. Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16. Mai 1940. S. a. 1b F 8 a n
b Die zu Ergänzung oder 17114 der 2 rhrkeng erforderlichen Bestimmungen trifft die Reichsstelle für Eisen und Stahl mit Zustimmung des Reichswirtschaäftsministers und des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗ bewirtschaftung. 8 A“
Zuywiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 2. Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 6. November 1936 (RGBl. 1 S. 105).
§ 10 Diese Anordnung tritt am Tage der reeeeee. im
N Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Kraft.
Berlin, den 16. Mai 1100.
Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan. 1 Der Generalbevollmächtigte für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung v. Hanneken.
Anordnung
zur Einführung der Anordnungen zur Regelung der Preise
ür Seifen und Waschmittel in den eingegliederten Ost⸗ gebieten.
Vom 15. April 1940.
uf Grund der Verordnung über die Preisbildung in
eingegliederten Ostgebieten vom 20. Januar 1940
Reichsgesetzbl. I Seite 210) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
§ 1 die Anordnungen zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939 (Reichsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1939), vom 9. Dezember 1939 (Reichsanz. Nr. 291 vom 12. Dezember 1939) und vom 5. März 1940 (Reichsanz. Nr. 57 vom 7. März 1940) gelten auch in den eingegliederten Ostgebieten. “ 8 2
11) Wer den Bestimmungen dieser Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des er⸗ zielten Entgelts und der Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden.
(2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein; der Strafantrag kann zurückgenommen werden.
(3) Wird ein Strafantrag nicht gestellt oder wird er zurückgenommen, so kann die örtlich zuständige Preisüber⸗ wachungsstelle gegen das Unternehmen und gegen die schul⸗ digen Personen Geldstrafe in unbegrenzter Höhe festsetzen.
Daneben kann die Schließung des Betriebes, in dem die Zu⸗
widerhandlung begangen worden ist, auf Zeit oder Dauer verfügt oder seine Weiterführung von Auflagen abhängig gemacht werden. Auch kann den schuldigen Einzelpersonen auf dem Gebiet, auf dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist, jede Tätigkeit untersagt oder die weitere Tätig⸗ keit von Auflagen abhängig gemacht werden.
(4) Ist jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt oder gegen ihn eine Ordnungs⸗ strafe festgesett worden, kann ihm die Preisüberwachungs⸗ stelle auferlegen, die Kosten, die durch die Ermittlung der Zu⸗ widerhandlung erwachsen sind, der die Untersuchung führen⸗ den Stelle zu erstatten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. 18
18 § 3
s. . Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 15. April 1940. — Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V. Dr. Flottmann.
Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Mineralöl. Verbrauchsregelung für flüssige Kraftstoffe. Vom 16. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430), in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im An⸗ schluß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 2221) mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:
(1) Die Abgabe und der Bezug oh)n
a) Vergaserkraftstoff und Dieselkraftstoff mit Aus⸗
nahme von Flugkraftstofff‧,
b) Traktorentreibstoff, “
c) Petroleum v111“ zum Verbrauch als Kraftstoff darf nur gegen Tankausweis⸗ karten oder Mineralölbezugsscheine des Reichsbeauftragten für Mineralöl erfolgen.
(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für die Abgabe von Kraftstoff für Kraftfahrzeuge der Wehrmacht und der bewaffneten Einheiten der 1§S. Für diese darf Kraftstoff nur gegen Wehrmachtgutscheine eines nach Anordnung Nr. 26 und 26 A der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberech⸗ tigten Fhaftstats Fite nssegieachegn und bei gleichzeitiger Vorlage folgender Bescheinigungen abgegeben werden:
a) des üblichen für die Wehrmachtteile vorgeschrie⸗
benen Fahrtnachweises oder
b) des Fahrtausweisheftes „Für vorübergehend
2829 öe- Wehrmacht in Anspruch genommene Kfz.“ oder . . e) des Fahrtnachweises der bewaffneten Einheiten der oder 16
d) der Kraftfahrzeugeinberufungen der Wehrersat⸗ minspektionen (auf der rechten oberen Ecke mit einem schrägen „K“ oder „KK“ gekennzeichnet).
§ 2. —
Die Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine ge1s als Bezugsscheine für besonderen Bedarf im Sinne er Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebens⸗ wichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Ver⸗ brauchsregelung für flüssige Kraftstoffe mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß die Reichsstelle für Mineralöl auch andere Stellen als die Wirtschaftsämter mit der Ausgabe von Tank⸗ ausweiskarten und Mineralölbezugsscheinen betrauen kann.
