1940 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

4 Storkow (Mark,, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Sommerlatt in Storkow (Mark), hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes. über die auf dem Grundbuchblatt des Grund⸗ stücks Storkow Blatt 795 in Abtei⸗ lung III Nr. 7 für die Frau Eva Prömmel geb. Masch in Storkow (Mark) eingetragene Aufwertungshypothek von 1032,— 6 beantragt. Der Inhaber

ieser Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 6. August 1940, 10 Uhr, bei dem Amtsgericht Storkow (Mark), Zimmer 3, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Storkow (Mark), 27. Februar 1940.

Das Amtsgericht.

[56370] Aufgebot.

Auf Antrag des Bergmanns Wilhelm Hülpert in Hüttenhofen haben die Eigentümer des Grundstücks Hütten⸗ hofen Bd. I Art. 34, Flur 1 Nr. 154/4, Acker, im alten Bruch, 10,26 a, ein⸗ getragen auf a) Ehefrau Philipp Roß⸗ kothen, Sophie geb. Bald, in Burscheid zu —, b) Katharina Bald in Hüttenhofen zu ¼ ihre Rechte spätestens bis zum Termin am Diens⸗ tag, den 16. April 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, hier anzumelden, sonst erfolgt ihre Ausschließung.

Altenkirchen, den 27. Februar 1940.

Das Amtsgericht.

[56369

10 VI 59/38. Am 25. Oktober 1938 ist in Bad Elster die am 11. Oktober 1870 in Kaiserswaldau geborene Fremden⸗ heimbesitzerin Marie Lina Elisabeth Brendler verstorben. Da nach Aus⸗ schlagung der Erbschaft durch Ver⸗ wandte ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erbrechte zustehen, aufgefordert, diese bis zum 20. April 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden; sonst wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Sachsen nicht vorhanden ist. Es ist ein belastetes Grundstück vorhanden.

[56371] Beschluß. Die deutsche Staatsangehörige Witwe Erna Schidlowski geb. Kappel in

Marienwerder ist am 5. September 1937 f

verstorben. Sämtliche bisher exmittelten Erben haben die Erbschaft frist⸗ und formgerecht ausceschlagen. Alle Per⸗ sonen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen und die bisher die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, werden hier⸗ mit von Amts wegen aufgefo t, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 25. April 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls gemäß § 1964 B. G.⸗B. festgestellt wird, daß ein ande⸗ rer Erbe als der Fiskus nicht vo handen ist. Amtsgericht Marienwerder, den 27. Februar 1940.

56375 In 8 Aufgebotssache des Gerhard Langner in Breslau, Gräbschener Straße 69, als Liquidator der Firma Franz Budin, Mühle u. Schroterei in Krehlau, Kreis Wohlau, hat das Amts⸗ gericht in Winzig durch den Amts⸗ erichtsrat Fuhrmann für Recht er⸗ kannt: Nachfolgende von dem Bauern rich Hirschfelder in Krehlau, Kreis Wohlau, angenommene Wechsel: 1. über 1550,— Hℳ, zahlbar am 4. Juli 1937, 2. über 1300,— H.ℳ, zahlbar am 4. Juli 1937, 3. über 834,57 HR ℳ, zahl bar am 10. Juli 1937, 4. über 816,75 Fℳ, zahlbar am 10. Juli 1937, wer den für kraftlos erklärt. Amtsgericht Winzig, 7. Februar 1940.

4. Qeffentliche Zustellungen.

[56376] Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. Zuschneider Georg Bartels, Berlin, Gollnowstr. 46, Prozeß⸗ bevollmächtigter;: Rechtsanwalt Basler, Berlin, Neue Königstr. 70, gegen Regina Bartels geb. Groß, früͤher Berlin, Oranienstr.“ 88 211. R. 8. 40 —, Frieda Cohn geb. Franzke, Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kappe, Berlin, gegen Kurt Cohn in Manchester 219. R. 447. 39 —, 3. Luise Eckert geb. Michael, Berlin⸗ Neukölln, Allerstr. 47, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Richter, Berlin⸗ Neukölln, gegen Georg Eckert 220. R. 29. 40 —, 4. Konditormeister Carl⸗ Gressel, Berlin, Kurische Str. 7, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Riecke, Berlin, Landsberger Platz 2, gegen Laura Gressel geb. Smith in New Castle (England) 237. R. 45.40 —, 5. Helene Herzfeld geb. S zug, Berlin, Fasanenstr. 64, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schoettke, Berlin⸗Wilmersdorf, Sigmaringer Str. Nr. 29, gegen den Buchhalter Kurt Igsrael Herzfeld, früher in Berlin 248. R. 11. 40 —, 6. Astrid Jaku⸗ bowski geb. Dauß, Berlin⸗Neukölln, Karlsgartenstr. 13, Prozeß! bevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Traut, Berlin, Nollendorfplatz 3, gegen den Kaufmann

