Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 26. März 1940. S. 4
ist also nach Meinung dieser Kreise im Augenblick so: Wenn nicht vom Staat rechtzeitig Maßnahmen getroffen würden, um die Bauern zu ermuntern, daß sie z. B. durch erhöhte Anwendung von Stickstoffdünger eine anständige Roggen⸗ und Weizenernte erzielen, so Alehe die Gefahr, daß man im nächsten Winter, in dem vielleicht der Krieg noch andauern werde, nicht genügend selbst geerntetes Brotgetreide haben und also genötigt sein werde, die sowieso schon knappen Devisen auch noch für die Einfuhr von Getreide zur Verfügung zu stellen. Die im dänischen Reichstag auch schon vorgebrachte Forderung der dänischen Landwirtschaft eht dementsprechend auf die Neufestsetzung solcher Maximalpreise ür Getreide hinaus, die den Anbau einigermaßen rentabel macht, wenn man vermeiden wolle, daß die Anbaufläche nicht binnen kurzem auf die Hälfte zurückgehe.
Unter dem langen und starken Frost des Winters hat
übrigens auch die Obstzucht in Dänemark sehr gelitten. Von der Vereinigung dänischer Obstzüchter vorgenommene Untersuchungen
haben ergeben, daß ältere Apfel⸗ und Birnbäume zu vielen Tausenden durch den Frost zerstört sind, während jüngere Bäume wenig Schaden gelitten haben. Betroffen wurden, wie es heißt, besonders viele Pflanzungen, die sich im letzten Herbst durch einen ungewöhnlich guten Ertrag ausgezeichnet hatten.
Norwegens Außenhandel im Februar.
Ausgenommen von dem Rückgang der übrigen Warengruppen waren bei der Einfuhr Getreide im Werte von 7,9 Mill. Kr. Frenüber 5,8 Mill. im Januar sowie Heizmaterial und Oel im
erte von 19,9 Mill. gegenüber 17,1 Mill. im Januar. Die dee es r von Fisch sank von 14,8 Mill im Januar auf 11,6 Mill. im Februar, Tünger von 5,2 auf 1,4 Mill., Papiermasse von 12,7 auf 8,6 Mill., Rohmetalle von 18,8 auf 15 Mill. Papier und Pappe, Oel und Fett sowie Fischmehl sind die einzigen Waren⸗ gruppen, deren Ausfuhrwert sich fast unverändert gehalten hat.
—
Generelles Exportverbot in Finnland. — Aus⸗ fuhr nur noch gegen besondere Lizenzen.
Helsinki, 23. März. Durch Verordnung des finnischen Staats⸗ präsidenten ist, nachdem bereits ein Gesetzesvorschlag über ein Ausfuhrverbot von Gold⸗ und Silberwaren erlassen wurde, nun⸗ mehr ein generelles Exportverbot für alle Waren erlassen worden. Ohne besondere Lizenzen des staatlichen Büros dürfen keinerlei Waren aus Finnland ausgeführt werden. In kürzester Frist soll von seiten des Staatsrates ein diesdezügltechne Gesetzesborschlag dem Reichstag vorgelegt werden.
—
Türkei will ihre Währung vom englischen Pfund
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 23. März: Geschlossen (D. N. B.)
Budapest, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.) 3
London, 26. März. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,70 B., Amsterdam 7,53 — 7,58, Brüssel 23,55 — 23,70, Italien (Freiv.) 72,50, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 19,06, Stock⸗ holm 16,85 — 16,95, Oslo 17,65 — 17,75, Buenos Aires eoffiz.) 16,95 — 17,20, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,34 B.
