Reichs⸗
und Stantsanzeiger Nr. 108 vom 10. Mat 1940. EC. 2
Selig, Klara Sara, geb Kern, geb. am 27. 6. 1913
in Leipzig, 1
Seligmann, Elfriede Sara, geb. Lewald, geb. am
18. 6. 1903 in Hamburg,
Silbermann, Louis Leyser, geb. am 21. 5. 1879
in Schirwindt (Krs. Pillkallen),
Silbermann, Alfred, geb.
Berlin,
Simon, James Israel, geb. am 6. 1. 1897 in Ham⸗
burg,
Soldin, Leo Israel, geb. am 22. 2. 1894 in
Konitz/ Westpr.,
Soldin, Hildegard Sara,
8. 1. 1902 in Harburg ’/ Elbe,
Spiegel, Moses Israel (gen. Max), geb. am 23. 12.
1891 in Dinslaken / Niederrhein,
Spiegel, Paula Sara, geb. Stern, geb. am 19. 1.
1895 in Recklinghausen,
Spiegel, Ruth, geb. am 27. 6. 1924 in Mülheim⸗
Ruhr,
Spiegel, Alfred, geb. am 17. 3. 1931 in Duisburg⸗
Hamborn,
Süßmann, Abraham Isaak, geb. am 23. 4. 1888
in Schildberg (Posen),
8 arff, Pernhard Israel, geb. am 22. 9. 1902 in ybnik,
Scharff, Betty, geb. Gutstadt, geb. am 21. 1. 1911
in Namslau’ Schles.,
Scharff, Peter, geb. am 2. 4. 1935 in Breslau,
Schoenfeldt, Herbert Siegfried, geb. am 26. 5.
1895 in Landeck (Krs. Schlochau),
Schwan, Kurt Berthold Israel, geb. am 31. 12.
1907 in Mannheim,
Stein, Max Israel, geb. am 25. 5. 1886 in Karl⸗
stadt / Ufr.,
Stein, Käthe Elsa Sara, geb. Stein, geb. am
14. 11. 1898 in Berlin,
Stein, Edgar Alfons Israel, geb. am 7. 3. 1931 in
Chemnitz,
Steingut, Gabriel Johuda Leo,
1893 in Hamburg,
Steingut, Hedwig, geb. Pels, geb. am 15. 6. 1894
in Hamburg,
Steingut,
burg,
Stern, Artur Lucian Hans Israel, geb. am 7. 5.
1916 in Berlin⸗Charlottenburg,
Unger, Karl, geb. am 3. 3. 1876
(Posen),
Unger, Amalie, geb. Tichauer, geb. am 13. 10.
1872 in Czuchow⸗Ost/O. S., b
Unger, Kurt, geb. am 15. 11. 1900 in Hinden⸗
burg O. S.,
Unger, Erwin, geb. am
burg O. S.,
Waag, Hans, geb. am 19. 5. 1911 in Duisburg,
Witte, Klara, geb. Kaufmann, geb. am 26. 2. 1908
in Budapest,
8 einer, Siegfried, geb. am 9. 5. 1886 in Regens⸗ ö“ 8
am 5. 11. 1915 in
geb. Jereslaff, geb. am
geb. am 13. 8.
Sonja, geb. am 16. 7. 1924 in Ham⸗
in Kempen
26. 5. 1903 in Hinden⸗
Weiner, Pauline, geb. Odenheimer, geb. am 20. 8.
1889 in Karlsruhe, 1 Weiner, Julius Franz Josef, geb. am 11. 8. 1921 in Regensburg, S r Zellner, Karl Israel, geb. am 19. 8. 1892 in Ostrowo, Zellner, Antonie Sara, geb. Wolff, geb. am 10. 1. 1896 in Iserlohn, Zellner, Eugen Werner sraͤel, geb. am 10. 5. Berlin, den 8. Mai 1940. 1“ 8 Der Reichsminister des Innerr J. V.: Dr. Stuckart.
2 —ꝛO
Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt April 1940.
Die Inderziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Monatsdurchschnitt April 1940 auf 109,6; sie hat sich gegen⸗ über dem Vormonat leicht — um 0,2 vH — erhöht. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 111,2 8 1,0 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 98,2 — 0,3 vH) und industrielle Fertigwaren 127,7 (+† 0,2 vH).
