Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mei 1940. S. 2
§ 6
(1) Schuhwerk, ausgenommen Wehrmachtsschuhwerk, ist mit der Nummer, unter der dem Hersteller die Genehmigung zur Erzeugung von Schuhwerk erteilt wurde (§ 1 Abs. 2), zu versehen. 1
(2) Die Nummer ist auf der Brandsohle vor der Ferse oder auf der Laufsohle vor dem Absatz oder im Quartier⸗ futter sichtbar anzubringen.
(3) Ungefüttertes Arbeitsschuhwerk ist dem Verwen⸗ dungszweck entsprechend 8 Z1II“
1 Feuerschuh, 8 “ 8 Grubenschuh oder 4 Landarbeiterschuh “ 1“ f der Innenseite des Schaftes sichtbar zu kennzeichnen. § 7 Ddie Vorschriften der §§ 4, 5 und 6 gelten nicht für Schuhwerk, das für die Ausfuhr bestimmt ist. 8 (1) Die Absicht, Schuhwerk der in § 3c und d genannten Art außerhalb oder neben der gemäß § 1 genehmigten Er⸗ zeugungsmenge herzustellen, ist der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 78, zu melden. (2) Die Meldung muß eine Modellbeschreibung unter Angabe der Zusammensetzung der Herstellungsmaterialien und die voraussichtliche Herstellungsmenge enthalten. Sofern nicht bereits eine Nummer erteilt wurde, muß die Meldung ferner die Angabe von Kennbuchstaben (Anfangsbuchstaben es Firmennamens) oder eine Marke enthalten. Im Falle der Herstellung sind die Kennbuchstaben, die Nummer oder die Marke auf der Brandsohle vor der Ferse oder auf der Laufsohle vor dem Absatz anzubringen. — (3) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Meldung verbieten, daß das Schuhwerk, dessen Herstellung nach Abs. 1 beabsichtigt ist, erzeugt wird. 69
(1) Die Herstellung von Schuhteilen (Schäften, Absätzen, Rahmen, Kedern, Kappen und Schuhbesatz) ist ohne Genehmi⸗ gung zulässig, wenn sie im Rahmen einer vertraglichen Ver⸗ einbarung mit einem Schuherzeuger erfolgt, dem eine Ge⸗ nehmigung (§ 1) erteilt ist (Auftraggeber).
(2) Grundstoffe (Leder, Kautschuk, Kautschukregenerat oder kunstharzemulsionshaltige Austauschstoffe für Leder — Lederfaserwerkstoff 1—) für die Erzeugung gemäß Absatz 1 sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber muß die für den Bezug der Grundstoffe etwa erforderlichen Erwerbsscheine oder andere an Stelle der Erwerbsscheine tretende Einkaufsermächtigungen seinem Unterlieferanten übergeben oder Grundstoffe selbst — auch durch Verkauf — zur Verfügung stellen.
ie Berücksichtigung eines 15 % bei Schäften, 25 beim Abjatzban ud. 35 % bei Rahmen, Keder, Kappen und Schuhbesatz ist zulässig. st zulässig 9 10
Hersteller von Schuhwerk, die die nach § 1 erforderliche Genehmigung nicht erhalten haben, dürfen die ihnen bereits erteilten Bezugs⸗ oder Einkaufsgenehmigungen nicht aus⸗ nutzen, selbst wenn sie eine schriftliche Bezugs⸗ oder Einkaufs⸗ genehmigung haben. vX““
Schnittverlustes in Höhe von
8 § 11 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Herstellung von Schuhwerk im Einzelfall abweichend von den Vorschriften
dieser Anordnung regeln. § 12
uwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ fallen unter die Strafbestimmungen der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.
§ 13 8
(1) Diese Anordnung tritt am 7. Mai 1940 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Anordnung 33 der Ueber⸗ wachungsstelle für Lederwirtschaft vom 14. Mai 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 14. Mai 1937), die Anordnung 45 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft vom 8. Dezember 1938 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 278 vom 9. Dezember 1939), die Anordnung 49 der Ueberwachungsstelle für Lederwirt⸗ schaft vom 28. März 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 74 vom 28. März 1939. und die Anord⸗ nung 58 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 30. Sep⸗ tember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 229 vom 30. September 1939) außer Kraft.