bevollmächtigter:; Deutschmann, Berlin, Bülowstraße 90,

Koeni⸗e

Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger Fa 8 ustellen Adorf (Vogtl.), 28. Februar 1940. 8 5 als Gesamtschuldner verpflichtet Das Amtsgericht. sind, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Kauf des Hauses Berlin, Kluckstr. 7, infolge der Behaftung dieses Hauses mit Trocken⸗

stehen wird; 3. den beklagten Ehemann

250. R. 505. 39 —, 7. Arbeitexin Hildegard Süßmann geb. Mond, Berlin, Wattstr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Plöger, Berlin, Ansbacher Straße 19, gegen den Elektriker Alfred Israel Süßmann, früher Berlin, Wattstr. 114 288. R. 46. 40 —, 8. Hedwig Glause geb. Sedlatzek, Wer⸗ neuchen (Kr. Oberbarnim), Wiesenstr., Prozeßbevollmäch igter: Rechtsanwalt Paul John in Altlandsberg, gegen den Sattler Wilhelm Glause, früher Ber⸗ lin, Wiesenstr. 10 b. Brumbach 235. R. 449. 39 —, 9. Paul von Zweydorff, Berlin⸗Schmargendorf, Runaer Str 24, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. v. d. Linde, Berlin, Oranienburger Straße 4, gegen 1. den Konsulenten Dr. Erich Israel Nelson, 2. Dr. Fritz Nelson, 3. Frau Hertha Cerf, 4. Ehe⸗ mann Kudolf Cerf, sämtlich wohnhaft in London EC 1 Grothers Ltd. 33/37 Moreland Street, Goswell Road, 5. Fritz Israel Cohn, Berlin, Woyrsch⸗ straße 12 207. 0. 4. 40 —, 10. Rechts⸗ anwalt Helmut R. Külz, Berlin, Ranke⸗ straße 5, vertreten durch Rechtsanwalt B. von Dewitz⸗Krebs, Berlin, Ranke⸗ straße 5, gegen den früheren Rechts⸗ anwalt Dr. Kurt Fontheim, Cannes (Frankreich), Pension Rosandré, Rue Pasteur 212. 0. 18. 40 —, 11. . Erwin Maurer, vorm. Aktiengesellschaft für Eigentumschutz, Berlin, Luisen⸗ straße 31 b, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. eixner, Berlin, Potsdamer Str. 102, gegen 1. Hermann eymann, Bruxelles 8 Av. Louis Lepoutre, 2. pp. 226. 0. 348. 39 —, 12. Kaufmann Henri Gropp, Frankfurt a. O., Regierungsstraße 17/18, Prozeß⸗

Rechtsanwalt Dr.

gegen den Kaufmann Willy⸗ Naschelski, alleinigen Inhaber der Firma Rudolf u. Co., früher Berlin, Neue Friedrichstraße 59 405. 0. 306. 37 —, u 1—8 wegen Ehescheidung, zu 9 8 orderung aus Hauskauf mit dem An⸗ trag, 1. die Beklagten zu 1, 2, 3 u. 5 als

25 500,— RAℳ nebst 4 v. 2 een seit 1. 3. 1939 zu zahlen; 2. fest⸗ daß die Beklagten zu 1, 2, 3

äule oder des Befalls mit Lraebocfa außer dem Schaden zum Klageantrag entstanden ist und in Zukunft noch ent⸗

Rudolf Cerf zu verurteilen, die swangs. vollstreckung in das eingebrachte Gut

Ehemann, den Kaufmann Reinwart, z. Zt. unbekannten enthalts, mit dem Antrage auf E scheidung. Die vvF,2r ladet den klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Lan Fer Zwickau (Sachs.) auf den 18. April 1940, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem zu⸗ beseenes Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Zwickau (Sachs.), 29. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgerichte.

