I1“
April 1940. S. 2
§ 4
(Strafbestimmungen) Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung und die von der Reichsfachgruppe Imker gemäß § 3 erlassenen Durchführungsvorschriften werden den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) bestraft. Z“ (Inkrafttreten) Diese Bestimmungen treten am 5. April Berlin, den 30. März 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. Die am 30. März 1940 ausgegebene Nummer 56 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Ausdehnung des Gesetzes über die Ver⸗ nehmung von Angehörigen der ationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen auf Angehörige des Natio⸗ nalsozialistischen Fliegerkors und des Reichsluftschutzbundes. Vom 12. März 1940.
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bürgersteuer⸗ gesetzes (Fünfte BStDOV). Vom 23. März 1940.
Dritte Verordnung über die Einführung sozialrechtlicher Vor⸗ schriften in der Ostmark. Vom 23. März 1940.
Siebente Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des über die Gewährung von Entschädigungen bei der Ein⸗ ziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 28. März 1940.
Verordnung zum Schutz der Metallsammlung des deutschen Volkes. Vom 29. März 1940.
Dritte Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung. Vom 30. März 1940.
Anordnung, betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Eisenbahnen der Reichswerke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 5. März 1940.
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 1. April 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗
samml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. August 1939 über die Genehmigung des 2. Nachtrags zur Satzung der Landschaft der Provinz Sachsen von 1934 durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Stück 37 S. 152, ausgegeben am 16. September 1939;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom
9. Dezember 1939 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Industriewerk Heiligenbeil, G. m. b. H. in Heiligenbeil, für die Erweiterung ihrer Werksanlage
durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr)
Stück 7 S. 19, ausgegeben am 17. Februar 1940; 1 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vo 27. Januar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Luft⸗ waffe —) für Reichszwecke in Königsberg (Pr)⸗ Maraunenhof durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr) Stück 7 S. 19, ausgegeben am 17. Fe⸗ bruar 1940;
1, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Januar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗
rechts an die Haldensleber Hafengesellschaft m. b. H. in
SHaldensleben zum Ausbau des Ostufers des Hafens in Haldensleben durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Stück 7 S. 21, ausgegeben am 17. Fe⸗ bruar 1940; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. Januar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Luftfahrtanlagen G. m. b. H. in Berlin⸗ Schöneberg für Zwecke der ettsehätnmh in Neu⸗ münster durch das Amtsblatt der Regierung in Fe Stück 7 S. 35, ausgegeben am 17. Februar
40;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Januar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Ruhrtalsperrenverein in Essen zum Bau der Biggetalsperre durch das Amtsblatt der Regierung Wö“ Stück 7 S. 17, ausgegeben am 17. Februar 940;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich öö“ für Reichszwecke in der Gemarkung Vietzke dur das Amtsblatt der Regierung in Köslin Stück 8 S. 25, aus⸗ gegeben am 24. Februar 1940;
.der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Luft⸗ waffe —) für den Flugplatz Dedelstorf in der Gemarkung Allersehl durch das Amtsblatt der Regierung in Lüne⸗ burg Stück 8 S. 17, ausgegeben am 24. Februar 1940;
. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer —) zur Errichtung einer Kasernenanlage in Mülheim (Ruhr) durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldurf Stück 9 S. 33, ausgegeben am 2. März 1940;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Verwertungsg scott für Montan⸗ industrie, G. m. b. H. in Berlin⸗Charlottenburg, zur An⸗ lage eines Feuerschutzstreifens in der Gemeinde Klietz durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Stück 8 S. 23, ausgegeben am 24. Februar 1940; b
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus — Heer —) für Reichszwecke in der Gemarkung Möstchen durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Stück 9. S. 41, ausgegeben am 2. März 1940;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Ingenieur und Schiffbauer Paul Lindenau in Memel zur Vergrößerung der Schiffswerft in Memel durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Stück 10 S. 26, ausgegeben am 9. März 1940;
13. der Erlaß des Prbußischen Staatsministeriums vom
28. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗
rechts an den Kreis Geldern zum Ausbau der Freiheit⸗
straße in Walbeck durch das Amtsblatt der Regierung
in Düsseldorf Stück 11 S. 45, ausgegeben am 16. März 1940;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Februar 1940 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Walbeck zum Ausbau der an die Freiheitstraße anschließenden Gemeindestraße durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Stück 11 S. 45, ausgegeben am 16. März 1940; 1.“
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. März 1949 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die JG. Farbenindustrie, düti gg Halle (Saale), zum Bau von zwei 30 kV⸗Hochspannungs⸗ leitungen von Bitterfeld nach Roitzsch im 88b Bitter⸗ feld durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Stück 11 S. 27, ausgegeben am 16. März 1940;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. März 1940 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Chemischen Werke Hüls, G. m. b. H. in Marl, für den Bau von Versorgungsleitungen vom Hydrierwerk der Gelsenberg⸗Benzin AG. in Gelsenkirchen und vom Werk Zweckel der IG. Farbenindustrie zu ihren Werks⸗ anlagen in Hüls sowie einer Reserveleitung von dem Hydrierwerk Scholven III/IV nebst den dazugehörenden Fernsprechleitungen in den Stadtkreisen Gelsenkirchen, Gladbeck und im Landkreis Sieechau en durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Stück 11 S. 37,
ausgegeben am 16. März 1940.
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Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der Litausche Gesandte in Berlin, Herr Kazys Skirpa,
hat Berlin am 26. März 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Juozas Kajeckas die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 13 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 27. März 1940. hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 18. 3. 40, Unter⸗ stützgn. an Volksdeutsche auf d. Grundlage d. im ehem. Polen gewährt. Dienst⸗ u. Versorgungsbez. — RdErl. 18. 3. 40, Abgeltg. d. Bereitschaftsdienstes v. Angest. — RdErl. 20. 3. 40, Landrätl. Beamte. — RdErl. 20. 3. 40, BDA. d. in d. Reichsbesoldungsrecht übergeleitet. ehem. österr. Beamten. — RdErl. 20. 3. 40, Amtl. dt. Ortsbuch f. d. Protekt. Böhmen u. Mähren. — RdErl. 21. 3. 40, Bezüge d. Beamten usw. in d. eingegliedert. Ostgebieten. — RdoErl. 21. 3. 40, Metallspende d. Dt. Volkes. — Kom⸗ mungalverbände. RdErl. 18. 3. 40, Fortzahlg. d. Dienst⸗ bez. an Gefolgschaftsmitgl., die z. Wehrdienst einberufen sind. — RdErl. 19. 3. 40, Ueberführg. gemeindl. Dienstkräfte aus d. Ein⸗ heitslaufbahn in d. Doppellaufbahn. — RdErl. 20. 3. 40, Ein⸗ führg. v. GDOn. im Sudetengau u. in d. Ostmark. — RdErl. 20. 3. 40, Ausbildungs⸗ u. Prüfungsordng. f. d. gehob. Biblio⸗ theksdienst bei d. wissenschaftl. Bibliotheken. — RdErl. 