Berlin, den 6. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Steitz.
Anordnung 76
(1) Die Verwendung von Ledermanschetten für hand⸗
Preuß. Staatsanz. Nr. 182 vom 10.
gegeben werden, Riemenkernstücke nicht verwandt werden dürfen. § 2 8
betriebene Haus⸗ und Hofpumpen sowie für Wassermotore, so⸗ ern ihr Kolbendurchmesser unter 120 mm liegt, ist nur ge⸗ 88 wenn die Verwendung einer Kunststoffmanschette aus technischen Gründen unmöglich ist oder eine Kunststoff⸗ manschette nicht beschafft werden kann. Der Besteller hat in diesem Fall dem Lieferanten schriftlich zu versichern, daß die Verwendung einer Kunststoffmanschette aus technischen Grün⸗ den unmöglich ist oder daß eine Kunststoffmanschette nicht beschafft werden kann. Die Versicherung muß Datum, genaue Bezeichnung und Preis der Manschette enthalten. 1
(2) Die Versicherungen sind vom Lieferanten mit dem Firmenstempel zu versehen und aufzubewahren. Die Reichs⸗ stelle behält sich die Einforderung der Versicherungen allgemein oder für Einzelfälle vor. 8 —
(3) Verkäufer von Ledermanschetten müssen ein Lager⸗ buch führen, aus dem der Bestand an Ledermanschetten am 15. Mai 1940 sowie Zu⸗ und Abgang nach diesem Zeitpunkt u ersehen sind.
3 5 ” die Verwendung von Ledermanschetten hier⸗ nach gestattet ist, ist auch ihre Herstellung erlaubt. uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den 8 10, 9 bis 15 er Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 4
Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1940 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 7 der Anordnung 33 vom 14. Mai
1937 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108
vom 14. Mai 1937) in der Fassung des Irtitals 1 der 58 d 36 vom 10. August 1937 (Deutscher Reichsanz. un
Preuß. b gu August 1937) außer Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 8
J. V.: Dr. Steitz.
Anordnung 43a 8 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Ausdehnung der dur die “ 43 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vor⸗ geschriebenen Bewirtschaftung von Gußbruch und Kupolofen⸗ schrott auf Brandguß und Roststäbe)
vom 6. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. use 1939) wird mit Zu stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
1 8 1
Der erste Satz des § 1 der Anordnung 48 der Reichs⸗ stelle für — 8 Stahl vom 7. September 1939 erhält olgende Fassung: lh. eö“ die in ihren Betrieben die Schrott⸗ orten: 8 Koecokillengußbruch, Maschinengußbruch, 8 Handelsgußbruch, ““ reinen Ofen⸗ und Topfgußbruch (reine Poterie), Kupolofenschrott, 8 8 Brandguß, “ Roststä e 28 S 8 5 8 verbrauchen, dürfen diese Schrottsorten nicht selbständig ein⸗ irar § 1114“ 8 1“ 1
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ bösö. nach den Vorschriften der §8 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 38
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗
lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. 81““ Berlin, den 6. Mai 19430. “
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl.
Dr. Kiegel
Bekanntmachung — Nr. 3
der Reichsstelle für technische Erzeugnisse zur Anordnung Nr. 5 vom ⁄ 88g 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 47 vom 24. Februar 1940).
gemäß § 1 der Anordnung Nr. 5 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Verwendung von Glimmer vom 23. Februar 1940 wird hiermit bestimmt:
§ 1 Das unter dem Geschäftszeichen RtE — Gl. A 5/B
vom 26. April 1940 aufgestellte Merkblatt über „Einsparung von Glimmer im Elektromaschinenbau“ ist eine Vorschri über die Verwendung von Glimmererzeugnissen im des § 1 der Anordnung Nr. 5. .
inn
8
v1I““X“ Das Merkblatt wird den Betrieben, die die Vo
des Merkblattes zu beachten haben, durch die jeweils zustäne dige Organisation der gewerblichen Wirtschaft zugestellt.
