Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1940. S. 2
Stoll, Susanne, geb. am 23. 11. 1922 in Breslau, Stoll, Armolbd, geb. am 5. 5. 1925 in Breslau, Strauß, Benno Israel, geb. am 9. 9. 1895 in Mar⸗ burg / Lahn, Strauß, Rosi Sara geb. Elias, geb. am 31. 7. 1903 in Gudensberg, 8 Strauß, “ geb. am 2. 6. 1924 in Han⸗ nover, 8 Strauß, Ursula, geb. am 16. 4. 1933. in Hamburg, Strauß, Georg, geb. am 25. 3. 1880 in Geisen⸗ heim / Rh., 1 1 Strauß, Emmy, geb. Strauß, geb. am 3. 7. 1884 in
Limburg / Lahn, 3 — Strauß, Alfred, geb. am 1. 7. 1909 in Geisen⸗ heim / Rh., “ Siegfried, geb. am 20. 6. 1907 in Bad Ems (Unterlahnkreis), Str 8 pp, Fritz Israel, geb. am 6. 8. 1888 in Treysa Krs. Ziegenhain), F 8 Sara, geb. Hildesheimer, geb. am 15. 11. 1900 in Schlüsselburg (Krs. Bielefeld), Strupp, Marion, geb. am 23. 9. 1924 in Gelsen⸗ kirchen, 4 S 8 upp, Hans Adolf, geb. am 5. 7. 1927 in Gelsen⸗ kirchen, 8 z Strupp, Günther, geb. am 15. 5. 1929 in Nord⸗ hausen, 1 Strupp, Werner, geb. am 15. 5. 1929 in Nord⸗ hausen, Tobias, Salli, geb. am 17. 4. 1883 in Betzdorf (Krs. Altenkirchen), 16 Tobias, Anna, geb. Kahn, geb. am 27. 4. 1897 in Frankenthal / Pfalz, Tobias, Klaus, geb. am 2. 11. 1922 in Betzdorf, Tobias, Doris, geb. am 13. 6. 1924 in Betzdorf, Wallach, Isidor, geb. am 12. 4. 1894 in Baumbach (Krs. Rotenburg a. d. Fulda) Wallach, Martha Elisabeth, geb. Siemon, geb. am 7. 9. 1898 in Zimmersrode (Krs. Fritzlar), Wallach, Brunhilde, geb. am 19. 10. 1926 in Kassel, Wallach, Hans Jochen, geb. am 27. 3. 1932 in Kassel, Wallach, Otto John Louis, geb. am 15. 7. 1891 in Kassel, . Wallach, Sophie Gertrude, geb. Baumann⸗Piccard, geb. am 26. 9. 1895 in Kassel, Wallach, Marie⸗Luise Sophie, geb. am 24. 5. 1920. in Kassel, 8 en, , Albert Israel, geb. am 3. 11. 1882 in Eydtkau, 1 Wasbutzki, Käte Sara, geb. Lewinnek, geb. am 19. 2. 1897 in Schwedt / Oder, Wasbutzki, geb. am 14. 4. 1923 in Tilsit, Wasbutzki, Hans, geb. am 21. 8. 1927 in Tilsit, Weil, Adolf Israel, geb. am 11. 5. 1875 in Neu⸗ stadt / Meckl., Weinberg, Emil Ifrael, geb. am 25. 2. 1880 in Dortmund⸗Hörde, Weinberg, Hedwig Sara, geb. Gärtner, am 27. 5. 1887 in Bernburg’/Sagle, Weinberg, Max Israel, geb. am 3. 10. 1892 in Erdmannrode (Krs. Hünfeld), Weinberg, Lina Sara, geb. Katz, geb. am 25. 1. 1900 in Jesberg (Krs. Fritzlar), Weinberg, Erwin, geb. am 3. 1. 1923 in Fulda, Weinberg, Hanna Sara, geb. am 25. 9. 1924 in Fulda, — Weinberg, Kurt, geb. am 27. 6. 1926 in Fulda, Weinberg, Heinemann Meier, geb. am 23. 4. 1935 in Fulda, Wolff, Ernst Israel, geb. am 3. 5. 1906 in Vreden (Krs. Ahaus /Westf.), nhc⸗ rm, Edgar Israel, geb. am 10. 8. 1876 in Leob⸗ schütz O/S., Zernik, Hans Dagobert Israel, geb. am 5. 1. 1903. in Gleiwitz O/S., Zernik, Ruth Sara, geb. Tuch, geb. am 5. 1. 1910. in Koschwin.
