Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1940. S. 4
der Ersten Oesterr. Sparkasse in Wien Nr. 222 905 (neue Nr. 50 162) und Nr. 601 635 (neue Nr. 96 420) zugunsten der
Ludmilla Bednarz, vertreten durch Hed⸗ wig Urban, Hauptschuldirektor i. R., Wien XXI., Immengasse 23, als Kura⸗ torin (47 T 789/39 — 10); 27. Einlage⸗ buch der Ersten Oesterreichischen Spar⸗ kasse, Zweigstelle Hietzing, Nr. 559 378 ugunsten der Emma S inko, Private, Wien XIV., Etschnerweg 41 (47 T 988 39 —7); 28. Einlagebuch der Ersten Oesterreichischen Sparkasse Nr. 57 337 / 246 947 zugunsten des Theodor Jawurek, Kaufmann in Wien XVI., Lorenz⸗ Mandl⸗Gasse 61 (47 T 965,39 — 7); 29. Einlagebuch der Ersten Oesterreichi⸗ chen Sparkasse, Zweigstelle Alserstraße, Nr. 955 268 zugunsten der Emma Stöf⸗ fel, Private, Wien XVI., Menzelgasse Nr. 13 (47 T 936/39 — 10); 30. Ein⸗ lagebuch der Ersten Oesterreichischen Sparkasse, Zweigstelle Gumpendorfer⸗ straße, Nr. 990 981 zugunsten der Sofie Wamprechtsamer, Private in Wien VI., Stumpergasse Nr. 22 (48 T 813/38 — 7); 31. Einlagebuch Nr. 1249, ausgestellt von der Creditanstalt — Wiener Bank⸗ verein, Filiale Linz, zugunsten des Adalbert Jungwirth, Oberlehrer i. R. in Reichraming, Oberdonau (76 T 67, 39 — 5); 32. Mitgliedsbuch der Spar⸗ und Kreditkasse „Mars“, lautend auf Konto Nr. 1063, zugunsten des Paul Fürst, Oberstabszahlmeister in Salz⸗ burg, Ernest⸗Thun⸗Str. 9 (48 T 290 38 — 7); 33. Einlagebücher der Landes⸗ Hypothekenanstalt für Niederösterreich, 1. Nr. 91 125, 2. Nr. 17 884 und 3. Nr. 41 379, zugunsten des Dr. Otto Gleich, Ministerialrat in Wien VII., Mariahilfer Straße 126 (47 T 944/39 — 10); 34. Verwahrungsdepotbuch der Ferratzfaxraff der Gemeinde Wien, weiganstalt Wieden, Nr. 4068 zu⸗ gunsten des Dr. Emil Kieser, Ob.⸗Insp. und Leiter des Rechtsbüros der Ge⸗
nen, Wien VI., Rahlgasse Nr. 3 (47 T 811/39 — ’8); 35. Einlagebuch Nr. 4924 F der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien, Zweiganstalt Floridsdorf, Wien XXI., Am Spitz Nr. 11, zugunsten des Dr. Julius Israel Grünwald, gewese⸗ ner Rechtsanwalt, Wien IX., Schwarz⸗ spaniergasse 11/II. Stiege, Tür 12 (47 T 863/39 — 10); 36. Einlagebuch Nr. 2935 R der Zentralsparkasse der Ge⸗ meinde Wien, Zweiganstalt Rudolfs⸗ heim, zugunsten der Johanna Nettel, Brünn, Alfa Passage Nr. 253 (47 T 854/39 — 12); 37. Spareinlagebuch des Vorschußkassenvereins Grafenschachen, Burgenland, reg. Gen. m. b. H., Haupt⸗ buch I, Folio 93, zugunsten der Gemeinde Loipersdorf (48 T 144/97 — 9). Landgericht Wien IJ., Justizpalast, Abt. 47, am 10. Februar 1940.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[54220] Deffentliche Zustellung. lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗
2° Gen. II/3. Es klagen: 1. Fa. Tele⸗ fonbau & Normalzeit Lehner & Co.,
e. a. M., Prozeßbevollmächtigte: —
echtsanw. Theodor
Wirth Israel
und Rühl, Rothschild,
egen Paris,
22 Rue de boulain⸗villiers, aus Dar⸗ lichen Zustellung
lehen auf Zahlung von 5300 HR. — 20 3/40 —. 2. Friseur Wilhelm Geßler, Frankfurt a. M., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanw. Dr. Eber⸗ hardt, gegen Emma geb. Dangel, früher Frankfurt a. M., auf Ehescheidung — 27R 12/40 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung. des Rechtsstreits vor das Landgericht a. M. zu 1: vor die 6. Zivil⸗ ammer auf 18. April 1940, 9 Uhr, zu 2: vor die 7. Zivilkammer auf 15. April 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. M., 15. Februar 1940.
