1940 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1940 18:00:01 GMT) scan diff

940. S. 4

Berliner Börse vom 15. Februar.

„Nach den kräftigen Kurssteigerungen an den Vortagen er⸗ öffneten die Aktienmärkte am Donnersta ehig freundlich. Die Kursgestaltung war nicht einheitlich da bei der Enge des Marktes bereits kleinste Orders genügten, um die Entwicklung der Notierungen entscheidend zu beeinflussen. Es ü ogen aber weiterhin Kurssteigerungen, daneben waren vielfach Strich⸗ notizen zu beobachten.

Am Montanmarkt wurden Mannesmann und Rheinstahl um 5 %e, Vereinigte Stahlwerke um ½ und Buderus um 1 ¼ % eraufgesetzt. Hoesch eröffneten % niedriger. Von Braun⸗ kohlenwerten gewannen Bubiag 2 %⁄. Demgegenüber ermäßigten sich Deutsche Erdöl um ½ und Ilse Genußscheine um ½ %. Von Kaliwerten gaben Salzdetfurth um 1 ½ % nach. In Kali Chemie wurde die Notiz ausgesetzt, die Taxe lautete mit 169 um 2 % höher. Chemische Werte lagen nicht einheitlich. Farben stiegen um „½¼ %ℳ auf 177. v. Heyden gewannen 1 %. Goldschmidt fielen andererseits durch einen Rückgang um 2 % auf. Gummi⸗ und Linoleumwerte hatten ruhiges Geschäft, das gleiche gilt für Kabel⸗ und Drahtaktien. Auch in Autoanteilen, Bau⸗, Textil⸗ und Brauereipapieren traten nennenswerte Veränderungen nicht ein. Elektro⸗ und Versorgungswerte konnten sich gut behaupten. Eine Ausnahme bildeten Lichtkraft, die nach den Kurssteigerungen in den beiden letzten Tagen von zusammen 5 ½ % um 1 ¾ % niedriger bewertet wurden. Auch Siemens kamen ½ % niedriger zur Notiz. Andeverseits zogen AEG und Dessauer Gas um je ., RWE um , HEW um und Schuckert um 1 % an. Die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen weiter freundlich. Größere Veränderungen erfuhren Berliner Maschinen mit +† ½, Schubert & Salzer mit + % und Orenstein mit % %. Von Metallwerten lagen Deutscher Eisenhandel % schwächer, wäh⸗ rend Metallgesellschaft ½ % höher ankamen. Zu erwähnen sind noch Aschaffenburger Zellstoff mit ¾, Gebr. Junghans mit %l und Bank für Brauindustrie mit 1 %.

„Im Verlaufe war die Stimmung an den Aktienmärkten weiter recht freundlich, allerdings vermochte sich hinsichtlich der Kursentwicklung immer noch keine einheitliche Linie durchzu⸗ setzen. U. g. zogen Daimler und Lahmeyer um je 1 % an. Brau⸗ bank ermäßigten sich hingegen nochmals um 1 %. Von den erst sester notierten Papieren bewertete man Accumulatoren 1 ¼ % öher.

Gegen Ende des Verkehrs war der Grundton im Vergleich

Lahmeyer mit 126 nach 123 ½ zu Beginn. Auch Dessauer Gas bewegten sich mit 128 ¾7 über Vortagskurs. Verein. Stahl notierten schließlich 112, Farben 176 1% und Reichsbahnvorzüge 127 %⅛. 8

Am Einheitsmarkt kam es für verschiedene Schiffahrtswerte erneut zu einer kräftigen Aufwärtsbewegung. Hapag lagen 2 %, Hamburg⸗Süd bei Repartierung 3 % fester, während Hansadampf „% % hergaben. Kolonialwerte bröckelten hingegen meist ab, u. a. Doag und Schantung um je 1 %. Von Banken büßten Deutsch⸗Asiaten 10 Hℳ ein. Hyp.⸗Banken waren vielfach etwas gebessert. Für die zu Kassakursen gehandelten Industrieaktien waren erneut Gewinne von bis zu 3 % in der Mehrzahl, während andererseits nur vereinzelt Verluste von bis zu 2 % zu ver⸗ zeichnen waren. b

Steuergutscheine I konnten sich mit Ausnahme der leicht er⸗ mäßigten April⸗ und Maiabschnitte behaupten. Steuergutscheine II gewannen, abgesehen von den unveränderten Oktober⸗ und Novemberfälligkeiten, je ½ N. .

