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Steuerordnungswidrigkeit (§
pflichtigen, wenn er im troffen wird, vorläufig festzunehmen.
wird hiermit das inländische Vermögen
“
11
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 14. März 1940. S. 4
fluchtsteuer von 40 228,39 ℳ, die am 15. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, minde⸗ stens 2 v. H. des Rückstands.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermät aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen
Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗
nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerbinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 5 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗
zcei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗
fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ Inland be⸗
Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen,
s er im Inland betroffen wird, röufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ ewgs unverzüglich dem Amtsrichter 2s BPeeirks, in welchem die Festnahme
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und CE“ des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ Hene sowie jeder andere
eamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hierdurch die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und he § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften gemäß unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Lppeln, 21. Februar 1940.
Finanzamt Oppeln.
[580500) Bekanntmachung. Sighard Israel Bacharach, geb. am 9. April 1900 in Fulda, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen. Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts⸗ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhoff.
[58051 Bekanntmachung. Friedrich Israel Lehmann, geb. am 20. Februar 1896 in Mainz, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zu⸗ gelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhoff.
[58052 Bekanntmachung.
Erich Israel Altgenug, geb. am 24. April 1894 in Essen, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der 1. hts wegdep. schaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 2. Januar 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.
Frankfurt a. M., den 8. März 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
[580533 Bekanntmachung. Max Israel Liebmann, geb. am 27. Mai 1896 in Sachsenhausen/ Waldeck,
röolat vorzuführen 1 Borlin⸗Lichterfelde, 28. Febr. 1940. Tinanzamt Zehlendorf.
58049] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Isidor Guttmann, geb. am 5. August 1873 in Radostowitz, Kreis Pleß, zuletzt wohnhaft in Oppeln,
Gieselstraße Nr. 8, zur Zeit in Quieto, Ecuagdor (Südamerika), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 3009,—
7. h, die am 5. April 1939 fällig ge⸗ wesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Mo⸗ nat.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichsflucht⸗ steuervorschriften — Reichssteuerblatt 1924 Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931 1 Seite 699, 1932 1 Seite 571, 1934 I Seite 392, 1934 I Seite 925, 941, 1935 1 Seite 844, 850, 1939 I Seite 2443 —
des Steuerpflichtigen zur Sichrung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt.
Es ergeht hierdurch an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im
Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtstenervorschriften dem Reich egenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Fönntni von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 1 10 Absatz 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ chriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordmungswidrigkeit (§ 413 der
ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht helasten. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Plathof
[580544 Bekanntmachung. Eduard Israel Schreiber, geb. am 11. 7J8. 1892 in Frankfurt a. M. 8 auf Grund des Gesetzes vom 14. Fuli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhof
[580555 Bekanntmachung.
Justus Israel Hommel, geb. am 8. Juli 1897 in Ichenhausen / Bayern, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 6. Februar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.
Frankfurt a. M., den 8. März 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
[580566 Bekanntmachung.
Kurt Israel Calmsohn, geb. am 8. März 1887 in Salzhemmendorf / Hameln, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genannten ist daher der 52 von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 15. Oktober 1938 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht Fepseglsen.
Frankfurt a. M., den 8. März 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
8- Bekanntmachung. . Gerhard Israel Reiter, geb. am 4. Januar 1907 in Antonienhütte / Ober⸗ schlesien, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig erklärt.
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Dem Genannten ist daher der ihm von
der Medizinischen Fakultät der Univer⸗ sität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 27. Ja⸗ nuar 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., den 8. März 1940. Der Rektor: Platzhoff.
3. Aufgebote.
[58239] Aufgebot.
3. F. 7/39. 1. Die verwitwete Frau Selma Rathner geb. Urban in Wallis⸗ furth, jetzt Krankenstift Albendorf, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kühne u. Weigelt in Glatz, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die sie im Grundbuch des Grundstücks Wallisfurth. Blatt Nr. 133 in Abt. III unter Nr. 2. eingetragenen Hypothek von 800 G ℳ aufzubieten. 2. Die verwitwete 85 Luzia Kasper geb. Holly in Glatz, Holz⸗ plan, als Nacherbin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Korn in Glatz, hat beantragt, den Hypothekenbrief über die für die Witwe Anna Holly geb. Hardeck in Glatz als Vorerbin ihres ver⸗ storbenen Ehemannes im Grundbuch des Grundstücks Glatz⸗Häuser Blatt Nr. 635 c in Abt. III unter Nr. 34 ein⸗ etragenen Restkaufgeldhypothek von 3 000 Hℳ aufzubieten. Die Inhaber der vorgenannten Hypothekenbriefe wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Glatz, Zimmer 23, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Hypothekenbriefe vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Glatz, den 9. März 1940.