Geschäftsstelle des Landgerichts. [54221] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Logau, ge⸗ borene Zwierlein in Hamburg 4, Pro⸗ Eö1 Rechtsanwalt Dr. Breiholdt, klagt gegen ihren Ehemann John Moreon Logau in New Orleans auf Scheidung bzw. Nichtigkeit der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer 15 a des Landgerichts in Hamburg⸗Altona auf den 4. April 1940, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Landgericht Hamburg, Dienststelle Altona, Allee 125. [54222] Oeffentliche Zustellung.
Johanna Wilhelmine Meister geb. Reintjes, Arbeiterin in Bruchsal, Kegel⸗ stvaße 1 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erwin Wannenmacher in Bruchsal, klagt gegen ihren Ehemann, den Säger Anton Meister, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, u Grund des § 49 — fürsorglich des § 55 — des Ehegesetzes mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der am 14. Mai 1921 in Bruchsal geschlossenen Ehe der Parteien aus Ver⸗ schulden des Beklagten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ladet der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin den
lene Kailing geb. Platten, ohne bekann⸗
Pfuhlgasse 6, auf Ehescheidung aus § 49. meinde Wien — städtische Straßenbah⸗ des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 und
Landgerichts in Karlsruhe, Hans⸗ Thoma⸗Straße Nr. 7, 3. Stock, Zim⸗ mer 228, zu dem auf Donnerstag, den 18. April 1940, vormittags 9 Uhr,
rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Karlsruhe, den 10. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. Zivilkammer III.
[54223] Oeffentliche Zustellung.
2. R. 167/39. Der Bergmann Charles Blaser in Nentershausen, Siedelung Nr. 148, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lortsch in Sontra, Bezirk Kassel, klagt gegen seine Ehefrau Laurence Bla⸗ ser, geb. Arru⸗Gallert, unbekann⸗ ten Ortes in Frankreich, Beklagte, auf Ehescheidung aus Artikel 140, 142 des Schweizer Zivilgesetzbuches vom 10. 12. 1907, Schuldigerkläkung der Beklagten und Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Foltanner des Landgerichts Kassel, Platz der SA. Nr. 2, I. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 79, auf 12. April 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kassel, den 6. Februar 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54478] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Wilhelm Kailing in Koblenz, Firmungstraße 33, Prozeßbe⸗ vollmächtiger: Rechtsanwalt Boette in Koblenz, klagt gegen die Frau Magda⸗
ten Aufenthalt, früher in Koblenz,
Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Ko⸗ blenz auf den 25. April 1940, 9,30 Uhr, Saal 134, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. — 1 R 156/39.
Koblenz, den 15. Februar 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54472]
Oeffentliche Zustellung. Die min⸗ erjährige Ursula Erna Marie Bauch⸗ enß, geb. am 22. 11. 1925 in Bremen, esetzlich vertreten durch das Jugend⸗ mt, Amtsvormundschaft, Bremen, klagt
bestimmten Termin, mit der Aufforde⸗
Beklagten vor die 3. Zivilkammer des führung der Veräußerung wird Herr [[54216] Oeffentliche Zustellung. Otto Boursch in Köln, Schwerthof, zum
Treuhänder bestellt. Diese Anordnung ergeht auf Grund der §§ 1, 2, 6 und 17 der Verordnung vom 3. 12. 1938 über den Einsatz jüdischen Vermögens (7RGBl. 1938 I S. 1709 ff). Gegen die Anordnung steht den Betroffenen die Beschwerde an den Herrn Reichswirt⸗ schaftsminister offen, die binnen zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Anordnung im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger bei mir einzu⸗ reichen wäre. Köln, den 8. Februar 1940. Der Regierungspräsident.
[54483] Oeffentliche Bekanntmachung. „Auf Grund des § 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. S. 1709) setze ich hiermit den Rechts⸗ anwalt und Notar Max Hoffmann in Wegstädtl als Treuhänder für die Ver⸗ waltung und einstweilige Fortführung des den unbekannt verzogenen Erben des verstorbenen Juden Adalbert Wieder gehörigen Grundstückes Einl.⸗Z. 198, 920 und 1100 des Grundbuches von Gastorf ein. Gegen diese Verfügung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung die Be⸗ schwerde an den Reichsminister für Er⸗ nährung und Landwirtschaft zu. Reichenberg, den 15. Februar 1940. Der Reichsstatthalter im Sudetengau als Obere Siedlungsbehörde. Im Auftrage: Gärtner.
[54470] Oeffentliche Zustellung. Der Möbelhändler Tillmann Gör⸗ gens in Alsdorf, Broicher Str. 133, klagt gegen den Friedrich Hambloch, früher in Uebach II, Südring 45, zur Zeit fahnenflüchtig, wegen Herausgabe mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ fällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Kläger 1 Glasschrank, 1 Tisch, 2 Stühle, 1 Bett mit Zubehör, 1 Herd, Geschirr herauszugeben. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Aachen, Kongreßstr. 11, Zim⸗ mer 304, auf den 28. März 1940, vormittags 8 ½ Uhr, geladen. Aachen, den 14. Februar 1940. Lantin, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
[54471] Oeffentliche Zustellung.