§ 3 Anträge auf Ausnahme von den Vorschriften des Merk⸗ blattes sind über die jeweils zuständige Organisation der “ Wirtschaft in doppelter Ausfertigung an die eichsstelle für technische Erzeugnisse zu ri ö . 12 — 8 8 .
Die Bekanntmachung tritt am 15. Juli 1940
Berlin, den 4. Mai 1940. eichsbeauftragte für technische Erzeugnisse
ft.
DBetanntmachuuug. Die am 4. Mai 1940 ausgegebene Nummer 79 de Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Einführung von Wehrrecht in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Vom 80. April 1940.
Umfang: ½¼ Bogeg. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postverseng duhgsgebühren⸗ 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung 8 unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 6. Mai 1940. Reichsverlagsamt. J. V.t Stern.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Rumänische Gesandte in Berlin, Hery Radu Crutzescu, hat Berlin am 4. Mai 1940 venghac
Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Vieto⸗
Brabetzianu die Geschäfte der Gesandtschaft.
Krunst unsd Wiffenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater 18 in der Zeit vom 6. bis 13. Mai.
Staatsoper. Palestrina. Musikal. Leitung: Hegen.
In der Neuinszenierung: Das Lebe 4 Musikal. Leitung: Lenzer. Begin
Mittwoch, den 8. Mai. Madame Butterfly. Mustkal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. .
Donnerstag, den 9. Mai. In der Neuinszenierung: Mona Lisa. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 10. Mai. Figaros Hochzeit. Mustkal. Leitungt
Heger. Beginn: 19 ½ Uhr. . 1 3 Sonnabend, den 11. Mai. In der Neuinszenierung: Tiefland
Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. 1 Sonntag, den 12. Mai. Carmen. Musikal. Leitung: Schülern.
Beginn: 19 ¼ Uhr. . Montag, den 13. Mai. Tosca. Mufsikal. Leitung: Steeger 8 Beginn: 20 Uhr. 8
Schauspielhaus.
Dantons Tod. Beginn: 19 ½ 8 Dantons Tod. Beginn: 19 ¼ Uhr. Fiesco. Beginn: 19 Uhr.
Deutsche Uraufführung: Cavoun.
Beginn: 19 Uhr. 8
den 10. Mai. ieseco. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 11. Mai. Cavour. Beginn: 1 Uhr. Sonntag, den 12. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 13. Mai. aß für Maß. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus.
Montag, den 6. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhph Dienstag, den 7. Mai. Minna von Barnhelm. Begin⸗
20 Uhr. Mittwoch, den 8. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Seg-. 8 20 Uhr.
Donnerstag, den 9. Mai. Der Lockru 5 1 Freitag, den 10. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhr Sonnabend, den 11. Mai. Der Lockru 8 1 20 Uhr. Sonntag, den 12. Mai. Götter auf Urlaub. Beginnes
20 Uhr. 1 Montag, den 13. Mai. Liebesbriefe. “ 20 Uhr.
X den 6. Mai.
Beginn: 19 Uhr.
Dienstag, den 7. Mai. für den Zaren.
20 Uhr.
Montag, den 6. Mai.
Dienstag, den 7. Mai. Mittwoch, den 8. Mai. Donnerstag, den 9. Mai.
—
8.*
“ ““ 11“ †
und Staatsanzeiger N 3
Beginn deutsch⸗jugoslawischer Regierungs⸗ “ ausschußverhandlungen.
Der ständige deutsch⸗jugoslawische Regierungsausschuß tritt am 7. Mai in Belgrad zu seiner ordentlichen Frühjahrstagung Fisxn. auf welcher die laufenden Wirtschaftsfragen zwischen en beiden Ländern besprochen werden. Den Vorsitz der deutschen Abordnung führt der Staatssekretär im Reichswirtschaftsministe⸗ rium Dr. Landfried, während die jugoslawische Abordnung vom Leiter der Handelsabteilung im jugoslawischen Außenministerium, Staatssekretär Pilja, geführt wird.