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 141 gegen 140 ½, stellten sich später aber auf 140 % und die Gemeinde⸗ umschuldung auf unverändert 95 %.

Der Kassarentenmarkt war durch anhaltendes Interesse für auslosbare Reichsschätze gekennzeichnet. So gewannen sämtliche 37er und 38er Emissionen je ½¼ %. Im gleichen Ausmaß waren 36er, Folge II und III, gebessert. Ferner stiegen 39er Reichs⸗ bahnschätze um K %. Staats⸗ und Länderanleihen unterlagen kaum irgendwelchen Schwankungen. Provinzanleihen blieben be⸗ hauptet. Von Provinzaltbesitzemissionen gaben Westfalen ½ % her. Stadtanleihen blieben meist gestrichen. Soweit Kursfest⸗ humpen erfolgten, ergaben sich Besserungen von ½¼ ¼ %. Hyp.⸗ Pfandbriefe waren nach wie vor gesucht, ebenso Kommunalobli⸗ gationen. Von letzteren befestigten sich die verschiedenen Serien der Berliner Hyp.⸗Bk. und der Rhein. Hyp. um je M %. Liqu.⸗ Pfandbriefe bewegten sich meist in der Nähe des letzten Standes.

ndustrieobligationen hatten bei kleinen Veränderungen freund⸗ liche Tendenz. 8

Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ¾% o% belassen. Am Geldmarkt war Blankotagesgeld weiterhin zu 2 bis 2 % % erhältlich.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde der Belga von 42,08 auf 42,16 heraufgesetzt. Der holl. Gulden ging

zum Verlauf im großen und ganzen behauptet. Sehr fest schlossen

dagegen von 132,50 auf 132,40 zurück.

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 14. Februar. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 14. Februar 1940 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 531 640 (Zun. 530), hinterlegte oten 48 600 (Abn. 530), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 563 770 (Abn. 230), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 4700 (Zun. 230), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 39 220 (Zun. 10 590), andere Depositen: Banken 105 530 (Abn. 3120), Private 40 520 (Abn. 3230), Regierungssicherheiten 126 140 (Zun. 4300), andere Sicherheiten, Wechfel und Vorschüsse 4740 (Zun. 2250), Wertpapiere 23 110 Abn. 1750), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 780

Sun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 26,65 gegen 27,55 %.

——

Spanisches Gesetz zum Schutz des Volks⸗ vermögens.

8 Madrid, 15. Februar. Im „Boletin Oficial“ vom 6. 2. wird ein neues Gesetz zum Schutz des spanischen Volksvermögens ver⸗ öffentlicht. Danach werden alle spanischen Vermögenswerte, Wertpapiere, Schmucksachen, Kunstgegenstände usw., die früher dem Staat, öffentlichen Organisationen oder spanischen Privatpersonen gehörten und während des spanischen Krieges ins Ausland ge⸗ bracht und noch nicht zurückgegeben wurden, zu spanischem Staats⸗ eigentum erklärt, sofern nicht von ihren Eigentumern bei den zu⸗ ständigen ausländischen Stellen bereits Schritte zu ihrer Rück⸗ gabe unternommen wurden. Nach Rückgabe dieser Werte durch die ausländischen Stellen an den spanischen Staat werden diese nach entsprechender Ausstellung und Identifizierung wieder ihren Eigentümern ausgehändigt, wobei allerdings der Staat für

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Weertpapiermärkten.

Devisen.

8

Prag, 15. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 ½, Berlin —,—, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 115,50*, Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,23 ½, Paris 65,42 *), Stockholm 696,00, Brüssel 493,50, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00, Warschau —,—.

