1940 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

München. [8683] „Der Güternahverkehr“ Be⸗ zirksgenossenschaft München des deutschen Fuhr⸗ und Kraftfahr⸗ gewerbes, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz München. Geänderte Firma: „Der Güternahverkehr“, Arbeits⸗ gemeinschaft des Deutschen Fuhr⸗ und Kraftfahrgewerbes Bezirk VII. eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. München, den 15. Mai 1940. Amtsgericht.

München. B Edeka Großhandel Garmisch⸗

Partenkirchen eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Garmisch⸗Partenkirchen. Ziffer 3 des Gegenstandes des Unter⸗ nehmens erhält nun folgenden Wort⸗ laut: Förderung, Erhaltung und Schaf⸗ fung gesunder, selbständiger Existenzen im Kolonialwaren und Lebensmittel⸗ einzelhandel und Sicherung ihrer Lei⸗ stungsfähigkeit im Dienste an der Käuferschaft.

München, 18. Mai 1940. Amtsgericht.

Neutitschein. Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 14. Mai 1940. Veränderung:

Gn.⸗R. IX 164 ObLanskä zälozna registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Seitendorf bei Neutitschein. Durch Beschluß der außerordentlichen Vollversammlung vom 10. März 1940 wurde die Genossenschaft aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Liquida⸗ toren: Franz Kysely, Franz Geryk und Josef Cerny, alle in Seitendorf b. N.

Neutitschein. [8686] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 14. Mai 1940. Veränderung:

Gn.⸗R. I 156 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Zauchtel und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung in Zauchtel, Ger.⸗ Bez. Fulnek. Die Genossenschaft beruht jetzt auch auf den durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. Mai 1940 im § 55 (Geschäftsanteile) auf Grund der Umstellungsverordnung vom 9. Fe⸗

bruar 1939 geanderten Statuten.

Neutitschein. 8 [8687] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 15. Mai 1940. Veränderung:

Gn.⸗R. I 261 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Gerls⸗ dorf, Ger.⸗Bez. Fulnek. Die Genossen⸗ schaft beruht jetzt auch auf den durch Beschluß der Vollversammlung vom 12. Mai 1940 im § 55 (Erhöhung der Geschäftsanteile) auf Grund der Um⸗ stellungsverordnung vom 9. Februar

1939 geänderten Statuten.

Nürnberg. G [8964] Genossenschaftsregister.

Gen.⸗R. 1/29 Schwabach 15. V. 40 a) Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein Gustenfelden⸗Kottensdorf e. G. m. u. H. in Kottensdorf und

Gen.⸗R. 1/53 Schwabach 15. V. 40 b) Spar⸗ und Darlehenskassenverein Volkersgau e. G. m. u. H. in Volkersgau.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung des Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein Volkersgau e. G. m. u. H. in Vol⸗

April 1940 und des Darlehenskassen⸗Verein Gustenfelden⸗Kottensdorf e. G. m. u. H. in Kottensdorf vom 21. April 1940 sowie des Verschmelzungsvertrages vom April/3. Mai 1940 hat sich erst⸗ enannte Genossenschaft mit der Letzt⸗ genannten verschmolzen; sie ist dadurch ufgelöst. Nürnberg, den 17. Mai 1940. Amtsgericht Registergericht.

Oppenheim. [8688] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister wurde

ei dem Landwirtschaftlichen Consum⸗

erein e. G. m. u. H. in Dalheim ein⸗ etragen:

Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: Bäuerliche Warengenossen⸗ schaft eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dalheim, Kreis Mainz.

Oppenheim, den 10. Mai 1940.

Amtsgericht.

gQuerfurt. [8689] Bekanntmachung. In das Genossenschaftsregister Nr. 18, betr. das Elektrizitätswerk Kreis Quer⸗ furt e. G. m. b. H. in Querfurt, ist folgendes eingetragen worden: Die ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Mai 1940 aufgelöst, Liquidatoren sind a) Bauer Walter Lautenschläger in TLarnstädt; b) Bauer Karl Noth in Gatterstädt, ce) Landwirt Wilhelm Koch in Farnstädt.

