14. Mai 1940. S. 4
Wirtschaft des Auslandes
Katastrophaler Pfundrückgang.
London, 11. Mai. Die jüngsten Ereignisse haben auch an den internationalen Devisenmärkten wieder zu einer schweren Er⸗ schütterung der englischen Position auf finanziellem Gebiete ge⸗ ührt, da das Pfund anhaltend im Fallen begriffen ist. Die Ab⸗ chwächung setzte bereits mit der Niederlage in Norwegen ein. VLährend am 8. April d. J. z. B. am New Yorker Devisenmarkt
für das freie Pfund noch 3,55 ½ 8§ bezahlt wurde, war es am 9. April bereits für fast 3,46 § erhältlich. Je mehr die Schlappe Englands in Norwegen in Erscheinung trat, desto stärker gab der Kurs in der Folgezeit nach und bewegte sich nach einigen Schwan⸗ kungen schließlich am 9. Mai etwa auf 3,36 8. Der 10. Mai brachte dann auf Grund der Ereignisse dieses Tages einen neuen starken Rückschlag, da der Kurs nun sogar auf 3,19 sank. Damit hat das englische Pfund seit Ausbruch dieses Krieges bereits mehr als 30 % seines Friedenswertes, der sich mit 4,68 errechnete, d. h. also rd. ein Drittel seiner ehemaligen Kaufkraft an den nicht unter englischem Einfluß stehenden Märkten in aller Welt, ein⸗ gebüßt. Besonders umfangreiche Abgaben an Pfunden erfolgten in der letzten Zeit aus den Ländern des Fernen Ostens und von ibero⸗amerikanischer Seite, da das Vertrauen in die Sicherheit dieser Währung immer mehr im Schwinden begriffen sei. Für England wird die Lage hinsichtlich der Kaufkraft seiner Währung um so schwieriger, als von den Inhabern von Pfundguthaben für die bei den Verkäufen noch erzielten Erlöse nunmehr Sicherungs⸗ käufe in verschiedenen Rohstoffen getätigt wurden, die damit für die englischen Aufkaufpläne ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen. 8 6 1111“ v111“X“ “
6 “ b 8 1“ 8 Russisch⸗jugoflawischer Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrag unterzeichnet.
3 Moskau, 13. Mai. Amtlich wird mitgeteilt, daß am Sonn⸗ abend in Moskau zwischen der Sowjetunion und Jugoslawien ein Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag unterzeichnet worden ist. Weiter wurde ein dazugehöriges Protokoll über die Handelsvertretung der Sowjetunion in Jugoflawien und die provisorische Handelsver⸗ tretung Jugoslawiens in der Sowjetunion, ferner ein Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr für 1940/41 unter⸗ zeichnet. Der allgemeine Warenaustausch zwischen der Sowjet⸗ union und Jugoslawien für 1940/41 beläuft sich auf Grund des Abkommens über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr auf 176 Mill. Dinar. Die Sowjetunion beabsichtigt, aus Jugoslawien Kupfer, Konzentrate aus Blei⸗ und Zinkerzen, Schweinefett und andere Waren einzuführen. Für Jugoslawien sollen seitens der Sowjetunion landwirtschaäftliche und andere Maschinen, Petroleum, Baumwolle und andere Artikel geliefert werden.
Für die Sowjetunion unterzeichnete die genannten Abkommen der Volkskommissar für den Außenhandel der UdSSR., Mikojan, für Jugoflawien der ehemalige Finanzminister Jankowitsch sowie der stellvertretende Handels⸗ und Industrieminister Obradowitsch.
8
Vor schwedisch⸗russischen Wirtschafts⸗ verhandlungen. Stockholm, 11. Mai. Die Lage des schwedischen Außen⸗ handels macht sowohl die Erschließung neuer Absatzmärkte als auch neuer Bezugsquellen für Rohstoffe und Bedarfsartikel notwendig. Besonders in letztgenannter Hinsicht wird mit einer Ausdehnung des Handels mit der UdSSR. stark gerechnet. Wie verlautet, steht die Aufnahme von Wirtschaftsverhandlungen mit den russischen Stellen bevor, nachdem bereits seit einiger Zeit vorbereitende Be⸗ ratungen innerhalb der schwedischen Wirtschaftsorganisationen stattgefunden haben.
