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4
„
— —
——— .
1 2
1
8 8
Reichs⸗ und
Amtsbezirk Müllheim: Auggen, Badenweiler⸗Oberweiler, Bamlach, Bellingen, Dottingen, Eschbach, Feldberg, Feuer⸗ bach, Hertingen, Kandern, Liel, Mauchen, Müll⸗ heim, Riedlingen, Rheinweiler, Schliengen, See⸗ felden, Staufen, Tannenkirch, Vögisheim. 8
Amtsbezirk Freiburg: Achkarren, Bickensohl, Bischoffingen, Breisach, Burkheim, Ebringen, Ehrenstetten, Eichstetten, Föhrental, Freiburg, Gundelfingen, Gündlingen, Heuweiler, Ihringen, Jechtingen, Kirchhofen, Leiselheim, Oberbergen, Oberrotweil, Pfaffen⸗ weiler, Schallstadt, Schelingen, Unterglottertal, Wildtal. Amtsbezirk Emmendingen: Bahlingen, Buchholz, Denzlingen, Emmendingen, Endingen, Forchheim, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Mundingen, Niederhausen, Ober⸗ hausen, Sasbach. Amtsbezirk Lahr: Allmannsweier, Ettenheim, Hugsweier, Kippen⸗ heim, Kürzell, Lahr, Mahlberg, Meißenheim, Mietersheim, Oberschopfheim, Oberweier, Orsch⸗ weier, Rust, Schmieheim, Schuttern, Sulz. Amw“ Haslach. Amtsbezirk Offenburg: Berghaupten, Bottenau, Durbach, Elgersweier, Gengenbach, Nesselried, Niederschopfheim, Offen⸗ burg, Ohlsbach, Ortenberg, Rammersweier, Tier⸗ garten, Ulm, Windschläg, Zellweierbach, Zuns⸗ weier. Amtsbezirk Kehl:
Appenweier, Marlen⸗Goldscheuer, Renchen, Sand. Amtsbezirk Bühl:
Altschweier, Bühlertal, Bühl⸗Kappelwindeck,
Eisental, Greffern, Kappelrodeck, Neusatz⸗Wald⸗
matt, Neuweier, Oberachern, Obersasbach, Oens⸗
bach, Ottersweier, Sinzheim, Ulm, Waldulm. Amtsbezirk Rastatt:
Au, Bischweier, Rotenfels, Sulzbach, Weisenbach. Amtsbezirk Pforzheim:
Königsbach.
Amtsbezirk Karlsruhe: “ 8 Berghausen, Diedelsheim, Durlach, Ettlingen, Flehingen, Grötzingen, Söllingen, Weingarten, Wöschbach.
Amtsbezirk Bruchsal: Helmsheim, Obergrombach, Odenheim, Rheins⸗ heim, Stettfeld, Ubstadt, Zeutern. Amtsbezirk Heidelberg: Malsch. Amtsbezirk Sinsheim: Kürnbach, Reihen, Weiler, lsenz, Amtsbezirk Mosbach:
Neudenau.
II. Seuchenverdächtige Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden:
Amtsbezirk Waldshut:
Dangstetten, Geißlingen, Küßnach, Oberlauch⸗ Amtsbezirk Lörrach:
Blansingen, Haltingen, Huttingen, Märkt, Welm⸗ lingen, Wittlingen, Wollbach. 11“ Amtsbezirk Müllheim: Ballrechten, Gallenweiler, Laufen, Heitersheim, Hügelheim, Lippburg, Neuenburg, Niedereggenen, Niederweiler, Obereggenen, Sitzenkirch, Steinen⸗ stadt, Sulzburg, Tunsel, Wettelbrunn, Zunzingen. Amtsbezirk Freiburg: —
Bollschweil, Bötzingen, Kiechlinsbergen, Mer⸗
dingen, Norsingen, Niederrimsingen, Oberrim⸗
singen, Offnadingen, St. Georgen, Scherzingen,
Wasenweiler, Wolfenweiler. Amtsbezirk Emmendingen:
Amoltern, Heimbach, Hecklingen, Köndringen,
Königschaffhausen, Kollmarsreute, Kollnau, Nim⸗
burg, Nordweil, Riegel, Sexau, Suggental, Te⸗
ningen, Tutschfelden, Wagenstadt, Waldkirch
Weisweil, Windenreute, Wyll. Amtsbezirk Lahr:
Altdorf, Grafenhausen, Friesenheim, Heiligenzell,
Ichenheim, Kappel, Kippenheimweiler, Münch⸗
weier, Nonnenweier, Langenwinkel,
Ringsheim, Schutterzell, Wallburg.