Großer deutscher Erfolg auf der Muftermesse in Plovdiv.
Sofig, 5. Mai. Wie die Messeleitung der 8. bulgarischen Mustermesse in Plovdiv mitteilt, konnte Deutschland in der ersten Woche die meisten Abschlüsse verzeichnen.
—
Keine Geschäftstätigkeit der Berliner Banken — am Pfingftsonnabend.
Wie wir hören, bleiben auch in diesem Jahre die Geschäfte und Wechselstuben der Mitglieder der Vereinigung von Berliner Banken und Bankiers (Stempelvereinigung) in Berlin und Vor⸗ orten mit sämtlichen Kassen am Pfingstsonnabend, dem 11. Mai 1940, geschlossen. Nur für die Hinterlegung von Aktien zur Teil⸗ nahme an Hauptverfammlungen, sofern es sich um den letzten Tag der Hinterlegungsfrist handelt, und für Wechselzahlungen wird im Hauptgeschäft ein Schalter von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein.
Fortgang des
Am Weltmarkt war die Preistendenz im März für die meisten Waren wieder rückläufig. Infolge des weiteren storken Anstiegs der Kohlenpreise, die erneut um 17,4 % anzogen, stellte sich jedoch das der Weltmarktpreise für Nahrungsmittel und Rohstoffe etwas höher als im Februar. Mit Ausbruch des Krieges ü869 die Weltmarktpreise dieser Waren um 30,4 % ge⸗ tiegen. Auch an den Binnenmärkten der Länder hat nach den isher vorliegenden Angaben die Aufwärtsbewegung der Groß⸗ handelspreise im März fast durchweg weitere Fortschritte gemacht. Wie das Statistische Reichsamt in „Wirtschaft und Statistir“ be⸗ richtet, betrug die Erhöhung der amtlichen Indexziffern von Fe⸗ bruar auf 55 3. B. in Norwegen 5,3 %, in Jugoslawien 3,8 %, in Dänemark 2, 9, in der Schweiz 1,9 %, in Großbritannien 0,7 % und in den Niederlanden 0,6 %. Lediglich in Belgien sind die Großhandelspreise im Durchschnitt unverändert geblieben, und in den Vereinigten Staaten von Amerika sind sie leicht gesunken. „Die Erhöhung der Großhandelspreise seit Kriegsbeginn be⸗ trägt in der Schweiz bereits 23,0 %, in den Niederlanden 25,0 %, in Jugoslawien 28,3 %, in Großbritannien 32,0 %, in Norwegen 32,4 %, in Belgien sogar 41,4 % und in Dänemark 49,5 %. Im Deutschen Reich ist sie dagegen mit 2,1 % nach wie vor außerordentlich gering. 86 Im Vergleich zum Februar hat sich der Anstieg der Groß⸗ handelspreise im März zin einigen Ländern verstärkt, in anderen etwas verlangsamt. Eine Verstärkung war im allgemeinen in den Ländern zu beobachten, die — wie Norwegen und Schwe⸗ den — in der Kohlenversorgung fast restlos vom Weltmarkt ab⸗ hängig sind. Soweit der Preisaufstieg schwächer geworden ist — wie etwa in Belgien und den Niederlanden — hat hierzu neben der rückläufigen Tendenz der Weltmarktpreise für die meisten Waren vielfach auch der starke jahreszeitliche Rückschlag der Preise für viehwirtschaftliche Erzeugnisse (Butter, Eier) Ner
tragen. —
Mißerfolg in der landwirtschaftlichen 1 Erzeugungsschlacht Englands.
