1940 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 109 vom 11. Mai 1940. S. 2

lagernden Eisenmengen gemäß den folgenden Bestimmun⸗

84 842

Bei den Mitgliedern der Wirtschaftsgruppghen

Stahl⸗ und Eisenbau, 8 Maschinenbau, Fahrzeugindustrie, Elektro⸗Industrie, ““ Feinmechanik und Optik,

Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindu⸗

striezweige, K Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Metallwaren und verwandte Industriezweige owie

den Eisen verarbeitenden Betrieben a) der übrigen Wirtschaftsgruppen, I16“ b) des Reichsstandes des Deutschen Handwerks mit Ausnahme G ““

1u

der Betriebe der Luftfahrt⸗ und 1X“X“

der Bauindustrie, der Mitglieder des Reichsinnungsverbandes des Baugewerkes

werden die in § 2 aufgeführten Waren gemäß den Bestim⸗ nungen dieser A ordnung beschlagnahmt

(1) Durch die Beschlagnahme werden erfaßt: sämtliche am 27. Mai 1940 im Besitz der in § 1 auf⸗ geführten Unternehmungen befindlichen Bestände a) an „Eisen⸗ und Stahlmaterial“ und an Halb⸗ und Fertigwaren, die ganz oder teilweise aus Eisen und Stahl bestehen, pp) aus Nutzeisen. b 8

(2) Ausgenommen sind Fertigwaren der in Abs. 1 g nannten Art, die bei den Unternehmungen als Betrieb oder Produktionsmittel vorhanden sind.

68) Die Be⸗ oder Verarbeitung der in Abs. 1 aufge⸗ führten Warenbestände bleibt zulässig.

(4) Von den am Stichtage vorhandenen Mengen an „Eisen⸗ und Stahlmaterial“ und an Halb⸗ und Fertig⸗ waren, die ganz oder teilweise aus Eisen und Stahl bestehen, sind unverzüglich aus dem für die Kriegsfertigung in absehbarer Zeit nicht benötigten Material oder den sonstigen Beständen des Betriebes 10 % der Eisenmengen abzusondern, die in den gesamten in Abs. 1 aufge⸗ führten Beständen enthalten sind. Durch die Absonderung erlischt die Beschlagnahme der übrigen Bestände (90 % der Gesamtbestände).

(5) Zur Absonderung dürfen die im Besitz der Unter⸗ nehmungen, jedoch in fremdem Eigentum befindlichen Be⸗ stände an den in Absatz 1 aufgeführten Waren nicht in stärkerem Maße als die eigenen Bestände herangezogen werden.

(6) Wenn Unternehmungen in der Zeit vom 31. Dezem⸗ ber 1939 bis 27. Mai 1940 ihren Bestand durch eine ord⸗ nungsgemäße Inventur aufgenommen haben, darf der Tag dieser Bestandsaufnahme als Stichtag für die Berechnung der abzusondernden Menge zugrunde gelegt werden.

(7) Die nach Absatz 1 und 4 erforderlichen Ermittelungen der Mengen an Halb⸗ und Fertigwaren dürfen gegebenen⸗ falls durch eine Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen werden.

0⸗

§ 3

(1) Wenn die in Betracht kommenden Unternehmungen anstelle der beschlagnahmten Waren 2 Abs. 1 in Verbin⸗ dung mit Abs. 4) Fertigerzeugnisse aus Eisen und Stahl der in § 2 Abs. 2 genannten Art (Produktionsmittel oder sonstige Betriebsmittel) dem Schrotthandel als Schrott anbieten und abliefern, werden die beschlagnahmten Bestände in dem Um⸗ fange von der Beschlagnahme frei, in dem die als Ersatz ab⸗ gelieferten Fertigerzeugnisse Eisen und Stahl enthalten.

(2) Das Angebot und die Ablieferung von Schrott an Stelle der beschlagnahmten Waren ist unzulässig.

. 1(1) Ausgenommen von den Vorschriften der §§ 1 bis 3 sind Unternehmungen, die im Monatsdurchschnitt des Jahres 1939 weniger als 5 t bb2) „Eisen⸗ und Stahlmaterial“ und /oder b) Fertigerzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Eisen und Stahl bestehen, verarbeitet haben oder hergestellt haben. (2) Nutzeisen, das bei einem Handwerksbetrieb lagert, unterliegt nur insoweit der Beschlagnahme, als die Gesamt⸗ menge an Nutzeisen mehr als 250 kg beträgt. Die gemäß §2 Abs. 1 von der Beschlagnahme erfaßten Bestände sind der Reichsstelle für Eisen und Stahl bis zum 8. Juni 1940 zu melden.