Amtsbezirk Wolfach: Einbach, Fischerbach, Schnellingen, Steinach.
Amtsbezirk Offenburt:
Bermersbach, Bohlsbach, Butschbach, Diersburg, Ebersweier, Erlach, Fallenbac, Griesheim, Has⸗ dac. Hofweier, Nußbach, Ringelbach, Stadel⸗ hofen.
1“
Hofstetten, Mühlenbach,
2
Amtsbezirk Kehl: 1“ Eckartsweier, Kehl, Urloffen, Wagshurst. Amtsbezirk Bühl: Fautenbach, Lauf, Mösbach, Sasbach, Sasbach⸗ walden, Sasbachried, Steinbach, Varnhalt.
Amtsbezirk Rastatt: Gaggenau, Hilpertsau, Kuppenheim, Langen⸗ brand, Michelbach, Muggensturm, Oberndorf, Oberweier, Reichental.
r Ottenheim,
Amtsbezirk Pforzheim: Bilfingen, Singen, Stein, Wilferdingen. Amtsbezirk Karlsruhe: Jöhlingen, Karlsruhe, weier, Wössingen. Amtsbezirk Bruchsal:tl 1 Forst, Gochsheim, Gondelsheim, Heidelsheim, Huttenheim, Langenbrücken, Menzingen, Mingols⸗ heim, Neibsheim, Neuenbürg, Oberöwisheim, Oestringen, Philippsburg, Sickingen, Untergrom⸗ bach, Unteröwisheim, Weier. Amtsbezirk Heidelberg: Malschenberg, Rettigheim, Rot. Amtsbezirk Sinsheim: Adolshofen, Bauernbach, Bockschaft Eichelberg, Hilsbach, Ittlingen, Landshausen, Michelfeld, Mühlbach, Richen, Stebbach, Tiefenbach, Zaisen⸗ hausen. Amtsbezirk Mosbach: Herbolzheim.
III. Seuchengefährdete Gemeinden und T meinden:
übrigen Rebgemarkungen.
Hessen. I. Verseuchte Gemeinden und Teile von Gemeinden: Kreis Alzey: Armsheim, Bechtolsheim, Bornheim, Eckelsheim, Ensheim, Flonheim, Frei⸗Laubersheim, Fürfeld, Gau⸗Bickelheim, Gau⸗Odernheim, Gau⸗Wein⸗ heim, Gumbsheim, Lonsheim, Neu⸗Bamberg, Nieder⸗Saulheim, Partenheim, Rommersheim, Schimsheim, Schornsheim, Siefersheim, Stein⸗ Bockenheim, Sulzheim, Tiefenthal, Udenheim, Uffhofen, Vendersheim, Wallertheim, Weinheim, Wendelsheim, Wöllstein, Wolfsheim, Wonsheim. Kreis Bingen:
Appenheim, Aspisheim, Badenheim, Biebelsheim, Bingen, Bingen⸗Büdesheim, Bosenheim, Buben⸗ heim, Dietersheim, Dromersheim, Elsheim, Engelstadt, Gau⸗Algesheim, Gensingen, Grols⸗ heim, Groß⸗Winternheim, Hackenheim, Horr⸗ weiler, Ippesheim, Jugenheim / Rhh., Kempten, Nieder⸗Hilbersheim, Nieder⸗Ingelheim, Ober⸗ Ingelheim, Ockenheim, Pfaffen⸗Schwabenheim, Planig, Pleitersheim, Sankt Johann, Schwaben⸗ heim, Sponsheim, Sprendlingen / Rhh., Volxheim, Welgesheim, Zotzenheim. “
Kreis Mainz: Dalheim,
ih Dienheim, Dolgesheim, Essenheim,
Friesenheim, Guntersblum, Hahnheim, Hilles⸗
heim, Köngernheim, Ober⸗Olm, Oppenheim, Schwabsburg, Selzen, Stadecken, Zornheim.
II. Seuchenverdächtige Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden: *
Kreis Bingen: Frei⸗Weinheim, Gaulsheim, Hilbersheim, Wackernheim.