*) Für innerdeutschen Verrechnungsverkehr.

. Budapest, 15. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,60, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,68, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 7,74, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei —,—.

Lond on, 16. Februar. (D. N. B.) New York 402,50— 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,00 B., Amsterdam 7,53 7,58, Brüssel 23,75 23,90, Italien (Freiv.) 78,00, Schweiz 17,85 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 20,37 B., Stockholm 16,85 16,95, Oslo 17,65—17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,15 17,45, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,12 B.

1 Paris, 15. Februar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich. London 1763 8, New York 43,80, Berlin 18 Leschen Belgien 737,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo 996,50, Stockholm 1044,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.

Paris, 15. Februar. (D. N. B.) 1I11,05 Uhr, Freiverkehr.

London 1765 %⅝, New York 43,80, Berlin Hergs Shen 8

Belgien 737,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau —,—.

Amsterdam, 15. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,55, London 7,42 ½, New York 188,25, Paris 421,00, Brüssel desnts Schweiz 42,21, Italien

denhagen 36,37 ½, Stockholm 44,85, Prag —,—.

irgendwelche Sachschäden, die infolge der Durchführung dieses Gesetzes entstehen können, nicht aufkommt. Dieses Gesetz bezweckt ausschließlich den Schutz des spanischen Volksvermögens, da sich zur Zeit noch große spanische Werte im Ausland befinden, die von ihren Eigentümern aus irgendwelchen Gründen noch nicht zurück⸗ verlangt werden konnten, so daß die Regierung es für zweckmäßig gehalten hat, selbst die Initiative in die Hand zu nehmen, ohne daß dadurch das private Eigentum irgendwie angetastet wirdd.

6

Der Außenhandel der belgisch⸗luxemburgischen Wirtschaftsunion.

Brüssel, 15. Februar. Die Einfuhr der belgisch⸗luxem⸗ burgischen Wirtschaftsunion erreichte im Januar 1940 einen Wert von 1,271 Mrd. Franken und die Ausfuhr einen solchen von 1,715 Mrd. Franken. Im Januar 1939 hatte die Einfuhr 2,081 Milliarden und die Ausfuhr 1,749 Mrd. Franken betragen. Der Rückgang infolge des Krieges, der hauptsächlich die Rohstoff⸗ ve. Sns betrifft, tritt durch diese Ziffern besonders deutlich hervor.

Einführung einer Schutzmarke auf national⸗ türkische Industrieerzeugnisse.

Istanbul, 15. Februar. Das türkische Wirtschaftsministerium hat eine Neuregelung für die Einführung einer Schutzmarke auf nationaltürkische Industrie⸗Erzeugnisse vorbereitet. Diese Rege⸗ lung hat die Zustimmung des Ministerrats bereits gefunden, auch der Staatsrat hat zugestimmt. Aus dem Inhalt der neuen Vor⸗ schrift wird bekannt, daß jedes nationaltürkische Industrie⸗ Erzeugnis, das das neue Zeichen nicht trägt, weder auf dem In⸗ lands⸗ noch auf dem Auslandsmarkt verkauft werden darf. Die neue Anordnung soll am 18. 2. 1940 in Kraft treten. 1“

Zürich, 16. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,98, London 17,61 ½, New York 446,00, Brüssel 75,20, Mailand 22,52, Madrid —,—, Holland 236,95, Berlin 178,75, Stockholm 106,20, Oslo 101,33, Kopenhagen 86,12 ½, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 330,00 B., Konstantinopel 355,00 B., 6 335,00 B., Helsingfors 7,50 B., Buenos Aires 104,00, Japan

9.

Kopenhagen, 15. Februar. (D. N. B.) London 20,44, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,70, Antwerpen 87,50, Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam 275,80, Stockholm 123,50, Oslo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 15. Februar. (D. N. B.) London 16,85 16,95, Berlin 169,00, Paris 9,60, Brüssel 72,00, Schweiz. Plätze 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,60, Prag 14,00, Warschau —,—.