Querfurt, den 16. Mai 1940

Das Amtsgericht. 1I11“

11s8 vom 23. Mai 1940. S.

Rottweil a. N. [8690]

Amtsgericht Rottweil a. N. Ins Genossenschaftsregister wurde am 15. Mai 1940 bei der Firma Häute⸗ & Fettverwertung Schwenningen a. N., eingetr. Gen. m. b. H., Sitz in Schwen⸗ ningen a. N., eingetragen:

In der Generalversammlung vom 14. April 1940 wurde die Fortsetzung der freiwillig aufgelösten Genossen⸗ schaft beschlossen.

Si aringen. [8693]

In das Genossenschaftsregister Nr. 24 ist heute bei der. Dreschgenossenschaft Ostrach e. G. m. b. H. in Ostrach fol⸗ gendes eingetragen worden: Die Satzung wurde durch Generalversammlungs⸗ beschluß geändert. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Betrieb der Drescharbeiten mittels eines Elektromotors.

b- den 17. Mai 1940.

as Amtsgericht.

Sigmaringen. [8694] Im Gen.⸗Reg. 25, betr. Gewerbe⸗ und Landwirtschaftsbank Ostrach, e. G. m b. H. in Ostrach, ist heute eingetragen worden: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 14.4. 1940 wurde die Firma in „Volksbank Ostrach, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Ostrach“, abgeändert. Sigmaringen, den 17. Mai 1940. Das Amtsgericht.

Stuttgart. [8695] Amtsgericht Stuttgart. Genossenschaftsregistereinträge vom 18. Mai 1940. Gewerbe⸗ und Handelsbank Zuffen⸗ hausen eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart⸗ Zuffenhausen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 15. April 1940 ist § 1 der Satzung geändert. Wortlaut der Firma der Genossenschaft nunmehr: Volksbank Zuffenhausen ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftpflicht.

Bau⸗ und Heimstättenverein Stutt⸗ gart, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Die Genossenschaft hat sich als über⸗ nehmende Genossenschaft mit der Stuttgarter Wohnstättenbaugenossen⸗ schaft gemeinnützige Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart, verschmolzen auf Grund des durch Be⸗ schluß ihrer Generalversammlung am 20. Februar 1940 und durch Beschlüsse der Generalversammlung der aufge⸗ lösten Genossenschaft am 18. April 1940 und 9. Mai 1940 genehmigten Verschmelzungsvertrags vom 22. Ja⸗ nuar 1940.

Stuttgarter Wohnstättenbaugenossen⸗ schaft, gemeinnützige Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Die Genossenschaft hat sich mit der Ge⸗ nossenschaft unter der Firma Bau⸗ und Heimstättenverein Stuttgart ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Sitz Stuttgart über⸗ nehmende Genossenschaft verschmol⸗ zen auf Grund des durch Beschlüsse ihrer Generalversammlungen vom 18. April 1940 und 9. Mai 1940 und durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung der übernehmenden Genossen⸗ schaft vom 20. Februar 1940 geneh⸗ migten Verschmelzungsvertrags vom 22. Januar 1940. Firma erloschen.

Großeinkaufsverein der Kolonial⸗ warenhändler Württembergs, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 28. April 1940 ist die Satzung durch⸗ greifend geändert und neu gefaßt. Wortlaut der Firma nunmehr: Ge Ka We⸗Kolonialwaren⸗Großhandel eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens jetzt: Einkauf von Kolo⸗ nialwaren und verwandten Artikeln und deren Abgabe an die Mitglieder zwecks Förderung deren Wirtschaft im Sinne der Leistungssteigerung gegen⸗ über dem Verbraucher unter dem der Genossenschaft geschützten Warenzeichen Ge Ka We. Der Geschäftsbetrieb be⸗ schränkt sich nicht auf den Kreis der Mitglieder.

Tilsit. [8696]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 60 eingetragenen Genossenschaft Nattkischker Darlehns⸗ kassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Natt⸗ kischken, folgendes eingetragen worden:

Nach dem Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 30. Angust 1939 lautet die Firma jetzt: Raiffeisenkasse Natt⸗ kischken, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Gleichzeitig ist ein neues Statut angenommen wor⸗ den. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.