Kreis Mainz:
Derheim, Eimsheim, Ludwigshöhe, Mommen⸗ heim, Uelversheim, Undenheim, Weinolsheim, Wintersheim.
III. Seuchengefährdete Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden:
“
Heidesheim, Ober⸗
I. Verseuchte Gemeinden und Teile von Gemeinden:
Die Städte Meißen und Radebeul sowie im Kreise Dresden Leuteritz, Cossebaude, Merbitz.
II. Seuchenverdächtige Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden: Die Stadt Dresden sowie im Kreise Dresden: Brabschütz, Iö Gohlis, Hellerau, Hoflößnitz, Stadt Klotzsche, Mobschatz (alter Orts⸗ teil), Niederwartha, Oberwartha, Omse⸗ witz, Podemus, Reichenberg, Weißtrop, Wilschdorf und im Kreise Meißen: Batzdorf, Bockwen, Stadt Coswig, Dobritz, Garse⸗ bach, Gauernitz, Glasern, Gröbern, Jahna (ohne die Ortsteile Jesseritz und Sieglitz), Klosterhäuser, Niederau, Oberau, Polenz, Proschwitz, Schletta, Sörnewitz, Weinböhla, Wildberg. ‚III. Seuchengefährdete Gemeinden und Teile von meinden: Als seuchengefährdet gelten alle Gemeinden des Sächsischen Weinbaubezirkes mit Ausnahme der ver⸗ seuchten und seuchenverdächtigen Gemeinden.
. Thüringen. I. Verseuchte Gemeinden und Teile von Gemeinden:
Kreisabteilung Camburg: Janisroda, Neidschütz. Kreis Stadtroda:
2
Dornburg / S., Zimmern. II. Seuchenverdächtige Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden: Kreisabteilung Camburg: Boblas, Crölpa⸗Löbschütz, Freiroda, Heiligenkreuz, Hirschroda, Prießnitz, Würchhausen. Kreis Saalfellddd— Tauschwitz.
Ge⸗
Kreis Stadtroda: Beutnitz, Hainichen, Neuengönna, Stiebritz, Tautenburg, Wilsdorf
Landkreis Weimar: Kösnitz. 8
Steudnitz,
1
ferner außerhalb des Weinbaubezirks Thüringen im
Landkreis Arnstadt liegende Gemeinden: Espenfeld, Großbreitenbach. III. Seuchengefährdete Gemeinden und Teile von Ge⸗ meinden: Als seuchengefährdet gelten alle Gemeinden des Weinbaubezirkes Thüringen und des thüringischen Landkreises Arnstadt mit Ausnahme der verseuchten und seuchenverdächigen Gemeinden. Berlin, den 2. April 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Schuster.
Bekanntmachung, betreffend die Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Breslau.
Ich habe den Konsistorialrat Dr. Granzow infolge seiner Versetzung zum Evangelischen Oberkirchenrat von seinem Amtae als Mitglied der Finanzabteilung beim Evangelischen Kon⸗ sistorium in Breslau entbunden.
Berlin, den 30. Marz 1940. 1
Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten.
2
Bekanntmachung 1
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts
“ für Zahnärzte und Dentisten. “ Vom 29. März 1940 — RSchZ. 26/40 A —
(zu vergleichen die Bekanntmachung vom 2. Dezember 1939 —
RSchZ. 165/39 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 286 vom 6. Dezember 1939, AN. 1939 S. IV 541).
I. Der Herr Reichsdentistenführer hat nach § 17 Abs. 3 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten erneut 111“ neu bestellt: “
als ehrenamtliche Vertreter der Dentisten den Dentist W. Preuß in Berlin 112, Frankfurter
Allee 41,
den Dentist Walter Fellmann in Halle (Saale), Große Ullrichstr. 11, als stellvertretenden ehrenamtlichen Vertreter der Den⸗ tisten
den Dentist Fritz Woßlik
Zwinglistr. 41.
II. Zufolge Einigung der Reichsverbände der Kranken⸗
kassen ist nach § 17 Abs. 3 der Zulassungsordnung für Zahn⸗
ärzte und Dentisten an Stelle des ausgeschiedenen Direktors
Max Schraeder bestellt:
-als ehrenamtlicher Vertreter der Krankenkassen Rieeichsgeschäftsführer des Reichsverbandes der Land⸗ rrankenkassen Dr. Karl Sachse in Berlin W 35, Blüllowstr. 22. “
Berlin, den 29. März 1940.
