1940 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 25. Mai 1940. S. 2.

147. 2

148. 149

182

Polke, Albert, geb. am 9. 7. 1889 in Berlin,

Polke, Hildegard, geb. Reiner, geb. am 16. 5. 1901

in Berlin,

Polke, Svybille, geb. am 4. 2. 1925 in Berlin⸗

Schöneberg,

Posner, Salomon Israel, geb. am 10. 3. 1866 in

Ozorkow /Rußland,

Posner, Adele Sara, geb. Goldschmidt, geb. am

26. 8. 1877 in Hannover,

Rau, Meinhold Israel, geb. am 6. 11. 1865 in

München,

Rau, Julie Sara, geb. Oberndörffer, geb. am 12. 12.

1871 in München,

Rau, Norbert Israel, geb. am 1. 11. 1889

Ermershausen (Lkr. Hofheim / Unterfranken),

Rau, Fanny Sara, geb. Herrmann, geb. am 14. 9.

1900 in Demmelsdorf (Krs. Bamberg),

Rau, Walter Fritz Israel, geb. am 20. 2. 1925 in

Nürnberg,

2 u, Ingeborg Sara, geb. am 10. 5. 1929 in Nürn⸗ rg,

Reizenstein, Heinz Israel, geb. am 19. 10. 1908

in Nürnberg,

vn se, Walter Israel, geb. am 18. 5. 1885 in Biele⸗ eld,

Rose, Hildegard Sara, geb. Zaduk, geb. am 4. 9.

1908 in Berlin,

Rose, Hans Israel, geb. am 2. 6. 1928 in Münster/

Westfalen,

Rose, Eva Sara, geb. am 14. 6. 1929 in Münster

Westfalen,

Rosenbusch, Moses, geb. am 27. 5. 1870 in

Hemsbach (B.⸗A. Weinheim),

Rosenbusch, Frieda, geb. Griesheimer, geb. am

9. 9. 1874 in Bruchsal, Rosenbusch, Alice, geb. am 19. 12. 1902 in 30. 1. 1904

in

Mannheim, Rosenbusch, Mannheim, Rosenfeld, Justin Ifrael, geb. am 27. 4. 1894 in Thalmässing (Krs. Hilpoltstein), Rosenfeld, Therese, geb. Kastor, geb. am 28. 12. 1898 in Nürnberg, Rosenfeld, Irma, geb. am 28. 10. 1928 in Nürnberg, Rosenkranz, Adolf Israel, geb. am 22. 4. 1868. in Angerburg, Rosenkranz, Margarete Sara, geb. Schreiber, geb. 5 8— 5 8. in Königsberg 6g 9 Rothschild, Anna Sara, geb. Lilienfeld, geb. 26. 4. 1873 in Essen, 8 Rothschild, Jakob, geb. am 18. 1. 1877 in Fühensbanstn (Krs. Dieburg), othschild, Selma, geb. Joseph, geb. am 11. 1. 1888 in Griesheim b. 8 Rothschild, Anni Beate, geb. am 12. 12. 1917 G“ Rubino, Ernst Israel, geb. am 18. 12. 1881 i München⸗Gladbach, 8 3 8 Saß Jakob Israel, geb. am 5. 11. 1885 in Mül⸗ heim / Ruhr, Saß, Rosa Sara, geb. Gumpert, geb. am 29. 4 1892 in Düsseldorf, ““ Saß, Ruth Helene Sara, geb. am 17. 11. 1919 in Düsseldorf, Seligmann, Arthur, geb. am 30. 7. 1896 in Memmingen, Seligmann, Else Sara, geb. Kaumheimer, geb. am 3. 4. 1901 in Burgkunstadt (Lkr. Lichtenfelsz, 8 Seligmann, Ingeborg Ruth Sara, geb. am 5. 9. 1928 in Memmingen, s. Max Israel, geb. am 15. 1. 1889 in zajst, chiff, Serl Sara, geb. Blumenfeld, geb. am 14. 8. 87 in Radymno, ch 1 b“““ Alfred, geb. am 10,. 5. 1886 Stehr,— chimmerling, Gisela, geb. Holzer 12. 5. 1894 in Pehenkirchen nb. 8 Schimmerling, Liselotte, geb. am 13. 4. 1922

in Steyr, Leo, geb. am 31. 3. 1926 in

yr,

chwab, Hilde Sara, geb. Heilbut . 1907 in Hamburg, e“” Stern, Harry Israel, geb. am 26. 7. 1 in; stein a. d. Nahe⸗ 8 5 11“ Stern, Julie Regine Sara, geb. Darnba am 7. 6. 1875 in Karlsruhe, 89 Stern, Kurt Israel, geb. am 17. 8. 1901 in

