und dafür die von ihnen benötigten Waren hauptsäͤch⸗ lich industrieller Art geliefert. Wie richtig die Prinzipien unserer Außenhandelswirtschaft seien, erlebe heute die mnze Welt: Ale Länder wollten meistens nicht mehr Geld der nen sondern Bezahlung in reichlichen und schnellsten Warenlieferungen.
Alle Gegenaktionen der Feindmächte würden ni können, daß Deutschland seine politischen und wi erreiche. Hierbei könne es sich mittel⸗ und unmit ans dae praktische Unterstützung aller Länder verlassen, dae gerade an de Auswirkungen des heute gegen uns n t Wirt d erlebten, wie stark auch ihre eigene lichen Macht und Stellung des Her