Brauch in Werdau, klagt geßen i elmut Fritz

uf⸗ e⸗ e⸗

[56391] 1

Oeffentliche Bekanntmachung. In Ausübung des Prisenrechts ist am 19. 10. 1939 der nach Rotter⸗ dam bestimmte lettische Dampfer „Iris Faulbaums“ (1675 Br.⸗Reg.⸗ Tons, Heimathafen Riga) von einem deutschen Kriegsfahrzeug enchen dann nach Kiel eingebracht und dort aufgebracht worden.

ie Ladung des Schiffes besteht aus 847,441 stds. Schnittholz und aus 91 402 kg (1500 Kisten) Jo⸗ hannisbeeren in Dosen (Blackcurrants in 8880 Joh

egen der schwarzen annisbeeren ist das prisengerichtliche Verfahren vor

dem Prisenhof in Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz Nr. 2, eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren Ieven.

innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim b, in Hamburg einzureichen. che Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 29. Februar 1940. Der Präsident des Prisenhofs: J. A.: Dr. Segelken.

[56392]

Oeffentliche Bekanntmachung.

In Ausübung des Prisenrechts ist am 27. 1. 1940 der nach H. (England) bestimmte finnische Dampfer „Clio“ (996 Br.⸗Reg.⸗Tons, Heimat⸗ hafen Helsingfors) von einem deutschen Kriegsfahrzeug aufgebracht und dann nach Pillau eingebracht worden.

Die Ladung des Schiffes beae u. a. aus Zelulche, Holzmasse, apier,

seiner Ehefrau zu dulden; zu 10 auf Verurteilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 2500 Hℳ rest icher Honorar⸗ forderung nebst 4 v. Zinsen seit Klagezustellung; zu 11 mit dem Antrag, festzustellen, daß dem Beklagten zu 1 aus dem Anstellungsvertrag vom 3. Juli 1925 mit Nachtrag vom 13. Januar 1934 und der Beklagten zu 2 aus den Zessionen vom 7. Dezember 1935 und 25. Januar 1937 in Verbindung mit dem Anstellungsvertrag vom 3. Juli 1925 mit Nachtrag vom 13. Januar 1934 ein Anspruch gegen die Klägerin auf Zahlung von Ruhegehalt, Witwen⸗ oder Waisengeld nicht zusteht; zu 12 mit dem Antrage auf Ergänzung des Urteils durch Kostenentscheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf 8. 5. 1940, 11 Uhr, Zimmer 215, zu 2 auf 21. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer A 331, zu 3 auf 21. 6. 1940, 10 Uuhr, Zimmer 247, zu 4 auf 30. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer 247, zu 5 auf 31. 5. 19490, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 6 auf 8. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer B 365, zu 7 auf 29. 4. 1940, 10 Uhr, Zimmer Nr. 382, zu 8 auf 30. 5. 19490, 10 Uhr, Zimmer 211, zu 9 auf 15. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer 122, zu 10 auf 7. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer 111, zu 11 auf 9. 5. 1940, 10 Uhr, Zimmer 233, zu 12 auf 29. 4. 1940, 10 Uhr, Zimmer 221, mit der Auf⸗ forderung, Fir durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 29. Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[56880] Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Agnes Grandke geb. Megier in Neusalz a. O., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grape in Sprottau, klagt gegen den Tischler Fritz Grandke, unbekannten Aufenthalts, zuletzt wohnhaß in Sprot⸗ tau, mit dem Antrage au Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1 b. Zivilkammer des Landgerichts in Glogau (Schloßgebäude), 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 107, auf den 5. April 1940, vormittags 9 Uhr, mit der dntsrreng. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗

treten zu lassen. Glogau, den 26. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[56390] Oeffentliche Zustellung.

Robert Jakubowski, früher in Berlin

bei Werdau, Dorfstraße 117, bevollmächtigter; der Rechtsanwalt Dr

Die Sortiererin Erna verehel. Rein⸗ wart geb. Scharfenberg in Langenhessen Prozeß⸗

