Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 9. März 1940. S. 2 b
Aö
e) Artistenschuhe, Badeschuhe, “ 86 †) Offene Absatzpantoffel aller Art mit einem Einzel⸗ handelsverkaufspreis von Rℳ 6,— und mehr *),
g) Hütten⸗ und Baudenschuhe *, 8 . h) Männerstiefel mit hohen Filzschäften, Unfallver⸗ hütungsschuhe, ¹) Hausschuhe, Pantoffel und Schlappen aus 1. alten gespaltenen Fahrraddecken, Leder von gebrauchten Schuhen, alten Hüten, Kunstseidenresten, “ Spinnstoffaltwaren und Abfällen von Spinn⸗ stoffwaren, ] 6. alten Trockenfilzen aus der Papierfabrikation, k) Schuhe — ausgenommen Arbeitsschuhe, Zwei⸗ schnallenschuhe und Galoschen — mit ganzer oder geteilter Holzsohle, deren Zwischen⸗ oder Brandsohle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerkstoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von ge⸗ färbten Lederabfallstücken mit einer Größe von weniger als 1 qdm je Einzelstück und von gefärbten Riemchen von weniger als 1 cm Breite, Leder nicht verwendet worden ist, gebrauchtes Schuhwerk, mit Ausnahme von solchem, das von Gewerbetreibenden im Umherziehen ver⸗ kauft wird.
§ 2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung 59 vom 30. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. v. d. Decken.
*) Die Herstellung dieses Schuhwerks ist verboten.
der Reichsstelle für Mineralöl Verwendung von Mineralöl zu Heizzwecken.
Vom 9. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1 1) Die Verwendung von Mineralölen aller Art als Heizöl ist nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher
gliederten Ostgebieten
ulässig. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Lean versehen und jederzeit ganz oder teilweise wider⸗ rufen werden.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 gelten nicht für die Verwendung von Mineralblen, die im Einzelhandel bezogen werden, und für den Bedarf des Oberkommandos der Kriegsmarine.
§ 2
Die Veräußerung von Mineralölen zu Heizzwecken ist nur zulässig, wenn der Erwerber auf Grund von § 1 zur Verwendung des Mineralöles als Heizöl befugt ist.
§ 3 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
Diese Anordnung tritt am 14. März 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig tritt ie Anordnung Nr. 19 vom 5. Dezember 1938 (Deutscher
Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 5. Dezember 1938) außer Kraft. ö 1.1“ 1
Berlin, den 9. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
Anordnung Nr. 10 B
“ der Reichsstelle für Mineralöl. — Ausdehnung der Bewirtschaftung leichter Steinkohlen⸗ teeröle auf die eingegliederten Ostgebiete. —
Vom 9. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung
von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den
eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2418) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher
Anordnung Nr. 13 B der Reichsstelle für Mineralbll. (Ausdehnung der Anordnung Nr. 13 K auf die eingegliederte Ostgebiete.) Regelung der Verarbeitung und des Absatzes von Steinkohlen⸗ “ rohteer und Steinkohlenteeröl. “ Vom 9. März 1940. 1 8
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2418) und der Verordnung über die Errichtung
n
Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep⸗ tember 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über die Einführung von Vor⸗ schriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den einge⸗ vom 14. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 2419) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: * “ — 8
Die Vorschriften der Anordnung Nr. 13 A der Reichs⸗ stelle für Mineralöl vom 2. Dezember 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 283 vom 2. Dezember 1939) gelten in den eingegliederten Ostgebieten.
§ 2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft Berlin, den 9. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. ö“ 11“
—
““ 1“ 8 Anordnung 8 über die Verdienstspanne im Handel mit Nutzpferden. Vom 5. März 1940.
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzblatt I. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
§ 1
(1) Beim Verkauf von Nutzpferden durch Pferdehändler dürfen höchstens die in dieser Anordnung festgesetzten Ver⸗ dienstspannen Ffordese versprochen oder gezahlt werden. Nutzpferde im Sinne dieser Anordnung sind über ein Jahr alte Tiere.
