Reichs
und Staatsanzeiger Nr 80 vom 5. April 1940. S. 4
Kopf der Kundenlifte für
Verbrauchergruppe 1
(Einzelöfen)
Lager⸗
möglich⸗ Zahl der
Name und Anschrift
Bestellte Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
Ausgeführte Lieferungen nach Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
keit in Punkte
Zentnern
des Verbrauchers BK
Laufende Nummer
SK SKB
SKK Sonstige Datum
Datum SK
Son⸗
SKK stige
Datum1 SKB Datum Datum
2 3
—
5
—
Georg Schulze 30 Kochstraße 4
Kopf der Kundenliste für
blau
Verbrauchergruppe 2
(Zentralheizungen usw.)
Lager⸗
Name und Anschrift möglich⸗
Bestellte Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
Ausgeführte Lieferungen nach Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
des Verbrauchers keit in
Lausende
Nummer
Zentnern] BB
BK SK SKBSKK Datum BK
Datum SK 1
Son⸗
Datum stige
Datum SkB] Datum SKK
2 3
—
4
5
—
Karl Fritzsch Danzig, Langgasse 12
8
Kopf der Kundenliste für
11
Lager⸗
Name und Anschrift möglich⸗
Bestellte Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
Ausgeführte Lieferungen nach Brennstoffarten*) und ⸗mengen in Zentnern
des Verbrauchers Art des Betriebes
keit in
ummer
Laufende 6
Zentnern! BB
BK SK SKBSKK Datum BK
Datum SK
Son⸗
SKB Datum SKkK]Datum stige
Datum
2 3
2₰
—
4
5
—
Fritz Meyer, Bäckerei 800 Stuttgart, Bahnhofstr. 42
1“
**) Hier können die
Ankage 5 (grau Karton) (Vorderseite DIN A 5)
Anlage 5 (grau Karton) (Rückseite DIN A 5)
Nur durch das Wirtschaftsamt auszufüllen
Bestellte Brennstoffe*)
Prozentsatz
Eingegangene Lieferanzeigen Ses
Syndikat
Belieferung
Tonnen Tonnen Tonnen Tonnen [Tonnen Tonnen ¶Summe
Art und Sorte
Name und Anschrift des Händlers
MBs.
Fernruf:
21 15 17 20 15 108
500
Wieviel kann davon beim Verbraucher nicht gelagert werden? In Tonnen
Nuüummer braucher⸗ gruppe
Summe der Bestellungen in Tonnen
Steinkohlen Firma und Anschrift u. Anthrazit
der Vorlieferer
Gaskoks
600
1000
Schwelkdks
Stempel des Händlers
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 25. Januar 1939 (Deut⸗ cher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsange⸗ hörigen
Wilhelm Levinger,
Max Neumann, Erna Neumann, geb. Manasse, SHermann Hirsch, Alice Hirsch, geb. Ettlinger, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 öö“ 1 Seite 480) als dem Reiche verfallen erkäärt.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister des Innern. 111A1“
5 1
emachung. “ Das mit Bekanntmachung vom 16. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 220 vom 21. September 1939) beschlagnahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staats⸗ angehö gen Louis Israel Fels, Johanne Fels, geb.
2050 *) Reicht eine Karte nicht aus, können mehrere Karten abgegeben werden
Ehrlich, Alfons Israel Miodownik, Karl Israel Hei⸗ mann und Else Sara Heimann, geb. Loewenthal, wird emäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Ein⸗ ürgerungen und die Aberhennung der deutschen Staats⸗ angehörjgkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I. Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Driest.
Siebente Anordnung
über das Errichtungs⸗ und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei.
Vom 31. März 1940.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ “ vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne ich an:
Die Geltungsdauer der Anordnung über das Errich⸗ tungs⸗ und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei vom 16. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 18. August 1934), in der
Fassung der Sechsten Anordnung über das Errichtungs⸗ und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoffweberei vom 30. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März 1939) wird bis zum 31. März 1941 verlängert. Ihre frühere Außerkraftsetzung behalte ich mir vor. Berlin, den 31. März 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft Berlin. Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen 7
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Nr. 80
EEEq1 888
12₰£
Berlin, Freitag, den 5. April
* 8 EWö e 19
vegin b
nzeiger 1940
Amtliches. Deutsches Reich.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Anordnung
des Reichswirtschaftsministers über die Errichtung einer Fachgruppe „Plisseebrenner“ in der Reichsgruppe Handwerk.
1. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 185) und des § 8 der Ersten Verordnung zur Durchführung des zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 — C“ 1 S. 1194 — ordne ich die Errichtung einer selbständigen Fachgruppe „Plissee⸗ brenner“ in der Reichsgruppe Handwerk an.
2. Diese Fachgruppe wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anerkannt.
3. Der Fachgruppe Plisseebrenner werden alle Unter⸗ nehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Per⸗ sonen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Faserstoffe und ähn⸗ liche Stoffe dadurch veredeln, daß sie diese Stoffe in Falten oder faltenähnlichen Rippen, Erhöhungen, Vertiefungen und diese entweder in Streifen, Gruppen oder als Muster mit der Hand, mit Papierformen, Maschinen, Pressen und anderen hierzu geeigneten Werkzeugen legen sowie im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Tätigkeiten maschinelle Hohlsaum⸗, Zickzack⸗, Kettel⸗ und ähnliche Arbeiten sowie die Herstellung von Knopflöchern und Blindlöchern, Stoffknöpfen und Papier⸗ plisseeformen ausführen. Die Zugehörigkeit zu der Fach⸗ gruppe Plisseebrenner wird nicht dadurch berührt, daß Be⸗ triebe der in Satz 1 genannten Art zeitweilig lediglich maschi⸗ nelle Hohlsaum⸗, Zickzack⸗, Kettel⸗ und ähnliche Arbeiten sowie die Herstellung von Knopflöchern und Blindlöchern, Stoff⸗ knöpfen und Papierplisseeformen ausführen.
4. Die Fachgruppe Plisseebrenner darf marktregelnde Maßnahmen nur mit meiner Genehmigung treffen.
Berlin, den 2. April 1940. 8 Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. E. Koehler.
—qMV
Aunordnung ““ über Abänderung des Verzeichnisses der Gewerbe, die hand⸗ werksmäßig betrieben werden können.
In dem Verzeichnis der Gewerbe, e““ betrieben werden können, in der Fassung vom 6. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 287 vom 8. Dezember 1934) wird unter Ziffer 10 das Wort „Plisseebrenner“ gestrichen. “
Berlin, den 2. April 1940. Der Reichswirtschaftsminister, J. A.: Dr. E. Koehler.
Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden „im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. April 1940 (Reichsanzeiger Nr. 76 vom 1. April 1940, Reichssteuerblatt S. 366) für die Umsätze im März 1940 wie folgt festgesetzt: 1
fd Nr. Staat
Britisch⸗Hongkong 100 Dollar Britisch⸗Straits⸗ Settlements 100 Dollar Chile 100 Pesos China 100 YPuan Kolumbien 100 Pesos Mexiko 100 Pesos Peru 100 Soles ünion der Sczialisti⸗ schen Sowjetrepubliken 100 Sowjetrubel
Berlin, 5. April 1940. Der Reichsminister der Finanzen. TFJZ. A.: Hedding.
1
Bekanntmachung über die Harry⸗Kreismann⸗Stiftung.
Deerr Ertrag der Stiftung für das Jahr 1939 ist .8e
Dr. Ernst Merker in Gießen in Anerkennung seiner wissen⸗
schaftlichen Leistung und zur Förderung seiner weiteren
Arbeiten verliehen worden.
Berlin, den 3. April 1940.
Der Reichsminister für Fäüclenschaft Erziehung und Volksbildung
œ Z0Ceoe 0—
2 “
Berichtigung der Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Mineralöl. In der in Nummer 65 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Mineralöl wird die Fassung des § 2 wie folgt berichtigt: .“ . * 1—
„§ “
Mineralöle aller Art dürfen nicht als Fußboden⸗ legemittel oder zur Herstellung von Fußboden⸗
1I1“ 16“
pf pflegemitteln verwendet werden.“
Berlin, den 4. April 1940. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
Bekanntmachung.