1 Amtsgericht Tilsit, den 8. Mai 1940.

Vlotho. 188697] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Volksbank Vlotho e. G. m. b. H. in Vlotho (Nr. 5 des Registers) heute folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Mai 1940 ist der § 40 des Statuts wie folgt geändert worden: „Kredit darf nur an Mitglieder der „Genossen⸗ schaft gewährt werden, und zwar im allgemeinen nur gegen ausreichende Sicherstellung.“ Vlotho, den 15. Mai 1940. Das Amtsgericht. Wilhelmshaven. [8965] Genossenschaftsregister Amtsgericht Wilhelmshaven.

Nr. 34 Handwerker⸗Baugenossenschaft der Jadestädte e. G. m. b. H. in Wil⸗ helmshaven.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗

flung vom 11. April 1940 ist die Satzung

geändert. § 3 erhält folgenden Zusatz: Juden 5 der ersten Verordnung zum Bürgergesetz vom 14. November 1935, Reichsgesetzblatt I Seite 1333) können die Mitgliedschaft nicht erwerben.

Znaim. [8966] Genossenschaftsregister Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7, den 23. Dezember 1939. Aenderung:

Dr IX 54. Bei der Genossenschaft Geskä zälozna r. G. m. b. H., Themenau, wurde folgende Aenderung eingetragen: 1. Liquidation der Ceskà zalozna in Unter⸗Themenau, r. G. m. b. H., und Eingliederung derselben in die Spar⸗ und Darlehenskasse, reg. G. m. unbeschr. H. (Beschluß des Kreis⸗ wirtschaftsberaters der N. S. D. A. P. in Nikolsburg vom 15. 12. 2. Homenti arsscher Liquidator: Rudolf Pektor, Unter⸗Themenau, Pestalozzi⸗

gasse 661, seit 10. 6.1939.

Znaim. [8967] Genossenschaftsregister Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7, den 22. März 1940. Löschung:

Dr VII 112. Bei der Genossenschaft Allgemeine Volkskreditanstalt registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Prag, Zweiganstalt Mißlitz, wurde fol⸗ gende Aenderung eingetragen: 1. Die Genossenschaft hat sich infolge Be⸗ schlusses der Hauptversammlung vom 30. 7.1939 aufgelöst und ist in Liqui⸗ dation getreten. 2. Die Liquidations⸗ firma lautet: „Allgemeine Volkskredit⸗ anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Zweiganstalt Mißlitz“. 3. Liquidatoren sind: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, Josef Pulz, Direktor, Reichenberg, Dr.⸗Bayer⸗Straße 27, Dr. Otto Rösler, Direktor⸗Stellv., Reichenberg, Ruppers⸗ dorfer Straße 24. Zur Vertretung

sind berechtigt je zwei Liquidatoren ge⸗ die

meinsam und werden dieselben Firma in der Weise zeichnen, daß zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre Unterschrift beisetzen. 5. Die Kollektiv⸗ vrokura der Herren Dr. Gustav John, Anton Krebs und Otto Grolig wird volöscht. 6. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird gelöscht. 7. Der Vollzug im Register für Genossen⸗ schaften des Kreishandelsgerichts, Prag, als Register der Hauptniederlassung, erfolgte auf Grund des Beschlusses dieses Gerichtes vom 6. 2. 1940. Dr. XXIX 75 256.

Znaim. [8968] Genossenschaftsregister Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7, den 22. März 1940. Aenderung:

