1940 / 85 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1940 18:00:01 GMT) scan diff

C 11

chaft des Auslandes.

ZJugoslawisch⸗ungarischer Wirtschaftsverkehr soll ausgeweitet werden.

Belgrad, 10. April. Die in Belgrad geführten jugoslawisch⸗ ungarischen Wirtschaftsbesprechungen stehen vor dem Abschluß. Auf beiden Seiten erhofft man eine Verstärkung des Waren⸗ austausches. „Prawda“ meldet, daß zahlreiche jugoslawische Kon⸗ tingente erhöht wurden; so sollen u. a. künftig in stärkerem Maße als bisher Holz, Blei, Kupfer und Bromerze nach Ungarn ausgeführt werden. Umgekehrt soll Ungarn die Lieferung von Fdere⸗ Textil⸗ und vor allem Schwerindustrieprodukten ver⸗ tärken.

Internationale Landwirtschaftsausstellung in Neufatz (Jugoslawien) verschoben.

Belgrad, 10. April. Die internationale Landwirtschaftliche Ausstellung in Neusatz (Novisad), die am 20. April beginnen sollte, mußte wegen der Ueberschwemmung des ganzen Aus⸗ y durch das Hochwasser der Donau verschoben werden.

—.—

Waldwirtschaft und Bergbau, Grundlagen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Finnlands.

Helsinki, 10. April. Nach Aeußerungen Dr. Olins vom Industrieverband Finnlands bilden der Wald und die Mineral⸗ vorkommen zusammen die Grundlage für die finnische Volks⸗ wirtschaft. Eine Intensivierung der Waldbewirtschaftung sowie eine Rationalisierung der Grubenbetriebe, wobei vornehmlich auf die Veredelungsmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen ist, werden auch künftig die wichtigsten Möglichkeiten beim wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes und der Sicherstellung der Ernährung und Versorgung des finnischen Volkes abgeben. Durch den Frieden ist ein Teil der finnischen Waldbestände an die UdSSs abgetreten worden. Der größte Teil ist dem Lande jedoch ver⸗ blieben. Nach der Auffassung von Dr. Olin dürfte es möglich sein, im Laufe der Jahre die Auswertung der Wälder zu er⸗ höhen. Eine der wichtigsten Aufgaben Finnlands wird darin bestehen, wertvollste Enderzeugnisse der waldwirtschaftlichen Pro⸗ duktion für die Ausfuhr zu schaffen, um unter den veränderten Verhältnissen den Lebensstandard des finnländischen Volkes auf⸗ rechterhalten zu können.

In der letzten Zeit hat Finnland bereits begonnen, Mine⸗ ralien zu exportieren. Seit dem Jahre 1928 werden die reichen

Kupferfunde in Outokumpum, einem der reichsten in Europa, in großem Umfang bearbeitet. Der Export erfolgte bisher in der Form von Rohkupfer. Sehr wahrscheinlich wird schon im Laufe dieses Jahres eine Veränderung dahingehend eintreten, daß das

Rohkupfer zu Elektrolytkupfer veredelt und zu verschiedenen

Walzwerks⸗Erzeugnissen ausgewalzt werden wird, um sowohl im Inlande verbraucht als auch exportiert zu werden. Im Zusam⸗ menhang mit der Veredelung dieser Kupfervorkommen werden vergleichsweise große Mengen Eisenerz gewonnen, die (zu Roh⸗

eisen veredelt) teilweise schon exportiert werden. In der Zukunft

dürfte die Herstellung von Stahl für den eigenen Bedarf Finn⸗ lands voraussichtlich dazu führen, daß alles auf diesem Wege her⸗ gestellte Eisen im Lande selbst verarbeitet wird. Außerdem sind in Finnland eine Reihe bekannter, jedoch bisher noch nicht aus⸗ genutzter Eisenerz⸗Vorkommen vorhanden sowie auch solche von anderem Erz, die möglicherweise für die Weiterverarbeitung be⸗ nutzt werden können. Die großen Nickel⸗Vorkommen im nörd⸗ lichen Finnland sind in finnischem Besitz geblieben.

