1940 / 122 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

[10067] 2 F. 1/40.

Aufgebot. Der Gasthofbesitzer Paul Grötzner in Albendorf hat als Ab⸗ wesenheitspfleger beantragt, den seit 1919 verschollenen, am 3. Mai 1898 in Albendorf geborenen Heinrich Beinlich, zuletzt in Graudenz aufhaltsam, für tot zu erklären. Der Bezeichnete wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Dezember 1940 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗ mer Nr. 8, anberaumten Aufgedots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgt. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Wünschelburg, den 23. Mai 1940. Das Amtsgericht.

[10064]) Oeffentliche Aufforderung.

Am 7. 1. 1940 verstarb in Sölden, Gde. Kasberg, Gerichtsbezirk Regen, die am 18. 4. 1864 in Sölden geborene Müllerstochter Maria Vornehm. Per⸗ sonen, die als gesetzliche Erben in Be⸗ tracht kommen, werden, soweit dies nicht schon geschehen ist, aufgefordert, ihr Erbrecht unter Vorlage von Ur⸗ kunden beim Amtsgericht Regen bis

spätestens 15. 7. 1940 anzumelden. ARiegen, den 24. Mai 1940.

Amtsgericht Regen. Dr. Rutz, Oberamtsrichter.

[10061] Aufgebot.

VI. 190/40. Der Gerichtstaxator Carl Polkin in Offenbach a. M. hat als Nachlaßpfleger in dem Nachlaß des am 12. April 1940 in Offenbach a. M. verstorbenen Möbelhändlers Michael Konrad Ehemann von Offenbach a. M.

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubi⸗ gern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Michael Konrad Ehemann spätestens in dem auf Montag, den 15. Juli 1940, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 38, anberaumten Angebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten; urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt u werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Offenbach a. M., den 17. Mai 1940.

Amtsgericht.

10063] Aufgebot. Der Kaufmann Josef Schmitz in Gelsenkirchen, Am Rundhöfchen 14, hat als Bevollmächtigter der Erben des am 12. Februar 1934 in Herten ver⸗ storbenen Gastwirts Bernhard Degeling das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu⸗ bigern beantragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 23. Juli 1940, 10 Uhr, Zimmer 65, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht bestimmt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebots⸗ termin bei demGericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und 1 berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Recklinghausen, den 25. Mai 1940. Das Amtsgericht.

110054] Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: a) die Schuldver⸗ schreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 189 041 über 25 ℛℳ, b) der Aus⸗ losungsschein zu dieser Anleiheablö⸗ Gr. 36 Nr. 8041 über 25 Rℳ. 456 F. 284. 39.

Berlin, den 22. Mai 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

10053]

Die Interimsscheine Nr. 66 505/08

der „Allianz“ Versicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗

sellschaft über je eine Aktie dieser Ge⸗

fellschaft über je 1000 ℳ, umgestellt an,

je 300 R. ℳ, eingetragen im Aktienbu 1““ .“

der Gesellschaft auf den Feen Katharina Loose, ernburg, sind für, kraftlos

worden. 456 F. 292. 39. Berlin, den 22. Mai 1940. Das Amtsgericht Berlin.

Dröbel bei erklärt

9130

1801,2 Ausschlußurteil vom 17. 5. 1940 ist die auf den Namen des Hof⸗ besitzers H. Diers in Niendorf II aus⸗ gestellte Stammaktie Nr. 674 der Aktien Zuckerfabrik Uelzen für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Uelzen, 17. 5. 1940.

[10052]

Der von Hugo Wiegand in Berlin⸗ Lichterfelde, Berliner Str. 21, am 15. September 1939 ausgestellte, auf die Dresdner Bank, Berlin, Devpositen⸗ kasse 44, Chausseestr. 22, gezogene, an Dr. 8 Hans Matthee, Rechtsanwalt und Notar in Königsberg (Pr), Schmie⸗ destraße 8—9, oder Ueberbringer zahl⸗ bare, die Bezeichnung Scheck Nr. 209 450 „Kunden;Nr. 23776“ tragende Scheck über 500 ist für kraftlos erklärt worden. 456. F. 330. 39. 8

Berlin, den 22. Mai 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

[10055

F 201/1940. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 23. Mai 1940 auf Antrag der Firma Websky, Hartmann & Wiesen A.⸗G., Wüstewaltersdorf, Bez. Breslau, vertr. durch die Firma Oliver & Co. Spedition, Hamburg 1, „Brüggehaus“, Raboisen 5, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Das am 5. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertiguüngen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Ges. „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Wacht⸗ fels“ an Order nach Basrah ausge⸗ stellte Konnossement mit dem Märk GOVT PRESS G. S. D. Basrah % 6 cases Cotton Piece Goods 776.— kg wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos er⸗ klärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[10056] Kraftloserklärungsbeschluß.