(2) Ausgenommen von dieser Anordnung sind: 8
1. Zuchtstuten, die im Hauptstammbuch oder Stamm⸗ buch einer vom Reichsnährstand anerkannten Züchtervereinigung eingetragen, nachweislich im letzten Jahr Ees sind oder ein Fohlen bei Fuß haben und sich im Besitz von Mitgliedern einer an⸗ erkannten Pferdezüchtervereinigung befinden, soweit: sie mit Abstammungsnachweis an Mitglieder von Pferdezüchtervereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft werden;
weibliche Nachzucht der unter Ziff. 1 genannten Stuten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, soweit sie mit Abstammungsnachweis an Mitglieder von Pferdezüchtervereinigungen zu Zuchtzwecken verkauft wird;
. gekörte Hengste;
.Junghengste bis zum Alter von zweieinhalb Jahren, die zur weiteren Aufzucht als Vatertiere an Auf⸗ züchter verkauft werden;
.Pferde, die zur Verwendung im Renn⸗, Turnier⸗ und Reitsport erworben werden und in die Liste A oder B des Reichsverbandes für Zucht und Prüfung deutschen Warmbluts eingetragen sind;
Vollbluüutpferde;
.Vollbluttraberpferde;
Schlachtpferde, deren Schlachtüung innerhalb einer Woche erfolgt. § 2
(1) Verkauft ein Pferdehändler ein Nutzpferd, das er von einem Nichthändler erworben hat, an einen Nichthändler weiter, so darf eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zu⸗ üglich 12 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des Pferdes nicht überschritten werden.
(2) Erster Ankaufpreis im Sinne dieser Anordnung ist der aus der Pferdekarte ersichtliche „erste Kaufpreis“.
Werden mehrere Pferdehändler tätig, so dürfen sie zu⸗ sammen eine Verdienstspanne von 40 Reichsmark zuzüglich 18 vom Hundert des ersten Ankaufpreises des Pferdes nicht überschreiten. Beim Verkauf von Händler zu Händler darf der Verkäufer innerhalb der festgesetzten Gesamtverdienst⸗ spanne nur dann mehr als 6 vom Hundert des ersten Ankauf⸗ preises für sich in Anspruch nehmen, wenn der Käufer zustimmt.
§ 4
(1) Die Verdienstspanne darf höchstens von dem ersten
8
Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2419) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: § 1
Die Vorschriften der Anordnung Nr. 10 der Reichsstelle für Mineralöl vom 20. April 1937 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 20. April 1937) gelten in den eingegliederten Ostgebieten. 1“
8§ 2 Diese Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft Berlin, den 9. März 1940. —
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
Ankaufpreis berechnet und ihm zugeschlagen werden.
(2) Verkauft ein Pferdehändler ein Nutzpferd, nachdem die zur Zeit seines Erwerbs gültige Pferdekarte ihre Gültig⸗ keit verloren hat, so darf die Verdienstspanne höchstens von dem aus der neuen Pferdekarte ersichtlichen Höchstwert des Pferdes berechnet und ihm zugeschlagen werden. 8
Die in den §§ 2 bis 4 geregelte Verdienstspanne darf in keinem Falle einen Betrag von 300 Reichsmark übersteigen.
Bei jedem Verkauf zwischen Pferdehändlern hat der Ver⸗ käufer dem Käufer die Höhe der bereits in Anspruch ge⸗ nommenen Verdienstspanne schriftlich nachzuweisen.
§ 7
Durch die festgesetzte Verdienstspanne sind alle Wagnisse und sämtliche entstehenden Unkosten, insbesondere die Kosten der Beförderung, Fütterung, Pflege, Vermittlung und Ver⸗
§ 8 Die Preisbildungsstellen werden ermächtigt, mit Zu⸗ stimmung des Reichskommissars für die Preisbildung für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks niedrigere Verdienst⸗ spannen festzusetzen. Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können. in volkswirtschaftlich be⸗ gründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. § 10
(1) Die Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten Anordnungen der Preisbildungsstellen, soweit sie dieser Anordnung oder der Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den Verkehr mit Pferden über den Verkauf von Nutzpferden vom 20. Februar 1940 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes S. 81) oder den hierzu mit meiner Zustimmung C enen Richtlinien für die Schätzer entgegenstehen, außer Kraft.
(2) Die Bekanntmachung über das Verbot des Ketten⸗
handels mit Zucht⸗ und Nutzvieh vom 2. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29) bleibt unberührt. (3) Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. 1“ Be“
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
J. A.: Dr. Brebeck
Bekanntmachung
Die am 8. März 1940 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gnadenerlaß des Führers für Patentanwälte. 1940.
Bau⸗ und Betriebsvorschrift für die Eisenbahnen der Reichs⸗ werke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 1. März 1940.