Die Kaufmannsfrau Helene Borkowitz in Heilsberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Goerigk und Hohmann in Heilsberg, klagt gegen 1. den Kaufmann Benno Seelig, früher in Berlin⸗Schöneberg, jetzt unbekannten
gegen Max Lippert, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständigen Unter⸗ halts, berechnet bis zum 21. 2. 1940, mit dem Antrage, kostenpflichtig festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin 6425,50 R.ℳ zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗
gericht zu Bremen, Gerichtshaus, f. Obergeschoß. Zimmer Nr. 79 (Ein⸗ ang Ostertorstraße), auf Freitag, den 26. April 1940, vormit ags 9 ¾ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ wird dieser Auszug der Klage und diese Ladung bekanntge⸗ macht. Aktenzeichen 6 C 7693/1939. Bremen, den 16. Februar 1940.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[54481] Anordnung. Gemäß §8§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird der beeidigte Wirt⸗ schaftsprüfer Dr. Franz Ruckdeschel in Nürnberg, Königstr. 21, als Treu⸗ händer für die Veräußerung des Grundstückes Blumenstr. 15 in Nürn⸗ berg, Grundbuch f. Skt. Peter Bd. 9. S. 398 Bl. 228 mit sofortiger Wirksam⸗ keit bestellt, soweit das Miteigentum der minderj. durch ihre Mutter Marie Sara Hopf, geb. Loeb, Kaufmannswitwe in New YNork, gesetzl. vertretenen, am 11. 4. 1920 zu g. geborenen Barbara Sara Hopf in New York in Frage kommt. Die Kosten dieser treu⸗ händerischen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treu⸗ händers hat die Grundstückseigen⸗ tümerin zu tragen. Die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen erfolgt nach Abschluß der treuhände⸗ rischen Tätigkeit durch den Regierungs⸗ präsidenten. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 5,— Hℳ nebst einem Zuschlag von 20 % angesetzt. Gegen diese Anordnung steht der Grundstücks⸗ eigentümerin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Reg.⸗Präs. in Ansbach eeinzulegen. Ansbach. 9. Februar 1940.
Der Regierungspräsident.
J. A.: (Unterschrift.)
[54482] Anordnung. I W (J) 3088/39. Nach Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 27. November 1939, III L 7/24.869/39, verfüge ich die Veräußerung des Grund⸗ stücks Frechen, Rothkampsgasse 17, der Eheleute Albert Israel Voos in Schan ⸗ hai und Rosalie Sara Voos in Köln
Aufenthalts, 2. Frau Julie Lewy, frü⸗ her in Berlin⸗Schöneberg, jetzt unbe⸗
für
Der Hermann Richter, Hamburg 33, Langenfort 82 III., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Henry Neu⸗ haus, Hamburg 1, Schauenburger⸗ straße 37, klagt gegen Hermann Lanz⸗ kron, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von Rℳ 155,50 nebst 4 % p. a. Zinsen seit 1. November 1939. vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen unter der Begründung, daß der Beklagte ihm als Rest aus dem Kauf eines Beibootes,
standsetzung eines Bootes, aus einer
Schadensersatzsache Weber, an rückstän⸗
diger Miete für Bootslagerung und r Reparatur eines Motoxs den obigen Betrag schulde. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Ham⸗ burg, Abteilung 10, Altbau, Sieveking⸗ platz, I. Stock, Zimmer 279, auf Diens⸗ tag, den 2. April 1940, 10 Uhr, seladen. Zum Zwecke der öffentlichen Fieliung wird dieser Auszug der elage bekanntgemacht. Hamburg, den 8. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[54217] Oeffentliche Zustellung. 3 C. 52/40. Der Invalide Franz Kaufer in Großauheim, Annastraße 16,
Klemm und Schrader in Hanau am Main, klagt gegen: 1. den Josef Waller, 2. die Fftwe Auguste Waller, geb. Joseph, beide in Tel⸗Aviv (Pa⸗
llästina), mit dem Antrag, die Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu
verurteilen, in die Löschung der im Grundbuch von Großauheim Bl. 3072 in Abt. III unter lfd. Nr. 2 eingetra⸗ Fenen Aufwertungshypothek von 125,— 2ℳ zu willigen und den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuld⸗ nerisch aufzuerlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten hiermit vor das Amts⸗ gericht in Hanau, Nußallee 17, Zim⸗ mer 35, auf den 12. Juni 1940, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Hanau, den 6. Februar 1940. Geschäftsstelle 3 des Amtsgerichts.
[54218] Oeffentliche Zustellung.