2 E 4/39. Auf Antrag der Firma Benedikt Perutz in Liquidation in Wien, Türkenstr. 25, eingebracht am 10. Oktober 1939, wurde am 23. 1. 1940 das Aufgebotsedikt hinsichtlich der am Schlusse bezeichneten Wechsel mit einer Anmeldungsfrist von 45 Tagen, begin⸗ nend vom Tage der Veröffentlichung des Ediktes im Reichsanzeiger am 8. Fehrser 1940 und endigend am 19. 3. 1940, erlassen. Die Anmeldungs⸗ frist ist fruchtlos abgelaufen, deshalb erklärt das Gericht auf Antrag der Firma Benedikt Perutz in Liquidation in Wien, Türkenstr. 25, folgende Wechsel für kraftlos: Wechsel über 1689,36 , ausgestellt in Wien am 7. 6. 1933, fällig gewesen am 7. 9. 1933, ange⸗ nommen von der Aktiengesellschaft für Textilindustrie Falkenau⸗Ketzelsdorf, Falkenau a. d. Eger; Wechsel über 2096,65 g, ausgestellt in Wien am 10. 6. 1933, fällig gewesen am 10. 9. 1933, an⸗ genommen von der Aktiengesellschaft für Textilindustrie Falkenau⸗Ketzels⸗ dorf, Falkenau a. d. Eger; Wechsel über 641,49 §, ausgestellt in Wien am 14. 6. 1933, fällig gewesen am 14. 9. 1933, an⸗ genommen von der Aktiengesellschaft 2 Textilindustrie Falkenau⸗Ketzels⸗ dorf, Falkenau a. d. Eger; Wechsel über 2641,37 §, ausgestellt in Wien am 4. 8. 1933, fällig gewesen am 4. 11. 1933, an⸗ genommen von der Aktiengesellschaft für Textilindustrie Falkenau⸗Ketzels⸗ dorf, Falkenau g. d. Eger.

Amtsgericht Falkenau, den 29. 4. 1940.ü

[10058]

In der Aufgebotssache der Firma J. H. Willeke in Königslutter hat das Amtsgericht Königslutter am 16.5. 1940 durch Ausschlußurteil für Recht er⸗ kannt: Folgende 8 Wechsel, deren Aus⸗ steller die J. H. Willeke in Königs⸗ lutter am Elm ist, werden für kraftlos erklärt: 1. 3721,95 per 2. 11. 1939, Bez. Alwin Fromme, Scheppau; 2. 902,40 Eℳ per 2. 11. 1939, Bez. Helene Frohbart, Scheppau; 3. 1200 Rℳ per 14. 11. 1939, Bez. Karl Wiegmann, 4. 4054,75 Rℳ per 14. 11. 1939, Bez. Frieda Ebeling, Glentorf; 5. 1526,66 ℛℳ per 13. 11. 1939, Bez. Heinrich Geffers, Lelm; 6. 4450 HRMℳ

er 14. 11. 1939, Bez. Fr. Dävesen,

eienrode; 7. 4700 Eℳ per 15. 11. 1939, Bez. Erich Tendler, Beienrode; 8. 3594,25 Rℳ pr 14. 11. 1939, Bez. Herm. Dietrichs, Beienrode.

Königslutter a. Elm, 24. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

[10050] 8

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Mai 1940 ist der ver⸗ schollene Gottfried Wilhelm Winter, geboren am 9. 1. 1855 in Düben (Mulde), ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, nicht deutscher Reichsangehörigkeit, für tot erklärt worden und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1901, 24 Uhr. Die Todeserklärung ist nur mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deutschem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inlande be⸗ findliche Vermögen des Verschollenen erfolgt. 456 F. 1. 39.

Berlin, den 21. Mai 1940.

Das Amtsgericht Berlin. 1“

Namen von] [100511

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Mai 1940 ist der Tod des Feldwebels Heinrich Wilhelm Seißler, geboren am 3.— Dezember 1913 zu Rodenroth, Kreis Dillenberg, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 7. Januar 1939, 15 Uhr. 456. II. 31. 40.

Berlin, den 21. Mai 1940. *

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[10069] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Otto Gehr, Elisabeth geb. Wengeler, in Eschweiler, Noth⸗ bergerstr. 23 b, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Johann Besgen in Eschweiler, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Eschweiler, auf Ehescheidung aus § 49 Ehescheidungsgesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Aachen, Kongreß⸗ straße 11 (Altbau), Saal 24, auf den 2. August 1940, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

achen, den 23. Mai 1940. 1

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[9789] Berichtigung.

Abs. 1 meiner in der Ersten Beilage zum Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 49 vom 27. Fe⸗ bruar 1940 abgedruckten Anordnung vom 16. Februar 1940 (abgedruckt unter Ziff. 4 Oeffentliche Zustellungen an erster Stelle) wird dahin berichtigt, daß der Syndikus Dr. Bosse in Nürn⸗ berg, Färberplatz 12, als Treuhänder für die Veräußerung bzw. Löschung der auf dem Anwesen Volzstraße 12 in Nürnberg zugunsten der Kaufmanns⸗ eheleute Max Israel Bernstein und

Clotilde Sara Bernstein geb. Nachtigall

zur einen Hälfte und dem Kaufmann Adolf Israel Bernstein, fr. in Nürn⸗ berg, zur anderen Hälfte eingetragenen Aufwertungshypotheken bestellt wird. Die Kosten dieser Berichtigung haben die Hypothekengläubiger zu tragen. Eine Gebühr kommt für die Berichti⸗ gung nicht in Ansatz.

Ansbach, 21. Mai 1940.

Der Regierungspräsident.

J. A.: Seiffert..

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[9790] Bekanntmachung.

Dem Eigentümer des Hauses Leit⸗ meritz, Felix⸗Dahn⸗Straße Nr. 8, NC. 1007, Friedrich Neuburg, zur Zeit in England aufhältlich, trage ich gemäß § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. De⸗ ember 1938 (RGBl. I S. 1709) auf, den esitz an den Landkreis Leitmeritz inner⸗ halb einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung an gerechnet, zu ver⸗ äußern. Falls mir innerhalb der ge⸗ stellten Frist kein Kaufvertrag vorge⸗ egt wird, setze ich gemäß § 2 der angeführten Verordnung zur Herbei⸗ führung der Veräußerung einen Treu⸗ änder ein, wodurch dem Eigentümer jede Verfügungsmöglichkeit über das angeführte Grundstück genommen wird.