Dr VI 141. Bei der Genossenschaft „Allgemeine Volkskreditanstalt, regi⸗ strierte Genossenschaft m. b. H., Prag, Zweiganstalt Znaim“, wurde folgende Aenderung eingetragen: 1. Die Ge⸗ nossenschaft hat sich infolge Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. 7. 1939 aufgelöst und ist in Liquidation ge⸗ treten. 2. Die Liquidationsfirma lautet: Allgemeine Volkskreditanstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in Liquidation, Zweiganstalt Znaim. 3. Liquidatoren sind: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, Josef Pulz, Direktor, Reichenberg, Dr.⸗Bayer⸗Straße 27, Dr. Otto Rösler, Direktor⸗Stellv., Reichen⸗ berg, Ruppersdorfer Straße 24. 4. Zur Vertretung sind berechtigt je zwei Liqui⸗ datoren gemeinsam und werden dieselben die Firma in der Weise zeichnen, daß zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre Unterschrift beisetzen. 5. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird ge⸗ löscht. 6. Die Kollektivvrokura der Herren Dr. Gustav John, Anton Krebs und Otto Grolig wird gelöscht. 7. Der Vollzug im Register für Genossenschaf⸗ ten des Kreishandelsgerichts Prag, als Register der Hauptniederlassung, erfolgte auf Grund des Beschlusses dieses Ge⸗ 88 845 Februar 1940. Dr XXIX 256.

Znaim. [8969] Genossenschaftsregister

Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7,

den 22. März 1940. 1““

Löschung: .“

Dr VII 109 Bei der Genossenschaft

Allgemeine Volkskreditanstalt, registrierte

Genossenschaft mit beschränkter Haftung,

Unter⸗

1939).

Prag, Zweiganstalt Nikolsburg, wurde folgende Aenderung eingetragen: 1. Die Genossenschaft hat üc infolge Be⸗ schlusses der Hauptversammlung vom

30. 7. 1939 aufgelöst und ist in Liqui⸗

dation getreten. 2. Die Liquidations⸗ firma lautet: „Allgemeine Volkskredit⸗ anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Zweiganstalt Nikolsburg“. 3. Liqui⸗ datoren sind: Otto Schauer, Bankrat, Berlin, Josef Pulz, Direktor in Rei⸗ chenberg, Dr. Bayr⸗Straße 27, Dr. Otto Rösler, Direktorstellv., Reichenberg, Ruppersdorfer Straße 24. 4. Zur Ver⸗ tretung berechtigt sind je zwei Liqui⸗ datoren gemeinsam und werden dieselben die Firma in der Weise zeichnen, daß zum vorgeschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaut zwei Liquidatoren ihre Unterschrift beisetzen. 5. Die Kollektiv⸗ prokura der Herren Dr. Gustav John, Anton Krebs und Otto Grolig wird gelöscht. 6. Der Vollzug im 2 egister für Genossenschaften des Kreishandels⸗ gerichtes Prag, als Register der Haupt⸗ niederlassung, erfolgte auf Grund des Beschlusses dieses Gerichtes vom 6. 2. 1940 DR XXIX 75 256. 7. Die bisherige Firma und ihre Zeichenart wird gelöscht. 8

m. s168970] Genossenschaftsregister Amtsgericht Znaim, Abt. 6/7,

den 18. April 1940. Beabsichtigte Löschung:

Dr VI 23 Bei der Genossenschaft

Landwirtschaftliche Wohnungs⸗Vermiet⸗

Spar⸗ und Baugenossenschaft Grußbach⸗

Schönau, registrierte Genossenschaft mit

beschränkter Haftung, wird eingetragen:

Auf Grund der Bestimmungen des 8 2

in Anwendung des § 3 des Gesetzes

über die Auflösung und Löschung von

Gesellschaften und Genossenschaften vom

9. Oktober 1934, R.⸗G.⸗Bl. I Seite 114,

kundgemacht im Gesetzblatt für das

Land Oesterreich vom 25. 2. 1939 Nr. 86,

ist die amtswegige Löschung der Ge⸗

nossenschaft „Landwirtschaftliche Woh⸗ nungs⸗Vermiet⸗Spar⸗ und Baugenossen⸗ schaft Grußbach⸗Schönau, registrierte

Genossenschaft mit beschränkter Haftung“

(tschechisch „Hospodarské näjemni

üsporné a stavebni druszto Hruso-

rani nad Jev.-Sanov“), in Aussicht genommen. Zur Geltendmachung eines allfälligen Widerspruches beim gefertig⸗ ten Registergericht wird eine Frist von drei Monaten, beginnend mit 1. Mai 1940, bestimmt. 2

Znai

Zweibraücken. 6 [8698] Genossenschaftsregister. 1 Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H., Sitz Linden, Saarpfalz. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. Juni 1939 wurde die Auflösung der Genossenschaft beschlossen. Kaiserslautern, den 16. Mai 1940. Amtsgericht Zweibrücken, z. Zt. in Kaiserslautern.

zZzwickau, Sachsen. „(86991 In das Genossenschaftsregister ist in Nr. 15, betr. Volksbank Zwickau, ein⸗

getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftpflicht in Zwickau, eingetragen worden: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 14. März 1939 ist die Satzung in §8 32 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert: Die Haftsumme wird auf einhundert Reichsmark festgesetzt. Amtsgericht Zwickau (Sachs.), den 15. Mai 1940.