Paris, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Zürich, 26. März. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 9,25, London 16,33, New York 446,00, Brüssel 75,90, Mailand 22,52 ½, Madrid —,—, Holland 236 ⅞, Berlin 178,70, Stockholm 106,25, Oslo 101,30, Kopenhagen 86,12 ⅛, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 330,00 B., Konstantinopel 355,00 B., Bukarest 340,00 B., Helsingfors 700,00 nom., Buenos Aires 105,00, Japan 105,00. 1
Kopenhagen, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Stockholm 26. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Oslo, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post
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eile 1,85 Reℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben melche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
2
“ 8 8 88 “
0
Oslo, 26. März. Wie der Bericht
üros über den norwegischen Außenhandel im Monat Februar
gt, hatte die Einfuhr in diesem 124 Mill. Kr gegenüber 148 Mill. im Februar 1939. Die Ausfuhr ist von
auf 72 Mill. Kr. im Februar gesunken.
reichte sie allerdings nur den Wert von
im Januar und 97 Mill.
des Statistischen Zentral⸗ Monat einen Wert von 92,7 Mill. Kr. im Januar
Im Februar 1939 er⸗ 62,6 Mill. Kr.
bestehen. 4,85 Tpf.
Istanbul, 23. März. Ankaufskurse für das Pfund Sterling fest. Kurs von 5,21 Tpf. bleibt für die Ausfuhr nach Großbritannien Alle übrigen Das ist der erste vom Pfund Sterling.
löfen.
Ausfuhr⸗Abrechnungen
Die Türkische Zentralbank setzte zwei Der amtliche Ankara⸗
Schritt zur Löfung des Türkenpfundes
abends geschlossen.
London, 23. März.
(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗
Wertpapiere. ¹ rankfurt a. M., 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
lauten auf Fümvug. 23. März: Geschlossen. (D N. B.)
ien, 23. März:
Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 23. März: Geschlossen. (D. N. B.)
8*
Bffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen,
1““
6. Auslosung usw. von Wertyapieren,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften. 10. Gesellschaften m. b. H.,
14. Bankausweise,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfal- und Invalidenversicherungen,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
Anderungen redaktioneller
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
und Etrafsachen.
[59512] und Vermögensbeschlagnahme.
Steuersteckbrief
Die Klara Maas Wwe., geb. am 11. Januar 1868 zu Alzey, zuletzt wohn⸗ haft in Frankfurt (Main), Bornheimer Landwehr 5, zur Zeit im Ausland un⸗ bekannten Aufenthalts, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 19 117,— Hℳ, die am 4. Mai 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ fangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften, Reichssteuerblatt 1934 Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931 I Seite 699, RGBl. 1932 Seite 571, RGBl. 1934 I Seite 392, RGBl. 1937 Seite 1385, wird hiermit das inlän⸗ dische Vermögen der Steuerpflichtigen 8 Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige⸗ Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtige allein oder zusammen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spä⸗ testens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen allein oder zusammen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 7 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗
riften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, we⸗
en Steuerordnungswidrigkeit (§ 413. 220 Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beaàmte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗
fahndungsdienstes sowie jeder andere
8
Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften unver⸗ züglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗ führen.
Frankfurt (Main), 7. Februar 1940.
Finanzamt Frankfurt (Main)
Außenbezirk.
[59514] Der Steuersteckbrief vom 29. Juni bzw. 4. September 1939 gegen den früheren Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Meier, geb. am 16. Juli 1893 in Eickel, Kr. Gelsentirchen, und seine Ehe⸗ frau Ella geb. Valentin, geb. am 10. März 1891 in Memel, wird auf⸗ gehoben. 8 8 Memel, den 8. März 1940. 8 Finanzamt Memel.
—
1“
[595131 Bekanntmachung.
1. Gustav Heckmann, eb. am 22. April 1898 in Vörde, 2. Siegmund Freudenthal, geboren am 15. August 1891 in Uslar, 3. Richard Loewen⸗ thal, geboren am 22. Februar 1892 in Moringen, 4. Georg König, geboren am 16. Dezember 1904 in Leipzig, 5. Ludwig Schlesinger, egr am 14. Juni 1887 in Dassel, 6. Kurt Springer, geboren am 6. November 1899 in Landsberg a. d. Warthe, jetzt sämtliche unbekannten Aufenthalts, sind auf Grund von § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig erklärt worden. (Bekanntmachungen im Deut⸗ schen Reichsanzeiger).
Dadurch sind sie duch des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig.
