1940 / 70 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1940 18:00:01 GMT) scan diff

[59181] J. Banning

Abtie] gesellschast, Hamm (Westf.).

Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zu der am Mitt⸗ woch, dem 17. April 1940, nach⸗ mittags 4 Uhr, im Restaurant Busch⸗ kühle in Hamm (Westf.), Friedrichsplatz, stattfindenden ordentlichen Haupt⸗

versammlung eingeladen. Tagesordnung:

. Vorlage des Jahresabschlusses, Ge⸗ schäftsberichts und Gewinnvertei⸗ lungsvorschlags des Vorstandes so⸗ wie des Berichts des Aufsichtsrates.

Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

Neuwahl zum Aufsichtsrat.

Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

STDiejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien gemäß § 20 des Statuts mit einem doppelten, die Num⸗ mern der Aktien enthaltenden Verzeich⸗ nis derselben an einem der letzten eiden Werktage vor dem Versamm⸗ ungstage bei dem Berstand oder bei der Deutschen Bank in Berlin, in Düßeldorf oder in Hamm (Westf.) zu hinterlegen. J. Banning A.⸗G., Hamm (Westf.). 1 Der Vorstand.

W. Banning.

assen⸗, Aufzugs⸗ und Maschinen⸗

bau⸗Aktiengesellschaft

F. Wertheim & Comp., Wien.

Dritte Aufforderung

zum Umtausch unserer Aktien.

Die Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft vom 14. Juni 1939 hat im Sinne der Umstellungsverordnung beschlossen, das Grundkapital mit R.ü 700 000,—, eingeteilt in St. 7000 Inhaberaktien im Nennwert von je R.ℳ 100,—, in der Weise neu festzusetzen, daß auf jede Aktie zu S 100,— eine neue Aktie zu R.ℳ 100 entfällt. Die Umstellung des Aktienkapitals ist am 3. August 1939 in das Handels⸗ register des Amtsgerichts Wien einge⸗ tragen worden.

Die Herren Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihre Aktien samt Gewinn⸗ anteilbogen und Erneuerungsschein der Zahlenfolge nach geordnet mit doppeltem Nummernverzeichnis bis einschließlich 30. April 1940 bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, I., Schottengasse Nr. 6—8, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden zum Umtausch einzureichen. Die Aktionäre erhalten vorläufig auf Namen lautende Zwischenscheine mit Gewinn⸗ berechtigung ab 1. Januar 1939, gegen deren Rückgabe die neuen Aktien nach Fertigstellung ausgefolgt werden.

Aktien, die bis zum oben angege⸗ benen Tage nicht zum Umtausch ein⸗ gereicht worden sind, werden den gesetz⸗ lichen Bestimmungen gemäß für kraftlos erklärt werden. Diese Kraftloserklärung erstreckt sich in ihrer Rechtswirksamkeit auch auf Schilling⸗Aktien älterer Ausgaben, die noch nicht in Aktien zum Nennwert von je S 100,— umgetauscht wurden. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue Aktien ausgegeben und den Berechtigten ausgehändigt bzw. für ihre Rechnung hinterlegt werden. [49921].

Wien, am 23. Januar 1940.

Kassen⸗, Aufzugs⸗ und Maschinen⸗ bau⸗Aktiengesellschaft F. Wertheim & Comp.

[59141]

Vereinigte Mosaik⸗ und Wand⸗ vlattenwerke A.⸗G. (Friedland⸗ Sinzig⸗Ehrang), Sinzig am Rhein. Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 15. April 1940, vorm. 11,30 Uhr, im Hotel „Bayrischer Hof“, München, Ritter⸗ von⸗Epp⸗Platz 6, stattfindenden 34. or⸗ dentlichen Hauptversammlung unse⸗

rer Gesellschaft ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts so⸗ wie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1939.

Verwendung des Reingewinnes.

.Entlastung des Aufsichtsrates und

des Vorstandes für das Jahr 1939.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl eines Abschlußprüfers für

das Geschäftsjahr 1940.