Internationale Messe in Reval im Herbft 1941.

Reval, 10. April. Die erste internationale Ausstellung in Reval wird im Herbst 1941 stattfinden. Sie wird die Bezeich⸗ nung „Nordeuropäische Internationale Messe“ führen. Die Zweckstiftung „Allestländische Ausstellung“ hat vier Unteraus⸗ schüsse gebildet, die sich mit den Vorarbeiten zur Messe befassen werden. Die „Allestländische Ausstellung“ ist auch mit der Or⸗ anisation der estnischen Beteiligung an der Weltausstellung im Jahre 1942 beauftragt worden für den Fall, daß Estland an dieser Ausstellung teilnimmt.

Kontrolliertes Außenhandelssystem 18 im neuen China.

Tokio, 10. April. Auf einem Empfang der Nippon Keizai Remmei, der führenden Wirtschaftsorganisation Japans, führte Shishaku H. Kano, der Filialleiter der Nokohama Specie Bank in London aus, daß der E1“ des neuen China unter Wang Ching Wei wahrscheinlich ein kontrollierter Handel sein wird. Die englischen und amerikanischen Wirtschaftsleute, die glaubten, daß sie den freien Handel, wie er vor dem japanisch⸗ chinesischen Zwischenfall üblich war, wieder würden genießen können, vergäßen, daß außer in den Vereinigten Staaten der Außenhandel jetzt überall kontrolliert werde. Diese Kontrolle sei in China und auch in Schanghai nötig, um die Währung der neuen Zentralregierung stabil zu halten.

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Berichte von auswärtigen Devifen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

L111“] 1 11“ Prag, 10. April. (D. N. B.) Amsterdam 15,54, Berlin „—, Zürich 656,25, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 116,20 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,26, Paris 65,78 *), Stockholm 696,50, Brüssel 498,25, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom. *) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.

Budapest, 10. April. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 183,50, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,96, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,79, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.

London, 11. April. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,53 7,58, Brüssel 23,65 23,80, Italien (Freiv.) 68,50, Schweiz 17,85 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stock⸗ holm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires eooffiz.) 17,05 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,53 B.

Paris, 10. April. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 745,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau Belgrad —,—.

Paris, 10. April. (D. N. B.) [11,05 Uhr, Freiverkehr.] London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien 745,00, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland 2329,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,—.

Amsterdam, 10. April. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 74,60, London 6,54, New York 1887⁄13, Paris 370,50, Brüssel 31,80, Schweiz 42,25, Italien —X,—, Madrid —, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm —,—, Prag —,—.

Zürich, 10. April. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 8,74 ¾, London 15,44, New York 446,00, Brüssel 75,75, Mailand 22,52, Madrid —,—, Holland 236,72 ½, Berlin 178,75, Stockholm —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 320,00 B., Konstantinopel 320,00 B., Bukarest 220,00 B., Helsingfors 825,00, Buenos Aires 100,00, Japan 104,75.

1 Kopenhagen, 10. April: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)

Stockholm,

N. B.)

Oslo, 10. April: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)

Moskau, 1. April. (D. N. B.) New York 5,30, London 1788 Brüssel 90,50, Amsterdam 281,43, Paris 10,59, Berlin 12,59.

10. April: Notierungen nicht eingetroffen.

London, 10. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 20 7⁄16, Silber auf Lieferung Barren 20 ⅛, Silber fein prompt 22 ⁄%⁄6, Silber auf Lieferung fein 22,50, Gold 168/—.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 10. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 1477⁄à1, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 113,50, Cement Heidelberg 158,00, Deutsche Gold u. Silber 260,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—,

Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 168,00, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 133,50, Laurahütte 29,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 169,75, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 145,50.