Den Genannten sind daher die ihnen von der Universität Göttingen ver⸗ liehenen akademischen Grade, und zwar: Heckmann des ihm am 3. Juni 1924 verliehenen Doktortitels der Philo⸗ sophie, König des ihm am 18. Juli 1931. verliehenen gleichen Titels, Freuden⸗ thal des ihm am 12. 7. 1921 verliehenen Doktortitels der Medizin, Loewenthal des ihm am 20. 5. 1920 verliehenen gleichen Titels, Schlesinger des ihm am 16. Dezember 1912 verliehenen Doktor⸗ titels der Rechtswissenschaft, Springer des ihm am 15. 2. 1923 verliehenen b Titels, durch Beschluß vom
März 1940 gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung entzogen. Die Entziehung wird mit diefer Veröffent⸗ lichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.
Göttingen, den 19. März 1940. Rektor der Univ (Unterschrift.)
3. Aufgebote.
([59519] Der Kaufmann Ernst Keil in Eben⸗ rode, Ostpr., vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Passauer, in Ebenrode, Ostpr., hat das Aufgebot von Aktien der „Sarotti“ Aktiengesellschaft, und zwar: IJ. der fünf Aktien Nr. 223 811 bis 223 815 im Nennwerte von je 20 Hℳ, zusammen 100 H.ℳ, II. der Aktien im Nennwert von je 20 H.ℳ: 1. Nr. 033 542, 2. Nr. 038 543, 3. Nr. 033 544, 4. Nr. 033 545 und 5. Nr. 079 561, beantragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefordert e. in dem auf den ktober 1940,
12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗
richt, Zimmer 182, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien er⸗ folgen und der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen auf den Inhaber erlöschen wird. — 20 F 3. 40. Berlin, den 15. März 1940. Amtsgericht Tempelhof.
[59524] Aufgebot.
Der Studienprofessor i. R. Anton Frankl in München, Hans⸗Schemm⸗ Straße 24, hat das Aufgebot der an⸗ geblich verbrannten Obligation Lit,. C 10 967 über ursprünglich 1000 Papier⸗ mark, umgestellt auf 150 ⁷ℳ, der Eisen⸗ bahnbank in Frankfurt am Main be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. September 1940, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Gerichtsneubau, Zim⸗ mer 363, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., 16. März 1940.
Amtsgericht. Abt. 6.
[59528 Aufgebot.
1. die Frau Emilie Meyer, Ww., geb. Hammje, Oldenburg i. O., Donner⸗ schweerstra e 45, 2. der Professor Dr.
ranz Willers, i. O., Jahn⸗ sraß⸗ 4 I, haben das Aufgebot von drei Inhaberaktien des Oldenburger Möbelmagazins, Aktiengesellschaft, jetzt Oldenburger Möbelmagazin und Miet⸗ haus A. G. in Oldenburg i. O., über je 75 Fiℳ beantragt, und zwar Wwe. Meyer das Aufgebot der Aktien Nr. 174 und Nr. 175, Dr. Willers das Aufgebot der Aktien Nr. 135. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den Donnerstag, den 12. September 1940, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 25, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. 1
l[denburg, den 1. März 1940. Amtsgericht. Abt. 5. Knabbe.
59515 Aufgebot. 4
1 Ehefrau Anna Böl⸗ ker, z. Z. in der Heil⸗ und Pflege⸗ anstalt Hildesheim, vertreten urch Rechtsanwalt Dr. Schefe in Hannover, Schillerstr. 32, als Pfleger, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefes über die im rundbuche von Schwarmstedt Band XV Blatt 441 in Abteilung III. unter Nr. 7 für die Ehefrau Anna
₰
Völker geb. Backhaus in Hannover, Carl⸗Peters⸗Platz 1, eingetragene Grundschuld von 3500,— 6ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 16. Juli 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Ahlden (Aller), den 19. März 1940.
as Amtsgericht.
[59520] Aufgebot.
