1940 / 126 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Junt 1940. S. 4

8

Kurs der Deutschen Reichsbank für

lästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für 8 Chan 88 innerdeutschen Verrechnungsverkehr

(Ankauf von Wechseln, Schecks und Auszahlungen

findet nicht mehr statt). G

Ankaufspreise der Deutschen Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen⸗ wert über Rℳ 300,—

100 Belgas 40,— 1 Dollak.. 1,50 100 Kronen 46,50 ]; 6,30 100 Eesti⸗Kronen. 61,— 100 Franes 3,50 100 Gulden. .131,— 100 Lire.. 8 100 Litas. 100 Francs 100 Kronen 100 Zloty. 100 Kronen 100 Franken 100 Kronen.

1 Dollar.

P= 8

für Posten im Gegen⸗ wert bis R. Pℳ 300,—

1 Belgg 0,40 1 Dollaxkx 1,50 1 Krone 0,46 1 Schilling 0,30 Estland. 1 Eesti⸗Krone 0,60 innland 1 Markka. 4 rankreich 1 Franc.. olland. 1 Gulden talien. 1u1 Litauen.. 1 Litas. Luxemburg. ranc. Norwegen. Polen... Schweden. Schweiz.. Slowakei.. Ver. Staaten von Amerika.

Belgien.. Canada.. Dänemark. England.

.„ 9,

.0,03 . 1,30 .0,12 .0,38 .0,10 . 0,55

.0,57 . 0,55 .0,08

. 2,35

95F k65n11

1 Franken 1 Krone.

1 Dollar

Ankaufspreise der Deutschen Neichsbank für aus⸗ ländische Noten: 1 irakischer Dinar FPℳ 7,00 Die Ankaufspreife sind für Posten im Gegenwerte bis zu Rℳ 1000,— verbindlich. 8

Berlin, 31. Mai. EEEE für Nahrungs⸗ ittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 25,50 bis. 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Bruchreis 22,60 bis 24,00, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, grob, 0/4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 34,55 bis —,—, Weizen⸗ prießz Type 450 39,55 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen⸗

29,34, 35,08 nom., Athen 23,15 nom.

Paris 176,50 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 36,25 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) 63,00, Schweiz

Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 17,30, Rio de Janeiro

ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg- ackungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berlin, 31. Mai. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Preise in Reichsmark.] Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen §) 180,00 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus⸗ gewogen §) 240,00 bis 245,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen §) 275,00 bis 285,00, Zimt (Kassia), gem., ausgewogen §) 300,00 bis 310,00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein⸗ speisesalz, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutesäcken 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenapfel in Eimern von 12 kg 86,00 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 12 ½ kg —,— bis —,—, Aprikosenapfel in Eimern von 12 kg 96,00 bis 100,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, verbilligte Apfelnachpreß⸗ gelee 49,00 bis —,—, verbilligte Erdbeerapfel 67,00 bis —,—, Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 120,00, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00, Dreifrucht⸗Marme⸗ lade 90,00 bis 96,00. ““ §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

1“

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Prag, 31. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zürich 657,50, Oslo 666,00, Kopenhagen 566,50 nom., London*) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20, New York Paris*) 65,78, Stockholm 699,00, Brüssel 490,50 nom., Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad —,—, Sofia

*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.

Budapest, 31. Mai. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,02, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,24, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.

London, 1. Juni. (D. N. B.) New York 402,50 403,50,

17,85 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95,

Belgien —,—, Schweiz 985,00, Kopenhagen —,— Holland —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,

Amsterdam, 31. Mai: Notierungen nicht eingetroffen.

(D. N. B.)

Zürich, 31. Mai. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 8,07 ⅛, London 14,25, New York 446,00, Brüssel —,—, Mailand 22,50, Madrid 45,00, Holland —,—, Berlin 178,25, Stockholm 106,25, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 310,00, Konstantinopel 300,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 100,50, Japan 104.75.

Kopenhagen, 31. Mai. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,55, Antwerpen —,—,

ürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60, slo 117,90, Helsingfors 10,55, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 31. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,50 G., 7,70 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau —,—.

Oslo, 30. Mai. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,00 Paris —,—, New York 440,00, Amsterdam —,—, Züri 99,75, Helsingfors 9,20, Antwerpen —,—, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.

Moskau, 27. u. 28. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London

16,96, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 9,63, Schweiz

118,38, Berlin 212,59.

