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1
April 1940. S. 4
Alunorbnunmg zur Vereinheitlichung von Kartoffelkulturgeräten vom 26. März 1940.
Zur Förderung der Rationalisierung und Leistungssteige⸗ rung im Landmaschinenbau sowie zur Vereinfachung des Ein⸗
satzes von Kartoffelkulturgeräten ordne ich auf Grund der
Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I. S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgendes an:
1. Die Herstellung von Kartoffelkulturgeräten wird be⸗ schränkt auf
a) Geräte, die nur zum Pflanzlochen und Zudecken oder für einen dieser Arbeitsgänge verwendbar sein dürfen;
Geräte, die nur zum Hacken und Häufeln oder für einen dieser Arbeitsgänge verwendbar sein dürfen;
Geräte, die für alle Arbeitsgänge (Pflanzlochen, Zudecken, Hacken und Häufeln) verwendbar sein müssen (Vielfachgeräte).
Geräte laut Ziffer 1 a dieser Anordnung dürfen nur in sechsreihiger Ausführung hergestellt werden;
Geräte laut Ziffer 1 b dieser Anordnung dürfen nur in dreireihiger Ausführung hergestellt werden;
c) Geräte laut Ziffer 1 c dieser Anordnung dürfen nur in zwei⸗, drei⸗ und vierreihiger Ausführung hergestellt werden. Für Vielfachgeräte zum An⸗ bau an Schleppern wird die Reihenzahl nicht begrenzt.
3. Der Reihenabstand darf nicht verstellbar sein; er muß
entweder 62,5 cm oder 72,5 cm betragen. Eine Ver⸗ stellbarkeit ist nur bei zweireihigen Vielfachgeräten zu⸗ lässig, die auch für den Rübenbau verwendbar sind. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinen⸗ bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfterteilung, zur Einsicht⸗ gewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter⸗ lagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Be⸗ triebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü⸗ fungen verpflichtet. Soweit aus besonderen Gründen eine Ausnahme dringend erforderlich erscheint, kann der Geschäftsführer der Fachgruppe Landmaschinenbau auf Antrag Aus⸗ nahmen zulassen.
—₰:
Die Anordnung findet keine Anwendung auf die Her⸗
stellung von Kartoffelkulturgeräten, die für die Aus⸗ fuhr bestimmt sind.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498). Die Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft.
Berlin, den 26. März 1940. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. “
—qM—
Anordnung Bereinheitlichung von Drillmaschinen für Gespan vom 26. März 1940.
Zur Förderung der Rationalisierung und Leistungs⸗ steigerung im Landmaschinenbau sowie zur Vereinfachung des Einsatzes von Drillmaschinen für Gespannzug (Gespann⸗Drill⸗ maschinen) ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgendes an:
1. Gespann⸗Drillmaschinen dürfen nur mit den in dem Einheitsblatt DIN E 11 101 *) angegebenen Arbeits⸗ breiten und Reihenzahlen hergestellt werden.
. (1) Vprderwagen für Gespann⸗Drillmaschinen dürfen nur in den Ausführungen hergestellt werden, die in dem Einheitsblatt DIN E 11 102 *) festgelegt sind. (2) Vorderwagen mit Drehgestell⸗Lenkung bis ein⸗ schließlich 2 m Spurweite sind in einer zwischen den Mitgliedern der Fachunterabteilung Sä⸗ und Drill⸗ zu vereinbarenden Einheitsbauart herzu⸗ stellen.
. (1) Als Sävorrichtungen dürfen nur noch verwendet werden:
a) Nasenschubräder (Einheitssäräder) mit Mengen⸗ regelung durch vielstufiges Wechselgetriebe,
b) Schubräder mit Mengenregelung durch seitliche Verschiebung— “
Vorschau auf die Kölner Frühjahrsmesse.
Die Kölner Frühjahrsmesse, die am Sonntag, dem 7. April im Hause der rheinischen Heimat für drei Tage ihre Tore öffnet, gibt allen Anlaß zu den besten Erwartungen. Die weiten Räume im Erdgeschoß des Ausstellungsgebäudes sind mit Erzeugnissen der deutschen Verbrauchsgüterindustrie voll belegt. Auf der Textil⸗ schau im Obergeschoß sind fast alle Zweige der deutschen Textil⸗ industrie und des Textilgroßhandels vertreten. Das Angebot ist außerordentlich groß und vielseitig. Weiter haben im Obergeschoß das Kunstgewerbe und Kunsthandwerk wieder zahlreiche Stände belegt, die dank der Vielfältigkeit der ausgestellten Erzeugnisse ihre Interessenten anziehen werden.
Die Elektrolylkuüpfernozierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyteupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 4 April auf f 100 kgG.
74,00 R. ℳ 3. A — für 11u“] 8 8 116.“ Z1ö68
c) Wechselschubräder mit austauschbaren Schub⸗ rädern und Mengenregelung durch vielstufiges Wechselgetriebe,
d) Schubringe.
(2) Bei Neukonstruktionen dürfen nur noch Nasen⸗ schubräder (Einheitssäräder) mit Mengenregelung durch vielstufiges Wechselgetriebe verwendet werden.
.Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinen⸗
bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Her⸗ steller sind ihr gegenüber zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü⸗ fungen verpflichtet.
.Soweit aus besonderen Gründen eine Ausnahme dringend erforderlich erscheint, kann der Geschäfts⸗ führer der Fachgruppe Landmaschinenbau auf Antrag Ausnahmen zulassen.
.Die Anordnung findet keine Anwendung auf die Her⸗ stellung von Gespann⸗Drillmaschinen, die für die Ausfuhr bestimmt sind.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498).
8. Die Anordnung tritt am 1. Mai 1940 in Kraft. erlin, den 26. März 1940. “ Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
*) Die Einheitsblätter sind durch den Beuth⸗Vertrieb GmbH., Berlin SW 68, Dresdner Str. 97, zu beziehen.
Preußen. 4 ½ (vorm. 6) %ige Preußische Staatsanleihe von 1928.
Bei der heute öffentlich vorgenommenen siebenten Aus- losung einer Endziffer der 4 ½ (vorm. 6) % igen Preußischen Staatsanleihe von 1928 wurde “ 1
die Ziffer 7
gezogen.
Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt alle Schuldverschreibungen, deren Nummer in der letzten (Einer-) Stelle die gezogene Ziffer hat. Die ausgelosten Schuld- verschreibungen werden vom 1. August 1940 an mit 110 Reichsmark für je 100 Reichsmark Nennwert eingelöst.
Die Inhaber der ausgelosten Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die am 1. August 1940 fälligen Ein- lösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuldverschrei- bungen und der noch nicht fälligen Zinsscheine Nr. 25 bis 30 bei der Preußischen Staatsschuldenkasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, oder der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Berlin W 8, Markgrafenstr. 38, zu erheben.
Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Preußischen Regierungshauptkassen und der Kreiskassen in Dortmund, Duisburg, Frankfurt (Main), Hagen, Wandsbek und Wuppertal-Elberfeld. Die Wertpapiere können schon vom 1. Juli 1940 an diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Preußischen Staatsschuldenkasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 1. August 1940 an zu bewirken haben. Der Ein- lösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Schuldverschreibungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorher eingeliefert werden.
Die Schuldverschreibungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.
Mit dem Ablauf des 31. Juli 1940 hört die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.
Bei der Einlösung der Schuldverschreibungen wird für jede geschuldete Reichsmark eine Reichsmark in gesetz- lichen Zahlungsmitteln gezahlt.
Aus früheren Auslosungen sind einzelne Schuld- verschreibungen mit den Endziffern. 0 (ausgelost zum 1. August 1934), 1 (38), 2 (35), 4 (39), 8 (36) und 9 (37) noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden.ʒ 86
Berlin, den 1. April 1940. 8 Preußische Staatsschuldenverwaltung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Litauische Gesandte in Berlin, Herr Kazys Skirpa, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Jonkheer van Haersma de With, ist nach Berlin zu⸗ rückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗
Devisenbewirtschaftung.
Einbeziehung der ehemals polnischen, dem Deutschen RNeich eingegliederten Ostgebiete in den Verrechnungsverkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Protektorat Böhmen
und Mähren.
Der Reichswirtschaftsminister gibt durch Runderlaß 26/40 D. St. — 8/40 R. St. bekannt, daß die dem Deutschen Reich einge⸗ gliederten, ehemals polnischen Ostgebiete in den Verrechnungs⸗ verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren einbezogen werden. Die Zahlungen zwischen den dentschen Ostgebieten und dem Protektorat Böhmen und Mähren werden daher künftig ausschließlich über die Deutsche Ver⸗ rechnungskasse und die Nationalbank für Böhmen und Mähren abgewickelt. Dar Urbezeictnete Erlaß enthält ferner eine Rege⸗ lung für die Begkeichung alter Verbindlichkeiten sowie für den Trausfer der bislang in Ermangelung einer Transfermöglichkeit
im Protektorat festliegenden Guthaben.
