1940 / 114 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Müller, Jenny, geb. Müller, geb. am 30. 6. 1881 in Rybnik / O. S., Nahm, Arthur, geb. am 4. 10. 1881 in Mannheim, Nahm, Paula, geb. Carlebach, geb. am 5. 12. 1888 in Mannheim, Nahm, Albert, geb. am 23. 8. 1911 in Mannheim, Nahm, Lore, geb. am 4. 5. 1914 in Mannheim, Nahm, Heinz, geb. am 3. 4. 1920 in Mannheim, Nördlinger, Julius Israel, geb. am 19. 1. 1890 in Augsburg, Nördlinger, Elsa Richa Sara, geb. Stein, geb. am 24. 10. 1881 in Offenburg (Baden), Pagener, Isaak Moses Julius, geb. am 16. 1. 1875 in Epe (Krs. Ahaus), Pagener, Marta Sara, geb. Weinberg, geb. am 20. 1. 1888 in Herford, Pagener, Werner Israel Hans, geb. am 18. 7. 1911 in Köln, Pagener, Erich Israel, geb. am 21. 9. 1917 in Köln, Pagener, Anneliese Amalie Sara, geb. am 29. 5. 1922 in Köln, Rosenbaum, Eduard Israel, geb. am 13. 12. 1872 in Labischin (Posen), Rosenbaum, Marianne Sara, geb. Massow, geb. am 29. 11. 1886 in Soldin, Rosenbaum, Fritz Israel, geb. am 30. 12. 1908 in Stettin, Rosenbaum, Magx Israel, geb. am 5. 5. 1911 in Stettin, Rosenbusch, Max Israel, geb. am 27. 10. 1876 in Kitzingen, Rothschild, Ephraim Emil, geb. am 15. 3. 1868. in Pforzheim (Baden), Rothschild, Johanna Sara, geb. Reinheimer, geb. am 16. 1. 1875 in Gedern (Krs. Schotten), Rothschild, Samson Israel, geb. am 29. 4. 1872 in Grünsfeld (Baden), Rothschild, Elsa Sara, geb. Eichtersheimer, geb. am 19. 5. 1881 in Ittlingen b. Eppingen / Baden, Rothschild, Arthur Israel, geb. am 30. 9. 1914 in Grünsfeld (Baden), Salomon, Ruth Luise Josephine Friederica, geb. Lück, gesch. Schäfer, geb. am 17. 7. 1887 in Burtscheid⸗ Aachen, Sander, Willi Israel, geb. am 11. 5. 1887 in Bocholt (Krs. Borken), Sander, Hedwig Sara, geb. Moser, geb. am 29. 6. 1883 in Hameln, Sander, Ernst Günther Israel, geb. am 18. 8. 1918 in Lünen a. d. Lippe, Silberstein, Walter Fritz, geb. am 18. 4. 1901 in Schönebeck (Krs. Calbe/Saale), Silberstein, Erika Minna Anna, geb. Müller (früher Kupke), geb. am 15. 8. 1908 in Berlin, Stern, Julius Israel, geb. am 29. 10. 1877 in Homberg (Oberhessen), Stern, Jenny, geb. Hoffmann, geb. am 2. 5. 1885 in Oelde (Westfalen), 8 Tallert, Manfred Israel, geb. am 21. 10. 1892 in Myslowitz (Krs. Kattowitz), allert, Else Sara, geb. Fröhlich, geb. am 20. 11. 892 in Cosel/O. S., Tallert, Ingeborg Sara, geb. am 28. 3. 1924 in Breslau, Waldsachs, Hildegard, geb. Cahn, geb. am 6. 11. 1908 in Bonn, Weinberg, Fritz Isfrael, geb. am 16. 8. 1889 in Weinberg, Lina Sara, geb. Hirschfeld, geb. am 26. 12. 1896 in Wittenberg, G“ 8 Weinberg, Hildegard Sara, geb. am 21. 4. 1922 in Hamburg, Weinberg, Hans Peter Israel, geb. am 27. 2. 1927 in Hamburg, Weinberg, Julius Israel, geb. am 10. 3. 1893 in Bockhorst (Krs. Halle/ Westfalen), Weinberg, Rita Liselotte Sara, geb. Sommerfeld, geb. am 14. 10. 1910 in Znin (Krs. Bromberg), Wolff, Richard Israel, geb. am 20. 2. 1870 in Budkowitz / Oppeln, Wolff, Elly, geb. Grünpeter, geb. am 1. 5. 1882 in Liebau/ Schlesien, Wolfsohn, Hans Heinrich Albert, geb. am 26. 8. 1904 in Berlin, Wolfsohn, Gertrud, geb. Hepner, geb. am 15. 1. 1905 in Hohensalza, Wolfsohn, Mario Arnold, geb. am 16. 10. 1939 in Turin (Italien). Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt. Berlin, den 15. Mai 1940. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.