Der Kaufmann Franz Becker, z. Zt. in der Heil⸗ und Pflegeanstalt Saffig, gesetzlich vertreten durch seinen Vor⸗ mund Franz Wittmann, Koblenz, Goe⸗ benplatz 8, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Grundschuldbrie⸗ fes vom 2. 2. 1929 über die im Grund⸗
buch von Duisburg Band 67 Blatt 3026
in Abt. III unter lfd. Nummer 5 ein⸗ getragenen Eigentumsgrundschuld über den Betrag von 6ℳ 10 000,— (i. W.: zehntausend Goldmark) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 24. Juli 1940, 9 Uhr, Saal 170, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. 1—
Duisburg, den 19. März 1940.
Das Amtsgericht. Dr. Kotthaus, Landgerichtsrat.
[59521] Aufgebot.
Der Bauer Richard Warnemünde aus Hohen Schönberg⸗Ausbau hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes über 2000 G ℳ, eingetragen zur III. Abt. Fol. 1. des Grundschuldbuches von Bothmer mit Arpshagen, Bahlen, Holzumfelde, Klütz, Nieder Klütz, Ober Klütz und Hohen Schönberg Blatt 8 Erbbauergehöft Nr. 8 zu Hohen Schönberg, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1940, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und, die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Grevesmühlen, den 20. März 1940.
Amtsgericht.
[59529] Aufgebot.
1. Der Meiereibetriebsverwalter Jo⸗ hannes Schmidt aus Uelsby, Kreis Schleswig, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes über das für ihn im Grundbuch von Hüsby Band IV Blatt 52a unter Abt. III. Nr. 1 eingetragene unkündbare Til⸗ gungsdarlehn über 1500 0ℳ bean⸗ tragt. 2. Der August Matthiesen aus Goßtoft bei Klein Brodersby hat das Aufgebot des E1““ Wech⸗ els, lautend über 372 ℛℳ, ausgestellt
in Goltoft am 1. 4. 1934, Laufzeit vom.
1. 4. 1934 bis 1. 7. 1934, Bezogener: Bauer Detlef Lausen in Geel bei Klein Brodersby, beantragt. 3. Die Anna Pahl aus Alt Haberland bei Teten⸗
husen hat das Aufgebot des verloren⸗
gegangenen Hypothekenbriefes über das für sie im Grundbuch von Klein Rheide Band III. Blatt 119 in Abteilung III. Nr. 5 eingetragene unkündbare Til⸗ gungsdarlehn von 300 ℳ beantragt. 4. Der Bauer Johannes Hinrichsen aus Friedrichsau, Kreis Schleswig, hat das Aufgebot des verlorengegangenen
Grundstückseigentümer
Grundschuldbriefes über die für ihn im Grundbuch von Friedrichsau Band I Blatt 7 in Abt. III Nr. 25 eingetragene Grundschuld von 3000 (dreitausend) G ℳ beantragt. 5. Die Ehefrau Christine Hinrichsen geb. Matthiesen aus Fried⸗ richsau, Kreis Schleswig, hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefes über die für sie im Grund⸗ buch von Friedrichsau Band I Blatt 7 in Abt. III Nr. 26 eingetragene Grund⸗ schuld von 2000 (zweitausend) G.ℳ be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Juni 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 17, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ unden erfolgen wird. Das Amtsgericht Schleswig.
[59530] Aufgebot. 1
Der Verband der ö nischen landwirtschaftlichen enossen⸗ schaften e. V. Kiel in Vollmacht der
seinem Prüfungsverbande angeschlosse⸗
nen Spar⸗ und Darlehnskassen e.