8
Auch Bolivien löst seine Währung 8 vom sinkenden Pfund. 1
8 La Paz, 13. Mai. Die neue Regierung von Bolivien ver⸗ kündete die Bindung des bolivianischen Peso an die USA.⸗Wäh⸗ rung auf der Basis von 40 Pesos für einen Dollar. Bolivien hat damit die Abhängigkeit vom englischen Pfund aufgegeben. Die “ wird mit der Schwäche der englischen Währung be⸗ gründet.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. 8
11. Mai: Geschlossen. (D. N. B). 1 Budapest, 11. Mai. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,15, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,30, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65. 8 London, 11. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,53 — 7,58, Brüssel 23,95 — 24,10, Italien (Freiv.) 62,00, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stock⸗ holm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,90 B.
London 13. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv. 63,25, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen) Freiv.) —,—, Stockholm 16,85— 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro
(inoffiz.) 3,84 B. 1
London, 14. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 88,50 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) 62,50, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,87 B. 8
Paris, 11. Mai: Geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 11. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) 1
Zürich, 11. Mai. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris
8,07 ½, London 14,27, New York 446,00, Brüssel 73,70, Mailand 22,50, Madrid 45,00, Holland 236,75, Berlin 178,75, Stockholm 106,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00 B., Budapest 79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B., Konstantinopel 312,00 B., Bukarest 237,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 101,00, Japan 104,75.
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In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbforten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
10. Mai Geld Brief
1 8 14. Mai 3 1 Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) 1 ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul!). 100 Afghani Argentinien (Buenos Aires)) . 1 Pav.⸗Pes. 0,566 0,570 0,566 0,570 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen England (London) 1 engl. Pfd. Estland (Reval/ Talinn) 100 estn. Kr. Finnland (Helsinki). 100 finnl. M. Frankreich (Paris) .. 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar Kanada (Montreah). 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) 100 Lats Litauen (Kowno / 1“ Luxemburg (Luxem⸗ burg)). Neuseeland (Welling⸗ . 1414““ Norwegen (Oslo) . 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u. Barcelona).. 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) ... 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguagy (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York)
18,79 18,83 18,79 18,83
1 Milreis
100 Litas 100 lux. Fr.
England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich bbö Australien, Neuseelad a Britisch⸗Indien .. .. . . .. . ... ... Kanada
Kopenhagen, 11. Mai. (W. T. B.) London 19,80 nom., New York 518,00 nom., Berlin —,—, Paris 9,40 nom., Antwerpen —,—, Zürich 116,20 nom., Rom 26,45 nom., Amsterdam —,—, Stockholm 123,60 nom., Oslo —,—, Helsingfors 10,55 nom.,
Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. Stockholm, 11. Mai. D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,40 nom. G., 7,60 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 nom. G., 8,59 B., Rom 21,10 G., 21,30 B., Prag 14,30 nom. G., 14,50 B., Warschau Osl 0, 11. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) Moskau, 5. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London 18,44, Brüssel 89,09, Amsterdam 281,38, Paris 10,48, Schweiz 118,83, Berlin 212,59. Moskau, 7. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London 18,41, Brüssel 89,04, Amsterdam 281,38, Paris 10,43, Schweiz 118,83, Berlin 212,59. London, 13. Mai. (D. N. B.) Silber Barren prompt 21 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 21 ½16, Silber fein prompt 22 ⅞, Silber auf Lieferung fein 22,75, Gold 168,—. Wertpapiere. Frankfurt a. M,, 11. Mai: Geschlossen. (D. N. B.) Hamburg, 11. Mai: Geschlossen. (D N. B.) Wien, 11. Mai: Geschlossen. (D. N. B.) b Amsterdam, 11. Mai: Notierungen nicht eingetroffen (D. N. B.)
1 Ausländische Geldsorten und Banknoten.
10. Mai Brief
14. Mai Geld Brief Geld
Sovereiguns Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars .....] 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische. l1 ägypt. Pfd. 7,29 7,31 7,73 7,77 Amerikanische:
1000 —5 Dollar... 2 und 1 Dollar.. Argentinische. Australische Belgische Brasilianische Brit.⸗Indische. Vulggischs.. .. Dän sche: große....