Hamburg, 10. April. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 118,75, Vereinsbank 132,75, Hamburger Hochbahn 107 %l, Hamburg⸗Amerika Paketf. 66,50 B., Hambur Südamerika 113,00, Nordd. Lloyd 66,00, Alsen Zement 212, Dynamit Nobel

—,—, Guano 98,00, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗

Brauerei 152,00, Neu Guinea 286,00, Otavi 26,75.

Wien, 10. April. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 101,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,25, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 100 1⅞, 6 % Wien 1934 100 ⅜, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,70, K. 15,45, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri 69,00, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 25,50, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 85,50, Kabel⸗ u. Drahtind. 167,00, Lapp⸗ Finze AG. Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 44,25, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk 449,00, Schrauben⸗Schmiedew. 144,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 33,75, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier 46,25, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 154,00, Wienerberger Ziegel —,—.

Amsterdam, 10. April. (D. N. B.) 3 % Nederland 1937 77 1, 5 ½ % Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 4 % England Funding Loan 1960 1990 mit Kettenerkl. 55,50, 4 ½ % Frankreich Staatskasse Obl. 1932 mit Kettenerkl. 28,00, Algemeene Kunstzijide Unie (Aku) 40 ½⅛ M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding⸗Ges.) 115 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z.) 88 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 216,75 M., Philips Petroleum Corp. (Z.) 28 9⁄6, Shell Union (Z.) 9 ⅞, Holland Amerika Lijn 89,00, Nederl. Scheepvaart Unie 110,75 M., Rotter⸗ damsche Lloyd 96,25, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 181 M., 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 3,25, 6 ½ % Bayern 1925 (nat.) —,—, 6 % Preußen 1927 (nat.) 12,50, 7 % Deutsche Rentenbk. Kred. Anst. 1925 (nat.) —,—, 7 % Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.⸗ u. Giroverb. 1926 (nat.) —X,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 4 ½ % Preuß. Central Bodenkred., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Preuß. Pfandbrbk., Pfdbr. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗ Cred., Pfdbr. (nat.) —,—, Sächs. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 5 ¼ % A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7 % Rob. Bosch A. G. (nat.) —,—, 7 % Conti Gummi⸗Werke A. G. (nat.) —,—, 7 % Deutsch. Kali⸗Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) mit Kettenerkl. —,—, 6 % Harpener Bergb., 20 jähr. (nat.) —,—, 6 % J. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (Z.) —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union (nat.) —,—, 6 ½ % Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 6 % Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7 % Vereinigte Stahl⸗ werke (nat.) —,—, 6 ¾ % Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr., Serie C (nat.) —,—, 6 % Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) 6 % Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 89,50, Rotterdamsche Bank Vereeng. 91,00, Deutsche Reichsbank (nicht nat.) 19,25, Holl. Kunstzijde Unie —,—, Internat. Viscose Comp. 15 ⅛, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. —,—, J. G. Farben (nicht nat.) (Z.)

u“

Montecatini ——. (Z.) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stücke

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 11. April 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. 133 desgl!. in Walz⸗ oder Drahtbarren 197

KR. für 100 kg 99 0% 6615766 88 56

Antimon⸗Regulus. 7 . Feinsilber 5o Eb55 35,50 38,50

Algem. Nederl.⸗Ind. Electriciteits Mij. (Holding⸗Ges.) 216,50,

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische

Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn)... Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran)... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga). Litauen (Kownv / Kaunas)) . Luxemburg (Luxem⸗ birUN) Neuseeland (Welling⸗ WvD5”0“ Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

l ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1DHn

100 Din 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

11. April

Geld

18,73 0,568

42,36 0,130 3,047

48,05

62,44 5,045

2,353 132,22 14,59 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,59 56,59.