Die Koblenzer Handelsbank A. G. in Koblenz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Loenartz in Koblenz, klagt gegen: 1. den Nachlaß der Frau Peter Fuchs; Maria geb. Hoffmann, in Koblenz, deren Erben, vertreten durch Nachlaß⸗ pfleger Karl Otto in Koblenz, 2. den Kaufmann Hans Albert Anton Fuchs in 1-ees 3. die Ehefrau James Grimes, Amanda geb. Fuchs, früher in Koblenz, setzt unbekannten Aufent⸗ halts, 4. den Kaufmann James Grimes, früher in Koblenz, jetzt unbe⸗
kannten Aufenthalts, 3. den Artur Lewy, früher in Berlin⸗Schöneberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Hypothek mit dem An⸗ trage: a) die Beklagten zu 1 und 2 zu verurteilen, darin zu willigen, daß das im Grundbuch von Heilsberg Bl. 1600 in Abt. III Nr. 16 für sie eingetragene Restkaufgeld von 2000 6 ℳ nebst Zinsen gelöscht wird, b) den Beklagten zu 3 als Ehemann der Beklagten zu 2 zur Dul⸗ dung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu ver⸗ urteilen, c) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bartenstein (Ostpr.), Zimmer 13, auf den 26. April 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bartenstein (Ostpr.), 10. 2. 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54475] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Albert Braun, Frank⸗ furt a. M., Freiherr⸗von⸗Stein⸗Straße Nr. 18, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. L. Grassegger Frankfurt a. M., hlagt gegen den früheren Bankier Bernhard Merzbach, früher in Offenbach a. M., jetzt London NW 6, Greencroft Gar⸗ dens 73, wegen Forderung aus Reise⸗ spesen mit dem Antrage auf Zahlung von 274,50 REℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. 8. 1939. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frankfurt a. M. auf den 14. März 1940, vormittags 9 Uhr, Zimmer 112, geladen. Frankfurt a. M., 16. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 17.
[54476] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Albert Braun, Frank⸗ furt a. M., Freiher⸗von⸗Stein⸗Straße Nr. 13, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Grassegger, Frankfurt a. M., klagt gegen den früheren Bankier Rudolf Merz⸗ bach, früher in Offenbach a. M., jetzt London NW 6, Lymington Road 20, wegen Forderung aus Reisespesen mit dem Antrage auf Zahlung von 219,60 Reichsmark nebst 4 % Zinsen seit 1. 8. 1939. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frankfurt a. M. auf den 14. März 1940, vormittags 9 Uhr, Zimmer 112, geladen.
Frankfurt a. M., 16. Februar 1940
an die Gemeinde Frechen. Zur Durch⸗
“ 1“ 8
iie Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 17.
kannten Aufenthalts, auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer im Berggrundbuch von Hadamar eingetra⸗ enen Sicherungshypothek von 6000 Rℳ. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Koblenz, Saal 134, auf den 25. April 1940, 9,30 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevoll müchtigten ver⸗ treten zu lassen.
Koblenz, den 12. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54225] Oeffentliche Zustellung.
Es klagt die Israelitische Reli⸗ gionsgemeinde zu Leipzig in Leipzig C 1, vertreten durch ihren Vorstand Carl Israel Goldschmidt und Samuel Hodes in Leipzig, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Konsulent Dr. Feodor Israel Zernick in Leipzig, Klägerin, gegen: 1. Michel Majer genannt Max PWar. gulies, 2. seine Ehefrau Paula Mar⸗ gulies geb. Basch, beide in Leip⸗ zig, jetzt in London (En enbh, Beklagte, wegen rückständiger emeindebeträge mit dem Antrage: 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, a) an die Klägerin 6415,30 ℛℳ (sechs⸗ tausendvierhundertfünfzehn Reichsmark 30 RPfg.) zu bezahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Erstbeklagte wird weiter verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Zweitbeklagten, zu dulden. 3. Das Urteil ist — erfor⸗ derlichenfalls gegen Sicherheitsleistung — vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts Leip⸗ zig auf den 22. Mai 1940, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 15. Februar 1940.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[54480] Ladung.
Die Firma Eberl u. Co., Kraftfahr⸗ zeuge⸗Großgarage, Traunstein, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. O. Ruckdeschel in Traunstein, klagt gegen Hans Reiter, Fuhrunternehmer, früher in Forschsee, Gemeinde Ruhpolding, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrag: I. der Be⸗ klagte ist schuldig, an Klagspartei 4627,94 Rℳ samt 4 % Zinsen hieraus
ab Feetee der Klage zu bezahlen, II. der Beklagte hat die Kosten des
für gelieferte Laternenhalter, für In⸗
vertreten durch die Rechtsanwälte Dres.
[Rechtsstreits zu tragen, III. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Verhand⸗ lungstermin: Montag, den 15. April 1940, vorm. 9 Uhr, vor der 8. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Traunstein Sitzungssaal Nr. 38/I, wozu Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen.