Amtsgericht.
[58058] Aufgebot.
Auf Antrag der Ehefrau Wilhelm Oswald in Güllesheim hat der Eigen⸗ tümer des Grundstücks Güllesheim Band I Art. 18 a Flur 8 Nr. 112, Acker, im Kissermichsflur, 2,58 a, ein⸗ e. auf Reinhard Winkel in Gül⸗ esheim, seine Rechte spätestens bis zum Termin am ; den 30. April 1940, vormittags 10 Uhr, hier an⸗ umelden, sonst Aus⸗
Altenkirchen, den 9. März 1940. Das Amtsgericht.
erfolgt seine
[58062]
Die Witwe des Kätners Friedrich Christian Möller und Kinder aus Hatt⸗ stedt sind in fortgesetzter Gütergemein⸗ seekt Eigentümer des Grundstücks Hatt⸗ tedt Band II Artikel 114. Die Witwe und die Kinder heißen: 1. Ingeborg
Möller geb. Pätzer, 2. Lorenz Christian Möller, 3. Christine Möller, 4. Johann Friedrich Möller, 5. Ida Folline Möller. 6. Ingeborg Catharina Röller, 7. Chri⸗ stian Emil Friedrich Möller. Die zu 2—6 Genannten sind Kinder des Fried⸗ rich Christian Möller aus erster Ehe; der zu 7 Genannte ist ein gemeinschaft⸗ liches Kind. Die Witwe Möller geb. Pätzer hatte noch 4 weitere Kinder: 1. Witwe Doris Hansen geb. Pätzer in Mildstedt, 2. Thomas Hansen aus Hu⸗ sum, 3. Peter Knudsen aus Fesean. 4. Martha Baas, unbekannten Aufent⸗ halts. Das Grundstück Hattstedt Band II Blatt Nr. 144 ist verkauft. Die Frau Witwe Doris Hansen geb. Pätzer, einer der Nachkommen des Thomas Hansen und einer der Nachkommen des Peter Knudsen nehmen den Erlös für sich in Anspruch und beantragen eine
escheinigung dahin, daß sie die Allein⸗ berechtigten b-2 Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Anrechte an der fort⸗ gesetzten Gütergemeinschaftsmasse zu⸗ stehen, werden aufgefordert, sich späte⸗ stens am 1. Juni 1940 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zu melden. Zur Ver⸗ teilung stehen etwa 200,— H. ℳ.
v Ka- den 2. März 1940.
Das Amtsgericht.
[580600) Ausschlußurteil. 1
Durch Ausschlußurteil vom 9. März 1940 wurden die folgenden Urkunden für kraftlos erklärt: 1. der am 1. März 1930 in Hamburg von Paul Ritter, Hamburg, Falkenried 42, ausgestellte, von Walter Runge, Hamburg, Mittel⸗ straße 50, angenommene, am 1. Juni 1930 fällig gewesene Prima⸗Wechsel über Rℳ 600,—, 2. die Aktie der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien⸗ gesellschaßt in Hamburg Nr. 96 661 über R.ℳ 100,—, 3. die 4 ½ Pigen (früher 8. %igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg Em. Serie 179 Lit. A Nr. 20 238 und 20 239 über je R.ℳ 2000,— und Serie 185 Lit. B Nr. 92 783 über H.ℳ 1000,—, 4. der Orderlagerschein der Lager⸗ und Speditions⸗Gesellschaft m. b. H. in Hamburg Nr. 0 1228 Lagerbuch Fol. L 3885 über restl. 400 Sack japan. Hart⸗ 8 Marke und Nummer: B.
r. 50 C Hamburg aus 1/2000, einge⸗ lagert für die Firma Reibel A. G. für Spedition u. Schiffahrt Nfl. Plamper & Thamer, Hamburg, oder Order, aus⸗ gestellt am 6. März 1939 in Hamburg.
