1940 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

über den Stand der Rinderpest, Maul⸗

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Tabellarische Übersicht

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und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, und Geflügelcholera am 1. April (Ostermond) 1940.

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Laufende Nummer

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Rinderpest Pestis bovina

Maul⸗ und Klauenseuche

Beschälseuche der Pferde Exanthema coitale paralyticum

Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneu- monia bovum

contagiosa

Pockenseuche der Schafe Variola ovium

Aphthae epizooticae

Schweinepest

Pestis suum

Milzbrand Anthrax

Tollwut Rabies

Geflügelcholera

Cholera avium

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Mannheim

Thüringen

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Schaumburg⸗Lippe Saarland..

Gau Wien.

Gau Oberdonau

Gau Steiermark.. Gau Kärnten Gau v, 1 Gau Tirol u. Vorarlberg

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am 1.4. 1940. sches] am 15. 3. 1940 ¹) am 1.4. 1939 .

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Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗

brigen redaktionellen Teil:

udolf Lantzzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

Präsident Dr. Schlange in Potsdam, für den Wirtschaftsteil und den Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

ssttäättenbau im Rahmen des Vierjahresplans, hier: Reichsstelle

en Neichsanzeiger und Preußischen Staat

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Berlin, Montag, den 8. April

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Deutsches Reich.

4 Nummer 10 des Reichsarbeitsblatts vom 5. April 1940 ha folgenden 8I Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Arbeits⸗ einsatz⸗, die Reichstreuhänder⸗ und die Gewerbeaufsichtsverwaltung in der Ostmark. Vom 7. März 1940. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über Beendigung des Amtes des Reichskommiissars 85 die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich. om 15. März des Ostmarkgesetzes. Vom 23. März 1940. Zehnte Verord⸗ nung zur Durchführung des Ostmarkgesetzes. Vom 27. März 1940. Verordnung über die Durchführung des Luftschutzes im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 27. März 1940. Siebente Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Ge⸗ setzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Ein⸗ ziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 28. März

1940. II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Beschränkung des Arbeitsplatz⸗

wechsels; hier: Reichsbahnlehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit. Betr.: Kranken⸗, Arbeitslosen⸗ und Unfallversicherung des Forstschutzkorps. Betr.: Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels.

Betr.: Anschriften. Arbeitseinsatz in der Binnenschiffahrt.

Zweite Ergänzungsbestimmungen zu der Verordnung über die Sozialversicherung der einberufenen Luftschutzdienstpflichtigen. Vom 28. März 1940. Verordnung über Arbeitslosenhilfe in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 29. März 1940. Berichtigung der Unterschrift des Bescheides des Reichsarbeitsministers an die Reichswirtschaftskammer über Freiheit von der Arbeitslosenver⸗ sicherung bei der Beschäftigung von Lehrlingen mit vertrags⸗ mäßig vorgesehener Kürzung der Lehrzeit. III. Sozialver⸗ fassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Ver⸗ rdnungen, Erlasse: Betr.: Urlaubsabgeltung. Zuständigkeit der Sondertreuhänder der Heimarbeit und der Reichstreuhänder der Arbeit nach §§ 19 und 24 HAG. und § 28 DVHAG. Betr.: Die Prüfung von Feuerschutzmitteln zur Schwerbrennbarmachung von Geweben. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Be⸗ wirtschaftungskosten. Betr.: Reichszuschüsse für die Teilung von Wohnungen, den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen so⸗

wie An⸗ und Ausbauten zu Wohnzwecken VII. Reichszuschuß⸗ FJaektion —. Zweite Ausführungsbestimmungen zum § 1 der

Neunten Dur führungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestim⸗ nungen über Mauerdurchbrüche in bestehenden, unmittelbar be⸗ achbarten Gebäuden). Vom 12. März 1940. Betr.: Mauer⸗