9 Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗
ahmt.
Berlin, den 13. März 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. V. Pfundtner
Annelore,
geb.
Bestimmunge ber den Fortfall der Feiertagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit vor oder nach Feiertagen.
Vom 16. März 1940.
Auf Grund der Anordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes über die Lohnzahlung an Feiertagen vom 3. De⸗ zember 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 280 vom 4. Dezember 1937) Ziffer 3
rdne ich an:
I.
Gefolgschaftsmitglieder, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen, für die ihnen auf Grund gesetzllicher Vorschriften der Lohnausfall zu vergüten
t, ohne genügende Entschuldigung der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung der betreffenden Feier⸗ tage. Das gleiche gilt für Gefolgschaftsmitglieder, die vor solchen Feiertagen Urlaub erhalten oder eine Familienheim⸗ fahrt angetreten haben, wenn sie aus eigenem Verschulden die Arbeit nicht an dem für die Arbeitsaufnahme nach den Feiertagen festgelegten Zeitpunkt wieder aufnehmen.
II. Die in den einzelnen Wirtschaftsgebieten ergangenen Anordnungen der Reichstreuhänder der Arbeit über den Port⸗ fall der Feiertagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit vor oder nach Feiertagen treten außer Kraft. Berlin, den 16. März 1940. 8 b Der Reichsarbeitsminister. — In Vertretung des Staatssek
11“
über den Eisenbahn⸗,
und Stuttgart, „Ernst Abbé, der Begründer der Zeißwerke
PBetanntmachung— zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit sofortiger Wirkung geändert:
Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Nummer
7. Bors⸗Ulricehamns Eisenbahn lin Boräs] gestrichen.
(Diese Bahn ist nach Eröffnung der von den Schwedischen Staatseisenbahnen erbauten Strecke Ulricehamn⸗Jönköping C in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen über⸗ gegangen und bleibt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr unterstellt.)
Berlin, den 15. März 1940.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
8 Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen Personen⸗ und Gepäckverkehr An⸗ wendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: Im Abschnitt „Bulgarien“ wird unter A 1 im Absatz „Die normalspurigen Linien“: die Strecke p) Burgas —Pomoris; nachgetragen. v Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Nummer 5. Boräͤs⸗Ulricehamns Eisenbahn lin Boräs]. 8
gestrichen. “
(Diese Bahn ist nach Eröffnung der von den Schwedischen Staatseisenbahnen erbauten Strecke Ulricehamn — Jön⸗ köping C in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen übergegangen und bleibt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr unter⸗
Berlin, den 15. März 1940.
Der Reichsverkehrsminister. I. A.: Dr. Frie be.
Bekanntmachug. Betr. Verbote ausländischer Druckschriften. 8 Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande
die Verbreitung nachstehender Druckschriften verboten: „Krieg und Flüchtlingsnot in China“ (Broschüre), Mission und Gemeinde, Heft Nr. 52, von Gustav Hannich, Evangelischer Missionsverlag in Basel
in Jena“ (Buch) von Werner Schmid,
„Wir bleiben die Alten.!“ Kantonale Selbsthilfe oder zunehmende Krise? Bericht über die erhandlungen des „Kantonsrates Appenzel a. Rh. (Broschüre), beide erschienen im Verlag Pestalozzi⸗Fellenbach⸗Haus
in Bern,
Sämtliche Schriften von Otto Strasser.