21. 3. 40, Vereinfachg. d. Verw. — Wohlfahrtspflege u. Jugend⸗ wohlfahrt. RdErl. 16. 3. 40, Kranzenversicherg f. Kriegs⸗ hinterblieb. — RdErl. 20. 3. 40, Reichszusch. f. Kleinrentner in d. Ostmark, im Sudetengau u. im Gebiet d. bish. Freien Stadt Danzig. — Polizeiverwaltung. RdErl. 18. 3. 40, Schutz d. Jugend. — RdErl. 20. 3. 40, RMO. Ausweispflicht in Beherber⸗ gungsstätten. — RdErl. 18. 3. 40, Bestellg. v. Pol.⸗Verw.⸗Gebühren⸗ marken. — RdErl. 20. 3. 40, Aufgaben u. Stellg, d. Komman⸗ deurs d. Gend. in seiner Eigensch. als Kommandeur. — RdErl. 18. 3. 40, Beförderg. d. im unmittelb. Reichsdienst stehenden Pol.⸗ Vollzugsbeamten auf d. öffentl. regelmäß. verkehrend. Beförde⸗ rungsmitteln. — RdErl. 20. 3. 40, Namhaftmachg. v. Pol.⸗ Meistern u. Pol.⸗Wachtm. z. Versetzag. — RdErl. 18. 3. 40, Prü⸗ fungsbehörde f. d. Anw. d. staatl. gehob. Pol.⸗Verw.⸗Dienstes. — RdErl. 19. 3. 40, Kochbadflüssigkeit f. d. Feldküchen d. Ordn. Pol. — RdErl. 18. 3. 40, Einheitl. Führg. d. Wehrkasse in d. Freiw. u. Pflichtfeuerw. — RdErl. 20. 3. 40, Ernenngn. bei d
reiw. Feuerw. — RdErl. 21. 3. 40, Stärke d. Berufsfeuerw. u. d. mit diesen eine Einheitsfeuerw. bildend. Freiw. Feuerw. — RdErl. 18. 3. 40, Verbraucherpreise f. Luftschutzhelme u. Luft⸗ schutzhandspritzen. — RdErl. 20. 3. 40, Aerztl. Untersuchg. u. Typhus⸗Paratyphus⸗Schutzimpfg. d. Pol.⸗Einheiten. — RdErl. 20. 3. 40, Pol.⸗Sanitätsfachschullehrg. — RdErl. 21. 3. 40, Ein⸗ führg. eines neuen Krankenscheins f. d. auf Lebenszeit angestellt. SchPBeamten. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 20. 3. 40, Mitteilg. v. Sterbefällen. — Staatsange⸗ hörigkeit, Paß⸗ u. Ausländerpolizei. RdErl. 18. 3. 40, Staatsangehörigkeitsausw. — Wehrangelegen⸗ heiten, Familienunterhalt. RdErl. 20. 3. 40, Musterg. d. Geburtsjahrg. 1904 u. 1905. — 6. RdErl. 21. 3. 40, Familien⸗ unterstützg. bei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdet. Gebieten od. Wohngebäuden im Falle d. besond. Einsatzes d. Wehrmacht. — Volksgesundheit. RdErl. 20. 3. 40, Uebersendg. d. Geburts⸗
Guter Auftakt der Prager Frühjahrs⸗ messe.
Rekordbesucherzahl schon am ersten Tage. Eindrucksvolles Bild der wirtschaftlichen Zu⸗ sammenarbeit zwischen Reich und Protektorat.
Prag, 1. April. Am Sonntag wurde die diesjährige Früh⸗ jahrsmesse eröffnet. Schon in den frühen Vormittagsstunden waren sämtliche Ausstellungsräume von Besuchern überfüllt. Die Beschickung der Messe, die reiche Ausstattung und der Besuch haben, wie sich schon am ersten Tage zeigte, durch den Krieg in keiner Weise gelitten. Der offiziellen Eröffnung wohnten u. a. der Präsident des Werberates der deutschen Pirtschaft, Prof. Dr. Hunke, Ministerialrat Roth als Vertreter des Reichswirt⸗ Lr. ev Funk und andere hervorragende Vertreter der deutschen Behörden und Wirtschaft bei. Der Vorsitzende der Prager Mustermesse, Kommerzienrat Barta, begrüßte die Gäste und hob in seiner Ansprache hervor, daß sich die Prager Muster⸗ messe im Geiste ihrer langjährigen Tradition voll und ganz in den Dienst des organischen Aufbaues der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Reich gchel habe. Die Prager Frühjahrsmesse 1940 biete in noch größerem Maßstab ein eindrucksvolles Bild der Verbundenheit der Wirtschaft des Protektorats Böhmen und Mähren mit jener des Reiches und der erfolgreichen Zusammen⸗ arbeit aktiver, dem gemeinsamen Wohl gewidmeter Kräfte. Die Prager Messe habe auch diesmal, trotz der Kriegszeit, ihre Lebenskraft unter Beweis gestellt, und die gute Beschickung durch die Industrie des Protektorats Böhmen und Mähren, vor allem aber auch durch die breite Teilnahme der reichsdeutschen Industrie und der reichsdeutschen E1“ beweise, daß sie sich auf das volle Vertrauen ihrer Aussteller und auf ihre naturgegebene Bedeutung als wichtiger Brennpunkt wirtschaftlichen Geschehens
stützen könne.