1 Dollar 2,79 2,81 2,59 2,61 1 Dollar 2,79 2,81 2,59 1 Pap.⸗Peso 0,52 0,54 0,52 . 1 austr. Pfd. 5,39 5,41 5,39 ..100 Belga — — u1 NMilreis 0,095 0,105 0,095 100 Rupien 55,64 55,86 55,64 100 Lewa — — — 100 Kronen — — 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,06 48,26 48,06 Englische: große 1 engl. Pfd. 7,83 7,87 8,23
1 u. darunter 1 engl. Pfd. 7,83 7,87 8,23 Estnischhe 100 estn. Er. — — — Finnische 100 finnl. M. 4,79 4,81 4,79 Französische 100 Frs. 4,47 4,49 4,56 Holländische 100 Gulden — — Italienische: große 100 Lire — —
10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13
zugoslawische: große 100 Dinar — — Jng . 84 3 . 88 100 Dinar 5,63 5,67 Kanadisce I1 kanad. Doll. 1,84 1,86 Lettländische 1100 Lats — — Litauische: große.. 100 Litas — —
100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,86 Luxemburgische 100 lux. Fr. 10,43 10,47 Norwegische 100 Kronen 56,61 56,83 Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lei unter 500 Lei ... Schwedische: große.
50 Kr. u. darunter . 100 Kronen Schweizer: große ... 100 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanischhe. 1100 Peseten Südafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische 100 Pengö
100 Lei 100 Lei 100 Kronen
.2„ 2„25b0b2b⸗-bnee
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 14. Mai 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, . 828 9 Walz⸗ oder Drahtbarren
R ℳ für 100 kg
0 . . . . 0⁴ 0⁴ 0 0⁴ 0⁴ 0 0 137 Reinnickel, 98 — 99 %%„ç% k . — Antimon⸗Regulus.. — Feinsilber. . 35,50 — 38,50
“
2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen. 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Außlofung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften. 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall- und Invalidenversicherungen,
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Untersuchungs⸗ und EStrafsachen.
17419] Handelsuntersagung. Dem Bernhard Schröder, 1— mund, Liboristr. 55, ist der Handel mit
untersagt worden.
ügung ist rechtskräftig. Dortmund, den 7. Mai 1940.
Der Oberbürgermeister. folgen wird.
Nr. 313 der Sparkasse des Peine, Hauptzweigstelle Hohenhameln,
hswird aufgefordert, spätestens in dem auf zS. den 1n ge ccra 1940, 10 Uhr, erfolgen wird. — F. 1/40. Gegenständen des täglichen Bedarfs vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ Amtsgericht Jaworzuv, 6. Mai 1940. Der Die Untersagung mer Nr. 9, anberaumten Aufgebots⸗ filt für das Reichsgebiet. Die Ver⸗ termin seine Rechte anzumelden und das [7425] . Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls die Der
Amtsgericht Peine, den 7. Mai 1940.
Kreises
Rechte anzu⸗
aber der Urkunde wird aufgefordert, termine seine Rechte anzumelden und vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 18— in dem auf den 20. August die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermin
über 1126,75 HRM, lautend auf den 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
Namen Albert Schrader in Stedum, neten Gericht, Zimmer 8, anberaumten W wird.
zum Zwecke der Kraftloserklärung be⸗ Aufgebotstermin seine
antragt. Der Inhaber des Sparbuches melden und die Urkunde vorzulegen,
kunde vorzulegen, widrigenfalls die
tüncheberg, Mark, 7. Mai 1940. Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen Amtsgericht.
wird.
widrigenfalls deren Kraftloserklärung - [7426]
Aufgebot.
Sozialrentner Paul
[7423] Aufgebot.
3. Aufgebote.
1[7435] gebot des angeblich a
gangenen Aufwe
11“ b11“
Die Elektro⸗A.⸗G. für Elektrizität, Ober Lazist, hat das Auf⸗ 1072,27 Rℳ handen
rtungssparkassenbuches! Betrag 761,25 Zl., beantragt.
angewandte Buckow eingetragene
komme⸗ briefes beantragt.