Alexandrien, Stern, Paul Ifrael, geb. am 2. 4. 1903 in eb. am 11. 11. 1887 in

Alexandrien,

Strauß, Adolf Israel,

F enfad⸗ 6. berhessen),

Strauß, Martha Sara, geb. Ka 1 u“ Strauß, Edith Sara, geb. 2. gecieh h geb. am 13. 7. 1920 in Strauß, Sophie Sara, geb. Strauß, geb. am 3. 3. 1880 in Wollenberg (Lkr. Einzheim), Strauß, Antonie Sara, geb. am 10. 11. 1904 in München, . Tag, Ernst Israel, geb. am 26. 5. 1901 in München Tag, Ella Sara, geb. Loewin, geb. am 8. 10. vos in München,

Lina, geb. am in

geb. am

152. Trum, Jakob, geb. am 26. 4. 1867 in Gau⸗

153. 154. Uhlfelder,

Odernheim, Trum, Frieda, geb. Adler, geb. am 19. 9. 1877 in

Darmstadt, Mügichen Max Israel, geb. am 6. 5. 1884 in

Uhlfelder, Gretchen 12. geb. am 13. 6. 1891 Lahena nbenre, geb. Prölsdorfer, Uhlfelder, Anni Sara, geb. am 21. 3. 1922 in

allach, Karl Israel, geb. am 9. 11. 1876 in Köl Vallac, Alma bac b. br. a köͤln, 1888 in Opladen, geb. Seckel, geb. am 16. 4.

5

Wallach, Marianne Sara, geb. am 19. 41. 1914 in München⸗Gladbach, Weil, Emil Israel, geb. am 3. 7. 1874 in Augsburg, Weil, Bella Sara, geb. Sundheimer, geb. am 28. 5. 1879 in Regensburg, Weimann, Max Israel, geb. am 1. 12. 1887 in Landsberg a. Lech, . Weimann, Barbara, geb. Burkhardt, geb. am 8 20. 10. 1886 in Landsberg / Lech, 164. Wormser, Martin, geb. am 16. 4. 1877 in Frank⸗ furt / Main, 165. Wormser, Anna Justine, geb. Mayer, geb. am 25. 10. 1888 in Frankfurt /Main, 166. Wormser, Erich Max, geb. am 30. 4. 1921 in Frank⸗ 8 Stephan Jakoh, geh Wormser, Stephan ob, geb. am 13. 2. 1924 in Frankfurt / Main. * 8 8 8” Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt.

Berrlin, den 21. Mai 1940. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.

159.

160. 161.

162. 163.

Anordnung

Errichtung der Verteilungsstelle Danzig⸗Westpreußen für Bausteine und Ziegel.

8 8 Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ . vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne ich an:

§ 1

Die Unternehmungen, welche Schwemmsteine Gimssteine) Reichsgau Danzig⸗Westpreußen herstellen oder mit den genannten Erzeugnissen dort handeln, werden zur Ver⸗ teilungsstelle Danzig⸗Westpreußen für Bausteine und Ziegel Se Verkaufsverbände der genannten Indu⸗ trien im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen können Mitglieder der Verteilungsstelle werden. Ueber die Zugehörigkeit zur Verteilungsstelle entscheide ich im Zweifel endgültig. Die Verteilungsstelle hat ihren Sitz in Danzig (An⸗ schrift: Danzig, Hundegasse 01)...

Die Verteilungsstelle hat die Aufgabe, die Versorgung der staatspolitisch und volkswirtschaftlich wichtigen Bauvor⸗ haben mit Bausteinen und Ziegeln sicherzustellen und einen gershelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbei⸗ zuführen.