Amtsgericht Hamburg. Abt. 54.
in Dresden Reihe 19 Lit. C Nr. 5042 über 1000,— ℳ für kraftlos erklärt. Amtsgericht Dresden, Abt. I,
den 2. März 1940. — 59 F 3.
[58061] 8 8
Durch Ausschlußurteil vom 7. März 1940 ist der von dem Antragsteller aus⸗ gestellte, auf den Kohlenhändler Alfred Wojsrewski in Hannover bezogene und von diesem akzeptierte, beim Bänkhause Adolph Meyer in Hannover zahlbare, am 15. Dezember 1927 fällig gewesene Wechsel vom 9. November 1927 über 181,65 Eℛℳ für kraftlos erklärt.
Hannover, den 7. März 1940.
Das Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[58065) Oeffentliche Zustellung.
8 R 48/40. Der Former Ewald Franz Maletz aus Kattowitz, Wassermannweg Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Schwittlinsky in Kattowitz, b gegen die Ehefrau Marie Fran⸗ sis a Maletz, geb. Pannek, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, früher in Katto⸗ witz, Kirchstraße 2, wohnhaft gewesen, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kattowitz, ea 3. Stockwerk, Zimmer 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als E“ vertreten zu assen.
Kattowitz, den 29. Februar 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[58066] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Bronislawa Kozminski in Laurahütte, Junghannstraße 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudzki aus Kattowitz, klagt gegen ihren Ehemann Stanilaus Kozminski, früher in Laurahütte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu schei⸗ den und den Beklagten für alleinschuldig u erklären. Die Klägerin ladet den
eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreas⸗ straße 26/28, 3. Stockwerk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 7. März 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[58067] Oeffentliche Zustellung.
Der Werkarbeiter Alois Sidorczyk aus Lipine, Moltkestraße 19. Prozeßdevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schaefer aus Königshütte, klagt gegen seine Ehefrau Leony Sidorezyk geborene Merlin, Henien Letard Rout d Rouvoy, Cafe de Congo Pas de Calais (Frankreich), wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschul⸗ den der Beklagten zu scheiden. Der Klä⸗ ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstraße 26/28, 3. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 104, auf den 30. Mai 1940, 10,15 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ edollmächtiäten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 7. März 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[58069] Oeffentliche Zustellung.
Der Elektromonteur Richard Kuhnke in Reetz, Krs. Arnswalde, Arnswal⸗ der Chaussee, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Draeger in Reetz, klagt gegen seine Ehefrau Gertrud Kuhnke, geb. Schmidt, unbekannten E eernel auf Ehescheidung aus §§ 55, 49, 47 und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen “ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Landsberg (Warthe) auf den 9. Mai 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der e. sich durch einen bei diesem 0 ericht zu⸗ gelassenen F.nge als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen.
Landsberg (Warthe), 6. März 1940.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
“
des Landgerichts.
11““
rau Wilhelmine Hilda Jander geb. Bischoff in Mannheim, Prozeßbe⸗ vollmächtigte: Rechtsanwältin Frau Dr. Rebstein⸗Metzger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Oswald August Herbert Jander, früher in Mannheim, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem v die zwischen den Parteien am 8. Oktober 1927 zu Mannheim geschlossene Ehe zu scheiden auf Grund der §§ 55, 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur
[58059] 1 Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom heutigen Tage
ist der 4 ⅛ % Sachsenboden⸗Pfand⸗ brief der Sächsischen Bodencreditanstalt
86
mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht, Zivilkam⸗ mer III, in Mannheim auf Mittwoch, den 15. Mai 1940, vormittags
10 Uhr, mit der Aufforderung, zu
seiner Vertretung einen beim Gericht
zugelassenen Anwalt 2u bestellen. Mann⸗ heim, den 9. März 1940. Die Geschäfts⸗ stelle des Landgerichts. Z.⸗K. 3.
[58071] G
Der Arbeiter Emil Abel in Wies⸗ baden⸗Sonnenberg, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hintze in Wiesbaden klagt pegen seine Ehefrau Emma Abel geb. Dörr, unbekannten Aufenthalts, rüher in Düsseldorf⸗Alt, Schadow⸗ straße 671 bei Heinemann, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe gemäß §§ 47, 49 des Ehe⸗ gesetzes vom 6. Juli 1938 und Schuldig⸗ erklärung der Beklagten gemäß § 60 a. a. O. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden, Gerichts⸗ straße Nr. 2, Saal 51, auf den 30. April 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2 a R. 229/39. Landgericht Wiesbaden, 5. März 1940.