Leitmeritz, Sudetengau, 22. 5. 1940.

Der Landrat. Dr. Illing.

[10070] Anordnung.

1. Dem Inhaber der Besitzung Dortmund⸗Lindenhorst, Lindenhorster Straße 255, wird gemäß § 1 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1709) und des Runderlasses vom 6. 2. 1939 (RMBliV. S. 266 pp.) auf⸗ gegeben, das genannte Betriebsgrund⸗ stück binnen einer Frist von einer Woche nach Zustellung zu veräußern und die erforderlichen Genehmigungen herbeizuführen. II. Der Buchsachver⸗ ständige Dr. Fritz Rothe, Dortmund, Brückstraße 23/25, wird gemäß, § 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. S. 1709) für das jüdische Be⸗ triebsgrundstück des Juden Ifrael

Kleeblatt, Dortmund⸗Lindenhorst, Lin⸗

denhorster Straße 235, als Treuhänder eingesetzt. Seine Vollmachten ergeben sich aus den genannten Verordnungen. Er untersteht der Aufsicht des Regie⸗ rungspräsidenten in Arnsberg. Arnsberg, den 20. Mai 1940. Der Regierungspräsident. Im Auftrage: von Lüpke

[9783] Oeffentliche Zustellung..

4 0 22/40. Der Johann Ehl, Bauer in Neef a. d. Mosel, Haus 132, Kreis Zell, zur Zeit in Boppard, Zeile Nr. 6, Haus Margot, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bergmann aus Saar⸗ brücken, z. Z. in Kaiserslautern, Richard⸗ Wagner⸗Straße 22, klagt gegen den Ludwig Eppstein mit dem letzten inlän⸗ dischen Wohnsitz in Saarlautern, zuletzt in Abbazia in Italien, Provinz Istrien, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltes, mit dem Antrage: I. den Be⸗ klagten 9 verurteilen, an Kläger 2950,00 Hl (in Worten: zweitausend⸗ neunhundertfünfzig Reichsmark) nebst

8

4 % Zinsen hieraus ab 1. 4. 1937 zu be⸗ ahlen und einzuwilligen, daß von -une Auswandererkonto bei der All⸗ gemeinen Elsässischen Bankgesellschaft in Köln am Rhein dieser Betrag an den Kläger ausbezahlt wird; II. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen; III. das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer C des Landgerichts Saar⸗ brücken, z. Z. in Kaiserslautern, auf den 10. September 1940, vormittags 11 Uhr,

lim Gerichtsgebäude zu Kaiserslautern,

Zimmer 25, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

mächtigten vertreten zu lassen. Kaiserslautern, den 22. Mai 1940. Landgericht Saarbrücken,

4. Zivilkammer.

[10075] Bekanntmachung.

Dem Otto Popper, früher in Lands⸗ kron, wird hiermit gemäß §§ 1 und 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 1709) rsge eben. die Firma Ludwig Popper, Altmateri⸗ alienhandlung in Landskron, binnen einer Woche, vom Tage der Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, an den von mir zugelassenen Kaufbewerber Eduard Maresch in

Landskron, Horst⸗Wessel⸗Straße, zu ver⸗

äußern. Gleichzeitig wird Josef Langer in Landskron, Adolf⸗Hitler⸗ Platz 21, gemäß § 2 der genannten Verordnung als Veräußerungstreu⸗ händer eingesetzt. 8 Troppau, den 25. Mai 1940. Der Regierungspräsident.

[10071] Oeffentliche Zustellung.

Die Telefonbau und Normalzeit Lehner & Co., vertreten durch die Ge⸗ sellschafter Karl Lehner und Hermann Leichthammer in Berlin, Markgrafen⸗ straße 76, Prozeßbevollmächtigter Dr. W. A. Holz in Berlin, Olivaer Platz 9, klagt gegen den Ernst Elsner, früher in Berlin⸗Zehlendorf, jetzt London, wegen Forderung auf fe von 48 Rℳ’ nebst 4 % Strsen eit Klage⸗ zustellung. Zur⸗ mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstraße 12—15, I. Stock⸗ werk, Quergang 8, Zimmer 183, auf den 22. Juli 1940, 10 „½¼ Uhr, geladen. Berlin, den 16. Mai 1940. Die Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. 19 C. 574. 40.

[10072] Oeffentliche Zustellung.⸗

40 C 1129/39. Die Witwe Maria Reichmann in Hannover, Wörthstr. 14 a Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Mähnz & Naumann in Han⸗ nover, klagt gegen 1. Alfred Rose, 2. Max Rothschild, beide unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150 Rℳ zu verurteilen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amts⸗ gericht in Hannover, Volgersweg Nr. 1, auf den 26. Juli 1940, 10 Uhr, Zim⸗ mer 331, geladen.

Hannover, den 21. Mai 1940.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[10073] Oeffentliche Zustellung.

5 0 17/40. Die Jüdische Kultus⸗ vereinigung, Synagogen⸗Gemeinde Köln e. V., Roon eg 50, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Konsulent Dr. Julius Israel Faßbender in Köln, klagt gegen den Myrtel Israel Hanau, früher in Köln, Mühlenbach 24, jetzt in England, wegen rückständiger Kultussteuer mit dem vehttrag auf Zahlung von 8600 R. (achttausendsechshundert Reichsmark) nebst 4 Zinsen seit 1. 1. 1939. Die

Klägerin ladet den Beklagten zur münd-

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer gerichts in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 267, auf den 26. Juli 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 21. Mai 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verluft⸗ und Fundsachen.

[10077] Aufruf.