Rechtsgeschäfte der Mitglieder der Verteilungsstelle, die die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl⸗ und Decken⸗ ziegeln, Vormauerungsziegeln, Hartbranntziegeln, Klinkern, Dachziegeln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und Schlackenbausteinen zum Gegenstand haben, sowie die Lieferung und der Eigenverbrauch von diesen bedürfen der Einwilligung der Verteilungsstelle. Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen vesssfen werden.

Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind soweit dies nach den Verhältnissen ihrer Betriebe möglich ist ver⸗ pflichtet, der Verteilungsstelle auf ihr Verlangen die in Ab⸗ satz 1 genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver⸗ teilungsstelle festgesetzten Bedingungen zu liefern.

Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen des Abs. 1 und 2 setzt der Reichsstatthalter in Danzig fest. Er ist den beteiligten Unternehmungen 1) durch ein⸗ geschriebenen Brief mitzuteilen. Ueber Beschwerden gegen die nach Abs. 1 und 2 von der Verteilungsstelle berenen Entscheidungen und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet auf Antrag der Vorsitzende 5) nach Anhören des Beirats 5). Die Beschwerde muß innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem der Betroffene von der Entscheidung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei der Verteilungs⸗ stelle eingelegt werden. Hilft der Vorsitzende der Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Beschwerde an den Reichsstatthalter in Danzig zulässig, der über die Be⸗ schwerde im Einvernehmen mit mir entschedetet.

84

Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergericht⸗ lich durch den Ges . vertreten. Dieser han üch⸗ Stellvertreter werden vom Vorsitzenden des Beirats im Ein⸗ vemwehmen mit dem Reichsstatthalter in Danzig bestellt und

rfen.

über die

Ziegel, Kalksandsteine,

b § 5

„Bei der Verteilungsstelle wird ein Beirat gebildet. Seine Mitglieder werden vom Reichsstatthalter in Danzig vor allem aus den Kreisen der beteiligten Unternehmungen 1) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Reichsstatthalter in Danzig verkleinert oder erweitert werden. Der Reichsstatt⸗ halter bestellt im Einvernehmen mit mir auch den Vor⸗

gribi⸗en.

Anweisungen, Richtlinien für die Geschäftsführun Bestimmungen über den Haushalt sowie Fehifvni 89 Beiträgen trifft der Vorsitzende nach Anhören des Beirates,

sofern und soweit nicht von mir besondere Weisungen ergehen.

§ 6 Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet der Verteilungsstelle auf Verlangen Nüasease über 1 Be⸗ E“ z8 Nair zrey und die erforderlichen Unter⸗ g ulegen, soweit dies zur Durchführ avxr der ne ö 51 ee Die zur Einholung der Auskünfte berechtigten Personen sind verpflichtet, über die ihnen auf vlanaödc 1. Nirsonen enthaltenen e bekanntgewordenen Tatsachen, vor⸗ behaltlich der pflichtmäßigen Berichterstattung, heit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.

ns 1 § 7 er einer Vorschrift des § 3 Abs. 1 und 2 oder einer 1 § 3 Abs. 1 gemachten Auflage oder einem Verlangen nach Auskunft gemäß § 6 Abs. 1 oder den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 zuwiderhandelt, wird vom Reichswirtschafts⸗ bes ger SrAeFrc .eeeer etra wenn ich es

bvantrage. Die Ordnungsstrafe wird i Höhe ist unbegrenzt. X

und Schlackenbausteine im

Die Einhaltung der Vorschriften des § 3 Abs. 1 und 2 sowie der gemäß § 3 Abs. 1 gemachten Auflagen und die Er⸗ der nach § 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht kann polizei⸗ ich erzwungen werden. Im letztgenannten Falle können dem Mitglied, das sich mit der Erfüllung seiner Auskunfts⸗ pflicht in Verzug befindet, die Kosten auferlegt werden, die dadurch entstehen, daß die Erfüllung der nach § 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht erzwungen wird.

die Anordnung jederzeit wieder

Ich behalte mir vor, aufzuheben. .