5. Musterregister.

Mannheim. [8701

Musterregistereintrag in Band I) O.⸗Z. 322. Firma Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗Neckar⸗ au, ein Paket, enthaltend 1 Zelluloid⸗ Puppenkopf, Fabr.⸗Nr. 178/49, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 6. Mai 1940.

Amtsgericht, F.⸗G. 3 b, Mannheim.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Blankenburg, Harz. [9118]

Ueber den Nachlaß der am 6. Dezem⸗ ber 1939 in a. H. verstor⸗ benen Ehefrau Marie chneider geb. Goetz wird heute, am 18. Mai 1940, 11 ¼ Uhr, das Konkursverfahren er⸗

öffnet, da der Nachlaß überschuldet ist

und der Nachlaßpfleger die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt hat. Der Rechtsanwalt Binder in Blanken⸗ burg a. H. wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Juni 1940 bei dem Gericht anzumelden. Termin am 18. 6. 140, 11 Uhr.

Blankenburg a. H., den 16. Mai 1940.

Amtsgericht.

Breslau. [9119]

Ueber den Nachlaß der am 7. August 1939 in Agra bei Lugano verstorbenen, zuletzt in Breslau, Gustav⸗Langner⸗ Straße 25, wohnhaft gewesenen Ilse (Else) Schumacher, Inh. des Herren⸗ artikelgeschäftes Ilse Schumacher,

Breslau, Ohlauer Straße 76/77, ist

am 18. Mai 1940 um 18,45 Uhr das

Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Febr. nand Meinow in Breslau, alm⸗ straße 35. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 15. Juni 1940. (. 9 sammlung zur Beschlußfassung

a) die Beibehaltung des ernannten ode die Wahl eines anderen Verl b) die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses, c) die Hinterlegungsstelle für Konkursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegen⸗ stände des § 132 der Konkursordnung am 21. Juni 1940 um 9,30 Uhr und Prüfungstermin am 28. Juni 1940 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Bres⸗ lau, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 19. Juni 1940 mnschliezlich (42 N 4/40.)

Breslau, den 18. Mai 1420.

Das Amtsgericht.

Greussen. [9120] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Witwe Ida Kaiser geb. Rüdiger in Greußen, In⸗ haberin der Firma August Kaiser, In⸗ stallations⸗ und Radiogeschäft in Greu⸗ ßen, wird heute, am 20. Mai 1940, vor⸗ mittags 11,15 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet, da Zahlungsunfähig⸗ keit vorliegt. Der Bücherrevisor Wil⸗ helm Krüger in Greußen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 20. August 1940 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dienstag, den 3. September 1940, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht an die Gemeinschuldnerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befrie⸗ digung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 20. August 1940 Anzeige zu machen.

Greußen, den 20. Mai 1940.

Amtsgericht.

Düsseldorf. [9121] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Hans Schnell, Allein⸗ inhaber einer Tabakwarenhandlung in Düsseldorf, Duisburger Straße 120, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Düsseldorf, den 16. Mai 1940. Amtsgericht. Abt. 8.

Erxleben. Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Rittergutsbe⸗ sitzers Max Görlich in Marienborn, jetzt Dresden, wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Erxleben, den 20. Mai 19430.

Das Amtsgericht. 1

Falkenstein, Vogtl. [9123] Das Konkursverfahren über das Vevmögen des Süßwarenhändlers Hans Alfred Pfeifer in Ellefeld, jetzt in Halle a. S., wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. Amtsgericht Falkenstein, 17. Mai 1940.