Berlin, den 15. März 1940.
Reichsführer 9 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innerr. J. A.: Dr. Rang.
—
“ Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/38810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das im Katastralgebiet Troppau⸗Vorstadt, Zedlitzgasse Nr. 1 gelegene Hausgrundstück, Einlegezahl 1580, K.⸗Nr. 520, Parzellen⸗Nr. 172 und 173, des Arthur Felix, geb. am 16. 2. 1889 in Troppau, 8
und dessen Ehefrau 8 Irma Felix, geb. Stern, geboren am 14. 1. 1895 in Mähr.⸗Ostrau,
zugunsten des Deutschen Reiches eingezggen. Troppau, den 14. März 1940. “ 8 Geheime Staatspolizei 38 taatspolizeistelle Troppau.
JE11“
“ Bekanntmachung. 8. Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810 —
und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das im Katastralgebiet
grundstück, Einlegezahl 113, Parzellen⸗Nr. 62, 361/1, 361/2
zuletzt wohnhaft gewesen in Troppau, Seilergasse 12, hiermit
Kronstadt, Bezirk Rokitnitz im Adlergebirge gelegene Haus⸗
Rudolf Hostovsky, geb. am 13. 8. 1881 in Luzany Iizin,
uletzt wohnhaft gewesen in Senftenberg, Kreis Senftenberg, Riertit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. . Troppau, den 14. März 1940. 8 Geheime Staatspolizel 8 8 Staatspolizeistelle Troppau.
2 1S8 Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über de Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das im Katastralgebiet Jägerndorf⸗Stadt, Moritzgasse 5, gelegene Hausgrundstück, Einlegezahl 288, Haus⸗Nr. 280, Parzellen⸗Nr. 332 und 80/2 der Jüdin Helene Sara Samek, geborene Geiringer,
geb. am 17. 11. 1897 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Jägerndorf, Moritzgasse 5, hier⸗ mit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Troppau, den 14. März 1940.
Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Troppau.
— —
Aulnorbnung Nr. 22 — der Reichsstelle für Tabak über die Versorgung des Handels G .eh Siasrettin Vpom 18. März 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Feslung von⸗ 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher 1 anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
91
Hersteller von Zigaretten mit einer monatlichen Gesamt⸗ Verarbeitungsmenge über 1000 kg haben der Reichsstelle für Tabak oder einer von ihr beauftragten Stelle nach näherer Anweisung Angaben zu machen über “
a) die Höhe ihrer Herstellung, 1 86 8 b) die Höhe der Lieferungen an die Wehrmacht.
§ 2
Die im § 1 genannten Hersteller sind verpflichtee,
1. die von der Reichsstelle für Tabak für die unmitteb⸗
baren Wehrmachtsaufträge in Anspruch genom⸗
menen Mengen zu liefern,
2. ihre bisherige Kundschaft mit einem von der Reichs⸗
sstelle für Tabak oder der von ihr beauftragten
Stelle jeweils bekanntzugebenden Vomhundertsatz
dder Bezüge in der Zeit vom 1. 1. 1939 bis 30. 9. 1939 anteilig zu beliefern,
3. die nach Abzug der gemäß Ziff. 1 und 2 zu liefern⸗
—
1 88
den Mengen verbleibende Erzeugung zur besonderen Verfügung der Reichsstelle für Tabak oder der von ihr beauftragten Stelle zu halten.