[580722 Bekanntmachung.
Gemäß §§ 1 und 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3.12. 1938 gebe ich den nach⸗ genannten Firmen, deren Inhaber sich in das Ausland begeben haben und deren Aufenthalt unbekannt ist, auf, die Firma innerhalb drei Monaten auf⸗ zulösen und abzuwickeln. Ich bestelle die nachgenannten Personen als amtliche Abwickler: 1. Textilausrüstungs⸗Ak⸗ tiengesellschaft in Leipzig, Abwickler Wirtschaftsprüfer Erich Springsguth, Leipzig, Pfaffendorfer Straße; 2. Straufßs & Casiraghi in Liqu. in Leipzig (Liquidator Hans Frank, früher in Leipzig jetzt unbekannten Aufenthalts), Abwickler Wir schaftsprüfer Walter Hofmann in eipzig, Adolf⸗Hitler⸗ Straße 22; 3. Gebr. Heilpern in Leip⸗ zig, Brühl 62, Abwickler Wirtschafts⸗ prüfer Franz Stoiber in Leipzig, Pack⸗ hofstraße 11.
Leipzig, am 11. März 1940. Der Regierungspräsident zu Leipzig.
J. A.: (Unterschrift.)
[58063] Oeffentliche Zustellung.
27. G. 5. 1940. Der Kaufmann Kurt Tettenborn, Berlin⸗Charlottenburg, Kantstraße 129, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Richard Haucke, Berlin W 15, Kurfürstendamm 216, klagt gegen den Albert⸗Krotoschin, früher in Berlin⸗Neukölln, Anzengruber⸗ strnbe 6, auf Zahlung voön 794,— Neats 8; B.: siebenhundertvierundneunzig
eichsmark), zuzüglich 4 % Fereen seit dem 1. November 1939, gewährten Pro⸗ visionsvorschuß und Miete für Feldbahn⸗ material. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor
das Amtsgericht in Berlin, Neue Fried⸗
richstr. 12/15, I. Stock, Zimmer 170, auf den 15. April 1940, 10 Uhr, ge⸗ laden. Berlin, den 14. Februar 1940. Amtsgericht Berlin. Abteilung 27. 8 [58064] Oeffentliche Zustellung. Der Drei Masken Verlag, Aktien⸗ Gesellschaft in Berlin, Friedrichstr. 129, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kramer und Kramer⸗Schulz in Berlin, Jägerstraße 18, klagt gegen den früheren Theaterdirektor, Viktor Barnomsky, früher in Berlin, wegen fälliger Tan⸗ tiemen auf Zahlung von 1000,— HMℳ nebst 4 % Zinsen 8 dem 1. 1.1935. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, I. Stock, Zimmer 180, auf den 30. April 1940, 10 Uhr, geladen. (14 C. 89. 40.) Berlin, den 6. März 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
58068] Oeffentliche Zustellung.
1 e Katag A. G. inBielefeld, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogt und Viering, Bielefeld, klagt gegen den Kaufmann Fritz Stern in Tel Aviv (Palästina), Adam⸗Hakohen⸗Str. 16, mit dem Antrage, an die Klägerin 1500,— Eℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz 1, Zimmer Nr. 153, auf den 30. Mai 1940, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Köln, den 9. März 1940.
(Unterschrift), Justizobersekretär,
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. Abt. 60.
Verantwortlich . für den Amtlichen und Nichtamtlichen
Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: 1— Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teilk; Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. 3
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und
Verlags⸗Aktiengesellschaft,
Berlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen
sleinschließlich Börsenbeilage und
zwei Zentralhandelsregister⸗Beilagen.)
—,B Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom
f scherhude bei Bremen die Goethe⸗Medaille für Kunst und
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des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 2ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Tw, einzelne Beilagen 10 p. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
gerl
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm Zeile 1,85 Feℳ. — SW 68, Wilhelmstraße 32. beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist daxin auch unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
breiten 15 Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig — insbesondere anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal ande)
in, Freitag, den 15. März, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940 1b
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachungen über den Schutz von Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Genehmigung gemäß 8§§ 14, 95a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen.
Berichtigung zur Anordnung 69 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Bezugsscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der
Anordnung 59). 1
EE“ Ztchführung der Verordnung über Pr ür Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeug⸗ nisse. Vom 14. März 1940. 1 f 8
Bekanntmachung über die Ausgabe de 8 Teil I1, Nr. 45. g s8 Reichsgesetzblatts,
Deutsches Reich.