Dipl.⸗Kaufmann brock in Köln als Generalbevollmäch⸗ 8 ö“ Ernst Rade⸗ Israel Lauter, z. Z. im Ausland, ver⸗ für den Amtlichen und Nichtamtlichen Kraftloserklärung des Sparbuches er⸗ macher aus Buckow (Märk. Höhenland), treten durch Rechtsanwalt Dr. Meister 12 b Ibb 18 be 5 Werderstr. 38, hat das Aufgebot des in Duisburg, hat das Aufgebot des 1 “ über die im Grundbuch von Buckow verlorengegangenen Band 12 Lin 5 Stadin vbff III- wee vona 26. 58 iggg 1S. Präsident Dr. Schlange in Potsdam; unter Nr. 2 für die Stadtsparkasse zu im Grundbuch von Neidenburg Band 66 Hypothek 85 Blatt 1731 in Abt. III unter Nr. 27 Druck der Preußischen Druckerei⸗ und erteilten Hypotheken⸗ für den Kaufmann Theodor Lauter i’k Der Inhaber der Duisburg eingetragene, zu 10 % ver⸗ Die Witwe Martha Schrader ge⸗ nen Wechsels Nr. 6020, zahlbar am Urkunde wird aufgefordert, spätestens zinsliche Darlehnsforderung von 10 000 borene Lüders in Stedum Nr. 20 A hat 15. 11. 1939 in Schakowa, Aussteller in dem auf den 19. Dezember 1940, 6ℳ beantragt. e das Aufgebot des angeblich verlorenge⸗ Marko & Co., Girant Mineral Krakau, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in Der In⸗neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗! dem auf den 16. Juli 1940, 9 Uhr,
Neidenburg, den 3. Mai 1940. Aufgebot. Das Amtsgericht.
Willy Tho⸗
Verantwortlich:
Hypotheken⸗ zeigenteil und für den Verlag:
Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmftr ä.ä.
Fünf Beilagen
(einschließlich 8 lhandelsregister⸗Beilage),
8
Der Inhaber der Ur⸗
““
um Deutschen Reichsa
Verlin, Dienstag, den 14. Mai „
S 8*
3. Aufgebote.
[7427] Beschluß.
2. VI. 231/38. Am 28. Dezember 1938 ist die in Obernigk wohnhaft ge⸗ wesene Witwe Albertine Klara Kahl estorben. Da ein Erbe ihres Nach⸗ asses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nalhlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. Juni 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, ß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. 8
rebnitz, den 26. April 1940. Amtsgericht.
[7421]
Aufgebot von Nachlaßgläubigern.
Auf Antrag des Justizinspektors Paul Hinzpeter, Hamburg, Heußweg 9, als Na laßpfleger, werden alle Nachlaß⸗ FSüns der am 7. März 1940 in Ham⸗ urg gestorbenen Emma Marie von Otterstedt, Wwe., geb. Nonne, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Kloster⸗ allee 11 III, aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplatz, Zivil⸗ justiggebäude, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161 a, spätestens in dem daselbst auf Donnerstag, den 4. Juli 1940, 13 ½ Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegeustandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbind h⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vexmächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur nsowatt Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗
keit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗
teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ machteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den Erbteil entsprechenden Teil der
kerbindlichkeit haftet.
Hamburg, den 26. April 1940.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[7420]
18 F 16 — 39. Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes!
In der Aufgebotssache der Firma Basal⸗Möbel⸗Werke, Heinrich Pieper in Bad Salzuflen, Fischers⸗ kamp 32, früher Heinrich Pieper, Möbel⸗ fabrik in Herford, Elverdijeser Str. 102, vertreten durch Rechtsanwalt Münter in Herford, hat das Amtsgericht in Bochum durch den Amtsgerichtsrat Dr. Predeek für Recht erkannt: Die von der Firma Heinrich Pieper, Möbelfabrik in Herford, Elverdieser Str. 102, jetzt Firma Basal⸗Möbel⸗Werke Heinrich Pieper in Bad Salzuflen, Fischerskamp Nr. 32, ausgestellten und von dem Bernhard Tecklenburg in Bochum, früher Fahrendeller Str. 20, jetzt Gnei⸗ senaustraße 10, akzeptierten Wechsel per 1. 7. 1937 und 1. 8. 1937 über je Rℳ 190,— (je Reichsmark einhundert⸗ neunzig) werden für kraftlos erklärt. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. 1 Amtsgericht Bochum, 30. April 1940.
[7422] Beschluß.
Der Witwe Lina Döring geb. 8819 ist von dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht am 19. 11. 1921 ein Erbschein erteilt worden, worin folgendes beschei⸗ nigt 88 Der am 5. Juli 1918 in Hanau⸗ Kesselstadt, seinem letzten Wohnsitz, ge⸗ storbene Rentner Karl Marie Emil Anton Döring ist nach dem von ihm in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau errich⸗ teten, gerichtlich eröffneten, privatschrift⸗ lichen Testament vom 20. Juni 1918 be⸗ erbt worden von: 1. seiner Tochter Else, Ehefrau des Kaufmanns August Pult in Hanau zu %, 2. von seinen Enkeln a) Hedwig, b) Toni, c) Gertrud, d) Ernst, e) Auguste Pult zu je ¼0, als Eigen⸗ tumserben. Die Witwe des Erblassers, Lina geb. Cassian, ist Statutarerbin nach Solmser Landrecht.