Abnehmer, die 8 Grund der Bestimmungen der zwischen der Wirtschaftlichen Vereinigung der Zigaretten⸗ industrie und dem Reichsverband des Tabakwaren⸗Groß⸗ handels sowie dem Reichsverband des Tabakwaren⸗Einzel⸗ handels abgeschlossenen Kartellverträge vom 19. 3. 1937 von der unmittelbaren Belieferung durch die Industrie aus⸗ geschlossen worden sind, haben auf Grund der vorliegenden Anordnung keinen Anspruch auf unmittelbare Belieferung durch die Industrie. Die Belieferung dieser Abnehmer er⸗ folgt durch den Großhandel. “
8 4 1“
Das den Abnehmern zustehende Kontingent ist ein Wert⸗ kontingent (Markbetrag). Die Zigarettenfabriken haben den Wünschen des Handels auf Zuteilung bestimmter Marken und Preislagen entsprechend den Bezügen in der Vergleichs⸗ zeit nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Ein Anspruch der Abnehmer auf Lieferung bestimmter Marken und in be⸗ stimmten Preislagen besteht nicht. 9
§ 5
Die Zuteilung an den Handel erfolgt nur auf Grund ordnungsmäßiger Bestellungen. Abnehmer, die ihr Monats⸗ kontingent bis Ende des jeweiligen Monats nicht bestellen und abnehmen, haben keinen Anspruch auf Nachlieferung.
§ 6 Die Reichsstelle für Tabak kann für Groß⸗ und Einzel⸗ händler 88 1e8e.an entsprechende Anweisungen erlassen.
§ 7 Die Reichsstelle für Tabak kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen oder anordnen. “
§ 8 uwiderhandlungen gegen diese werden gemi §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft.
§ 9 Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt nicht für die Ostmark, den Reichsgau Sudeten⸗ land und die eingegliederten Ostgebiete. 8
Bremen, den 18. März 1940.
Der Reichsbeauftragte für Tabak Bernhard.
Bekanntmachung.
Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
und 363, des Kaufmanns
6 3
11A“
jagt
spruchnahme der Messehallen in die Räume des
Die am 16. März 1940 ausgegebene Nummer 47 des
Reichs⸗ und Staatsanzekger Nr. 66 vom 18. März 1940. S. US; “
Verordnung über die Einführung des Gesetzes über das Paß⸗, das Ausländerpolizei⸗ und das Meldewesen sowie über das Ausweiswesen, des Gesetzes über die Sicherung der Reichs⸗ grenze und über ., JE. v men, ferner der ausländer⸗ olizeilichen Bestimmungen über die Behandlung der ö om
0.
eindstaaten in den
er 12. März 1940. Verordnung über das Verfahren bei Zustellungen an Ange⸗ hörigerder Wehrmacht (Wehrm ZustV). Vom 13. März 1940.
‚Verordnung über die Jagdausübung auf früheren Eigenjagd⸗ bezirken in der Ostmark während des Krieges. Vom 13. März 1940.
See ge — ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postver⸗ Ueasrgege ühren: 0,03 hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. “
Berlin NW 40, den 18. März 1940.
eingegliederten Ostgebieten.
Nr. 9 des Reichsministerialblatts vom 15. Mörz 1940 49,
soeben und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW
Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Verwal⸗ tungssachen: Achte Anordnung über die n der Hanse⸗ stadt Hamburg. — Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die e von See in der Stadt Karlsruhe (Ober⸗ sinanzbezir Baden). — Veterinärwesen: Verordnung über Ein⸗ laß⸗ un Rüteelachg,. für das in das Zollinland ein⸗ gehende Fleisch. — Volksgesundheit: Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Flankensflegs Bekanntmachung über den Schutz von Be⸗ rufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege.
irtschaftsteil.
