Reichs⸗
Flaschen bis zu 3 Liter Inhalt zu genügen. Die Herstellung größerer Flaschen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvor rich ungen würde auch auf technische Schwierigkeiten stoßen. Neu sind insbesondere die Vorschriften über die Ausflußgeschwin⸗ digkeit, durch die erreicht werden soll, daß auch aus der bereits teilweise entleerten oder nicht waaggerecht gehaltenen Flasche der Inhalt nur langsam auszufließen vermag. Die ver⸗ schärften Vorschriften über die Ausstattung und Bezeichnung sind bestimmt, in wirksamerer Weise Verwechselungen des Inhalts mit anderen Flüssigkeiten zu verhüten. Als Angaben über die Art des Inhalts (§ 1 Abs. 3 Nr. 1) kommen die Be⸗ zeichnungen „Essigsäure“ bzw. „Essigessenz“ in Betracht. Die Begriffsbestimmung für Essigsäure findet sich in § 1 Abs. 1. Unter Essigessenz versteht man Essigsäure mit einem Gehalt
von mindestens 50 Gramm wasserfreier Essigsäure in 100 Gramm.
Zu § 2: Als Großverbraucher gelten insbesondere Gast⸗ stätten und Kantinen sowie Gemeinschaftsküchen in Kasernen, Arbeitslagern, Krankenhäusern, Wohlfahrtsanstalten, Er⸗ ziehungsanstalten, Strafanstalten usw.
Zu § 3: Auch hier ist nur Essigsäure im Sinne des § 1 Abs. 1 gemeint.
Zu § 4: Um den beteiligten Wirtschaftskreisen den Ueber gang zu erleichtern, hat der Reichsminister des Innern durch Runderlaß vom 12. Februar 1940 (RMBliV. Nr. 8) ange⸗ ordnet, daß die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits abgefüllt zum Verkauf vorrätig gehaltenen Flaschen und Be⸗ hältnisse, deren Aufmachung oder Beschriftung den neuen Vorschriften nicht entspricht, bis zum 30. Juni 1940 nicht zu beanstanden sind, soweit sie den bisher geltenden Vorschriften genügen.
.“ Anordnung Nr. 5
Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE) über Ver⸗ wendung von Glimmer 8 vom 23. Februar 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I. Seite 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:
8
§ 1
Die Reichsstelle kann besondere Vorschriften über Be⸗ oder Verarbeitung und Verwendung von Glimmer und Glimmererzeugnissen (Nr. 231 e, 682 e, aus 656 b, 688 a, 601 c und 692 a des statistischen Warenverzeichnisses zum Deutschen Zolltarif) erlassen, sie kann insbesondere die Ver⸗ wendung von Glimmer und Glimmererzeugnissen untersagen (Verwendungsverbot).
8 2
Ausnahmen von den nach § 1 erlassenen Vorschriften oder Verwendungsverboten können von der Reichsstelle zuge⸗ lassen werden (Ausnahmegenehmigung). Die Reichsstelle kann die Ausnahmegenehmigungen mit besonderen Auflagen versehen. “
“
v“ 3 1¹“ 8 8 . Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser ordnung werden gemäß §§. 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft, sofern nicht nach anderen
Bestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 23. Februar 1940. Reichsstelle für technische Erzeugnisse.
Der Reichsbeauftragte.
Schwarzkopf.
Nachtrag II zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“. Vom 24. Februar 1940.
Auf Grund des § 12 der Anordnung Nr. 13 der Reichs⸗ stelle „Chemie“ in der Fassung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
1.
In die Anlage 1 der Anordnung Nr. 13 wird eingefügt:
Gallussäure, .
Zodoform, unter gleichzeitiger Streichung in der An⸗ lage 2, 11“
Lanolin:
*
Adeps lanae anhydricus, Adeps lanae cum aqua, Adeps lanae D. A. B. 6, Pineöl, G“ Platinverbindungen, unter gleichzeitiger Streichung in der Anlage 2, 6 Verbindungen von: 2
Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium.. “ 8 I11I““ 8 8 In der Anlage 1 wird gestrichen hinter Bienenwachs: bei Wachsbleichen, Haͤndlern und gewerblichen Ver⸗ 111416464“*“ In die Anlage 2 der Anordnung Nr. 13 wird eingefügt: Allminiumsulfat, unter gleichzeitiger Streichung in 8 Anlage 3, Chromalaun, lage 3, Coniferenöle der Nr. 353 a des stat. Warenverzeich⸗ nisses, mit Ausnahme von Terpentinöl und Pineöl, Puarverbindungen, 6 Hydrochinon,
unter gleichzeitiger Streichung in An⸗
Koballverbindungen, Molybdänverbindungen, 8 Natriumcarbonat, kristallisiert (Kristallsoda), Natriumsulfat, calciniert und kristallisiert (Glauber⸗ salz), unter gleichzeitiger Streichung in Anlage 3, Nickelverbindungen, unter gleichzeitiger Streichung der Nickelsalze, Phosphorverbindungen, sonstige, Phthalsäureester (Palatinole), Pyridin, Wolframverbindungen. .