London, 31. Mai. (D. N. B.) Silber Barxen prompt 21¹½16, Silber auf Lieferung Barren 21 ⁄3, Silber fein prompt 23 ⅜⅝, Silber auf Lieferung fein 22 ⅞, Gold 168/,—.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 31. Mai. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe —,—, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 124,50, Cement Heidelberg 169,00, Deutsche Gold u. Silber 287,00, Deutsche Linoleum 449,25, Eßlinger Maschinen —,—, b u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 184,00, Gebr. Jung⸗ ans 117,00, Lahmeyer 135,00, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 170,25, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 141,50.

Hamburg, 31. Mai. (D. N. B.) ([Schlußkurse.] Dresdner, Bank 117,50, Vereinsbank 134,00, Hamburger Hochbahn 109,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 90 ⅜, Hamburg⸗Südamerika 133,00, Nordd. Lloyd 89 ⅜, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 102,00, Harburger Gummi 187,00, Holsten⸗ Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 30 ⅓.

Wien, 31. Mai. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 102 ¾, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 101 ½, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 102,25, 6 % Wien 1934 101,50 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,15, K. 15,00, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri 71,00, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 71,00, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 44,50 ex., Neusiedler AG. 103,00, Perlmooser Kalk —,—,

—.—

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Juni 1940. S. 3

8

kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †)

41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, 458,00 bis 582,00, Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00,

Superior bis Zentralamerikaner §)

Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, gewählte, ausgewogen —,— bis —,—,

Gerstenkaffee,

lose 40,50 bis Röstkaffee, Brasil

Belgien

Kakaopulverhaltige

Mandeln, süße, hand⸗ Mandeln, bittere, hand⸗

(inoffiz.) 3,84 B.

Paris, 31. Mai. London 176 ¾, New York 43,80, Berlin —,—, Schweiz 985,00, slo —,—, —,—, Belgrad —,—.

Paris, 31. Mai. London 176 ⁄⅝,

(D. N. B.)

Stockholm —,—,

(D. N. B.) New York 43,80, Berlin —,—,

[Schlußkurse, amtlich.] —,—, Italien —,—, Kopenhagen —,—, Holland Prag —,— [11,05 Uhr, Freiverkehr.] Italien —,—,

Schrauben⸗Schmiedew.

Warschau

Amsterdam, 31. (D. N. B.)

Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Magnesit 140,50, Steirische Wasserkraft —,—, Puch —,—, Steyrermühl Papier 50,25, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel —,—.

—,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Se Steyr⸗Daimler⸗

Mai: Nottierungen nicht eingetroffen

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen. 8

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgesetzbuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt⸗ machungen im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗ gewiesen.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[108655) Bekanntmachung.

Der am 17. 9. 1887 zu Düsseldorf ge⸗ borene Berthold Israel Schüler ist auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt worden. Dem Genannten ist daher der ihm am 11. 2. 1921 von der Medizinischen Fa⸗ kultät der Universität Köln verliehene Doktorgrad (Dr. med. dent.) entzogen worden.

Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Köln, den 28. Mai 1940.

Der Rektor der Universität: Kuhn.

3. Aufgebote.

[10868] 1 Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 369 363 über 12,50 Rℳ sowie des Auslosungsscheins dieser Anleiheablösungsschuld Gr. 13. Nr. 9363 über 12,50 ℛℳ ist die Zah⸗ lungssperre gemäß § 1019 Z.⸗P.⸗O. erlassen worden. 455. F. 131. 40. Berlin, den 27. Mai 1940. Das Amtsgericht Berlin.

[10871] Aufgebot.

8 Die „Akwawit“, Aktiengesellschaft in Posen, hat das Aufgebot der angeb⸗ lich aus einem Bankschließfach in Posen

abhanden gekommenen Urkunden über 12 500 Inhaberaktien Nr. 1 bis 12 500 zu je 100 Zloty, II. Emission der Aktiengesellschaft „Solanum“, Za- klady rolniczo-przemysltowe, in Dirschau über nominal 1 250 000,— Zloty beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Oktober 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Zugleich er⸗ geht auf Antrag der Aktiengesellschaft Akwawit an die Aktiengesellschaft So⸗ lanum das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Aktien als die Antragstellerin zu bewirken, insbe⸗ sondere, einen Zins⸗, Renten⸗ oder Ge⸗ winnanteilschein oder einen Erneue⸗ rungsschein auszugeben. Dirschau, den 29. April 1940. Das Amtsgericht.

[10866 Aufgebot.