Oslo, 15. Februar. (D. N. B.) London 17,45, Berlin 179,00, Paris 10,20, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 75,50, Stockholm 105,20,

London, 15. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20,75, Silber auf Lieferung Barren 20,75, Silber fein prompt 22 ¾, Silber auf Lieferung fein 22 ⅞, Gold 168/—.

8

Wertpapiere. . ö

Frankfurt a. M., 15. Februar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 140,75, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 103,75, Cement Heidelberg 155,00, Deutsche Gold u. Silber 241,00, Deutsche Linoleum 134,00, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guill. 156,00, Ph. Holzmann 155,00, Gebr. Junghans

100,50, Lahmeyer 123,50, Laura 29,00, Mainkra wer

Rütgerswerke 161,00, Voigt u. Häffner —,—,

Simmeringer Msch. —,—,

Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—D.

128c Zellstoff Waldhof

Hamburg, 15. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 108,00, Vereinsbank 123,00, Hamburger Hochbahn 98 ⅜,

Hamburg⸗Amerika Paketf. 57,25, Hamburg⸗Südamerika 101,00,

Dynamit Nobel

Nordd. Lloyd 58,50, Alsen Zement 210,00, 177,00, Holsten⸗

88,00, Guano 103,50, Harburger Gummi Brauerei 140,00, Neu Guinea —,—, Otavi 22 ⅞.

Wien, 15. Februar. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds. Anl. 1934 101,25, 5 % Oberöst, Lds.⸗Anl. 1936 10010, . Steier⸗ mark Lds.⸗Anl 1934 100,75, 6 % Wien 1934 99,50, Donau⸗ Damofsch. Ge ellschaft —,—, A. E. G. Union Lit. A —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 16,00, Brau- AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 227,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute Textil 81,25, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 77,00,. Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 43,50, Neusiedler AG. 99,75, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗ Schmiedew. 142,50, Siemens Schuckert —,—

Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 34,90, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 125,00, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 159,50, Wienerberger Ziegel —X,—.

Amsterdam, 15. Februar. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 77,25, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 8,00, 4 % England Funding Loan 1960—1990 m. Kettenerkl. 67 ⁄16, 4 ½ % Frantreich Staatskasse Obl. 1932 —,—, Algemeene Kunst⸗ zijde Unie (Aku) 38 ¾136 M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 114,75, Lever Bros u. Unilever N. V. (Z) 905 ⁄26 M., Koninll. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 242 ¾ M., Philip;3

Petroleum Corp. (Z) 29,75, Shell Union (Z) 9 ¼16 M., Holland

Amerika Lijn 100,75 M., Nederl. Scheepvaart Unie 107,25, Rotterdamsche Lloyd 94,50, „Amsterdam“ Rubber Cultuurx Mij. 187 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) —,—, 6 % Preußen 1927 (nat.) —,—, % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfand⸗ brbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Acié6ries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,— 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 15 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (3) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahlwerke (nat.) —,—, 6 ½ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 15,75, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 85,75, Rotterdamsche Bank Vereeng. —,—, Deutsche Reichs⸗ bank (nicht nat.) —,—, Holl. Kunstzijde Unie 40,00, Internat. Viscose Comp. 13,75, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (3) —,—, Algem. Nederl.⸗ Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 212,25, Montecatini —,—.

(3) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stüclke.

7 7

Die Elektrolyttupfernotierung der Voreinigung für deußche a.

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. 3.“ am 16. Februar auf 74,00 nℳ (am 15. Februar auf 74,00 20 ℳ) für 100 kg.