1
Februar 1940 dem Maler Otto Modersohn in
ssenschaft verliehen. 1 Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 14. März 1940 dem Maler Professor Franz Triebsch in — die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗ 1
Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.
Die mit der Bekanntmachung vom Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ wie folgt ergänzt:
Lfd. Nr.
Kon⸗
Feh⸗ Schutz⸗ Tag d. Ge⸗ ession
Name 2 4 gegenstand nehmigung
Sitz
Reichsbund d. Freien Schwestern u. Pflege⸗ rinnen e. V.
Berlin, den 12. März 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: UUnterschrift.)
Trachten 12. 3. 1940 u. Ab⸗ zeichen
Berlin W 62, Kurfürsten⸗ straße 110
Bekanntmachung —
über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.
Die mit Reichsanzeiger Nr. 303 vom 24. Dezember 1918, 1 Beilage, veröffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Verbänden usw. wird unter „Preußen“ bei lfd. Nr. 62 wie folgt berichtigt:
Lfd. 8 Name Sitz
Kon⸗
— Schutz⸗ Tag d. Ge⸗ fession
gegenstand nehmigung
Schwestern des Ev. Diakonie⸗ vereins e. V.
Berlin, den 12. März 1940. Der Reichsminister des Innern. J. A.: (Unterschrift)
Berlin⸗
12. 3. 1940 Zehlendorf
evgl. Trachten und
Abzeichen
8 Bekanntmachung. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat am 22. Januar 1940 der Aachener und Münchener Feuer⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft in Aachen die Uebernahme des ge⸗ samten Versicherungsbestandes der Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft „Globus“ in Wien nach den §§ 14, 95 a des Gesetzes
nehmungen und Bausparkassen in der rungsgesetzes vom 5. genehmigt.
1“
Abs.
vom
Die
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wächst
wonne
D
aktion.
über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter⸗
ordnung 59) vom Preuß. Staatsanz. Nr. 5
zur Durchführung der Verordnung über metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse.
Volkes an
Berlin, den 12. März 1940. J. V.: Dr. Schneider.
Berichtigung.
1 Fassung des Aende⸗ März 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 269)
Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung
In der Anordnung 69 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft (Bezugscheinpflichtige Schuhwaren; Aenderung der An⸗ 8. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und 9 vom 9. März 1940) ist in § 1
2 unter k) hinter den Worten: „Leder nicht verwendet
worden ist,“ folgender Absatz einzufügen:
„Holzpantinen (Holzpantoffeln
mit Textilblatt), Schuhe ganz aus Holz.“ § 1 Absatz 2 der Anordnung 69 lautet demnach zu k): k) „Schuhe — ausgenommen Arbeitsschuhe,
Leder⸗ oder
Zwei⸗
schnallenschuhe und Galoschen — mit ganzer oder
geteilter Holzsohle,
r H deren Zwischen⸗ oder Brand⸗ sohle nicht aus Leder, Gummi oder Lederfaserwerk⸗
estoff besteht und bei deren Oberteil, abgesehen von
gefärbten Lederabfallstücken mit
einer Größe von
weniger als 1 qdm je Einzelstück und von gefärbten Riimchen von weniger als 1 ecm Breite, Leder nicht
verwendet worden ist,
Holzpantinen (Holzpantoffeln mit Leder
blatt), Schuhe ganz aus Holz.“
Berlin, den 14. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
J. V.: Steitz.
Zweite Anordnung
Vom 14. März 1940.
Auf Grund der §§ 8 und 9 der Verord über Mrei für Metalle, metallhaltige rdnung über Preise
Vorstoffe und
Preise für Metalle,
w Metallerz iss 8. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2023) de eal
oder Textil⸗
-
haltigen Vorstoffe (§ 3) gilt in Abweichung von der Rege⸗ lung des § 10 Abs. 3 Satz 1 die Verordnung über Preis bildung für ausländische Waren (Auslandswarenpreisverord nung) vom 15. Juli 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 881) sowi die Erste Ausführungsverordnung (I. AVO.) zur Auslands⸗ warenpreisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. I. S. 884). Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländischen Verkauf des Einführers beschränkt (2) Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis verordnung vom 23. August 1937 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193) wird, soweit sie metall⸗ haltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.