Hanau, den 19. November 1921. Amtsgericht. Abt. I. Bohné.
Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt. Hanau, den 29. April 1940. Amtsgericht. Abt. II.
[7424] Beschluß.
1. Meinel, Georg Christof, geb. s8. Juli 1863 in Rehau “X“ letzter inländischer Wohnsitz in Markt⸗ leuthen, Amtsgericht Kirchenlamitz, von dort Fisg est im Jahre 1882 nach Lytton, B. C. Canada, Nordamerika, wird hiermit auf Antrag des Schuh⸗
machermeisters Ludwig Preiß in Markt⸗ leuthen für tot erklärt. 2. Als Zeit⸗ punkt seines Todes wird der 31. De⸗ vFre 1917 festgestellt. 3. Die Kosten s Verfahrens einschließlich der not⸗ wendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß des Georg Christof Meinel zur Last. Gründe; usw. usw. usw. Kirchenlamitz, den 29. April 1940. Amtsgericht Kirchenlamitz.
4. Heffentliche Zustellungen.
[7430] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Agnes Dombrowfki geb. Simon in Schöneck (Westpreußen), Bahnhofstraße 27, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Görs⸗Gabriel in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Paul Dombrowfki, früher in Gotenhafen, frühere Poniatowski⸗ straße 71, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung gem. §§ 47, 49, notfalls gem. § 55 Ehegesetz, sowie auf Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gem. § 60 Ehegesetz. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten 30/34, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 201, auf den 10. Juli 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Danzig, den 6. Mai 1940.
Die Geschäftsstelle, Abt. 3. des Landgerichts.
[7432] Oeffentliche Bekanntmachung.
Es klagt der Kaufmann Adolf Fried⸗ rich Ernst Thorleuchter, wohnhaft in Reval, Lai 21, früher in Lübeck, Falken⸗ wiese 2, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Meyer⸗Lüerßen und Dr. Cuwie in Lübeck, gegen seine Ehefrau Martha Thorleuchter geb. Lohr, früher wohnhaft in Lübeck, Falkenwiese Nr. 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Er ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, ivilkammer 2, in Lübeck, Gr. Burg⸗ traße 4, Zimmer 60, auf Mittwoch, en 17. Juli 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen beim hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu lassen.
Lübeck, den 9. Mai 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Erste Beilage
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
o Oeffentliche Zustellung.
Kilbert, Josef, Invalide, Neu Aubing, Kläger, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Ernst in München, klagt gegen Kilbert, Klementine geb. Losleben, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. II. Die Kosten werden gegeneinander aufge⸗ hoben. Der Kläger ladet die Beklagte zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Diens⸗ tag, den 9. Juli 1940, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. Zum
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser bekannt⸗ gemacht. München, den 8. Mai 1940. Geschäftsstelle des Landgerichts München I. 2. Zivilkammer.
Auszug der Klage
[7434] Oeffentliche Zustellung. Die kfm. Angestellte Cläre Emilie
Engelhardt in Nürnberg⸗S., Körner⸗
straße 91/III, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Giegold in Nürnberg, klagt gegen den Kaufmann Alexander Hans Engelhardt, früher in Nürnberg, nun in New Brunswick N. N., nähere Adresse unbekannt, auf Ehescheidung, beantragt Scheidung der Ehe aus dem Verschulden und auf Kosten des Beklagten und ladet diesen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth auf h, den 31. Juli 1940, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 319/II des Gerichtsgebäudes,
8 Fürther Straße 110, mit der Aufforde⸗
rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. Nürnberg, den 7. Mai 1940. Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.
[6648] Bekanntmachung.
Gemäß §§ 1 und 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3. 12. 1938 ist für die jüdische Firma L. u. W. Fuchs, Leipzig C 1, Nikolaistr. 39/45, und für das im In⸗ land liegende Vermögen der Ehefrau des Firmeninhabers Frau Chana Fuchs Herr Rechtsanwalt Paul Burck⸗ hardt, Leipzig C 1, Nikolaistraße 10, als Treuhänder bestellt worden.