Berlin, mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Geschl. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze 61,00 bis 62,00, Gerstengraupen, grob, 0/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizen⸗ mehl, Type 630, Inland 35,40 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 ), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §9) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch

240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, indisch 6. 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln,

süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, ge⸗

7

räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —X,—,

Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in

Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00

7

bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei⸗ butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 . (die Butter⸗

bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— preise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglich 1,30 Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis

bis 74,00. §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

8

8 Verantwortlich!. für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil,

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: 8

i. V.- Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckeret⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. 8—

Berlin. Wilhelmstr 32.

b Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage

„Solo“ Zündwaren —,—, Steirische

5. Februar. Preisnotierungen für Nahrungsg.

12921 9 8 . 157

Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00

d einer Zentralhandelsregisterbeilage)

S aex H. r.

er

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Nℛℳ einschließlich 0,48 2.2 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Tℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Tmw, einzelne Beilagen 10 M. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten s Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Zeile I,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

SW 68, Wilhelmstraße 32. enem Papier ist darin auch anzugeben, wel unterstrichen) oder durch S hervorgehoben werden sollen. Befristete Anßes en müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 0

beschrieb

erlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig völlig druckreif einzusenden, insbesondere

4. Worte etwa durch Fettdruck (einmal perrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Februar, abends

Postscheckkonto: Bertin 41821 1940

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung für den Vertrieb von Luft⸗ schutzgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgesetzes.

Bekanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 17. Februar 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 29.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Allgemeine Vertriebsgenehmigung für den Vertrieb von Luftschutzgegenständen an Wehrmachtdienststellen.

Auf Grund des § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Junt 1935 (RGBl. I S. 827) in Verbindung mit den §§ 3, 5 und 6 der Vierten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz dess 31. Januar 1938 (RGBl. I S. 197) wird hierdurch für Lüftschutzgegenstünde d. h. Geräte, Mittel, Einrichtungen und Verfahren, die nach der Verkehrsanschauung ausschließ⸗ lich oder vorwiegend für Luftschutzzwecke bestimmt sind für die seitens der Wehrmacht ins einzelne gehende Prüfvor⸗ chriften oder Zulassungsbedingungen erlassen sind, die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb an Wehrmachtdienst⸗

stellen des deutschen Reiches widerruflich erteilt.

Durch diese allgemeine Vertriebsgenehmigung wird nichts an der Verpflichtung zur Einholung von Einzelvertriebs⸗ genehmigungen für solche Luftschutzgegenstände geändert, für die seitens der Wehrmacht Aufträge erteilt werden, ohne daß Prüfungsvorschriften oder Zulassungsbedingungen aufgestellt sind. Das gleiche gilt, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienststellen erfolgen soll.

Die allgemeine Genehmigung zum Vertrieb von Luft⸗ schutzgegenständen an Wehrmachtdienststellen wird an die Einhaltung der nachstehend aufgeführten, abänderbaren Be⸗ dingungen und Auflagen der Reichsanstalt geknüpft:

Auf Anfordern haben Hersteller oder Wiederverkäufer die von ihnen vertriebenen Luftschutzgegenstände der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz oder der von ihr beauftragten Füüll auf ihre Kosten zur Nachprüfung zur Verfügung zu

ellen. In Werbeschriften, Anzeigen oder dergl. darf auf die Lieferung solcher Luftschutzgegenstände an Wehrmachtdienst⸗ ellen nicht Bezug genommen werden.

Jederzeitiger Widerruf der Genehmigung des Ver⸗ triebes einzelner Luftschutzgegenstände oder der Luftschutz⸗ gegenstände eines bestimmten Herstellers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit Widerruf ist insbesondere zu rechnen, wenn Geräte vertrieben werden, die nicht genau den Prüfvor⸗ schriften oder Zulassungsbedingungen der Wehrmacht ent⸗ sprechen, wenn der Vertrieb an andere als Wehrmachtdienst⸗ stellen erfolgt oder wenn er mit unsachgemäßer Werbung ver⸗

unden wird. 1 1 Die allgemeine Vertriebsgenehmigung entbindet nicht

von der Einhaltung sonstiger gesetzlicher oder Verwaltungs⸗

bestimmungen und ersetzt nicht die etwa nach sonstigen Vor⸗ schriften erforderlichen Genehmigungen anderer Stellen. Wiederverkäufern ist eine Abschrift dieser allgemeinen Ver⸗

e“ 1“ . „* triebsgenehmigung zu erteilen.