Der Präsident des Reichsversicherungsamts.
1“
in Dresden-⸗A 20,
“ 11“
Die Neichsinderziffer 8 für die Lebenshaltungskosten im März 1940.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats März 1940 auf 128,6 (1913/14 = 100); sie hat gegenüber dem Vormonat (127,2) um 1,1 vH angezogen. Diese Zahl gibt an, um wieviel sich die Preise der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände des täg⸗ lichen Bedarfs im Durchschnitt verändert haben.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich infolge der jahres⸗ zeitlich bedingten Preissteigerung für Kartoffeln und Gemüse und der zur Förderung der ette Seisäugg vorgenommenen Er⸗ höhung der Preise für Vollmilch und Butter von 123,7 auf 126,1 (+ 1,9 vH) erhöht; hierbei ist die Butter in demselben Umfang wie bisher berücksichtigt. Die Indexziffer für Beklei⸗ dung hat von 135,8 auf 136,5 (+ 0,5 vH) und die Inderziffer für „Verschiedenes“ von 143,1 auf 143,4 (+ 0,2 vH) angezogen. Im übrigen ist die Inderziffer für Heizung und Beleuchtung (125,4) und die Indexziffer für Wohnung (121,2) unverändert geblieben.
Berlin, den 2. April 1940.
“ Scteatistisches Reichsamt.
Bekanntmachung. Das stellvertretende Vorstandsmitgkied Sektionsrat Dr.⸗Ing. Johann Peter ist aus dem Vorstand der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse, Berlin, ausgeschieden.
(Fortfetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg bö4“4*“ lktiengesellschaft. Berlin. Wilbhelmstr 32. “ Fünf Beilagen 3 Börsenbeilage und einer Zentraihandelsregisterbeilage)
111““
Berlin, Mittwoch, den 3. April
Amtliches. Deutsches Reich.
(Fortsetzung.)
Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 26. Oktober 1929 (RMBl. S. 656) wird fol⸗ gende Zollordnung erlassen: “ 18
. Zollordnung für das Hafengebiet Lindau (B). FSFafengebiet (1) Diese Zollordnung gilt für das Hafengebiet Lindau (B). 2) Das Hafengebiet umfaßt: “
1. das mit Mauern umgebene Hafenbecken,
2. den Zollhof, 11“
3 den Städtischen Güterhafen.
1““
8e“ 1“
Zollandungsplätze Zollandungsplätze (Zollgesetz § 10 Absatz 2, Bodensee⸗ Zollordnung § 2 Absatz 1) sind 1. das mit Mauern umgebene Hafenbecken für sämt⸗ liche Schiffe, 2. der Städtische Güterhafen für Motorlastschiffe und Segelboote.
8
(1) Der Zollhof wird begrenzt gegen das Hafenbecke und gegen den Seehafenplatz (Süden und Osten) durch eine Einfriedigung, im Norden durch das Bahnhofgebäude und im Westen durch die Gleisanlagen und die Eilguthalle.
(2) Das Zollamt Lindau⸗Hafen schließt die Zugänge zum Zollhof für die Dauer der Abfertigung der Personenschiffe. Es kann von der Schließung der Zugänge absehen.
(3) In dem geschlossenen Zollhof dürfen sich nur Per⸗ sonen aufhalten, die dort beschäftigt sind. Das Hauptzollamt Lindau kann die Beschäftigung im geschlossenen Zollhof Per⸗ sonen untersagen, die nicht die nötige Gewähr für die Sicher⸗ heit der Reichsabgaben bieten, insbesondere wegen Steuer⸗ straftaten, Devisenvergehen oder Eigentumsvergehen rechts⸗ kräftig bestraft sind.
(4) Waren dürfen im Zollhof nicht gelagert werden. Das
Zollamt Lindau⸗Hafen kann Ausnahmen zulassen. Es nimmt
die Waren dann nicht in Besitz, sondern beläßt sie im Besitz des Warenführers oder gibt sie einem anderen in Besitz (Zoll⸗ gesetz § 15 Absatz 1).
(5) Es ist verboten, im Zollhof Waren entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben oder zu erwerben.