6. Verschiedenes.

Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗ lung teilzunehmen beabsichtigen, müssen ihre Aktien satzungsgemäß drei Tage vor der Hauptversammlung (Tag der Hauptversammlung nicht mitgerech⸗ net) bei nachstehenden Banken:

Dresdner Bank, Filiale München, Bankhaus August Lenz u. Co., Miäünchen,

Deutsche Bank, Filiale Bonn,

Commerz⸗ und Privat⸗Bank

A. G., Köln,

hinterlegt haben.

Das Recht der Aktionäre zur Hinter⸗ legung der Aktien innerhalb derselben Frist bei einem Notar wird hierdurch nicht berührt. Der Nachweis über derartig hinterlegte Aktien muß uns einen vollen Tag vor der Hauptver⸗ sammlung (Tag der Hauptversamm⸗ lung nicht mitgerechnet) erbracht sein

Die Frist zur Hinterlegung läuft am 11. April 1940 ab.

München, den 19. März 1940. Der Aufsichtsrat. August Lenz, stellvertr. Vorsitzer.

[159142.

Rheiner Maschinenfabrik Windhoff Akt.⸗Ges. Aktionäre unserer

Die Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Montag, dem 8. Aprit U in den Geschäftsräumen unserer Gesell⸗

1940, 18,00 Uhr, W. stattfindenden

schaft zu Rheine i. d Hauptversamm⸗

27. ordentlichen lung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des 1939 mit Bericht des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.

3. Wahl des Abschlußprüfers.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an den Abstimmun⸗ gen in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, welcher sich als solcher vor der Hauptversammlung dem Vorstand gegenüber oder in der Hauptversammlung vor Unterzeichnung der Präsenzliste durch den Vorsitzer diesem gegenüber durch Vorlegung der Aktien oder der Bescheinigung über die Hinterlegung derselben bei einer Bank oder einem Notar unter Num⸗ mernangabe ausgewiesen hat. Rheiner Maschinenfabrik Windhoff

Akt.⸗Ges., Rheine i. W.

Th. Lanwehr. O. Ulbing.

[59158] Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, dem 15. April 1940, 12 Uhr, zu Bonn im Verwaltungsgebäude der Ge⸗ sellschaft, Dransdorfer Weg 62, statt⸗ findenden 19. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes

mit Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. .Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

.Verwendung des Reingewinnes.

Aufsichtsratswahl.

. Wahl des Bilanzprüfers für das

Geschäftsjahr 1940.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind satzungsgemäß diejeni⸗ gen Aktionäre berechtigt, welche

in Bonn: bei der Gesellschaftskasse,

bei der Deutschen Bank Filiale Bonn,

bei der Dresdner Bank Filiale Bonn,

in Berlin: bei der Deutschen Bank,

bei der Dresdner Bank,

in Köln: bei der Deutschen Bank

Filiale Köln,

bei der Dresdner Bank Filiale

Köln spätestens am 10. April 1940 während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine einer Effekten⸗ girobank hinterlegen. Die Hinter⸗ legung bei einem deutschen Notar ist ebenfalls zulässig.

Bonn, den 18. März 1940. Wessels Wandplatten⸗Fabrik Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat. Dr. Abs, Vorsitzer. Der Vorstand. Wessel. Lechner.

[49920].

Vereinigte Wiener Metallwerke Aktiengesellschaft, Wien (früher Vereinigte Metallwerke A.⸗G.).

Dritte Aufforderung

zum Umtausch unserer Aktien. Die Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft vom 23. Juni 1939 hat im Sinne der Umstellungsverordnung beschlossen, das Grundkapital mit R. ü 800 000,— einge⸗ teilt in St. 4000 Inhaberaktien im Nenn⸗ wert von je R. 200,— in der Weise neu festzusetzen, daß auf jede Aktie zu 8 150,— eine neue Aktie zu R. 200,— entfällt. Die Umstellung des Aktienkapitals ist am 5. Oktober 1939 in das Handels⸗ register des Amtsgerichtes Wien einge⸗ tragen worden.