Die am 4. April 1940 ausgegebene Nummer 59 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Inanspruchnahme von Wohnraum im linksrheinischen Gebiet. Vom 28. März 1940.
Zweite Bekanntmachung über die Anlegung der Erbhöferolle. Vom 29. März 1940. .
Bekanntmachung über die Ausprägung von Zinkmünzen im Nennbetrag von 1, 5 und 10 Reichspfennig. Vom 30. März 1940.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Post⸗ versendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 5. April 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
des RMdJ. vom 3. 4. 1940 zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche.
Auf Grund des § 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche für das preuß. Staatsgebiet folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph.
Die §§ 14 und 15 der VA. vom 9. 2. 1938 (RAnz. Nr. 36, RABliV. S. 265) in der Fassung der VA. vom 16. 12. 1939 (RAnz. Nr. 297, RBliV. S. 2613) und der § 16 der VA. vom 9. 2. 1938 (RAnz. Nr. 36) werden aufgehoben.
Berlin, den 3. April 1940.
Der .“ des Innern.
9 J. AI.
Dr. Weber.
MNiicchtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Kgl. Belgische Botschafter in Berlin, Vico nte
Jacques Davignon, hat Berlin am 3. April verlassen.
Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Vicomte Berryer die Geschäfte der Botschaft.
„Nummer 14 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 3. April 1940 hat folgenden In⸗ halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 26. 3. 40, Zulassg. v. gewöhnl. Paketen z. Beförderg. d. Dt. Dienstpost Böhmen⸗ Mähren⸗ — RdErl. 27. 3. 40, Durchf. d. Unif.⸗Vorschr. v. 8. 3. 40. — RdErl. 27. 3. 40, Reichstreuhänder f. d. öffentl. Dienst. — RdErl. 28. 3. 40, Berufsbezeichng. „Ingenieur“ im dienstl. Ver⸗ kehr. — RdErl. 29. 3. 40, Aufbewahrg. u. Führg. d. Arbeitsbücher. — RdErl. 29. 3. 40, Schriftenfolge „Das Reich in Bereitschaft“. — RdErl. 31. 3. 40, Fernruf d. RMdJ. — Kommunalver⸗ bände. RdErl. 23. 3. 40, Karftfahrz.⸗Steuerverteilgn. — RdErl. 26. 3. 40, Stadt⸗ u. Kreisbildstellen. — RdErl. 27. 3. 40, Sicherg. d. Avbeitseinsatzes beim Holzeinschlag. — RdErl. 1. 4. 40, Aus⸗ bildg. u. Prüfg. d. Anw. d. gehob. u. d. mittl. Dienstes in d. Ge⸗ meindeverw. — Beschl. 15. 3. 40, Aenderg. d. Grenzen d. Stadtkr.
Kriegsfinanzierung des Reichs: einfach und störungsfrei.
Einen anschaulichen Bericht über die Haushaltführung in Reich und Ländern im Rechnungsjahr 1940 gibt Regierungsrat Dr. Vialon vom Reichsfinanzministerium im „Reichsver⸗ waltungsblatt“. Er geht davon aus, de Krieg den Reichs⸗ haushalt, gemessen an den Zahlen früherer Rechnungsjahre, in einer bis dahin für unvorstellbar gehaltenen Leistungsfähigkeit antraf. Der vom Führer in seiner Rede vom 1. September 1939 genannte Umfang der Rüstungsausgaben, das Volkseinkommen eines ganzen Jahres übersteigend, zeigt dies am deutlichsten. Ein großer Teil der für die weitere Aufrüstung 1939 vorgesehenen Mittel schwenkte nach Ausbruch des Krieges einfach zu den eigentlichen Kriegsaus⸗ gaben über. Die Haushaltwirts zaft des Reichs trug den neuen Bedürfnissen auch äußerlich sofort Rechnung; der Ministerrat für die Reichsverteidigung stellte die aus Zweckmäßigkeitsgründen seit einigen Jahren