Leipzig, am 6. Mai 1940.
Der Regierungspräsident zu Leipzig. JF. A.: v. Marenzi.
5. Verlust⸗und Fundsachen.
In Verlust geraten: Rℳ 1000,— 4 ½¼ ,% Rhein. Westf. Boden Cred. Bk. Pfbr. S. 18 D 1379 = 1/1000,— + 1. 4. 40 ff. — Eℳ 2000,— 4 ½ % Thür. Landes Hypoth. Bank Pfbr. S. 21 A 2496, 3320, 5381/2, 5727, 6142, 7575 /8 = 10/100. —, B 1204, 2409 = 2/500. — Rℳ 500,— 4 ¼ % Sächs.
Boden Cred. Anst. Pfbr. R. 21 D 11 927 = 1/500.— + 1. 4. 40 ff. — Reichs⸗ mark 1000,— 4 ½ % Rhein. Westf. Boden Cr. Bk Pfbr. Ser. 118 D 1378 = 1/1000.— + 1. 4. 40 ff. — Reichs⸗ mark 500,— 4 ½¼ % Sächs. Boden Cr. Anstalt Pfbr. R. 16 D 11 990 1/500.— + 1. 4. 40 ff. — ℳ 1000.— 4 ½¼ % dergl. R. 18 C 5011 = 1/1000.— + 1. 4. 40 ff. —. Leipzig C4, am 9. Mai 1940. Staatliche Kriminalpolizei. Kriminalpolizeistelle Leipzig.
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ebot.
Folgende von der Deutschnationalen Lebensvers. Akt.⸗Ges. (DN) bzw. der Deutscher Ring Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft (DR), beide in Hamburg, und der „Deutsche Welt“ Lebensvers. Akt.⸗Ges. (DW) ausgestellten Versicherungs⸗
scheine sind in Verlust geraten und werde
kraftlos, falls nicht binnen zwei
Monaten Einspruch bei uns erhoben wirrd.
Nr. am:
3. 6. 1927 26. 4. 1924 1. 10. 1931 1. 5.1933 22. 1. 1930 7. 8.1930 24. 10. 1936 1. 9. 1939 (DR) 1. 1. 1933 (DW) 22. 1. 1927 32801 (DW) 21. 1. 1927 36, am 14. Mai 1940.
203818/438702 (DN) 103042/342110 (DN) 513903 (DR) 237253/1002038 (DR) 117704/787563 (DR) 225929/895292 (DR) 270304 (DR) 357728 (DR) 236426/934766 32802
Hambur
ausgestellt auf:
arl Spielfeld Helmut Pankratz Carl Dahlhoff
Lina Kosterlitz Max Kosterlitz.-
Deutscher Ring Lebensversicherung⸗Aktiengesellschaft.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
An die deutschen Inhaber von in Holland zur Ausgabe gelangten auf § bzw. hfl. lautenden 6 ½¼½ % und 7 %higen Obligationen der Inter⸗ national Mortgahr and Investment Corporation, Baltimore.
Mit Genehmigung der zuständigen Stellen können die Zinsen per 1. Fe⸗ bruar 1940 gegen Einreichung der Män⸗ tel, die essbewe abgestempelt wer⸗ den, bei den nachstehenden Bankhäusern erhoben werden:
Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktien⸗
gesellschaft, Couponkasse, Ber⸗
lin W 8, Behrenstraße 21/22, Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin
W 8, Markgrafenstr. 36. 8
Auf Grund der deutschen Transfer⸗ bestimmungen werden für die Zins⸗ beträge 3 %ige, auf Dollar bzw. hollän⸗ dische Gulden lautende Schuldverschrei⸗ bungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden „Neue Ausgabe“ auf⸗ gegeben, und zwar: [7629] für die 6 ½ %igen Obligationen auf je F 1000,— = K 32,50 und auf je § 500,— = F 16,25;
für die 7 %igen Obligationen auf je hfl. 1000,— = hfl. 35,— und auf je hfl. 500 - hfl. 17,50.
Bei Einreichung der Mäntel ist gleich⸗ Litig die Erklärung abzugeben, daß die Stücke Eigentum eines Inländers im Sinne der deutschen Devisengesetze sind und daß mit der Zustellung der Schuld⸗ verschreibungen die Ansprüche aus der durch die Pnfen verkörperten Forde⸗ rung erloschen sind. bL11A1“““
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Bekanntmachung.