Die Herren Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihre Aktien samt Gewinn⸗ anteilbogen und Erneuerungsschein, der Zahlenfolge nach geordnet mit doppeltem Nummernverzeichnis, bis einschließlich 30. April 1940 bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, I., Schotten⸗ gasse 6—8, während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden zum Umtausch einzureichen. Die Aktionäre erhalten vorläufig auf Na⸗ men lautende Zwischenscheine mit Ge⸗ winnberechtigung ab 1. Januar 1939, gegen deren Rückgabe die neuen Aktien⸗ nach Fertigstellung ausgefolgt werden.

Aktien, die bis 30. April 1940 einschließlich nicht zum Umtausch ein⸗ gereicht worden sind, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Diese Kraftloserklärung erstreckt sich in ihrer Rechtswirksamkeit auch auf Schillingaktien älterer Ausgaben, die noch nicht in Aktien zum Nennwert von je S 150,— umgetauscht wurden. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue Reichsmarkaktien ausgegeben und den Berechtigten ausgehändigt bzw. für ihre Rechnung hinterlegt werden.

Wien, am 23. Januar 1940.

Vereinigte Wiener Metallwerte

Aktiengesellschaft.

Geschäftsberichtes für

[59146] Mahn & Ohlerich Bierbrauerei A. G., Srestadt Rostock.

Im Nachtrag zu der Veröffentlichung unseres Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1938/39 in der Bei⸗ lage zum Reichs⸗ u. Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1940 geben wir das Nachstehende bekannt:

Aufsichtsrat: Vorsitzer: Dr. Paul Wiebering, Schwerin, stellvertr. Vor⸗ sitzer: Albrecht Münster⸗Schultz, Wend⸗ feld b. Sanitz, Dr. Hans Ulrich Heinke, Legde b. Wilsnack, Dr. Georg Mahn, Osnabrück, Oberreichsbahnrat Friedrich Ohlerich, Berlin.

Vorstand: Guido v. Oertzen, Seestadt Rostock, alleiniges Vorstandsmitglied.

„Wirtschaftsprüfungs⸗ und Treuhand⸗A. G., Berlin.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Dienstag, dem 16. April 1940, mittags 18 Uhr, in unseren Büroräumen, Berlin C 2, Oranienburger Str. 13, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.

[59319] Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses 1939 mit dem Bericht des Aufsichts⸗ rates.

2. Beschlußfassung über die Gewinnver⸗ teilung.

Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat sowie Ergänzung des letzteren.

4. Wahl des Abschlußprüfers für 1940.

Zur Teilnahme an der H.⸗V. und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre gemäß § 107, Abs. 3 A.⸗G. nur befugt, wenn sie sich nicht später als am 3. Tage vor der Versamm⸗ lung anmelden.

Berlin, den 20. März 1940.

Der Vorstand.

A. G. für Bleicherei, Färberei, Appretur und Druckerei, Augsburg. Zu der am Montag, den 15. April 1940, nachmittags 3,30 Uhr, im kleinen Saal der Industrie⸗ und Han⸗ delskammer zu Augsburg stattfindenden 45. ordentl. Hauptversammlung werden die Herren Aktionäre hiermit eingeladen. [59130] Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1939 und des Gewinnverteilungsplanes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes. Vorstandes

. Entlastung des Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.

und

Aufsichtsrates. 5. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre ihre Aktien bis spätestens 11. April 1940 bei der Gesellschaftskasse oder bei der Deutschen Bank, Filiale Augsburg oder München, während der üblichen Geschäftsstunden hinter⸗ legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wert⸗ papiersammelbank vorgenommen wer⸗ den. In diesem Falle ist die vom Notar bzw. von der Wertpapiersammelbank über die erfolgte Hinterlegung aus⸗ zustellende Bescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spä⸗ testems am 12. April 1940 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Augsburg, den 18. März, 1940. A. G. für Bleicherei, Färberei, Appretur und Druckerei, Augsburg.