außer Kvaft gesetzten Vorschriften über den außerordentlichen Haushalt wieder her und bewilligte durch einen Nachtrag zum Reichshaushaltsplan 1939 die notwendigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben. Die Kosten der Kriegsführung als „Aus⸗ gaben aus besonderem Anlaß“ trug von diesem Zeitpunkt ab der außerordentliche Haushalt. Ihre Höhe ergibt sich aus der Art der jeweiligen Kriegsführung. Die fachliche Kvitik kann, wie der Referent erklärt, heute on feststellen, daß diese Maßnahmen sich einfach und störungsfrei abgewickelt haben. Gesetzliche Einschrän⸗ kungen des ordentlichen Haushalts waren entbehrlich. Es wurden vielmehr kurz 1 Kriegsausbruch zwischen dem Reichsfinanz⸗ minister und den Obersten Reichsbehörden für den Rest des Rech⸗ nungsjahres 1939 Kürzungen der Ausgabenansätze vereinbart, die vielfach eine Verminderung der Sachausgaben auf die Hälfte zur Folge hatten. Für die Länder ergingen ähn⸗ liche Anordnungen im Verwaltungswege. Für das Rechnungsjahr 1940 ist eine völlig neue Form des Zustandekommens der Haus⸗ haltspläne in Reich und Ländern angeordnet worden. Grundlage ist die Verordnung zur Vereinfachung der Haushaltsführung, die der L“ für die Reichsverteidigung erließ und die in ihrer Tendenz auf den Erlaß des Führers über die Vereinfachung der Verwaltung zurückgeht. Ihr Zweck ist, die sich nicht zwangs⸗ läufig aus dem Krieg ergebenden Ausgaben des Reichs fühlbar ugunsten der außerordentlichen Aufpendungen für die Kriegs⸗ fu hrung zu vermindern und insoweit den zivilen Verwaltungs⸗ uschnitt den Bedürfnissen des Krieges unterzuordnen. Der 88- für neue Ausgaben, das Verbot der Erhöhung alter Ansätze un das Gebot zu Kürzungen werden nur durch zwei Ausnahmen unterbrochen. Beide sen zwangsläufig. Sie betreffen gewisse Reichsverteidigungsma und die neu eingeliederten Ge⸗ biete. Der entscheidende Vereinfachungscharakter der Verordnung liegt davin, daß der ordentliche Haushalt 1940 in seinen Umrissen schon jetzt, vor Beginn der eigentlichen Arbeiten, festliegt. An Hand der 1939er Einzelpläne der Obersten Reichsbehörden finden die Kürzungsbesprechungen der Ressorts mit dem Reichsfinanz⸗ minister statt. Es sind insbesondere auch einschneidende Hevab⸗ setzungen bei den persönlichen Verwaltungsausgaben erforderlich. Hier, wie überhaupt, benutzt die Verordnung die Gelegenheit, die auch unabhängig vom Kriege gewünschte Vereinfachung der Ver⸗ waltung auf etatrechtlichem Wege zu fördern.
6 8 1u1u“
Der Reichsfinanz⸗
—
Su. d. Landkr. Osnabrück. — Wohlfahrtspflege n. Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 3. 895 Dt. nhte Aebena⸗ Lotterie. — Polizeiverwaltung. RdErl. 28. 3. 40, Me⸗ daille z. Erinnerg. an d. 1. 10. 1938 bzw. d. Spange „Prager Burg“. — RdErl. 29. 3. 40, Einrichtg. einer zentralen Ermitt⸗ lungsstelle f. Seeleute u. einer Zentralkartei d. Auslandsdeutschen. — RdErl. 29. 3. 40, Buchg. d. Kosten d. Pol.⸗Reserve. — RdErl. 29. 3. 40, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. — RdErl. 19. 3. 40, Fürsorge f. d. mit d. böchsten Kriegsorden, d. Blutorden, d. Gold. Ehrenzeichen d. Beweg. u. d. Rettungsmedaille am Bande aus⸗ gezeichnet. Angeh. d. Pol. — RdErl. 26. 3. 