In der Anlage 3 der Anordnung N Schwerspat. 1 “ 1“ Dieser Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 24. Februar 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung.
Die am 23. Februar 1940 ausgegebene Nummer 33 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Fünftes Gesetz zur Anderung des Finanzausgleichs. Vom 21. Februar 1940.
Verordnung über die Einführung der Verordnung über Preis⸗ bindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung und der Verordnung über Preisbildung für ausländische Waren in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 12. Februar 1940.
Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Prü⸗ fung der Jahresabschlüsse von Kreditinstituten in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 15. Februar 1940.
Verordnung zur Ergänzung der Ersten Ausführungsverord⸗ nung zum Blutschutzgesetz. Vom 16. Februar 1940.
Verordnung über Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft. 19. Februar 1940.
Verordnung über das Inkrafttreten preußischer Vorschriften im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 20. Februar 1940.
Umfang: 1 Bogen. G dungsgebühren: 0,03 H.ℳ für ein unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 24. Februar 1940. Reichsverlagsamt. J. V.: S
Vom
Verkaufspreis 0,15 Kℳ. Postversen⸗ Stück bei Voreinsendung auf
Preußen.
8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Gesetze vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) und vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens wird die im Grundbuch von Heerwegen Blatt 404 in bteilung III unter lfd. Nr. 12 eingetragene Sicherungshypothek über 1000 R.ℳ für den Richtsanval Dr. Goldstein, früher in Glogau, zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
Dies wird hiermit gemäß § G des Geseyes voxn 26. Mai 1933 in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. Juli 1933
öffentlich bekanntgemacht. . f Meine Einziehungsverfügung vom 24. November 1937
wird hiermit aufgehoben.
Liegnitz, den 22. Februar 1940.
Der Regierungspräsident. J. A.: (gez. Unterschrift.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nummer 8 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 21. Februar 1940 hat folgenden In halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 3. 2. 40, Amtl. di. Ortsbuch f. Protekt. Böhmen u. Mähren. — RdErl. 16. 2. 40, Gehaltskürzgn. nach d. ehem. österr. Recht. — RdErl. 16. 2. 40, Umsiedlg. v. volksdt. Bediensteten d. öffentl. Rechts aus Südtirol. — RdErl. 16. 2. 40, Unterstützgn. an Versorgungs⸗ empfänger aus d. Baltenländern, aus Galizien u. Wolhynien. — RdErl. 16. 2. 40, Aushilfsangest. — Kommuna⸗ lverbän de. RdErl. 10. 2. 40 Einstellg. v. Assessoren im Gemeindedienst. — RdErl. 12. 2. 40, Vereinfachg. d. Verw. im gemeindl. Bereich. — RdErl. 12. 2. 40, Vereinfachg. d. Verw. im gemeindl. Bereich. — RdErl. 12. 2. 40, Ernenng. d. Kommunalbeamten (Beamten d Gemeinden, d. GV. u. d. gemeindl. Zweckverb.) — RdErl. 14. 2. 40,
8 8
Die Pflicht zur Beseitigung verkehrs⸗ gefährdender Konstruktionsfehler. —
Ein Reichsgerichtsurteil. Wer ein im Sinne des § 3 der Kraftfahr eug⸗Verkehrsordnung nicht S.-IhSe Kraftfahrzeug in den Verkehr bringt, sei es als Hersteller, sei es als Verkäufer, verletzt eine allgemeine Rechts⸗ pflicht. Er haftet deshalb im Rahmen der einschlägigen Bestim⸗ mungen (8§ 823, 826 B. G.⸗B.) für die hierdurch verursachten Schäden. Voraussetzung hierfür 22 daß es sich um eine wirklich wesentliche Gefährdung von Menschen oder Sachen, nicht etwa nur um die Möglichkeit von Verbesserungen handelt, die an einem an ch ordnungsmäßigen Wagen noch vorgenommen werden könnten. ine solche wesentliche Gefährdung liegt auf alle Fälle vor, wena z. B. infolge eines Konstruktionsfehlers die Bremsvorrichtung nicht zuverlässig wirkt. Jedenfalls handelt er rechts⸗ und sitten⸗ widrig, wenn er das Fahrzeug in den Verkehr gibt, obwohl ihm ein dessen Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigender Fehler und die darauf beruhende Gefahr für die Allgemeinheit bekannt sind. Aber auch dann, wenn er nachträ⸗ lich von einem Fehlen dieser
Art erfährt, den das Fahrzeug zur Zeit der Inder gehabt hat, so ist er verpflichtet, der dadurch gegebenen Gefahr
nach Kräften zu steuern.