Der Versicherungsschein Nr. 116 939 der Berlinischen h“ Gesellschaft, auf das Leben des Herrn Ernst Assmy in Naumburg (Saale), vom 4. 7. 1904 und der dazu gehörige Aufwertungsschein vom 30. Mai 1932 sind abhanden gekommen.

Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, sie binnen zwei Monaten, vom Erscheinen dieses Aufrufs an, der Unterzeichneten vorzulegen; andernfalls die Urkunden für kraftlos er⸗

ärt. .

Berlin, 24. Mai 1940.

Berlinische Lebensversicherungs⸗

Gesellschaft Aktiengesellschaft.

des Land⸗ „9

[10076] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. A. 93 049 mit Beginn vom 1. Oktober 1937, lautend auf den Namen des Herrn Heinz Seeliger aus Berlin, geboren am 3. Juni 1902, ist in Verlust geraten und wird hiermit den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ gemäß für kraftlos erklärt. G

Berlin, den 25. Mai 1940. Friedrich Wilhelm Lebensversiche⸗

rungs⸗Aktiengesellschaft.

—yy—— 6. Auslofung usw.

von Wertpabieren.

[100813 Bekanntmachung.

Die Auslosung der aufgewerteten, am 1. Januar 1941 zur ckzahlung kommenden Teeilschuldverschreibungen der früheren Hersfelder Brunnengesell⸗ schaft in Hersfeld findet am 14. Juni 1940, vormittags 10 Uhr, im Rat⸗ haussaal statt. 1

Die Inhaber der Teilschuldverschrei⸗ bungen haben das Recht, dem Ver⸗ losungsakt beizuwohnen.

Hersfeld, den 23. Mai 1940

Der Bürgermeister. (Unterschrift.) 1

[10087]

Kündigung mit Umtauschangebot.

Auf Grund der Verordnung zur Er⸗ leichterung der Einziehung von Auf⸗ wertungspfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen vom 22. 5. 1940

(RöSBl. I. 1940 Nr. 91) kündigen wir hiermit sämtliche noch umlaufenden

Stücke:

a) der 5 ¼ (früher 5) % Ostpreußi⸗ schen landschaftlichen Goldpfand⸗ briefe (Abfindungspfandbriefe),

b) der 5 ½ % Ostpreußischen land⸗ schaftlichen Goldpfandbriefe (Liqui⸗ dationspfandbriefe) Reihe 1

zur Rückzahlung am 1. Juli 1940,

soweit sie nicht bereits zu früheren Ter⸗

minen ausgelost oder gekündigt sind⸗

Die gekündigten Stücke, deren

sung mit dem 30. Juni 1940 endet, sind

mit den Zinsscheinen vom 1. Oktober

1940 ff. und Erneuerungsscheinen ein⸗

zureichen; sie werden, soweit ihre In⸗

haber nicht von dem nachfolgenden Um⸗ tauschangebot Gebrauch machen, vom

1. Juli 1940 an zum Nennwert zuzüg⸗

lich 5 ½ % Zinsen für drei Monate

(1. April bis 30. Juni 1940) eingelöst.

Zum Umtausch gegen die g ten Stücke bieten wir unsere 4 ½ % Oft⸗ preußischen landschaftlichen Reichs⸗ mark⸗Pfandbriefe Reihe 2 (Stücke zu R. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100) an mit Zinslauf ab 1. Oktober 1940 (erster Zinsschein fällig am 1. April 1941). 4 ¼ % Stückzinsen für drei Monate (1. Juli bis 30. September 1940) wer⸗ den beim Umtausch mitvergütet.

Der Umtausch erfolgt zum Kurse von 100 % spesenfrei.

Die Erklärung über die Annahme des Umtauschangebots muß bis spä⸗ testens 25. Juni 1940 eingegangen sein; die neuen Stücke werden vom 1. Juli 1940 an in der Reihenfolge ausgehän⸗ digt, in der die gekündigten Stücke bei uns eingehen. 1 1

Erfolgt die Einlieferung nicht bis zum 1. August 1940, so hat der Inhaber nur noch Anspruch auf die Einlösungs⸗ summe; mit seinen weiteren Rechten wird er durch Beschluß der General⸗ Landschafts⸗Direktion, der einer Ver⸗ öffentlichung nicht bedarf, ausgeschlossen.

Die Zulassung der neuen Pfandbriefe an der Berliner Börse ist beantragt, be⸗ züglich ihrer Zulassung zum Lombard⸗ verkehr bei der Reichsbank wird ein Antrag gestellt werden.

Die Bareinlösung der gekündigten Pfandbriefe bewirken bzw. vermitteln:

1. Bank der Ostpreußischen Land⸗

in Königsberg (Pr),

Landhofmeisterstraße 16/⁄18, mit

ihren Geschäfts⸗ und Nebenstellen,

Central⸗Landschafts⸗Bank, Ber⸗

lin W 8, Mohrenstraße 66, und

ihre Hauptstellen Berlin, Seestadt

Rostock und Stettin, Deutsche Bank, Berlin W 8,

Behrenstraße 9/13, und ihre Nie⸗ derlassungen,

Preußische Staatsbank (See⸗ handlung), Berlin W 8, Mark⸗

Berlin

grafenstraße 38,

RNeichsbankhauptkasse,

SW 111, Jägerstraße 34/36, und die Reichsbankanstalten mit Aus⸗ nahme der Reichsbankhauptstelle Königsberg (Pr).

Die zu 5 genannte Stelle ist nur Ver⸗ mittlungsstelle.