Autarkie und Weltwirtschast.
n einem Vortrag vor der Deutschen Weltwirtschaftlichen F schaft setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. von Gottl⸗Ott⸗ lilienfeld mit der da und dort verbreiteten seee. ausein⸗ ander, daß Autarkie etwas der Weltwirtschaft Abträgliches 18 Vielmehr enthüllt sich im Lichte eines lebensnahen Denkens die Unzertrennlichkeit von Autarkie und Weltwirtschaft. Danach beruht die Autarkie, die heute zwei große Völker mit ihrer Wirt⸗ aftspolitik anstreben, in der politischen Steuerung ihres wirt⸗ aftlichen Außenverkehrs, so daß sich die heimische Volkswirt⸗ aft gemäß ihrem eigenen Bedarf richtig in ihre Umwelt ein⸗ paßt. Diese zütarkisierung verlangt aber, daß man gleichzeitig eine sinnvolle Ordnung im wechselseitigen Außenverkehr der Völker anstrebt, die jedem Volke das Seine und der Welt den wirtschaft⸗ lichen Frieden gibt. Als diese Ordnung ist die Weltwirtschaft sn verstehen. Die von England gepredigte „Freiheit der Wirt⸗ Faftr ist setesegeter ein empörender vüihbrauch des Begriffs reiheit“. zenn man also in der Foll;wirt aftslehre un⸗ bedingt gegen jenes uns artfremde Denken kämpfen muß, so be⸗ gleitet damit ein geistiger Kampf jenen ö en, den das deutsche Volk gegen die Gewaltherrschaft des Impe⸗ vialismus siegreich ausfechten wird, um hiermit den Völkern die waßhr wirtschaftliche Freiheit zu erstreiten und der Welt den wahren Frieden zu bringen.
Günstige Aussichten für die Kölner Frühjahrs⸗ 8 messe 1940. Nachdem die Kölner Herbstmesse im vergangenen Jahr abge⸗ 2 worden war, hat sich die Hansestadt Köln nach reiflichen Ueberlegungen mit den berufenen Stellen der Wirtschaft und nach Rücksprache mit den in Frage kommenden Ausstellerkreisen der deutschen Verbrauchsgüterindustrie entschlossen, die Frühjahrs⸗ nesse durchzuführen. Diese wird vom 7.—9. April ds. Js. statt⸗ finden. Allerdings wird die Messeschau wegen anderer Inan⸗ „Hauses der
rheinischen Heimat“ verlegt. Wenn damit auch die Messe auf
einen engen Raum begrenzt wird, so seße doch immerhin eine Ausstellungsfläche von 12 000 qm zur Verfügung. Es ist ein er⸗ freuliches für das Gelingen der Frühjahrsmesse und ein Beweis für die der Aussteller, daß die große Fläche schon heute nahezu voll belegt ist. Genau wie in früheren Jahren wird wieder eine reine Handelsweise durchgeführt, die nur Wieder⸗ verkäufern Zutritt gewährt.
Das Schwergewicht der bevorstehenden e wird auch diesmal bei der Gruppe für Haus⸗, Küchen⸗ und Wohnbedarf liegen. Entsprechend der großen Nachfrage 8” Verbrauchs⸗ ftfrn aller Art, sind auch die Anmeldungen zur Beschickung der
esse, die aus allen Zweigen der deutschen Verbrauchsgüter⸗ industrie eingelaufen sind, umfangreich. So werden u. a. aus⸗ gestellt: Werkzeuge für Holz⸗ und Metallverarbeitung sowie für den Straßen⸗, Garten⸗ und Weinbau, Metallwaren, Solinger Stahlwaren, chemisch⸗technische Erzeugnisse, Bestecke und Tafel⸗ geräte, Blech⸗ und Lackierwaren, hauswirtschaftliche Maschinen, Gummiwaren, beanetische Artikel, Bürobedarf (Durchschreibe⸗ buchhaltung und Organisationsmittel), Bastware, optische Instru⸗ mente und anderes mehr. Die Zentrale für Gas⸗ und Wasser⸗ verwendung E. V., Berlin, baut wieder eine Gemeinschaftsschau auf. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Messe ist die Ab⸗ teilung des Textilhandels, wo auch das Kunsthandwerk und das Kunstgewerbe stark vertreten sind. Die einheimischen Werkstoffe, die ein weites Verwendungsgebiet bei allen dem täglichen Bedarf dienenden Gegenständen gefunden haben, spielen gleichsfalls eine große Rolle.