aftsteil.
ortkarteikarten. — RdErl. 20. 3. 40, Durchf. d. 1. VO. üb. d. Berufstätigkeit u. eeildg med.⸗techn. Gehilfinnen u. med.⸗techn. Assistentinnen. — RdErl. 20. 3. 40, Joghurt bzw. Kefir aus ent⸗ rahmter Milch. — RdErl. 21. 3. 40, Beurteilg. v. Fleischsalat⸗ Heringssalat, Mayonnaise u. Tunken. — Uebertragb. Krankh. d. S. Woche. — Veterinärverwaltung. RdErl. 20. 3. 40, Auslandsfleischbeschau. — RdErl. 20. 3. 40, Vet. Vereinbargn. mit Ungarn. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Post⸗ anstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin M, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,85 Hℳ für Ausgabe X Sweiseitig bedruckt) und 2,40 Rℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Nr. 11 des Reichsministerialblatts vom 29. März 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Neunte Anordnung über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg; Pesoeun über die Landbeschaffung für e der Deutschen Erd⸗ und Steinwerke G. m. b. H. — Kon⸗ sulatwesen: Ernennung. — Luftschutzangelegenheitene. Richtlinien über Art und Umfang des Beitrags bei der Ausführung von Brandmauerdurchbrüchen. — Polizeiwesen: Ferätensf a über den Sicherungsbereich Helgoland. — Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnies zum Zoll⸗ tarif, des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung und der Liste der Abfertigungsbeschränkungen; Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Graz; Verordnun über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Schlesien (Breslau); Verordnung über die Neure elung der ört⸗ lichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im berfinanzbezirk Brandenburg (Berlin); Verordnung über Aenderung des Waren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif. — Veterinärwesen: Bekanntmachung zum Verzeichnis der zur Annahme von L für die Ausbildung in der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau zugelassenen
Schlachthöfe.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheat in der Zeit vom 1. bis 8. April.
Staatsoper.
11.“
den 1. April. “ der Frst gats egne; a
s Leben für den Zaren. Musikal. Leitung!
Lenzer. Beginn: 20. Uhr.
Dienstag, den 2. April. In der Neuinszenierung: Elektra.
Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. April. Joan von arissa. Musikal. Leitung: Egk. Vorher: Ballett⸗ uite Tanz ums Dorf. Musikal. Leitung: Trantow. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. April. Fidelio. Musikal: Leitung! von Karajan. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 5. April. Neueinstudierung. Boheme. Musikal.
Leitung: Georgesco a. G. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 6. April. Die Meistersinger von Nürnberg. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginnt
18 ¼ Uhr.
Sonntag, den 7. Avpril. Wiederholung der Erstaufführung.
Ero der Schelm. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn! 20 Uhr.
chüler. Beginn: 20. U.
Schauspielhaus. zc8 Montag, den 1. April. Dantons Tod. Beginn: 19 ½¼ Uhr. Dienstag, den 2. April. Frau Inger auf Oestrot. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Montag, den 8. April. In der Nsni benrcg ee Tiefland. 8
Musikal. Leitung:
Mittwoch, den 3. April. Dantons Tod. Beginn 19 1¼ Uhr, Donnerstag, den 4. April. Neu einstudiert. Fiesco. Beginn:
19 Uhr.
Freitag, den 5. April. Frau Inger auf Oestrot. Be⸗
inn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 6. April. Maß für Maß. v 19 ¼ Uhr. r.
Sonntag, den 7. April. Fiesco. Beginn: 19 U Montag, den 8. April. Dantons Tod. Beginn: 19 %¼ Uhr.
Kleines Haus. Montag, den 1. April. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 2. April. Zum 25. Male. Traumulus. Be⸗
ginn: 20 Uhr. B Mittwoch, den 3. April. Götter auf Urlau b. Beginn 20 Uhr.