Der Aufsichtsrat.

[58440] Einladung.

Die Aktionäre der Aktiengesellschaft Vereinigte Asbestwerke Danco⸗ Wetzell & Co. zu Dortmund wer⸗ den hiermit zu der am Donnerstag, den 16. April 1940, vormittags 10 Uhr, in dem Verwaltungsgebäude der Gesellschaft stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung einge⸗ laden.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz und Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung per 31. Dezember 1939.

2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1939.

3. Erteilung der Entlastung an Auf⸗ sichtsrat und Vorstand. .

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für 1940.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Verschiedenes.

Die Hinterlegung der Nummernver⸗ zeichnisse und der Aktien erfolgt, gemäß § 16 der Satzung, bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei einem Notar, welch letzterer Depotscheine ausstellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen, oder bei folgenden Banken:

1. bei der Dresdner Bank und ihren Niederlassungen;

2. bei der Deutschen Bank und ihren Niederlassungen;

3. bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank und ihren Niederlassungen.

Falls eine dieser letzteren Hinter⸗ legungsstellen gewählt wird, bitten wir, uns dieselbe mitzuteilen, damit wir der Bank eine entsprechende Anzahl Ein⸗

trittskarten zur

1

und Weitergabe an uns übersenden. Dortmund, den 21. März 1940. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Karl Diederichs, Gerichtsassessor a. D. —Qmm—yoo [58855]. Carl Steiner & Co., Aktiengesellschaft, Salzburg. Bilanz zum 31. Dezember 1939. Aktiva. Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ bäuden —. 309 302,— Regelmäßige Abschreibung N. F. Sonder⸗ abschreibung 12 400,—

Unbebaute Grundstücke, Zugang 1939 . Maschinen und maschinelle Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung 17 884,— 41 832,50 59 718,50 Regelmäßige Abschreibung Abschreibung kurzlebiger Wirtschafts⸗ 8 güter 20 227,— Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 2 812,62 Waren 784 862,14 Wertpapiere: Verschiedene Steuergut⸗ scheine I. 62 000,— Von der Gesellschaft gelei⸗ stete Anzahlungen Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen und Feituangen Kassenbestand einschl. von Reichsbank und Post⸗ scheckguthaben. Andere Bankguthaben.. 453 305 74 Sonstige Forderungen.. 154 285 68 Rechnungsabgrenzungs⸗ votleerirx 6 175 53

2 380 217 67

Passiva. Grundkapital 11 500 000,— Rücklagen:

Gesetzliche

Rücklage. 150 000,— Andere freie

Rücklage. 170 000,— Delkredere⸗

rücklage 60 000,— Rückstellungen ... Anzahlungen von Kunden Verbindlichkeiten auf Grund

von Warenlieferungen u.

Leistungen... Rechnungsabgrenzungs⸗

Hosteen Reingewinn: 8 Vortrag a. 1938 35 505,27 Jahresgewinn

1939. 147 634,05

4 642,—

8 Zugang.

4 936,—

12 737,50

7 297

535 676 04

30 280 45

.„ 222⸗

380 000—

192 687 26 8˙864 11

114 347 09 V 1 179 89

183 139 32 2 380 217 ,67

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1939.

P . 89

313 791 60 24 461 55 616“

Aufwand. Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben... Abschreibungen auf Anlagen 2

b 805,— N. F. Sonder⸗

abschreibung 12 400,— Steuern vom Einkommen,

vom Ertrag und vom Vermögen. 176 949 09

Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen.. 10 354 66 Uneinbringlichkeiten .. . 2 910 97 Zuführung zum Disposi⸗ tionsfond.. 35 000 Jahresgewinn 1939 147 634 05

8 753 306 92

Ertrag. Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen, so⸗ weit sie nicht gesondert auszuweisen sind. 16““ u“ Außerordentliche Erträge

692 309 36 27 147 38 28 552 40

5 297 /78

753 306 92

Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. 8

München, im Februar 1940. Süddeutsche ESeseersehe

9

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dr. Schmitt, ppa. Schmidt, Wirtschaftsprüfer. Salzburg, 22. Februar 1940. Der Vorstand. Karl Willinger. Vorstand der Gesellschaft ist Karl Willinger. 8 Aussichtsrat: Vorsitzer Direktor Christian Höllerer, München; Vorsitzer⸗ stellvertreter Wilhelm Bauernfeind, Wien; Aufsichtsrat Dr. Max Gaenßler, München; Aufsichtsrat Fritz Schweiker, Salzburg.

Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim⸗Beyerbach [58850]. Nachfolger A. G., Nackenheim am Rhein. Bilanz zum 31. Oktober 1939.

Aktiva. R.“ℳ Anlagevermögen: Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten: Bestand 180 000,— Abschreibung 4 000,— Grundstücke: bebaute 12 500,— unbebaute . 1 500,— Maschinen und maschinelle Anlagen: Bestand 113 669,— Zugang. 2 582,89 116 251,85 Abschreibung 13 527,89 102 724 Werkzeuge, Betriebs⸗ und 8 Geschäftsausstattung: Bestand.. 4,— Zugang 4 459,10 7463,10 Abschreibung 4 459,10 Beteiligungen: Bestand. Andere Wertpapiere: Bestand 2 274,62 Zugang 250,— Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 52 411,57 Halbfertige Er⸗ zeugnisse.. 36 019,12 Fertige Waren 19 698,08 Von der Gesellschaft ge⸗ leistete Anzahlungen. Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen und 151 862 77 701 20 Schecks ..... 3 455 28 Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckgguthaben.. Bankguthaben.

108 128 77

3 187 27

2 914 11 24 609 95

593 861 97

Passiva. V

Grundkapitt . 400 000

Rücklagen:

Gesetzliche Rücklage gemäß § 130 Aktiengesetz

40 000,— Andere Rück⸗ lagen. Sonderrück⸗ lage 31 776,50

Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden.

Verbindlichkeiten:

Aus Hypotheken 18

Auf Grund v. Warenliefe⸗ rungen und Leistungen. Gegenüber Banken 30 552,35 Sonstige 2 752,32 Posten der Rechnungsab⸗ grenzuuug . Gewinn: Gewinnvortrag aus 1937/38 Reingewinn in 1938/39

1 000,—

577,23

1 210,60 821,65

593 861 97

Gewinn⸗ und vEsvee eh!; vom 1. November 1938 bis 31. Dk⸗ tober 1939. 1

Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben: Gesetzliche Leistungen 21 922,62 Freiwillige Auf⸗ wendungen. 17 436,71 Abschreibungen auf das An⸗ lagevermögen... Andere Abschreibungen.. Zinsenn Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen 10 141,32 Andere Steuern 21 502,33 31 643 65

Beiträge zu geseßlichen Be⸗ rufsvertretungen 8 1 066 93 Alle übr. Aufwendungen, soweit nicht im Jahres⸗ ertrag berücksichtigt... Außerordentliche Aufwen⸗ dungen: Zuweisung zur Sonderrücklage.. Gewinn: Gewinnvortrag aus 1937/38 Reingewinn in 1938/39.

RNℳ 302 889 08

39 359 33

21 986 99 46 072 64 4 224 10

1 210,60

2 032 25 611 531 14

821,65

Erträge. Gewinnvortrag a. 1937/38 Jahresertrag abzüglich aller

nicht gesondert ausge⸗ wiesenen Aufwendungen

1 210 60

610 320 54 611 531,14

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Frankfurt am Main, 13. 2. 1940 Dr. Erich Fleischer, Wirtschaftsprüfer.

2 032 25

Erzeugnisse und für

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

monatlich 2,30 ℛ.ℳ 188 Mℳ Feetien ge aber 5 8

Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, monatlich. 1 . 2 1 2

Alle Postaustalten nehmen Bestellungen 6 in Berlin für Selbstabholer ö 898 8 3 Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser 2n 7

Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 0. Sie werden nur

gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

An 25 le

ist darin auch anzugeben, wel unterstrichen) oder dur hervorgehoben werden sollen. B vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenste

enpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 2 k. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) ete 2v,N müssen 3 8122 e eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Verfallserklärung von beschlag⸗

Bekanntmachung über die nahmten Vermögen.