m. u. H. Tolk und Brekling hat das Aufgebot der verlorengegangenen Hy⸗ pothekenbriefe: 1. über die für die ehemalige Spar⸗ und Leihkasse für die Kirchspiele Tolk und Nübel in Tolk im Grundbuch von a) Nübel Band I Blatt 22 Abt. III Nr. 11 über 2080 G ℳ, Bauer Klaus Peter Rasmussen in Hoheluft, b) Tolk Band V Blatt 187 A Abt, III Nr. 2 über 1110 6ℳ, Grundstückseigentümer Landwirt August Kollhorst in Lobacker, c) Nübel Band II Blatt 58 Abt. III Nr. 1 über 2570 6ℳ, Grundstückseigen⸗ tümer Bauer Johs. Peter Detlessen, Nübelmoor, d) Brekling Band III Blatt 101 Abt. III Nr. 1 über 1420 Gℳ, Grundstückseigentümer Bauer Heinr. Jürgen Wamser in Brekling; 2. über die für die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Tolk im Grundbuch von Tolk Band V Blatt 199 Abt. III. Nr. 1 über 4660 G. ℳ, Abt. III Nr. 3 über 640 G ℳ, Abt. III Nr. 5 über 900 G ℳ, Abt. III Nr. 6 über 5190 G. ℳ, Abt. III Nr. 7 über 310 Gℳ, Grund⸗ stückseigentümerin Landwirtin Witwe Alma Tönnsen in Tolk Figeen Hypotheken beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird Knuas ene ö. stens in dem auf den 29. Juni 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung der Ur⸗
kunden erfolgen wird. 6 Schleswig, den 19. März 1940. Das Amtsgericht. Abt. II.
Verantwortlich “ für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den
erlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ (Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ u Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen (einschließlich
einer Zentralhandelsregister⸗Beilage), 1
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
Berlin, Mittwoch, den 27. März, abends
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. 8
Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗
nahmten Vermögen.
Bekanntmachung über die Regelung jugoslawischer Wertpapiere
vom 27. März 1940.
Dritte Bekanntmachung über die Anbietung ausländischer Wer⸗ papiere gemäß der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.
Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers über Abkommen, die von dem Deutschen Ausschuß, der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank am 18. September 1939, 11. Dezember 1939 und am 8. Februar 1940 mit dem Schweizerischen Bankenausschuß, am 3. Oktober 1939 und am 8. Februar 1940 mit dem Holländischen und Belgischen Bankenausschuß und am 9. Dezember 1939 mit dem Ameri⸗ kanischen Bankenausschuß abgeschlossen worden sind, das Ab⸗ kommen vom 9. Dezember 1939 mit dem Amerikanischen Bankenausschuß mit deutscher Uebersetzung.
Filmverbot.
Anordnung 23c der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 27. März 1940 (Ergänzung der Anordnung 23 der Ueber⸗ wachungsstelle für Eisen und Stahl vom 8. März 1937).
vö über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 6. April 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 85 vom 13. April 1939) beschlagnahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen Isaias gen. Julius Eppstein und Sophie Eppstein, geb. Uffen⸗ heimer, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Wider⸗ ruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I. Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 23 März 1940.
r Reichsminister des Innern. J. A.: Driest.
8 Bekanntmachung. Das mit Bekanntmachung vom 15. Februar 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 41 vom 17. Februar 1939) beschlag⸗ nahmte der ehemaligen deutschen Staatsange⸗ hörigen David Löwenthal und Rosalie Lollo Löwen⸗ thal, geb. Adler, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzblatt I Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 23. März 1940. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Driest.
BMBekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 15. März 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 65 vom 17. März 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsange⸗ hörigen Jakob Juda und Fanny Juda, geb. Kaufmann,
wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 1
Berlin, den 23. März 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Driest.
8
—-
“ Bekanntmachungg.
8 Das mit Bekanntmachung vom 22. Februar 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 48 vom 25. Februar 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen des ehemaligen deutschen Staatsange⸗ hörigen Konrad Stenger wird gemäß § 2 Abs. 1 des Ge⸗ etzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Ab⸗ rkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli
1 Reichsgesetblatt 1 Seite 480) als dem Reiche verfallen
ärt. 1 Zerlin, den 23. März 1940.
Der Reichsminister des Innern.
„o
Bekanntmachung über die Regelung jugoslawischer Wertpapiere vom 27. März 1940.