Donnerstag, den 4. April. Götter auf Urlaub. Beginnt
20 Uhr. Freitag, den 5. April. Traumulus. Beginn: 20 Uhr. onnabend, den 6. April. Liebesbrie s
20 Uhr. Montag, den 8. April. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr.
“
Sowohl die . Beteiligung der Unsstegerkisazag aller
Industriezweige als auch die sn heche ohe “ Ueich am ersten Messetage hat alle Erwartungen weit übertroffen
Ein so harsen Besuch wie diesmal — er wird auf ungefähr
120 000 Personen geschätzt — war auf der Prager Messe schon lange nicht zu beobachten. Neben einer beträchtlichen Anzahl von Besuchern aus dem übrigen Reichsgebiet sah man auch viele
Ireec naah aus dem neutralen Ausland, besonders aus Holland,
riechenland, Rumänien, Norwegen und Dänemark. Trotzdem es am ersten Messetage noch nicht zu dhec. zu kommen pflegt, wurden Sonntag doch schon zahlreiche Bestellungen auf⸗ gegeben.
Einführung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und des Verkehrs in den eingeglie⸗ derten Ostgebieten.
Berlin, 30. März. Durch eine im Reichsgesetzblatt Teil⸗ Nr. 54 vom 28. 3. 1940 ersshlenehe Verordnung sind die Be⸗ stimmungen über die Organisation in der gewerblichen Wirtschaft und des Verkehrs mit Wirkung vom 1. 4. 1940 in den eingeglie⸗ derten Ostgebieten eingeführt. Nachdem bereits der bisherige Uebergangszustand eine Annäherung an die im Reiche geltenden Bestimmungen gebracht hatte, gilt nuͤnmehr einheitlich das deutsche Recht der Wirtschaftsorganisation auch in den eingeg liederten Ost⸗ gebieten. Für die gewerblichen Betriebe in den Ostgebieten be⸗ deutet die Angliederung an die reichsdeutsche Organisation eine wesentliche Unterstützung bei der Erfüllung der ihnen gegenwärtig in besonderem Maße obliegenden wirtschaftlichen Aufgaben. Lleichfeitig ist damit eine wichtige Voraussetzung für die weitere Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Fleßenteten und der Wirtschaft des übrigen Reiches unter Wahrung der bezirklichen Besonderheiten der eingegliederten Ge⸗
8
8.
biete geschaffen,
G e. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 7. April. Götter auf Urlaub. Beginn:
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 76 vom 1. April 1940. S. 3
EbE11n
* vEs
Kampf der Gasvergeudung. — Das deutsche
Gasfach auf der Kölner Frühjahrsmesse. „Nachdem die deutsche Wirtschaft mit der Durchführung der Messen in Leipzig und Wien ihre ungeschwächte Kraft erwiesen hat, läuft als dritte Messe dieses Frühjahrs die Kölner Messe am 7. April an, auf der sich auch wiederum das deutsche Gasfach mit einer Gemeinschaftsschau beteiligt. Träger dieser Schau sind die Zentrale für Gas⸗ und Wasserverwendung e. V., Berlin, und die Gas⸗ und Wasserwerke der Hansestadt Köln, die im Hause der „Rheinischen Heimat“ in Köln⸗Deutz eine umfang⸗ reiche Ausstellung von Erzeugnissen der deutschen Gasindustrie unter der Parole: „Kampf der Gasvergeudung in Industrie, Ge⸗ werbe und Hauswirtschaft“ haben entstehen lassen. In dieser lehrreichen Schau wird gezeigt, wie durch richtige
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der baltischen Länder.
„Riga, 29. März. Der lettische Ministerrat hat in Ueberein⸗ e mit dem Beschluß der 11. Außenministerkonferenz der altischen Staaten über eine engere wirtschaftliche Zusammen⸗ arbeit der beteiligten Länder beschlossen, eine besondere Kom⸗ mission zu bilden, deren Aufgabe es sein wird, festzustellen, welche Waren Lettland zwecks Ausfuhr nach Estland und Litauen er⸗ zeugen kann und welche Waren aus diesen Ländern nach Lettland 8 werden sollen. Den Vorsitz in diesem Ausschuß führt ein Vertreter des Außenministeriums, Mitglieder sind Vertreter des Außenhandelsdepartements, des Handels⸗ und Industrie⸗ departements, der Handels⸗ und Industriekammer, des Staats⸗ wirtschaftsdepartements und des Landwirtschaftsministeriums.