§ 4 Städtischer Güterhafen mit Lagerplatz
(1) Der Städtische Güterhafen wird begrenzt im Westen durch die Römerschanze, im Norden durch den Werfthafen der Deutschen Reichsbahn und im Süden durch die Mole.
(2) Die Führer von aus dem Auslande kommenden oder nach dem Ausland auslaufenden Motorlastschiffen und Segel⸗ booten haben die Ankunft oder das bevorstehende Auslaufen der Fahrzeuge unverzüglich dem Zollamt Lindau⸗Hafen an⸗ zuzeigen. . —
(3) Zollgut darf auf dem Lagerplatz des
Städtischen Güterhafens nicht gelagert werden. —
8*
Zollstelle, Amtsstunden
(1) Für die Zollabfertigungen im Hafengebiet ist das
Zollamt Lindau⸗Hafen zuständig.
(2) Die Amtsstunden des Zollamts Lindau⸗Hafen werden
an der Amtstafel des Zollamts bekanntgegeben.
§ 6 Amtsplatz
(1) Amtsplatz sind:
1. in dem mit Mauern umgebenen Hafenbecken:
3 a) die schwimmenden Landebrücken vor dem Zoll⸗ hof (Anlegeplätze 1 und 2) für die Abfertigung bes staͤatlichen Personenschiffe und der Motor⸗
oote,
b) die Landestege in der Südostecke des Hafens ( ee 12 und 13) für die Abfertigung der Ruderboote,
2. der Zollhof,
3. der Städtische Güterhafen mit Lagerplatz für die Ab⸗
fertigung der Motorlastschiffe und Segelboote.
(2) Unter zollamtlicher Ueberwachung stehende Schiffe dürfen den Amtsplatz nur mit Genehmigung des Zollamts Lindau⸗Hafen verlassen. b
§ 7
Schlußbestimmungen
88 (1) Diese Zollordnung tritt am 15. April 1940 in Kraft. (2) Mit diesem Zeitpunkt tritt die Zollordnung für das Hafengebiet Lindau (B) vom 7. Oktober 1939 außer Kraft.
Maiünchen, 28. März 1940.
Oberfinanzpräsident München Weisensee.
Bekanntmachung. Die am 2. April 1940 ausgegebene Nummer 58 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Einführung des Grundsteuergesetzes in der S und in g sudetendeutschen Gebieten. Vom 13. März
Verordnung über die Rechtaverhaͤltisse der öffentlich⸗recht⸗ lichen Bediensteten des ehemaligen Ausschusses für den Hafen und die Wasserwege von Danzig. Vom 26. März 1940.
Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 28 März 1940.
Versandgebühr von 3 Rpf. Zu beziehen durch: R. v.
bis 88,15 f), Zuck
Verordnung über Arbeitslosenhilfe in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Vom 29. März 1940.
Verordnung über die Peee landeskulturrechtlicher Vor⸗ schriften in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 30. März 1940.
Verordnung über die Vertragshilfe des Richters in Energie⸗ wirtschaftssachen. Vom 1. April 1940.
Verordnung über die Vertragshilfe zugunsten von Gaststätten⸗ und Beherbergungsbetrieben in sudetendeutschen Badeorten. Vom 2. April 1940.
Umfang: 1 ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postversen⸗ vungsged sgens 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. v“
Berlin NW 40, den 3. April 1940. 6— Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter Nr. 14 519. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1940. Vom 28. März 1940. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 R ℳ, zuzüglich einer Decker's
Deutschlands Rüstungs⸗Potential größer als Englands und Frankreichs zusammen.
In einer Aufsatzreihe über deutsche Kriegswirtschaft nehmen Männer der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung in dem vom Baldur von Schirach herausgegebenen Führerorgan „Wille und Macht“ das Wort. Oberregierungsrat Rechenberg, der Leiter der Pressestelle des Reichswirtschaftsministeriums und der Reichs⸗ bank, bemerkt einleitend, die hinter uns liegenden Kriegsmonate seien die Vorprobe gewesen, eine für den, der sehen kann und will, eindeutig verlaufene Prüfung der Kräfteverhältnisse, und zwar auch agf dem Gebiet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Gerade hier, so hofften unsere Gegner, würde die verwundbare Stelle Deutschlands bei längerer Kriegsdauer zutage treten. Sie hätten sich bitter getäuscht. Die Blockade bleibe ohne Wirkung. Sie führe im Gegenteil Europa wirtschaftlich noch mehr als bisher an das Reich heran.