1913 100 Monatsdurchschnitt
März]April 1940
Ver⸗ änderung in vH
. . 7601
98,5 127,5 112,9
111,2
98,2 112,9 138,9
109,6
I. Agrarstoffe.. . II. Industrielle Rohstoffe Halbwaen III. Industrielle Fertigwaren.. davon Produktionsmittel. 12,8 Konsumgüter. 138,5
Gesamtinder 109,4
In der Inderziffer für Agrarstoffe wirkt sich vor allem ie am 11. März in Kraft getretene, zur Hebung der land⸗ irtschaftlichen Erzeugung vorgenommene Heraufsetzung der 88 für Vollmilch, Butter und Käse aus; daneben lagen die
Preise für Brotgetreide, Weizenmehl, Futtergetreide, aus⸗ ländischen Mais, Kartoffelflocken, Trocken chnitzel und Futter⸗ hülsenfrüchte den monatlichen Aufschlägen entsprechend höher ls im Vormonat.
Unter den indpferieleg Rohstoffen und Halbwaren sind die Preise für Hausbrandkohle in Auswirkung der Sommer⸗ preisabschlage zurückgegangen, während sich die Preise für Papier und Pappe etwas erhöht haben.
In der Indexrziffer für industrielle strt waren kommen ereinzelt gemeldete Preiserhöhungen fü extilerzeugnisse Berlin, den 9. Mai 1940.
Statistisches Reichgamt.
8
e
3 8
Sgetanntmachuug über die Bildung des Verwaltungsrats der Reichskreditkassen 2 vom 9. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über Reichskreditkassen vom 3. Mai 1940 (7GBl. 1 S. 743) hat sich der Verwaltungsrat der Reichskreditkassen in Berlin am 9. Mai 1940 gebildet. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden vom Präsi⸗ denten der Deutschen Reichsbank bestimmt:
Reichsbankdirektor Puhl, Mitglied des Reichsbank⸗ direktoriums, als Vorsitzender,
Reichsbankdirektor Kretzschmann, Reichsbankdirektoriums, 8 G Beankier Dr. Otto Chr. Fischer.
Außerdem gehören dem Verwaltungsrat an: Ministerialdirigent im Reichsfinanzministerium Bayr⸗ “ hoffer, Mitglied des Reichsbankdirektoriums, 1 als Vertreter des Reichsministers der Finanzen, Miinisterialdirektor im Reichswirtschaftsministerium
Lange, Mitglied des Reichsbankdirektoriums, als “ Vertreter des Reichswirtschaftsministers, Ministerialdirektor Dr. Tischbein als Vertreter des 8n Oberkommandos der Wehrmacht. Der Verwaltungsrat hat zu Mitgliedern des Vorstandes der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen 1““ Reichsbankdirektor Scholz und . Direktor bei der Reichsbank Wilz sowie Direktor einer Reichsbanknebenstelle Fiebach als stell⸗ vertretendes Vorstandsmitglied. b Berlin, den 9. Mai 1940. Verwaltungsrat der Reichskreditkassen. Puhl. Kreitzschmann.
Mitglied des
Bekanntmachung über die Ausgabe von Reichskreditkassenscheinen zur Versor⸗ gung der in Dänemark und Norwegen eingesetzten deutschen Eruppen mit Geldzeichen. 11“
Vom 9. Mai 1940.
Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Reichskrebittassen vom 3. Mai 1940 (RSBl. 1 S. 743) werden Reichskredit⸗ kassenscheine zu 50 Reichspfennig, 1, 2, 5, 20 und 50 Reichs⸗ mark ausgegeben.
Der Reichskreditkassenschein zu 50 Reichspfennig ist 5,7 9 ecm groß und auf weißem Papier mit dem Wasser⸗ zeichen „Ringstern“ hergestellt. Der gelbbraun und grau⸗ grün gemusterte Untergrund der Vorderseite wird von einer etwa 2 mm breiten Zierleiste umrahmt. In der Mitte des Untergrundes ist das von einer doppelten Kreislinie um⸗ ebene Hakenkreuz eingearbeitet, und rechts und links davon efindet sich in je einem Oval die Bezeichnung „50. Die Beschriftung in grüner Farbe lautet: Rpf“
4½ Fünfzig Reichspfennig Ausgegeben auf Grund der Verordnung über 111““ Reichskreditkassen “ Hauptverwaltung der Reichskreditkassen—
In der Mitte unten steht in roter Farbe die Serienzahl und Nummer, links daneben der Farbdruckstempel mit dem Hoheitszeichen des Reichs und der Umschrift „Reichskredit⸗ kassenschein“, rechts in einem ausgesparten weißen Feld der Prägestempel mit dem Hoheitszeichen und der Umschrift „Hauptverwaltung der Reichskreditkassen“. Der Schein hat einen 4 mm breiten weißen Papierrand.