8

§ 6 In besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl Ausnahmen von den Bestim⸗ mungen dieser Anordnung zulassen. Anträge sind über die zuständige Wirtschaftsgruppe des Antragstellers bzw. den Reichsstand des Deutschen Handwerks einzureichen.

§ 7 Ueber die Verwendung der gemäß § 2 Absatz 4 beschlag⸗ nahmten Bestände ergehen besondere Anordnungen.

§ 8 Die zur Exgänzung oder Durchführung der Anordnung erforderlichen Bestimmungen trifft die Reichsstelle für Eisen und Stahl mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter

die Seehsefeh der 2. Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 6. November 1936 (RGBl.

S. 105).

§ 10 Diese Anordnung tritt am Tage der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 116A64A*“ Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring. BeIauftragter für den Viexjahresplan. 8 Der Generalbevollmächtigte⸗ 11““ für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung. v. Hanneken.

Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. Juli 1939 La 1594/39/3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Gustav Sittig, geb. 11. 1. 1888 zu Ckyn und seiner Ehefrau Erna, geb. Löbl, geb. 5. 3. 1894 zu Teplitz⸗Schönau, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, Karl Weiner, geb. 14. 9. 1888 zu Trautenau, zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, Eheleute Karl Scholz, geb. 21. 1.1885 zu Braunau, und Berta, geb. Birke, geb. 1. 1. 1887 zu Braunau, sowie deren Sohn Rudolf Scholz, geb. 10. 2. 1924 zu Oberleutensdorf, alle zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, Dr. Paul Neustadtl, geb. 3. 4. 1894 zu Reichen⸗ berg, und seines Bruders Dr. Otto Neustadtl, geb. 7. 4. 1895 zu Reichenberg, und der Ehefrau des Erstgenannten, Ludowika Neustadtl, geb. Rädischwa, geb. 12. 2. 1914 zu Jungbunzlau, alle zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Reichenberg, Herzel Gelles, geb. 17. 1. 1877 zu Ustrzyki Dolne, und seiner Ehefrau Rosa, geb. Brand, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, Dr. Hugo Reichmann, geb. 10. 1. 1868 zu Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, Bertrand Katscher, geb. 20. 8. 1869 zu Wischau,

und seiner Ehefrau Klara, geb. Stein, beide zuletzt

wohnhaft gewesen in Turn, Rudolf Korschinek, geb. 3. 8. 1905 zu Ober⸗ hennersdorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Rumburg, Franz Welten, geb. 8. 7. 1893 zu Prag, und seiner Ehefrau Therese, geb. Willisch, geb. 29. 11. 1896 zu Kojetitz, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz, Dr. Felix Lasch, geb. 28. 1. 1878 zu Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, Harry Löwy, geb. 22. 4. 1903 zu Teplitz⸗Schönau, zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, Eduard Schick, geb. 9. 6.1873 zu Neubitschov, und seiner Ehefrau Olga, geb. Popper, geb. 10. 8.1875 zu Aussig, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗ Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. Mai 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. A. MIIletch.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ siehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I. S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. Juli 1939 L a 1594/39/3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jꝗd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des

Rudolf Stein, geb. 21. April 1889 zu Postelberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Braunau,

Dr. Eduard Framk, geb. 21. August 1887 zu Gablonz, und seiner Ehefrau Elisabeth, geb. Metzel, geb. 21. März 1895 zu Friedland, beide zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Gablonz,

Dr. Julius Gans, geb. 9. April 1866 zu Weißen⸗ sulz, und seines Sohnes Dr. Friedrich Gans, geb. 20. Mai 1898 zu Trautenau, sowie dessen Ehefrau Erna, geb. Müller, geb. 16. Februar 1906 zu Roth Kostelez, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Trautenau, Friedrich Händel, geb. 21. Juni 1910 zu Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Gee

Emil Duschak, geb. 23. Juli 1900 zu Gablonz, und seiner Ehefrau Grete, geb. Wollner, geb. 27. Januar 1901 zu Pilsen, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz,