2. Ddie Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündun in Kraft. “ “ Berlin, den 14. März 1940. 1 Der Reichskommissar für die Preisbildun Ie Seödeebbl
“ Bekanntmachung. “ 14. März 1940 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Anmeldung feindlichen Vermögen Vom 5. März 1940. g f ch ögens
Zweite Verordnung zur Ergänzung der Reichstierärzte⸗
ordnung. Vom 7. März 1940.
Verordnung zum Schutze des Rei 1e 12. März 1940,9 5 chutz ich grbestasenste⸗
Zweite Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten Raurchfigrungsbe wahmng zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen r. Mauerdurchbrüche in bestehenden, unmittelbar! Gebäuden). Vom 12. März 889. Verordnung über die Einführung der Deuts znei 1 — 1- die Ei 1 schen Arzneitaxe in den engest en Ostgebieten. Vom 13. miesch 1940. 3 Dritte Polizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten i Vom 13. März 1940. * Verordnung zur Durchführung der Verordnung ü⸗ i Vero g zur Dr r g über die Zu⸗ ständigkeit der Cerasgerichte, die Sondergerichte und sonstige idu. verfahrensrechtliche Vorschriften. Vom 13. März 1940. 8 Zweite Verordnung zur Verordnung über die Waren. Vom 13. März 51940. 1 Post⸗
Vom
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Berlin NW 40, den 15. März 1940. “ 6 1
Front kämpft und siegt — die Heimat
arbeitet und opfert! Aufruf Görings zur Sammlun Metalle. — Der Geburtstagsdank des deutschen den Führer. — Ein neuer Schlag
gegen unsere Feinde.
Generalfeldmarschall Göring erläßt folgenden Aufruf an das
e Volk: Deutsche Männer und Frauen!
3 Die Heimat kennt keine größere Aufgabe und stolzere Ver⸗ pflichtung, als der Front zu dienen. Sie ist unversiegbarer Kraft⸗ quell und gewaltige Waffenschmiede für die Wehrmacht. Die Front kämpft und siegt, die Heimat arbeitet und opfert.
An der inneren Geschlossenheit des Volkes sind alle heim⸗ tückischen Angrifse der Feinde zerschellt. Unsere Wirtschaft trotzt jedem Blockadeversuch. Mögen die Aufgaben wachsen; stärker noch
unser Wille, sie zu meistern.
Nach allen ihren Fehlschlägen hoffen die Feinde jetzt, daß uns einzelne kriegswichtige Metalle ausgehen werden, die, wie sie annehmen, in Deutschland nicht in ausreichender Menge ge⸗ Wir werden ihnen darauf die rechte Antwort erteilen und uns vorsorglich eine jederzei Reserve an diesen Metallen schaffen.
iIn werden können.
azu sollt ihr alle beitragen! “
Ich rufe euch deshalb heute auf zu einer großen Sammel⸗ Wir wollen der Reichsverteidigung alle entbehrlichen Gegenstände aus Kupfer, Bronze, Messing, Zinn, Blei und Nickel in nationalsozialistischer Opferbereitschaft zur Verfügung stellen.
g kriegswichtiger
t verfügbare
Feinsilber
Reichsverlagsamt. Dr. Hubri ch.
Diese freiwillige Spende soll das Geburtstagsgeschenk sein, das die deutsche Nation dem Führer zum 20. April darbringt. b
Deutsche Volksgenossen! In Millionen deutscher Haushal⸗ tungen und Betriebe gibt es zahlreiche entbehrliche Gegenstände aus diesen Metallen. Im Besitze des einzelnen sind sie im Kriege für die Volksgemeinschaft nutzlos, für die Reichsverteidigung aber sind sie als gesammelte Reserve von größtem Wert. 8 Ich bin davon überzeugt, daß jeder Deutsche nach besten Kräften zu dem Erfolg dieser Metallsammlung beitragen wird. Wir wollen dem Führer durch die Tat danken für alles, was er Volk und Reich gegeben hat. “
Die Spende ist die schönste Geburtstagsgabe für den Führer. Gebe jeder Volksgenosse hierzu freudig seinen Beitrag! Er hilft damit dem Führer in seinem Kampf um Deutschlands Freiheit.
Göring, Generalfeldmarschall.
18 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
ds p vom 15. März 1940.
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