Berliner Börse vom 3. April.
Im Gegensatz zu den Vortagen traten am Wittwoch bei Festsetzung der ersten Kurse an den Aktienmärkten überwiegend Kurseinbußen ein, da die nennenswerten Steigerungen der letzten Zeit zu Gewinnmitnahmen Veranlassung gaben. Kiese Entwick⸗ lung, die also rein als Gegenbewegung auf die nennenswerte Be⸗ festigung zu werten ist, ist als durchaus gesund zu bezeichnen, da hierdurch die Gefahr einer Ueberhöhung des Kursniveaus ver⸗ ringert wird.
Bei den Montanen ermäßigten scc Vereinigte Stahlwerke und Buderus um je ¾, Stolberger Zink um 1, Rheinstahl um 1 % und Mannesmann um 1 % %. Am Braunkohlenaktienmarkt wurden Ilse Genuß und Leopoldgrube um je 1 % herabgesetzt. Von Kaliwerten fielen Salzdetfurth durch einen Rückgang von 3 ½¼ % auf. Kalichemie stellten sich 1 ¼ % niedriger. Am Markt der chemischen Papiere setzten Farben mit 18676 unverändert ein, gaben alsbald aber % her. Von Heyden verloren 1, Schering 1 ¾¼ und Rütgers 3 %. Elektrowerte bröckelten fast allgemein ab. So gaben Gesfürel und AEG. um je 1, ferner Lichtkraft um 1 ¼ % nach. Für Versorgungswerte waren die Meinungen geteilt. Während Rheag 1 ½ und EW. Schlesien 2 % gewannen, wurden Dessauer Gas um 1 % und Schles. Gas um 2 % niedriger notiert. Bei den Kabel⸗ und Drahtwerten stellten sich Felten um 2 % höher, hingegen schwächten sich Deutsche Telefon um 1 % ab. Bei den Autowerten büßten Daimler, bei den Maschinenbaufabriken Orenstein je 3 % ein. Demag gaben um 2 % und Rheinmetall Borsig um 2 1 % nach. Deutsche Waffen stiegen um 1 %. Her⸗ vorzuheben sind noch von Textilwerten Bemberg und Dierig mit je — 1 ¼ %, von Zellstoffaktien Waldhof mit — 2 x¼ % und am Bahnenmarkt A.⸗G. für Verkehr mit — 1 ⅞ und Allgemeine Lokal und Kraft mit — 1 %. Höher lagen noch Stoehr um , Dort⸗ munder Union um 1ℳ¼, Engelhardtbrauerei um 2 ¾¼ und Conti⸗ Gummi um 3 %.
Im Verlaufe machte die Abschwächung an den Aktienmärkten erneut Fortschritte. Man sah meist weitere Einbußen von bis zu 2 %. Siemens ermäßigten sich sogar um 2 ¼, Feldmühle und Felten um je 2 ¼ %. Farben stellten sich später auf 185 ¼ und
ereinigte Stahl auf 113 ℳ¾.
Gegen Ende des Verkehrs setzten sich verschiedentlich an den Aktienmärkten Erholungen durch. Farben schlossen mit 185 % und Siemens mit 241. Daneben sah man eine ganze Reihe von be⸗ haupteten Notierungen. So beendeten Vereinigte Stahl den Börsentag mit 113 ¾.
Am Einheitsmarkt wurden Schiffahrtsaktien meist repartiert und durchweg 3 % niedriger bewertet. Von Banken zeigten Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft mit † 2 ¾ und Schleswig⸗Holsteinische Bank mit — 2 %½ % die größten Veränderungen. Hyp.⸗Banken waren meist besestigt, Rheinisch⸗Westfälische Boden um 2 %. Kolonialpapiere gaben überwiegend nach, Doag um 2 ¼ %. Für die zu Kassakursen gehandelten Industrieaktien überwogen bei un⸗ einheitlicher Entwicklung Rückgänge von bis zu 3 .