Leo Basch, geb. 14. Dezember 1888 zu Brünn, und seiner Ehefrau Ilse, geb. Tugenhat, geb. 13. Februar 1899 zu Brünn, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg,

Fritz Lerner, geb. 14. April 1906 zu Ollmütz, und seiner Ehefrau Ilse, geb. Windholz, geb. 2. Mai 1911 su Brünn, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichen⸗ erg,

Rudolf Herrmann, geb. 5. Januar 1905 zu Teplitz⸗Schönau, Fritz Herrmann, geb. 25. Ja⸗ nuar 1916 zu Karolinenthal, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau,

Dr. Reinhold Bloch, geb. 11. Juli 1874 zu Prag, und seiner Ehefrau Johanna, geb. 15. April 1887 111““ beide zuletzt wohnhaft gewesen da⸗ elbst, Hermann Seidel, geb. 11. August 1895 zu Ober⸗ tauwald, und seiner Ehefrau Hilda, geb. Danicek, geb. 1. Juni 1891 zu Antoniwald, beide zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Gablonz, Leo Lachowicz, geb. 23. Januar 1884 zu burg, und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Hacker, geb.

für technische Erzeugnisse vom 10. Mai 1940 über die Ver⸗ brauchsregelung für anzeiger und 11. Mai 1940) wird bestimmt:

8 19. Februar 1903 zu Gainforn, beide zuletzt wohn⸗ 9 8

haft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reeeichenberg, den 10. Mai 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 9 F. A.: UIlrich. stelle für technische Erzeugnisse (RtE) über die Verbrauchsregelung für Schreibmaschinen vom 10. Mai 1940. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939. (Reichsgesetzblatt I Seite 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über di Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren 8 verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939)

wird im Anschluß an die Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 2221) mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: Neue Schreibmaschinen einschließlich Breitwagen⸗ maschinen, Kleinschreibmaschinen und Maschinen mit mehr⸗ stelligem Dezimal Setztabulator sowie Einzelwagen dürfen an Verbraucher nur gegen Bezugschein abgegeben, vermietet und von ihnen bezogen oder gemietet werden.

11“ EI] 8 9 8

Die Bezugscheine erteilt die Reichsstelle für technische Erzeugnisse. 8

§ 3 Die Reichsstelle für technische Erzeugnisse bestimmt durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger, bei welchen Stellen die Anträge auf Erteilung von Bezugscheinen einzureichen sind. 8

§ 4

Der Bezugschein ist von dem Lieferer bei der Ausliefe⸗ rung der Schreibmaschinen an den Verbraucher einzubehalten. Von diesem Schein ist der anhängende Abschnitt vom Lieferer über etwa eingeschaltete Großhändler oder Vertragshändler an den Hersteller zu geben, der alle Abschnitte monatlich gesammelt der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau einzu⸗ reichen hat. Die Stammscheine sind von den Lieferern drei Jahre ordnungsgemäß so zu verwahren, daß bei einer Nach⸗ prüfung jede Lieferung auf Bezugschein einwandfrei nach⸗ gewiesen werden kann. 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zu⸗ widerhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Be⸗ wirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗ regelungs⸗Strafverordnung) vom 6. April 1940 (Reichsgesetz⸗ blatt I Seite 610) und nach der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 18. August 1939. (Reichsgesetz⸗ blatt 1 Seite 1430) bestraft.

.“ Atues phüugn * 1.. 1164*“ Diese Anordnung tritt am 20. Mai 1940 in Kraft. Sie

gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 10. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse.

vnoev

Bekanntmachung Nr. 1 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse vom 10. Mai 1940

Auf Grund des § 3 der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle Schreibmaschinen (Deutscher Reichs r Nr. 109 vom

82

Preußischer Staatsanzeige

1. Anträge der NSDAP. einschließlich ihrer Gliede rungen und angeschlossenen Verbände an die Dienststelle Reichsschatzmeister Hauptamt IV. Reichszentralstelle für die Durchführung des Vier jahresplanes bei der NSDAP., München 22.

.Anträge der obersten Reichs⸗ und Landesbehörden unmittelbar an die Reichsstelle für technische Er zeugnisse.