§ 3.
Der auf Tankausweiskarten oder Mineralölbezugsscheine bezogene Kraftstoff darf von den Bezugsberechtigten nicht veräußert und nicht zu anderen als den bei dem Antrag auf Ausstellung von Tankausweiskarten oder Mineralölbezugs⸗ scheinen angegebenen Zwecken verwandt werden. Die Wirt⸗ schaftsämter oder die gemäß § 2 von der Reichsstelle für Mineralöl mit der Ausgabe der Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine betrauten anderen Stellen können hiervon Ausnahmen zulassen.
85 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November
(1) Auf Tankausweiskarten darf Kraftstoff sowohl ab Zepfcten⸗ (Abgabestelle) als auch ab Lager bezogen werden.
ie Tankausweiskarten bestehen aus einem Stammabschnitt
und den Teilabschnitten. Der Kraftstoff wird gegen die Teil⸗
abschnitte abgegeben. Diese berechtigen zum Kraftstoffbezug nur, solange sie noch mit dem Stammabschnitt fest verbunden sind. Die Teilabschnitte sind vom Lieferer bei der Abgabe büher entsprechenden Kraftstoffmenge abzutrennen und einzu⸗ ehalten.
(2) Auf Mineralölbezugsscheine darf Kraftstoff nur ab Lager bezogen werden. Die gelieferte Kraftstoffmenge ist vom Lieferer auf der Rückseite des Mineralölbezugsscheines abzuschreiben. 8
5.
Die im Verkehr befindlichen Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine können von der Ausgabestelle jeder⸗ zeit wieder eingezogen oder von der Reichsstelle für Mineral⸗ öl für ungültig erklärt werden. Die Ungültigkeitserklärung erfolgt im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger.
§ 6.
Die auf Grund von Einzelanordnungen der Reichsstelle für Mineralöl in Tanklagern und Zapfstellen zu haltenden Bestände an Vergaser⸗ und Dieselkraftstoff dürfen auch bei Vorlage von Tankausweiskarten und Mineralölbezugs⸗ scheinen nicht angegriffen werden. 11“
“ 11““
Verbrauchex haben die bei ihnen oder für ihre Rechnung
lagernden Bestände an Verggser⸗ oder Dieselkraftstoff, die
scheine erworben haben, dem Wirtschaftsamt zu melden, in dessen Bezirk die Bestände eingelagert sind. Ausgenommen hiervon sind Bestände in Tanks von Kraftfahrzeugen und in Vorratsbehältern an Motoren sowie Bestände von weniger als 20 Ltr. Vergaserkraftstoff oder 20 kg Dieselkraftstoff. Auf Verlangen der Wirtschaftsämter sind die meldepflichtigen Be⸗ stände der Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. oder einem nach Anordnung Nr. 26 A der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberechtigten Kraftstoffhandelsunternehmen zu ver⸗ äußern. Unberührt hiervon bleiben die §§ 8 und 9 der Ver⸗ brauchsregelungs⸗Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 610). § 8.
Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahme⸗ genehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft und jederzeit widerrufen werden. “
Berliner Börse vom 15. Mai.
Bei gegen die Vortage wesentlich söbhaßzeren Umsätzen wiesen die Aktienmärkte ausgesprochen feste Verfassung auf. Kursverluste waren so gut wie nicht zu verzeichnen, während andererseits Steigerungen von 2 % und mehr keine Seltenheit waren. Neben Anlagekäufen der Bankenkundschaft erfolgten vom Berufshandel in größerem Umfange Anschaffungen.