Steuergutscheine I waren unverändert, Steuergutscheine II um ¼ — ⁄₰ % erhöht.
Im variablen Rentenverkehr ermäßigten sich Reichsaltbesitz auf 145,60 gegen 145 1, während Reichsbahnvorzüge 130 % gegen 131 % notierten und Gemeindeumschuldung 97,40 (+ 2 ½¼ Pfg.).
Im Kassarentenverkehr war die Lage für Hyp.⸗Pfandbriefe und Kommunalobligationen unverändert. Liq.⸗Pfandbriefe waren
In heßftigt Stadtanleihen verkéhrten in unregelmäßiger Hal⸗.
tung. wobei die Kursentwicklung meist von Zufallsaufträgen ab⸗ hängig war. Dekosama III konnten 1 % gewinnen. Provinz⸗ anleihen blieben meist behauptet. Altbesitzemissionen waren bei kleinen Veränderungen nicht ganz einheitlich. Staats⸗ und Länder⸗ anleihen konnten vereinzelt ihren Kursstand um v½ — ¼ % er⸗ höhen. Ebenso waren bei den Reichsemissionen alle 38er Reichs⸗ schätze, 37er Reichsschätze III. Folge sowie 36er Reichsschätze III. Folge um je ¹½, 36er Reichsschätze II. Ausgabe um ¼ % be⸗ festigt. Postschätze bröckelten eher ab. Industrieobligationen lagen meist fester, ZZer AEG. um 1 %. 28er Farbenbonds gaben aller⸗ dings 1 % her.
Der Privatdiskontsatz wurde bei 2 1 % belassen.
Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld um ¼⅛ % auf 1 ¾ bis 2 % ermäßigte Sätze zu hören.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung zog der Belga auf 42,62 (42,60) an.
Berlin, 3. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § * 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, “ 61,00 bis 62,00, Gersten⸗ graupen, grob, C0/4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34 00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse *) 34,80 bis 35,80, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630, Inland 35,60 bis —,—, Weizen⸗ prieß, Type 450 39,45 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakgaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg-
ackungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 is —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
—-) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 1) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
.
für den Verlag: „
1 Präsident Dr Schlange in Potsdam:—
für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preusßischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengehellschaft. Berlin. Wilhelmstr 32232 —
nschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
8 8
um Deutschen Reichsanzeiger und Preußi
Nr. 79
Berlin, Donnerstag, den 4. April
Wirtschaft des Auslandes.
Die Umbewertung des Goldbestandes.
Amsterdam, 3. April. Der Ausweis der Niederländischen Bank vom 1. April 888 im Zeichen der Umbewertung des Gold⸗ bestandes der Bank, der entsprechend der Abwertung des ursprüng⸗ lichen Guldenkurses um 18 % buchmäßig erhöht wurde. Eine Veränderung im Goldbestand hat demnach nicht stattgefunden, es handelt sich lediglich um eine buchmäßige Heraufsetzung des Gold⸗ preises in der Abrechnung der Bank, und zwar entsprechend einem Gesetz, das am 31. 3. in Kraft getreten ist. Der Goldbestand wird jetzt mit etwas über 2000 hfl je Kilogramm fein bewertet gegen 1650 hfl vorher. Dadurch erklärt sich, daß der Goldbestand jetzt mit 1235,29 gegen 1013,55 Mill. hfl erscheint. Der hierdurch erzielte Buchgewinn wird laut gesetzlicher Regelung folgender⸗ maßen verteilt: Die Bank erhält 14 Mill. hfl des buchmäßigen Gewinnes, der Staat 132 Mill. hfl. Es kann angenommen werden, daß der Währungsausgleichsfonds 75 Mill. hfl als Gegenwert für seine bisherigen Buchverluste bei Goldeinkäufen erhält. Diese Verteilung zeigt sich auch im Wochenausweis vom 1. April, indem die Ausleihungen um rund 56,8 Mill. hfl auf 210,96 Mill. hfl zurückgegangen sind. Es kann angenommen werden, daß der Währungsausgleichsfonds seine Verpflichtungen bei der Bank zum Teil abgedeckt hat. Die Giro⸗Guthaben des Staates erscheinen mit 70,78 (8,09) Mill. hfl. Auch dieses Gut⸗ haben dürfte aus dem Buchgoldgewinn stammen. Für den Rest dürfte der Staat die jetzt fälligen Schatzwechsel ausgelöst haben. Im übrigen zeigt der Ausweis eine Erhöhung des Notenumlaufs im rund 28 Mill. hfl auf 1128,32 (1100,43). Die Giroguthaben Privater erhöhten sich auf 283,45 (224,94) Mill. hll.