„Im übrigen Anträge von Behörden, staatl Dienststellen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gemeindebehörden und Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (s. Nr. 5 und 6) im Dienstwege an der Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde, in allen anderen Fällen an die oberste Aufsichts⸗ behörde; soweit der Bedarf bisher zentral beschafft worden ist, an die Zentralbeschaffungsstelle. Anträge der Dienststellen der Wehrmacht im Dienstwege an das Oberkommando der Wehr⸗ macht, Wehrwirtschafts⸗ und Rüstungsamt, Berlin W 62. 1 8

5. Anträge der Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeindliche Zweckverbände sowie der gemeind⸗ lichen Eigenbetriebe und derjenigen Betriebe mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ganz oder über⸗ wie end im Besitz von Gemeinden, Gemeindever⸗ bänden und sonstigen Körperschaften des öffent⸗ lichen Rechts sind, an den Deutschen Gemeindetag, Berlin.

„Anträge der Gliederungen der Organisation der 5b lichen Wirtschaft an die Reichswirtschafts⸗ ammer.

und Rheinstahl je ½ P. 834 ℳ.

u* 682 11ö1“

*

Erste Beilage zum Neichs⸗ und atanzeiger Nr. 109 vom 11. Mai 1940.

Anträge des Reichsnährstandes, seiner Gliede⸗ rungen und Verbände im Dienstwege an den Reichsbauernführer, Verwaltungsamt, Berlin SW 11.

Anträge der gewerblichen Betriebe sowie Anträge der freien Berufe oder anderweitig nicht genann⸗ ter Verbraucher an das zuständige Bezirkswirt⸗

schaftsamt.

Die genannten Stellen melden ihren Bedarf auf Grund der eingegangenen Anträge monatlich an die Reichsstelle für technische Erzeugnisse, die die Ausgabe der Bezugscheine nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schreibmaschinenzahl vornimmt. Die Inhaber von Verbraucherkontingenten haben bei Aushändigung der Bezugscheine die für die Beschaffung notwendigen Kontingentsscheine an die Reichsstelle für tech⸗ nische Erzeugnisse abzuliefern.

Diese Bekanntmachung tritt am 20. Mai Berlin, den 10. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.

8

1940 in Kraft.

SDOeutsches NReich.

Nr. 16 des Reichsministerialblatts vom 10 1 soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Siebente Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. Zehnte Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der Hansestadt Hamburg. Konsulatwesen: Exequatur⸗ erteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Polizei⸗ wesen: Bekanntmachung über die Erklärung von Nordseeinseln zu Sicherungsbereichen. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzoll⸗ ämtern im Oberfinanzbezirk Köln. Verordnung über die Ver⸗ waltung der Wertzuwachssteuer im Gebiet der bisherigen Freien

Stadt Danzig. Versicherungswesen: Berichtigung und Er⸗

gänzung zu den Veröffentlichungen über Festsetzung der Orts⸗ öhne in der Reichsversicherung im Reichsgau Sudetenland.

Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Militäranwärtern, An⸗

wärtern des Reichsarbeitsdienstes und Versorgungsanwärtern

voorbehaltenen Beamtenstellen Geschäftsbereich des Reichspost⸗ ministeriums —.

1““

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 12. bis 20. Mai.

11“ Staatsoper. en 12. Mai. Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Ausverkauft.

v Sonntag, Beginn: 19 ¼ Uhr. 8 4 Montag, den 13. Mai. Tosca. Musikal. Leitung: Steeger. 20 Uhr. 1 Dienstag, den 14. Mai. Don Carlos. In der Neuein⸗ studierung. Musikal. Leitung: van Kempen a. G. Beginn: 19 ½ Uhr. 1b Mittwoch, den 15. Mai. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. 8 8 Donnerstag, den 16. Mai. In der Neuinszenierung: Donna Diana. Musikal. Se Heger. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 17. Mai. Arabella. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ Uhr. . 8 Sonnabend, den 18. Mai. Cavalleria rusticanaBa⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 19. Mai. In der Neuinszenierung: Sizilia⸗ nische Vesper. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. 1 Montag, den 20. Mai. Ero der Schelm. Musikal. Leitung: Schüle Beginn: 20 Uhr. 8

vu“ Schauspielhauszs.ß Sonntag, den 12. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 13. Mai. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 14. Mai. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Mitlwoch, den 15. Mai. Dantons Tod. Beginn: 19 ½ Uhr. Donnerstag, den 16. Mai. Fiesco. Beginn: 19 F Freitag, den 17. Mai. Cavour. Beginn: 19 Uhr. 8 Sonnabend, den 18. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 19. Mai. Cavour. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 20. Mai. Frau Inger auf Oestrot. Be⸗

ginn: 20 Uhr.