8

Bekanntmachung über die Errichtung von Keichskreditkassen in den besetzten Gebieten.

Vom 17. Mai 1940.

Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 771) werden Reichskreditkassen am 17. Mai 1940 in Arnheim und Maastricht, am 18. Mai 1940 in Groningen, Herzogenbusch und Utrecht eröffnet.

Die Reichskreditkassen werden durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vorstandes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von 29 Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben

erden.

Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hänge in den Geschäftsräumen der Kassen 8-eaehea.

Berlin, den 17. Mai 1940. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. 1e“ 2 Ss

Scholz. Wilz.

4

über die Preisgestaltung für frische Streichmettwurst nach 1“ Braunschweiger Art. ““ Vom 14. Mai 1940. b

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

§ 1

Für frische Streichmettwurst nach Braunschweiger Art darf bei Abgabe an den Verbraucher im Stück und im Auf⸗ schnitt kein höherer Preis als E.ℳ 1,60 je kg gefordert, versprochen oder gezahlt werden.

§ 2 Dem Kleinhandel ist auf den Verbraucherpreis ein Nach⸗ laß von mindestens 15 vom Hundert zu gewähren.

8 3 1 Soweit Preise für frische Streichmettwurst nach Braun⸗ schweiger Art am 17. Oktober 1936 niedriger waren, als sie nach den §§ 1 und 2 zulässig sind, dürfen sie nicht erhöht werden. 8 8 1“

Die Preise bei Lieferung an den Kleinhandel verstehen sich frei Empfangsort einschließlich Verpackung, bei Lieferung am Ort frei Haus des Kleinhändlers einschließlich Verpackung.

§ 5 Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Zweiten Ver⸗ ordnung über Fleisch⸗ und Wurstpreise vom 2. Juli 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 728) unberührt. G

Die Anordnung tritt acht Tage nach der Verkündung in Kraft. 8 8 8 Berlin, den 14. Mai 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbil ung. J. A.: Dr. Brebeck.

Anordnung 0 3

der Reichsstelle für Metalle über die Geltung der An⸗ ordnung 26 a in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 10. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Zarfng vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Keichs⸗ cetbr.1 S. 2418) und der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur üͤberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: § 1 .

In den eingegliederten Ostgebieten gelten die Bestim⸗ mungen der Anordnung 26a, betr. Verwendung von Metallen zur Herstellung von Gebrauchs⸗ und Ausstattungs⸗ gegenständen, vom 20. November 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 277 vom 25. November 1939).

§ 2

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Die Zeit bis zum 30. Juni 1940 gilt als Übergangsfrist, inner⸗ halb deren die Umstellung auf die Bestimmungen der An⸗ ordnung 26 a in den eingegliederten Ostgebieten durchzu⸗

führen ist. Berlin, den 10. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Metalle. 1 Zimmermann, 5⸗Oberführer.

Aznnordnung 11 1““ zur Aenderung der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee (Verkaufspreise und Lieferungsbedingungen für die beschlag⸗

nahmten Kaffeebestände).

Vom 17. Mai 1940.

Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 und 2 der Ersten Ausführungsverordnung (I. AVO.) zur Auslandswarenpreis⸗ verordnung vom 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 884) und des § 1 der Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung und des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft angeordnet:

Artikel 1.