Pol.⸗Dienstauszeichng. — RdErl. 16. 2. 40, Aufhebg. d. Verbots d. Ausschüttens v. Kohlen auf Straßen u. Bürgersteige. — RdErl. 5. 2. 40, Ausstellg. v. Flühren r. Fahreslag cheinen. — RdErl. 14. 2. 40, Wirtschaftl. Versorg. d. Pol.⸗Bataillone einschl. Ausbildungsbataillone. — RdErl. 15. 2. 40, Entstaatlichg. d. Pol. in Marienburg. — RdErl. 13. 2. 40, Verwendg. v. Vorjahrs⸗ resten. — RdErl. 3. 2. 40, Trennungsentschädig. RdErl. 12. 2. 40, Beförderg. d. staatl. Pol.⸗Vollzugsbeamten
Ostgeb. — RdErl. 14. 2. 40, Eheschließgn. v. Angeh. Vollzugspol. während d. Krieges. — RdErl. 15. 2. 40, Beförderg. in d. unif. Vollzugspol. — RdErl. 15. 2. 40, Ergänzg. u. Aenderg.
Dienstordng. f. bei d. Ordn Pol. — RdErl. 12. 2. 40, Reitlehrg, an d. Pol.⸗Reit⸗ schule in Rathenow. — RdErl. 12. 2. 40, Reitlehrg. an d. Pol.⸗ Reitschule in Rathenow. — RdErl. 14. 2. 40, Zuweisg. v. Pkw. f. d. OrdnPol. — RdErl. 14. 2. 40, Heilfürsorge bei d. Pol. — RdErl. 16. 2. 40, Beschaffg. v. Feuerlöschgeräten. RdErl.
Personenstandsangelegenheiten. Bearbeitg. v. Namensänderungsangelegenh. — Staatsange⸗ hörigkeit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. Rdrl.
We, e RdErl. 16. 2. 40, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. — RdErl. 12. 2. 40, Verkehr mit Essigsäure. — Uebertragb. Krankh. d. 2. Woche. — Veterinärverwaltung. Rdrl. 12. 2. 40, erzeich d. öffentl. Schlachthäuser. — RdErl. 15. 2. 40, Feldarbeit in
u. Klauenseuchesperrbez. — Verschiedenes. — Neuerscheinungen. — Stellenaus⸗ sc reibung urch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,85 Bℳ für Ausgabe A (zwei⸗ seitig bedruckt) und 2,40 ℳ für Ausgabe B (einß
aul⸗
Kuanst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 25. Februar bis 4. März.
Staatsoper.
tung: Schüler. Beginn: 11 ½ Uhr.
Bohéème. Mustkal. Leitung: Lenzer.
Montag, den 26. Februar. La Dama Boba. Jäger. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 27. Februar. In der EE11“ Tief⸗ land. Musikal. Leitung: Schüler. eginn: 20 Uhr.
Mittwoch, den 28. Februar. Wiederholun Das Leben des Zaren. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 29. Februar. Madame
Besihn⸗ 20 Uhr.
Beginn: 20 Uhr.
Musikal. Leitung: Lenzer. Freitag, den 1. März. e r Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 2. März. In der Neuinszenierung: Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ Sonntag, ven 35. Murz. I11. Mov r. e n seiler. weufirur. tung: Heger. Beginn: 11 ½ Uhr. ö Keuinszenierung: Mona Lisa. t1ung: Elmendorff. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 4. März. Musikal. Leitung: Trantow. Joan von Zarissa. Musikal.
ginn: 20 Uhr. Schauspielhaus. Sonntag, den 25. Februar. Frau Inger a uf Oestrot Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 26. Februar. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 27. Februar. Mittwoch, den 28. Februar. Beginn: 19 ½ Uhr. Donnerstag, den 29. Februar. 19 Uhr. Freitag, den 1. Mürz. Danton 8. Tod. Sonnabend, den 2. März. Ma für Maß. Sonntag, den 3. März. Frau Inger au
19 ½ Uhr. . 1 Montag, den 4. März. Gneisenau. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus. Sonntag, den 25. Februar. Traumu lus. Beginn: 19 ½ Uhr. Ausverkauft. — Montag, den 26. Februar. Karl III. Besterreich. Beginn: 19 ½ Uhr. Dienstag, den 27. Februar. Minna von Barnhelm. ginn: 19 ½ Uhr. b Mittwoch, den 28. Februar. Traum ulus. Beginn: 19 ½ Uhr Donnerstag, den 29. Februar. Traumulus. Beginn: “ den 1. März. Liebesbriefe. Beginn: 1
onnabend, den 2. März. Traum ulus. Beginn: Traumulus. Beginn: 19 ½ Uhr.