Höchststand des norwegischen Großhandelsindex.
Oslo, 3. April. Zum ersten Male seit der Inflationszeit ist der offizielle norwegische Großhandelsindex über 200 Punkte emporgestiegen, das Preisniveau erreicht damit die doppelte Höhe der Zeit vor dem Weltkriege 1914 —1918. Der Index vom 15. März liegt bei 203, was gegenüber dem 15. Februar eine Erhöhung um 11 Punkte oder 5,7 % darstellt. Seit Kriegsausbruch 1939 ist der Index um 53 Punkte gestiegen, was eine Preiserhöhung im Laufe der 7 ersten Kriegsmonate um nicht weniger als 35 % bedeutet.
Notierungen
der Kommifsion des Berliner Metallbörfenvorstandes vom 4. April 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 % E1“ʒ 137 Reinnickel, 98 — 99 "„„c., . — Antimon⸗Regulus... — Feinsilber .35,50 — 38,50
133 ℳ für 100 kg
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten. Devisen.
Prag, 3. April. (D. N. B.) Amsterdam 15,53 ½, Berlin —,—, Zürich 656,00, Oslo —,—, Kopenhagen 565,00, London 115,50 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,23 ½, Paris 65,42 *), Stockholm 696,00, Brüssel 500,00, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 3. April. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,50, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,37, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 7,02, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,62 ½, Slowakei 9,65.
London, 4. April. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,53 — 7,58, Brüssel 23,55 — 23,70, Italien (Freiv.) 69,75, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) 18,50, Stock⸗ holm 16,85 — 16,95, Oslo 17,65 — 17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,46 B.
Paris, 3. April. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 ⅞, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 745,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland ’’’ Stockholm 1046,00, Prag —,—, Warschau —,—, Belgrad —,—.
Paris, 3. April. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 745,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,—.
Amsterdam, 3. April. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,60, London 6,74 ¾, New York 188 ⁄2, Paris 383,00, Brüssel
32,12, Schweiz 42,27 ½¼, Italien —,—, Madrid — —, Oslo 42,82 ⅞, Kopenhagen 36,40, Stockholm 44,92 ½, Prag —,—.
Zürich, 3. April. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 9,02 ½, London 15,93, New York 445,75, Brüssel 76,15, Mailand 22,52, Madrid —,—, Holland 236,60, Berlin 178,60, Stockholm 106,17 ⅛, Oslo 101,27 ⅛, Kopenhagen 86,05, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 320,00 B., Konstantinopel 350,00 B., Bukarest 325,00 B., Helsingfors 700,00 nom., Buenos Aires 104,00, Japan 104,75.
Kopenhagen, 3. April. (D. N. B.) London 19,80 B., New York 518,00, Berlin —,—, Paris 10,40, Antwerpen 88,45, 86s 116,50, Rom 26,45, öö 275,60, Stockholm 123,60,
Dslo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.
Stockholm, 3. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 168,00 nom. G., 169,00 B., Paris 8,45 G., 8,65 B., Brüssel 71,45 G., 72,05 B., Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam 222,30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 417,00 G., 420,00 B.,
Helsingfors 8,35 nom. G., 8,59 B., Rom 21,10 G., 21,30 B., Prag
14,30 nom. G., 14,50 B., Warschau —,—. x
8
Neuordnung im dänischen Agrarexport.
Kopenhagen, 3. April. Das dänische Folketing hat eine am 1. April in Kraft getretene neue Landwirtschaftsordnung be⸗ schlossen, die die Exportverhältnisse regelt. Nach den neuen Be⸗ stimmungen wird für den dänischen Exporteur ein besonderer Sterlingkurs von 19,40 eingeführt. Ferner wird ein Ausgleichs⸗ zuschuß von der Staatskasse gewährt, der das Exportaufkommen auf den Kurs von 22,40 bringt. Weiter kann die Landwirtschaft ab 1. April 1940 ihren Bedarf an Futtermitteln zu einem Dollar⸗ kurs von 5,18 decken.