§ 3 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und 22 Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) erhält folgende Fassung:

Die für die Abwicklung zugelassenen Importgroß⸗ händler dürfen beim Verkauf von Rohkaffee an die Wehrmacht auf den Einkaufspreis der von anderen Importgroßhändlern übernommenen Bestände und für eigene Bestände auf den Verkaufspreis gemäß An⸗ ordnung 7 zuzüglich Zoll und Ausgleichssteuer eine Kommission von 2 ½l v. H. berechnen. Aus dieser sind sämtliche Unkosten und T.eee en die nicht aus⸗ drücklich gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen, zu tragen.

Für den durch die Lagerung entstehenden natürlichen Gewichtsschwund darf von der Uebernahme oder Ein⸗ lagerung jeder einzelnen Partie an auf den unverzolkten Einstandspreis eine Gewichtsfranchise von 1 v. H. für jedes Lagerjahr berechnet werden.

Die EEEET““ (Lagergeld, Versicherung und monatlich 0,6 v. H. Zinsen auf den Einkaufspreis) sowie sämtliche Umlagerungskosten und die beim Verkauf

entstehenden Transportkosten dürfen dem Verkaufspreis

8 *

angehängt werden. Bei den von anderen Importgroß⸗ händlern vor dem 1. November 1939 übernommenen Rohkaffeepartien dürfen die Lager⸗Finanzierungskosten erst vom 1. November 1939 an berücksichtigt werden.

Artikel 2. Nach § 3 der Anordnung 9 wird die nachstehende Be⸗ stimmung als neuer § 3a eingefügt:

Soweit für besondere Produktionsaufgaben dem Roh⸗ kaffee Coffein entzogen wird, dürfen die durch den Extraktionsvorgang entstehenden Unkosten und Gewichts⸗ verluste, die nachweisbaren Transportkosten für An⸗ und Ablieferung des Kaffees sowie die Umsatzsteuer beim Verkaufspreis in Rechnung gestellt werden.

Auf die für Extraktionskosten, Zoll und Ausgleichs⸗ steuer verauslagten Beträge dürfen vom Tage der Ver⸗ bis zum Verkauf monatlich 0,6 v. H. Zinsen

erechnet werden. Artikel 3. In § 7 wird nach Absatz 2 folgende Bestimmung als neuer Absatz 3 eingefügt:

Wenn die zugelassenen Röstbetriebe die von nicht zum Importhandel gehörenden Firmen übernommenen Be⸗ stände von Rohkaffee an die Wehrmacht ungeröstet weiterverkaufen, gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 mit der Maßgabe, daß die mit der Röstung verbundenen Kosten in Fortfall kommen.

Artikel 4.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. 8 8

Hamburg, den 17. Mai 1940.

DOer Reichsbeauftragte für Kaffee.

Dr. Reichelt. Berichtigung. Die Anordnung 27 der Reichsstelle für industrielle Fett⸗ versorgung Einführung von Rohstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten vom 15. April 1940 (DRA Nr. 90 vom 17. April 1940) wird dahin berichtigt, daß es in der Einleitung hinter den Worten „mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers“ heißen muß: „und der Reichs⸗ stelle „Chemie“. ö111“ Berlin, den 17. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. Rietdorf Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezirks⸗Ledergroßhändler) vom 16. Mai 1940. .

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Anordnung 71 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 29. März 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75 vom 30. März 1940) habe ich außer den in den Bekanntmachungen der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft vom 20. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 299/300 vom 21./22. Dezember 1939) und vom 7. Fe⸗ bruar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 32 vom 7. Fe⸗ bruar 1940) genannten Ledergroßhändlern folgende Bezirks⸗ Ledergroßhändler zur Fericherens der Lederhändler und Schuhmacherrohstoffgenossenschaften mit Sohlenmaterial ein⸗

gesetzt: Wehrkreis V (Stuttgart) 8. Eugen Hartmann, Stuttgart⸗N., Langestraße 42; 9. Gebrüder Gühring & Cie., Stuttgart⸗O., Schubart⸗ straße 4/1. Berlin, den 16. Mai 1940. Deer Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Steitz.

Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft

8 11

zur Anordnung 74 Se. 8. für Hersteller und Ausführer von Leder und Waren aus Leder 8 für Ausfuhrzwecke 8

. vom 17. Mai 1940.

Auf Grund des §. 6 Abs. 1 und des § 10 der Anord⸗ nung 74 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lederscheckver⸗ fahren) vom 30. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 103 vom 4. Mai 1940) wird bestimmtt:

Artikel I

Die Anordnung 74 tritt für Ausführer von Leder sowie für Hersteller und Ausführer von Waren, die Leder als Haupt⸗ oder Hilfsgrundstoff enthalten, am 20. Mai 1940 in Kraft, soweit es sich um die Abgabe und den Bezug von Leder handelt, das zur Ausfuhr in unverarbeitetem oder ver⸗ arbeitetem Zustand bestimmt ist.

Artikel II (Kontingentsträger und Kontingentsbetriebe)

(1) Kontingentsträger gemäß § 2 der Anordnung 74 ist die Prüfungsstelle Lederindustrie, Berlin⸗Wilmersdorf, Land⸗ hausstr. 14715.

(2) Die Prüfungsstelle Lederindustrie kann andere Prü⸗ fungsstellen und ihr nachgeordnete Stellen, die anderen Prü⸗ fungsstellen können insoweit ihrerseits ihnen nachgeordnete Stellen zur Ausstellung von Lederschecks ermächtigen (mittel⸗ bare Kontingentsträger). Die Ermächtigung kann auch au die Ausgabe von Lederscheckbüchern an einzelne Betriebe mittelbare Kontingentsbetriebe) erstreckt werden; in diesem

alle sind die mittelbaren Kontingentsbetriebe zur Ausstellung der Lederschecks bis zur Höhe des dem Betrieb zugeteilten Kontingents berechtigt. 11“

Artikel III (Kontingentszuteilung) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch Wei⸗ sung an die Kontingentsträger, in welchem Umfang Leder⸗ scheckbücher und Lederschecks ausgestellt werden (Kontingents⸗

zuteilung).

8 8 . 5 5 1 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 114 vom 18. Mai 1940. S.

(Weitergabe der Lederschecks)

(1) Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder bis um Ledererzeuger weitergegeben werden. Zurichter von albgarem Leder aus Kleintierfellen ( ellen der Häute⸗ gruppe F) gelten als Ledererzeuger und dürfen deshalb die Lederschecks nicht weitergeben; ebenso dürfen Einfühe die aus dem Ausland eingeführtes Leder gegen Lederschecks ab⸗ geben, die Lederschecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden.

(2) Hersteller von Ausfuhrwaren und Ausführer sollen

im bisherigen Verhältnis Leder vom Handel beziehen.

Artikel V 1 Sttillgelegte Betriebe) 8 Stülgelegt⸗ Betriebe haben die Lederschecks nach gabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden. Artikel VI 1t (Aufhebung früherer Bestimumngen) Hermit werden aufgehoben: 1. Die allgemeine Ausnahmegenehmigung B 62/10. 39. (Lieferung, Bezug und Verarbeitung von Leder aller Art für Ausfuhrzwecke) vom 13. Oktober 1939,

2. das Formschreiben A 95/12. 39 vom 30. Dezember 1939, 3. das Formschreiben A 96/12. 39 vom 30. Dezember 1939.

Artikel VII (Ostgebiete) Diese Bekanntmachung gilt nicht in den eingegliederten

Ostgebieten.

Berlin, den 17. Mai 1940. ichsbeauftragte für L derr i Steitz.