Die Rückseite zeigt auf einem von einer feinen Zierleiste umgebesten netzartigen Untergrund in graugrüner Farbe in der Mitte die große Wertzahl „50“. Darunter steht „Reichs⸗ pfennig“ und der Strafsatz: „Geldfälschung wird mit Bue. haus bestraft“. Rechts und links von der ertzahl stehen in je einem lleinen hochgestellten rechteckigen Schildchen die Worte „Fünfzig“. “ v“
“ 111n 8 Der Reichskreditkassenschein zu 1 Reichsmark ist 6 % 9,5 cm groß und auf weißem Papier mit dem Wasser⸗ zeichen „Wachsblume“ hergestellt. Der braun und oliv gemusterte Untergrund der Lorderseite wird rechts und links von einer aus verschlungenem Linienwerk bestehenden Zier⸗ leiste abgeschlossen. In den beiden oberen Ecken ist je eine Rosette angebracht und in der Mitte — von einer doppelten Kreislinie umrahmt — das Hakenkreuz eingearbeitet. Die Beschriftung in schwarzgrüner Farbe lautet: “ Eine “ Reichsmark 1“ Ausgegeben auf Grund der Verordnung über Reichskreditkassen Hauptverwaltiug
der Reichskreditkasshen
11““
die Nummer. In der
139 3:
C.
Rechts oben steht in roter Farbe unteren linken Ecke befindet sich ein Farbdruckstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift: „Reichskreditkassen⸗ schein H“. In der unteren rechten Ecke ist der Prägestempel mit der Umschrift: „Hauptverwaltung der Reichskreditkassen“ eingedruckt. Der Schein zeigt einen 0,5 cm breiten weißen Papierrand.
Das in den Farben Olivgrün und Braun ehaltene Druckbild der Rückseite ist von einem Zierrand eingefaßt. In der Mitte des aus verschlungenem Linienwerk bestehenden Unterdrucks hebt sich ein besonderes Zierstück hervor, das in einem lichten Band den Strafsatz trägt: „Geldfälschung wird mit Zuchthaus bestraft“. Rechts und links von diesem Zier⸗ stück steht die große Ziffer „I1“ und darunter die Beschriftung „Reichsmark“.
Der Reichskreditkassenschein zu 2 Reichsmark ist 6,5 % 11 cm groß und auf weißem Papier mit dem Wasser⸗ zeichen „Kettengewebe“ hergestellt. Der aus reichem Linien⸗ werk bestehende grün und braun emusterte Unterdruck der Vorderseite wird von einer Zierleiste umrahmt, deren vier Ecken als besondere Felder abgegrenzt und mit der Zahl „2“
bedruckt sind. In der Mitte ist die arphe lichte Wertzahl „2“ eingearbeitet. Die Beschriftung in olivschwarzer Farbe lautet:
8 Zwei Reichdmark F,
Uusgegeben auf Grund der Berordnung über Reichskreditkassen
8 Hauptverwaltung
1u1au Reichskreditkassen
Rechts oben ste —
Beschriftung befindet sich links ein Farbdruckstempel mit dem
Reichsadler und der Umschrift: „Reichskreditkassenschein H“,
rechts ist der Prägestempel mit der Umschrift: „Hauptverwal⸗ tung der Reichskreditkassen“ eingedruckt. Der Schein hat rings um das Druchbild einen 0,5 cm breiten weißen Papierrand.