Spanisch⸗schweizerisches Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungsverkehr. Bern, 30. März. Die zwischen einer schweizerischen und einer B Delegation in Madrid geführten Wirtschaftsverhand⸗ ungen haben am 16. März zum Abschluß eines Abkommens über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr geführt. Mit diesem Vortrags⸗ abschluß werden, so wird von zuständiger schweizerischer Seite mitgeteilt, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern wieder in geordnete zwischenstaatlich vereinbarte Bahnen gelenkt. Gleichzeitig ist für den Zahlungsverkehr die Regelung im Lege des Clearing vereinbart worden. Das Abkommen hat r die Grundlagen zu einer Abtragung der rückständigen arenguthaben gelegt. Ferner sind Vereinbarungen getroffen worden, um auch dem schweizerischen Versicherungs⸗ und Rückver⸗ sicherungsverkehr sowie den schweizerischen Finanzgläubigern größere Bewegungsfreiheit im Wege des Zahlungsverkehrs an⸗ subahnen. Schließlich fand sich Gelegenheit, Fragen des zwischen 8 e und Spanien in Aussicht genommenen Luftdienstes zu nen.
Spanisch⸗japanisches Handelsübereinkommen. Spanische Wirtschaftsdelegation besucht Zapan.
„Madrid, 29. März. Spanien und Japan sind auf Grund kürzlich abgehaltener Wirtschaftsverhandlungen zu einem Ueber⸗
Die Elektrolytkup ernotierung der Vereinigung für deutsche EC stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. April auf 74,00 Eℳ (am 30. März auf 74,00 ℛℳ) für
8
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
1 8 Devisen. 8 Prag, 830. März. (D. N. B.) Amsterdam 15,53 ¾, Berlin —,—, Zürich 655,75, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00 nom., London 114,30 9, Madri —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,23 ⁄, Paris 64,00 *), Stockholm 696,00, Brüssel 500,00, Budapest —,—, eg 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen „15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 30. März. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.]
Amsterdam 183,50, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,20, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,82, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.
London, 1. April. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,00 B., Amsterdam 7,53 — 7,58, Brüssel 23,55 — 23,70, Italien (Freiv.) 69,50, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 18,18, Stock⸗ holm 16,85 — 16,95, Oslo 17,65 — 17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,50 B.
Paris, 30. März: Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 30. März. (D. N. B.) ([Amtlich.] Berlin 75,60, London 6,65 ½, New York 188 %⅝, Paris 377,50, Brüssel 32,15, Schweiz 42,24 ½⅞, Italien —,—, Madrid — —, Oslo 42,82 ½, Kopenhagen 36,40, Stockholm 44,90, Prag —,—.
Kopenhagen, 30. März. (D. N. B.) London 18,27, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 10,50, Antwerpen 88,60, Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam 275,50, Stockholm 123,60,
össlo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.
Stockholm, 30. - (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 168,00 nom. G., 169,00 B., Paris 8,30 G., 8,50 B., Brüssel 71,40 G., 72,00 B., Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam 222,30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B. Washington 417,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 nom. G., 8,59 B., Rom 21,10 G., 21,30 B., Prag 14,30 nom. G., 14,50 B., Warschau —,—.
Oslo, 30. März. (D. N. B.) London 17,70, Berlin 179,00, Paris 9,20, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 76,75, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 23. März. (D. N. B.) New York 5,30, London 19,73, Brüssel 90,26, Amsterdam 281,43, Paris 11,18, Berlin
212,59.