Karl III. und Anna von
Musikal.
Leitung: Egk. Be⸗
Gmeisenau.
Maß für Maß.
Beginn: 19 Uhr. Beginn: 19 Uhr
und Anna
Sonntag, den 3. März. Montag, den 4. März.
ehvbringung
Auch wer unwissentlich eine Gefahr für
reich. Beginn: 19 ½ Uhr.
.
den allgemeinen Verkehr verursacht hat
kann, um sie abzuwenden. Entzieht er sich dieser Verpflichtun und läßt er einer solchen Gefahr freien Lauf, so verstößt, wie da Reichsgericht betont, sein meinheit gegenüber beste
die guten Sitten. (R.⸗G. II 82/39 vom 17. Januar 1940.)
Beitr. d. Land⸗ u. Stadtkr. zu d. Kosten d. staatl. Gesundhèle. f. d. RJ. 1938. — Wohlfahrtspflege u. J Reveg e f. b RdErl. 12. 2. 40, Durchf. d. gehob. u. d. sozial. Für⸗ sorge f. Kriegsopfer in d. Ostmark. — Polizeiverwaltung. RdErl. 12. 2. 40, Pol.⸗Dienstauszeichnggn. — RdErl. 15. 2. 40,
d. öffentl. regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln in d. d. unif.
d. PDV. 33. — RdErl. 15. 2. 40, Verwendg. d. Gend.⸗Offz. u. Insp. — RdErl. 9. 2. 40, Unif.⸗Bezugscheine — RdErl. 12. 2. 40, Vertragslehrer d. allgem.⸗bildenden Unterrichts
12. 2. 40, Inanspruchnahme auf Grund d. RLG. f. Zwecke d. ivil. Luftschutzes. — RdErl. 15. 2. 40, Pol.⸗Gefängnisordng. — RdErl. 14. 2. 40o,
15. 2. 40, Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen. — Volks⸗ RdErl. 14. 2. 40, Gerichtl. Leichenöffngn. —
Handschriftl.
uigen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen
eitig bedruckt).
Sonntag, den 25. Februar. II. Morgenfeier. Musikal. Lei⸗
Musikal. Leitung:
der Erstaufführung:
Butterfly. iegende dolländer. “ 8 8 etb
Lei⸗
Balkett⸗Suite Tanzums Dorf.
Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Frau Inger auf Oestrot.
Beginn:
Oestrot. Beginn:
v o n Be⸗
.
Oester⸗
muß nach Erkennung der Gefahr alles tun was ihm den Seseneen nach zugemutet werden
Verhalten ebenfalls gegen die der Allge⸗ henden Pflichten und damit auch gegen
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich:
ür den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. Pnhschen Anzeigenteil und für den Verlag:
i. V. Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Berlin, Vier Beilagen
den redaktionellen
zßischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. E Wilhelmstr. 32. 1
(etuschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Nr. 47
8
ęęęMfuCSeage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 24. Februar
eiger
812
Staatssekretär Landfried: Deutsche Ausfuhr nach dem neutralen Europa erheblich gestiegen
Anläßlich der bevorstehenden Leipziger Frühjahrsmesse nimmt Staatssekretär Dr. Landfried vom Reichswirtschaftsministe⸗ rium in dem Wirtschaftsblatt der Berliner Industrie⸗ und Han⸗ delskammer das Wort zum deutschen Außenhandel. Er erwähnt das deutsche Ziel, auch für die Kriegsdauer die freundschaftlichen Beziehungen zum neutralen Ausland auf wirtschaftlichem Gebiet im größtmöglichen Ausmaß aufrechtzuerhalten. Die Ausfuhr⸗ ergebnisse seit Kriegsbeginn zeigten, daß dieses Ziel bisher voll erreicht ist. Die deutschen Ausfuhren nach den neutralen euro⸗ päischen Ländern seien z. Z. erheblich gestiegen, die Zahlungs⸗ eingänge hätten zugenommen. Deutschland sei jetzt eher in Gefahr, Sigsee dem allgemeinen Warenhunger zuviel Aufträge auf den verschiedensten Warengebieten zu erhalten, als daß es Einbrüche in die vorhandenen Märkte zugestehen mußte. Wenn auch gewisse Einbußen im Außenhandel, besonders durch weitgehende Unterbrechung des Ueberseehandels ein⸗ traten, so habe der Krieg andererseits dem deutschen Außen⸗ handel auch neue Impulse gebracht. Die wichtigste außenwirt⸗ schaftliche Neuorientierung Deutschlands, die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Sowjetrußland, werde