8 durchbrüche (Zweite Ausführungsbestimmungen zum § 1 der

Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom

12. März 1940 Reichsgesetzbl. 1 S. 486 —). Betr.: Wohn⸗

tättenbau im Kriege. Verordnung über die Gebührenbefreiung eim Kleinwohnungsbau in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 18. März 1940. Betr.: deeeasteih e ür Wohnungs⸗ und Siedlungswesen. Betr.: Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau und die öö“ (geräumte Gebiete). Betr.: Heimfahrtsanspruch lediger Arbeiter auf Grund der Tarif⸗ ordnungen für Familienheimfahrten im Baugewerbe, in Metall⸗ industrie und ⸗handwerk sowie in der chemischen Industrie vom 15. Januar 1940. Bestimmungen über den Fortfall der Feier⸗ tagsbezahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit vor oder nach Feiertagen. Vom 16. März 1940. Betr.: Ur⸗ laubsabgeltung 5 die zu den 5S⸗Totenkopfregimentern einberu⸗ fenen Gefolgschaftsmitglieder. Verordnung über die Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeitskräften. om 21. März 1940. Dritte Verordnung über die Einführung sozialrechtlicher Vorschriften in der Ostmark. Vom 23. März 1940. Lohnstopp und betriebliche Altersversorgung. Verordnung zur Ergänzung des Abschnitts III der Kriegswirtschaftsverordnung (Mehrarbeitszuschläge in der Land⸗ und Forstwirtschaft). Vom 29. März 1940. Anordnung betr. die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Westfalen⸗ Niederrhein. Aenderung der Anordnung über Entgeltbücher im deutschen Kunstblumengewerbe. Bescheide, Urteile: Betr.: Weiterzahlung der Erziehungsbeihilfe oder des Lohnes für die Unterrichtszeit in einer Berufsschule bei Kurzarbeit. V. Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Kündigungsschutz bei Räumen, die für kriegs⸗ wichtige Zwecke benötigt werden. Verordnung über die Steuer⸗ befreiung für Neubauten im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 29. Februar 1940. Betr.: Kleinsiedlung; Er⸗ mächtigung der Bewilligungsbehörden zur Erteilung von Aus⸗ nahmebewilligungen. Betr.: Anerkennung des Reichsverbandes des deutschen gemeinnützigen Wohnungswesens und seiner Prü⸗ fungsverbände als Organe der staatlichen Wohnungspolitik. Betr.: Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von Heiz⸗ räumen, für Zentralheizungs⸗ und Warmwasserbereitungsanlagen. Betr.: Hauszinssteuerhypothekenzinsen und Grundsteuer des älteren, mittleren und enaen Neuhausbesitzes. Betr.: Erste Ausführungsbestimmungen zum § 1 der IX. Durchführungsver⸗ ordnung zum Luftschutzgesetz vom 17. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1391) Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden Splitterschutz⸗ maßnahmen vor Fenstern und Türen. Dritte Verordnung über Mietbeihilfen. Vom 28. März 1940. Verordnung über die Aenderung des bscgere chischen Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschäftsräumen. Vom 29. März 1940. Betr.: Prüfzeugnisse. Dritte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. VI. Wohlfahrtspflege. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betr.: Reichszuschüsse für Kleinrentner in der Ostmark, im Sudetengau und im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Personalnachrichten. G

Postwesen.

Fer prechdienst mit Bolivien.

Die Deutsche Reichspost hat den Fernsprechdienst mit der Hauptstadt Boliviens La Paz aufgenommen. Die Gespräche wer⸗ en über die Funkverbindungen Berlin —-Buenos Aires und Buenos Aires La Paz ausgetauscht.

Postdie ft mit dem Generalgonvernement für de besetzten polnischen Gebiete. Vom 1. April 1940 an gelten allgemein für Briefsendungen us dem Generalgouvernement nach dem Reich die deutschen I nach dem Verhältnis von 2 Zloty = 1 Hℳ.

Inlandsgebühren Auns der Verwaltung.

Ein neues Grunderwerbsteuergesetz.

1 Nach einer Mitteilung des Reichsfinanzministeriums hat die Reichsregierung ein neues Grunderwerbsteuergesetz beschlossen.

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1940. Neunte Verordnung zur Durchführung

Das Gesetz wird im Reichsgesetzblatt Teil I S. 585 veröffentlicht und tritt am 1. Mai 1940 in nn Ab diesem Tag gilt Deutschen Reich ein einheitliches Grunderwerbsteuerrecht. Es werden dadurch die weitgehenden Unterschiede beseitigt, die zwischen dem Recht des Altreichs und dem Recht der neuen Reichsteile, ins⸗ besondere dem der Ostmark, bestanden.

Das Gesetz bringt in der Besteuerung und im Besteuerungsverfahren. Die Steuer ist entsprechend dem früheren Recht der Ostmark an das schuldrechtliche Verpflichtungs⸗ geschäft geknüpft. Die Höhe der Steuer ist nicht geändert worden, sie beträgt wie bisher drei v. H. Reichssteuer und zwei v. H. Zu⸗ schlag der Land⸗ und Stadtkreise. Es ist aber für das Einbringen

Neue Richtzahlen zur Betriebsstruktur im Klein⸗ und Mittelgewerbe.