London, 30. März. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 30. März. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 145,00, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 113,50, Cement Heidelberg 158,87, Deutsche Gold u. Silber 262,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 124,00, Felten u. Guilleaume 162,00, Ph. Holzmann 171,75, Gebr. Jung⸗ hans 110,00, Lahmeyer 133,12, Laurahütte 29,25, Mainkraftwerke
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und zweckmäßige Auswahl und Einregulierung der Brenner die Leistung der Gasgeräte verbessert und durch eeignete Bauarten der Geräte der Nutzwirkungsgrad erheblich Lohbht und damit die Möglichkeit geschaffen wird, Betriebskosten zu senken und erheblich an Gas zu sparen, das bislang unwirtschaftlich vergeudet worden ist. Bilder und Modelle veranschaulichen u. a. die Gasbrenner⸗ Bauarten, ihren richtigen Einbau, die sersen der mangelhaften Einregulierung besonders an Warmwassergeräten, Wärme⸗ und Abgasführung und notwendige Meß⸗ und? rüfeinrichtungen.
Außerdem zeigt die Gasschau, wie durch zweckmäßige Reini⸗ gung und Pflege die Sasdest. und Gasfeuerstätten erhalten bleiben und unerwünschte Reparaturen gerade für die Kriegs⸗ zeit vermieden werden können, eine Aufgabe, die als eine der
wichtigsten innerhalb der Sparmaßnahmen betrachtet werden muß.
einkommen über die zukünftige Entwicklung ihrer gegenseitigen Handelsbeziehungen gelangt.
In einer Mitteilung des spanischen Auswärtigen Amtes heißt es, seit Beginn des spanischen Krieges seien die Handels⸗ eziehungen der beiden Länder unterbrochen gewesen, weshalb Japan den Wunsch nach Neuaufnahme geäußert habe. Japan wird künftig aus Spanien Rohstoffe wie Quecksilber und Pott⸗ asche einführen, während Spanien aus Japan chemische Hrodt Seide, Kampfer usw. bezieht. Dieses Uebereinkommen owie die Reise einer spanischen Wirtschaftsdelegation nach Japan zum Studium des dortigen Marktes werden zum Ausbau der herz⸗ lichen Beziehungen zwischen beiden Nationen beitragen, die seit Beginn der nationalen Erhebung immer freundschaftlicher wurden.
Steuerbefreiung für neugegründete mexikanische Industriebetriebe.
Mexiko, 31. März. Durch Verordnung wurden sämtliche in Mexiko neugegründeten Industriebetriebe, die sich mit der Her⸗ stellung von bisher noch nicht in Mexiko fabrizierten Erzeugnissen befassen, auf die Dauer von 5 Jahren von der Zahlung einer Reihe von Steuern und Abgaben befreit. Im einzelnen fällt für diese neuen Industrien die Bezahlung des Einfuhrzolles für aus⸗ ländische Maschinen oder für Rohstoffe, die in Mexiko nicht erzeugt werden und daher aus dem Ausland eingeführt werden müssen, sowie die Zahlung des Ausfuhrzolles, der Einkommensteuer, der Stempelsteuer, der Bundesabgabe, der 10 Pigen Zusatzab abe und ähnlicher Zuschläge fort. urch diese Bestimmungen soll die Ausnützung der gegenwärtigen Kriegslage, die zu einem Nach⸗ lassen der Versorgung mit, europäischen Industrie⸗Erzeugnissen geführt hat, für die mexikanische Industrie erleichtert werden.
Wie das mexikanische Wirtschaftsministerium Ende Februar 1940 mitteilte, sind b Stelle Investitionspläne im Gesamt⸗ ausmaße von 10 Mill. US. § bekannt geworden. Wie das Ministerium mitteilte, interessieren sich Kapitalisten der verschie⸗ densten Kreise für den Ausbau neuer Industriebetriebe. Unter den Erzeugnissen, die in Zukunft in Mexiko selbst 8l werden sollen, werden u. a. chemische Erzeugnisse . Automobilteile, Zellulose usw. genannt. Es dürfte letzten Endes von der Dauer des europäischen Krieges abhängen ind inwie⸗ weit alle diese Pläne Verwirklichung finden. b 1
—,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,— Zellstoff Waldhof 145,75.