Die Rückseite zeigt in brauner und grüner Farbe reiches Linienwerk, in der Mitte die große Zahl „2“. Darauf ist das Wort „Reichsmark“ gedruckt. Rechts und links befindet sich je eine Rosette. Zwei grüne, geschwungene Bänder ver⸗ binden das ganze Linienwerk. Das obere Band trägt die Beschriftung „Geldfälschung wird“, im unteren Band steht: „mit Zuchthaus bestraft“. 8 8*&
Der Reichskreditkassenschein zu 5 Reichsmark ist 7¼ 12,5 cm groß und auf weißem Papier mit dem Wasser⸗ zeichen „Pfeilstern“ hergestellt. Die von einem braunen Zier⸗ rand umrahmte Vorderseite frägt als Unterdruck ein netzartig verschlungenes, feines Linienwerk in brauner und blauer Farbe, aus dem sich drei Kreise hervorheben. Im Mittelkreis steht in einem hochstehenden Viereck die Zahl „5“, das rechte Kreisfeld zeigt den Kopf eines Industriearbeiters, das linke Feld den Kopf eines Landarbeiters. Unterhalb der beiden Köpfe steht die Zahl „5“. Die Beschriftung in dunkelblauer Farbe lautet: 1 8 Fünf Reichsmark 8 11 Ausgegeben auf Grund der Verordnung Kbe Reichskreditkassen
ISggauptverwaltung
der Reichskreditkassen
emn
1““
In der Mitte unten steht in roter Farbe die Nummer,
links daneben der Farbdruckstempel mit der Umschrift: „Reichskreditkassenschein &.“*, rechts der Prägestempel mit der Umschrift „Hauptverwaltung der Reichskreditbassen Der Schein hat einen 0,5 cm breiten weißen Papierrand.
Die Rückseite zeigt auf einem netzartigen Untergrund aus braunem Linienwerk eine Zusammenstellung von Rosetten um einen runden Rahmen in blaubrauner 8 arbe. In der Mitte dieser Umrahmung befindet sich das Bild des Berliner Ehrenmals. Rechts und links steht die der Strafsatz: „Geldfälschung wird mit
Der Reichskreditkassenschein zu ist 8 ¼ 15,5 cm groß und auf weißem Papier mit dem Wasser⸗ zeichen „Sonnenrune“ hergestellt. Der an den beiden Seiten olivgrün und bräunlich und nach der Mitte violett ver⸗ laufende gemusterte Untergrund der Vorderseite wird von
Zuchthaus bestraft“.
einer etwa 3 mm breiten Zierleiste umrahmt. In der Mitte 8 des Untergrundes steht in einem hochgestellten Oval die aus
einem feinen Linienmuster gebildete große Wertzahl „20“. Auf der rechten Seite des Scheines befindet sich in einem kräftigen Zierrahmen die Wiedergabe einer
eckigen Schildchen „20 nℳ“. Auf der linken Seite des
Scheines erscheint in einer hochgestellten vechteckigen Heiste
lichten Buchstaben „20 Reichsmt “ Die Beschriftung in brauner Farbe lautet: 80. ““ “] Reichsmark.. Ausgegeben auf Grund der Verordnung über Reichskreditkassen Hauptverwaltung der Reichskreditkassen
Ihn der Mitte unten steht in roter Fa
EWWWE11I“ II2ue.
Rimsect. MwFF
kreditkassenschein“, rechts in einem ausgesparten weißen Feld der Prägestempel mit dem Hoheitszeichen und der Umschrift „Hauptverwaltung der Reichskreditkassen“. Der Schein hat einen 4 mm breiten weißen Papierrand. .