Die “ der Kölner Frühjahrsmesse auch im Kriege ist ein Beweis dafür, daß sie für den inneren Snassss⸗ verkehr eine Notwendigkeit ist. Die günstige Füewozeun die die Kölner Messe in den letzten Jahren genommen hat, ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß sie sich vornehmlich auf den westdeutschen Wirtschaftsraum ausgerichtet hat. Auch die Kölner Frühjahrsmesse 1940 wird ebenso wie die Messeveranstaltungen in der Domstadt in früheren Jahren erneut ihre Existenzberechti⸗ gung und ihre Bedeutung für das westdeutsche Wirtschaftsleben nachweisen.
„*Wirtschaft des Auslandes.
n7 Re. 85 bSS88
Englische Wirklichteit: Steigende Preise und Lebenshaltungskosten. — Zunehmende Ver⸗ armung der Arbeiterbevölkerung.
Amsterdam, 17. März. Der Lebenshaltungsindex ist in Eng⸗ land während des Februar wieder um zwei Punkte gestiegen. Er steht jetzt auf 179. Vor Ausbruch des Krieges stand der Index auf 155. Somit hat sich, wie der „Daily Herald“ feststellt, die Lebenshaltung seit Kriegsausbruch um 15,5 % verteuert. Viele Leute, so schreibt der „Daily Herald“ weiter, protestieren gegen die amtliche Behauptung, daß die Lebenshaltung seit Kriegsaus⸗ bruch sich nur um 15,5 % verteuert haben sollte. Die amtliche Ziffer erkläre sich daraus, daß man weder die gleichen Lebens⸗ mittel wie früher kaufe noch die gleichen Mengen. Auch werde eute nicht mehr der gleiche Einkommensanteil für Lebensmittel, ekleidung usw. ausgegeben.
Die „News Chronicle“ schreibt hierzu u. a., gleichzeitig sei bekanntgegeben worden, daß die Lebens altungskosten um zwei weitere Punkte gestiegen seien und daß die wöchentliche Butter⸗ ration verdoppelt werde. Aller Wahrscheinlichkeit nach sei die Butterration der Mehrzahl der Frauen der niedrigeren Einkom⸗ mensschichten BE11““ gleichgültig, während sie an Preisen erheblich interessiert seien. Es gebe viel zu viel arme Leute in England, die es sich nicht leisten könnten, genügend Butter oder bänsgen Fleisch zu kaufen. Erhebungen in den billigeren Gast⸗
äusern hätten gegeigt wie schwer die Lasten seien, die der Arme u tragen habe. „Gleichheit des Opfers“ dürfe nicht zu einer üblen hrase werden.
Auch der „Daily Herald“ berichtet, daß die Fleischer in vielen Bezirken Londons am Wochenende “ sscher ind an Fleisch haben würden, weil die Bevölkerung die Fleischpreise nicht erschwingen könne. Im Osten Londons und in anderen Arbeiter⸗ bezirken beeinflusse der Preis und nicht die Rationierung den Fleischumsatz. Einige Fleischer prophezeiten jetzt, daß man nicht mehr als 75 % des zustehenden Fleisches verkaufen werde. Auch der „Daily. Expreß“ muß bestätigen, daß Tausende und aber Tausende nicht in der Lage seien, die ihnen zustehende Butterration abzunehmen. t
1940: Verdoppelung der italienischen Stahl⸗ erzeugung.
„Rom, 16. März. Auf der Tagung der Korporation für die Eisenwirtschaft wurden wichtige SS 8,egg Nach nfün dir von Senator Bocciardo wird es durch die Steigerung der Förde⸗ rung einheimischer Erze und erhöhte Einfuhr von Erzen gelingen, die Eisenerzeugung im Jahre 1940 gegenüber dem vorgesehenen Programm zu verdoppeln.