Zwischen der deutschen und der jugoslawischen Regierung haben im Anschluß an das Abkommen vom 29. November 1939 Verhandlungen über die Regelung weiterer Anleihen stattgefunden, die am 16. Februar 1940 zu einer neuen Ver⸗ einbarung geführt haben. Unter diese neue Vereinbarung fallen folgende Anleihen, soweit sie sich im Besitz von Per⸗ sonen befinden, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Deutschen Reiches (Deviseninländer) oder im Protektorat Böhmen und Mähren haben:
I. 5 % Serbische Anleihe von 1902 4 ½ % Serbische Anleihe von 1906 5 % Serbische Anleihe von 1913 4 ½ 9 fandbriefe der Staatshypothekenbank des ““ Jugoslawien (Uprava Fondova) von
4 ½ % Obligationen der Staatshypothekenbank des Jugoslawien (Uprava Fondova) von
. 7 % Internationale Stabilisierungsanleihe von 1931
8 % Auswärtige Staatliche Anleihe von 1922 (Blair⸗ Anleihe I. Tranche)
7 % Dollaranleihe von 1927 (Blair⸗Anleihe II. Tranche)
7 % Dollar⸗Pfandbriefe von 1927 (Seligman⸗Anleihe)
5 % Franc⸗Funding⸗Obligationen, ausgegeben 1933 bis 1937
5 %˖ Dollar⸗Funding⸗Obligationen
Prämienschuldverschreibungen des Serbischen Vereins vom Roten Kreuz (Serbische Rote⸗Kreuz⸗Lose) Serbische Prämienanleihe von 1888 (Tabak⸗Anleihe) 2 % W Prämienanleihe von 1881 (100 Francs⸗
ose 4 % Laibach⸗Stein Lokalbahn Anleihe 4 % Kroatisch⸗Slawonische Grundentlastungsschuld von
1891 Schankregal⸗Entschädi⸗
4 ½¼ % Kroatisch⸗Slawonische gungs⸗Obligationen
4 % Dalmatinische Landes⸗Meliorationsfonds⸗Anleihe
von 1893
4 % Dalmatinische Landes⸗Meliorationsfonds⸗Anleihe II. Em. von 1901
4 % Dalmatinische Landes⸗Meliorationsfonds⸗Anleihe III. Em. von 1907
4 % Dalmatinische Landes⸗Meliorationsfonds⸗Anleihe IV. Em. von 1912
4 % Kommunalanleihe des Königreichs Dalmatien von 1897
4 % Zweite Kommunalanleihe des Königreichs Dal⸗ matien von 1909
4 % Krainische Landesanleihe von 1888 1
4 ½ 8 Landesanleihe (Meliorationsanleihe) on 191
IV. 4 % Prioritätsobligationen der Eisenbahnen Zeltweg⸗
Wolfsberg und Unterdrauburg⸗Wöllan von 1897
4 % Prioritätsobligationen der Eisenbahnen Zeltweg⸗
Wolfsberg und Unterdrauburg⸗Wöllan von 1902
V. 5 % Czakathurn⸗Agramer Eisenbahn⸗Gesellschaft Prio⸗ ritäts⸗Aktien.
Bei den unter I aufgeführten Anleihen ist eine Abgel⸗
8 11““ 1d⸗. . tung der Zinsrückstände unter gleichzeitiger Wiederaufnahme
des neu geregelten Zinsendienstes vorgesehen. Für die unter II aufgeführten Anleihen ist der Dienst für alle bis 13. Oktober 1940 fälligen Zinsscheine geregelt worden. Die unter III aufgeführten Anleihen werden mit bestimmten Beträgen zu verschiedenen Zeitpunkten eingelöst. Bei den zu IV bezeich⸗ neten Prioxitätsobligationen bedarf es zur Nutzbarmachung der devisenrechtlichen Möglichkeiten, die sich aus der mit der Königlich Dusosecwischen Regierung getroffenen Regelung ergeben, der Ablieferung der Anleihetitel. Für die unter V aufgeführten 5 % Czakathurn⸗Agramer Prioritäts⸗Aktien wird die Vizinal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft Czakathurn —Zagreb außer der bereits veranlaßten Abschlagszahlung von Dinar 300,— für die Aktie à Gulden 200,— eine Restzahlung zur Ausschüttung bringen. G
Die Ausschüttungen an die Wertpapierbesitzer erfolgen im Rahmen der von der jugoslawischen Regie⸗ rung eingehenden Zahlungen und nach Maßgabe der im deutsch⸗jugoslawischen Verrechnungsverkehr gegebenen Möglichkeiten.