Traunstein, den 16. Februar 1940.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
—
5. Verluft⸗ und
[54486 8 Abhanden gekommen sind: Deutsche Reichsbahn, Berlin, Zertifikat, o9, Gruppe III Lit. C Nr. 41 046 über 1000,— RA. G München, 16. Februar 19430.
F. A.: Galsterr.
[53410] Volksfürsorge Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Hamburg 1. Die folgenden Versicherungsscheine, auf das Leben der Bezeichneten lautend, sind abhanden gekommen: Altmann, verehel. Förster, Erna, 4 059 694, Arm⸗ bruster, Wilhelm, 5 491 454, Benker, Georg, 1 821 713, Berkenkamp, August, 1 609 262, Bornack, Hedwig, 4 375 513, Bringmann, Ursula, 2 508 468, Brink⸗ mann, Bernhardine, 5 724 644, Brink⸗ mann, Erich, 2 213 927, Bundsrus, jetzt Bundßus, Alfred, 6 666 129, Bu⸗ rich, Helmut, 4 146 182, Dillemuth, Wilhelm, 5 593 558, Eichner, Johann, 4 732 225, Entrich, Elisabeth, 6 691 109, Entrich, Karl, 6 691 108, Entrich, Karl, 6 740 548, Fackelmayer, Karl 5 264 308, Fischer, Hermann, 4 423 711, Flierl, Anny, 4 593 200, Föllmer, Werner, 3 994 175, Frank, Karlheinz, 5 560 268, Fröba, August, 4 996 544, Genausch, Martin, 5 395 719, Giesler, Hermann, 5 083 785, Glienke, Otto, 4 889 705, Glodek, Heinrich, 4 732 795, Grahn, Willi, 4 087 458, Gras, Adam, 3 607 742, Gronau, Karl, 3 923 655, Großmann, Johann, 6 226 648, Heckel, Lisbeth, 1 589 871, Helgert, Elfriede, 4 605 769, Hempel, Regina, 4 278 957, Hense, Franz, 3 548 948, Hoffmann, Andreas, 6 352 383, Hümmer, Pauline, 1 668 053, Jacobsen, Ilse, 6 253 297, Jaeger, Franz, 5 149 642, Jahr, Selma, 4 110 283, Janson, jetzt Weid⸗ ner, Käte, 6 963 299, Johannsen, Werner, 5 174 776, Jurke, Paul, 4 389 234, Kappler, Walter, 809 615B, Kauer, Robert, 5701, 035, Kempu, Gustav, 6 028 848, Kleinert, Gustav, 3 530 682, Klemt, Frieda, 4 105 598, Köster, Ernst, 6 803 863, Korella, Thea, 1 165 633, Kraft, Karl, 3 343 547, Kranzeiod, Richard, 5 689 996, Kraus, Karl, 4 761 671, Krautschick, verehel. Porsch, Frieda, 5 552 644, Kulig, Willy, 5 542 581, Lajow, verehel. Schauer, Margarete, 4 350 689, Lambrecht, Henni, 6 367 467, Landau, verehel. Rühl, Margarete, 4 828 211, Mahler, Wil⸗ helm, 6 263 359, Marschner, Otto, 6 826 391, Maxeiner, Otto, 5 732 928, Mende, Eduard, 1 253 187, Möller, Hermann, 3 570 158, Naujok, Bertha, 6 890 422, Naujok, Hermann, 6 890 421, Niebler, Ferdinand, 1 178 ,000, Olt⸗ mann, Gerhard, 5 163 971, Ondraczek, Karl, 5 079 033, Oppermann, Anne⸗ liese, 5 105 597, Oppermann, Johanna, 5 105 596, Ordegel, Werner, 2 670 299, Peetz, Edmund, 7 014 148, Pein, Erich, 6 764 221, Pellinghausen, Franz, 5 457 885, Persson, Hans, 5 707 510, Peters, Helene, 3 780 192, Pschack, jetzt Teufert, Paul, 6 272 805, Reimers, Georg, 6 825 680, Riemann, Fritz, 4 780 616, Rien, Wilhelm, 4 682 448, Schimmelpfennig, Erich, 4 113 481, Schlegel, Ruth, 1 923 408, Schneider, Heinz, 2 379 368, Sochaczy, Heinrich, 4 165 411, Sondermann, Helene, 5 335 869, Stützer, Josef, 6 059 673, Stuke, Heinrich, 1 896 931, Tech, Hilde⸗ gard, 4 503. 178, Terpvorten, Wilhelm, 6 978 720, Thomas, Walter, 5 098 928, Thürer, verehel. Rebertshäuser, Irma, 3 047 068, Tielke, Wilhelm, 6 758 365, von Trzebiatowski, Bruno, 6 066 555, Ulitzka, Hildegard, 5 447 464, Vetter, Waldtraute, 2 900 155, Wammer, jetzt Wammes, Jakob, 6 672 999, Wammes, Erich, 7 029 860, Werner, Frieda, 4 923 003, Wiedemann, Anna, 2559 645, Winter, Rainer, 6 454 380, Wittkop, Otto, 5 372 555. Wer Ansprüche aus diesen Versicherungen zu haben glaubt, möge sie zur Vermeidung ihres Unter⸗ ganges innerhalb von zwei Monaten vom Tage des Erscheinens dieses Auf⸗ rufes bei uns geltend machen. Der Vorstand.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗
zeigenteil und für den Verlag: J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗
Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstr 32.
Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
einer Zentralhandelsregister⸗Beilage)⸗
Zundsachen.
Polizeipräsidium München.
9. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung
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0 1— 8 Erscheint an jedem
monatlich 2,30 Rℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,
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für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 0 monatlich. dieeehig in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser 30 Uhl, einzelne Beilagen 10 h. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
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SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sin
beschriebenem Papier vönig
ist darin auch anzugeben, welche
unterstrichen) oder durch S
hervorgehoben werden sollen. — Befristete An
fünfgespaltenen 55 mm breiten breiten
genstelle Berlin auf einseitig druckreif einzusenden, insbesondere Worte etwa durch Fetidruck (einmal perrdruck 88. Vermerk am Rande) eigen müssen 3 Tage
e eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
8 Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Ausdehnung des Verfahrens mit Metallanforderungsscheinen für Wehrmachtaufträge und Unter⸗ lieferungsscheinen zur Erlangung von Nichteisenmetallen, Stahllegierungsmetallen (Chrom, Molybdän, Wolfram) und Edelmetallen auf die eingegliederten Ostgebiete.
der Bauwirtschaft über Neubauverbot. Vom 16. Februar 1940.
Merkblatt Nr. 7 des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Bestimmungen für die Erlangung von Kennziffern für die Beschaffung von Maschinen und Geräten. Vom 16. Januar 1940.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 31.
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über
die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Amtliches.
Deutsches- Reich.
Bekanntmachung
über die Ausdehnung des Verfahrens mit Metallanforderungs⸗
scheinen für Wehrmachtaufträge und Unterlieferungsscheinen
zur Erlangung von Nichteisenmetallen, Stahllegierungs⸗
netallen (Chrom, Molybdän, Wolfram) und Edelmetallen auf die eingegliederten Ostgebiete.
Das Verfahren mit Metallanforderungsscheinen für Wehrmachtaufträge und Unterlieferungsscheinen, das zur In⸗ anspruchnahme einer Versorgung mit NE⸗Metallen, S. legierungsmetallen (Chrom, Molybdän, Wolfram) und Edel⸗ metallen nach den Vorschriften der entsprechenden Reichsstellen dient, findet nach Einführung der Bedarfsscheinpflicht ür Metalle in den eingegliederten Ostgebieten auf Grund der Anordnung 0 2 der Reichsstelle für Metalle (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 39 vom 15. Februar 1940) ab 1. März 1940 auch in den einge⸗ gliederten Ostgebieten Anwendung. 1 G
Der Verfahrensgang ist aus dem „Merkblatt zum Ver⸗ fahren mit fohee anforderungsscheinen für Wehrmacht⸗
ufträge und Unterlieferungsscheinen“ ersichtlich.
Das Merkblatt und die Vordrucke sind bei den Industrie⸗ und Handelskammern sowie den kammern erhältlich.
Berlin, den 19. Februar 1940.
Der Chef des Oberkommandos b 9. Anordnung. Betrifft: Neubauverbot. Vom 16. Februar 1940 Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier⸗ johveelnnen vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) ordne ich an: 81
1“ Neubauverbot 1 Beauvorhaben, die auf der Baustelle noch nicht in Angri genommen sind, dürfen grundsätzlich nicht mehr begonnen
zuständigen Handwerks⸗
1 der Wehrmacht.
88 Ee1“ 55
Ausnahmen Ausgenommen von dieser Regelung sind: 1. Kriegswichtige Bauvorhaben, die durch die vom Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Göring hierzu ausdrücklich ermächtigten Dienststellen als kriegswichtig anerkannt und in den Listen der kriegswichtigen Hauten des hseeehoh aecf n für die Regelung der Bauwirtschaft enthalten sind.
2. Bauvorhaben mit einer Gesamtbau⸗ sfumme bis zu 5000,— Rℳ und lebens⸗ notwendige Unterhaltungs⸗ und In⸗ tandsetzungsarbeiten, wenn der tzu⸗ tändige Kontingentträger und das Arbeitsamt ihre ustimmung erteilen. Ich behalte mir vor, durch Sonderanweisungen auch die lebensnotwendigen Uinterhaltungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten zu be⸗
stimmung meiner Gebietsbeauftragten abhängig zu machen.