Amsterdam, 5. April. Die laut angekündigte und groß aufge⸗ machte Erzeugungsschlacht der englischen Landwirtschaft hat bisher im allgemeinen die gesteckten Ziele nicht erreichen können. Nach einem Bericht des „Daily Telegraph“ waxen bis zum 6. April in England nur 326 000 Aecres mit Zuckerrüben bebaut gegenüber 344 000 Aeres zur gleichen Zeit des Vorjahres. Da das britische Landwirtschaftsministerium nach eigenen Erklärungen damit ge⸗ rechtet hatte, daß insgesamt mindestens 400 000 Acres mit Zuckerrüben bestellt würden, bedeutet die Fesestsnung des „Daily Telegraph“ kein Ruhmesblatt in der britischen Erzeugun sschlacht. Die Ursache für das Zögern der Landwirte beim S slaugt man darin zu finden, daß die in Aussicht gestellten Preise ür Zuckerrüben die Anbaukosten nicht decken werden. Außerdem befürchten die ekglischen Landwirte offenbar, daß sie für die Rübenernte im Herbst keine Arbeitskräfte finden können. Die tatsächliche Bedeutung dieses Rückganges der Zuckerrübenanbau⸗ fläche erhellt besonders aus der Tatsache, daß England in den letzten Jehren aus eigener Erzeugung nur zwischen 13 bis 20 % eines Zuckerbedarfs decken konnte. Ein Rückgang der Anbau⸗ fläche bedeutet also jetzt die Notwendigkeit erhöhter Fagdeen was ei dem gewaltigen Tonnagemangel größte Schwferigkeiten be⸗ reiten wird, ganz abgesehen von den aus der Verteuerung sich er⸗ gebenden Preisproblemen.
Schwierigkeiten im britisch⸗türkischen Handels⸗ verkehr. Amsterdam, 5. Mai. Ausländischen Pressenachrichten zufolge
sollen in den nächsten Tagen in Ankara neue Wirtschaftsver⸗ handlungen zwischen England und der Türkei beginnen, deren
12
1. Wochenübersicht der Deutschen Reichsban
vom 30. April 1940. “ 2
Aktiva. IAxv
1. Deckungsbestand an Gold und Devisen.. 77 509 000 2 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an
Schatzwechseln des Reichs 12 187 589 000
„ Wertpapieren, die gemäß § 13
Zisfer 3 angekauft worden sind
(deckungsfähige Wertpapiere). 220 683 000
Lombardforderungen 30 901 000
deutschen Scheidemünzen.. 516 856 000
Rentenbankscheinvden.. 207 067 000
sonstigen Wertpapieren.. 364 323 000
„ sonstigen Aktiven . 1 926 893 000
1 Passiva. 14““ .Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklkalgen b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen.
3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten . . .. 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗
ve“ —
6. Sonstige Passivaa &“ 542 435 000
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren
150 000 000
. 99 055 000 546 307 000 12 479 837 000 1 714 187 000
Wechseln RK —,—.
88
Ziel eine Erweiterung des Warenaustauschs zwischen beiden Ländern sein soll. Es i8 in diesem Zusammenhang bemerkens⸗ wert, daß erst vor kurzer Zeit der Brigadegeneral Sir O. Osborne Mance vor dem K2n en Ausfuhrinstitut einen Vortrag über die praktischen Möglichkeiten des britisch⸗türkischen Handels hiel und dabei unumwunden zugab, daß der britische Handel mit der Türkei bisher keine befriedigenden Ergebnisse gezeitigt habe. Nach seiner Darstellung hat die Türkei gegenwärtig vor allem Stahl und Eisen nötig, die beide aber von England jetzt kaum entbehrt werden könnten. Trotz des Ausscheidens Deutschlands auf dem türkischen Markt würden heute noch Italien und die Vereinigten Staaten ernst zu nehmende Nebenbuhler der britischen Kaufleute sein.