9 Ddiese Anordnung Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1940. Der Reichswirtschaftsminister. 8 J. A.: Koelfen. 1

1. Auf Grund des § 22 Abs. 2 der Satzung der Danzig⸗ Westpreußischen Landschaft (Dt. Reichsanz. Nr. 109 vom 11. Mai 1940) sind zu kommissarischen Vorstandsmitgliedern der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft, Danzig, bestellt worden: 1. Herr Bankdirektor Gustav Fuhrken, kommissarischer Generallandschaftsdirektor, 2. Herr Wilhelm von Aulock, Danzig, 3. Herr Ernst Weichbrodt, Danzig. 1 II. Auf Grund des § 16 Abs. 2 der Satzung der Bank der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft (Dt. Reichanz. Nr. 109 vom 11. Mai 1940) sind zu kommissarischen Vorstands⸗ mitgliedern der Bank der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft bestellt worden: 1. Herr Bankdirektor Gustav Fuhrken, Danzig, 2. Herr Bankdirektor Ernst Kreft, Danzig.

Berlin, den 23. Mai 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. F. A.: Harmening.

Danzig, 1

8

DBekanntmachung. Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen ein⸗

schließlich aller Rechte und Forderungen der: a) David Schneider, geb. 11. November 1866 in Weiten⸗Trebitsch, Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz, . Rosa Schneider, geb. Mendl, geb. 18. Oktober 1874 in Saaz, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Saaz, Alois Schneider, geb. 18. September 1894 in Kaaden, Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz, Margit Schneider, geb. Subak, geb. 16. Mai in Trebitsch, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Saaz, Elisabeth Eben, geb. Schneider, verw. Herschmann, geb. 8. Oktober 1892 in Kaaden, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Kaaden, Adolf Kotek, geb. 7. Juni 1892 in Dehlau, Jude, wohnhaft gewesen in Saaz, arianne Kotek, geb. Schneider, geb. 18. Sep⸗ tember 1894 in Kaaden, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Saaz, Johann Brandner, geb. 13. Dezember 1907 in Graslitz, früher wohnhaft gewesen in Eger, Valerie Schön, geb. Popek, geb. 10. Oktober 1909 b Jüdin, früher wohnhaft gewesen in ickwitz, Rudolf Kohn, geb. 27. Juli 1899 in Liebeschitz, Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RBl. 1939 1 S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi /Id

finanzverwaltung eingezogen. Karlsbad, den 23. Mai 190o. Geheime Staatspolizeix. Staatspolizeistelle Farssbad. J. V.: Dr. Nedwed.

Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches Reichs⸗

8

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und vrxeszee en Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 RSBl. 1 S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters von vom 30. Mai 1939, B Nr. SII G 406/XVII/39, betreffend die Uebertragung der Einziehungsbefugnis an die Staatspolizei, wird hiermit das güscmnn⸗ im Deutschen Reich vorhandene Vermögen einschließlich aller Rechte und Forderungen des

uden Franz Israel Sattler,

geb. 14. Dezember 1893 in Budweis, zuletzt wohnhaft gewesen in Krummau a. d. Moldau, Obertor 182, beschlagnahmt und sugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ ührer z5, und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministe⸗ rium des Innern, eingezggen. 8 .“ den 16. Mai 140. eheime Staatspolizei. taatspolizeistelle Linz. Leitsmann.

elle für Lederwirtschaft (Verkehr mit Fellen u ten in den einge rten Ostgebieten)

vom 24. April 1940.

b

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939

(Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung Regelung des Warenverkehrs Deutscher Reichsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und in Verordnung über die Einführung von Gebiete des Warenverkehrs vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2418) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

(Verkehr mit Fellen und Häuten)

Deutscher Reichsanzeiger 5 205 vom 4. September 1939) gilt mit folgenden Maß⸗

gaben auch in den eingegliederten Ostgebieten:

(

8 zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ lichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. I

Pelündihen Forstdienststelle an das zuständige Forst⸗ und

Betr. Regelung

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 120

vom 25. Mai 1940. S.