Umtauschanträge können bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft, Königsberg (Pr), Landhofmeister⸗ straße 16/18, sowie bei allen Ban⸗ ken und Sparkassen eingereicht werden.

Die Erklärungen wegen der Annahme des Umtauschangebots, die Pfandbrief⸗ sendungen und etwaige Anfragen bitten wir nur an die Bank der Ostpreußi⸗ schen Landschaft, Königsberg (Pr), Landhofmeisterstraße 16/18, zu richten, die in unserem Auftrage die mit der Aufkündigung zusammenhängenden Ar⸗ beiten ausführt.

Königsberg (Pr),. 25. Mai 1940. Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Direktion. Dr. Neumann.

Erste Beilage zum Reichs⸗

und enatsanzeiger Nr. 122 vom 28. Mai 1940. S. 3

Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten.

[9872]. Kündigung mit Umtanschangebot.

Auf Grund der Verordnung zur Erleichterung der Einziehung von Aufwertungs⸗ pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen vom 22. Mai 1940 RGBl. 1 Seite 801 kündigen wir hiermit sämtliche noch umlaufenden Stücke der

5 ½ (5) % landschaftlichen Central⸗Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe), soweit sie nicht bereits ausgelost sind, zur Rückzahlung am 1. Juli 1940.

Wir fordern die Inhaber auf, die aufgekündigten Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 5 bis 20) und Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustand zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. August 1940 für Rechnung der Central⸗Landschaft bei den nachstehend genannten Stellen mit einem doppelten Nummernverzeichnis in arithmetischer Reihenfolge gegen Empfang⸗ nahme des Geldwertes ihres Nennbetrages einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den zur Verfügung gehaltenen Barbetrag verwiesen werden.

Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht spätestens am 1. August 1940 eingeliefert sind, wird ihr Barbetrag auf Gefahr und Kosten der säumigen Inhaber von der Central⸗Landschaft zur Verfügung gehalten und die vorstehend angedrohte Ausschließung und Verweisung durch einen Beschluß festgesetzt werden.

Zum Umtausch gegen die aufgekündigten Stücke bieten wir an 8. 4 ½ % landschaftliche Central⸗Pfandbriefe Reihe 2 8 mit Zinslauf ab 1. Juli 1940 zum Kurse von 100 %, frei von Spesen (Ziustermine: Januar/ Juli, Stücke zu 3000, 1000, 500, 200, 100 Reichsmark). 1

Einzelne Stücke über 50 6 der aufgekündigten Liquidationspfandbriefe sind vom Umtausch ausgeschlossen; wir sind aber bereit, für je 2 Stücke und ein Mehrfaches davon Abschnitte über 100 R.R zum Umtausch zu gewähren. Es sind ferner vom Umtausch ausgeschlossen die bereits zu früheren Terminen gekündigten, nachstehend verzeichneten Liquidationspfandbriefe.

Die Anmeldung zum Umtausch ist bis zum 20. Juni 1940 befristet; sie ist in der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1940 unter gleichzeitiger Einlieferung der gekündigten Stücke mit Zinsscheinen Nr. 5 bis 20 und Erneuerungsscheinen und unter Mitein⸗ reichung eines doppelten Nummernverzeichnisses in arithmetischer Reihenfolge zu bewirken. Die Ausgabe der 4 ½ % landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe Reihe 2 wird voraussichtlich von Ende Juli d. J. ab erfolgen.

Die Zulassung zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse sowie zum Lombardverkehr bei der Reichsbank wird veranlaßt.

Die aufgekündigten Pfandbriefe können auch, soweit sie zur Bareinlösung gebracht werden, durch Vermittlung sämtlicher Reichsbankanstalten, mit Ausnahme der Kassen der Reichshauptbank, eingeliefert werden. Zur Vermeidung von Zins⸗ verlusten empfiehlt’es sich, die Pfandbriefe bei den Reichsbankanstalten schon 14 Tage vor Fälligkeit einzureichen.

Der Umtausch bzw. die Bareinlösung erfolgt namens der Central⸗ Landschaft für die Preußischen Staaten bei den nachgenannten Stellen:

Landschaftliche Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗ Bank), Berlin W 8, Wilhelmplatz 6, und deren Zweignieder⸗ lassungen in Frankfurt a. d. O., Prenzlau, Schneidemühl,

Landschaftliche Bank für Pommern (ECentral⸗Landschafts⸗

Bank), Stettin, Paradeplatz 40,

Landschaftliche Bank für Mecklenburg (Central⸗Landschafts⸗ Bank), Seestadt Rostock, Lange Str. 74, Bank der Ostpreußischen Landschaft, Königsberg (Pr), Landhof⸗

meisterstraße 15/18,

Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen, Halle (Saale),

Martinsberg 10,

Landschaftliche Bank der Provinz Schleswig⸗Holstein, Kiel,

Martensdamm 2, 88

Schlesische Landschaftliche Bank, Breslau I, Zwingerstr. 22. Besondere Vordrucke für die Einlösung bzw. den Umtausch sind nicht er⸗ forderlich.

Berlin, den 25. Mai 1940.

Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten. Die Geschäftsleitung. Groß. Holland. Verzeichnis ver zu früheren Terminen gekündigten 5 ½ (5) % landschaftlichen Central⸗ Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe), die vom Umtausch aus⸗ * 1 geschlossen sind: A Nr. 6014d über 3000,— G.M. B Nr. 1225 g, 4502 b, 7406h, 7457 a, 7636h, 11653e 6/1000 = 6000,— Gℳ. D Nr. 326g, 4609, 8015 f, 11828h, 11968h, 14165 f, 14295 f, 14315 f, 14515 f, 14805f, 14955 f, 15148h, 15228h, 15298 h, 15438h, 15478h, 15508 h 17/200 = 3400,— G. ü. - E. Nr. 4638 f, 11310 x, 12930g, 12985h, 12995h, 13675h, 13725h, 13735h, 13785h, 13825h, 13845h, 13965h 12/100 = 1200,— 26,488 F Nr. 873h, 4487g 2/50 = 100,— G. ü. J Nr. 5750 e über 20,— G. ü. 8b Sämtliche übrigen Stücke über 40, 30 und 20 0ℳ sind zum zur Barzahlung ihres Nennwertes aufgekündigt worden. 8 Die Merkbuchstaben bedeuten den Aufkündigungstermin: a aufgekündigt zum 1. Juli 1936, b 2. Januar 1937, . Juli 1937, .Januar 1938, „Juli 1938, .Januar 1939, .Juli 1939, Januar 1940.

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E1öö“

d0o O— d0o bo

7 2

[98733. Kündigung mit Umtauschangebot. Anuf Grund der Verordnung zur Erleichterung der Einziehung von Aufwertungs⸗ pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen vom 22. Mai 1940 (RGBl. I S. 801) kündigen wir hiermit sämtliche noch umlaufenden Stücke der 5 ½ (5) % Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe), soweit sie nicht bereits ausgelost sind, zur Rückzahlung am 1. Juli 1940. Wir fordern die Inhaber auf, die aufgekündigten Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 5 bis 20) und Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustand zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. August 1940 für Rechnung der Märkischen Generallandschaftskasse bei der nachstehend genannten Stelle mit einem doppelten Nummernverzeichnis in arithmetischer Reihen⸗ folge gegen Empfangnahme des Geldwertes ihres Nennbetrages einzuliefern, widrigen⸗ falls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den zur Verfügung gehaltenen Bar⸗ betrag verwiesen werden. - 1 Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht spätestens am 1. August 1940 eingeliefert sind, wird ihr Barbetrag auf Gefahr und Kosten der säumigen Inhaber bei der Märkischen Landschaft zur Verfügung gehalten und die vorstehend angedrohte Ausschließung und Verweisung durch einen Beschluß festgesetzt werden. Zum Umtausch gegen die aufgekündigten Stücke bieten wir an 4 ½ % landschaftliche Central⸗Pfandbriefe Reihe 2 mit Zinslauf ab 1. Juli 1940 8 G 4 zum Kurse von 100 %, frei von Spesen (Zinstermine: Januar/Juli, Stücke zu 500, 200, 100 Reichsmark). 1 Die aufgekündigten Stücke von 30, 50 und 120 G. sind vom Umtausch aus⸗ geschlossen; doch sind wir bereit, auch diese umzutauschen, soweit die eingereichten Beträge 100 0.ℳ erreichen oder überschreiten, wobei wir stückemäßig nicht darstellbare Spitzenbeträge in bar einlösen werden. Es sind ferner vom Umtausch ausgeschlossen die bereits zu früheren Terminen gekündigten, nachstehend verzeichneten Stücke. Die Anmeldung zum Umtausch ist bis zum 20. Juni 1940 befristet; sie ist in der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1940 unter gleichzeitiger Einlieferung der ge⸗ kündigten Stücke mit Zinsscheinen Nr. 5 bis 20 und Erneuerungsscheinen und unter Miteinreichung eines voppelten Nummernverzeichnisses in arithmetischer Reihen⸗ folge zu bewirken. Die Ausgabe der 4 ½ % landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe Reihe 2 wird voraussichtlich von Ende Juli d. J. ab erfolgen. 1 Die Zulassung zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse sowie zum Lombardverkehr bei der Reichsbank wird veranlaßt werden. Der Umtausch bzw. die Bareinlösung erfolgt bei der Landschaftlichen Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗Bank), Berlin W 8,

Wilhelmplatz 6.

F Nr. 1137 über 30,— G. ℳ.

A Nr. 1299 über 500,— G. A. Berlin, den 25. Mai 1940.

Verzeichnis 8 der zu früheren Terminen gekündigten 5 ½ (5) % Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe), die vom 8 Umtausch aus geschlossen sindd:d:ꝛ Juli⸗Termin 1939:

Januar⸗Termin 1940:

Märkische Generallandschaftsbirekkion.

.V.: Holland.

[10080% Mecklenburgischer ritterschaftlicher Kreditverein. Kündigung mit Umtauschangebot.

Auf Grund der Verordnung vom 22. Mai 1940 kündigen wir hiermit unsere noch umlaufenden 5 ½ (früher 5) % Abfindungsgoldpfandbriefe zur Rückzahlung am 1. Juli 1940, so⸗ weit sie nicht bereits ausgelost sind.

Die Verzinsung der gekündigten (je⸗ doch nicht der gelosten) Pfandbriefe endet mit dem 30. Juni 1940.

Zum Umtausch

gegen die gekündigten (jedoch nicht gegen die gelosten) Pfandbriefe bieten wir an unsere 4 ½ % Pfandbriefe Reihe 3 mit Zinsenlauf ab 1. Juli 1940, Zinstermine Januar/ Juli, 1. Zinsschein fällig am 2. 1. 1941, Stücke zu Rℳ 5000,—, 2000,—, 1000,—, 500,—, 200,—, 100,— zum Kurse von 100 % frei von Spesen. G

Die Anmeldung zum Umtausch muß unter Einlieferung der Stücke nebst den noch nicht fälligen Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis zum 20. Juni d. J. erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt angemeldete Stücke sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden durch Bar⸗ zahlung eingelöst. Stücke im Nennwert von weniger als 6ℳ 100,— können nur umgetauscht werden, soweit der Gesamt⸗ nennwert der eingelieferten Stücke 100 6 oder ein Mehrfaches davon ausmacht.