Anordnung über die Ausdehnung der Anordnung über Trans⸗ portmittel für chemische Erzeugnisse und für Mineralöl vom 4. September 1939 auf die Ostgebiete. Vom 20. März 1940.

Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über Selbstversorger. :

Bekanntmachung über die Auslosung der Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der 4 ½ % igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1938. .

Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

Umlagenordnung der Reichsstelle „Chemie“. Vom 15. März 1940.

Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober⸗ finanzbezirk Innsbruck.

Verordnung über die Festlegung der Zollstraßen und Zoll⸗ landungsplätze im Oberfinanzbezirk Innsbruck.

Anordnung zur Vereinheitlichung von fahrbaren Kolben⸗ und Rolationskompressoren vom 9. März 1940.

Beraunmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr. 51, und Teil II, Nr. 11.

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Die mit Bekanntmachung vom 31. Oktober 1939 (Reichs anzeiger Nr. 258 vom 3. November 1939) beschlagnahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

Albert Adler, G 8

Bertha Adler, geb. Adler,

David Adler,

Helmuth Wolfgang Bloch,

Gertrud Bloch, geb. Nathan,

Margarethe Bloch,

Wilhelm Paul Ernst Bloch,

Gabriele Bloch,

Julius Israel Cappel,

Zilli Cappel, geb. Kaldenbach,

Fritz Falk,

Martha Falk, geb. Weil,

Robert Falk,

Herbert Kahn,

Julius Kahn,

Minna Sara Kahn,

Abraham Israel Kiwi,

Paul Nathan,

Melanie Nathan, geb. Junkermann, und

Richard Uhlmann werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480)

als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 20. März 1940. Der Reichsminister des Innern J. A.: Driest.

Anordnung,

betr. Ausdehnung der Anordnung betr. Transportmittel ln Femische Er

gnisse und für Mineralöl von 1939 auf die Ostgebiete. Vom 20. März 1940.

Rn Grund der über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2418 wird im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister 8 dem Oberkommando der Wehrmacht folgendes angeordnet: Die Anordnung betreffend Transportmittel für chemisch Mineralöle vom 4. September 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger r. 205 vom 4. September 1939) gilt auch in den ein⸗

gegliederten Ostgebieten. 82

8 2

Die Anordnung tritt am 1. April 1940 in Kraft. Berlin, den 20. März 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfri

dfried.

VU

Verlin, Sonnabend, den 23. März, abends

8 8 4

1940

Poftscheckkonto: Berlin 41821

Eine große Anzahl von Anfragen der Landes⸗ und Pro⸗ dedchalern grüngzäner sowie von Privatpersonen veran⸗ lassen mi in Erläuterung und Ergänzung meiner bisherigen bas Selbstversorgungsrecht betreffenden Erlasse Knf Grund der gesetzlichen Vorschriften folgendes zu be⸗ immen: 8 8

5

igkeit zur Gruppe A de Selbstversorger. I.

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.

Gemeinden, Stiftungen, Aktiengesellschaften, Handels⸗ gesellschaften, Versicherungen, Genossenschaften usw. (uristische Personen) als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen nicht als Selbstversorger behandelt werden. Ferner sind auch die Insafsen von lüstern Stiften usw., denen ein landwirt⸗ schaftlicher Betrieb angegliedert ist, nicht als Selbstversorger der Gruppe A anzuerkennen. Die Insassen derartiger Ein⸗ richtungen gehüxen zur Gruppe C der Selbstversorger (siehe Fünfter Abschnitt dieses Erlasses).