entscheidend zur Ab⸗ wehr der Einkreisungspolitik Englands und Frankreichs bei⸗ tragen. Das Rußland⸗Abkommen gebe der deutschen Wirtschaft auch einen wertvollen Ausgleich für die im Ueberseegeschäft ein⸗ getretenen Ausfälle. Auch die nichteuropäischen Staaten hätten inzwischen Gelegenheit gehabt, die Auswirkungen des Krieges in ihrem Außenhandel zu spüren. So hätten z. B. die südamerika⸗ nischen Länder, die jetzt bei Abnahme ihrer Landesprodukte auf England und Frankreich sowie auf USA. angewiesen seien, im Außenhandel schwerste Verluste erlitten. Der Absatz ihrer Pro⸗ dukte stehe unter großem Preisdruck. Auch seien ihre jetzigen Handelspartner nicht in der Lage, in gleichem Umfang wie früher Deutschland südamerikanische Erzeugnisse aufzunehmen. Die deut⸗ sche Politik vermeide unnötige Konjunkturgewinne, die bei Han⸗ delspartnern, mit denen man hauptsächlich im Verrechnungsver⸗ kehr steht, auf die Dauer nicht zu erzielen seien. Es würde da⸗ bei nur eine gegenseitige Verärgerung eintreten können. Des halb sei eine Ausnutzung der kriegswirtschaftlichen Kon junktur durch die straffe deutsche Preispolitik unterblieben. D
Neutralitätsproblem auf wirtschaftlichem Gebiete
könne von Deutschland nur dahin ausgelegt werden, daß der⸗ jenige Staat als wirtschaftlich neutral zu bezeichnen ist, der ge⸗ willt sei, den früheren Warenaustausch mit Deutschland fortzu⸗ setzen. Staaten, welche dies ablehnten — sei es, weil sie durch Blockademaßnahmen oder andere Drohungen dazu gezwungen werden, sei es, weil sie es aus eigenem Ent⸗ schluß tun —, könnten nicht als wirtschaftlich neutral
1
Berliner Börse vom 23. Februar.
An der Freitagbörse überwogen bei mäßig belebtem Geschäft zunächst wieder Kurseinbußen. Angesichts der geringen Unter⸗ nehmungslust, der andererseits nur verhältnismäßig begrenzte Ab⸗ gehgFneignne gogenüberstand, kam den vielfach zu beobachtenden kückgängen aber nur wenig Bedeutung zu. Im wesentlichen dürfte es sich dabei um natürliche Gegenbewegungen auf die in der letzten Zeit eingetretenen Steigerungen handeln.
Am Montanmarkt lagen Buderus um *%, Vereinigte Stahl⸗ werke um 1, Rheinstahl um 1 ½¼ und Mannesmann um 1 % % er⸗ mäßigt. Klöckner wurden um 4 % heraufgesetzt. Von Braun⸗ kohlenwerten büßten Deutsche Erdöl und Ilse Genußscheine je 1 ½ % ein. In der chemischen Gruppe gaben Farben auf 174 ⅛⅞ nach (— ¼). Ferner ermäßigten sich Goldschmidt um 2 N. Kali, Gummi⸗ und Linoleum sowie Bauwerte wiesen keine größeren Veränderungen auf. Von Elektro⸗ und Versorgungsanteilen, die überwiegend rückgängig waren, ermäßigten sich Accumulatoren, Schuckert sowie Siemens um je 1, Gesfürel um 1 ¼, Lichtkraft um 1 .¼ EW⸗Schlesien und öu um 2 %. Im letztgenannten Ausmaß niedriger lagen ferner von Kabel⸗ und Drahtwerten Felten und von Zellstoffaktien Feldmühle. Am Autoaktienmarkt verloren BMW 1 und Daimler ¾ %. Bei den Maschinenbau⸗ abriken zeichneten sich Deutsche Waffen durch einen Gewinn um 3 % aus. Rheinmetall Borsig verloren ¼ %. Hervorzuheben sind noch: Von Textilwerten Dierig mit — 2 ¼, Bremer Wolle mit — und von Brauereiaktien Engelhardt mit — % . Berger, Aschaffenburger Zellstoff, Waldhof, Hotelbetrieb und Dessauer Gas kamen je „½ % höher zur Notiz.
Im Verlaufe kam es für Aktien verschiedentlich zu einer Kursbesserung. Farben erhöhten auf 174 % und Vereinigte Sta auf 1101½. Letztere erreichten somit nach dem einprozentigen Rück⸗ gang wieder den Vortagsstand. Auch AEG glichen den Anfangs⸗ verlust von 4 % aus und gewannen darüber noch 1 %. Oren⸗ tein lagen um % über dem Donnerstagschlußstand. Auch sonst ah man Steigerung von bis zu 1 *%.