40, Uebernahme volksdt. Beamten aus Südtirol, aus d. Baltenländern u. aus Wolhynien u. Galizien in d. SchP. u. Gend. — RdErl. 28. 3. 40, Vorchohnt . d. Verwendg d. SchP. u. Gend. (Einzeldienst) im tägl. e . (PDV. Nr. 27 [Entwurf)) Teil I (Dienstvorschr. f. d. SchöP., Abschn. D). — RdErl. 28. 3. 40, Beförderg. d. im unmittelb. Reichsdienst stehend. Pol.⸗Vollzugsbeamten auf d. öffentl. regel⸗ mäßig verkehrend. Beförderungsmitteln. — RdErl. 26. 3. 40, Dienstl. Fernsprechanschl. in Wohngn. — RdErl. 27. 3. 40, Waffenangelegenh. bei d. Ordn Pol — RdErl. 27. 3. 40, Pol.⸗ Rerig dun amfetsch im Protekt. Böhmen u. Mähren. — RdErl. 28. 3. 40, Bescha sg. d. Buches „Ewiges Deutschland“ als Buch⸗ preis u. f. Unterhaltungsbüchereien. — RdErl. 28. 3. 40, Abschluß⸗ prüfg. d. 1. Oberstufenlehrg. — RoErl. 29. 3. 40, Reichsgrund⸗ besitzverzeichn. d. staatl. Pol. — RdErl. 29. 3. 40, Veränderungs⸗ nachw. z. Reichsgrundbesitzverzeichn. d. staatl. Pol. — RdErl. 26. 3. 40, Richtl. f. d. Löschwasserförderg. üb. lange Wegstrecken. — RdErl. 27. 3. 40, Feuerlöschwesen. — RdErl. 27. 3. 40, Feuer⸗ wehrschulen. — RdErl. 28. 3. 40, Amt f. Freiw. Feuerw. — RdErl. 27. 3. 40, II. Ausf.⸗Best. z. § 1 d. IX. Durchf.⸗VO. z. Luftschutzges. v. 12. 3. 40 (Best. üb. Mauerdurchbrüche in bestehen⸗ den, unmittelb. benachbart. Gebäuden). — RdErl. 27. 3. 40, II. Ausf.⸗Best. z. § 1 d. IX. Durchf.⸗VO. z. Luftschutzges. — RdErl. 27. 3. 40, Erteilg. d. endgült. Prüfbefugn. f. d. amtl. Prüfg. v. Verdunklungsmitteln z. Luftschutzzwecken. — Wehrange⸗ legenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 28. 3. 40, Sachschädenfeststellungs⸗VO.; Schäden an Ueberseekabeln. — 16. RdErl. 29. 3. 40, Familienunterhalt d. Angh. d. Einberufenen. — Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 26. 3. 40, Gebühren d. Kataster⸗ u. Vermessungsverw. — RdErl. 26. 3. 40, Offener Reichsausw. f. d. bei Feldarbeiten tätig. Vermessungs⸗ beamten u. vermessungstechn. Angest. d. Reichs A. f. Landesaufn. u. d. Hauptvermessungsabt. (Hauptvermessungssekt.). — Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Vermessungs Ing. — Löschgn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Vermessungs Ing. — Volksgesund⸗ heit. RdErl. 18. 3. 40, Notdiensteinsatz v. Aerzten z. ärztl. Ver⸗ sorg. d. Zivilbevölkerg. — RdErl. 27. 3. 40, Verwertg. d. Anträge auf Verleihg. d. Ehrenkreuzes d. Dt. Mutter. — RdErl. 30. 3. 40, Durchf. d. Jugendgesundheitspflege. — RdErl. 29. 3. 40, Ver⸗ wendg. v. Käseformen aus Zinkblech. — RdErl. 29. 3. 40, Diph⸗ therieserum. — RdErl. 29. 3. 40, Diphtherie⸗Impfstoff. — RdErl. 29. 3. 40, Dysenterieserum. — RdErl. 29. 3. 40, Meningokokken⸗ serum. — RdErl. 29. 3. 40, Tetanusserum. — RdErl. 26. 3. 40, Diphtherie⸗Schutzimpfg. — Uebertragb. Krankh. d. 9. Woche. — Veterinärverwaltung. RdErl. 26. 3. 40, Verrechng. er⸗ stattet. Fernsprechgebühren. — RdErl. 27. 3. 40, Bekämpfg. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. — RdErl. 29. 3. 40, Verarbeitg. v. Pferde⸗ blut z. Blutplasma. — Neuerscheinungen. — Stellen⸗ ausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu be⸗ ziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,85 ℛℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 Hℳ für Ausgabe B leinseitig be⸗ druckt). .