Der Generalreferent des Reichswirtschaftsministers, Hans Kehrl, verweist auf die sogar in England sich ständig mehrenden Zweifel, ob das nur an einer Front von noch nicht 200 Kilometer Länge gebundene, im Rücken und an den Flanken freie Reich über⸗ haupt durch die Blockade entscheidend getroffen werden könne. Das Reich, so fügt er hinzu, grenzt, wenn man vom Generalgouvernement absieht, an rund 12 fremdstaatliche Wirtschaftsgebiete. Mit nur einem von ihnen ist der Wirtschaftsverkehr unterbrochen. Diese starke außenwirtschaftliche Stellung des Reiches wird entscheidend ergänzt durch die im Rahmen des Vierjahresplans betriebene Ent⸗ wicklung und Erzeugung eigener Roh⸗ und Werkstoffe. Hier sind besonders zu nennen das synthetische Benzin, Buna als voll⸗ wertiger Austauschstoff für Gummi, und Zellwolle, die bereits jetzt in solcher Menge erzeugt wird, daß trotz gestörter Zufuhren an Baumwolle und Wolle der Bedarf der Wehrmacht, Industrie und Zivilbevölkerung durch die Textil⸗ und Bekleidungsindustrie gedeckt werden kann. Beim Metall liegt die ungeheuere Entwicklung des Aluminiums von einer Produktion von 35 000 t bis zu über 200 000 t vor, und schließlich wird der Bedarf der Eisen⸗ und Stahl⸗ industrie, die für die Rüstung entscheidend ist, in immer zu⸗ nehmendem Maße gedeckt durch die Erschließung des riesigen Eisen⸗ erzlagers in Salzgitter. Das Entscheidende an 81 Produktion eigener Rohstoffe ist aber, daß der Höchststand der Erzeugung und damit die volle Ausnutzung der vom Vierjahresplan gebauten Anlagen zu einem erheblichen Teil erst Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres erreicht werden wird. Es ist also keineswegs so — wie London und Paris die zweifelnden Völker Europas glauben machen wollen —, daß die Zeit für sie und gegen uns arbeitet. Das Gegenteil ist der Fall. Das Reich ist heute — nächst den Vereinigten Staaten von Nordamerika — das zweitgrößte Industrieland der Welt. Durch die Wiederveveinigung mit der Ostmark und dem Sudetenland mit dem größten Braunkohlen⸗ vorkommen der Welt sowie durch die Wiedereingliederung der alten Reichsländer Böhmen und Mähren mit ihren riesigen eisen⸗ schaftenden und eisenverarbeitenden Industrien und Rüstungs⸗ betrieben und durch die Rückkehr der oberschlesischen Berg⸗ und Hüttenindustrie mit ihrem gewaltigen Kapazitäten ist das Reich mit einer Bevölkerung von fast hundert Millionen Menschen zu einer wirtschaftlichen Großmacht ersten Ranges geworden, deren rüstungsindustrielles Potential die Kapazitäten Englands und Frankreichs zusammengenommen weit übertrifft. Der Referent stellt dem die Wirkungen der deutschen Gegenblockade zur See und aus der Luft auf England gegenüber, das wie kein anderes Land von Zufuhren abhängig ist.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ g. 3. April auf 74,00 Rℳ (am 2. April auf 74,00 R.Kℳ) für
5 8 * 8
Berlin, 2. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. Pas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57 00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze 61,00 bis 62,00, Gersten⸗ graupen, grob, ⁄4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34 00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel, *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmebl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630, Inland 35,60 bis —,—, Weizen⸗ rieß, Type 450 39,45 bis “ Sr hochfein 36,65
b
“ (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.
Berrlin, den 1. April 1940. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Kunst und Wissenschaft. Frühjahrs⸗Ausstellung der Preußischen Akademie der Künste.
Die Akademie der Künste veranstaltet in ihren Ausstellungs⸗ räumen Unter den Linden 3 (ehem. Kronprinzen⸗Palais) 1 Frühjahrs⸗Ausstellung, die Aquarelle, Pastelle, Zeich⸗ nungen, Graphik und Bildhauerarbeiten umfaßt. Die ausgestell⸗ ten Werke stammen von Mitgliedern der Akademie und von ein⸗ eladenen 8 Angeschlossen sind Sonderausstellungen von
bee r Philipp n nck, Professor Ludwig Dettmann und Professor Arthur Kampf.