Verordnung zum Schutze des Marktes eingegliederter Ge⸗ biete. Vom 6. März 1940. 1
Bekanntmachung über GElektrizitäts⸗Meßgeräte. 2. März 1940. 1—
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℛℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. —
Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Vom 1. März
Vom
Bekanntmachung
Die am 8. März 1940 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch⸗ norwegischen Seö über die Zollbehandlung von Werbe⸗ druckschriften und Werbeplakaten. Vom 1. März 1940.
Bekanntmachung über die Verlärgereng der Geltungsdauer des veutscheilemschen Handelsvertrags und des Abkommens über den Zahlungsverkehr. Vom 29. Februar 1940.
Umfang: ¼. Bogen. Verkäufspreis: 0,15 RAℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 1 ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8
Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, den 9. März 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
8
Preußen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMd J. vom 6. März 1940 über die Bekämpfung der Tuberkulose.
Auf Grund der §§ 61 Abs. 1 und 79 Abs. 2, des VG. vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Tuberkulose für das Preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph. 1
Im § 302 VAVG. (VPiehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 1. Mai 1912, Reichs⸗ und St.⸗Anz. Nr. 105) ist hinter dem Abs. 2 folgender Abs. 2 a einzuschalten:
(2 a) Der Regierungspräsident hat auch die Tötung von Milchkühen anzuordnen, bei denen durch planmäßige Unter⸗ suchung Tuberkulose im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes festgestellt ist. Als planmäßige Untersuchungen gelten die auf Grund des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (RGBl. I S. 421) angeordneten Untersuchungen von Milch⸗ kühen in Viehbeständen, deren Milch als Vorzugs⸗ oder Markenmilch verwendet wird, ferner Untersuchungen von Milchkühen in Rohmilchbeständen, die durch die Milchwirt⸗ schaftsverbände oder durch polizeiliche Vorschrift angeordnet Berlin, den 6. März 19430. 8
Der Reichsminister des Innern.
Verfügung. W“““ Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in NeG mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 479) werden die nachbezeichneten Vermögenswerte des ehem. Rektoratsvereins Golzheim in Düsseldorf, und zwar: a) 137,85 Rℳ bar, b) Sparkassenbuch Nr. 47 027 der Städtischen Spar⸗ kasse zu Düsseldorf über 852,64 Rℳ, c) Sparkassenbuch Nr. 47 703 der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf über 679,00 R ℳ nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Vermögens⸗ werte Eigentum des Preußischen Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Düsseldorf, den 6. März 1940. “ Der Regierungspräsident.
sicherung abgegolten.
J. A.: Pfefier.
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Reichsgau Danzig⸗Westpreußen müssen. Dagegen ist zu erwarten, daß die Neuordnung der Be⸗ ziehungen des Reiches zu seinem großen östlichen Nachbarn ebenso
VWVerfügung. 1— Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichgesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durch⸗ hhchg des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen ermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Ge⸗ setzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) wird von der im Grundbuch von Essen Band 111 Blatt 2043 auf dem Grundstück Lichtschlagstraße (früher Rottstr.) Nr. 16 und Kleine Kronenstraße 7 in Abt. III unter Nr. 12 für die Kreissparkasse in Mörs eingetragene Hypothek von 2745,99 GM, die nur in Höhe von 2145,99 GM in Anspruch genommen worden ist, ein Betrag von 600,— GM nebst den aufgelaufenen Zinsen mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Pörfugung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger dieser Vermögens⸗ wert Eigentum des Preußischen Staates wird.
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Düsseldorf, den 6. März 1940. “ Der Regierungspräsident. J. A: Pfeffer.
Nichtamtliches.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 10. bis 18. März.
Staatsoper.
Sonntag, den 10. März. Tristan und Isolde. Mustkal. Leitung: von Karajan. Beginn: 18 ¾ Uhr.
Montag, den 11. März. Don Poesquate Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
8
8
8
Dienstag, den 12. März. Daphne. Musikal. Leitung: Clemens Krauß a. G. Beginn: 20 Uhr. 1
Mittwoch, den 13. März. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Donnerstag, den 14. März. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karaäjan. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 15. März. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 16. März. Bohème. Musikal. Leitung: Lenzer.
Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 17. März. In der Neuinszenierung: Don Carlos. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn: 19 % Uhr. Montag, den 18. März. Ballett⸗Suite Tanzums Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Joan von Zarissa. Mu⸗ sikal. Leitung: Egk. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus. Sonntag, den 10. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 11. März. Gneisenau. Beginn 19. Uhr. Dienstag, den 12. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 13. März. Frau Inger Oestrot. Be⸗ ginn: 19 ¼ Uhr. 1t Donnerstag, den 14. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Freitag, . März. Frau Ingerauf Oestrot. Beginn: 19 %6 Uhr. Sonnabend, den 16. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 17. März. Dantons Tod. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 18. März. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus.