Am Montanmarkt stiegen Verein. Stahlwerke bei einem Um⸗ satz von 90 000 RℳM um *XK “P“, setzten die Aufwärtsbewegung als⸗ bald aber mit einem Gewinn um ½¼ % fort. 6 Hoesch, die „½ % höher einsetzten, stiegen um weitere ½ . annesmann und Harpener wurden um je 1, Buderus um 1 %¾ und Rheinstahl um 2 % heraufgesetzt. Im letztgenannten hsttah⸗ lagen von Braunkohlenwerten Ilse Genußscheine befestigt. Bei den Kali⸗ aktien erhöhten sich Wintershall um 1 ¼ und Salzdetfurth um 1 ¼ %. Von chemischen Papieren stiegen Farben anfangs auf 190 ⅞ (+† 1 % %), notierten alsbald aber 191. Goldschmidt ge⸗ wannen 1, Schering 1¼ und Rütgers 1 ¾¼ %. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten wurden Lahmeyer und Siemens um je 1, RWE und Dessauer Gas um je *, Bekula um 1 %¾ und AEG um 1 % % heraufgesetzt. Schlesische Gas, die ausschließlich Dividende gehandelt wurden, lagen um 0,70 % befestigt. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten zogen Conti Gummi, von Auto⸗ werten Daimler um je 1 und von Kabel⸗ und Drahtwerten Feue um 1 ½¼ % an. Bei den Maschinenbaufabriken kamen Deutsche Waffen und Orenstein um je 1, Rheinmetall⸗Borsig um 1 ¼ und Demag um 2 % höher zur Notiz. Von Metallaktien ge⸗ wannen Deutscher Eisenhandel 1 ¼ und Metallgesellschaft 3 %. Zu erwähnen sind noch von Textilwerten Bemberg mit +† 1 ⅛ und von Zellstoffaktien Aschaffenburger und Waldhof mit je + 1 ¼ cP„, ferner Schultheiss mit +† 2 %. Allgem. Lokal u. Kraft, AG. 86 Verkehr und Hotelbetrieb wurden um je 1 %, Westdtsch. Kaufhof um 1¾ und Gebr. Junghans um 2 ¾ %h heraufge etzt
Im weiteren Verlauf blieb die Stimmung fest. ie Auf⸗ wärtsbewegung setzte sch mit zahlreichen Wangesösnen en gegen⸗ über den Anfangskursen im Ausmaß von ¼ bis ¾ ℳ fort.
1
Darüber hinaus nt gen Siemens, Orenstein und Eisenhandel um 1, Wintershall, Schlesische Gas und Daimler um 1 ¼ und
sie nicht gegen Tankausweiskarten und Mineralölbezugs⸗†
obligationen bei
zuwide 2₰ er Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 610) und auf Grund der
88 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
te Anordmung tritt am 20. Mai 1940 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Anordnungen Nr. 25 vom 28. August 1939, Nr. 25 A vom 14. September 1939, Nr. 25 B vom 10. November 1939 und Nr. 25 C vom 11. 1940, die mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung außer Kraft treten. Die Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete. Berlin, den 16. Mai 1940. “ Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. 1111““ AMununordnung Nr.
der Reichsstelle für Mineralöl.
Regelung des Mineralölvertriebs in den 9r inBom 16. Mai 1930 .—
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2418) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: “
In den eingegliederten Ostgebieten gelten die Vor⸗ schriften der Anordnung Nr. 26 der Reichsstelle für Mineralöl vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz,. und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939), soweit sich nicht aus § 2 dieser Anordnung etwas anderes
eingegliederten
1 8*
ergibt.
§ 2, Abs. 2, Ziff. 5 und § 3, Abs. 1, Ziff. 1 der Anord⸗ nung Nr. 26 gelten mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Firma Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. bzw. der Arbeitsgemeinschaft Mineralölverteilung treten: 1. im Reichsgau Wartheland “ die Firma Mineralölvertrieb Warthegau G.m. b. H. Sia in den ehemals polnischen Gebieten des Reichs⸗ 11 aues Danzig⸗Westpreußen die Firma Mineralölvertrieb Weichselgau G. m. PS,. H. in Danzig, 3. im Gebiet der ehemals Freien Stadt Danzig ddie von der Reichsstelle für Mineralöl für den Kraftstoffvertrieb besonders zugelassenen Firmen.
Diese Anordnung tritt am 20. Mai 1940 in Kraft. Berlin, den 16. Mai 1940. 8 Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
Raab.
“
“ Deutsches Reich. 18.
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztöjay, hat Berlin am 10. Mai d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Szent⸗Miklösy die Geschäfte der Gesandtschaft.
16
Harpener um 1 ¼ %. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 114 4¾ und Farben auf 191 nach vorübergehend 101 ⅛. 1
Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung fest, wenn sich auch die höchsten Tageskurse nicht in allen Fällen restlos be⸗ haupten konnten. Verein. Stahlwerke schlossen mit 114 und Farben mit 191 ¾. Dessauer Gas zogen gegen den Verlaufskurs um ¾ % an. Verschiedentlich betrugen die zum Schluß ein⸗ getretenen Werterhöhungen ℳ bis ½ %. Erdöl gaben gegen den Verlaufsstand 4¼ %̃ her.