Gegen Ende des Verkehrs konnten die Erholungen für Aktien verschiedentlich noch Fortschritte machen. Allerdings wurde der höchste Tagesstand meist nicht bis zum Schluß behauptet. U. a. beendeten Farben und Vereinigte Stahl den Börsentag mit 174958 bzw. 110 ¹¼1. Andererseits erhöhten sich Aschaffenburg schließlich auf 110 ½.
Am Einheitsmarkt änderten sich Banken nur wenig. Deutsch⸗ Asiaten bröckelten um 4 H ℳ ab. Bei den Hyp.⸗Banken zeigten Meininger Hyp. und Westdeutsche Boden mit je + ¼ % die stärkste Abweichung. Von Kolonialpapieren gingen Schantun und Doag um je 1 % zurück, während Kamerun um 2 % befestigt waren. Schiffahrtsanteile bröckelten eher ab. Von Kassaindustrieaktien waren Rückforth Witwe nach dem am Vortage gegenüber der letzten Notiz eingetretenen stärkeren Rückgang (— 18 %) unver⸗ ändert. Sonst überwogen, soweit sich Veränderungen ergaben, für Einheitsindustriewerte eher Einbußen von bis zu 3 P. Löwen⸗Böhmisch gaben 4 % her. Andererseits stiegen u. a. Boh⸗ risch Bräu bei Repartierung gegen letzten Kurs um 3 und Stein⸗ furt Waggon, ebenfalls gegen letzte Notiz, um 4 ½ P.
3 Steuergutscheine I lagen mit Ausnahme der unveränderten April⸗ und Maiabschnitte etwas fester. Steuergutscheine II be⸗ haupteten den letzten Stand.
Am variablen Rentenmarkt notierten die Reichsaltbesitzanleihe und die Gemeindeumschuldung mit 141 % (141 ½) bzw. 9656 (unverändert).
Am Kassarentenmarkte waren Kommunalobligationen viel⸗ fach etwas stärker als bisher gesucht. Einzelne Emissionen, wie Braunschweig⸗Hannoversche Hyp. und Hannoversche Bodenkredit wurden um *½ % heraufgesetzt. Liqu.⸗Pfandbriefe hatten ut stetigen Grundton, Hyp.⸗Pfandbriefe waren nach wie vor begehrt. Stadtanleihen lagen still, Provinzanleihen behauptet, Altbesitz⸗ emissionen bröckelten vereinzelt ab. Staats⸗ und Sr. anllen sowie Reichsemissionen waren gehalten. Industrieobligationen süügten wenig Veränderungen, hatten aber freundlichere Grund⸗ timmung.
Der Privatdiskontsa „Am Geldmarkte b1 1 8% % unverändert.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung
2 heraufgesetzt
jatz wurde bei 2 ½ belassen. ieben die Blankotagesgeldsätze mit 158 bis
wurde der
betrachtet werden. Sie könnten daher auch nicht erwarten, von Deutschland noch Lieferungen im gleichen Umfange wie vor dem Kriege zu erhalten. Zum Schluß weist der Staatssekretär den bgeen Vorwurf zurück, der vor dem Kriege vielfach gegen Deutsch and dahin erhoben wurde, daß es sich von der Welt ab⸗ schließe und durch autarkische Maßnahmen unabhängig zu machen versuche. Diese Vorwürfe würden allein schon durch unseren zu⸗ nehmenden Warenaustausch widerlegt.
Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Im Rahmen des XIV. Steuervortragszyklus der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin über “ der Wirtschaft im Kriege behandelte Regierungsrat Dr. Oeftering, Berlin, Reichsfinanzministerium, das Thema „Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsreuer und Gewerbesteuner. Es wurden Frist und Form der Abgabe der Steuererklärungen be⸗ sprochen und die Möglichkeiten der nachträglichen Berichtigung unzutreffender Erklärungen behandelt. Kinderreiche Familien mit mehr als drei minderjährigen Kindern, gewisse Kriegs⸗ beschädigte und Personen über 70 Jahre und Hilflose erhalten künftig bei der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung für Beschäftigung einer Hausgehilfin ohne Rücksicht auf die Höhe der Aufmwendungen für die Hausgehilfin. Der Redner behandelte die erstmalige Anwendung der neuen Steuergruppe II bei der Ver⸗ anlagung und Fragen, die sich aus der Gewährung der Kinder⸗ ermäßigung wegen überwiegender Kostentragung für Kinder und andere Angehörige ergeben. Die Unterhaltsleistungen, die An⸗ gehörige Einberufener vom Reich erhalten, sind einkommensteuer⸗ frei, Wirrschaftsbeihilfen gehören dagegen zu den Betriebsein⸗ nahmen. Für gewisse Wirtschaftsgüter kann trotz der Aufhebung der Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter auch künftig noch Bewertungsfreiheit in Anspruch genommen werden. Die Gewerbesteuer darf nur insoweit den gewerblichen Gewinn mindern, als das Rechnungsjahr, für das sie erhoben wird, in das Wirtschaftsjahr fällt. Auf außerordentliche Einkünfte ist künftig der Steuersatz anzuwenden, der auf das übrige Einkommen durchschnittlich entfällt. Das Problem der steuerlichen Behand⸗ lung der sog. Ausverkaufsgewinne ist z. Zt. im Fluß und wird geprüft. Bei der Körperschaftsteuer sind die Vorschriften über den Verlustabzug zu beachten, die im Runderlaß vom 8. März 1939, Reichssteuerbl. S. 433, enthalten sind. Bei der Gewerbe⸗ steuer ist neu, daß künftig der Wechsel im Bestand von Betriebs⸗ grundstücken auch ohne Fortschreibung des maßgebenden Einheits⸗ werts beachtet wird. Abschließend behandelte der Redner Fragen des Erlöschens der Gewerbesteuerpflicht bei Einberufung des Be⸗ triebsinhabers und bei kriegswirtschaftlich erforderlicher Still⸗ legung von Kapitalgesellschaften.