Anordnung 77

der Rei stelle für Lederwirtschaft (Verwendung von Leder

als Werkstoff) vom 18. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗

schaftsministers angeordnet:

Art. I 3 Die Anordnung 51 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verwendung von Leder als Werkstoff) vom 27. Mai 1939

(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 121 vom 30. Mai 1939) wird

wie folgt geändert: 1 1. § 3 Abs. 1 Ziff. 10 erhält folgende Fassungt:

10. Zettelkästen, Notizbücher, Taschen⸗ und Notiz⸗

kalender, Pult⸗ und Tischkalender, Notizblocks,

Poesie⸗- und Photoalben, Schreibmappen und

Gästebücher.“ 5 erhält folgende Fassung: Leder, außer Schafspaltleder, darf zur Herstellung folgender Gegenstände nicht verwendet werden: Behälter für Nähzeug, Krawatten, Kleiderbügel, Weäsche, Handschuhe.“ 3. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: . 77 (!) Die Vorschriften der §§ 1—6 finden keine Anwendung 1. auf Fischleder; auf Waren, die ausgeführt oder für eine Export⸗ kollektion verwendet werden; der Verkauf im Inland ist nur mit Genehmigung der Reichsstelle

zulässig. Werbeartikel, die zur unentgeltlichen Abgabe im Ausland bestimmt sind, gelten nicht als Waren, die ausgeführt werden.“ Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1940 Berlin, den 18. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaf

8 8

1“ Bekanntmachung Nr. 9 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Nähmittelabgabe an Haushaltsverbraucher) vom 18. Mai 1940.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirt⸗ schaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 15. November 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939) und des § 6 der Anordnung BK 9 vom 15. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939) wird bekanntgegebetr: b11“ 1“

I.

Auf den Abschnitt IV der Reichskleiderkarte können Haushaltsverbraucher Nähmittel mit der Maßgabe beziehen, dah. die Belieferung erst ab folgenden Zeitpunkten erfolgen arf:

ab 20. Mai 1940 shr die Abschnitte der Reichskleiderkarte

ür Frauen und Mädchen (orange und blau),

ab 15. Juni 1940 für die Abschnitte der Reichskleiderkarte 3 ür Männer, Knaben und Kleinkinder gelb, grün, rosa).

Die Gültigkeit der Abschnitte erlischt mit der Gültigkeit der Negeaeenn.— I 8 88 v„ G.

Auf Abschnitt IV der Rei Hhtespefegrte dürfen Nähmittel im Gegenwert von 25 Kvg. lin tand anzig Rei Füsenat. gen) (Einzelhandelspreis) abgegeben werden mit der Ma

daß bei der Abgabe von Nähseide nur die Hälfte des Wertes 8 den Sonderabschnitt anzurechnen ist. 8

Berlin, den 18. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebi v4*¹“

ete.

Bekanntmachung.

Die am 17. Mai 1940 ausgegebene Nummer 86 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen. Vom 11. Mai 1940. 8

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Reichs⸗ kreditkassen. Vom 15. Mai 1940. 8 8

Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten. Vom 15. Mai 1940.

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Regelung der Abmessungen von Nadelschnittholz und zur Einführung dieser Verordnung im Reichsgau Sudetenland und in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. Mai 1940. 2

Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über Reichskreditkassen. Vom 15. Mai 1940.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dagenFgenn 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 18. Mai 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

AMBekanntmachung.

Die am 17. Mai 1940 ausgegebene Nummer 18 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Dritten Zusatzvereinbarung zum deutsch⸗rumänischen Niederlassungs⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag. Vom 14. Mai 1970.

Bekanntmachung über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutsch⸗türkischen Auslieferungsvertrags auf die Reichsgaue der Ostmark. Vom 8. Mai 1940.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

1

Berlin NW 40, den 18. Mai 19404. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

MNichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer 20 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichsministerium des Innern) vom 15. Mai 1940 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 6.5. 40, Fernschreibanschluß d. RMdJ. RdErl. 6. 5. 40, Zuständigkeit auf d. Gebiete d. Reichsbauverw. in d. Reichsgauen d. Ostmark. RdErl. 7. 5. 40, Kündig. v. Ruhestandsbeamten, die auf Privatdienstvertrag be⸗ schäftigt sind. RdErl. 8. 5. 40, Zusammenarbeit d. Behörden d. allgem. u. inn. Verw. mit d. Sicherheitsdienst d. RFäüth. Kom⸗ munalverbände. RdErl. 6.4. 40, Hauszinssteuer. RdErl. 6.5.40, Verlängerg. d. Geltungsdauer d. IV. Ausf.⸗Anw. z. EinfGRealStG. RdErl. 8. 5. 40, Gewerbesteuer d. SA.⸗Musik⸗ üge. RdErl. 8.5. 40, Säumniszuschlag. RdErl. 8. 5. 40, san taesti d. Gemeinden u. GV. RdErl. 8. 5. 40, Gewerbesteuerausgleich zwischen Wohngemeinden u. Betriebs⸗ gemeinden; hier Steuerausnutzgz. Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 4. 40, Erklärg. v. Nordseeinseln z. Sicherungsbereichen. RdErl. 8. 5. 40, Zusammenarbeit d. Behörden d. allgem. u. inn. Verw. mit d. Sicherheitsdienst d. RFwz. RdErl. 9. 5. 40, Meldg. d. rückgeführt. Personen an d. Zentralauskunftstelle. Melderechtl. Behandlg. d. Angeh. d. Protekt. Böhmen u. Mähren. RdErl. 6. 5. 40, Gemeindepol. RdErl. 8. 5. 40, Aushilfskräfte bei d. staatl. Pol.⸗Verw. RdErl. 6. 5.40, Kassen⸗ u. Buchführg. f. d. zivil. Luftschutz. RdErl. 7. 5. 40, Geldaustauschverfahren. RdErl. 7. 5.40, Gewerbesteuer d. Musikkorps d. unif. Ordn Pol. RdErl. 7. 5.40, Zulassg. v. Beamten d. staatl. mittl. Pol.⸗Verw.⸗ Dienstes z. Vorbereitungsdienst f. d. gehob. Laufbahn. RdErl. 8.5. 40, BDA. d. Pol.⸗Assist. RdErl. 10. 5. 40, Fürsorge f. kinderreiche Familien d. Angeh. d. unif. Ordn Pol. RdErl. 7. 5.40, Anzugbest. d. Pol. RdErl. 7. 5. 40, Voraussichtl. Kosten⸗ bedarf f. allgemeinbild. Unterricht u. weltanschaul. Schulg. RdErl. 8. 5. 40, Beschaffg. v. Waren aus Spinnstoffen f. Beklei⸗ dungs⸗ u. Ausrüstungsstücke d. Pol. RdErl. 10. 5.40, Geschwin⸗ digkeitsmesser d. Pol.⸗Kraftfahrz. RdErl. 6. 5. 40, Nachschub an Beleuchtungsbatterien f. FSchP. u. Feuerw. RdErl. 9. 5. 40, Beginn u. Ende d. Verdunkelg. RdErl. 9. 5.40, Geschäftsverein⸗ fachg. im Pol.⸗Sanitätswesen. RdErl. 9. 5. 40, Erläuterg. d. Ziff. 124 d. PDV. 10. Verkehrswesen. RdErl. 7. 5. 40, Eintrag. v. Strafen in d. Führerschein wegen Verletzg. d. Ver⸗ kehrsvorscht. Wehrangelegenheiten. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 6.5.40, Inanspruchnahme v. Wohnraum im linksrhein. Gebiet. RdErl. 7.5. 40, Fürsorge u. Versorg. d. S⸗Pol.⸗Division. RdErl. 8. 5.40, Personenschäden VO.; Anwen⸗ dung d. Einsatzfürsorge⸗ u. ⸗versorgungsges. auf Arbeitskräfte d. Generalinsp. f. d. Dt. Straßenwesen. RdErl. 9. 5. 40, Vorsch. auf Schäden an landwirtschaftl. Vorräten u. an d. Ernte d. Jahres 1939 im freigemacht. Gebiet. Volksgesundheit. RdErl. 6. 5.40, Personalbogen f. Hilfsschüler. Rorl. 10. 5. 40, Einziehg. d. Gebühren d. Gutachteraussch. im Verwaltungs⸗ zwangsverfahren. RdErl. 7. 5.40, Rattenbekämpfg. Ueber⸗ tragb. Krankh. d. 14. Woche. Veterinärverwaltung.