Hamburg, 30. März. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 113,50, Vereinsbank 120,75, Hamburger Hochbahn 104,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 68,75, Hamburg⸗Südamerika 120,00 B., Nordd. Lloyd 66,75, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel 91,75, Guano 109,00, Harburger Gummi 183,00, Holsten⸗ Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 27 %.
Wien, 30. März. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,50, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,25, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 101 3 1⅞, 6 % Wien 1934 100,20, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,85, Brau⸗AG. Oesterreich —X,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 24,90, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 86,25, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 78,50, Leipnik⸗Lundb. 646,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 34,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 123,50, Steyrermühl Papier 47,75, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel —,—.
Amsterdam, 30/ März. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 78 , 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 4 % England Funding Loan 1960 —1990 mit Kettenerkl. 59,25 M., 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 mit Kettenerkl. —,—, Algemeene Kunstziide Unie (Aku) 40 ⁄ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 120,25, Lever Bros
u. Unilever N. V. (Z.) 92,25, Koninkl. Nederl. Mij. tot
Exploit. v. Petroleumbronnen 225 ⅞ M., Philips Petroleum Corp. (Z.) 28 ⁸, Shell Union (Z.) 9,50 M., Holland Amerika Lijn 92 ⅞, Nederl. Scheepvaart Unie 11418⁄6 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 100,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 183,75, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 12,50, 6 % Preußen 1927 (nat.) 13,00, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 12 ⅞, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,— 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.). —,—, 7 % Preuß. Pfandbrbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗ Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aci6sries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) mit Kettenerkl. 18,00, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (Z.) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) 20,50 B., 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) 20,50 G., 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahl⸗ werke (nat.) —,—, 6 ⅜ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie G (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) 16,00 G., 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) 14 ⅜, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 14 ⅞, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 88,75, Rotterdamsche Bank Vereeng. 90,00, Deutsche Reichsbank (nicht nat.) 22,00, Holl. Kunstzijde Unie 43 ¾, Internat. Viscose Comp. 15,25 G., A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z.) —,—, Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 215,50, Montecatini —,—. (Z.) = Zertifikate, (nat.) — nationalisierte Stücke.
9 %
9 % Reinnicke
1, 98 — 99 % Antimon⸗Regulus. . Feinsilber...
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 1. April 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
. 35,50 — 38,50
In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand.
und Kairo)h). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Nire S) ...... Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiroh)yV Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mallandb) . Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / E“ Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ Ion) ... . . .. .... Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) . Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Rupien
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M.
100 Drachm. 100 Gulden 100 isl. Kr.
1 kanad. Doll.
100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen 1
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1. April
Geld
18,73 0,576
42,56 0,130 3,047
48,05
—
62,44 5,045
2,353
132,22
14,59 38,31
13,09 0,583
5,694 48,75 41,94 10,64
56,59 1741
—
59,29
55,86
8,591 23,96
—
1,978
0,939 2,491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse
England, Aegypten, Südafrik. Union.. Frankreieiech Australien, Neuseelad Britisch⸗Indiennn .
1.IePeeeee“
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke.. Aegyptische. Amerikanische:
2 und 1 Dollax. Argentinische. Australische Belgische. Brasilianische. Bulgarische.. Dän ische: große..
10 Kr. u. darunter. Englische: große..
1 £ u. darunter.. Estnische /] O“ο˙⸗2 Finniscche Französische. Holländischee.. Italienische: große.
10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große
100 Dinar. Kanadishche. Lettländische. Litauische: große...
100 Litas u. darunt. Luxemburgische... Norwegisce. Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lei. unter 500 Lei... Schwedische: große.
50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ...
100 Frs. u. darunt. Spanisce. Südafr. Union. Türkische ..
Ungarische
1 ägypt. Pfd.
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
100 Rupien
100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M.
100 Gulden
100 Dinar 100 Dinar 1 kanad. Doll.
100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Kronen 100 Kronen
100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1. April
Geld 20,38 16,16 4,185 8,33
2,535 2,535 0,52 5,39 42,52 0,095 55,89
47,90 8,63 8,63
4,79 4,79
131,99
13,07
5,63 1,84
—
41,70
10,63
56,44
— —
59,13 55,81
8,33 1,84
Geld Brief
18,73 18,77