Am Kassamarkt waren Bankaktien gut gehalten. U. a. ge⸗ wannen Commerzbank % %. Bankverein Halle und Reichsbank Hamburg je ½ %. Deutsche Ueberseebank notierten bei Repar⸗ tierung ·¼ % höher und Deutsch⸗Asiatische Bank stiegen gegen letzte Notiz um 17 Rℳ. Unter den Hypothekenbankaktien besserten sich Hamburger Hyp. um %% % und Rhein.⸗Westf. Boden gegen letzte Notiz vom 26. April um 4 ¼ %. Sachsenboden und Suüd⸗ boden schwächten sich um Bruchteile eines Prozentes ab. Am Schiffahrtsaktienmarkt kam es durchweg zu Werterhöhungen von 3 bis 3 ¼ %, wobei Zuteilungen vorgenommen werden mußten. Unter den Kolonialpapieren lagen Doag und Kamerun gleich⸗ falls 3 %. höher. Otavi zogen weiter um 2 Rℳ auf 29 an. Die u Einheitskursen gehandelten Industriepapiere verkehrten gleich⸗ falls in fester Haltung, wenn zuc einzelne Kursrückgänge bis zu 3 % nicht ausblieben. Reichelt Metall verloren sogar 4 %. Als fest seien hervorgehoben Eschweiler Berg mit + 4 ¾% und Krefft mit + 3 ¼ P. teigerungen von 2 bis 3 % bildeten keine Seltenheit.
Im Kassarentenverkehr waren Pfandbriefe und Kommunal⸗ anhaltendem Materialmangel meist unver⸗ ändert. Die Lig.⸗Pfandbriefe der Rheinischen Hyp. Bk. stiegen um % %. Von Stadtanleihen notierten Bochumer % % höher. Dekosama III stiegen um 1 %. Länderanleihen waren so gut wie unverändert. Von Altbesitzemissionen gewannen Hamburger 4 und Lübecker ½ %. Ostpreußen gingen dagegen um ¼ % zu⸗ rück. Von Reichsanleihen waren 37er und 88er Reichsschätze leicht befestigt. 44er Nrstschage notierten 1 % höher. Industrie⸗ obligationen waxen meist gut gehalten.
Am Geldmarkt war Blanko⸗Tagesgeld mit 1 ¾ bis 2 % um ⅛% %i leichter.
andlungen Lge diese Anordnungen werden
London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin Belgien —,—,
—,—, Belgrad —,—.
b Füreh 116,40, Rom 26,45, Amsterdam
Brüssel —,—,
̊ , m.
Wirtschaft des Auslandes.ß
Plutokratenkontrolle der bulgarischen Finanzen aufgehoben.
Sofig, 15. Mai. Der bulgarische Ministerpräsident Professor Filoff teilte am Dienstag kurz nach Beginn des Sobranje mit, daß am 31. Mai d. J. die seit 1928 bestehende ausländische Kon⸗ trolle der bulgarischen Finanzen aufgehoben wird. An diesem
Tage werden die ausländischen Kontrollbeamten an der bulgari⸗
schen Nationalbank ihre Tätigkeit einstellen und das Land ver⸗ lassen.
Die bulgarische Oeffentlichkeit empfand diese Kontrolle der westeuropäischen Plutokratie stets als lästig und auf die Dauer unerträglich. Besonders deutlich wurde diese Abneigung in letzter Zeit; sie äußerte sich auch in mehreren Anfragen im Sobranje.
Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellschaft Amsterdam stellte ihre Schiffe unter deutscher
Flagge.
Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellschaft Amsterdam, die den holländischen Schiffsverkehr 18 Donau wahrnimmt, hat sich sofort nach Bekanntwerden des Kriegszustandes mit Holland unter deutsche Aufsicht gestellt und ihren auf der Donau befind⸗ lichen Schiffen in Deutschland und den übrigen Donaustaaten den Auftrag erteilt, die Flagge zu wechseln. Seit dem 14. Mai fahren die Schiffe der Gesellschaft unter deutscher Flagge.
8
Schwerste Schäden für italienische Wirtschaft. Der italienische Verkehrsminister vor dem Senat über die Folgen der englisch⸗französischen
Blockade.