Sonntag, den 10. März. Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 19 %¼ Uhr. Ausverkauft!
Montag, den 11. reich. Beginn: 19 ½¼ Uhr.
Dienstag, den 12. März. Traumulus. Beginn: 19 ¼ Uhr⸗
Mittwoch, den 13. März. Traumulus. Beginn: 19 % Uhr.
Donnerstag, den 14. März. Zum letzten Male in dieser Spielzeit: Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 19 ¼ Uhr.
Freitag, den 15. März. Traumulus. Beginn: 19 % Uhr.
Sonnabend, den 16. März. Traumulus. Beginn: 19 ½ Uhr.
Sonntag, den 17. März. Liebesbriefe. Beginn: 19 ¼½ Uhr.
Montag, den 18. März. Fevss.. Beginn: 19 % Uhr.
irtschaftsteil.
Der Einbau der Danzig⸗westpreußischen Wirtschaft in die großdeutschen Wirt⸗ schaftsaufgaben.
Staatssekretär Dr. Landfried übernimmt die Industrie⸗ und Handelskammer Danzig⸗Wefst⸗ preußen in die Organisation des Reichs.
Danzig, 8. März. Staatssekretär im ne gemärhchsfts⸗ ministerium Dr. Landfried und der Leiter der Reichswirt⸗ schaftskammer Präsident Pietzsch trafen am Freitag in Danzig ein, um die Industrie⸗ und Handelskammer Danzig⸗Westpreußen in die Organisation des Reiches zu übernehmen und den Präsi⸗ denten der Kammer in sein Amt einzuführen. Im Rahmen dieser Feierlichkeit fand die Einweihung des neuen Gebäudes der Indu⸗ strie- und Handelskammer Danzig⸗Westpreußen statt, das in repräsentativer Form an der Stätte ältester Danziger Kaufmanns⸗ tradition am Langen Markt entstanden ist.
Am Nachmittag erfolgte bei einem Treffen der Kaufmann⸗ schaft in dem altehrwürdigen Artushof in Danzig durch Staats⸗ ekretär Dr. Landfried die Amtseinführung des Pgrüfidenten der Industrie⸗ und Handelskammer Dr. Mohr. Nach Einführung von Präsident Dr. Mohr hielt der Leiter der Reichswirtschafts⸗ kammer Präsident Pietzsch einen aufschlußreichen Vortrag, in dem er ein Bild von dem inneren Wesen und dem äußeren Wirken
der Selbstverwaltungsorganisationen und ihrer Zusammenarbeit⸗
mit den Staatsstellen entwarf. Abends fand dann eine große Kundgebung der Danzig⸗Westpreußischen Wirtschaft statt, d0 der Staatssekretär Dr. Landfried eine längere Rede hielt. Dr. Landfried überbrachte einleitend die Grüße und Wünsche des Reichswirtschaftsministers, der infolge Krankheit nicht selbst nach Danzig kommen konnte, und ging dann auf die im Verfolg des Versailler Diktats erzwungene Errichtung Danzigs als ‚Freie Stadt“ sowie auf die Abschnürungspolitik des ehemaligen pol⸗ nischen Staates ein. Alle Maßnahmen des polnischen Staates hätten aber doch die Widerstandskraft der deutschen Bevölkerung Danzig⸗Westpreußens nicht zu brechen vermocht. 1
Nit der Rückkehr Danzigs zum Reich, so erklärte der Staats⸗ sekretär weiter, war die Voraussetzung für seinen Wiederaufbau und für eine neue Blütezeit im Verband des Großdeutschen Reiches geschaffen. Es kann nunmehr wieder seine Aufgabe, die Brücke nach dem Osten zu bilden, erfüllen und Ostpreußen aus seiner jahrzehntelangen Isolierung befreien. Seine Industrie konnte für die vordringlichen Aufgaben des Reiches soort in vollem Unesgege eingesetzt werden. Dies bedeutete eine Belebung der Dan⸗ säger irtschaft und eine fühlbare Entlastung der Wirtschaft des Aktreiches auf den verschiedensten Gebieten. Mit diesem Wende⸗ punkt in der Geschichte Danzigs fällt der Ausbruch des jetzigen Krieges zusammen. Noch am Tage der Wiedervereinigung Danzigs mit dem Großdeutschen Reich haben die Feindseligkeiten begonnen. Bereits im gleichen Monat ist die deutsche Bevölkerung im übrigen Westpreußen wieder befreit worden, und der Erlaß des Führers über die Bildung der neuen Reichsgaue seßt Danzig wieder in die Stellung ein, die ihm das Versailler Diktat genommen hatte.