Rückseiter 11
Der an den beiden Seiten rotbraun und olivgrün und nach der Mitte grünschwarz verlaufende netzartige Unter⸗ grund wird von einer 3 mm breiten Zierleiste umgeben. In der Mitte des Scheines befindet sich in einem stumpfwinkligen Rechteck eine Abbildung des Brandenburger Tores zu Ber⸗ lin. Rechts und links davon steht in einem aus feinen ver⸗ schlungenen Linien gebildeten Zierstück die Wertzahl „209, darüber „Zwanzig Reichsmark“ und darunter „Geldfälschung wird mit Zuchthaus bestraft“. Zu beiden Seiten des Wert⸗ scheines steht in je einem hochgestellten Rechteck „Reichsmark“,
Der Reichskreditkassenschein zu 50 Reichsmark ist 8,5 % 17 cm groß und auf weißem Papier mit dem Wasserzeichen „ liesenmuster“ gedruckt. Der an den beiden Seiten grünviolette und nach der Mitte braun verlaufende Unterdruck der Vorderseite ist von einem etwa 2 mm breiten Zierrand umrahmt. In der Mitte des Unterdrucks steht in einem hochgestellten Oval die große Wertzahl „50“. Rechts auf dem Schein befindet sich, von einem Zierrand eingefaßt, die Wiedergabe eines Bildes „Fischerfrau von der Kurischen Nehrung“. Darunter steht in einem kleinen Feld in heller Schrift 80 F.Aℳ. Die linke Seite des Scheins zeigt ein hoch⸗ gestelltes Feld mit der violetten Beschriftung „50 Reichs⸗ mark“. Parunter erscheint im Untergrund die grüne Wert⸗ zahl „50“. · b
Die Beschriftung in blauschwarzer Farbe lautet:
d eichsmark Ausgegeben auf Grund der Verordnun über Reichskreditkassen Hauptverwaltung der Reichskreditkassen
In der Mitte unten steht in roter Farbe der Serien⸗ buchstabe und die Nummer. Rechts daneben in einem weißen Felde der Prägestempel mit dem Hoheitszeichen und der Umschrift „Hauptverwaltung der Reichskreditkassen“, links der Farbdruckstempel mit dem Hoheitszeichen und der 1“ „Reichskreditkassenschein“. Der Schein hat einen 5 mm breiten weißen Papierrand. 1 Rückseite: Der an den beiden Seiten blaugrau⸗braune, nach der Mitte grün⸗braune Unterdruck ist von einem etwa
t in roter Farbe die Nummer. Unterhalb der
große Zahl „5“ und
20 Reichsmart
Handzeichnung 2 von Dürer „Der Baumeister“. Darunter steht in einem recht⸗
rbe die Serie-⸗ ahl und Nummer. Links daneben der Farbdruckstempel mit m Hoheitszeichen des Reichs und der Umschrift „Reichs⸗
1“
Mai 1940. S. 3
3 mm hreiten Zierrand umrahmt. Rechts und links steht in einem hochgestellten Oval die Foße blaue Wertzahl „50“. In der Mitte ist ein Bild der Marienburg wiedergegeben. berhalb des Bildes steht „Fünfzig“, unterhalb des Bildes „Reichsmark“. Darunter in brauner Farbe die Beschriftung 8 „Geldfälschung wird mit Zuchthaus bestraft“. Berlin, den 9. Mai 1940.
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. 1—
24
8
Bekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 7. Mai 1940 — RSch3. 32/40 A —
(zu vergleichen die Bekanntmachung vom 29. März 1940 — RSchZ. 26/40 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78 vom 3. April 1940, Reichsarbeitsbl. (AN.) 1940 S. II 120).
Auf Grund des § 17 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten wird erneut als stellvertretendes unparteiisches Mitglied deas ständige Mitglied des Reichsversicherungsamts
Oberregierungsrat Dr. Theile für die gesetzliche Dauer mit Wirkung vom 21. Mai 1940 bestellt.
Berlin, den 7. Mai 1940. .
Der Präsident des Reichsversicherungsamts. 8 Dr. Schäffer.
Bekanntmachung.
Erste Auslosung von Schuldverschreibungen der 4 ½ % Ham⸗ burgischen Staatsanleihe von 1936, I. Folge.
Die Anleihe wird nach dem Zeichnungsangebot durch jährliche Auslosung von Schuldverschreibungen in Höhe von etwa 6 ½ v. H. des Anleihebetrages und Einlösung zum Nenn⸗ wert getilgt. Die erste Auslosung, die öffentlich ist, findet statt aum 3
27. Mai 1940, 9 Uühr, 6 —,
im Dienstgebäude der Kämmerei, Hamburg 36, Gänse⸗ markt 36, 1. Stock, Zimmer 116.
Die Nummern der gezogenen Stücke werden innerhalb von acht Tagen nach der Auslosung veröffentlicht.
Hamburg, den 10. Mai 1940. 1
Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hambu — Kämmerei —.
vöu“ Bekanntmachung. Der auf den Betriebsleiter Dipl.⸗Ing. Graßmann, Gewerkschaft Saxonia⸗Bavaria, Grube „Zinnerne Flasche“ in Pobershau, ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein (Muster B) Nr. 1/39 — 701 P/42/39 — vom 13. Juni 1939 wird für ungültig erklärt. 8 1 Dresden, den 10. Mai 1940.
Der Reichsstatthalter in Sachsen — Landesregierung —, Minnisterium für Wirtschaft und Arbeit. J. A.: Dr. Muüller.