Die Außenhandelsstatistik der Türkei zeigt für das letzte halbe Jahr übrigens eindeutig, daß England und Frankreich bis jetzt nicht in der Lage sind, die wichtigsten türkischen Einfuhrbedürf⸗ nisse zu befriedigen. Es ist bezeichnend, daß allein in den vier Monaten September bis Dezember 19939 die britischen Lieferungen nach der Türkei gegenüber der gleichen Zeit 1938 um 60 % zurück⸗ Pemgen ftad. Als Folge dieser Entwicklung hat sich in der
ürkei ein bedenklicher Mangel an ahlreichen Waren ein⸗ gestellt, der naturgemäß zu starken reissteigerungen führt. Auch die jetzt in Ankara bevorstehenden neuen Fritischetürklschen Wirtschaftsverhandlungen werden diese Lage nicht ändern können, weil die Grundvoraussetzungen einer erhöhten Leistungsfähigkeit der britischen 1““ und der britischen Schiffahrt schon lange nicht mehr gegeben iinn.
b ““
Katastrophale Auswirkungen der britischen Blockademethoden auf den Antwerpener Hafen. Fast völlige Lahmlegung des Schiffsverkehrs.
Brüssel, 5. Mai. Der Verkehr im Antwerpener Hafen ist bekanntlich seit Kriegsbeginn infolge der britischen Blockade⸗ methoden außerordentlich stark zurückge angen. Er hat im April einen Tiefstand erreicht. In diesem Monat liefen im Antwer⸗ pener Hafen nur 400 Schiffe mit 423 172 t ein gegenüber 1040 Schiffen mit 2 107 199 t im April 1939. Gegenüber“ dem März 1940 ist der Schiffsverkehr um weitere 12 % zurückgegangen. Die Schiffsankünfte in den ersten vier Monaten des Jahres 1940 .. kaum die Ziffern eines einzigen Monats in Friedens⸗ zeiten.
Englands Preise für Argentinien untragbar. „Amsterdam, 5. Mai. Die britischen Exporteure begegnen bei 85 Bemühungen, auf fremden Märkten Fuß zu fassen oder Boden zu gewinnen, einer Reihe größter Schwierigkeiten. Aus Argentinien wird bekannt, daß die Einfuhr aus England durch die Höhe der Textilpreise ernstlich behindert wird. Auch die Bank of London and South America gelangt in einem Bericht zu dem Ergebnis, daß sich die britische Textilindustrie einem starken aus⸗ ländischen Wettbewerb gegenübersehen werde, wenn die Preise der britischen Erzeugnisse auf der gegenwärtigen Höhe blieben. Dies wird aber zwangsläufig der Fall bleiben, da diese Preiserhöhungen bekanntlich die natürli e und unabwendbare Folge der Steigerung der britischen Rohstoffpreise, der Lohnerhöhungen und der gewaltig gestiegenen Schiffsfrachten sind. .
Oelabkommen Mexiko⸗USaol. Mexiko⸗City, 5. Mai. Die mexikanische Presse berichtet in . Aufmachung aus Washington, daß der dort weilende eneralvertreter der staatlichen mexikanischen Petroleum⸗Vertei⸗ lungsgesellschaft ein Abkommen über den Verkauf mexikanischen Oels im Werte von 54 Mill. Dollar abgeschlossen habe. Im ein⸗ elnen erfährt man noch, daß der Vertrag fünf gcha⸗ elten soll. 11 Mill. Dollar
Jährlich würde etroleum
für verkauft. 8 8* 8
an die USA.
. Brasilianische
8 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandet
vom 6. Mai 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte . Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. S. in Walz⸗ oder Drahtbarren
ZE11u1461“*“ Antimon⸗Regulus. T“ — Feinsilber 86,50 36,50
11““
Rℳ für 100 kz
0
1 8 fein
9 9 2 9
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
— 4. Mai Geld Brief
6. Mai Geld Brief Aegypten (Alexand.
und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos 11X“X“ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 88 Brasilien (Rio de ““; Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) . Iran (Teheran) Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / EEö1I1“ Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ tomn) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg)... Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
1 ägypt. Pfd. ea 100 Afghani 18,77
1 Pav.⸗Pes. 570 0,574 y0,570 0,574 1 austr. Pfd. — — —
100 Belga 41,88 41,96 1 Milreis
100 Rupien — — 100 Lewa 1 3,053] 3,047 100 Kronen 5 48,15 48,05 1 engl. Pfd. — —
100 estn. Kr. 62,56 62,44 100 finnl. M. 5,055 y5,045 100 Frcs. — 100 Drachm. 2,353
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
18,73 18,77 18,73
41,96 42,04
0,130 0,132 0,130
62,56 5,055
2,357 132,48 14,61 38,39
13,11 0,588
2,353 2,357 132,22
14,59 38,31
13,09 0,583
132,48 14,61 38,39
13,11 0,585
132,22 14,59 38,31
13,09 0,583
5,7066 ß5,694 5,706 48,85 42,02
10,51
5,694 48,75 41,94
48,75 48,ͦ85 100 Litas
100 lux. Fr.