Das Statistische Reichsamt veröffentlicht soeben neue Ergeb⸗ nisse seiner Erhebungen über Betriebsmerkmale im Handwerk, Einzelhandel, Gaststättengewerbe und Großhandel (Nr. 41 der Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs „Betriebs⸗ struktur und Kostengestaltung in wichtigen Gewerbezweigen. Eine Sammlung von Richtzahlen“, Teil I: Handwerk, Teil II: Einzelhandel, Gaststätten⸗ und Beherbere ungsgewerbe, Teil III: Großhandel, Verlag für itik, Wirtschaft und Statistik, Paul Schmidt, Berlin SW 68).

Die 1“ beziehen sich auf mehr als 300 verschiedene Zweige und Betriebsformen. Innerhalb jedes Gewerbezweiges sind sie nach Umsatzgrößenklassen aufgegliedert. Sie können nicht nur dem Betriebsvergleich und damit der im Kriege besonders wichtigen Förderung der ZII“ nutzbar gemacht wer⸗ den, sondern sie liefern auch der Wirtschaftspolitik, der steuerlichen und der kreditwirtschaftlichen Praxis sowie der in steigendem Maße auf Tatsachenforschung eingestellten Birtcchaftenissenschaf weitere neuere Unterlagen. Die Zahl der Berichterstatter ist im Handwerk auf 10 500, im Einzelhandel und im Gaststättengewerbe auf fast 12 000 und im Großhandel auf über 10,000 angewachsen. Gegenüber den früheren gleichartigen Untersuchungen sind ver⸗ schiedene Erweiterungen eingetreten. Die Richtzahlen erstrecken ich wieder auf die Vermögens⸗ und Kapitalstruktur, den Umsatz, die wichtigsten Betriebsausgaben und den Gewinn.

Von den Ergebnissen für das Handwerk fallen besonders die Angaben über die Höhe der Forderungen ins Auge, die in zahl⸗ reichen Handwerkszweigen, besonders im Bau⸗ und Bauneben⸗ handwerk und bei den Herrenschneidern, eine beträchtliche Höhe erreichen. Auch die Lieferantenschulden waren im Erhebungsjahr 1937 in vielen Handwerkszweigen recht hoch. Besondere Beachtun verdienen die Ermittlungen über den Anteil des Handelsumsatze am Gesamtumsatz der Betriebe in den einzelnen Handwerks⸗ zweigen. Sehr hoch ist dieser Umsatz z. B. bei den Schuhmachern, Optikern, Kürschnern, Putzmachern und Buch⸗ bindern. Die Angaben über den Waren⸗ und Materialeinkauf deuten darauf hin, eine wie unterschiedliche Rolle die Material⸗ kosten in den einzelnen A spielen.

„Im Einzelhandel sind die Forderungen in der großen Mehr⸗ zahl der Zweige nicht so hoch wie im Handwerk. Immerhin treten auch hier die Kreditverkäufe in einer Anzahl von Einzelhandels⸗ weigen stark hervor. Die beherrschenden Posten auf der Aktiv⸗ feite der Bilanz stellten hier 1937 die Lagervorräte dar. Die Liefe⸗ rantenschulden waren häufig ebenfalls recht hoch.

Das Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe, das ebenso wie der Großhandel auf der Grundlage des Jahres 1936 untersucht worden ist, weist vor allem einen hohen Anteil des Wertes des Betriebsgrundstückes und der sonstigen Anlagen an der Summe der Aktiva auf. Bei den Kosten wirkt sich dies in einem besonders hohen Anteil der fixen Kosten aus.

Der Großhandel tritt seinen Abnehmern fecenüber in vielen seiner Zweige in besonders großem Maße als Kreditgeber auf. So kommt es, daß die Außenstände vielfach 88 sind als z. B. die Lagervorräte. Auf der Passivseite der Bilanz stehen auch hier die Warenschulden weit im Vordergrund. Der Umschlag vollzieht sich im Großhandel wesentlich schneller als z. B. im Einzelhandel.

Dementsprechend sind die Kosten im Verhältnis zum Umsatz

Feimnlich gering und die Umsatzleistungen je Arbeitskraft beson⸗

ers hoch.

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 15. bis 20. April 1940.

Montag, 15. April.