„Leistungssteigerung im Kriege.“ Betriebswissenschaftliche Tagung des BDSZ. Mit dem Thema „Leistungssteigerung im Kriege“ veranstaltet der Verein Deutscher Ingenieure gegenwärtig in Berlin seine

10. Betriebswissenschaftliche Tagung. Zur Eröffnung der zwei⸗ tägigen Vortragsfolge sprach Prof. Dri ng, 8 Ozig Aachen, to

über „Erforschung und Einsatz neuer Werkstoffe“. Die Forschung hat sich schon seit vielen Jahren, besonders lebhaft aber seit der Verkündung des Vierjahresplanes, mit diesen Problemen beschäf⸗ tigt. Mit der Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeiten waren Steigerungen der enee aes und auch der Wärmebeanspruchung verknüpft, denen man nur durch konstruktive Maßnahmen und 1“ S Werkstoffe gerecht werden konnte. So⸗ wohl dem Konstrukteur als auch dem Betriebsingenieur stehen eute Unterlagen für den zweckmäßigen und wirts Beanes Ein⸗ satz der neuen Stoffe zur Verfügung. Auf dem Gebiete der Lager⸗ metalle sind nicht nur Einsparungen an devisenbelasteten Roh⸗ stoffen möglich, sondern es lassen sich, insbesondere durch Anwen⸗ dung von Konstruktionen mit Stützschalen, Steigerungen der Lagerbelastungen und der I“ unter gleichzeitiger

gabe,

Verringerung des Lagerspieles erreichen. Bei der Anwendung der Kuͤnstharzpreßstoffe 1 eine Berücksichtigung der typischen

9 88 b

RdErl. 6.5.40, Ausbau u. Neubau v. Tierkörperbeseitigungsanst. RdErl. 7. 5. 40, Impfgn. gegen Maul⸗ u. ööe

RdErl. 7. 5. 40, Pferdeschlachtgn. RdErl. 7.5.40, Wehrdienst d. Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer u. Trichinenschauer. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtign. Neuerschei⸗ P13145“* v. Gemeinde⸗

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Nummer 14 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Mai 1940 hat folgenden Inhalt: Teil I. II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß zur Durchführung des Erlasses

über Kurzarbeiterunterstützung vom 24. Januar 1940. Vom

29. April 1940. Erlaß über die Barleistungen der Krankenver⸗

sicherung bei Kurzarbeit. Vom 3. Mai 1940. Betr.: Unter⸗

stützung für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte, die bisher selb⸗ ständig ein Gewerbe ausgeübt haben. Erlaß über den Verzicht auf Befreiungsanzeigen bei geringfügigen Beschäftigungen. Vom 8. Mai 1940. Neuabgrenzung der Arbeitsamtsbezirke Potsdam und Teltow. V. Siedlungswesen, Wohnungs⸗ wesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Einführung der Bausparkassengesetzgebung in der Ostmark. Vom 5. April 1940. Verordnung über die Einführung von Vorschriften des Gemeindekreditrechts in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Vom 22. April 1940. Betr.: Bau⸗ polizeiliche Maßnahmen zur Einsparung von Baustoffen; hier: baustoffliche Prüfung und Zusammenarbeir mit den Arbeits⸗ ämtern. Betr.: Standsicherheit fliegender Bauten. Betr. : Erste und Zweite Ausführungsbestimmungen zu § 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz, und zwar Schutz⸗ raumbestimmungen vom 4. Mai 1937 und Sonderbaubestimmun⸗ gen vom 2. September 1939. Verordnung über die Neugestal⸗ tung der Stadt Düsseldorf. Vom 3. Mai 1940. Verordnung über die Neugestaltung der Stadt Köln. Vom 3. Mai 1940. Verordnung über die Neugestaltung der Stadt Salzburg. Vom 6. Mai 1940. Betr.: Förderung des Baues von Heuer⸗ lings⸗ und Werkwohnungen sowie von Eigenheimen für ländliche Arbeiter und Handwerker. Dritte Durchführungsverordnung vom 30. März 1940. Erste bis Neunte Anordnung über die Neu⸗ L der Hansestadt Farsanrg. Preußen. Einund⸗ reißigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 6. Mai 1940. Betr.: Bauverwaltung; hier: Behandlung von Abbruch⸗ vorhaben der Nationalsozialistischen Bewegung. Betr.: Bau⸗ wirtschaft; hier: Bausperre. Betr.: Ausdehnung der Wirt⸗ schaftsplanung der NSDAP., ihrer Gliederungen und an⸗ geschlossenen Verbände auf die neuen Ostgebiete. Personal⸗ nachrichten.