Gogolin. [9124]

In dem Konkursverfahren der Firma Modehaus A. Ochmann Inh. Anastasia Ochmann in Go⸗ golin, O. Schl., soll die Schlußver⸗ teilung erfolgen. Der verfügbare Massenbestand beträgt 1060,07 Hℳ, wozu die aufgelaufenen Zinsen treten. Dagegen gehen ab: das Honorar und die Auslagen des Konkursverwalters sowie die restlichen Gerichtskosten. Zu berücksichtigen sind 357,48 ℛℳ bevor⸗ rechtigte und 7606,11 HR.ℳ nicht bevor⸗ rechtigte Forderungen. Das Schlußver⸗ zeichnis liegt zur Einsicht für die Be⸗ teiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Krappitz, O. Schl., auf. Gogolin, O. Schl., den 20. Mai 1940.

Der Konkursverwalter:

Heinrich Czock.

Mühldorf. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Drogisten Hans Geißler, früher in Mühldorf, nun bei der Wehrmacht, wurde Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, den 12. Juni 1940, nachm. 15 Uhr, Sitzungssaal, Zr. 9. Tagesordnung: Beschlußfassung über einen Zwangsvergleichsvorschlag des Gemeinschuldners und Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Der Vergleichsvorschlag des Gemein⸗ schuldners ist zur Einsicht der Beteilig⸗ ten auf der Geschäftsstelle des Konkurs⸗ gerichts niedergelegt. Mühldorf, den 20. Mai 1940. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mühldorf. Konkursgericht.

9

[9125]

Verwalters,

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes

Erscheint an jedem monatlich 2,30 ℛℳ

die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Ausgabe kosten 30 ,

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

des Portos abgegeben.

einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ.ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer Einzelne Nummern dieser einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 1 Füeeent für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

etit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 12 eile 1,85 ℛℳ.

SW 68, Wilhelmstraße 32. beschriebenem Papier ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden so

vor dem Einrückungstermin

Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Alle Druckaufträge sind auf einseitig völlig druckreif einzusenden, insbesondere ande) en. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

111 E11“

Reichsbankgirvtonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

3 I

Berlin, Freitag, den 24. Mai, abends

——

21821 19 40

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. .

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Erste Aenderung der Bekanntmachung über die Umlegungs⸗ behörden und ihre Dienstbezirke in den Reichsgauen Oftmark.

Anordnung über die Lohnverarbeitung von inländischer Schaf⸗ wolle in den Reichsgauen der Ostmardk und in einigen Gebiets⸗ teilen des bayerischen Alpenlandes. Vom 24. Mai 1940.

Anordnung über den Erwerb von Strickgarn gegen abgelieferte inländische Schafwolle. Vom 24. Mai 1940.

Amtliches

Deutsches Reich.

Der Führer hat das Beglaubigungsschreiben des Königlich Italienischen Botschafters Dino Alfieri am 18. Mai 1940 im Führerhauptquartier entgegengenommen.

9.

Der Führer hat den Generalkonsul Ferdinand Seiler zum Generalkonsul des Reichs in Istanbul ernannt.

8

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 15. Februar 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 41 vom 17. Februar 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staats⸗

angehörigen Frieda Schiff, geb. Sichel,

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 1“

Berlin, den 22. Mai 1940. Der Reichsminister des Innern J. A.: Duckart.

8

8 8

FFe.

Bekanntmachung. Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 4. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 157 vom 11. Juli 1939) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Eheleute Karl Heinrichsdorff und Adele Heinrichsdorff, geb. Heinrichsdorff, über den Widerruf von

Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480)

als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 22. Mai 1940.

Der Reichsminister des Innern. F. A.: Du ckart

Erste Aenderung der Bekanntmachung über die Umlegungsbehörden und ihre Dienstbezirke in den Reichsgauen der Ostmark.

Bek. d. RMfEuL. v. 29. April 1940 VIC- 11 246 —.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 629) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 28. Februar 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 379) über die Einführung des Reichsumlegungs⸗ rechts im Lande Oesterreich bestimme ich in Abänderung 8. 889) Bekanntmachung vom 1. August 1939 (L-RNBl.