Wie bereits in meinem Erlaß vom 6. Januar 1940 II C 9 119 ausgeführt, sind Inhaber von landwirt⸗ schaftlichen Betrieben auch dann als Selbstversorger zu behandeln, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz nicht auf ihrem landwirtschaftlichen Betrieb haben, jedoch die Verantwortung für die Führung ihres Betriebes selbst in vollem Umfange tragen. Dagegen sind solche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die die Verantwortung für die landwirt⸗ sgofflic⸗ Betriebsführung ihres igentums anderen überlassen, z. B. einem selbständigen Administrator oder anderen bevollmächtigten Betriebsleitern, nicht als Selbst⸗ versorger, sondern gemäß den Vorschriften für Normal⸗ versorgungsberechtigte zu behandeln.

Verpächter landwirtschaftlicher Betriebe können ebenfalls nicht als Selbstversorger der Gruppe A anerkannt werden, auch wenn sie auf dem Betrieb selbst wohnen (über die Regelung der Naturalpachten siehe unter Nr. III5.

II.

Naturalberechtigte.

Zu den Naturalberechtigten, die auf Grund meines Er⸗ lasses vom 21. September 1939 II C9—3 Selbst⸗ versorger der Gruppe A sind, gehören Deputanten und son⸗ stige landwirtschaftliche Arbeiter, die einen Teil ihres Lohnes in natura erhalten, sowie Altenteiler. Die Selbstversorgung durch Naturallieferungen at Grund von Lohn⸗ und Alten⸗ teilerverträgen erstreckt sich jedoch nur auf diejenigen Mengen bewirtschafteter Kahrungsmitkel, die den Naturalberechtigten sowie ihren zur Selbstversorgergemeinschaft gehörenden Angehörigen als Selbstversorgern der Gruppe A auf Grund meiner Erlasse vom 21. September 1939 und 14. November 1939 II C9 29 zustehen (Selbstversorgerrationen). Naturallieferungen, welche diese Mengen überschreiten, sind unzulässig.

Naturalberechtigte, die dem landwirtschaftlichen Betrieb so fern stehen, daß eine Selbstversorgung nicht gerechtfertigt ist, können dagegen nicht als Selbstversorger anerkannt werden; dies gilt insbesondere für

3 a) Altenteiler, die ihren Wohnsitz nicht in der Ge⸗ meinde haben, zu der der landwirtschaftliche Betrieb gehört, auch wenn sie auf Grund von Altenteilerverträgen Naturallieferungen bean⸗ spruchen können;

b) Familienangehörige des Betriebsinhabers, die nicht im landwirtschaftlichen Betrieb leben, aber auf Grund von Erbschafts⸗, Kauf⸗ und ähnlichen Verträgen Anspruch auf Naturallieferungen haben (. B. jährliche Schlachtschweinlieferungen);

c) andere Personen, die auf Grund derartiger Ver⸗ träge Naturallieferungen beanspruchen können, es sei denn, daß sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nach Art eines Altenteilers leben; Arbeitskräfte, die nicht zur Gefolgschaft des land⸗ wirtschaftlichen Betriebs gehören, aber für den Betrieb tätig sind (Wirtschafts⸗, Steuer⸗ und Rechtsberater, nicht zum Betrieb gehörige Hand⸗ werker usw.) und bisher ein Entgelt für ihre Tätigkeit ganz oder teilweise in Naturalliefe⸗ rungen erhalten haben;

e) Empfänger von Naturalreichnissen, die als Patronats⸗, Kirchen⸗, Schulabgaben u. ä. ge⸗ währt werden; .

†) Verpächter, die auf Grund von Pachtverträgen Naturallieferungen erhalten (Naturalpachten), es sei denn, daß sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nach Art eines Altenteilers leben.

Alle derartigen Naturallieferungen, soweit sie bewirt⸗ Fe Nahrungsmittel umfassen, dürfen während der Dauer er öffentlichen Bewirtschaftung nicht mehr erfolgen. Be⸗ sondere Bestimmungen darüber, in welcher Weise derartige Naturallieferungen zu ersetzen sind, werden noch ergehen.