41,94 42,02
10,47 10,49] 10,49 1 neuseel. Pf. — — — 100 Kronen [ 56,59 56,71 ]1 56,59 100 Escudo 8,691 8,709] 8,691 100 Lei — — —
59,41
56,71 8,709
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
59,29 59,41
55,98 8,609
23,60
59,29
55,98 8,609
23,60
55,86 8,591
55,86 23,56
1,982 0,941 2,495
1,978 1,982
0,939 0,941] 0,939
1 Dollar 2,491 2,495] ß2,491
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912
74,18 2,098
England, Aegypten, Südafrik. Union.. ee** Australien, Neuseelad .8e Britisch⸗Indien rrrerrrrrererereeren Kanada
2 0 2 9 % 52ↄ22 222222b22b2b—9b—9beeneenereeenenee
G 6. Mai 8 Geld Brief
Sovereigns.. 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke. 16,16 16,22 Gold⸗Dollares. 4,185 4,205 Aegyptische 7,98 Amerikanische:
1000 — 5 Dollaxr.
2 und 1 Dollak. Argentinische Australische Belgische
1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
2,59 2,59 0,52 5,49
41,84 0,095
55,89
Brit.⸗Indische
Bulgarische
Dän ische: große... 10 Kr. u. darunter.
47,90 8,48
Englische: große... 1 u. darunter.. Estnische. .2 „ Finnisce Französische Holländische.. Italienische: große. 10 Lire u, darunter. Jugoslawische: große 100 DinarV. Kanadische.ü. . Lettländische. Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei ... Schwedische; große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Spanische Südafr. Union .. Türkische Ungarische
1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar — — 100 Dinar 5,63 5,63 1 kanad. Doll. 1,84 1,84 100 Lats — — 100 Litas — 100 Litas 41,70 100 lux. Fr. 10,48 100 Kronen
der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellungsvorschriften für Treibriemenleder und Treibriemen, Verwendungs⸗ beschränkung für Ledermanschetten) vom 4. Mai 1940. 2
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I. S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1
(1) Die Herstellung von Treibriemenleder mit einem Aus⸗ waschverlust von mehr als 6 vH. und einem ⸗Fettgehalt von mehr als 25 vH. ist verboten. Die Qualitätsvorschriften der §§ 1 bis 3 der Anordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) bleiben unberührt. (2) Bei der Herstellung von Ledertreibriemen ist die Ver⸗ bindung der einzelnen Teile miteinander — ausgenommen die Schlußverbindung — durch Nähen verboten. (3) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann bestimmen,
8,48 holm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro linoffiz.) 3,56 B. Paris, 4. Mai: Geschlossen. (D. N. B.) Amsterdam, 4. Mai. (D. N. B.) Amtlich.] Berlin 75,60, London 6,57 ⅛, New York 188 ⁄26, Paris 373,00, Brüssel 31,57 ½, Schweiz 42,24, Italien —X,—, Madrid — —, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,95, Prag —,—. Zürich, 4. Mai. (D. N. B.) 11,40 Uhr.] Paris 8,79 ½, London 15,52, New York 446,00, Brüssel 74,95, Mailand 22,50, Madrid 45,00, Holland 236,77 ¼, Berlin 178,75, Stockholm 106,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sosia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B., Konstantinopel 312,00 B., Bukarest 237,00 B., Helsingfors 850,00, Buenos Aires 102,00,
Japan 104,75. Kopenhagen, 4. Mai. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin „ Paris 10,40, Antwerpen 87,20, ürich 116,40, Rom 26,45), Anisterdam 275,55, Stockholm 123,60, slo —,—, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. *) Clearing Lire 26,11. Stockholm, 4. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 168,00 G., 169,00 B., Paris 8,15 G., 8,35 B.,
Aires (offiz.)