1. Der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrarbezirks⸗ behörde in Linz gehörende Kreis Amstetten wird dem Geschäftsbezirk der Agrarbezirksbehörde in Wien zugelegt. .Dem Geschaͤftsbezirk der Agrarbezirksbehörde in Salzburg werden zugelegt:

a) der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrar⸗ bezirksbehörde in Leoben gehörende Kreis Tamsweg, 1—

b) der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrar⸗ bezirksbehörde in Stainach⸗Irdning gehörende Amtsgerichtsbezirk Radstadt (vom Kreise Bischofshofen).

.Der bisher zum Geschäftsbezirk der Agrarbezirks⸗

behörde in Stainach⸗Irdning gehörende Amts⸗

gerichtsbezirk Bad⸗Aussee (vom Gmunden) wird dem Geschäftsbezirk der Agrarbezirksbehörde in Gmunden zugelegt. Die vorstehenden Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 29. April 1940. 8

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Ziaja

über die Lohnverarbeitung von inländischer Schafwolle in

8

v Vom 24. Mai 1940.

den Reichsgauen der Ostmark und in einigen Gebietsteilen des beagerischen Alpenlandes. 8

Vom 24. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 78) in der Fassung der Verordnung vom 8. September 1937 (RGBl. I S. 829 sowie der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) und der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 4. September 1939 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 205 vom

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4. September 1939) wird angeordnet:

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(1) Schafhaltern ist es gestattet, von der in ihrem Be⸗ trieb erzeugten Wolle jährlich bis zu 10 kg Schweißwolle oder 5 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist (Rückenwäsche) für den Verbrauch im eigenen Haushalt selbst zu verspinnen, . und zu verstricken oder im Lohn verarbeiten zu assen.

(2) Eine anderweitige Verwendung der selbsterzeugten Wolle ist nicht gestattet.

(3) Die über den nach Absatz 1 zugelassenen Selbstver⸗ brauch anfallendem Wollmengen sind unverzüglich den Sam⸗ melstellen der Reichswollverwertung G. m. b. H. abzuliefern.

§ 2 (1) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung durch Angehörige des Reichsnährstandes werden mit Ordnungsstrafen bis zu 10 000 R.ℳ im Einzelfalle geahndet. (2) Im übrigen fallen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr. 1

§ 3

. (1) Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach der Ver⸗ kündung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in folgenden Gebieten in Kraft: az) in den Reichsgauen der Ostmark, 8 b) in den Gebieten der bayerischen Kreisbauernschaften Kempten / Allgäu, 1“ Markt Oberdorf, Schongau, Holzkirchen, Rosenheim, Traunstein sowie im Landkreis Weilheim Obb. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über das Verspinnen von inländischer Wolle vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 231 vom

3. Oktober 1939) außer Kraft.

Berlin, den 24. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. Toepfer. 1111“ Reichsnährstandes für inländische Wolle und Faserpflanzen. 3 Frhr. von Gumppenberg.

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über den Erwerb von Strickgarn gegen abgelieferte in ““ Schafwolle. Auf Grund der Verordnung über die deosesrh und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 78) in der Fassung der Verordnung vom 8. Sep⸗ tember 1937) (Reichsgesetzbl. 1 S. 970) sowie der Verordnung über den Parenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Ebeseesase I S. 1430) und der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 4. Sep⸗

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tember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 205) wird angeordnet: . § 1

(1) Den Schafhaltern wird bei Ablieferung der in ihrem Betrieb erzeugten Wolle an die Reichswollverwertung G. m. b. H., Zentrale Berlin W 15, Kurfürstendamm 63, oder deren Sammel⸗ oder Annahmestellen ein Bezugsrecht zum Erwerb von Strickgarnen gewährt. Dieses Bezugsrecht ent⸗ spricht

a) bei der Ablieferung einer Menge von 1 bis 4 kg

Schweißwolle oder 0,5 bis 2 kg Wolle, die auf dem

Rücken gewaschen ist (Rückenwäsche), jeweils einem Strickgarnankaufswert von 3,— Rℳ,

) bei der Ablieferung weiterer 4 kg Schweißwolle oder 2 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist (Rückenwäsche), jeweils .

einem Strickgarnankaufswert von 0,50 R ℳ.