Die Lieferung der angebotenen Pfand⸗ briefe erfolgt nach Erscheinen.

Die Zulassung zum Handel und zur Notiz an der Börse sowie zum Lombard⸗ verkehr bei der Reichsbank wird ver⸗

anlaßt.

Die Annahme der gekündigten Pfandbriefe zur Einlösung oder zum Umtausch erfolgt

bei der Landschaftlichen Bank für

Mecklenburg (Central⸗Land⸗ schafts⸗Bank) in Seestadt Ro⸗ stock, Lange Straße 73/74,

Ferner können Umtauschanträge durch Vermittlung sämtlicher Banken, Bank⸗ häuser, Kreditgenossenschaften und Spar⸗ hbassen bei denen Annahmestelle ein⸗ gereicht werden.

Seestadt Rostock, den 24. Mai 1940. Hauptdirektion des Kreditvereins.

[10082]

Schlesische Landschaft. Kündigung mit Umtauschangebot. Wir kündigen auf Grund der Ver⸗

ordnung zur Erleichterung der Einzie⸗ hung von EE1111 und verwandten Schuldverschreibungen vom 22. 5. 1940 (RGBl. I Nr. 91) sämtliche noch, im Umlauf befindlichen Stücke der 5 ½ (fr. 5) Nigen Schle⸗ sischen Landschaftlichen Fandgen8. briese (Liquidationsgoldpfandk riefe) zur Barzahlung für den 1. Juli 1940, soweit sie nicht bereits zu früheren Ter⸗ minen ausgelost oder gekündigt sind. Die Verzinsung der gekündigten Pfand⸗ briefe endet mit dem genannten Tage.

Zum Umtausch b 3

gegen die gekündigten Stücke bieten wir zum Nennwert 4 ½ %ige Schlesische Landschaftliche „Reichsmarkpfand⸗ briefe 3. Emission (Zinstermine: Januar/ Juli; Stücke zu Rℳ 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100), frei von allen Spesen, an. Diese Pfandbriefe sind an den Börsen in Berlin und Breslau amtlich notiert. 3

Die Anmeldung zum Umtausch ist bis zum 20. Juni 1940 unter gleich⸗ zeitiger Einreichung der gekündigten

nuar 1941 u. ff. nebst Erneuerungs⸗ scheinen zu bewirken. Die Lieferung der 4 ½ %igen Reichsmarkpfandbriefe erfolgt mit Zinsscheinen zum 2. Januar 1941 und folgende. Die Aushändigung wird so rasch, wie es die derzeitigen Arbeitsverhältnisse gestatten, vorge⸗ nommen werden. 8 Die Inhaber der gekündigten Stücke werden aufgefordert, soweit sie von dem Umtauschangebot keinen Gebrauch machen, diese Stücke mit Finasgseice⸗ zum 2. Januar 1941 u. ff. nebst Er⸗ neuerungsscheinen Feresge bis späte⸗ stens zum 1. August 1940 einzuliefern. Diejenigen Inhaber gekündigter Pfand⸗ briefe, die die Einlieferung innerhalb der gesetzten Frist nicht bewirken, wer⸗ den nach Ablauf des 1. August 1940 mit dem Pfandbriefrecht ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den bei der Schlesischen Landschaft zu verwah⸗ renden Barbetrag verwiesen, für den nach Ablauf von 3 Monaten seit Fäl⸗ ligkeit 1 % Niederlegungszinsen ver⸗

gütet werden. 8 Bei Einreichung der Pfandbriefe bitten wir, doppelte Nummernverzeich⸗

n beizufügen. G .“ her Umtausch und die Bareinlösung

Stücke mit Zinsscheinen zum 2. Ja⸗

zu Breslau, Zwingerstraße 22,

und die Annahmestellen:

die Generallandschaftskasse in Breslau 1, Schweidnitzer Stadt⸗ graben 17,

die Zweigniederlassungen der Schlesischen Landschaftlichen Bank in Frankenstein, Glogau, Jauer, Liegnitz, Neisse, Oels, Natibor,

die Reichsbankhauptkasse in Berlin und sämtliche Reichsbankan⸗ stalten,

die Deutsche Bank in Berlin W 8, Behrenstr. 9—13, und ihre Zweigniederlassungen,

die Landschaftliche Bank für Bran⸗ denburg (Central⸗Landschafts⸗ Bank) in Berlin W 8, Wilhelm⸗ platz 6, nebst ihren sämtlichen Haupt⸗ und Nebenstellen.

Breslau, den 25. Mai 1940. Schlesische Generallandschafts⸗

h ge.;- 8 Freiherr von Zedlitz und Neukirch.

[10078] Bremenscher ritterschaftlicher Kreditverein zu Stade. Die noch umlaufenden Goldpfand⸗ briefe (Abfindungspfandbriefe) des Bremenschen ritterschaftlichen Kredit⸗ vereins zu Stade vom 1. Dezember 1928, Reihe I, werden auf Grund der Ver⸗ ordnung zur Erleichterung der Ein⸗ ziehung von Aufwertungspfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen vom 22. Mai 1940 (-GBl. I Nr. 91) zum 1. Juli 1940 zur Rückzahlung ge⸗ kündigt. Gleichzeitig wird den Inhabern der gekündigten Pfandbriefe der Umtausch in gleichartige, neu auszugebende, auf Reichsmark lautende und mit 4 ½¼ vom Hundert verzinsliche Schuldverschrei⸗ bungen (Pfandbriefe) im 81 Nenn⸗ betrage angeboten. Dieses Angebot ist bis zum 1. Juli 1940 befristet. Stade, den 25. Mai 1940. Die Direktion des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins. v. Wersebe.