8,691

59,29

55,86 8,591

23,56

1,978 0,939 2,491

Brief

18,77

0,572

42,44 0,132 3,053

48,15

62,56 5,055

2,357 132,48 14,61 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,61 56,71

8,709

59,41

55,98 8,609

23,60

1,982 0,941

2,495

10. April

Geld

18,73 0,568

8,691

59,29

55,86 8,591

23,56

1,978 0,939 2,491

Brief

18,77 0,572

42,50 0,132

3,053 48,15

62,56 5,055

2,357

132,48 14,61 38,39

13,11 0,585

5,706 48,85 42,02 10,625

59,41

55,98 8,609

23,60 1,982 0,941 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief 9,91

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich

Australien, Neuseelad . Britisch⸗Indien 00 000000 0000 ⏑⏑⅔⁄

Kanada

00 0%9 % % 9%202220 999000000 0˙8°*½£¼†½⅔†⅔

Geld 9,89 5,599 7,912 74,18 2,078

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

5,611

7,928 74,32

2,082

Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptisce. Amerikanische: 1000—5 Dollar. 2 und 1 Dollar. Argentinische.. Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgariscce.. Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: große... 1 £ u. darunter. Estnische Finnische. Französischhe. Holländische. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinuü Kanadisce. Lettländische. Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 8 Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische Südafr. Union Türkische Ungarische

1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

Geld

20,38

16,16 4,185 8,28

2,545 2,545 0,52 5,44 42,32 0,095 55,89

47,90 8,58 8,58

4,79 4,74 131,99

13,07

5,63 1,84

41,70

10,58 56,44

11. April

Brief 20,46 16,22 4,205

8,32

2,565 2,565 0,54 5,46 42,48 0,105 56,11

48,10 8,62 8,62

4,81 4,76 132,51

13,13

5,67

1,86

41,86 10,62 56,66

10. April

Geld

20,38

16,16 4,185 8,28

2,54 2,54 0,52 5,44 42,36 0,095 55,89 47,90 8,58 8,58

4,79 4,74 131,99 13,07

5,63 1,84

Brief 20,46 16,22

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90 00 00 0 '8'S

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92 S 9020

1

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Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den d nzeigenteil und 8 9 für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerert⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft Berlin, Wilhelmstr. 32. Sechs Beilagen

(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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8

* *

868 I I11.“n .

B—

ntlicher Anzeiger.

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen.

41. Oeffentliche Zustellungen. 5. Verlust⸗ und Fundsachen.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

1] 11. Genossenschaften,

14. Bankausweise,

12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier

völlig druckreif eingesandt werden.

Änderungen redaktioneller

Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, daren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen. Veresverbesctenahme.

Der Kurz⸗ und Schnittwarenhändler Dr. Ernst Israel Brandl, geboren am

86 Oktober 1900 zu Mattersburg (Bur⸗

genland), und seine Ehefrau Livia

Sara geborene Rosenberg, geboren am

7. April 1913, zuletzt wohnhaft in Wien, II., Untere Augartenstr. Nr. 5, zur Zeit im Ausland nähere Anschrift unbe⸗ kannt —, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21 416,— Hℳ, die am 28. Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389, I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche au Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, au die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder son seige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg⸗ lich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehen⸗ den “] oder sonstigen An⸗ en. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme rfolgt, vorzuführen.

Wien, I., den 15. März 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien. 2024] Steuersteckbrief uund Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Privatbeamte Friedrich

IFfrael Eckstein, geboren am 14. No⸗

vember 1898 zu Wien, und seine Ehe⸗ frau Hedwig Sara geborene Schreier, geboren am 5. August 1900 zu Wien, zuletzt wohnhaft in Wien, IX., Schwarz⸗ spanierstraße 15, zur Zeit unbekannten Aufenthalts im Ausland, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 12 703,— ℳ, die am 10. Dezember

1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche 5 Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes ö Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auüfenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ üer eines Monats dem unterzeichneten

inanzamt Anzeige über die den

teuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Po⸗ lizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen. 1

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, Sohlscg festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I., 16. März 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

3. Aufgebote.

[2027 Zahlungssperre. 8 Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 2 190 314 über 25 H sowie des Auslosungsscheins Gr. 27 Nr. 44 314 über 25 Hℳ dieser Anleiheschuld ist die Zahlungssperre ent § 1019 ZPO. erlassen. 456 F. 41. 40. Berlin, den 8. April 1940. Das Amtsgericht Berlin.