Kussst uesd Wäössenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 19. bis 27. Mai.

Staatsoper. Sonntag, den 19. Mai. In der Neueinstudierung: Sizilia⸗ nische Vesper. Musikal. Leitung: Schüler. Beginnt 20 Uhr. Montag, den 20. Mai. In der Neuinszenierung: Ero der 3 Schelm. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 21. Mai. Bohoème. Musikal. Leitung: Lenzer. „Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 22. Mai. Tannhäuser. Schüler. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 23. Mai. La Traviata. Musikal. Leitung: „Schüler. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 24. Mai. La Dama Boba. Mustkal. Leitungt 8 Jäger. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 25. Mai. In der Neuinszenierung: Donna Diana. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 26. Mai. Cavakleria rusticana /Ba⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 27. Mai. b und Zimmermann. Musikal

Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

b Schauspielhaus. Sonntag, den 19. Mai. Cavour. Beginn: 19 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 20. Mai. Dantons Tod. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 21. Mai. Cavour. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 22. Mai. Cavour. Beginn: 19 % Uhr. Donnerstag, den 23. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 244. Mai. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 25. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 26. Mai. Cavour. Beginn: 19 % Uhr. Montag, den 27. Mai. Dantons Tod. Beginn: 20 Uhr.

Kleines Haus.

Sonntag, den 19. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

8 20. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn: 2 r.

Dienstag, den 21. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 22. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

Innerneh. den 23. Mai. Götter auf Urlaub. Beginnt 2 hr.

Freitag, den 24. Mai. Traumulus. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 25. Mai. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr

Sonntag, den 26. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

eeea; c. 27. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn:

Musikal. Leitung:

ftsteil.

Werkstoffeigenschaften notwendig, um zur richtigen konstruktiven Gestaltung und zur Abgrenzung der Anwendungsgebiete zu ge⸗ langen. Auf dem Gebiete der Gleitführungen, Zahnräder, Schneckenräder und Spindelmuttern können für die einzelnen Typen der Kunstharzpreßstoffe zahlenmäßige Unterlagen für die zulässigen Beanspruchungen unter werkstattgerechten Bedingungen ermittelt werden. Auf dem Gebiete der Werkzeug⸗Baustoffe hat sich gezeigt, daß bei zweckentsprechender Behandlung der niedrig egierten Stähle in vielen Fällen sogar eine Leistungssteigerung möglich ist. Einsparungen sind auch durch richtige zweckent⸗ sprechende Bearbeitung der Werkstücke möglich. Die Hilfsstoffe bei der Bearbeitung bedürfen einer sorgfältigen Beachtung. Aus den Grundstoffen der Schleifscheibenfabrikation werden z. 8. gesinterte Werkzeuge entwickelt, die bei der Bearbeitung von Kunststoffen und Leichtmetallen die Werkzeugstähle ersetzen sollen.

Der erste Tag der Tagung brachte ferner einen Vortrag von Direktor K. Hegner, Berlin, über „Gerechte Arbeitsbewertung“. Im weiteren Verlauf der Vortragsreihe werden noch die Themen „Einfluß der Passungen auf die Gestaltung“, „Planmäßige In⸗ standhaltung von Werkzeugen“, „Leistungssteigerung in der sp losen Formung“, „Das Beschaffungswesen des Industriebetriebe 5 „Die heutige Kostenrechnung des industriellen Betriebes“ sowie „Gegenwartsaufgaben zur industriellen Buchführung und Kosten⸗ rechnung“ behandelt

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