Spulen, Kistenteilen, Kastenbrettern und Birkenholzfurnieren. Wegen des Schiffes und seiner Ge⸗ samtladung ist das prisengerichtliche Verfahren vor dem Prisenhof in Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz Nr. 2, eingeleitet worden. 1 8 Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prssezcho in Hamburg einzureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 29. Februar 1940. Der Präsident des Prisenhofs. G. A.: De Segelken. 56393] Oeffentliche Bekanntmachung. In Ausübung des Prisenrechts ist am 21. 12. 1939 in der Ostsee der nach Sundsvall bestimmte lettische Dampfer „Atis Kronwalds“ (1423 Br.⸗Reg.⸗ Tons, Heimathafen Riga) von einem deutschen Kriegsfahrzeug angehalten, dann nach Stettin eingebracht und dort am 26. 12. 1939 vg.564 worden. Die Ladung des Schiffes besteht aus Schweinefleisch, Butter und Sperrholz. Wegen des Schiffes und seiner Ge⸗ samtladung ist das prisengeri tliche Ver⸗ fahren vor dem 1b Prisenhof in Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz Nr. 2, eingeleitet worden. 8 1 Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Ham⸗ burg einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 1. März 1940. Der Präsident des Prisenhofs. J. A.: Dr. Segelken.

anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

[56377] Oeffentliche Zustellung

Berlin, Saarlandstraße 12,

bevollmächtigte:

Dr. Erich

Die Kolonialprodukte G. m. b. H. in zu

Prozeß⸗ zu rundbesitz⸗Verwal⸗ zu tungs Akt. Ges. Berlin, Saarlandstraße zu Nr. 12, klagt gegen den Bankdirektor zu lexander, früher in Ber⸗ zu lin, Querallee 2, zuletzt Paris, 55, rue [de Varenne, mit dem Antrage auf Ver⸗

urteilung zur Zahlung von 1500 HR. ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das 66 Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, 1. Stockwerk, Zimmer 180, auf den 23. April 1940, 10 Uhr, geladen. 14. C. 2. 40. Berlin, den 15. Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[56378] Oeffentliche Zustellung.

Die kaufmännische Angestellte Helene Gorn in Berlin⸗Tempelhof, Attila⸗ traße 170, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richard Haucke in Berlin W 15, Kurfürstendamm 216, klagt gegen den Albert Krotoschin, früher in Berlin⸗Neukölln, Anzen⸗ ttraße ,6, auf Zahlung von 950 Rℳ, zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 1. 11. 1939, aus dem Verkauf eines Silberkastens und Darlehn. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstraße 12/15, 8 Stoch, Zimmer 170, auf den 15. April 1940, 10 Uhr, geladen.

Berlin, den 20. Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[56379] Beschluß.

In Sachen der Kreissparkasse Schlei⸗ den, vertreten durch den Vorstand in esa. (Eifel), Klägerin, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Keuten in Gemünd (Eifel), gegen: 1. pp., 2. den Paul Robert Reichard, früher in Ben⸗ dorf, jetzt im Ausland, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, ist hin⸗ sichtlich des Paul Robert eichard die öffentliche Zustellung angeordnet. Ter⸗ min zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Gemünd (Eifel) am 19. April 1940, 10 Uhr, Zimmer ·4. Gemünd (Eifel), 28. Februar 1940.

Amtsgericht. (C 45/40.)