Augsburg: A.⸗G. für Bleicherei, Färberei, Appretur u. Druckerei, Augsburg, 15 ½ Uhr. IE Augsburger Buntweberei Riedinger, Augsburg, r. Augsburg: Bumwollspinnerei am Stadtbach, Augsburg, 9 ½ Uhr. Augsburg: Haunstetter Spinnerei und Weberei, Augsburg, 17 Uhr. Augsburg: Spinnerei u. Weberei, Kottern, 15 ½ Uhr. Bonn: Wessels Wandplatten⸗Fabrik A.⸗G., Bonn, 12 Uhr. . p Industrieterrains Düsseldorf⸗Reisholz A.⸗G., ao., 1 88 8 8 Th. Goldschmidt A.⸗G., Essen, 12 Uhr. Leipzig: Leipziger Chromo⸗ und Kunstdruck⸗Papierfabrik vorm. Gustav Najork A.⸗G., 11 ½ Uhr. Leipzig: Leipziger Speicherei u. Spedition A.⸗G., Leipzig, 12 Uhr. Mannheim: Parkbrauerei A.⸗G., Pirmasens⸗Zweibrücken, 11 Uhr. München: Ver. Mosaik⸗ u. Wandplattenwerke A.⸗G., 11 ½ Uhr. Wien: 12 Ahfdaus der Wiener A.⸗G. vorm. Gerngroß, Wien, 2 Uhr. Dienstag, 16. April.

Anhaltische Kohlenwerke, 11 ½ Uhr.

Berlin: Christian Dierig A.⸗G., 16 Uhr.

Berlin: Spinnerei u. Weberei Offenburg, 12 Uhr.

Berlin: Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗A.⸗G., 10 ½ 8528

Hiescerser Lederfabrik Heinrich Knoch A.⸗G., Hirschberg /Saale, 11 Uhr. 1

Halle /S.: Wegelin & Hübner Maschinenfabrik u. Eisengießerei

A.⸗G., Halle a. S., 12 Uhr. 1 8

Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzig, 11 ½ Uhr.

Mannheim: Gebr. Fahr A.⸗G., 4 Z. Neckargemünd, 11 ½ Uhr.

Ludwigshafen / Rh.: noll A.⸗G., Chemische Fabriken Ludwigs⸗ afen / Rh., 11 Uhr. 1A“

NNiittwoch, 17. April.

Berlin: Porzellanfabrik Kahla, 11 Uhr.

Berlin: Teppich⸗Werke, Berlin⸗Treptow, 11 Uhr. 8

F. Küppersbusch & Söhne A.⸗G., Gelsenkirchen, 11 ½ r.

Hamm: J. Banning A.⸗G., Hamm, 16 Uhr

Berlin:

von Grundstücken in Kapitalgesellschaften die v Zuschlag beseitigt worden. g

Das Gesetz bringt eine wichtige neue Steuerbefreiung au dem Gebiet des Woßnungsbaus füt Uhade benerbefre 8 nf nicht nur wie bisher der Erwerb von Grundstücken durch gemein⸗ nüsige Bauträger zur Schaffung von Kleinwohnungen, een darüber hinaus, unabhängig von der Person des Erwerbers, der Grundstückserwerb zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten steuerfrei. 8 11 Von der im Vertrag übernommenen Steuer wird allgemein keine Steuer mehr berechnet. Es ist dadurch die „Steuer von der Steuer“ beseitigt worden.

Freiheit vom

Internationaler Eisenmarkt teicht abgeschwächt.

Brüssel, 6. April. Die Lage auf den internationalen Eisen⸗ märkten neigt etwas zur Schwäche. Die erwartete Frühjahrs belebung hat sich noch nicht eingestellt. Trotzdem bleibt der latente Bedarf der internationalen Verbraucher groß, die sich in den letzten zwei Monaten eine starke Zurückhaltung auferlegt haben, was zu einer Preisabschwächung von über 100 belg. Fres. für Roheisen geführt hat. Der Preisrückgang 18 zum Teil auch auf den amerikanischen Wettbewerb zurückzuführen. Die amerika⸗ nischen Exporteure bieten vorzugsweise Stabeisen und Bleche in Südamerika zu Preisen an, die durchschnittlich 200 bis 300 Frcs. unter den kontinental⸗europäischen Notierungen liegen. In Ost⸗ asien ist der Unterschied etwas geringer, erreicht aber noch ein Ausmaß von 100 bis 150 belg. Fres. je Tonne. Nur für kleinere Objekte bleiben die kontinentalen Exporteure noch leistungsfähig da die amerikanischen Preisstellungen für solche Objekte nicht so günstig sind. Die kriegführenden Länder nehmen die für sie be⸗ stimmten Vertragsmengen glatt ab. Bis jetzt hat die auf die bessere Koksversorgung zurückzuführende Produktionszunahme nur einen bescheidenen Umfang erreicht und die Markttendenz noch nicht stärker beeinträchtigt. Die Herabsetzung der Löhne in Bel⸗ gien und die Steigerungen der Kohlen⸗ und Kokspreise haben die Gestehungskosten weiter erhöht, so daß mit einer Ermäßigung der Verkaufspreise für die nächste Zukunft kaum zu rechnen ist.