Der Leiter der Allgemeinen Orts⸗ krankenkasse für den Rheinisch Ber⸗ ischen Kreis in Bergisch Gladbach hat das Aufgebot der angeblich verloren⸗ sesaragfenen Sparkassenbücher der Kreis⸗ parkasse der Landkreise Köln, Bergischer Kreis und Bergheim in Zweigstelle Bergisch Gladbach, Konto⸗ Nr. 3065 über 257,90 Rℳ, v für die Allgemeine Ortskrankenkasse, Zweigstelle Odenthal, und Konto⸗Nr. 7301 über 1498,67 Rℳ, ausgestellt für die Handwerker⸗Ortskrankenkasse in Bergisch Gladbach, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Bensberg, den 28. Mai 1940. Amtsgericht.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften. 10. Gesellschaften m. b. H.,

89

14. Bankausweise,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

n,⸗

[10872] Aufgebot.

Die Witwe Josef Honold, Maria Katlarina geborene Boix, in Lövenich, als Alleinerbin ihres am 8. Februar 1940 zu Lövenich verstorbenen Ehe⸗ manns Josef Honold, hat das Aufgebot des Eigentümers des in der Gemeinde Lövenich gelegenen, im Grundbuch von Lövenich Band XI Artikel 502 verzeich⸗ neten Grundbesitzes Flur C Parzelle Nr. 1714/249, Lövenich, Garten, 40 qm, als dessen Eigentümer der am 25. Mai 1900 verstorbene Holzschuster Theodor Pütter, auch Pütten, im Grundbuch eingetragen ist, wobei eine der Zustim⸗ mung dieses eingetragenen Eigentümers bedürftige Eintragung in das Grund⸗ buch seit mehr als 30 Jahren nicht er⸗ folgt ist, wegen mehr als 30jährigen Eigenbesitzes ihres vorgenannten ver⸗ storbenen Ehemannes an diesem Grund⸗ stück beantragt. Jeder, der Rechte an diesem Grundstück geltend zu machen berechtigt ist, wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 22. Juli 1940,

vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß dieser Rechte an dem Grundstück erfolgen wird. Erkelenz, den 22. Mai 1940. Amtsgericht.

[10870]

Der am 11. Februar 1854 zu Frank⸗ furt, Oder, geborene Zapfer Hermann Gauck ist am 9. Mai 1938 in Berlin⸗ Huch im Hufeland⸗Hospital verstorben. Personen, die Erbrechte zu haben glau⸗ ben, hierdurch düe ge brsert ihre ihnen etwa zustehenden Erbrechte bis zum 31. Juli 1940 hier anzumelden, widrigenfalls das Erbrecht des Fiskus festgestellt wird. 5 VI. 84. 40.

Berlin⸗Pankow, den 27. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

1

effentliche Aufforderung. Dutzine geborene Telscher, des Fritz

Ernst Febrane iehl Ehefrag, geboren

am 6. Februar 1893 in Sonderburg, ist

am 5. 12. 1938 in Hamburg, ihrem letz⸗ ten Wohnsitz, gestorben. Ihr Ehegatte hat einen gemeinschaftlichen Erbschein dahin beantragt, daß als gesetzliche Erben folgende Personen ausgewiesen werden: der Ehemann zur Hälfte, ihre Geschwister a) Ludwig Telscher, b) Anna Röttger geb. Telscher, c) Mathilde von der Marwitz geb. Telscher, d) Sophie Hemmeter geb. Telscher, e) Ella Ker⸗ wien geb. Telscher zu je einem Zwölftel und ihre Geschwisterkinder Irma Marie Cäcilie Telscher, Karl Heinrich Hans Telscher und Kurt Hermann Ludwig Tel⸗ scher zu je einem Sechsunddreißigstel. Diejenigen Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß der Erblasserin, die eine Tochter des am 31. 11. 1911 in Sonderburg verstorbenen Carl Joachim Andreas Telscher und der am 13. 8. 1933 in Sonderburg verstorbenen Cä⸗ eilie Emilie Telscher geb. Steen ist, zu⸗ stehen, insbesondere die zwei nach Amerika ausgewanderten Brüder der Erblasserin bzw. deren Abkömmlinge, werden hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte binnen einer Frist von zehn Wochen, die an dem Tage der Ein⸗ rückung dieser Aufforderung in den Deutschen Reichsanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Hamburg, den 27. Mai 1940. Das Amtsgericht. Abteilung 74.