III. Haushaltsangehörige.

Haushaltsangehörige von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe und von Naturalberechtigten sind nur dann als Selbstversorger der Gruppe A anzuerkennen, wenn sie in der Landwirtschaft oder im Haushalt hauptberuflich tätig sind. Kinder unter 14 Jahren und solche, die sich noch in der Aus⸗ bildung befinden, sowie nicht mehr arbeitsfähige alte Leute und Invaliden zählen jedoch stets zur Selbstversorgergemein⸗ schaft. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die Haus⸗ haltsangehörigen dauernd beköstigt werden. Eine dauernde Beköstigung liegt vor, wenn der Aufenthalt im Haushalt länger als vier Wochen andauert. Haushaltsangehörige, die weniger als vier Wochen, d. h. nur vorübergehend, beköstigt werden, können gemäß den Bestimmungen des Abschnitts IV meines Erlasses vom 14. November 1939 nicht in die Selbst⸗ versorgergemeinschaft aufgenommen werden.

Zweiter Abschnitt.

Behandlung der landwirtschaftlichen Arbeiter. I

Ständige Arbeitskräfte.

Grundsätzlich sollen alle in der Landwirtschaft beruflich tätigen Arbeitskräfte in den Cee einer Voll⸗ kommen. Dieser Grundsatz ist bei den Haupt⸗ nahrungsmitteln (Brot, Fleisch und Fett) nach den nach⸗ stehenden Richtlinien durchzuführen:

1. Naturalberechtigte: 8

Das Gesinde und die Deputanten gehören auf Grund ihrer Naturalbezüge (freie Verpflegung bzw. Naturallohn) zu den Selbstversorgern. Wieweit die Haushaltsangehörigen der Deputanten ebenfalls zu den Selbstversorgern zählen, ergibt sich aus dem Ersten Abschnitt Nr. III. Sollte bei einzelnen Deputantenfamilien mit großer Kinderzahl der Naturallohn nicht ausreichen, um eine Selbstversorgung der gesamten Familie während des ganzen Jahres (Vollselbstversorgung) zu gewährleisten, so kann die Fehlmenge durch Zukauf beim ““ Betrieb auf folgende Weise ausgeglichen werden:

haupt⸗

Brotgetreide: Soweit Mehldeputate gegeben werden, ist der Deputant und seine Haushaltsangehörigen für das ganze Jahr in die Selbstversorgergemeinschaft des Betriebsführers aufzunehmen. Soweit Getreidedeputat üblich sind, der Deputant also eine eigene Mahlkarte besitzt, können die fehlenden Getreidemengen vom arbeit⸗ gebenden Betrieb zugekauft oder, falls dies nicht möglich ist, zusätzliche Mehlberechtigungsscheine in entsprechender Höhe beantragt werden.

Fleisch und Schlachtfette: Die Deputatmengen an Futtergetreide und Kartoffeln dürften, soweit nicht ohnehin lebende Schweine als Deputat gegeben werden, zur Mästung des für eine Vollselbstversorgung not⸗ wendigen Schlachtgewichts in den meisten Fällen aus⸗ reichen. Wo dies nicht der Fall ist, können diese Futter⸗ mittel vom arbeitgebenden Betrieb zugekauft werden.

Butter: Der Deputant und seine Haushalts⸗ angehörigen werden zweckmäßigerweise in die Selbst⸗ versorgergemeinschaft des Betriebsinhabers aufgenommen und an den Butterrücklieferungen der Molkerei bzw., soweit eine Milchablieferung an eine Molkerei nicht erfolgen kann, an der Versorgung aus der eigenen Land⸗ buttererzeugung beteiligt 8

2. Freiarbeiter: Ständige landwirtschaftliche Arbeiter, die nur gegen Bar⸗ lohn arbeiten, gelten nach den bisherigen Bestimmungen nicht als Selbstversorger. Hierzu gehören die sogenannten Frei⸗ arbeiter sowie alle Spezialarbeiter, wie Melker, Schweine⸗

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