über die Reichsstellen zur Ueberwachung und vom 18. August 1939 und Preußischer Staatsanzeiger Verbindung mit der Vorschriften auf dem in den eingegliederten Ostgebieten

§1 2 Die Anordnung 56 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 3. September 1939.

und Preußischer Staatsanzeiger

Häuteverwertungen im Sinne dieser Anordnung sind die dem Allgemeinen Häuteverwertungsverband G. m. b.H. in Berlin angeschlossenen Häuteverwer⸗ tungen.

Die für das Gebiet des Altreichs, der Ostmark und des Reichsgaues Sudetenland zugelassenen Groß⸗ händler gelten auch als Großhändler im Sinne dieser Anordnung.

Die von der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf Grund dieser Anordnung erteilten Genehmigungen ersetzen nicht die auf Grund der Verordnung zur Sicherung des geordneten Aufbaues der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete vom 31. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 461) erforderlichen Genehmi⸗

8— 1 8

Diese Anordnung tritt am 25. Mai 1940 in Kraft. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

M. d. F. d. G. b.: Heimer. Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für Holz. 5 der Aufbringung von Alpengras (carex brizoides) im Forstwirtschaftsjahr 1940. Vom 23. Mai 1940. ee

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ lichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RSBl. I. S. 133) wird mit Zustimmung des Reichsforstmeisters fol⸗ gendes angeordnet:

§ 1.

1. Zur Sicherung der Aufbringung von inländischem Alpengras (carex brizoides) können den Waldeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten für das Forstwirtschaftsjahr 1940 (1. Oktober 1939 bis 30. September 1940) erforderlichenfalls Auflagen erteilt werden.

2. Die Auflagen werden durch die von den zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern beauftragten Forstdienst⸗ stellen ausgesprochen und den Waldeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. 88

Mit der Durchführung und Ueberwachung der Erfüllung der Auflagen werden die im § 11 der Anordnung Nr. 4 der

Reichsstelle für Holz vom 13. Oktober 1939 genannten Prü⸗

fungsstellen beauftragt.

1. Jeder Waldeigentümer bzw. N. verpflichtet, dem zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt bzw. der von diesem beauftragten Forstosenststelle in der gesetzten Frist 1

a) Angaben über das Vorkommen, über die Gewin⸗

nungsmöglichkeiten und den Verkauf von Alpengras u machen,

d) sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen.

2. Die Auskunftspflicht beruht auf § 2 der Verordnung

8 8

S. 133). Gegen Art und Umfang

innerhalb einer Ausschlußfrist von sieben Tagen der Einspruch bei der zuständigen Forstdienststelle, die die Auflage erteilt hat, zulässig; wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ist der Einspruch als Beschwerde mit der Stellungnahme der

88

olzwirtschaftsamt zur endgültigen Entscheidung abzugeben.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der An⸗ ordnung und der hierzu ergehenden Näheren Anweisung 188 unter die Strafbestimmungen der Verordnung zur ver⸗ stärkten Deckung von Rohstoffen aus orstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 Brczwi⸗ 1 S. 133).

§ 6.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im

Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. 8

1934 (Reichsgesetzbl. 1. S. 918) in Tage (Reichsgefetzbl.

gendes angeordnet:

Der Monopolverkanfspreis der Reichsstelle für Getreide, Erzeugnisse,

Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche

anfallende Oelkuchenmehl, extrahiert, ist je Tonne folgender: für Sonnenblumenkuchenmehl, extrahiert... für Sesamkuchenmehl, extrahiert . 2

ilt der für sie in der Anordnung vom 8 II V 8 88 im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 200) festgesetzte 145 Rℳ je Tonne. 8 Diese Anordnung gilt rückwirkend ab 1. April 1940. fersais;

erwerbsteuer, die Umsatzsteuer und die Urkundensteuer.

Der Vorsitzende g; Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Er⸗

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

8. Mai 1940.

Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts. Vom 15. Mai 1940.

in den eingegliederten Ostgebieten.

an der Grenze zum Protektorat Böhmen und Mähren und zur Slowakei

tungspfandbriefen und verwandten 22. Mai 1940.

sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei V unser 8

154 E ℳ, 154 R. ℳ.

Soweit die Ware an Mischfutterbetriebe geliefert wird, 8 26. August 1936

Monopolverkaufspreis von

Berlin, den 23. Mai 1940. des Verwaltungsrats der Reichsstelle für

zeugnisse. J. V.: Nelson.