Rpopon, 15. Mai. Verkehrsminister Host Venturi unterstrich zu seinen zahlenmäßigen Belegen über die schikanöse Behandlung, die Italiens Handelsschiffahrt durch die Blockade der Westmächte zuteil werde, im einzelnen noch, daß es sich um untragbare Maßnahmen andele. Die Umleitung der italienischen Schiffe wie sie von den Westmächten gehandhabt werde, habe schwerste Schäden für die Wirtschaft. Italiens zur Folge, dessen Handelsverkehr mit der übrigen Welt immer noch an bestimmte Durchfahrtsstraßen ge⸗ bunden sei, die kontrolliert würden oder leicht kontrollierbar seien. Eine der fatalen Auswirkungen des derzeitigen Systems sei die starke Erhöhung der Frachten. Seiner autarkischen Ausrichtung und dem korporativem System habe es Italien zu danken, daß es von der untragbaren Last der Frachten nicht so schwer betroffen würde wie andere Staaten. Weiterhin wies der Verkehrsminister darauf hin, daß von den 400 000 Tonnen Neubauten ein Teil bereits im Bau und ein anderer vom Stapel gelaufen sei. Schließ⸗ lich betonte Host Venturi, daß in Erfüllung ihrer Pflicht sieben racht⸗ und sieben Lastschiffe untergegangen seien; 34 Matrosen anden den Tod oder werden vermißt.
Im übrigen wies der Verkehrsminister noch auf die Tatsache hin, daß Rom heute eine der bedeutendsten Zentralstellen für den Weltluftverkehr geworden sei. Anschließend wurde der Voranschlag 1940/41 für das Verkehrsministerium wie der für das Innen⸗ ministerium genehmigt und die Debatte für den Voranschlag 1940/41 des Finanzministeriums in Angriff genommen.
LELSeistungsfähigkeit der Eisenbahn Dschibuti — Addis Abeba wird verstärkt. Rgpom, 15. Mai. Die italienische Verwaltung von Italienisch Ostafrika bemüht sich, die Leistungsfähigkeit der Eisenbahn Dschibuti -Addis Abeba zu steigern. Es wurden bereits sechs moderne Lokomotiven Typ Garrat und drei Schlafwagen bestellt.
Die Fiatwerke haben vier Triebwagen Typ Littornia mit gn eingesetzt. Für später ist auch der Bau einer Bahn von Assa nach Addis Abeba geplant. Assab ist die italienische Stadt in Eritrea, die zur Zeit stark ausgebaut wird, einen leistungsfähigen Hafen erhält und Ausgangspunkt der Danakilstraße ist.
öE *
5 8
Neue Teepflanzungen in Südrußland. Moskau, 15. Mai. In Südrußland werden seit einigen Jahren erfolgreiche Versuche angestellt, den Teeanbau und damit die Gesamt⸗Feerzengung der Sowjetunion bedeutend zu erweitern. Die Teeplantagen Georgiens dehnen sich von Jahr zu Jahr aus. Seit zwei Jahren werden nun auch an⸗ den nordwestlichen Aus⸗ läufern des Kaukasus, vor allem im Gebiet von Kraßnodar am Kubanfluß, Teepflanzungen angelegt, die bereits ein Gebiet von 740 Hektar bedecken und in diesem Jahr auf mehr als das Doppelte erhöht werden sollen. Gleichzeitig werden große Teefabriken ge⸗ schaffen. Die erste Ernte im vorigen Jahr ergab bereits eine hochwertige Qualität des neuen Tees, die dem georgischen Tee nicht viel nachsteht. Es wird erwartet, daß die diesjährige Exrnte an Menge und Qualität die Ernte des Vorjahres noch erheblich
1 . — —— 5
Beginn russisch⸗schwedischer Wirtschafts⸗ S. verhandlungen. Moskau, 15. Mai. Am Dienstagmittag traf in Moskau eine schwedische Wirtschaftsabordnung mit dem Versorgungs⸗ minister Erikson an der Spitze ein, die Verhandlungen über eine Neuregelung der sowjetisch⸗schwedischen Handelsbeziehungen führen soll.
Kurssturz an der New Vorker Börse. — Eine Folge der Niederlagen der Westmächte.