8 Berichtigung der Anordnung 76 8s der Reichsstelle für Lederwirtschaft.
In der Anordnung 76 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft (Herstellungsvorschriften für Treibriemenleder und Treibriemen, Verwendungsbeschränkung für Lederman⸗ schetten) vom 4. Mai 1940 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1940 — sind in § 1 Abs. 1 Satz 1 die Worte „und einem Fettgehalt von mehr als 25 v. H.“ zu streichen. Der Satz lautet nunmehr: „Die Herstellung von Treibriemenleder mit einem Auswaschverlust von 5 6 v. H. ist verboten.“ 1
Berlin, den 9. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft
Alnordnung Vp4 ichsstelle für Papier und Verpackungswesen.
. Vom 8. Mai 1940.
(Verpackung von Erzeugnissen der chemischen Industrie.)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und desgelun des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten „Chemie“, dem Reichsbeauftragten für Eisen und Stahl und mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
6. 88 Geltungsbereich.
Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Verpackung von Erzeugnissen aus dem Betreuungsbereich der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie, oweit diese Erzeug⸗ nisse üblicherweise in Behältern aus Ble (sowohl Leicht⸗ als auch Schweremballagen) verfüllt werden.
Verwendungsgebot.
Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann für die Verpackung der in § 1 genannten Erzeugnisse an Stelle der Blechpackungen Packungen aus Austauschstoffen vor⸗ schreiben.
Die Bekanntgabe der in Austauschpackungen zu liefernden Erzeugnisse und der näheren Vor chriften über diese Aus⸗ tauschpackungen erfolgt durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
Die Erzeugnisse in Austauschpackungen sind von den Herstellern auf die Abnehmer gleichmäßig zu verteilen.
888
bbb
8·uwiderhandlungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die gemäß § 2 erlassenen Bekanntmachungen werden 1 den Vorschriften der §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den
Warenverkehr bestraft. 1”
Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 8. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen Dorn. 1
“ Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. (Verpackung von Fußbodenpflegemitteln.)
Auf Grund des § 2 der Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Föhnes und Verpackungswesen vom 8. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 10. Mai 1940) wird angeordnet:
Die Hersteller von Fußbodenpflegemitteln sind ver⸗ pflichtet, mindestens 50 % ihrer Erzeugung an Fußboden⸗ pflegemitteln, die in Dosen verfüllt werden, in Behältern aus
Pappe oder kombinierten Behältern (Boden und Deckel Schwarzblech, Rumpf Pappe) zu verpacken.
Die Hersteller von Fußbodenpflegemitteln müssen in der
Lage sein, jederzeit den buchmäßigen Nachweis übe haltung der “ des § 1 zu erbringen. 8a Verwendungsgebot des § 1 findet keine Anwendung für Lieferungen, die nachweisbar für die Ausfuhr be⸗ stimmt sind.
§ 4
BWeitere Ausnahmen können in besonders gelagerten Fällen von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen Eegelaflen werden. Anträge sind über die Fachuntergruppe Schuh⸗, Leder⸗ und Fußbodenpflegemittel⸗Industrie, Benlin W 15, Kurfürstendamm 24, an den Beauftragten für die Blechpackungsindustrie der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen einzureichen.
§ 5
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 8. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn. -
Ergebnis der Leipziger Frühjahrsmesse 1940.