—ꝛ
Ftalienisch⸗albanischer Handel weiter gewachsen.
„Nom, 16. März. In den letzten 12 Monaten dürfte italienische Handel mit Albanien etwa verdoppelt 8 von 1934 bis 1938 war eine starke Zunahme festzustellen, und zwar erhöhte sich die Warenmenge, die von italienischen Häfen nach Albanien versandt wurde, von 28 000 auf 38 000 t, wehefan bei dem viel umfangreicheren Verkehr in umgekehrter Richtung eine Steigerung von 29 000 auf 171 000 t eintrat. Davon gingen allein 123 000 t aus dem Hafen von Valona ab, der damit die Fitttzenehesat e 88 68 eeE zwischen Italien und 1 zt. Rund 90 % des Handels wi ttalienische Schisse durcrsfühen H wird durch italienische
Der italienisch⸗englische Warenaustausch auf dem Nullpunkt. — „Giornale dZtalia stellt die eindeutige Schuld Englands fest.
Rom, 18. März. Zu dem gegenwärtigen Stand der
italienisch⸗englischen Handelsbeziehungen erklärt der Direktor des
halbamtlichen „Giornale d’'Italia“ unter der Ueberschrift „Not⸗ wendige Klärung“, daß der Warenaustausch zwischen Italien und England schon seit einigen Jahren eine chrumpfung durchmache und seit Beginn des europäischen Krieges dem Nullpunkt zu⸗ steuere. Die Verantwortung an dieser Krise trage einzig und allein England. Sie ginge auf folgende Ursachen zurück:
1. Die Entwertung des E die den normalen Wirt⸗ set e ees zwischen den beiden Ländern tief erschüttert habe,
2. die Schaffung der mit dem System von Ottawa ver⸗ bundenen Schutzzölle, die das englische Imperium für viele italienische Waren verschließen, 1
3. die von Eden erfundenen Sanktionen, die den italienischen Handel aus Großbritannien und den Dominions verdrängten,
4. den Kriegszustand und das strenge Rerim⸗ des englischen Wirtschaftskrieges, das alle Rohstoffe in Großbritannien und den Dominions für die englischen Kriegsindustrien mit Beschlag be⸗ lege und durch eine Anzahl von Einfuhrverboten den englischen
arkt allen jenen ausländischen Erzeugnissen, die nicht unmittel⸗ bar für die Kriegführung notwendig fimn, wie dies besonders für italienische Produkte der Fall sei, verschließe.
Diese Einfuhrverbote hätten sich in der Tat vom 1. Sep⸗ tember 1939 bis zum 31. Januar 1940 durch eine 1ö64 der italienischen Imports nach England um ungefähr zwei Mil⸗ lionen ausgewirkt. Dies — so betont das halbamtliche Blatt — seien die wesentlichen Ursachen der ernsten Krise, die sich in den Handelsbeziehungen zwischen Italien und Großbritannien be⸗ merkbar machen. Sie bestätigten entgegen allen englischen, fran⸗ zösischen und amerikanischen Redensarten, die man gerade in diesen Wochen zu hören bekomme, die elementare Notwendig⸗ keit der wirtschastlichen Autarkte und der von Italien erhobenen Se. nach einem gerechteren System der Verteilung der
Rohstoffe. Italien könne heute die tiefgehenden Eingriffe fe tstellen,
die die Hegemoniesysteme gewisser Großmächte auf die Freiheit des Welthandels zur Folge hatten. Italien könne sich heute nicht mehr Illusionen hingeben, seine Wirtschaft unter einem Regime des internationalen Freihandels aufrecht erhalten zu können, ebenso wenig wie es an den berühmten englischen Vorschlag eines freien Austausch der Rohüteffe, den England selbst Lügen strafe, Hrruben könne. Nachdem diese Dinge mit der notwendigen Klar⸗ eit gesagt worden seien, warte Italien die weitere Entwick⸗ lung der italienisch⸗englischen Handelsbeziehungen ruhig ab.