Pfandbriefe von 1924 der Preußischen Zentral⸗Bodenkredit⸗Akt.⸗Ges. Buchst. F. Lit. K Nr. 16 526/28 über je 105 G ℳ; 4. der 8⸗ (jetzt 4 ¼) hige Kur⸗ und Neu⸗ märkische Ritterschaftliche Goldpfand⸗ brief Reihe I Nr. C 1259 über 1000 Gℳ = dem Preise von 358,420 Gramm Feingold. 456 Fw. Sam. 5. 39. Berlin, den 22. Mai 1940. Das Amtsgericht Berlin.

[10869 Kraftloserklärung 4 der notariellen Vollmachtserklärung vom 10. Juni 1938.

Dem Irinareh Stratonoff, zuletzt in Berlin, Caspar⸗Theyß⸗Str. 18, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, habe ich am 10. Juni 1938 zu notariellem Protokoll des Notars im Bezirke des Kammergerichts Dr. Alfred Etscheid (Nr. 88 des Notariatsregisters 1938) Vollmacht erteilt, mich in allen meinen Angelegenheiten sowohl bei Ge⸗ richten und anderen Behörden als auch bei Privatpersonen gegenüber zu ver⸗ treten. Diese Vollmachtsurkunde er⸗ kläre ich hierdurch für kraftlos. Verlin, den 4. Mai 1940. Marie Kadakas. Die öffentliche Bekanntmachung vor⸗ stehender Erklärung ist bewilligt worden. 18. II. 42/40.

Berlin⸗Charlottenburg, 27. 5.1940.

Das Amtsgericht. Abt. 18.

[10867]

Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: 1. der am 19. Juli 1939 ausgestellte, Ausstellerunterschrift nicht tragende, mit der Nr. 13 217 versehene, von der Emil Köster Aktiengesellschaft angenommene, am 15. Oktober 1939 fällig gewesene, bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 53 in Berlin C 2, An der Spandauer Brücke 1, zahlbare Wechsel über 264,70 Rℛℳ“; 2. a) die Schuldver⸗ schreibung der Deutschen Kommunal⸗ Sammel⸗Ablösungsanleihe Buchstabe C Nr. 44 351 über 50 Rℳ, 5 der Aus⸗ losungsschein zu obiger Anleihe Serie I Buchstabe C Gruppe 15 Nr. 2351 über 50 Rℳ; 3. die 8⸗(jetzt 44) 27igen Gold⸗

Zustellungen.

[10878] Ladung.

Der Hausmakler 86 Reinstorf, Haö Gr. Schippsee 32, lagt gegen den Georg Israel Landers, früher in Hamburg, Heilwigstr. 39, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Rℳ 1757,32 nebst Zinsen. Ver⸗ handlungstermin: 8. August 1940, 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 8.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

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es Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

—: vom Eichen⸗, Tussah⸗ usw. Spinner Rohseide, gemischt mit anderen Gespinsten oder Spinnstoffen, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt) (394 a 1/395) Kunstseide: ungezwirnt oder einmal gezwirnt, ungefärbt: bis 65 denier —: über 65 bis 105 denier —: über 105 bis 185 denier —: über 185 denier 88 ungezwirnt oder einmal gezwirnt gefärbt) zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt) Florettseide (Abfallseide): ungekämmt —: gekämmt (398 „c) Florettseidengespinste: ungefärbt: einfach —: mehrfach, auch gezwirnt gefärbt (auch weiß gefärbt) Seidenstreich⸗ (Bourrette⸗) Garn Florettseidengespinste, gemischt mit anderen Spinn⸗ stoffen oder Gespinsten, ausgenommen Rohseide und Kunstseide Rohseide, Kunstseide und Florettseidengespinste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt, in Verbindung (jedoch nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn) Zellwolle, unbearbeitet oder bearbeitet Zellwolle, weder gekrempelt noch gekämmt: un⸗ gefärbt —: gefärbt Abfälle von Kunstseide und Zellwolle Zellwolle, gekrempelt oder gekämmt: ungefärbt —: gefärbt 1“ Gespinste aus Zellwolle (504 A 1/504 D 4) Garn: (504 A 1/4) eindrähtig, roh, auch gebleicht: bis Nr. 22 englisch 8 über Nr. 22 bis Nr. 47 englisch über Nr. 47 bis Nr. 83 englisch über Nr. 83 englisch (504B 1/4) eindrähtig, gefärbt, bedruckt: bis Nr. 22 englisch über Nr. 22 bis Nr. 47 englisch über Nr. 47 bis Nr. 83 englisch über Nr. 83 englisch (504 C 1/4) zwei⸗ oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, auch gebleicht: bis Nr. 22 englisch über Nr. 22 bis Nr. 47 englisch über Nr. 47 bis Nr. 83 englisch 1““ über Nr. 83 englisch (504 D 1/4) zwei⸗ oder mehrdrähtig (ge⸗ zwirnt), gefärbt, bedruckt: bis Nr. 22 englisch über Nr. 22 bis Nr. 47 englisch über Nr. 47 bis Nr. 83 englisch über Nr. 83 englisch.