Dr. Landfried sprach dann über die Bedeutung Westpreußens als Brücke nach dem Osten, das gleichzeitig durch die Wiederauf⸗ nahme der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eine besondere Note erhalten hat. Die jahrzehntelange Verwahrlosung des deutschen Siedlungs⸗ landes im Osten unter polnischer Herrschaft, die den natürlichen Gegebenheiten vielfach zuwiderlaufende Gestaltung der Landver⸗ kehrswege, die vollständige Vernachlässigung des Wasserstraßen⸗ netzes bilden Ansatzpunkte für weitere Aufgaben, die dem neuen Reichsgau gestellt sind. Ein unübersehbarer Bedarf an Gütern und Leistungen aller Art tut sich hier auf, der Handel, Gewerbe und Verkehr vor eine neue Belastungsprobe stellt. Deshalb war es notwendig, die Maßnahmen zur wirtschaftlichen Angleichung des Gebietes von Danzig⸗Westpreußen an die Wirtschaft des Alt⸗ reichs unter Verzicht auf überstürzte Sofortregelungen schritt⸗ weise zu treffen.
Der Staatssekretär befaßte sich dann mit der durch den Krieg notwendig gewordenen Umstellung auf die Kriegswirtschaft mit 8 alles andere überschattenden Gebot, alle Kräfte für die
üstung einzusetzen. Die kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten verbieten jede Art von Verschwendung wichtiger Rohstoffe. Es wird daher die Deckung manchen dringlichen Bedarfs auch im zunächst zurückgestellt werden
wie die notwendige Pflege des Außenhandels mit den nordischen Staaten die Danziger ir schaft bereits jetzt in die neuen Auf⸗ aben hineinwachsen läßt, hier bieten sich auch die Ansatzpunkte
8 eine Wiederbelebung des Danziger Transithandels. Die Er⸗
nährungssicherung des deutschen Volkes ist nach Dr. Landfrieds Worten eine der Hauptaufgaben, die die Kriegswirtschaft den Ost⸗ ebieten stellt. Die Vermittlung der Erzeugnisse ihrer Landwirt⸗ schaft nach dem übrigen Reich wird Aufgabe des Handels in den Städten des Reichsgaues sein; umgekehrt wird auch die Versor⸗ ung der westpreußischen Landwirtschaften mit Düngemitteln, Landmaschinen und Geräten durch den eingesessenen Handel er⸗ folgen müssen. Handwerk und Gewerbe im “ Danzig⸗ Westpreußen werden im Zuge der Beseitigung der Kriegsschäden und der Wiederinstandsetzung der landwirtschaftlichen Betriebe vollauf Arbeit finden.
Die Wirtschaftsführung des Großdeutschen Reiches wird dafür Hcen. daß die heimgekehrten Gebiete so wie sie an Opfern, die er Krieg verlangt, teilhaben, auch alle die Möglichkeiten ge⸗ nießen, die zur Erleichternng und Milderung dieser Opfer zur Verfügung stehen. Die Wirtschaft Westpreußens wird mit aller Bevorzugung bffemmlsche Aufträge erhalten; der Reichswirtschafts⸗ minister hat daher schon im November vorigen Jahres die Er⸗ richtung einer Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge veranlaßt. Wo eine Belegung der Betriebe mit öffentlichen Auf⸗ trägen nicht möglich ist, und wo andere Aufträge nicht zur Ver⸗ fügung stehen, es vielmehr unter den harten Notwendigkeiten des Krieges zu einer Stillegung von Unternehmungen kommt, wird durch die Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft den betroffenen Unternehmungen ein Durchhalten ihrer Substanz und damit die Erhaltung der in ihnen liegenden volkswirtschaftlichen Werte gewährleistet werden. Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, daß diese Hilfsmaßnahmen, so⸗ weit sie im Gebiet Danzig⸗Westpreußen praktisch werden, auch den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach Kriegsende wirksam unter⸗ stützen werden.