Verstöße gegen die Vorschriften des § 8 des Luftschutz⸗ esetzes und die Vorschriften der Vierten Durchführungsver⸗ ordnung zum Luftschutzgesetz sowie die daraufhin ergangenen Anordnungen sind gemäß §§ 9 und 10 des Luftschutzgesetzes strafbar.

Berlin, den 16. Februar 1940.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. Saal, Oberstleutnant

111““ vAAA“ Bekanntmachung. Auf Grund des § 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. IS. 918) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur Ausführung des Maisgesetzes vom 5. Oktober

1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 921) bestimme ich folgendes:

Der Monopolverkaufspreis für Mais ausländischer Er⸗ zeugung, der von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse zu Futterzwecken in den Verkehr gebracht wird, ist mit Wirkung ab 1. Januar

*

88 Die Gültigkeit der Abschnitte erlischt mit der Gültigkeit

1940 der Betrag, der dem jeweiligen Preis für Roggen ent⸗ spricht, der in dem betreffenden Festpreisgebiet für den Verkauf durch den Erzeuger gemäß § 13 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 10. Juli 1935 (Reichsgesetzbl. IS. 1006) und der Verordnung zur Regelung der Gerreidepresse im Wirt⸗ schaftsjahr 1939/40 vom 30. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I. S. 1102) am Tage der Ankunft der Ware an der Empfangs⸗ station des Abnehmers gültig ist, abzüglich eines Betrages von 20 Pℳ und eines weiteren Betrages von 13 nℳ als Handelsspanne je 1000 kg. Dieser Monopolverkaufspreis ist 1 Basis frachtfrei Eisenbahn⸗Empfangsstation des Ab⸗ nehmers errechnet.

Die Anordnung gilt nicht für Mais ausländischer Erzeu⸗ gung, der in der OÖstmark zu Futterzwecken verwendet wird.

Berlin, den 14. Februar 1940.

3 Der Vorsitzende h. des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ ittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse J. V.: Nelson. ö

FWBerkanntmachung Nr. 6 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Aähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher)

vom 17. Februar 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff⸗ wirtschaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für

Spinnstoffwaren vom 15. November 1939 (Deutscher Reichs⸗

und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November

1939) und des § 6 der Anordnung BK 9 vom 15. November

1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 269 vom 16. November 1939) wird bekanntgegeben:

Auf den Abschnitt III der Reichskleiderkarte können Haushaltsverbraucher Nähmittel mit der Maßgabe beziehen, daß die Belieferung erst ab folgenden Zeitpunkten er⸗ folgen darf:

ab 26. Februar 1940 für die Abschnitte der Reichskleider⸗

karte für Frauen und Mädchen (orange und blau), ab 18. März 1940 für die Abschnitte der Reichskleider⸗ karte für Männer, Knaben und Kleinkinder (gelb,

grün, rosa).

der Reichskleiderkarte. Auf Abschnitt III der Reichskleiderkarte dürfen Näh⸗ mittel im Gegenwert von 20 Tcf (Einzelhandelspreis) ab⸗ gegeben werden mit der Maßgabe, daß bei der Abgabe von Nähseide nur die Hälfte des Wertes auf den Sonderabschnitt anzurechnen ist. Berlin, den 17. Februar 1940. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

8

Bekanntmachung. 3

Die am 16. Februar 1940 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Festsetzung einer Einlösungsfrist für die Markabschnitte der Bedarfsdeckungsscheine A und B (Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit). Vom 15. Januar 1940. Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Ein⸗ schränkung der Verwendung von Maschinen in der Zigarren⸗ industrie. Vom 26. Januar 1940. Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Bei⸗ sitzer der Arbeitsgerichtsbehörden. Vom 10. Februar 1940.

den Abschluß und die Aenderung von Großabnehmerverträgen in der Energiewirtschaft. Vom 12. Februar 1940.

Verordnung über die Einführung einer Anzeigepflicht über

Nichtamtliches. Deeutsches Reich.