Kleines Haus.

Götter auf Urlaub. Beginn:

Sonntag, den 12. Mai. 20 Uhr.

Montag, den 13. Mai.

Dienstag, den 14. Mai.

Mittwoch, den 15. Mai. 20 Uhr.

Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr. Traumulus. Beginn: 20 Uhr. Götter auf Urlaub. Beginn:

Donnerstag, den 16. Mai. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 17. Mai. Der Lo ckruf. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 18. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn:

20 Uhr. Sonntag, den 19. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 20. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn:

20 Uhr.

afisen

WBerliner Börse vom 10. Mai.

Die Aktienmärkte wiesen am Freitag bei ruhigem Geschäft

keine einheitliche Fursge stärtung auf. Hierzu trug u. a. die bevorstehende längere erkehrsunterbrechung bei. Die Kurs⸗ veränderungen blieben aber allgemein verhältnismäßig klein.

Am Montanmarkt verloren Buderus, Hoesch, Mannesmann Verein. Stahlwerke ermäßigten sich um Harpener zogen um 2 ¼ % an. Von Braunkohlenwerten stellten sich Bubiag ¼l und Ilse Genußscheine 1 % höher. Che⸗ mische Papiere wurden zumeist höher bewertet, wobei Rütgers 1 ½ und v. Heyden 1 % gewannen. Farben blieben mit 188 74 unver⸗ ändert. Goldschmidt gaben ¾ % her. In Elektro⸗ und Versor⸗ gungswerten wiesen nur Dessauer Gas mit 1 % und anderer⸗ seits Schlesische Gas mit sowie Wasser Gelsenkirchen mit + 12% hia0n, Veränderungen auf. Bei den Autowerten stellten sich Daimler 1 % niedriger. on Maschinenbaufabriken er⸗ mäßigten sich Berliner Mazschinen Sum 1 und Rheinmetall⸗Borsig um 1 ¼ %. Von Metallwerten stiegen Metallgesellschaft um 1. P. Deutscher Eisenhandel büßte 1 ⁴¼ % ein. Im gleichen Ausmaße rück⸗ gängig waren von Textilwerten Bemberg. Dierig gaben 1 und Bremer Wolle 1 4 % her. Hervorzuheben sind noch Dortmunder Union mit 3 undWestdtsch. Kaufhof mit 2 %. Anderer⸗ seits zogen Berger und Engelhardt um je ¾ % an. Auch Allgem. Lokal u. Kraft lagen um X % höher, während A.⸗G. für Verkehr 1 % verloren.

Im weiteren Verlauf blieb die Kursentwicklung unregel⸗

mäßig, . kennzeichnete sich die Grundstimmung als wider⸗ standsfä

hig. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 113 5%, Farben

mit 188 ¼ und Reichsbankanteile mit 112 54. Gegenüber den Eröffnungskursen verloren Erdöl *%, Hotelbetrieb 2 ¾%, Bemberg und Orenstein & Koppel je 1 ¼, Conti Gummi 1 und Salzdetfurth 1 ½ %. Demgegenüber befestigten sich u. a. Rheinmetall um ½ und Deutscher Eisenhandel um 1 ¼ .

Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung bei geringen Kursveränderungen weiter widerstandsfähig. Verein. Stahl⸗ werke stellten sich 69n 113 und Farben auf 188 ¼. Bemberg stiegen gegen den Verlaufsstand um , Salzdetfurth und Demag um je ¾½ %, während Dessauer Gas und Orenstein & Koppel um ½ % nachgaben.

Am Kassamarkt lagen Bankaktien und Hyp.⸗Banken über⸗ wiegend etwas schwächer. Ausnahmen machten Adca, Deutsche Ueberseebank und Bayerische Hyp. mit geringen Werterhöhungen. Schiffahrtsaktien waren nur wenig verändert. Von Kolonial⸗ papieren zogen Otavi um 2⅛ auf 26 % an. Die zu Einheitskursen gehandelten Industriepapiere lagen mit Kursabweichungen bis zu 3 %% nicht einheitlich, jedoch überwogen die Kursrückgänge.