aftaten
minister stellt die Kürzungen endgültig — entsprechend seiner Ver⸗ antwortung für die Reichsfinanzen — fest. Bei den Ausnahmen zugunsten dringender Interessen der HSchserte d güag ist die Voraussetzung ein Einvernehmen zwischen dem Reichsfinanz⸗ minister und dem BVeaustragten für den Vierjahresplan, den Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung und für die Wirtschaft (diesem nur für seinen Geschäftsbereich) und dem Ober⸗ kommando der Wehrmacht. Hierdurch erscheint sicher, daß der Grundgedanke der Vereinfachungsverordnung auch über die Aus- nahmen nicht verwässert werden kann. 1
Zuversichtliche Beurteilung des deutsch⸗iranischen Warenaustauschs. — Bericht der Deutscha⸗ ranischen Handelskammer für 1939.
Die Deutsch⸗Iranische Handelskammer e. V. hielt in Berlin ihre 3. ordentliche Mitgliederversammlung ab. Nach kurzer Be⸗ grüßung der Anwesenden, zu denen u. a. der Ehrenpräsident der Deutsch⸗Iranischen Handelskammer, der Kaiserlich Iranische Ge⸗ 8 Arasteh, sowie Vertreter des Auswärtigen Amtes, des
eichswirtschafts⸗, Propaganda⸗ und Reichsernährungs⸗ ministeriums, der Reichsbank, der Kaiserlich Iranischen Gesandt⸗ schaft und Handelsvertretung zählten, verlas der Präsident der Deutsch⸗Jranischen Handelskammer, Geheimrat Flach, den Ge⸗ schäftsbericht für 1939, aus dem hervorging, daß die deutsch⸗ iranischen Wirtschaftsbeziehungen eine beachtenswerte Entwicklung genommen haben. Das Jahr wurde eingeleitet duxch die Flüssig⸗ machung des Clearings und das neue Verrechnungsabkommen vom 4. 1. 1939, das im wesentlichen eine Fortsetzung des früheren Wirtschaftsabkommens vom 30. 10. 1938 darstellt. Mit diesen Vereinbarungen konnte der Warenaustausch auf neuer gesunder Grundlage seinen Fortgang nehmen. Tatsächlich hat auch der Handelsverkehr einen starken I erfahren, an dem alle Ausfuhrartikel Irans ihren normalen Anteil hatten. Dieses ist ein deutliches Zeichen für die Steigerung der Ausfuhrleistungsfähig⸗ keit Irans und die Iöö Deutschlands für iranische Erzeugnisse. Die Ausfuhr Deutschlands nach Jran blieb in dem gesamten Zeitraum dagegen hinter der Ein⸗ fuhr stark zurüch was sich hauptsächlich daraus erklärt, daß sich die deutschen Ausführer im Jahre 1939 wegen der Stockungen im Verrechnungsverkehr vor dem Abschluß neuer Geschäfte, namentlich in Gebrauchsgütern, zurückgehalten hatten und erst nach Beseitigung der Schwierigkeiten neue Geschäfte eingingen. Die großen Bestellungen an Investitionsgütern, die nach und nach u liefern waren, und an Gebrauchsgütern, die inzwischen von iranischen Abnehmern in Auftrag gegeben wurden, lassen indessen erwarten, daß wieder ein Ausgleich zwischen Ein⸗ und Ausfuhr eintreten wird. Der beiderseitige Warenverkehr ist jetzt wieder lebhaft in Fluß gekommen, und der Weiterentwicklung kann mit voller Zuversicht entgegengesehen werden. Der iranische Bedarf an Waren aller Art ist z. Zt. besonders groß, und Deutschland kann ihm trotz der Kriegsereignisse in umfangreicher Weise Rechnung tragen. Die natürlichen Grundlagen für den Warenaustaus und die Ergänzungsfähigkeit der Volkswirtschaften beider Länder sind nach wie vor in vollstem Maße vorhanden; der Stand des Clearing erlaubt zudem eine kräftige Ausdehnung der Ausfuhr.
8