Weitere Auftragssteigerung im Verbrauchs⸗ gütergeschäft. — Erhöhter Exporterfolg im
neutralen Europa. — Die erste Reichskriegsmesse
ein Sieg für Deutschlands Wirtschaftsgeltung. Der Werberat der deutschen Wirtschaft legt jetzt seinen Bericht
über das Ergebnis der Feipziger Frühjahrsmesse 1940 vor. Ein⸗
leitend wird diese erste Reichs riegsmesse Großdeutschlands zu den erfolgreichen I Messen während des Weltkrieges 1914—18 in Beziehung gesetzt und festgestellt, daß es auch diesmal für alle beteiligten Stellen eine Selbstverständlichkeit bedeutete, auch unter den diesmaligen Kriegsverhältnissen diese Messe durchzuführen. Der Bericht gibt im einzelnen hierzu den Beweis für den großen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Diese Tatsache verdient um 8 Bedeutung, als trotz der Bereitschaft des überwiegenden
eils der Aussteller zur Beteiligung die Große Technische Messe ““ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden mußte. 8
Demgegenüber fand die Mustermesse naturgemäß die ge⸗ wohnte sorgfältige Vorbereitung und auch eine entsprechende Be⸗ teiligung. Ergänzt durch die Bugra⸗Maschinenmesse und die Photo⸗Kino⸗Optik⸗Messe konnte die als Gebrauchsgütermesse durchgeführte Frühjahrsmesse 1940 eine Beteiligung von 6615 Aus⸗ stellern auf 111 591 Rechnungsmetern verzeichnen. Das Angebot der Mustermesse entsprach dabei zahlen⸗ und flächenmäßig unge⸗ fähr dem des Vorjahres, und auch die einzelnen Zweige der Mustermesse waren im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren vertreten. Unter den Ausstellern waren 354 aus dem Aus⸗ land, und zwar aus 20 verschiedenen Ländern, vertreten; 15 dieser Länder waren durch Kollektivausstellungen offiziell auf der Messe vertreten. hatte das Protektorat Böhmen und Mähren 45 Aussteller entsandt. Entsprechend eindrucksvoll sind die ge⸗ sEhüfnichen Besucherzahlen der Messe. Unter den 109 735 geschäft⸗ lichen Besuchern aus Großdeutschland überwog, bei weitem der Handel, daneben traten auch Handwerk, Industrie und Behörden als Käufer auf. Besonders stark waren unter den Einkäufern solche aus Westdeutschland vertreten, das Fheerwärtig einen be⸗ sonders gesteigerten Füsrf at, ferner machte sich aber auch gel⸗ tend, da Lc die Ostmark, das Sudetenland und die neuen Ost⸗ gebiete Warthegau und Panzige Westpreußen noch neue Beziehun⸗ gen zu Lieferanten im Altreich 18 hen. Für alle diese Besucher war eine äußerst rege Kauflust kennzeichnend. Im Angebot der Aussteller andererseits traten wie schon im Vorjahr die Neuheiten und neuen Muster im She- der Wirtschaftlichkeit und zwecks sparsamer Verwendung von ohstoffen vielfach zurück, wodurch gleichzeitig eine gesteigerte Uebersichtlichkeit des Gesamtangebots erzielt wurde. Uüee haben 40 % der berichtenden Aussteller neue Muster zur Messe herausgebracht. Andererseits wurde bei 37 % der berichtenden Aussteller die für den Binnenmarkt be⸗ stimmte Produktion werkstoffmäßig anders zusammengesetzt als bisher oder unter Verwendung geringerer ohstoffmengen her⸗ Fsent Dabei haben diese Qualitätsveränderungen allgemein die
lligung der Kundschaft gefunden. Die tatsächli herein⸗ genommenen Aufträge werden im innerdeutschen eschäft nach den Ausstellerangaben auf 488 Mill. Rℳ geschätzt; hierzu kommen
die Ein⸗ 16
6“ 8 “
Gekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Papier un 1“ erpackungswesen. (Eerpackung von Lederfett.) 1 Auf Grund des § 2 der Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 8. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 10. Mai 1940) wird angeordnet
Die Hersteller von Lederfett sind ve pflichtet, mindestens 80 % ihrer Erzeugung an Lederfett, die in Dosen verfüllt werden, in Behältern aus
Parpe oder kombinierten Behältern (Boden und Deckel Schwarzblech,
Rumpf Pappe 1.““ zu verpacken. . 811“
”“
8
Die Hersteller von Lederfett müssen in der Lage sein,
jederzeit den buchmäßigen Nachweis über die Einhaltung der
Das Verwendungsgebot des § 1 findet keine Anwendung
Bestimmung des § 1 zu erbringen.
für Lieferungen, die nachweisbar für die Ausfuhr be⸗ stimmt sind. z § 4
2
Weitere Ausnahmen können in besonders gelagerten Fällen von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zugelassen werden. Anträge sind über die Fachuntergruppe Schuh⸗, Leder⸗ und Fußbodenpflegemittel⸗Industrie, Berlin W 15, Kurfürstendamm 24, an den Beauftragten für die Blechpackungsindustrie der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen einzureichen, 8 b AAXAX“
§ 5
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 8. Mai 1940.
Dorn.
Bekanntmachung.
Die am 9. Mai 1940 ausgegebene Nummer 83 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über Reichskreditkassen. Vom 8. Mai 1940.