Zur Durchführung der Vereinbarung vom 16. Februar 1940 bedarf es zu I und II der Ablieferung der rückständigen
fälligen Zinsscheine, zu III bis V der in Frage kommen⸗- de bee — .“ “ 88 *
11““
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940 — —
den Stücke selbst. Einzelheiten regelt die auf Veranlassung der Reichsregierung ergehende nachstehende Bekanntmachung der Deutschen Reichsbank. 8 1““
Berlin, den 27. März 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V. des Staatssekretäre: von Hanneken
Dritte Bekanntmachung betreffend die Anbietung ausländischer Wertpapiere gemäß der 1 Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.
In Verfolg der Bekanntmachung des Herrn Reichswirt⸗ schaftsministers vom 27. März 1940 über die Regelun weiterer jugoslawischer Wertpapiere (Reichsanzeiger Nr. 7. vom 27. März 1940) geben wir auf Grund der Zweiten Durch führungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaf tung vom 16. März 1939 (RGBl. I S. 502) und des § 51 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. De ember 1938 (RGBl. I S. 1733) im Anschluß an unsere
ekanntmachungen betreffend die Anbietung ausländische Wertpapiere vom 16. März 1939 (Reichsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1939) und 20. Dezember 1939 (Reichsanzeige Nr. 299 vom 21. Dezember 1939) folgendes bekannt:
Die nachstehend unter I und II aufgeführten Zinsscheine und die unter III bis V aufgeführten Wertpapiere werden soweit sie sich im Eigentum devisenrechtlicher In länder befinden, hiermit zur Einlieferung bei einer Devisen bank nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt wieder gegebenen Richtlinien abge fordert:
I. Fällige Zinsscheine, vom 1. Januar 1935 ab be ginnend, der
5 % Serbischen Anleihe von 1902.
4 ½¼ % Serbischen Anleihe von 1906
5 % Serbischen Anleihe von 1913
4 ½ % Pfandbriefe der Staatshypothekenbank des Königreichs Jugoslawien (Uprava Fondova) von 1910
4 ½ % Obligationen der Staatshypothekenbank des 1 Jugoslawien (Uprava Fondova) von 19
II. Fällige, nicht verjährte Zinsscheine der
7 9% b1.““ Stabilisierungsanleihe von 931
8 % Auswärtigen Staatlichen Anleihe von 1922 (Blair⸗Anleihe I. Tranche)
7 % Dollaranleihe von 1927 (Blair⸗Anleihe II. Tranche)
7 % Dollar⸗Pfandbriefe Anleihe)
5 % Franc⸗Funding⸗Obligationen, 1933 — 1937
5 % Dollar⸗Funding⸗Obligationen
II. Stücke mit zugehörigen Talons und Zinsscheinen der 4 % Laibach⸗Stein Lokalbahn Anleihe 4 % Kroatisch⸗Slawonischen Grundentlastungs⸗ schuld von 1891 4 ½¼ % Kroatisch⸗Slawonischen schädigungs⸗Obligationen 4 % Dalmatinischen Landes⸗Meliorationsfonds⸗ Anleihe von 1893 4 % Dalmatinischen Landes⸗Meliorationsfonds Anleihe II. Em. von 1901 . 4 % Dalmatinischen Landes⸗Meliorationsfonds⸗ Anleihe III. Em. von 1907 4 % Dalmatinischen Landes⸗Meliorationsfonds⸗ Anleihe IV. Em. von 1912 4 % Kommunalanleihe des Königreichs Dalmatien von 1897 4 % Zweiten Kommunalanleihe des Königreichs Dalmatien von 1909 4 % Krainischen Landesanleihe von 1888 4 ½ % Krainischen Landesanleihe (Meliorations⸗ anleihe) von 1911, ferner Stücke mit zugehörigen Prämiencoupons, Talons und Zinsscheinen oder Stücke nur mit Talons und Zinsscheinen
oder nur Prämienconpons ohne zugehörige Stücke der 2 % Serbischen Prämienanleihe von 1881 (100-Francs-⸗Lose)
“
von 1927 (Seligman⸗
ausgegeben
Schankregal⸗Ent