Nummer 5 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Februar 1940 ha folgenden Inhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweiter des Führers und Reichskanzlers zur Aenderung des Erlasses über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete. Vom 29. Januar 1940. Verord⸗ nung über die Einführung von Reichsarbeitsdienstrecht in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 31. Januar 1940. Druck⸗ fehlerberichtigung, betr. Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 23. Januar 1940. II. Arbeitseinsatz, Arbeits⸗ beschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Beschränkung des Arbeitspla wechsels vom 1. September 1939; hier: Dienstverhältnis der orstandsmit⸗ lieder von Aktiengesellschaften. Zusammenarbeit zwischen den Frägern der Rentenversicherung und den Arbeitsämtern zwecks einheitlicher Beurteilung der Invalidität und der debesanafabig keit sowie Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der Fürsorge⸗ verbände. Betreuung überbezirklich vermittelter weiblicher Ar⸗ beitskräfte. Schlechtwetterregelung, Kündigungsbeschränkung und Verdienstausfall durch schlechtes Wetter im Baugewerbe. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Loehe⸗ und Wirtscaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ausführungsbestimmungen zu § 12 der Ersten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgeset (Vergütung und Entschädigung der Leistung persönlicher Dienste). Anordnung über Entgeltbücher für die Säumerei im Wirtschafts⸗ ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher für die aschentuch⸗, Handtuch⸗, Tischtuch⸗ usw. Weberei im Wirt chafts⸗ ebiet Sudetenland. Anordnung über Entgeltbücher für die Seidenheimweberei der Wirtschaftsgebiete Rheinland und West⸗ falen⸗Niederrhein. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verdunklung von Baustellen. Betr.: Rückflüsse aus den gemeindlichen Haus⸗ inssteuerhypotheken. Errichtung von Massenngtereüngein. etr.: DIN 4100 Vorschriften für geschweißte Stahlhochbauten. VI. Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen. Erlasse: Ver⸗ ordnung über die Beteiligung der Land⸗ und Stadtkreise an den Kosten des Familienunterhalts. Vom 30. Januar 1940. Durch⸗ hhh h der Zweiten Verordnung über die öö fürsorge⸗ rechtlicher Vorschriften in der Ostmark und im Sudetengau. Personalnachrichten.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 18. bis 26. Februar.

v Staatsoper. 8

Sonntag, den 18. Februar. Z f Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 19. Februar. Zarund Zimmermann. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 20. Februar. Die verkaufte Braut. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 21. Februar. Wiederholung der Erstaufführung: Das Leben für den Zaren. Musikal. Leitung Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 22. Februar. Rigoletto. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 23. Februar. Der Freischütz. Musikal. Leitung: Raabe a. G. Beginn: 19 ½ Uhr.

Sonnabend, den 24. Februar. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: v. Karajan. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 25. Februar. II. Morgenfeier. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 11 ½ Uhr. Bohème. Mustkal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 26. Februar. La Dama Boba. Musikal. Leitung:

1 Jäger. Beginn: 20 Uhr.

ektra. Mu

Schauspielhaus.

Sonntag, den 18. Februar. Frau Inger

Beginn: 19 ¼ Uhr. Montag, den 19. Februar. Dienstag, den 20. Februar.

Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 21. Februar.

Beginn: 19 ½ Uhr.

auf

Gneisenau. Beginn: 19 Uhr. Zum 25. Male: Dantons Tod.

Frau Inger auf Oestrot.

Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzen⸗ schutzmitteln. Vom 13. Februar 1940.

Vom 13. Februar 1940.

Sudetenlan Verkaufspreis:

Umfang: 1 Bogen. 0,15 Rℳ. Postver⸗

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 17. Februar 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubr ich.

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Verordnung über die Einführung der Verordnung über die Heförderung von Vieh in der Ostmark und im Reichsgau

sendungege üheen. 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf; GX“

Donnerstag, den 22. Februar. Hamlet. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 23. Februar. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. 8 Sonnabend, den 24. Februar. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.

eseh. den 25. Februar. Frau Inger auf Oestrot. eginn: 19 ½ Uhr.

Montag, den 26. Februar.

Kleines Haus. Sera; den 18. Februar. Traumulus. Beginn: 19 Uhr. 1 u

Gneisenau. Beginn: 19 Uhr.