3 86 8 8.

Beginnende Geschäftstätigkeit der Emissionsbank in Polen. Notenumtausch im Verhältnis 1:1.

Krakau, 6. April. Auf Grund einer Verordnung des Gene⸗ ralgouverneurs nimmt mit dem 8. April die Emissionsbank in Poken ihre Geschäftstätigkeit auf. Zu gleicher Zeit werden die durch die Verordnung des Oberbefehlshabers des Heeres vom 23. 9. 1939 für die e evten polnischen Gebiete errichteten Reichs⸗ kreditkassen aufgelöst und nach Weisung des Verwaltungsrates der Reichskreditkassen abgewickelt. Ab 8. April sind im Bereich des Generalgouvernements die von der Emissionsbank in Polen aus⸗ gegebenen Noten über 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Zloty gertiche Zahlungsmittel. Die augenblicklich noch umlaufenden 8 otynoten der Bank Polski werden zur Einziehung und zum Um⸗ tausch gegen die Noten der Emissionsbank in Polen im Verhältnis von 1:1 aufgehoben. Der Umtausch erxalgt für die über 10 Zloty und mehr lautenden Noten in der Zeit vom 22. April bis 7. Mai, für die Noten von 5 und 2 Zloty vom 8. bis 20. Mai. Mit des 20. Mai verlieren die aufgerufenen Noten der Bank Polski ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel, so daß von diesem 8 ab die Noten der Emissionsbank in Polen ausschließliches Zahlungsmittel im Gouvernement sind.

Die Verordnung legt weiter fest, daß Reichsbanknoten und Rentenbankscheine und Reichsmünzen im Generalgouvernement keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, und niemand verpflichtet ist, sie in Zahlung zu nehmen.

Die erste Maßnahme der Emissionsbank in Polen wird in der Zeit vom 10. bis 20. April die Vergütung der seinerzeit zur Hinterlegung aufgerufenen Noten der Bank Polski über 500 und 100 Zloty im Verhältnis 1:1 gegen Rückgabe der damals auf⸗

gelegten Hinterlegungsbescheinigung sein.

Hamburg: New⸗York Hamburger Gummi⸗Waaren Compagnie, Hamburg, 11 Uhr.

Karlsruhe: Lebensversicherung A.⸗G., Karlsruhe, 11 ½ Uhr.

Leipzig: Langbein⸗Pfannhauser⸗Werke A.⸗G., Leipzig, 11 Uhr.

Donnerstag, 18. April.

Berlin: H. Berthold Messinglinienfabrik u. Schriftgießerei A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.

Berlin: Arn. Georg A.⸗G., 11 Uhr.

Essen: Braunkohlen⸗ & Briketwerke Roddergrube A.⸗G., 12 Uhr.

Karlsbad: Erste Böhmische Glasindustrie A.⸗G., ao., 10 Uhr.

Liebauthal: Noe Stroß A.⸗G., Liebauthal, 9 Uhr

Freitag, 19. April.

Christoph & Unmack A.⸗G., 18 Uhr.

Berlin: Deutsche Reichsbank, Berlin, 11 Uhr.

Berlin: Rudolph Karstadt A.⸗G., Berlin⸗Wilmersdorf, 12 Uhr.

Züßenorf. „Kronprinz“ A.⸗G. für Metallindustrie, 12 Uhr.

Düsseldorf: ns A.⸗G., Düsseldorf, 10 ½ Uhr.

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Berlin:

Halle / S.: 8 esche Maschinenfabrik u.

Hannover: Vorwohler Portland⸗Cement⸗Fabrik A.⸗G., Hannover, 12 ½ Uhr.

Wien: „Solo“ Zündwaren⸗ und Chemische Fabriken A.⸗G., Wien,

11 Uhr. - Sonnabend, 20. April.

Hamburg: Alsen'’sche Portland⸗Cement⸗Fabriken K. G bBburg, 10 Uhr. 8

Eisengießerei,

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MNoöotierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstande vom 8. April 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 1“”“ 137 Reinnickel, 98 99 % !U . . . Antimon⸗Regulus.. 6 ea .

K.ℳ für 100 kg