[2032]) Aufgebot.

Die Lehrerin Elisabeth Budnik, Frei⸗ stadt, O. S., Rathausgasse 85, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ enen Einlagebuches des Spar⸗ u. Voeschußvereins in Teschen⸗West, Zweig⸗ stelle Freistadt, Nr. 318 über 2319,72 21 = 1159,86 ℛℳ, ausgestellt auf Namen Budniköwna Elzbieta. Frpsztat. bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

atz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗

20. Juni 1940, 9 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht, Zimmer 28,

anberaumten Aufgebotstermin seine

Rechte anzumelden und die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

erklärung der Urkunde erfolgen wird. Freistadt, O. S., den 3. April 1940.

Amtsgericht.

[2031]

2a F 2/40. Die Katholische Pfarr⸗ kirche in Winden, vertreten durch den Vorstand der Kirchengemeinde Winden, hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Hypothekenbriefes über die zu ihren Gunsten im Grundbuch von Straß Art. 457 in Abt. III unter Nr. 2 ein⸗ getragene und auf 995,56 6ℳ aufge⸗ wertete Hypothek, zur Mithaft einge⸗ tragen in Bogheim 286, Unter Mau⸗ bach 279 und 305, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird Tns9e oshert, spätestens in dem auf den 6. Novem⸗ ber 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Jesuiten⸗ gasse 11, Zimmer 16, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Düren, den 4. April 1940.

Das Amtsgericht Düren. Abt. 2a.

[2035] Aufgebot.

F. 140. Der Dr.⸗Ing. Walter König in Wiesbaden, Klopstockstraße 1, hat das Aufgebot des angeblich ver⸗ lorenen Hypothekenbriefes für die im Grundbuch von Oestrich Band XIV Blatt 553 auf den Grundstücken Ifd. Nr. 1 Kartenblatt 17 Parzelle 236/141 a) b) c), bebauter Hofraum und Haus⸗ garten, Josefstraße Nr. 2, groß 0,95 a, und lfd. Nr. 2 Kartenblatt 17 Par⸗ zelle 237/142, Hofraum Hühneräcker, groß 2,74 a. Eigentümer Schlosser Hein⸗ rich Nies in Oestrich a. Rh. für den Dr. Ing. Walter König in Wiesbaden, Lessingstraße 14, am 22. Dezember 1936 eingetragenen Darlehnshypothek von fünfzehnhundert geteilt durch 2790 kg Feingold verzinslich mit fünf vom Hundert jährlich beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 4. Oktober 1940 vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 16 um 11 Uhr anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Rüdesheim am Rhein, 6. 4. 1940.

Amtsgericht.

[2033 Aufgebot.

U. R. III 1/40. Der Rentner Heinrich Neu zu Keppeln hat beantragt, den ver⸗ schollenen Landwirt Johann Neu, zu⸗ letzt wohnhaft in Keppel⸗Arnshof 124, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 1. 11. 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 9, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

och, den 8. April 1940. Das Amtsgericht.

[2034] Oeffentliche Aufforderung gemäß § 2358 BGB.

Am 9. Oktober 1939 ist zu Hamburg die ledige Dorothee Marie Sophie Lehmann, geboren am 7. Februar 1887 zu Hamburg, ohne Abkömmlinge ge⸗ storben. Von ihren Verwandten sind Wilhelmine Sophie Lehmann, geb. 9. Juni 1838 in Stolzenau, und Hein⸗ rich August Lehmann, geb. 11. Septem⸗ ber 1840 ebenda, nach Amerika ausge⸗ wandert. Der Nachlaßpfleger hat Er⸗ teilung eines Erbscheins beantragt. Alle diejenigen Personen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß der Verstorbenen zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte innerhalb einer Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Tage der Einrückung . Auf⸗ forderung in den Deutschen Reichsan⸗ zeiger, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Hamburg, den 5. April 1940.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[2028] Aufgebot.