Staatssekretär Dr. Landfried befaßte sich dann im einzelnen mit den entsprechenden Maßnahmen und Vorkehrungen, um Danzig⸗Westpreußen in vollem Umfange zum festen Bestandteil des deutschen Wirtschaftsraumes zu nmaachen. Um die notwendige säsonambenigssenne Behandlung der örtlich zu bearbeitenden wirt⸗ chaftlichen Fragen zu sichern, hat der Reichswirtschaftsminister für den Reichsgau Danzig⸗Westpreußen die Bildung einer Indu⸗ 8cr und Handelskammer, einer Handwerkskammer sowie einer
irtschaftskammer als Organe der wirtschaftlichen Eigenverwal⸗ tung verfügt. Mit der Wirtschaftskammer ist die regionale Ver⸗ knüpfung mit den fachlichen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft hergestellt. Als Hauptstadt des Reichsgaues ist Danzig ferner Sitz eines Bezirkswirtschaftsamtes, das unter Führung des Reichsstatthalters die Aufgaben der staatlichen Wirtschafts⸗ verwaltung zusammenfaßt, die bezirklich geregelt werden können. Als Sitz der Gauleitung, der staatlichen Behörden und der Dienst⸗ stellen der Selbstverwaltung für den Reichsgau ist jetzt die Stadt Danzig der politische und wirtschaftliche Mittelpunkt eines Ge⸗ bietes, das weit über die beschränkten Grenzen der letzten 20 Jahre hinausreicht. Westpreußen, so schloß Staatssekretär Dr. Land⸗ fried, hat die vornehme Aufgabe, die Brücke zu sein, die die jahr⸗ zehntelang getrennten Teile des Reiches wieder verbindet.
8
Gefolgschaft und Leistungssteigerung.
CIö Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes von 182 sprach am Freitagabend in Berlin Direktor H. Benkert VDJ. über das Thema „Gefolgschaft und Leistungssteigerung“. Er betonte einleitend, wie wichtig im heutigen Leistungskampf Deutschlands die Frage der Stellung der Gefolgschaftsmitglieder in den Be⸗ trieben zur Leistungssteigerung sei. Es gelte nicht selten, eine gewisse Abneigung in eine absolute Bejahung des Gedankens der Leistungssteigerung umzukehren. Auch der letzte Mann müsse innerlich für die Leistungssteigerung gewonnen werden, um die eigene Initiative des Gefolgschaftsmitgliedes im weitesten Um⸗ fang an den Werksaufgaben mitschaffen zu lassen. Auf diesem Weg sei die innerbetriebliche Werbung von großer Bedeutung für die er drei Hauptgesichtspunkte herausstellte. Es sei die Ver⸗ bindung zwischen Werk und Heim zu festigen. Auch im Groß⸗ betrieb müsse jeder Mitarbeiter mit der Organisation und der Einrichtung des Werkes vertraut gemacht werden, denn „das Werk“ seien schließlich all die Menschen, die in ihm und an seinen Aufgaben schafften. Man müsse die Gefolgschaftsmitglieder an⸗ regen, von ihrem Arbeitsplatz aus Verbesserungsvorschläge für irgendeinen Arbeitsgang einzureichen.
„Diese Werbung sei mit den Mitteln der Plakate, der Lohn⸗ tütenbeilagen, der Werkzeitung, mit Hilfe von Abteilungs⸗Wett⸗ bewerben und Preisausschreibung aufzuziehen und vorwärts zu bringen. Die Erfolge solcher innerbetrieblichen Werbung sind nach den Worten Direktor Benkers recht erfreulich, wenn die äußeren Maßnahmen nur vom rechten Geist des Mannschaftsführers durch⸗ drungen sind. So ist die innerbetriebliche Werbung bereits in vielen Fällen ein lebendiges Mittel der Betriebsführung geworden.
ärz. Karl III. und Anna von Oester⸗
Berliner Börse vom 8. März.
Die Aktienmärkte wiesen auch am Freitag bei Festsetzung der ersten Kurse feste Haltung auf. Die verschiedentlich zu beobachten⸗ den Kursabschläge waren nicht nur zahlenmäßig, sondern nament⸗ lich auch in ihrem Umfange weitaus geringer als die Befestigungen. Infolge der kaum bestehenden Verkaufsneigung kamen die Kauf⸗ orders fast allgemein nur zu stärker erhöhten Kursen zur Aus⸗ führung. Wie bereits in den letzten Tagen, wurden namentlich Spezialwerte sowie einige Fefrien. die an der Aufwärtsbewegung der letzten Zeit nicht in vollem Umfange teilgenommen hatten, höher bewertet.