Polizeiverordnung über die Ungültigkeitserklärung bestimm⸗ ter ärztlicher Verschreibungen. Vom 7. Mai 1940.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 10. Mai 1940. 8 Reichsverlagsamt. J. V.: Ster
..I 122,b⸗ 1 90D 1& 1S5922949382 1 . 2 , — NX 2
noch erwartete Aufträge auf Grund der Verhandlungen am Messe⸗ stand, deren Höhe auf etwa 124 Mill. HRℳ beziffert wird. Dem⸗ gegenüber betrug der Umsatz der Verbrauchsgüteraussteller auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1939 im deutschen Geschäft 317 Mill. Rℳ, womit er bereits annähernd das Zweieinhalb⸗ fache des entsprechenden Umsatzes auf der Frühjahrsmesse 1938 erreichte. Auch die Zahl der aus dem Ausland gekommenen Besucher der Leipziger Frühjahrsmesse war mit 5432 sehr beachtlich; an⸗ gesichts der Verschiebung der Großen Technischen Messe und Bau⸗ messe und der verschiedenen anderen kriegsbedingten Umstände kommt sie damit dem Ergebnis der Frühjahrsmesse 1939 gleich. Mit besonders starken Einkäuserkontingenten waren dabei ins⸗ besondere die nordeuropäischen sowie die südosteuropäischen Länder vertreten. Trotz des hohen Beschäftigungsstandes der deutschen Wirtschaft war es in den meisten Fällen möglich, die vom Aus⸗ land erteilten Aufträge hereinzunehmen. Gleichzeitig. ließ sich feststellen, daß die Qualitärswünsche der ausländischen Kundschaft allgemein erfüllt werden konnten. Von dem Gesamtwert der fest erteilten Auslandsaufträge entfielen 95,1 % auf das Direktgeschäft mit ausländischen Einkäufern, 4,9 % auf den deutschen Ausfuhr⸗ handel. Bei den ausländischen Besuchern handelte es sich wieder in erster Linie um Großhändler, Inhaber von Spezialgeschäften und Einkäufer von Warenhäusern. Erfreulich ist auch die An⸗ bahnung einer ganzen Reihe von neuen Geschäftsverbindungen; die Aussteller melden hier insbesondere neuen⸗ Absatz nach den Niederlanden, Ungarn, Schweden, Dänemark, Jugoslawien, Italien, Rumänien und Bulgarien. 32,1 % aller neu gewonnenen Abnehmer entfallen auf Südosteuropa, 26,5 % auf die nordeuro⸗ päischen Länder. Von den festerteilten Auslandsaufträgen anderer⸗ seits entfielen auf die südosteuropäischen Länder allein 38,0 %, auf die nordeuropäischen Länder 16,1 %, auf Italien 11,0 % und auf die westlichen neutralen Länder (Niederlande, Belgien und Schweiz) 21,5 %. Die Gesamtsumme der von ausländischen Ein⸗ käufern fest erteilten Aufträge belief sich schätzungsweise auf 40 Mill. H. ℳ; darüber hinaus werden noch 25 Mill. RR Auf⸗ träge erwartet. Der Ausfuhrerfolg der letzten Frühjahrsmesse ist fekü im Vergleich zum Vorjahre mit rund 39 Mill. Hl. ℳ Aus⸗ landsaufträgen an Verbrauchsgütern außerordentlich hoch, wenn man den Ausfall der feindlichen Märkte sowie der inzwischen ein⸗ 1 gegliederten Bezirke berücksichtigt. . Die starke Auslandsbeteiligung an der Leipziger Frühjahrs⸗ messe hat den allgemeinen Willen zu einem noch engeren zwischen⸗ europäischen Warenaustausch bekundet. Der Erfolg dieser Messe hat die Erwartungen der Neutralen auf diesen wichtigsten Stütz⸗ punkt des blockadefreien Handels voll bestätigt. “
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Deutsch⸗jugosflawische Wirtschaftsverhandlungen in Belgrad.
Belgrad, 9. Mai. Der deutsch⸗jugoslawische Ständige Wiritschaftsausschu trat am Mittwoch agostg sc des Leites der Handelsabteilung des Löee Staatssekretär Pilja, zu einer einstündigen Eröffnungssitzung zusammen, auf der das Programm der Tagung festgelegt und drei Ausschüsse gebildet wurden, die sich mit Zahlungsfragen, Zollfragen und Warenver- kehr befassen werden. 1
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