[56382] Ladung. .“““ Der Büroangestellte Willy Schilling, Hamburg⸗Altona, Alsenstraße 1, klagt gegen den Werner Israel Appelbaum, unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Rℳ 2500,—. Verhandlungstermin: Mittwoch, den 8. Mai 1940, 9 ¾i Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 2.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[56381] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. .1. Die „National“ Allgemeine Ver⸗ sicherungs Aktien⸗Gesellschaft, Stettin, 2. Union Aectien⸗Gesellschaft für See⸗ und Fluß⸗Versicherungen, Stettin, 3. Hamburger Allgemeine Versicherungs A. G., Hamburg 11, 4. „Securitas“ Bremer Allgemeine Versicherungs A. G. in Bremen, 5. Leipziger Allgemeine Transport⸗ und Rückversicherungs A. G. in Leipzig, 6. Thuringia Ver icherngs⸗ Berlin, 7. Nordstern Allgemeine Versicherungs A. G., Berlin⸗ Schöneberg, 8. Victoria Feuer⸗Ver⸗ sicherungs A. G., Berlin, 9. Allianz⸗ und Stuttgarter Verein Versicherungs A. G., Berlin, 10. Allgemeine Versiche⸗ rungs Ges. für See⸗, Fluß⸗ und Land⸗ transport, Dresden, Direktion Berlin⸗ Schöneberg, 11. Nord⸗Deutsche Ver⸗ sicherungs ⸗Gesellschaft, Hamburg, 12. Deutscher Rhederei⸗Verein, Ham⸗ burg, 13. „National“ Allgemeine Ver⸗ Hernae ⸗Aktien⸗Gesellschaft, Stettin, 14. Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, Filial⸗ direktion Pommern, Stettin, 15. Würt⸗ tembergische und Badische Vereinigte Versicherungsgesellschaften Aktiengesell⸗ schaft, Heilbronn a. N., 16. Nord⸗ Deutsche Versicherungs ⸗Gesellschaft, Hamburg, 17. Union Actien⸗Gesellschaft für See⸗ und Fluß⸗Versicherungen, Stettin, 18. Thuringia Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Berlin, 19. Thuringia Versicherungs⸗Aktiengesellschaft, Bezirks⸗ direktion Stettin, Richard Warnke, Stettin, 20. „Hamburger Phönig. früher Gaedesche Versicherungs A. G., vertreten durch die Firma Hinrich Gaede, Hamburg 1, 21. Liverpool & London & Globe Insurance Co. Ltd., vertreten durch die Firma Friedrich Homann, Hamburg, 22. Deutsche Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft, Bremen, vertreten durch die Firma Friedrich Homann, Ham⸗ burg, 23. „Baltica“ Kopenhagen, ver⸗ treten durch die Firma Friedrich Ho⸗ mann, Hamburg, 24. Gothaer Kraftfahr⸗ zeug⸗ und Transportversicherungsban A. G., Köln, 25. Deutscher Bauerndienst Allgemeine Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, 26. Mannheimer Versiche⸗ rungsgesellschaft, Mannheim, 27. Rud. Christ. Gribel (R. C. G.), Stettin, 28. Firma Bruno Stillert, Stettin, Klägerinnen, eewelmaächtge Rechtsanwälte Dr. Baur, Dr. Predöhl und Rolf Behn, klagen gegen die Par⸗ tenreederei des griechischen Dampfers „Dionyssios Stathatos“, vertreten durch den Korrespondentreeder D. Stathatos, London E. C. 2, Palmerston House 51, Bishopsgate, mit dem Antrage, die Be⸗ klagte zu verurteilen: 1. an die Klägerin zu 1: 45 085,22 Rℳ, an die Klägerin zu 2: 18 785,50 Rℳ, an die Klägerin zu 3: 18 785,50 Rℳ, an die Klägerin 7514,20 Rℳ, an die Klägerin —: 3757,10 Rℳ, an die Klägerin —: 11 271,31 Hℳ, an die Klägerin 7514,20 Eℳ, an die Klägerin 7514,20 Eℳ, an die Klägerin —: 7514,20 ℳ, an die Klägerin 10: 3757,10 Eℳ, an die Klägerin

12: 7514,20 Rℳ, an die 1 13: 3504,38 Rℳ, an die Klägerin 15: 48 563,33 Eℳ, an die

16: 53 587,72 Rℳ, an die

17: 10 492,47 Rℳ, an die

18: 3399,06 Rℳ, an die

19: 3965,29 Rℳ, an die

20: 2301,83 Rℳ, an die

21: 767,28 Rℛℳ, an die

22: 767,28 Hℳ, an die

23: 767,27 Rℳ, an die

24: 3451,85 Rℳ, an die

25: 1732,92 Rℛℳ, an die

26: 4015,— Rℳ, an die

27: 77 422,32 Rℳ, an die zu 28: 544,32 R.ℳ = 383 232,84 R nebst Zinsen seit dem 27. Februar 1938 auf sämtliche Beträge zu zahlen, 2. di wangsvollstreckung in D. „Dionyssio Stathatos“ wegen der Forderung zu 1 nebst Zinsen sowie wegen der Kosten des Verfahrens zu dulden. Verhand⸗ lungstermin: 4. Juni 1940, 9 % Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Kam⸗ mer 5 für Handelssachen.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[56384] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Vertreter Heinz Plank in Berlin⸗ Friedenau, Offenbacher Straße 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt dsgc. rat Dr. Hermann Rocholl in Kassel, klagt gegen den John Sternheimer in Montluel (Ain) rankreich, wgen For derung mit dem Antrage, den Beklagte Seete zu verurteilen, an den Kläger 28 073,— Rℳ zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vo die Kammer für Hande sacher des vshe in Kassel, Platz der SA. Nr. 2, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 102, auf den 26. April 1940, 10 Uhr, mit der si durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Kassel, den 27. Februar 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[56385] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbesitzer u Sarnowski in Kattowitz, Mollwitzstraße 21, Prozeß⸗ r-Jeee J.⸗R. Gerber in Kattowitz, klagt gegen den Kaufmann Chaim Fincker, früher in Kattowitz, Mollwitzstraße 21, jetzt unbekannten Auftenhalts, wegen Laf ung von Miete mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorl. vollstreckbare Verurteilung zur ahlung von 292,50 Rℳ nebs 6 % insen sae dem 1. 1. 1940. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das igzgen t

in Kattowitz auf den 30. April 1940. vormittags 9 Uhr, Zim.

den 24. Februar 1940. 2 as Amtsgericht.