Am Montanmarkt ermäßigten sich lediglich Harpener um %%. Höher lagen Hoesch, Mannesmann und Vereinigte Stahl⸗ werke um je ¼ sowie Ricernstahl um ¾¼ %. Stärkere Gewinne er⸗ zielten Braunkohlenwerte, von denen Bubiag und Deutsche Erdöl je 1, Ilse⸗Genußscheine 1 und Rheinebraun 3 ¼ P fester lagen. Am Kaliaktienmarkt wurden Wintershall um ¼ und Kali⸗Chemie um ½ o heraufgesetzt. Von chemischen Papieren setzten Farben mit 182 ¼ um ⅞ % höher ein. Schering stiegen um und Gold⸗ schmidt um %. Rütgers büßten ½¼ %z ein. Elektrowerte wurden durch ruhige Haltung gekennzeichnet. AEG eröffneten ½ niedriger, verwandelten diesen Verlust alsbald aber in einen Gewinn von N c¹. Licht und Kraft büßten % ein. Von Ver⸗ sorgungsanteilen lagen Dessauer Gas um , Bekulg um ¾% und EW⸗Schlesien um 1 % % gebessert. Wasser⸗Gelsenkirchen kamen 2 % höher zur Notiz. Gummi⸗ und Linoleum⸗ sowie Kabel und Drahtwerte und auch Bauanteile stiegen um bis zu V. Von Autowerten gaben BMW um 1 %½ % nach. Fest tendierten Maschimenansabriten, so Berliner Maschinen mit + 1 %¼ und Orenstein mit + 3 %. Hervorzuheben sind noch von Metallwerten Deutscher Eisenhandel, von Bahnaktien AG. für Verkehe und von Zellstoffaktien Waldhof mit je † 1 %. Ferner befestigten sich Bemberg um 1 ¼ und Gebr. Junghans um 1 ⅛ NP.
Da die Kauflust bis zum Ende des Verkehrs anhielt, waren die Schlußnotierungen in den meisten die höchsten des Tages. er. Stahl beendeten den Börsentag mit 115 ¼ und
Farben mit 182“ „%. 11““ Am Einheitsmarkt waren Banken meist befestigt, Dt. Asiaten sogar um 25 Hℳ und Ueberseebank bei Repartierung um 3 ¼ . i
2 e2e ien düe. zeigten Abweichungen von bis zu ¼ % nach beiden Seiten. Schiffahrtsanteile waren bis um 14¼ % gebessert. Kolonialpapiere hatten unregelmäßige Kursentwicklung. Während Schantung um 2 % zurückgingen, waren Neu⸗Guinea bei Zu⸗ teilung um 3 % erhöht. Die zu Kassakursen gehandelten Industrie⸗ aktien wiesen wieder meist Befestigungen auf. Hindrichs⸗Auffer⸗ mann lagen bei Repartierung um 4 ¾¼ % über letztem Stande.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesitzanleihe auf 1441⁷1 gegen 143 ½¼. Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 97 4¼.
Im Kassarentenverkehr kam es vielfach zu einer Feraefsegang der Kurse für Kommunalobligationen um ½ % auf 99 ½. Au Hyp.⸗Pfandbriefe waren weiter stark gesucht. Liquidationspfand⸗ briefe änderten sich nur wenig. Stadtanleihen lagen still, Dekosama I gewannen ¼ %, Dekosama II ½¼ . Provinzanleihen verkehrten in ruhiger Haltung. Altbesitzemissionen waren bis ½ fester. Staats⸗ und Länderanleihen bewegten sich meist auf Vortagsstand⸗ Für Reichsemissionen nahm die Aufwärtsbewegung ihren Fort⸗ gang, wobei die Gewinne bis ⅛⅞ % ausmachten. Industrie⸗ obligationen wiesen keine nennenswerten Abweichungen auf. Die Stimmung blieb aber im wesentlichen freundlich. Zur ersten Notiz gelangten heute 5 Nige Schluchsee⸗Obligationen von 1939 mit 100 ¼.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 ¼ % belassen.