Die luxemburgische Eisenerzeugung. Lugemburg, 16. März. Nach den jetzt veröffentlichten amt lichen Ziffern belief sich die luxemburgische Roheisenerzeugung im Jahre 1939 auf 1 837 800 t gegen 1 550 700 t im Jahre 1938. Die Zunahme beträgt trotz der durch den Kriegsausbruch ver⸗ ursachten Stockung 19 %. Die Rohstahlerzeugung stellte sich 1939. auf 1 762 000 (1 436 000) t. Die Produktionszunahme beträgt hier 22 %. Auf Grund der Ergebnisse der beiden ersten Monate des neuen Jahres würde die gesamte luxemburgische Rohstahl⸗ erzeugung im Jahre 1940 sc auf höchstens 1 300 000 t bis 1 400 000 t belaufen. Da aber die luxemburgische Koksversor⸗ ung jetzt verhältnismäßig befriedigend ist, wird die Erzeugung chon im März wesentlich höher ausfallen und dürfte bei einem einigermaßen normalen Verlauf der Dinge in den kommenden Monaten noch weiter zunehmen.
99 % in Blöcken
Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 18. März 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 °
Reinnickel Feinsilber...
98 — 99 % + Antimon⸗Regulus. öö — . 35,50 — 38,50
LL11“
133 137
—
Rℳ für 100 kg
9 9 9
2
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Eöö1““ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn)... Finnland (Helsinki).B Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga)... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ LE81“ Neuseeland (Welling⸗ on)“ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) ..
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
100 Kronen
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
18. N Geld
18,73 0,578
42,36 0,130
3,047 48,05
62,44 5,045
2,353 132,22 14,59 38,31
13,09 0,583
5,694
0,939
1 Dollar
2,491
kärz Brief
18,77 0,582
42,44 0,132
3,053 48,15
62,56 5,055
2,357 132,48 14,61 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,02 10,61 56,71 9,209
59,41
55,98 8,609
25,02
1,982 0,941
2,495
16. März
Geld
18,73 0,578
62,44 5,045
2,353 14,59 38,31
13,09 0,583
5,694 48,75 41,94 10,59
56,59 9,191 59,29
55,86 8,591
24,98 1,978 r0,939 2,491
Brief
0,582
42,44 0,132
62,56 5,055
2,357
132,27 132,53
14,61 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,2 10,61
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Brief
England, Aegypten, Südafrik. Union.
Frankreich
Australien, Neuseeland 8 Britisch⸗Indien.
Kanada
Geld 9,69
5,495 7,752
72,68
2,108
9,71 5,505
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereignes. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptische.. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. 2 und 1 Dollar. Argentinische.. Australische. eE““ Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische. 85 Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: große ... 1 u. darunter. Estnische.. Finnische Französische. Holländische.. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 00 DinakV Kanadische.. Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische.... Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei... Schwedische. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische Südafr. Union Türkische Ungarische
2 222242224—22
1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 Pefeten. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
18. März
Geld
20,38
16,16 4,185 8,58
2,54 2,54 0,52 5,59
42,32 0,085
57,39
47,95 9,08 9,08
4,79 4,94 132,09 13,07
5,63 1,84
—
41,70 10,58
56,49 .“
Brief 20,46 16,22 4,205
8,62
2,56 2,56 0,54 5,61 42,48 0,095 57,61 48,15 12 12
9 9 4
4 132
7 7 7 2
81 ;96 61
13,13
5,67 1,86 41,86 10,62
—₰
„2 S.S —+½ S 82
s
—.9 Ꝙ 8 S2 d0
—
16. März
Geld
20,38
16,16 4,185 8,58
2,53 2,53 0,52 5,59 42,32 0,085
—
Brief
20,46
16,22 4,205 8,62
2,55 2,55 0,54 5,61 42,48 0,095