Steuergutscheine I hörte man mit 99,92 ½ 99,95 nach anfäng⸗ lich 90,90 99,92 ½. Steuergutscheine II notierten bei einem Umsatz von etwa 2 Mill. Rℳ ausnahmslos unverändert.

11“ Weitere Abnahme der dänischen Devisenschuld.

Kopenhagen, 9. Mai. Der Ausweis der Dänischen National⸗ bank über die erste Maiwoche zeichnet sich durch einen starken Rückgang der Devisenschuld aus, die um 13,4 auf 2,9 Mill. Kr. sank. Die ausländischen Guthaben der Bank stellen sich fast un⸗ verändert auf 8,7 Mill. Kr. Seit Anfang Oktober 1939 ist damit zum ersten Male wieder der Zustand erreicht, daß die De⸗ visenguthaben der Dänischen Nationalbank ihre Devisenschulden übersteigen. Auch der Banknotenumlauf hat in der ersten Mai⸗ woche eine Verminderung erfahren. Er ging um 38. 668

Weiter steigende Großhandels n Engkand.

Amsterdam, 10. Mai. Die Kennziffer des Board of Trade für die englischen Großhandelspreise lag im April 1940 im Ge⸗

Aö.

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 147 ¼ gegen 147,60, Reichsbahnvorzüge 130 7%⅜ nach anfänglich 130 ¼ gegen 130 %. Gemeindeumschuldung unverändert 99,35.

Am Kassarentenmarkt traten bei fester Grundstimmung keine wesentlichen Veränderungen ein. Die Nachfrage für Pfandbriefe hielt an. Vereinzelt waren Liqu.⸗Pf.⸗Briefe etwas schwächer; so amen Südboden nach Unterbrechung seit dem 27. April mit 101,70 zur Notiz. Von Altbesitzemissionen waren Hamburger und Westfalen M % höher. Reichsschatzanweisungen blieben größtenteils unverändert. Die 4 %igen Reichsschätze von 1940 Folge 1 zogen auf 99,90 an.

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 % verändert.

Am Geldmarkt war Tagesgeld mit 2—2 etwas leichter.

in der Mitte un⸗

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 7. Mai 1940.

Aktiva. R. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen.. 77 256 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs . . . 11 917 636 000 3. Wertpapieren, die gemäß § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere).. Lombardforderungen... deutschen Scheidemünzen Rentenbankscheinen.. sonstigen Wertpapieren.. jonstigen Akti

Passiva. „GCGrundk7

Rücklagen und Rückstellungen:

a) gesetzliche Rücklagen . .

b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen .Betrag der umlaufenden Noten... .Täglich fällige Verbindlichkeiten... .. .An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗

c111621 . .Sonstige Passiv 8 502 680 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RKℳ —,—.

Von den Abrechnungsstellen wurden im April ab gerechnet Stück 4 100 000 Rℳ 8 101 000 000.

Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe Stück 5 300 000 Rℳ 137 053 000 000.

218 126 000 23 480 000 512 339 000 217 407 000 359 445 000 2 084 473 000

822

150 000 000

99 055 000

546 307 000

12 226 571 000 1 885 549 000

samtdurchschnitt mit 132,7 um 2,6 9% Die Steigerung betrug für Nahrungs⸗ und Genußmittel 1,8 % und für Industriewaren 2,9 %. im Gesamtdurchschnitt eine Erhöhung um 36,5 %, für Nahrungs⸗ und Genußmittel eine solche um 39,6 % und für Industriewaren um 35,1 99%.

Erneuter Anftieg der schweizerischen Groß⸗ handelspreise.

Zürich, 10. Mai. Der amtliche Großhandelsinder für die Schweiz wurde für Ende April 1940 mit 134,2 festgestellt (Juli 1914 = 100). Die Großhandelspreise haben danach, namentlich infolge Steigerung im Nahrun smittelsektor, im letzten Monat wieder eine Frhöhung um 1,6 % erfahren. Seit einem Jahr macht die Steigerung beinahe 27 % aus.

höher als im Vormonat.