Am Geldmarkte bewirkten die Vorbereitungen für den großen Steuertermin eine Heraufsetzung der Blankotagesgeldsätze um 4¼ auf 2 — 2 ¾¼ . 8
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Beispielloser Erfolg der Leipziger Früh⸗ jahrsmesse. 1
Wie die Fachberichte, die dem Meßamt zugegangen sind, b stätigen, hat die am Freitag nach sechstägigem Verlauf abge⸗ schlossene Leipziger Frühjahrsmesse einen beispiellosen Erfolg auf⸗ zuweisen; das Meßamt gibt bekannt, daß die Erwartungen der Aussteller weit übertroffen wurden. Die durch den Krieg beding⸗ ten Produktionsumlagerungen machten sich in einer starken Kauf⸗ lust der in⸗ und ausländischen Einkäuferschaft bemerkbar. Ins⸗ “ wurde nach Ausweichmöglichkeiten von einer Mangel⸗ ware auf eine andere greifbare Ware gesucht. Daß gerade die Leipziger Frühjahrsmesse 1940 als erste deutsche Kriegsmesse mit ihrem einzig dastehenden Angebot aller in Frage kommenden Firmen hier vorbildliche Arbeit geleistet hat, wurde allgemein anerkannt.
Da die Rohstoffe für die Porzellanfabrikation in Deutschland ewonnen werden, ist die Porzellanindustrie in der glücklichen lage, daß ihre Produktion nicht allzusehr beeinträchtigt wird. Neben großen Industrieaufträgen erhielt sie infolge ihrer ge⸗ schickten Anpassung an den Geschmack der einzelnen Länder auch beachtliche Exportaufträge. Der Umsatz in Steingut⸗ und Glas⸗ waren war ebenfalls sehr erfreulich. Die Aussteller von Haus⸗ und Küchengeräten aus nichtmetallischen Werkstoffen hatten einen Rekordbesuch aufzuweisen, insbesondere die Firmen der Kunstharz⸗ branche. Sehr zufrieden sind auch die Hersteller von Fertigwaren in Holzpreßstofferzeugnissen; erfreulich war der Auslandsumsatz mit Holland, Dänemark, Belgien, Bulgarien und der Schweiz. Auch die Hersteller von Isoliergefäßen aller Art hatten ein Rekordgeschäft. Haus⸗ und Küchengeräte aus metallenen Werk⸗ stoffen wurden in großen Mengen von Schweden, Norwegen, Hol⸗ land und Belgien gekauft. Die Firmen der Eisen⸗ und Stahl⸗ warenbranche erklären, noch niemals einen derartigen Massen⸗ andrang gehabt zu haben; Rumänien, Jugoslawien, Schweden, Dänemark, Holland und Belgien haben gute Abschlüsse getätigt. In Reise⸗Necessaires trat das Geschäft mit der Schweiz hervor. In Lederwaren und Reiseartikeln hat die Messe die Erwartungen der meisten Firmen übertroffen. Von allen auf der Messe ver⸗ tretenen Branchen hatte die Galanteriewarenindustrie wohl den stärksten Besuch von ausländischen Kunden aufzuweisen; die Höhe der vom Ausland erteilten Aufträge hat den durchschnittlichen Betrag des vergangenen Jahres nach vielfachem Urteil nabezu erreicht. Die Papier⸗ und Schreibwarenmesse war ausgezeichnet beschickt; hervorstechend war die viel größere Nachfrage nach Ver⸗ packungsmitteln; Auslandsaufträge wurden hauptsächlich von den niederländischen und norwegischen Einkäufern erteilt. Ueberein⸗ stimmend wird die Frühjahrsmesse von der Bürobedarfsindustrie so seschiere daß sie den stärksten Besuch aller bisherigen Messe aufzuweisen hatte; das Ausland beteiligte sich sehr lebhaft am Geschäft, darunter Norwegen, Dänemark, Niederlande, Ungarn, Jugoslawien und Rumänien.
Die Fachmesse des Edelmetall⸗Gewerbes hat ebenfalls eines der besten Messegeschäfte seit Jahren gemacht. Auch auf der Textil⸗ und Bekleidungsmesse sind die meisten Aussteller mit dem Messe⸗ ergebnis sehr zufrieden; Auftraggeber waren u. a. die Nord⸗ und
Südoststaaten sowie Holland, Belgien und die Schweiz. übrigen Messezweige, wie Spielwaren, Musikinstrumente, artikel, Möbel, sind mit der Messe durchaus zufrieden. Das handwerk hat Umsätze erreicht, die ebenso hoch sind wie diez
der Rekordmesse von 1939, vielfach aber darüber hinau
und oft sogar ein Vielfaches der damaligen Umsätze darf
Auf der Messe für Photo, Kino und Optik war die Nachfrage größer als auf früheren Messen.
Auf der Bugra⸗Messe konnten die Aussteller nach Italten und den Südoststaaten Maschinen absetzen, für die auf Grund bestimmter günstiger Umstände sehr frühzeitige Liefertermine ein⸗ geräumt werden konnten. b