Gemäß dem Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Inlandsschulden der Gemeinden (Gemeindeumschuldungsgesetz) vom 21. September 1933 — RGBl. I S. 647 — in der Fassung der Gesetze zur Aenderung des Gemeindeumschuldungs⸗ gesetzes vom 14. November 1933 — RGBl. I S. 971 — und vom 5. Juli 1934 — RGBl. I S. 575 — ist der Umschuldungsverband deutscher Gemeinden (Umschuldungs⸗ verband) errichtet und diesem die Berechtigung erteilt worden, mit 4 v. H. jährlich verzinsliche, mindestens 20 Jahre laufende, tilgbare Schuldverschreibungen bis zu einer Höhe auszugeben, die dem Betrag der nach vorerwähntem Gesetz zur Umschul⸗ dung gelangenden kurzfristigen Inlandsschulden der Gemeinden entspricht. Auf Grund dieser Berechtigung hat der Umschuldungsverba Schuldverschreibungen über einen Gesamtnennbetrag von
nom. Eℳ 3 660 000 000,— in folgender Einteilung ausgefertigt: Buchstabe Stückelung Gruppen⸗ Stücknummern
anzahl je Gruppe
1 — 20 000 — 20 000
Stück
200 000 000,— 80 000 000,— 80 000 000,—
700 000 000,—
500 000 000,—
800 000 000,—
400 000 000,—
300 000 000,—
600 000 000,—
3 660 000 000,—
2 000 000 400 000 160 000
1 — 20 000 1 — 20 000 1 — 6 000 1 — 6 000
insgesamt
Von diesen Schuldverschreibungen befinden sich z. Zt. im Umlauf: nom. Rℳ 2 497 280 700,—. “
E“ W1“
Der Unterschiedsbetrag zwischen den ausgefertigten Schuldverschreibungen und den zur Zeit umlaufenden Schuldverschreibungen setzt sich aus den bereits getilgten Be⸗ trägen und den bisher nicht ausgegebenen Stücken zusammen. Die Neuausgabe von Schuldverschreibungen erfolgt nur noch im Umtausch gegen einzureichende im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen.
Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 3. Mai 1940 — IV Fin. 614/40 CXI — auf Grund des § 40 Abs. 1 des Börsengesetzes — RGBl. 1908 S. 215 angeordnet, daß es vor der Einführung der Schuldverschreibungen an der Börse zu Berlin der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf.
Die Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes lauten auf den In⸗ haber und tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorstandes sowie die eigen⸗ händige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Sie werden mit 40% jährlich verzinst. Die Zinsscheine sind am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres fällig.
Die Anleihe wird seit dem 1. Oktober 1936 nach einem besonderen Tilgungs⸗ plan durch Auslosung getilgt. Die Tilgung erfolgt jährlich mit 3 v. H. des Nenn⸗ betrages der ausgegebenen Schuldverschreibungen zuzüglich ersparter Zinsen und muß längstens am 1. Oktober 1958 beendet sein. Dem Umschuldungsverband bleibt das Recht vorbehalten, eine Verstärkung der Tilgung vorzunehmen.
Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt zu 100 %. Die Auslosungen finden spätestens im April eines jeden Jahres statt. Die Rückzahlung der ausgelosten Stücke erfolgt am darauffolgenden 1. Oktober.
Die Einlösung der Zinsscheine und der ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen, die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen sowie alle sonstigen die Schuld⸗ verschreibungen betreffenden Rechtsmaßnahmen erfolgen kostenfrei bei der Preu⸗ ßischen Staatsbank (Seehandlung) zu Berlin. Mit der kostenlosen Einlösung von Zinsscheinen und ausgelosten Schuldverschreibungen ist außerdem eine größere Zahl über das ganze Reich verteilter Kreditinstitute beauftragt.