[56387] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Vorstand der Synagogenge⸗ meinde, Köln, Roonstraße 50, Proßeß⸗ bevollmächtigter: Konsulent Dr. Julius Israel Faßbender in Köln, klagt gegen den Karl Frces Meyer, früher in Köln, Ahrweiler Straße 3, wegen For⸗ derung mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurteilung zur Zahlung von 12 839,19 Rℳ neh 4 Zinsen seit 1. 1. 1939. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 7 des Landgerichts in Köln, Reichensperger⸗ platz Nr. 1, Zimmer Nr. 253, auf den 16. April 1940, 10 Uhr, mit der Rusfordgrung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Konsulenten dl Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. 8 öln, den 24. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgericht

[56388] Oeffentliche Zustellung. Der Hans Linden, Kaufmann in Köln, Blaubach 30 a, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Gentges in Köln, klagt gegen den Israel Selig⸗ mann Jacobs, stüher in Köln, Moltke⸗ straße 129, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Forderung mit dem An⸗ trage, den Beklagten bostenpflichti und notfalls gegen, auch durch Bankbürg⸗ schaft zulässige Sicherheitsleistung vor⸗ schaft vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger 484 Rℳ nebst jährlich 4 % sunsen seit dem 1. Juli 1939 zu zahlen. ur mündlichen Verhandlung des Amtsgericht in Köln, Reichensperger⸗ platz 1, 1. Stock, auf den 22. April 1940, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 149, geladen. Köln, den 24. Februar 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 47.

†. Rechtsstreits wird der aihe vor das

Verantwortlich: 1 für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil und für den

Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Terl: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗

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Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

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14. 17 66,49 Kℳ, an die Kläͤgerin

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 7.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 f, einzelne Beilagen 10 h7. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

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eile 1,85 ⁰oeℳ. Anzeigen nimmt an die Anzei enstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

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und die Indexziffer für „Verschiedenes“ hauptsächlich noch

e v ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1430), er

dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und der Durchführungsverordnun

ordnun 8 in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Uberwachungsstellen Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 11“X“X“ ö

triebe, Handels⸗ und Bürobetriebe, Gaststätten⸗ und Beher⸗ bergungsbetriebe, un Grundstückseigentümer und Grundstücksverwaltungen sind verpflichtet, die bei ihnen vorhandenen und künftig hinzu⸗ kommenden legierungen, Blei und Bleilegierungen, Kupfer und Kupfer⸗ legierungen, Magnesium und Magnesiumlegierungen, Nickel und Nickellegierungen, Zink und Zinklegierungen, Zinn und Zinnlegierungen in Form von Apfal

nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu veräußern und abzuliefern. 8

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

Nr 55 RNeichsbantgirotont nr. 1918 2 bei der Reichsbank in Verlin

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Reichsindexziffer für die Februar 1940. Anordnung 49 der Reichsstelle für Metalle über die Ver⸗ außerungs⸗ und Ablieferungspflicht für Abfallmaterial. Vom 1. März 1940. Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die kriegswirtschaftliche Verteilungs⸗ organisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ uund Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940. Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die kriegswirtschaftliche Verteilungsorganisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗ Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940.

Lebenshaltungskosten im

Teil Nr. 39, und Teil II, Nr. 8.

Bekanntmachung über die Auslosung der am 1. Augus einzulösenden Schuldverschreibungen der 4 ½ (vorm. 6) zinsigen Preußischen Staatsanleihe von 1928.

Arxmtliches. Deutsches Rei ch.

. Die Reichsindexziffer 8 für die Lebenshaltungskosten im Februar 1940.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats Februar 1940 auf 127,2 (1913/14 = 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (127,0) um 0,2 vH angezogen. Diese Zahl gibt an, um wie⸗ viel sch die Preise der Lebensmittel und Verbrauchs⸗ hezen tände des täglichen Bedarfs im Durchschnitt verändert haben.