Bekanntmachung. Mai 1940 ausgegebene

Die am 24. Nummer 91 des

Verordnung über die Niederlassung von Dentisten. Vom

Durchführungsbestimmungen (DB) zur Verordnung ba.

Verordnung über die Einführung der Reichstierärzteordnung Vom 21. Mai 1940.

Verordnung zur Regelung der Grundbuchverhältnisse in den

Vom 21. Mai 1940.

der Einziehung von Aufwer⸗

Schuldverschreibungen. Vom

R.. Postver⸗ zoreinsendung auf

1 Gebieten.

VBerordnung zur Erleichterung

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15

ostscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 25. Mai 1940 Reichsverlagsamt. Dr. H ubrich.

3

kommunistischen Vermögens vom

S. 293) o 1 vom 31. Mai 1933 (GS. Nr. 39) und dem Gesetz über die U

Einziehung geee Vermögens vom 14. (RCBl. I S. 479) wird

ützungsberechtigte ist

der Auflage ist als Rechtsmittel

Auf Grund des § 7 des Mhaigpesebes vom 5. Oktober 8 Verbindung mit § 5 der Verordnung zur b-, g . des Maisgesetzes vom gleichen . 921) wird in Ergänzung der An⸗

ordnung vom 23. November 1939 II V R. 346 (Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 276) fol⸗

8*

Preußen.

Anordnung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung 8 8 Mai 1933 (RGBl. I.

in Verbindung mit der Durchführungsverordnung

uli 1933 iermit das 1. bei der ehem. Kolpingsfamilie in Fürsten⸗

walde/ Spree beee nahraie Vermögen in

Höhe von 53,74 R.

(in Worten: „Dreiundfünfzig Reichsmark 74 Rpf.“) bei der ehem. Kolpingsfamilie in Fürsten⸗ berg/ Oder beschlagnahmte Vermögen in Höhe von 7,42 R.ℳ zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen von 2,39 Rℳ, zusammen also 9,81 Rℳ (in Worten „Neun Reichsmark 81 Rpf.“). bei dem ehem. katholischen Gesellenver⸗ ein in Cottbus beschlagnahmte Vermögen in

Höhe von 8

(in Worten: „Zwei Reichsmark 28 Rpf.“) für den Preußischen Staat eingezogen.

Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt / Oder, den 14. Mai 1940. 1.“ Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift.)

ugugnuordnung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 28. Mai 1933 (REBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. Nr. 39) und dem Gesetz über die Ein sehung staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RSBl. I S. 479) wird hiermit das bei der ehem. Kol⸗ pingsfamilie Frankfurt/ Oder bes lagnahmte Vermögen in Höhe von 78,96 Rℳ für den Preußi Üchen Staat

ieer n 1 u“ iese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Zustellung.

den 14. Mai 1940.

Frankfurt /Oder, Der Regierungspräsident.

8

stücken durch Rücksiedler Erwerb städtischen oder Reich handelt. freien Markt als auch seiner Dienststellen oder

trauten Unternehmen. ch sow 8 e den neuen und wieder erworbenen Ostgebieten als auch in anderen

Teilen des Großdeutschen Reiches handeln. erlaß wird ferner gewährt, nächst der Beauftragte des und ihn alsdann auf die

dieser Zwischenerwerb des 1 Weiterhin wird die Grunderwerbsteuer auch erlassen, wenn

Reichsdeutsche aus dem Altreich, die in werden, dort erstmalig Grundbesitz erwerben. auch die erlassen, un meinschaftshäusern usw. benötigt

steuer zu erlass ie i und zu dem Grundstück gehört,

lassen wird. g ist die Umsatzsteuer ebenfalls zu erlassen, wenn einer

genannten Tatbestände vorliegt.

zu erlassen, wenn der Ver r grundstück nicht mitveräußert, sondern es

mietweise oder pachtweise überläßt.

geschäfte und Urkunden erlassen, die der und Umsiedlung dienen.