Seit Kriegsausbruch ergab sich

50 % ige Einfuhrsteigerung in der Schweiz.

Zürich, 10. Mai. Die Schweiz veröffentlicht bekanntlich seit Beginn des Jahres die Außenhandelszifsern nicht mehr in dem früheren Umfange, sondern gibt lediglich die Gesamtziffern für die Ein⸗ und Ausfuhr am Ende eines jeden Monats bekannt. Danach ist am Ende des ersten Vierteljahres ein beträchtlicher Einfuhrüberschuß zu verzeichnen. Die Einfuhr exreichte 9 Januar bis März 1940 einen Wert von 613,6 Mill. ffr., die Aus⸗ fuhr einen solchen von 330,8 Mill. ffr., so baß ein Einfuhrüber⸗ schuß von 282,8 Mill. ffr. entstand. Die Einfuhr zeigt im Ver⸗ gleich zum entsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres eine Steige⸗ rung um fast 50 %. Von Januar bis März 1939 belief sich der Einfuhrwert auf 398,3 Mill. ffr. Die starke Erhöhung der Ein⸗ fuhr ist einmal auf die Steigerung der Rohstoffpreise und eine Verteuerung der Frachten und Versicherungen zurückzuführen, zum anderen dürfte sie eine Folge des Bestrebens der Schweizer Industrie sein, sich mit Rohmaterialien einzudecken. Der Ein⸗ fuhrzunahme steht aber keine entsprechende Erhöhung der Schweizer Ausfuhr gegenüber. Der Wert der Ausfuhr betrug von Januar bis März 1940, wie schon erwähnt, nur 330,8 Mill. ffr. gegen 329,9 Mill. ffr. in der entsprechenden gEöe, 2 zeit. Der Einfuhrüberschuß lag damit also nur bei 68,4 Mill. ffr.

KRKRuurs der Deutschen RNeichsbank für

Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für London für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr (Ankauf von Wechseln, Schecks und Auszahlungen

iindet nicht mehr statt).

Ankaufspreise der Deutschen Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen⸗ wert über Rℳ 300,—

für Posten im Gegen⸗ wert bis Rℳ 300,—

1 Belga —,— 100 Belgas.. ILIIIIII 1 Krone 0,46 100 Kronen.. Schilling 0,351 1 Pfund.. Eesti⸗Krone 0,60 100 Eesti⸗Kronen Markka 0,04 100 Markka.. Franc 0,03 100 Francs.. Gulden —,— 100 Gulden . Vra . .0,12 100 Lire

Litas. . 0,38 100 Litas. Franc. —,— 100 Francs Krone. .0,55 [100 Kronen. . Zloty. —,— 100 Zlot. Krone. .0,57 100 Kronen..

Belgien. Canada. Dänemark. England. Estland Finnland Frankreich Holland. Italien Litauen. Luxemburg. Norwegen. Polen .. Schweden Schweiz.. Slowakei

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Franken . 0,55 100 Franken 1 Krone. . 0,08 100 Kronen. Ver. Staaten

von Amerika. 1 Dollarx 2,35] 1 Dollar.

Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für ländische Noten: “” Niederländisch⸗Indien 1 Java⸗Gulden. Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenwerte bis zu Rℳ 1000,— verbindlich.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Mai auf 74,00 Eℳ (am 10. Mai auf 74,00 Rℳ) für 100 kg. 8g 8

Berlin, 10. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50. bis 26,50, Saigon, ungl. 8. ) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze —, Gersten⸗ graupen, grob, 04 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze ([Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 34,55 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 39,55 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg- Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berlin, 10. Mai. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. [Preise in Reichsmark.] Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen §) 180,00 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus⸗ gewogen §) 240,00 bis 245,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen 8§) 275,00 bis 285,00, Zimt (Kassia), gem., aus gewogen §) 300,00 bis 310,00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein⸗ speisesalz, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutesäcken 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenapfel in Eimern von 12 ½⅞ kg 86,00 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 12 ½ kg 96,00 bis 100,00, Aprikosenapfel in Eimern von 12 ½ kg 96,00 bis 100,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, verbilligte Apfelnachpreß⸗ gelee 49,00 bis —,—, verbilligte Erbbeerapfen 67,00 bis —,—, Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 120,00, Tafelmargarine 174,00 bis Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00. §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. 8

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