„Die neue Regelung steht in enger Verbindung mit dem dän scheengtischen Clearing⸗Abkommen, nach dem die aus dem dänischen Landwirtschaftsexport herrührende Sterlingvaluta nur zu Einkäufen in England und den Dominions, mit Ausnahme von Kanada, Neu⸗Fundland und Hongkong, verwendet werden darf. Als Folge der neuen Bestimmungen entsteht der National⸗ bank ein Kursverlust, der letzten Endes von den Verbrauchern in Dänemark zu tragen ist.
Außer dem Sterlingaufkommen aus dem dänischen Landwirt⸗ schaftsexport ergibt sich ein solches aus der Schiffahrt, dem In⸗ dustrieexport, dem Fischexport usw. Dieses Aufkommen ist freilich in seinem Kursergebnis heute noch nicht zu übersehen. Auch die Spanne zwischen dem freien Pfund Sterling und dem nominellen Kurs von 19,40 ist noch nicht zu ermessen; man kann annehmen, daß sich in dem am 1. April beginnenden Halbjahr, während dessen die neue Landwirtschaftsordnung in Kraft ist, erhebliche Kursunterschiede bzw. Ausgleichsaufwendungen ergeben werden.
Kriegswirtschaftliche Regelung der Lebens⸗ mittelverforgung in Ztalien.
„Rom, 3. April. Das italienische Amtsblatt veröffentlicht die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes über Lebensmittelversor⸗ gung und Verteilung im Kriege, das die Requirierungen, die Ab⸗ lieferungspflicht und die Rationierung regelt und schwere Strafen für Zuwiderhandelnde vorsieht.
USAͤ.⸗Staatsschuld erneut angestiegen.
Washington, 3. April. Das amerikanische Schatzamt schloß das neun Monate laufende Rechnungsjahr Ende März mit einem Defizit von 2718 Mill. Dollar gegenüber 2374 Mill Dollar am entsprechenden Vorjahrstag. Die Staatsschuld stieg also insgesamt von 39 985 Mill. Dollar auf 42 540 Mill. Dollar.
Oslo, 3. April. (D. N. B.) London 17,70, Berlin 179,00, Paris 9,20, New York 440,00, Amsterdam 236,50, Zürich 100,25, Helsingfors 9,20, Antwerpen 76,75, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—. E“
8 London, 3. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20 %, Silber auf Lieferung Barren 20 ¾3, Silber fein prompt 22,00, Silber auf Lieferung fein 2115⁄16, Gold 168/—.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 3. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 1455 8, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 115,25, Cement Heidelberg 160,00, Deutsche Gold u. Silber
Felten u. Guilleaume 165,75, Ph. Holzmann 173,00, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 134,50, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 146,00.
Hamburg, 3. April. (D. N. B.) [(Schlußkurse.] Dresdner Bank 116 ⅛, Vereinsbank 124,25, Hamburger Hochbahn 107 , Hamburg⸗Amerika Paketf. 68,00, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 212,00, Dynamit Nobel 96,25, Guano 109,25, Harburger Gummi 185,00, Holsten⸗ Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 26 %.
Wien, 3. April. (D. N. B.) 6 ¾ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,50, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,20, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 101,30, 6 % Wien 1934 100,40 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,65, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 25,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—,
inze AG. 73,50, Leipnik⸗Lundb. 638,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal 44,75, Neusiedler AG. 99,00, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—,-⸗Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 33,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 124,00, Steyrermühl Papier 46,25, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 162,50, Wienerberger Ziegel —,—. Amsterdam, 3. April. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 79 , 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 4 % England Funding Loan 1960 — 1990 mit Kettenerkl. 60,00, % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 mit Kettenerkl. —,—, Algemeene Kunstzijde Unie (Aku) 421 ¼ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 122 ¾, Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z.) 92 ⁄16 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 229,00 M., Philips Petroleum Corp. (Z.) 29,25, Shell Union (Z.) 9 ⅜ M., Holland Amerika Lijn 92,75, Nederl. Scheepvaart Unie 116 ⅜ M., Rotter⸗ damsche Lloyd 101,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 187,50, 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) 12 ⅛, 6 % Preußen 1927 (nat.) 12,75, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) 12,25, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) 12,75, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % reuß. Pfandbrbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗ Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 8' % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) mit Kettenerkl. —r,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (Z.) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahl⸗ werke (nat.) —,—, 6 ¾ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) 19,75, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 14,00, 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.)