Nichtamtliches. Alus ber Berwaltuüung. Steuervergünstigung für Rückwanderer.

Im Zusammenhang mit der Seßhaftmachung der Rücksiedler

aus den baltischen Staaten, Oscpolen und Südtirol im Groß⸗ deutschen Reich hat der Reichsfinanzminister Reichsinnenminister in einem

zusammen mit dem Ministerialerlaß vom 14. Mai 1940 Erleichterungen für einschlägige Rechtsgeschäfte ver⸗ iese steuerlichen Erleichterungen gelten für die Grund⸗

Die Grunderwerbsteuer wird für den Erwerb von Grund⸗ erlassen, wenn es sich um den erstmaligen ländlichen Grundbesitzes im Großdeutschen Begünstigt wird sowohl der Erwerb aguf dem der durch Vermittlung des Reichsführers , der von ihm mit der Rücksiedlung be⸗ Es kann sich sowohl um Grunderwerb in

Grunderwerbsteuer⸗ wenn aus bestimmten Gründen zu⸗ Reichsführers Grundbesitz erwirbt Rückwanderer weiter überträgt. Auch Beauftragten wird steuerfrei gelassen.

den Ostgebieten angesetzt Schließlich wird den Erwerb von Grundstücken

Grunderwerbsteuer für GBrn Rathäusern, Ge⸗

die für die Errichtung von Schulen,

werdenr.. 4* Wird die Grunderwerbsteuer erlassen, so ist auch die Umsatz⸗ en, die auf die Lieferung von Inventar entfällt für das Grunderwerbsteuer er⸗ ganzen veräußert wird, so der oben Weiterhin ist die Umsatzsteuer

der Veräußerer des Geschäftes das Geschäfts⸗ dem Erwerber nur

Wenn ein Geschäft im

Schließlich wird auch die Urkundensteuer für die Rechts⸗ v. Durchführung der Rück⸗ Bereits entrichtete Urkundensteuer ist

zu erstatten; der Erlaß bestimmt ausdrücklich, daß hier nicht klein⸗

lich zu verfahren ist. 6“ 2

4 Auf 1 der Steuerbehörden ist für die Gewährung des Steuererlasses eine Bescheinigung beizubringen. Sie wird vom Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums oder der von ihm beauftragten Stelle ausgestellt. In der Be⸗ scheinigung ist für die Urkundensteuer zu bestätigen, daß der steuerpflichtige Rechtsvorgang oder die steuerpflichtige Urkunde der Rück⸗ und Umsiedlung dient. Für die übrigen Steuern muß bestätigt werden, daß das steuerpflichtige Geschäft einen der be⸗ günstigten Tatbestände zum Gegenstand hat.

Kunst unb Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 26. Mai bis 2. Juni.

Staatsoper. 26. Mai. Cavalleria rusticana/ Bajazzo. Lenzer. Beginn: 20 Uhr. 8. Montag, den 27. Mai. Zar u nd Zimmermann. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. 1 Dienstag, den 28. Mai. Erstaufführung. Die Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 29. Mai. Don Pasquale. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. 1— Donnerstag, den 30. Mai. Cavalleria rusticanaBa⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 31. Mai. In der Neuinszenierung: Elektr Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 1. Juni. In der Neuinszenierung: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. 2 Sonntag, den 2. Juni. Madame Butter fly. Musikal. Lei⸗ tung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus. Sonntag, den 26. Mai. Cavour. Beginn: 19 ½ Uhr. Ausver⸗

kauft. Montag, den 27. Mai. Maß für Maß. Beginn: 20 Uhr. Cavour. Beginn: 19 ½ Uhr.

Dienstag, den 28. Mai. b Mittwoch, den 29. Mai. Maß für Ma⸗ ß. Beginn: 19 Uhr.

Donnerstag, den 39. Mai. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 31. Mai. Cavour. Beginn: 19 ½ Uhr. Sonnabend, den 1. Juni. Fiesco. Beginn: 19. Uhr. Sonntag, den 2. Juni. Cavour. Beginn: 19 ½ Uhr

8 Kleines Haus. Sonntag, den 26. Mai. Der Lockru f. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 27. Mai. Liebesb riefe. ginn: 20 Uhr. Dienstag, den 28. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 29. Mai. Trau mulus. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 39. Mai. Götter auf Urlaub. Beginnt

20 Uhr. Freitag, den 31. Mai. Der Lockru f. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den Musikal. Leitung:

Königin.