Die nachstehenden Rechtsanwälte haben als Nachlaßpfleger das Auf⸗ gebotsverfahren 8 Zwecke der Aus⸗ schließung von Nnchüe gletotagin be⸗ antragt: 1. Maaß, Berlin, Martin⸗

Luther⸗Str. 96, für die Erben a) des

am 1. 9. 1938 verstorbenen Privat⸗ manns Rudolf Blöde aus Steglitz, Al⸗ brechtstraße 15 b 51. F. 6. 40 —; b) des am 7. 11. 1939 verstorbenen Grafen Harald von Platen⸗Haller⸗ mund aus Berlin, Bülowstr. 17 51 F. 7. 40 —; 2. Dr. Niemetz, B.⸗ Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. 60, für die Erben der am 6. 11.1939 verstorbe⸗ nen Witwe Anna Grothe geb. Roth⸗ kirch aus B.⸗Friedenau, Rheingaustr. 19 681. F. 8. 40 —, 3. Zelle, Berlin, Potsdamer Str. 162, für die Erben des am 2. 1. 1940 verstorbenen Zeitungs⸗ händlers Kurt Juskowsky aus Berlin, Kurfürstenstr. 161 51. F. 11. 40 —. Die Nachlaßgläubiger müssen ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß der Ver⸗ storbenen spätestens in dem auf den 14. 6. 1940, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Grunewaldstraße Nr. 66/67, Zimmer 50, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ melden; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Wer sich nicht meldet, kann, unbeschadet des Rechtes, vor Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. 51. Fn. Sam. 340. Berlin⸗Schöneberg, 3. April 1940. Amtsgericht Schöneberg.

[2029]

In der Aufgebotssache des Peter Höhl VIII in Griesheim b. Darmstadt zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes hat das Amts⸗ gericht in Darmstadt durch den Amts⸗ gerichtsrat Kern durch das am 27. März 1940 verkündete Ausschlußurteil für Recht erkannt: „Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch für Griesheim Blatt 459 Abt. III Nr. 4 C eingetragene Grundschuld von 7000,— 6 (sieben⸗ tausend Goldmark) nebst sechs vom Hundert Zinsen seit 1. Juli 1932 für die Eduard Wendnagel Ehefrau, Emilie geb. Ertel, in Frankfurt am Main wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.“

Darmistadt, den 28. März 1940.

Amtsgericht Darmstadt. Abt. 11.

[2030]

In der Aufgebotssache der Firma Fr. Chistoph Hechler jr., Kartonnagen⸗ sabrik, o. H.⸗G. in Darmstadt, vertreten durch die Rechtsanwälte Th., Dr. F. und H. C. Kleinschmidt in Darmstadt, zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefes hat das Amts⸗ gericht in Darmstadt durch den Amts⸗ gerichtsrat Kern durch das am 27. März 1940 verkündete Ausschlußurteil für Recht erkannt: „Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Nieder Ramstadt Blatt 859 Abt. III Nr. 1 a (ursprünglich Blatt 68 Abt. III Nr. 16 b) für Wilhelm Grünig in Nieder Ram⸗ stadt eingetragene Aufwertungshypothek von 1500,— 6, wird für kraftlos er⸗ klärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.“

Darmstadt, den 28. März 1940.

Amtsgericht Darmstadt. Abt. 11.

[2025]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 3. April 1940 ist der ledige Mechaniker Johannes Karl Meili, ge⸗ boren am 2. Januar 1903 in Wien, ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, Staatsangehöriger der Schwei⸗ zerischen Eidgenossenschaft, Kanton Zü⸗ rich, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1928, 24 Uhr, festgestellt worden. Die Todes⸗ erklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deut⸗ schem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inlande befind⸗ liche Vermögen. 456 II. 14. 39.