3. Bauvorhaben, für die der GB. Bau 2 nahmebewilligung erteilt hat.
8 3 Weiterführung begonnener Bauten
An der Baustelle bereits in Angriff genommene Bau⸗ vorhaben, die noch nicht im Rohbau fertiggestellt sind, dürfen nur weitergeführt werden, wenn die Zustimmung meines Gebietsbeauftragten vorliegt.
8 4 11“ 11“
Strafbestimmung
ewmieefhnchunger gegen diese Anordnung fallen unter
die Strafvorschriften der Ziffer II der 2. Verordnung zur
eeG des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. I S. 936).
Inkrafttreten 1 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Februar 1940. 8 Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring,
Beauftragter für den Vierjahresplan.
8. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. 8 Dr. Todt.
8 Merkblatt Nr. 7.) Bestimmungen für die Erlangung von Kennziffern für die Beschaffung von Maschinen und Geräten
Zur Deckung des dringendsten Bedarfes an Maschinen und Geräten ist wieder unter anteilmäßig einheitlicher Mitwir⸗ kung aller Baukontingentträger ein Sonderkontingent für den mittelbaren Bedarf der Bauwirtschaft mit der Bezeichnung G. B. eingerichtet worden. Die Laufzeit dieses Kontingents beginnt mit dem 1. Quartal 1940.
Das Sonderkontingent kann von Betrieben der Bauwirt⸗ schaft im gesamten Reichsgebiet, mit Ausnahme des Protek⸗ torats Böhmen und Mähren und des General⸗Gouvernements Polen in Anspruch genommen werden, die folgenden Organi⸗ sationen der gewerblichen Wirtschaft angehören:
Wirtschaftsgruppe Bauindustrie,
Reichsinnungsverband des Baugewerks,
Reichsinnungsverband des Pflasterer⸗ und Straßenbau⸗ handwerks,
Reichsinnungsverband des Zimmererhandwerks,
Wirtschaftsgruppe Steine und Erden mit allen Fach⸗ gruppen, soweit sie zur Bauwirtschaft zählen.
Anderen Wirtschafts⸗ oder Fachgruppen angehörende Be⸗
triebe, die ganz oder teilweise in der Bauwirtschaft tätig sind, können nur dann das Sonderkontingent in Anspruch nehmen, wenn vorher grundsätzliche Festlegungen mit den betreffenden Wirtschafts⸗ oder Fachgruppen getroffen worden sind. 1 Mit Rücksicht darauf, daß das zur Verfügung stehende Sonderkontingent infolge der Kriegsverhältnisse sehr knapp bemessen ist, haben die Antragsteller sich auf den allernot⸗ wendigsten Bedarf zu beschränken, dessen Deckung auf andere Weise, wie durch Anmietung, Reparatur oder Bildung von Arbeitsgemeinschaften nicht möglich ist **). Für Betriebsaus⸗ weitungen durch Vergrößerung des derzeitigen Maschinen⸗ bestandes darf das Sonderkontingent ni cht in Anspruch genommen werden. Ebenso nicht für die Erweiterung oder die Neuerrichtung von Betrieben der Wirtschaftsgruppe Steine und Erden. ,
Unbeschadet des Bestandes des GB.⸗Sonderkontingents bleibt es allen Kontingent⸗ und Unterkontingentträgern unbe⸗ nommen, bei besonders dringlichem Bedarf an. Maschinen und Geräten an ihre Auftragnehmer Kennziffern dafür abzugeben.
Neben dem GB.⸗Sonderkontingent bleiben die bisher ein⸗ erichteten Unterhaltungs⸗Kontingente bei den verschiedenen Prganifationen der Bauwirtschaft bestehen. Die Unter⸗ haltungskontingente dürfen jedoch nur auf Einzelantrag zur Beschaffung von Eisen⸗ und Stahlmaterial im Walzzustand
*) Das Merkblatt Nr. 7 tritt an Stelle des Merkblattes Nr. 4 vom 2. Mai 1939 (Maßnahmen zur Erneuerung und Er⸗ gänzung des Maschinen⸗ und Geräteparkes der Bauwirtschaft).
*) Vgl. Anordnung über Einsatz von Baufirmen und die Beschaffung von Baugerät für kriegs⸗ und lebenswichtige Bauvor⸗ haben und für unmittelbare Wehrmachtszwecke vom 1. Oktober
grenzen oder deren Durchführung von der Zu⸗
1939. 8
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenste
stahl, Bohrrohren und ähnlichen, Laschen, Bolzen, den Unterhaltungskontingenten dürfen daher keine Eisen⸗ mengen für aus Maschinenfabriken fertig beziehbare Ersat⸗ teile oder gar für Neuanschaffung von fertigen Maschinen und Geräten oder Teilen solcher abgegeben werden. Für aus Maschinenfabriken fertig beziehbare Ersatzteile er olgt bis auf weiteres keine Hergabe von Kennziffern aus dem kontingent Falle einer Neuregelung erfolgt entsprechende Bekanntgabe.