8 8

J. A.: (Unterschrift.)

8

Se

8 Bastfasertagung 8 anläßlich der Breslauer Messe.

Die Reichsvereinigung für Bastfasern und die Südosteuropa⸗ Handelsgesellschaft A.⸗G. veranstalteten im Rahmen der Bres⸗ laner Messe eine Zusammenkunft aller an einem vermehrten Anbau von Flachs und Hanf beteiligten Kreise. Diese Zusam⸗ menkunft wurde durch eine Vaftfasertagung, die der Vorsitzer des Aufsichtsrates der Südosteuropa⸗ Seee Rei⸗ chard, leitete, begonnen. Führende Männer der an der Bast⸗ 8 ererzeugung interessierten Kreise des In⸗ und Auslandes aben hier zu den mit einer Lan; des -Flachs⸗ und Hanf⸗ anbaues zusammenhängenden Fragen das Wort ergriffen. So Prachen ier Ftcassekretär Verceanu aus Bukarest über den

ndustriepflanzenanban in Rumänien, Dr. Otto Schnellbach aus 68 über den Bastfaseranban in Bulgari Lorenz, der Leiter der E1 Leinen⸗ und pifn. über den Bedarf der deutsch Fa Feser Rohstoffes gestellt werden, Prof. Lüdtke vom aiser⸗Wilhelm⸗Institut Sorau über Anbaufragen während Direktor Lutz von der einen umfassenden Bericht über

Br. Schilling und Dr

Geschäftsabteilung, für

1“

8 bei der Extraktion der O lk

Direktor Fritz amie⸗Spinne⸗ ien Spinnerei⸗Industrie an ern und die besonderen Anforderungen, die an die Qualität

für Bastfaserforschung in und die Aufarbeitung von Flachs, Südostenropa⸗Handelsgesellschaft die Anbauversuche in Südost⸗

Sonnabend, den 1. Inni. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 2. Juni. Der Lockruf Beginn: 20. Uhr.

1 f t t E 1 l.

Deutschland ist heute einer der größten Flachsspinner der Welt. Der Bedarf an Bastfasern, die uns in der Hauptsache de Flachs und der Hanf liefern, hat in den letzten Jahren erhebli ugenommen. Die Inlandproduktion reicht nicht aus, um den er⸗ 85 ten Bedarf zu decken. Während früher Rußland und das

altikum als Hauptlieferanten in Frage kamen, ist heute an ihre 1 der in letzter Zeit er⸗

Stelle Südosteuropa getreten, das dank 1 8 riffenen Förderungsmaßnahmen in der Lage ist, den besonderen An prüchen der deutschen Spinnerei⸗Industrie ön entsprechen. Die deutsche Industrie braucht eine qualitativ ho stehende Faser, die fest, weich und Feschmeidt sein, möglichst viele lange und wenig Werg abgeben soll, und die rein ausgearbeitet sein muß. Zur Erreichung dieser Höchstleistung ist beim Anbau von Flachs und Hanf größte Sorgfalt notwendig. Vor allem muß die rohsboffmfbige Zielsetzung des Anbaues fectegen, der ent⸗ weder der 1u“.“ r der Oel⸗ und Eiweißgewinnung dient, weil nur dann hohe und gute 9. 8 erzielen find. Unter jeder Kombinationsleistung leiden die hvalität und die er⸗ wartete Höchstleistung, die wir vom Flachs und Hanf in 2e tativer und quantitativer Hinsicht verlangen müssen. Bei der Saatgutbeschaffung, bei der Anbautechnik und der Sortenwahl muß die größte Sorgfalt herrschen. Die Aufbereitung von Flachs und Hanf ist in letzter Zeit durch nene Arbeitsmethoden verbessert worden. Zu dem Rösten und Ausschwingen, das bisher ausschlics lich angewandt wurde, kam die rein eehe Anfarbeitung, d

in Deutschland Anwendung findet.