. Die Indexziffer für Ernährung hat sich infolge der jahreszeitlich bedingten reissteigerung für Kartoffeln und Gemüse von 123,5 auf 123,7 (+ 0,2 vH) erhöht. Die Index⸗ ziffer für Bekleidung hat von 135,1 auf 135,8 (+ 0,5 vH)

in Auswirkung der Mitte Januar erfolgten Aufhebung von Fahrpreisermäßigungen bei der Reichsbahn von 142,7 auf 143,1 (+ 89 vH) angezogen. Im übrigen stellt sich die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung auf 125,4 (Vor⸗ monat 125,5) und die Indexziffer für Wohnung auf 121,2 (unverändert). 88

Berlin, den 4. März 1940.

Anordnung 490

chsstelle für Metalle, betr. Veräußerungs⸗ und Ablieferungspflicht für Abfallmaterial.

8 1 Vom 1. März 1940. 1 88 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

erordnung über die Einführung von Vorschriften auf

zu dieser Ver⸗

vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2418)

vom 4. September 1934 (Deutscher

Alle gewerblichen (industriellen und handwerklichen) Be⸗

land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe,

Bestände an Aluminium und Aluminium⸗

lmaterial

1““ 11“

Berlin, Dienstag, den 5. März, abends

a) Metallabfälle (Fabrikationsabfälle), d. h. metallisches Material, das bei der Be⸗ oder Verarbeitung von Metallen oder Erzeugnissen aus Metallen anfällt, wie z. B. Späne, Blech⸗ oder Drahtabfälle, Rohr⸗

oder Stangenenden;

b) Altmetalle, d. h. abgenutzte, beschädigte oder un⸗

brauchbar gewordene Gegenstände aus Metall oder

Metallteile, die durch Ausbau, Abbruch, Ver⸗ schrottung oder Zerlegung Gegenstär oder Anlagen anfallen. 8

Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für solches Abfallmaterial, das nicht im eigenen Betriebe des Ablieferungspflichtigen angefallen, sondern anderweitig er⸗ worben worden ist. Sie umfassen ferner auch solche Be⸗ stände, die sich im persönlichen Besitz des oder der Inhaber eines nach § 1 betroffenen Betriebes befinden, oder die von anderen Personen oder Betrieben als Lagerhaltern, Beauf⸗ tragten oder Treuhändern für den ablieferungspflichtigen Betrieb bzw. dessen Inhaber aufbewahrt oder verwaltet werden. 8

§ 4

Die Veräußerungs⸗ und Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen dieser Anordnung gilt bei Betrieben der Metallgewinnung und Betrieben der Metallverarbeitung nicht für solches Abfallmaterial, dessen unmittelbare Ver⸗ arbeitung den Betrieben nach den Vorschriften der Reichs⸗ stele für Metalle erlaubt ist, und das nach Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge zur unmittelbaren Ver⸗ arbeitung bei ihnen bestimmt und geeignet ist.

11) Alles von den Bestimmungen dieser Anordnung betroffene Abfallmaterial ist innerhalb folgender Fristen zu veräußern:

a) die beim Inkrafttreten der Anordnung vorhandenen

Bestände innerhalb eines Monats nach Inkraft⸗ treten der Anordnung,

8 b) alle künftig hinzukommenden Bestände innerhalb SeSer eines Monats nach Anfall bzw. Eingang.

(2) Wenn bei Ablauf der Fristen gemäß Absatz 1 die Bestände an Abfallmaterial in einer der nachstehend aufge⸗ führten Metallgruppen noch nicht die daneben angegebene Menge (Ablieferungsgrenze) erreichen, darf die Veräußerung so lange aufgeschoben werden, bis diese Ablieferungsgrenze erreicht ist. Die Veräußerung muß dann spätestens inner⸗ halb von zwei Wochen nach Erreichung der Ablieferungs⸗ grenze erfolgen.

Metallgruppe:

Aluminium und Aluminiumlegierungen

Blei und Bleilegierungen

Kupfer und Kupferlegierungen 1

Magnesium und Magnesiumlegierungen

Nickel und Nickellegierungen 8

Zin⸗ und Zinklegierungen 100 kg Zinn und Zinnlegierungen. .10 kg.