WBerliner Börse am 24. Februar.
Wie zumeist am Wochenschluß, waren die Umsätze an den Aktienmärkten wenig umfangreich, zumal die Kaufaufträge der Bankenkundschaft in der Hauptsache weiterhin die Rentenmärkte betrafen. Obwohl zum Monatsschluß und zum Steuertermin in größerem Umfange Mittel erforderlich sind, zeigte sich keine nennenswerte Verkaufsneigung. Die Kursgestaltung ließ jedoch eine einheitliche Linie vermissen, da bereits kleinste Abgaben ge⸗ nügten, um einen Druck auf die Notierungen auszuüben. Die Kurssteigerungen, die teilweise recht beträchtliches Ausmaß an⸗ nahmen, waren jedoch erheblich in der Mehrzahl, so daß der Grund⸗ ton als freundlich bis fest zu bezeichnen ist. Im Vordergrunde standen Elektro⸗ und Versorgungswerte.
Am Montanmarkt stiegen Hoesch um ⅞ℳ, Buderus um 34¼ und Rheinstahl um 1 1 %. Klöckner und Vereinigte Stahlwerke hihes andererseits um je ¼ und Stolberger Zink um ¼ % nach.
on Braunkohlenwerten zeichneten sich Rheinebraun durch einen Gewinn von 3 % aus. Ilse Genußscheine büßten 1 % ein. Am chemischen Markt wurden Goldschmidt im letztgenannten Ausmaß höher bewertet, desgleichen von Kaliwerten Wintershall. Farben wurden um ⅛ % auf 174 ½ ermäßigt. Gummi⸗ und Linoleum⸗ werte lagen freundlich, wobei Harburger Gummi ¾ und Conti Gummi 1 ¼ % gewannen. Bei den Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten standen Lahmeyer, Siemens und HEW mtt Ise1 im Vordergrunde, ferner gewannen Accumulatoren und Elektrische Lieferungen je 1 ½ % und Gesfürel 11⁄4 %. Sonst gingen die Steigerungen nicht über ⅞☛ % hinaus.
EW⸗Schlesien büßten 1 und Schuckert 2 ⁄¾ ein. Zu er⸗ wähnen sind noch von Maschinenbauanteilen Berliner Maschinen mit + %¼ und Demag mit + 1 °%, ferner von Kabel⸗ und Draht⸗ werten Felten mit † 1 ½¼ und Allgemeine Lokal und Kraft mit + ¼. Textilaktien, Autowerte, Bau⸗ und Zellstoffanteile wiesen nur verhältnismäßig kleine Veränderungen auf. Gebr. Jung⸗ hans kamen 1 % niedriger zur Notiz.
Im Verlaufe konnten sich an den Aktienmärkten weitere Besserungen durchsetzen. U. a. gewannen Deutsche Waffen 1 %, Ilse Genuß und Lichtkraft je 1 „%. Farben erhöhten ihren Stand auf 175 und Vereinigte Stahl den ihren auf 110 % und lagen so⸗ mit um 4¼ % über der Vortagsnotierung.
Gegen Ende des Verkehrs traten keine besonderen Abweichun⸗ gen mehr ein. Farben und Ver. Stahl schlossen auf dem Verlaufs⸗ stande. Goldschmidt befestigten sich auf 153 ¾.