New York, 15. Mai. Die New Yorker Börse erlebt zur Zeit Kursstürze, wie sie nur ganz selten zu verzeichnen sind. Die Kursverluste betragen bis zu 19 Dollar. Betroffen sind alle eng⸗ lischen, französischen, holländischen und belhter Papiere. Bel⸗ gische Dollar⸗Anleihebonds waren z. B. ü⸗ echaupt nicht mehr
BL1“ 86“
1
— —
1 88
Argentinien verliert durch die Ausweitung des Kriegsschauplatzes 39 % seiner Einfuhr und 32 % seiner Ausfuhr. — Brennstoffversorgung durch Besetzung Holländisch⸗Westindiens gefährdet.
Buenos Aires, 15. Mai. Nach Erweiterung des Kriegsschau⸗ platzes scheiden Holland, Belgien, Luxemburg, Skandinavien, das Baltikum und das deutsche Wirtschaftsgebiet aus dem argentini⸗ schen Außenhandel aus. Damit verliert Argentinien nach dem letzten Fuͤnfahresdurchschnitt 39 % der Einfuhr und 32 % der Ausfuhr. Durch vermehrten Handelsverkehr mit den Vereinigten Staate, Italien, Frankreich und der Schweiz ergibt sich nur ein sehr beschränkter Ausgleich, so daß eine Wirtschaftsstockung un⸗ ausbleiblich scheint. Schon jetzt ergeben sich scharfe Preis⸗ abschläge am Getreidemarkt und ein Absinken des freien Peso⸗ kurses, während die amtlichen Pesokurse gehalten sind.
„Die, englische Besetzung Holländisch⸗Westindiens, das rund 35 % des Petxroleumbedqrfs Argentiniens deckte, hat die Brenn⸗ und Treibstoffversorgung gefährdet, da die Shell⸗Raffinerien schwerlich zur Weiterlieferung imstande sein werden. Einer Lieferung aus anderen Länderh stehen Devisenknappheit und Frachtraummangel entgegen.
—öy———xmemgmnmnnnnmmnmmnmnmnsnügngn———òõͦõòõ —
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Prag, 15. Mai. (D. N. B.) Amsterdam —,—, Berlin
—,—, Zürich 657,50, Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom.,
London*) —,—, Madrid —,—, Mailand —,—, New York 29,34,
Paris*) —,—, Stockholm 699,00, Brüssel —,—, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,13 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 15. Mai. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,15, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,30, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.
London, 16. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) 63,00, Schweiz 17,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,84 B.
Paris, 15. Mai. (D. N. B.) (Schlußkurse,
—,—, Italien —,—, Holland
Schweiz 985,00, Zol Warschau
Stockholm —,—,
Paris, 15. Mai. (D. N. B.) 2 London 176 ⅜, New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien —,—, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,—. Amsterdam, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)
Zürich, 15. Mai. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 8,10, London 14,30, New York 446,00, Brüssel —,—, Mailand 22,50, Madrid 45,00, Holland —,—, Berlin 178,75, Stockholm 106,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00 B., Budapest
Kopenhagen —,—, Prag
[11,05 Uhr, Freiverkehr.]
—.—
Sge Oslo CEE
“
79,50 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B., Konstantinopel 312,00 B.,
Bukarest 237,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 102,50, Japan 104.75.
Kopenhagen, 14. Mai. (W. T. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,40, Antwerpen —,—, ürich 116,20, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60, öslo —,—, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.
Kopenhagen, 15. Mai. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,55, Antwerpen —,—, —,—, Stockholm 123,60, slo —,—, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. Stockholm, 14. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,40 nom. G., 7,60 B., Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 nom. G., 8,59 B., Rom 21,10 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau
Stockholm, 15. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,55 G., 7,75 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam
—,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B.,
Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau
116
amtlich.]
Oslo, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)
Moskau, 9. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London 17,88, Brüssel 88,67, Amsterdam 281,32, Paris 10,14, Schweiz 118,83, Berlin 212,59.
London, 15. Mai. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 2211½6, Silber fein prompt
24 ⅞, Silber auf Lieferung fein 24,75, Gold 168/—. viae
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 15. Mai. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 147,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 125,50, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 273,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 167,50, Ph. Holzmann 171,50, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 134,00, Laurahütte 28,75, Mainkraftwerke —, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 143,00. 1 —
Hamburg, 15. Mai. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 117,50, Vereinsbank 132,25, Hamburger Hochbahn 109,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 69,50, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 71,50, Alsen Zement 206,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 93,00, Harburger Gummi 188,00 ex., Holsten⸗ Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 29 ⅓.