(3) Von Absatz 1 und Absatz 2 gelten folgende Aus⸗

nahmen:

a) Altstoffsammler müssen die von ihnen gesammelten

Metallabfälle und Altmetalle unverzüglich an einen Betrieb des Altmetall⸗Mittelhandels abliefern. Sie dürfen also das gesammelte Material weder bis zu einem Monat (nach Absatz 1), noch bis zur Er⸗ reichung der Ablieferungsgrenze (nach Absatz 2) zurückbehalten. Für sonstige Betriebe des Altmetallhandels (Mittel⸗ händler und Großhändler) gelten die Bestimmungen des Absatzes 2 mit einer Verdoppelung der Ab⸗ lieferungsgrenzen. Diese Betriebe dürfen also bei jeder der unter Absatz 2 genannten Metallgruppen über die Fristen gemäß Absatz 1 hinaus Abfall⸗ material nur so lange bei sich ansammeln, bis die doppelte Höhe der Ablieferungsgrenze nach Absatz 2

ial dann spätestens

Ablieferungsgrenze: 50 kg

100 kg

100 kg 20 kg 10 kg

erreicht ist, und müssen das Materi

innerhalb von zwei Wochen veräußern. (4) Bei räumlich getrennten Betriebsstätten eines Unter⸗ nehmens gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 2 und 3 für jede einzelne dieser Betriebsstätten. Die nach § 3 be⸗ troffenen Bestände in fremdem Gewahrsam ig. auch für die Feststellung der Ablieferungsgrenzen den Beständen im eigenen Gewahrsam des Ablieferungspflichtigen hinzuzu⸗ rechnen. 86

Das von den Bestimmungen dieser Anordnung be⸗

Verteilungsorganisation erhält

in Kraft.

Poftscheckkonto : Berlin 41821 1 940

handel veräußert werden. Die Bestimmungen der Anord⸗ nung 48, betr. Verwertung von Abfallmaterial und Rück⸗ sänden, vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. u. reuß. Staatsanz. Nr. 255 vom 31. Oktober 1939) bleiben unberührt. Ausnahmen und Sonderregelungen zur Anord⸗ nung 48 gelten sinngemäß auch für diese Anordnung 49.

§ 7 Die Ablieferung der veräußerten Mengen von Abfall⸗ material an den Erwerber hat mit der nach den jeweils ge⸗ gebenen Verhältnissen möglichen Beschleunigung zu erfolgen. Dabei sind Veräußerer und Erwerber zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. § 8

Soweit für einzelne Metalle oder bei einzelnen Betrieben die Lagerhaltung an Abfallmaterial nach den Bestimmungen dieser Anordnung niedriger zu begrenzen bzw. früher a

ulösen ist als nach den Bestimmungen der Anordnung 3

etr. ve Feung der Lagerhaltung für (unedle) Metalle, vom 26. Februar 1936 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 55 vom 5. März 1936), gehen die Bestimmungen der Anordnung 49 den Bestimmungen der Anordnung 36 vor.

§ 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.

§ 10 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete.

Berlin, den 1. März 1940. Der Reichsbeauftragte für

Zimmermann 5⸗Oberführer.

Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen über 82 Nr1 hererschasanhe I auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗ Erzeugung vom 8. Januar 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Faslung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in ee h mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) ordne ich mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers an:

§ 1 8. § 1 Abs. 1 der Anordnung über die kriegswirtschaft⸗ liche Verteilungsorganisation auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung vom 8. Januar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 7 vom 9. Januar 1940) erhält die nachstehende Fassung:

Für die Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe und von Erzeugnissen der 1. 8 1“ arbeitenden Industrie und des Druckgewerbes werden bei der iSeege⸗ ür Papier und Verpackungswesen, soweit die Verteilung nicht unmittelbar durch die Reichsstelle durch⸗ geführt wird, Beauftragte bestellt. Lun einzelne Erzeugungs⸗

ebiete werden jeweils zwei Beauftragt ; 8 stelle berufen. G 3 ftragte als Verteilungs §

§ 2 Abs. 1 der Fggrdnre sesr die kriegswirtschaftliche . n t die nachstehende Fassung: Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen setzt

die Verteilung der Erzeugungsmengen an Zellsto olzsto Papier und Pappe monatlich ober vier ehhelich aßh hof von den Beauftragten vorzulegenden Plan fest. Die Ver⸗ beuh don Eeeen eigzege und pappenverarbeiten⸗ Industrie und des Druckgewerbes kann na t . den Plänen festgesetzt 8

einem

§ 3

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Verkündung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, den 4. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen.

Als Abfallmaterial im Sinne von 8 1 gelten:

troffene Abfallmaterial soll grundsätzlich an den Altmetall⸗