Die Eröffnung der Ausstellung erfolgt vor geladenem Publikum am nächsten Sonnabend, dem 6. April, mittags 12 Uhr. Von 2 Uhr ab ist die Ausstellung an diesem Tage allgemein zugänglich und von da ab wechentäglich von 10 bis 4 Uhr, an den Sonntagen von 10 bis 3 Uhr geöffnet.
Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 8. bis 13. April 1940.
Montag, 8. April.
Bremen: Bremer Woll⸗Kämmerei, Bremen, 11 Uhr. Dresden: Eschebach⸗Werke A.⸗G., 12 Uhr. Mannheim: Verein deutscher Oelfabriken, Mannheim, 12 Uhr.
Dienstag, 9. April.
Berlin: Deutsche Schiffspfandbriefbank A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.
Berlin: Deutsche Zündwaren Monopol⸗Ges., Berlin, 11 Uhr.
Bad Schwartau: Schwartauer Werke A.⸗G., Bad Schwartau, 15 Uhr. 1
Dresden: König Friedrich⸗August⸗Mühlenwerke A.⸗G., 11 ½¼ Uhr.
Dresden: Somag Sächsische Ofen⸗ und Wandplatten⸗Werke A.⸗G., 16 Uhr.
Hannover: Continental Gummi⸗Werke A.⸗G., Hannover, 12 Uhr.
Kaufbeuren: Mechanische Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei in
Kaufbeuren, Kaufbeuren, 11 Uhr. Kempten: Mechanische Weberei Fischen A.⸗G., ao., 11 Uhr. Nürnberg: Vereinsbank in Nürnberg, Nürnberg, 11 4 Uhr.
Mittwoch, 10. April.
Berlin: Deutsche Zündholzfabriken A.⸗G., Berlin⸗Charlottenburg, 10 Uhr.
Berlin: Ilse Bergbau⸗A.⸗G., 12 Uhr. 1 “
Berlin: T. Müller, Gummiwarenfabrik A.⸗G., Berlin⸗Weißensee, 16 Uhr.
Hannover: Woll⸗Wäscherei u. Kämmerei, Döhren, 12 ½ Uhr.
raz: Steiermärkische Elektrizitäts⸗A.⸗G., Graz, 11 ¼ Uhr.
Sangerhausen; Maschinenfabrik Sangerhausen A.⸗G., Sanger⸗ hausen, 10 ühr⸗ 8
Stettin: Pommersche Bank A.⸗G., Stettin, 12 Uhr.
Donnerstag, 11. April.
Dortmund: Harpener Bergbau⸗A.⸗G., Dortmund, ao., 11 Uhr.
Dresden: Hille⸗Werke A.⸗G., Dresden, 11 Uhr.
Frankfurt /M.: Hanauer Gummischuhfabrik A.⸗G., 10 ½ Uhr.
Köln: Kölnische Gummifäden⸗Fabrik vormals Ferd. Kohlstadt & Co., 12 Uhr.
Mannheim: Zellstofffabrik Waldhof, 16 Uhr.
Sehreh. Mecklenburgische Depositen⸗ u. Wechselbank, Schwerin, 12 Uhr.
Freitag, 12. April.
Berlin: Zuckerraffinerie Tangermünde Fr. Meyers Sohn A.⸗G., 12 Uhr.
Duisburg: Deutsche Schiffskreditbank A.⸗G., Duisburg, 18 Uhr.
Dresden: Dresdner Bank, 12 Uhr.
Stuttgart: Vereinigte Filzfabriken A.⸗G., 11 Uhr.
Sonnabend, 13. April. “
Berlin: Fahlberg⸗List A.⸗G. Ehemische Fabriken, 11 Uhr.
Agerzell: “ Zellstoff⸗ u. Papier⸗Fabrik A.⸗G., Agerzell, ao., 11 Uhr.
Danzig: Danziger Hypothekenbank A.⸗G., Danzig, 11 Uhr.
Darmstadt: Gebrüder Roeder A.⸗G., Darmstadt, 11 Uhr.
Heilbronn: Württembergisches Portland⸗Cement⸗Werk, 11 Uhr.
kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, “ §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige ischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗- Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,— feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 220,00 bis —,—, 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.. “ §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
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Allgäuer Romatour 20 %
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