Berlin, den 3. April 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

[2026]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 4. April 1940 ist der ver⸗ schollene Rudolf Johannes Dibalski, geboren am 7. Februar 1879 zu Dan⸗ ig, zuletzt wohnhaft in Berlin, Urban⸗ straße 102, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 31. Dezember 1904, 24 . festgestellt worden. 455. F. 1

Berlin, den 4. April 1940. Das Amtsgericht Berlin.

1. Heffentliche Zustellungen.

[2036] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Puschmann, Sibilla geborene Berbür, in Weißen⸗ brunnen (Eifel), bei Mechernich, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Horn in Euskirchen, klagt gegen den Arbeiter Johann Puschmann, früher in Euskirchen, Bendengasse 2, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehe⸗ efebes. Die Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 30. Mai 19490, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bonn, den 5. April 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

4. Zivilkammer. 8 [2041]

In Sachen Kaufvertrag Rosengart / Radtke, betr. Scheunengrundstück in Nikolaiken (Nikolaiken Bl. 512), ist am 26. Februar 1940 Entscheidung auf Grund des § 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens ge⸗ troffen. Der Verkaufer Walter Israel Rosengart, früher in Königsberg (Pr), Krumme Grube 8/9 1, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wird aufge⸗ fordert, die Entscheidung binnen zwei Wochen seit Veröffentlichung dieser Aufforderung hier einzusehen bzw. ab⸗ zuholen, andernfalls dieselbe rechts⸗ kräftig wird.

Sensburg, den 4. April 1940.

Der Landrat. 1

Oeffentliche Zustellung.

6 C 160/40. Die Rheinische Wohn⸗ stätten Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand in Duisburg⸗Ham⸗ born, Kasinostraße 3, klagt gegen den Arbeiter Hermann Bätz, früher in Duisburg⸗Neudorf, Tulpenstraße, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von 161,65 Eℳ nebst 4 % Zinsen 8. dem Tage der Klagezustellung und

erurteilung in die Kosten. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Duisburg⸗Ruhrort, Amtsgerichts⸗ straße 36, auf den 29. Mai 1940, vormittags 9 Uhr, Saal 27, geladen.

Duisburg⸗Ruhrort, 29. März 1940.

(Unterschrift), Justizsekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[2038]

[2039) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Beide mühle in Gelsenkirchen, Wilhelm⸗Gust⸗ loff⸗Straße 46, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sander in Gelsenkirchen, klagt gegen 1. die Ehefrau des Kauf⸗ manns Ernst Spiegel, 2. den Kauf⸗ mann Ernst Spiegel, früher in Köln⸗ Lindenthal, jetzt Palästina unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Hypothek von 3000 Rℳ, mit dem An⸗ trage, die Beklagte zu 1 zu verurteilen, die Löschung der im Grundbuch von Gelsenkirchen Bd. 17 Bl. 823 eingetra⸗ genen Hypothek über 3000 R nebst 5 % Zinsen zu bewilligen, und den Be⸗ klagten zu 2 zu verurteilen, seine ehe⸗ männliche Genehmigung zu erteilen und die Zwangsvollstreckung in das Gut seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mrüündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts hier auf den 29. August 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 240, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Essen, den 2. April 1940. 8

Die Geschäftsstelle des Landgerichts [2040] Oeffentliche Zustellung.

Der Drogeriebesitzer Rudolf Fonfara in Kattowitz, Heinzelstr., Ecke Prinz⸗ Heinrich⸗Str., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwittlinsky in Kattowitz, klagt gegen den früheren Steuerberater Adolf Lichtblau in Kattowitz, Heinzelstr. 37, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Darlehns⸗ forderung, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige vorl. vollstreckbare Verurtei⸗ lung zur Zahlung von 214 nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