4,79 4,64 131,99
4,79 4,62 131,99
13,07
„2222b2b--,-⸗*
. hai 2 1 Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche 8 E 1 Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ dHö b 88 Mai auf 74,00 Rℳ (am 4. Mai auf 74,00 ℛℳ) für
eiteren Verlauf der Entwicklung habe Bulgarien in⸗ .“ . 8 1 * enae. ,Dihmn gewährten van eze nnn und der auf ihr beruhenden ]) Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Möglichkeit langfristiger Planung die Aussicht, allmählich als Wertpapiermärkten. “ Obst⸗ und Gemüselieferant das Kalifornien Europas zu werden, da die Boden⸗ und Klimavoraussetzungen dafür vorhanden seien. Vies⸗ Chance eines dauernden und gesicherten Absatzes könne dis englische Ankaufspolitik weder Bulggrien noch den anderen ven kanstaaten geben. Es sei England schon auf Grund seiner nich gelenkten Marktverhältnisse und infolge des Zwanges der Rück⸗ sichtnahme auf seine Kolonien und völlig unmöglich, z. B. laufend zu festen “ abzunehmen, wi Deutschland das tue. Im weiteren Verlauf seiner Darlegungen machte der Vortragende noch interessante Aus ührungen und Vorz schläge über die An ssung des und Bahnverkehrs an die verstärkten Handel eziehungen. eiter teilte er mit, da
Deutschland und Bulgarien — zwei — sich ergänzende Handelspartner.
Schlechte Aussichten der englischen Ankaufs⸗ politikt auf dem Balkan.
ür ihre zweite Vortragsvevanstaltung hatte die Südost⸗
1e, hr sars Serge Kalendjeff, Direktor der Cereal⸗Export a.⸗ in Sofia, als Redner gewonnen. Der Vortragende legte an Hand ausführlichen Tatsachenmgtersars im einzelnen dar, welchen Aufschwung die bulgarische Wirtschaft genommen und wie nur durch die enge Verbindung mit der gelenkten Wirtschaft Deutschlands die weitgehende Umstellung Bülgariens zu — möglich gewesen 1 992
srdeß⸗ dheoebege⸗ Anafuhg ber Halzarzshe Wirtf aft an ee S an, est igg fiodenden. Heezeahen, 9. zwil egh e finde si st im Anfangsstadium. Weitere Um⸗ stee ichen H. 1 aad beßt. 2 .
sng Fehs.e derchiczegscen endwieghsti der Richtung einer ür Eisen, Eisenwaren, elektrische Materialien⸗ usw. gewährt ha
daß bei Herstellung bestimmter Treibriemenarten, die im Deut⸗ Verstärkung der Schweinezucht, der Konservenerzeugung, des An⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekannt⸗ baues von Oelsaaten, Faßerp lanzen u. dergl. seien in Vorberei⸗
Devisen.
Prag, 4. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 ½, Berlin —, Zürich 655,50, Oslo 664,75, Kopenhagen 565,00, London 116,20 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New. York 29,26, Paris 65,78 ½), Stockholm 696,75, Brüssel 493,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,13 nom,, Athen 23,15 nom, *) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. 1 8 Budapest, 4. Mai. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,04, Mailand 17,7732, New York 445,60, Paris 6,87 ⅛, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.
London, 6. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,59, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,53 — 2,58, Brüssel 23,85 — 24,00, Italien (Freiv.) 68,25, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stock⸗
41,70 10,46 56,44
100 Lei 100 Lei 100 Kronen; 100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
—.,.— — —
11
59,13 55,81 55,81
7,98
△ ₰
2
88 92
888
be
—.90 Ꝙ S
„ 29 2219898222
442 29 222222
aUnma mmss schit c K.ech em.