Wien, 15. Mai. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 —,—, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 101,00, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 102,50, 6 % Wien 1934 101,75 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,65, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 28,80, Enzesfelder Metall —,—,“ Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 83,50, Kabel⸗ u, Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. Leykam⸗Josefs⸗ thal 44,10, Neusiedler AG. 98,40, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 145,50, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier 48,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel 128,50.
Amsterdam, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen (D. N. B.)
Berlin, 15. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmarks. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gersten⸗ graupen, grob, 0/4 97,00 bis 88,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel)] *) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse *) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis
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Schweiz [Zürsch,
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 16. Mai 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken. s desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99,/ . ... 8 Reinnickel, 98 — 99 % . Antimon⸗Regulus. E“ Feinsilber ..
Rℳ für 100 kg
9 “ 8 „ 9 9
. 35,50 — 38,50
3505 0 o0
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
16. Mai 15. Mai Geld Brief Geld Brief
Aegypten (Alexand. 1 und Kairo) 1 ägypt. Pfd.
Afghanistan (Kabul). 100 Afghani
Argentinien (Buenos
Aires) .. 1 Pav.⸗Pes. 0,566 0,570 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — 100 Belga — —
Belgien (Brüssel u. 0,130 0,132
18,70 18,83. 18,79 18,83
0,566
Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) .. Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/Talinn) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) ... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreal). Lettland (Riga) Litauen (Kowno / Kaunas).. 8 Luxemburg (Luxem⸗ vIIZJJ“ Neuseeland (Welling⸗ toön) ... 1 Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg)..
1 Milreis
100 Rupien — — 100 Lewa 3,047 3,053 100 Kronen 48,21 48,31 1 engl. Pfd. — —
100 estn. Kr. 62,44 62,56 100 finnl. MN. 5,06 5,07 100 Fres. — — 100 Drachm. 2,353 2,357 132,83 14,61
38,50
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
132,57 14,59 38,42
13,11 0,587
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
13,09 0,585
5,694 5,706
48,75 48,85
100 Litas 42,02
100 lux. Fr. 10,46 l1 neuseel. Pf. — 100 Kronen 56,88 100 Escudo 8,508 100 Lei — 0999 8 .
100 Kronen b 59,58 59,46 56,12 8,609
56,00 8,591
100 Franken. 100 Kronen
Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.
,2122 eg21ze9gee 8 Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
Amerika (New York)
100 Peseten 23,60 23,56 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1,978 1,982 1,978
0,949 0,951 0,949
1 Dollar 2,498 2,502] 2,498
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928
74,18 2,098
England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich ....... Australien, Neuseelad . Britisch IJndien Kanada
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
16. Mai 15. Geld Brief Geld Notiz 20,38 20,46 20,38
für 16,16 16,22 16,16 1 Stück 4,185 4,205 4,185 1 ägypt. Pfd. 7,29 7,31 7,29
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga — — 1 Milreis 0,095 5 0,095 100 Rupien 55,64 55,64 100 Lewa — — 100 Kronen — 100 Kronen 48,06 1 engl. Pfd. 7,83 1 engl. Pfd. 7,83 100 estn. r. — 100 finnl. M.] 4,79 100 Frs. 4,47 100 Gulden [132,33 100 Lire 100 Lire 100 Dinar — — — — 100 Dinar 5,63 ,6 5,63 5,67 1 kanad. Doll. 1,84 8 1,84 1,86 100 Lats — — — — 100 Litas — 100 Litas 41,70 100 lux. Fr. 100 Kro
Sovereinss.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptisce. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar. 2 und 1 Dollark. Argentinische.. Australische Belgiscehe.. Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgarische Dän sche: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: große... 1 £ u. darunter.. Estnischhhe Finnische. Französische. Holländische.. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoflawische: große 100 Dinak. Kanadisce. Lettländische. Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .. Norwegische G Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei.... Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische.. Südafr. Unio 1 südafr. Pfd. Türkischhe I türk. Pfund
2,79 2,79 0,52 5,39
2,79 2,79 0,52 5,39
48,06 7,83 7,87 7,83 4,81 4,79 4,49 4,47 192,87 — 13,07 13,13
13,07 13,13
41,86 10,47 56,83
41,86 10,47 56,83
41,70 10,43 56,61.
100 Lei 8* 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 Peseten
59,30 55,95 55,95
59,54 56,17 56,17
7,31 1,86
7,29 1,84
Ungarische