7. Aktien- „gesellschaften.

[10010 Klosterziegelei Gerstungen Aktien⸗ gesellschaft in Gerstungen, Werra. Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am 6. 7. 1940, 11 Uhr, in Gerstungen, „Hotel Rautenkranz“. Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht und Bilanz für das Geschäftsjahr 1939. .Erteilung der Entlastung des Vor⸗

standes und des Aufsichtsrates. Verwendung des Reingewinnes.

. Wahl des Aufsichtsrates. .Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1940. Zum’ Zwecke der Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktien bis zum 1. Juli 1940 bei der Commerz⸗ bank Filiale Eisenach und der Volks⸗ bank Gerstungen e. G. m. b. H. in Gerstungen zu hinterlegen. Der Aufsichtsrat.

[10020] Münchener Wohnungsbau A.⸗G., München.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft zu der am Donnerstag, den 20. Juni 1940, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal des Notars Dr. Walter Bader in München, Karlsplatz 10/I, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.

1 Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

Vorstandes für das Jahr 1939 so⸗ wie der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung per 31. Dezember 1939.

2. Verwendung des Gewinnes

Jahres 1939. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle der Gesell⸗ schaft, München, Mainzer Str. 4, oder bei der Commerzbank, Filiale Mün⸗ chen, Maximiliansplatz 19, oder bei einem Notar hinterlegen. Vor Be⸗ ginn der Hauptversammlung ist die Hinterlegung nachzuweisen.

München, den 25. Mai 1940.

Münchener Wohnungsbau A.⸗G.

des

erfolgen namens der Schlesischen Land⸗ schaft durch die Hauptannahmestelle

Besondere Vordrucke für die Einlösung bz] forderlich.

Schlesische Landschaftliche Bank

[10094]

Ordentliche Hauptversammlung der Schleifmittel⸗Aktiengesellschaft, Sonneberg/Thür., am Sonnabend, den 22. Juni 1940, mittags 12 Uhr, bei den Notaren Dres. Cadmus & Muhle, Hamburg, Kleine Johannisstraße 6/8. Tagesordnung: 1 Genehmigung der Bilanz sowis Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1939. Entlastung des Aufsichtsrates. Entlastung des Vorstandes. „Beschlußfassung über die Verkei⸗ lung des Reingewinns. Neuwahl des ausscheidenden Auf⸗ sichtsratmitgliedes. 6. Wahl des Bilanzprüfers.

[10017]

F. Ad. Richter & Cie. A.⸗G., Baukastenfabrik, Rudolstadt.

Die Aktionäce unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Sonn⸗

abend, den 29. Juni 1940, vormit⸗ tags 10 ¾ Uhr, in den Räumen des

Hotels Europäischer Hof in Heidelberg

stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗

sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes sv⸗ wie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1939.

Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers. .Neuwahl des Aufsichtsrates. Verschiedenes.

Zur Teilnahme ist die Einreichung

eines Nummernverzeichnisses und die

Hinterlegung der Aktien oder eines

Hinterlegungsscheines spätestens am

vierten Werktage vor der Haupt⸗

versammlung bis 4 Uhr nachmittags bei der Gesellschaftskasse, bei der

Dresdner Bank in Ludwigshafen am

Rhein oder bei einem Notar not⸗

wendig.

Rudolstadt, den 25. Mai 1940.

F. Ad. Richter & Cie. A.⸗G.,

Baukastenfabrik,

Rudolstadt i. Thüringen.

Der Vorstand. Hermann Kühn. Arnold Bayer.

[10 028] Mansfeld Aktiengesellschaft für Bergban und Hüttenbetrieb, Eisleben. Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, den 20, Juni 1940, vormittags 11,30 Uhr, im Deutschen Saal der Secesch Band,; Berlin, Kanonierstraße Nr. 22—23, IV. Stock, stattfindenden⸗ ordentlichen Hauptversammlung Unter Bezug⸗ nahme auf die §§ 14—16 unserer Satzung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts für 1939 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗

verteilung. 8 „Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

Die Aktionäre müssen, um in der Hauptversammlung stimmen oder An⸗ träge stellen zu können, ihre Aktien spätestens am Montag, dem 17. Juni 1940, bei unserer Gesell⸗ schaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer der nachgenannten Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen:

Gesellschaftskasse in Berlin W 15,

Düsseldorfer Str. 38,

Deutsche Bank, Berlin,

Allgemeine Deutsche Credit⸗An⸗

stalt, Leipzig,

Commerz⸗ und Privat⸗Bank Ak⸗

tiengesellschaft, Berlin,

Dresduer Bank, Berlin, 8

Bankhaus Delbrück Schickler &

Co., Berlin, Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin,

Bayerische Hypotheken⸗ und Wech⸗

sel⸗Bank, München,

Bankhaus M. M. Warburg &

Co. Kommanditgesellschaft, Ham⸗ burg,

ferner bei den in Eisleben, Dres⸗

den, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Köln, Leipzig und München bestehenden Zweig⸗ niederlassungen obiger Firmen oder einer deutschen Wertpapier⸗

sammelbank. 8

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer zu⸗ gelassenen Wertpapiersammelbank ist die über die Aktien lautende Hinter⸗ legungsbescheingung spätestens am Dienstag, dem 18. Juni d. J.⸗, bei der Gesellschaft oder einer obenbezeichneten Stellen einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Eisleben, den 24. Mai 1940.

Der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat.

Dr. v. Schoen, Vorsitzer.