Am Einheitsmarkt waren Banken kaum verändert. Bei den yp.⸗Banken gaben Deutsche Centralboden und Rheinhyp. je ½. % r. Von variabel gehandelten Bankwerten stellten sich Reichs⸗
bank im Verlaufe auf 104 9% nach 104 ¼ am Vortage. raubank notierten 133 %¼ nach 132 4. Kolonialaktien waren befestigt, Neu⸗ Guinea sogar um 3 %. Am Markt der Schiffahrtswerte gingen Hansa Dampf um 1 % zurück. — Für die zu Kassakursen gehan⸗ delten Industrieaktien ergaben sich wieder einige Kursschwankun⸗ gen von bis zu 3 % nach beiden Seiten. Zu erwähnen sind ledig⸗ ich Elektr. Werke Liegnitz, die gegen letzten Kurs vom 20. 10. 39. bei Repartierung 12 % gewannen.
Von den sonst behaupteten Steuergutscheinen I konnten März wieder etwas höher ankommen, Steuergutscheine II blieben un⸗ verändert.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 141 ¾ gegen 141 q¼. Die Gemeindeumschuldung notierte 96 ½ (— *⅜ X).
Am Kassarentenmarkte war die Lage allgemein ziemlich un⸗ verändert. Dies gilt insbesondere für Hyp.⸗ und Liq.⸗Pfandbriefe sowie Kommunalobligationen, Provinz⸗, Staats⸗, Länder⸗ und
Reichsanleihen. Stadtanleihen waren z. T. etwas schwächer. In⸗ dustrieobligationen unterlagen nur kleinen Schwankungen.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ½ belassen.
Am Geldmarkte waren die Blankotagesgeldsätze mit 1 9% bis 1 ½ ℳ unverändert.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der 2,12 nach 42,04 freundlicher.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
am 24. Februar auf 74,00 Rℳ (am 23. Februar auf 74
für 100 kg.
,00 ER.ℳ)
.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. uIid KD) Afghanistan (Kabuh) 8 Argentinien (Buenos Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen)).. Brasilien (Rio de Janeirgn) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn)... Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Matland Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kaunas)ea Luxemburg (Luxem⸗ Hur) Neuseeland (Welling⸗ ton)) . Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1/1 Pav.⸗Pes.
ägypt. Pfd. 100 Afghani⸗
1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire
1 YVen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
24. Februar
Geld
18,73 0,573
42,08 0,130
3,047 48,05
132,47 14,59 38,31
13,09 0,583
5,694 41,94 10,52 56,59
9,191
59,29
55,86 8,591
25,61
1,978 0,934
1 Dollar
2,491
Brief
42,16 0,132 3,053
48,15
62,56 5,055 2,357
132,73
14,61 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,02 10,54 56,71 9,209 59,41
55,98 8,609
25,67
1,982 0,936
— —
Geld
18,73 0,573
42,00
0,130
3,047 48,05
62,44 5,045
2,353 132,47 14,59 38,31
13,09 0,583
5,694 48/75 41,94 10,50
56,59 9,191
59,29
55,86 8,591
25,61
1,978
0,934
2,495
2,491
23. Februar
Brief
„
8,609 25,67 1,982
0,936 2,495
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief 9,86 5,586 7,888
73,95 2,162
England, Aegypten, Südafrik. U
Frantreich Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien... Kanada..
nion.
.0000005225292224252 22524242⸗*
2 0 2 22 220 022202222 02 2222 222222
Geld 9,84
5,574 7,872
73,81
2,158
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
88
Sovereign
20 Franecs⸗Stücke..
Gold⸗Dollars.. Aegyptische Amerikanische: 1000 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollar Argentinisce. Australische Belgisce Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgariscce. Dänische . Englische: große.. 1 u. darunter.. Estnischea ... Finnischhe. Französische. Holländische Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.... Norwegische. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei Schwedische. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische Südafr. Union Türkische Ungarische.
.2222952-2422⸗
2.22
Notiz für 1 Stück 1 ügypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
Geld
20,38
16,16 4,185 8,98
2,56 2,56 0,52 6,34
42,04 0,085
59,88
47,95 9,73 9,73
4,79 5,24 132,33
13,07
5,63 1,99
—
41,70 10,51 56,49
100 Pengö
24. Februar
Brief
20,46
16,22 4,205 9,02
2,58 2,58 0,54 6,36
42,20 0,095
60,12
48,15 9,77 9,77
4,81 5,26 132,87
13,13
5,67 2,01
41,86
10,55 56,71
Geld
20,38
16,16 4,185 8,98
2,56 2,56 0,52 6,34
41,96 0,085
59,88
47,95 9,73 9,73 4,79 5,24
132,33
13,07
—2
23. Februar
Brief 20,46 16,22 4,205
9,02
2,58 2,58 0,54 6,36
42,12 0,095
60,12
48,15 9,77 9,77 4,81 5,26
132,87
13,13 5,67 2,01
—
41,86 10,53