—,—, Amsterdamsche Bank 89,50, Rotterdamsche Bank Vereeng.
264,50, Deutsche Linoleum 147,50, Eßlinger Maschinen 127,00,
—,—, Kabel⸗ u. Drahtind. 170,00, Lapp⸗
91,00, Deutsche Reichsbank (nicht nat.) 22,00, Holl. Kunstzijde Unie —,—, Internat. Viscose Comp. 14 , A. Jürgens Ver
Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z.) —,—, 1
Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 217,75, Montecatini —,—. (Z.) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke.
In Perlin festgeftellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
u“ 4. April 3. April (G(Geld Brief Geld
e 2 Aegypten
8
(Alexand. und Kairo) l ägypt. Pfd. — — Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18,73 18,77 Argentinien (Buenos Aires). .. 1 Pav.⸗Pes. 0,576 0,580 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — Belgien (Brüssel u. b Antwerpen)) 100 Belga 42,52 42,60 142,58 Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Milreis 0,130 0,132] ß0,130 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien — — Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,047 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,05 5 48,05 England (London) .. 1 engl. Pfd. — — —
Estland (Reval / Talinn) .100 estn. Kr. 62,44 62,44 Finnland (Helsinki). 100 finnl. M. 5,045 5,045 Frankreich (Paris) . 100 Fres. — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,353 Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden [132,22 132,22 Iran (Teheran)) a100 Rials 14,59 14,59 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,31 38,31 Italien (Rom und Mailand). 100 Lire 13,09 13,09 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,583 0,583 Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar 5,694 5,694 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. — Lettland (Riga) 100 Lats 48,75 48,75 Litauen (Kowno / ““ Luxemburg (Luxem⸗ burg)... “ Neuseeland (Welling⸗ ton) 1 neuseel. Pf. 82 Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 6 56,59 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 8,691 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) . 100 Franken 55,86 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 5 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten . 23,96 Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. — — Türkei (Istanbul) . 1 türk. Pfund 1,982 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,939 0,941] 0,939 Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 2,491 2,495] ß2,491
—
100 Litas 2 41,94 100 lux. Fr. 10,645
100 Kronen 2 59,29
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9,84 9,86 Frankreich v 11“ 5,574 5,586 Australien, Neuseelad . 7,872 7,888
IIIqee5 73,81 73,95 Kanada ürr u–rTIrTTITUTUTVULSLÜUBUDEE 2,028 2,032
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
4. April 3. April 8 Geld Brief Geld Brief Sovereigns.. d Notiz 20,46 20,38 20,46
20 Franecs⸗Stücke... für 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars. 1 Stück 4,205 4,185 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 8 8,47 8,43 Amerikanische: 3 1000 — 5 Dollar 1 Dollar 2,54 2,52 2 und 1 Dollax 1 Dollar . 2,54 2,52 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,54 Australische 1 austr. Pfd. 8 5,46 Belgische 100 Belga 42,64 Brasilianische 1 Milreis 0,105 Brit.⸗Indische 100 Rupien 56,11 55,89 56,11 Bulgarische 100 Lewa 8” Dänsche: große 100 Kronen — — — 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,10 47,90 48,10 Englische: große ... 1 engl. Pfd. 8,72] s8,73 8,77 1 u. darunter 1 engl. Pfd. 8,72 8,73 8,77 Estnische 100 estn. Kr. — — — Finnische 100 finnl. M. L 4,81 4,79 4,81 Französische 100 Frs. 4,83 4,81 4,83 Holländische.. 100 Gulden [131,99 132,51 [131,99 132,51 Italienische: große 100 Lire — — — — 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar — — — — 100 Dinar 100 Dinar 5,63 5,67] 5,63 5,67 Kanadische 1 kanad. Doll. 1,84 1,86 1,84 1,86 Lettländische. 100 Lats — — — 8 Litauische: große ... 100 Litas — — — — 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,86 41,70 41,86 Luxemburgische 100 lux. Fr. 10,62 10,66 10,63 10,67 Norwegische 100 Kronen 56,44 56,66 56,44 56,66 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei — unter 500 Lei 100 Lei — Schwedische: große 100 Kronen — — 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 59,13 Schweizer: große .100 Frs. 55,84 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 55,84 Spanische ... 100 Peseten — Südafr. Union 1 südafr. Pfd.] 8,43 Türkische 1 türk. Pfund 4 Ungarische 100 Pengö