(2) Der Erwerb von Strickgarn in Ausübung des Be⸗ zugsrechtes darf 500,— R jährlich nicht übersteigen.

(3) Eine einmalige zusätzliche Erhöhung des Bezugs⸗ rechtes findet statt, wenn mindestens 50 Schafe zur Errichtung einer neuen Schafherde oder zur Vergrößerung einer be⸗ stehenden Herde neu eingestellt werden, und zwar in Höhe eines Strickgarnankaufswertes von 0,25 Rℳ je 4 kg. Schweißwolle oder 2 kg Rückenwäsche für jedes die an⸗ gegebene Mindestgrenze übersteigende Schaf.

(4) Anträge auf Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Bezugsrechtes sind über den zuständigen Landesschafzucht⸗ verband an die Reichswollverwertung G, m. b. H. zu richten.

(1) Die Strickgarn⸗Auslieferung erfolgt durch die Sammel⸗ und Annahmestellen der Reichswollverwertung oder deren Beauftragten auf Antrag des Schafhalters.

(2) Das Strickgarn wird nur in einer Stärke in Grau oder Naturfarben geliefert.

(3) Die Schafhalter, die das Bezugsrecht b nspruchen, haben bei dem Verkauf der Wolle an die Reichswollverwertung mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie das Bezugsrecht aus⸗ nutzen und in welcher Farbe sie das Strickgarn beziehen wollen. Der Wert der gelieferten Strickgarne wird von dem Bruttoertrag der abgelieferten Wolle durch die Reichswoll⸗ verwertung in Abzug gehracht.

(4) Bei Ablieferung einer Wollmenge unter 50 kg an die Wollannahmestellen der Reichswollverwertung können die Strickgarne dem Wollablieferer gegen Bezahlung unmittelbar ausgehändigt oder übersandt werden.

(5) Bei Anforderung der jährlichen Mindestmenge von Strickgarn im Wert von 3,— Rℳ hat der Schafhalter den Sammel⸗ oder Annahmestellen der Reichswollverwertung seine Kleiderkarte zur Abstempelung vorzulegen. Der An⸗ spruch auf die Mindestmenge kann jährlich nur einmal er⸗ hoben werden. Alle weiteren abgelieferten Wollmengen werden hinsichtlich des Bezugsrechtes nach den Bestimmungen des Absatzes (1) b bewertet. 1“

§ 3 sind (1) Schafhalter im Sinne der vorliegenden ind:

1. Eigentümer, Pächter oder sonstige zur Nutzung land⸗ wirtschaftlicher Grundstücke Berechtigte, soweit sie Eigen⸗ tümer von Schafen sind, . 88

2. Wanderschäfer, die auf Pachtweiden Schafe halten,

3. Schäfermeister, Gehilfen und Lehrlinge, soweit sie eigene Schafe besitzen und nicht als Deputanten bereits Strick⸗ garn beziehen.

Viehhändler und Schlachter, sofern sie über eigene Zuchtschafbestände verfügen. Woll⸗Lieferungen aus Schlacht⸗ viehbeständen berechtigen nicht zum Bezug von Strickgarn.

(2) Das Bezugsrecht zum Erwerb von Strickgarn steht nur dem Schafhalter selbst zu. Es ist nicht übertragbar und kann nicht gepfändet werden. Das gelieferte Garn darf nur von den Familienangehörigen des Schafhalters, die zum eigenen Betrieb gehören, oder der zum Betrieb gehörenden Gefolgschaft verbraucht werden. Die entgeltliche oder unent⸗ geltliche Weitergabe des erworbenen Strickgarnes ist verboten.

§ 4

Die Reichswollverwertung ist berechtigt, bei der Wert⸗ verrechnung der gelieferten Strickgarne gegen Schweißwolle oder Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist, einen Verwal⸗ tungskostensatz, der der Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung bedarf, in Anrechnung zu bringen.

Das Selbstverspinnen, das Verspinnenlassen im Lohn sowie jede andere Be⸗ und Verarbeitung von Wolle aus eigener Erzeugung sind verboten. 11““

. * 2.

Anordnung