S
88 8b
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 9 40
(Blech, Formeisen u. dgl.) oder in unbearbeitetem Gußzustand für die Unterhaltung von Reparaturen und Ersatzteile, e stätten oder branchefremden Betrieben ausgeführt bzw. an⸗
Maschinen und Geräten, für die in betriebseigenen Werk⸗
efertigt werden, in Anspruch genommen werden; darüber inaus für die Ersatzbeschaffung von Handwerkszeug, Bohr⸗ sowie Kleineisenzeug, wie Schienennägel, Gerüstklammern usw. Aus
B.⸗Sonde
und aus den Unterhaltungskontingenten. Im
Verfahren zur Erlangung von Kennziffern aus dem G. B.⸗Sonderkontingent
Nach den vorstehenden Bestimmungen kann das G. B.⸗ Sonderkontingent nur zur Beschaffung von neuen Maschinen und Geräten durch Einzelanträge in Anspruch genommen werden. Im einzelnen ist dabei wie folgt vorzugehen:
1. Der eine Bestellung auf Maschinen und Geräte be⸗ absichtigende Betrieb der Bauwirtschaft hat unter Benutzung bestimmter Vordrucke, für die ein Muster am Ende dieses Merkblattes abgedruckt ist (Muster Nr. 1) und die von den betreffenden Wirtschafts⸗ oder Fachgruppen zu beziehen sind, beim G. B.⸗Bau und Gerätekontingentstelle, Berlin WS8, Pariser Platz 3, Antrag zu stellen.
Für jede Gerätebestellung ist je ein Antrag dreifach aus⸗ zufertigen und der obenbezeichneten Gerätekontingentstelle einzusenden. b Der ersten Ausfertigung jedes Antrages, dessen For⸗ mularrückseite ausgefüllt sein muß, ist eine verbindliche Er⸗ klärung des Lieferwerkes über die zur Ausführung der Be⸗ stellung erforderlichen Stahlmengen und die Lieferzeiten bei⸗ zufügen, wofür die Lieferwerke Vordrucke nach dem am Schluß dieses Merkblattes gegebenen Muster (Muster Nr. 2) zu verwenden haben. Die Vordrucke dafür sind zu beziehen bei der Fachgruppe Aufbereitungs⸗ und Baumaschinen oder der Fachgruppe Feld⸗ und Industriebahnmaterial. Bei Be⸗ stellungen über den Handel hat die betreffende Handelsfirma die verbindliche Erklärung des Lieferwerkes beizubringen, so⸗ fern die Lieferfirma die Lieferungen nicht aus dem eigenen Lagerbestand zu tätigen vermag.
2. Nach Prüfung der eingehenden Anträge durch die Gerätekontingentstelle erfolgt entweder eine Erteilung der Kennziffer in beschränkter oder voller Höhe des Antrages oder die Ablehnung des Antrages. In jedem Falle erhält der Antragsteller Bescheid durch Zurückreichung der 2. und 3. Fertigung des Antrages über seine zuständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Ist eine Kennziffernerteilung erfolgt, so hat davon unverzüglich der Besteller seinem Lie⸗ feranten die erteilte Kennziffer durch Uebermittlung der dritten Ausfertigung des Antrages mitzuteilen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß unvollständig aus⸗ gefertigte Anträge nicht in Behandlung genommen und dem Antragsteller zurückgegeben werden.
3. Bei der Prüfung der Anträge ist neben dem Um⸗ stand, daß das G.B.⸗Sonderkontingent nur von beschränkter Größe ist, vor allem maßgebend, daß bei Bauvorhaben die von den Lieferwerken als verbindlich zugesagten Lieferzeiten im Einklang mit den Bauterminen stehen. Bei Anhäufung von Bestellungen bei den einzelnen Lieferwerken auf Bau⸗ maschinen und Baugeräte wird unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Lieferungen und der Liefermög⸗ lichkeit des betreffenden Lieferwerkes die Auslieferungsfolge vom Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirt⸗ schaf estgelegt. Insbesondere bedarf bis auf weiteres die
böö von Baggern, Lokomotiven, Planierraupen und Explosionsstampfern für Bauzwecke in jedem Einzelfall der Genehmigung durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Gegebenenfalls muß dieses Genehmigungsverfahren auf andere Baumaschinen und geräte⸗Arten ausgedehnt werden.
geregelten Kontinge
r. Erzielung einer . . 84 5 8 Muster Nr. 1 in verschiedenen
ollen die Formulare nach . b Farben, je nach den Organisationen der gewerbli
wirtschaft, verwendet werden, und zwar: Wirtschaftsgruppe Bauindustrie hellblau Reichsinnungsverband des Baugewerkes — hellgelb
Reiichsinnungsverband des Pflasterer⸗ uund Straßenbauhandwerks
Wirtschaftsgruppe Steine und Evden
Bau⸗
n Bau⸗