Die Auslosungen erfolgen mit Rücksicht auf die große Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen nach dem Endnummernverfahren. Es werden jeweils drei⸗ stellige Endzahlen gezogen. Als ausgelost gelten alle Stücke innerhalb der betreffenden Wertabschnitte (Buchstabe A bis J), deren Nummern mit einer der gezogenen drei⸗ stelligen Endzahlen schließen. Die bei der Auslosung gezogenen Endzahlen werden mit der Bezeichnung des Buchstabens und des Nennbetrages sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung fällig ist, öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung erfolgt spätestens 3 Monate vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger und in der Berliner Börsen⸗Zeitung. Zugleich mit der Bekanntgabe der ausgelosten Stücke erfolgt in den gleichen Blättern die Bekannt⸗ gabe der Endzahlen von denjenigen Schuldverschreibungen, welche in früheren Zie⸗ dirg ces a aber aus einzelnen Gruppen noch nicht zur Einlösung vorgelegt wor⸗
en sind.
Als Deckung für die Schuld verschreibungen dienen die Forderungen des Umschuldungsverbandes gegen seine Verbandsmitglieder aus der eingangs er⸗ wähnten Umschuldung. Diese Forderungen sind ebenfalls mit 4 % jährlich zu ver⸗ zinsen und seit dem 1. Oktober 1936 mit 3 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Zur Sicherung des Zins⸗ und Tilgungsdienstes der Anleihe wird der Frer Reichsminister der Finanzen im Falle unpünktlicher Zahlung der Zins⸗ und Tilgungsbeträge durch die Verbandsmitglieder für die Forderungen des Umschuldungsverbandes diesem die rückständigen Beträge gemäß § 3 Absatz 4 des Gemeindeumschuldungsgesetzes über⸗ weisen.
Der Umschuldungsverband deutscher Gemeinden (Umschuldungsverband) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das einzige Organ des Umschuldungsver⸗ bandes ist der Vorstand, der aus zwei Mitgliedern besteht und vom Reichsminister der Finanzen bestellt wird. Zur Zeit bilden den Vorstand die Mitglieder der General⸗ direktion der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) Herren Staatsfinanzrat Schilling und Staatsfinanzrat Soldat.
Mitglieder des Umschuldungsverbandes sind die deutschen Gemeinden, die gemäß den Grundsätzen des Herrn Reichsministers der Finanzen bei Berücksichtigung ihres gesamten Schuldenstandes sowie ihrer Finanzlage nicht in der Lage waren, ihren Verpflichtungen aus der Aufnahme kurzfristiger Schulden nachzukommen. Der Um⸗ schuldungsverband hatte die Aufgabe, die kurzfristigen fälligen Schulden der Gemein⸗ den zu übernehmen und sie in eine niedrig verzinsliche (4 %) langfristige amortisable Schuld umzuwandeln. Ihm liegt weiter die Bearbeitung des umfangreichen Til⸗ gungs⸗ und sonstigen Anleihedienstes ob. Der Vorstand bedient sich zur Führung der Geschäfte des Umschuldungsverbandes der Einrichtungen der Preußischen Staats⸗ bank (Seehandlung).
Die kommunale Umschuldung ist im Jahre 1937 zum Abschluß gebracht worden. Die Summe der umgeschuldeten Forderungen beträgt F.ℳ 3182,1 Millionen.
Berlin, im Mai 1940.
Umschuldungsverband deutscher Gemeinden. Der Vorstand. Schilling. Soldat.
7. Aktien⸗ gesellschaften.
[72866 Faber & Schleicher Aktiengesellschaft. Einladung zur 43. ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktionäre am Dienstag, den 4. Juni 1940, Co. in Frankfurt a. M., um 16 Uhr nachmittags im Sitzungs⸗ Dresdner Bank in Frankfurt zimmer unseres Fabrikgebäudes, Offen⸗ a. M., Bank in Offenbach
bach a. M., Sedanstraße 8. Dresdner Tagesordnung: a. M., 8 1. dees nh des Jahresabschlusses Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗ und des Geschäftsberichts für 1939 Bank in Frankfurt a. M., mit dem Bericht des Aufsichtsrats. gemäß § 20 unserer Satzung zu er⸗ 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ folgen. verteilung und über die Entlastung ffenba a. M., Mai 1940 des Vorstands und .hgg Faber & Schleicher 3. Wahl der Abschlußprüfer. Aktiengesellschaft. Die Anmeldung zur Teilnahme an
50 000
A
B
C
“ 1,-— 20 000 G
H
I 100 000
3 472 000
der Hauptversammlung hat spätestens am 1. Juni 1940 bei einer der nach⸗ folgenden Stellen, nämlich: 1
Gesellschaftskasse in Offenbach Friedrich Hengst
a. M., Bankhaus Co. in Offenbach a. M., Bankhaus Friedrich Hengst & 3