Xh. Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete in Berlin. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete in Berlin für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nach⸗ behend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhrnummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

7

11““ 1“ gefärbt (auch weiß

(148 ℳ/c) Schmuckfedern, roh, auch 1e018 zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht:

Reiherfedern

Straußfedern 8*

Hühner⸗, Enten⸗ und andere Federn

Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen, auch gefärbt, getrocknet oder nur zum Schutze gegen Fäulnis und Mottenfraß vor⸗ gerichtet

8

Seide Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder ge⸗ färbt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus Naturseide (einschließlich Florettseide) —: aus Kunstseide (401 a/402 b) Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüsch⸗ artigen Geweben): ganz aus Seide: aus Naturseide —: aus Kunstseide —: aus Natur⸗ und Kunstseide G teilweise aus Seide: teilweise aus Naturseide —: andere (4034A 1/B 4) Sammet und Plüsch, sammet und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten): (403A 1/6) ganz aus Seide: Bänder: aus Naturseide —: aus Kunstseide —: aus Natur⸗ und Kunstseide 1. andere Gewebe als Bänder: aus Naturseide— —: aus Kunstseide e““ —: aus Natur⸗ und Kunstseide (403B 1/4) teilweise aus Seider Bänder: teilweise aus Naturseide 11“ —: andere andere Gewebe als Bänder: teilweise aus Naturseide —: andere Tüll, ganz oder teilweise aus Seide Beuteltuch, ganz oder teilweise aus Seide (4064A 1/408 b) Gewebe, nicht unter Nr. 401 a bis 405 fallend: (4064 1/ 2) Bänder: Sen ganz aus Seide: aus Naturseide 3 —: aus Kunstseide —: andere teilweise aus Seide: aus Naturseide —: aus Kunstseide ohne Beimischung von Naturseide (407A/408 b) andere Gewebe als Bänder: (4074/B 4) ganz aus Naturselde: dichte, taftbindige Gewebe ganz aus Rohseide des Maulbeerspinners, vnbeschwent. mit Ausnahme von Krepp, auch unabgekochtem 407B 1/4) andere Gewebe ganz aus Naturseide:

EW1161

W

407B1

407B 2 407 B 3

407B 4

40701

4070C 2 4070C 3

4070 4

407D01

4070 2 4070 3

4070 4

408 a 408 5

4094A 1 409 A 2 409 A 3 4094A 4 409B1 409 B 2 409B 3 409B 4 410 a

im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 35 Gramm: Krepp, auch unabgekocht

—: andere im Gewicht auf 1 am Gewebefläche von mehr als 25 bis 35 Gramm im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 25 Gramm oder weniger (4070 1/4) ganz aus Kunstseide: im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp —: andere im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 40 bis 80 Gramm im Gewicht auf 1 am Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger (4070 1/4) aus Natur⸗ und Kunstseide: im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp —: andere im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 40 bis 80 Gramm im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger 8 (408 “/ b) teilweise aus Seide: teilweise aus Naturseide andere (409 A 1/B 4) Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzstoffe, Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzwaren: ganz aus Seide: Handschuhe —: Strümpfe und Socken —: Mützen, Kappen, Mützen⸗, Kappenstumpen —: andere 8 v teilweise aus Seide: Handschuhe —: Strümpfe und Socken —: Mützen, Kappen, Mützen⸗, Kappenstumpen —: andere Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellen⸗ förmig gestalteten oder ausgezackten Rand, ganz oder teilweise aus Seide: gewebte —: gestickte und andere auf Grundstoffen ganz oder teilweise aus Seide 8 8 Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen); ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waren; Chenille; alle diese ganz oder teilweise aus Seide Knopfmacherwaren, ganz oder teilweise aus Seide, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen Gespinste aus Wolle oder anderen Tierhaaren

Garn aller Art aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausgenommen Seide und Baumwolle, gemischt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Waren aus Gespinsten von Wolle oder

anderen Tierhaaren, auch gemischt mit

pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten oder mit Zellwolle oder Zellwollgespinsten (6427/428 b) Fußbodenteppiche, im Stück als

8 Meterware oder abgepaßt (ohne Näharbeit),

auch bedruckt:

aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von Rind⸗ vieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnlichen Föneh Tierhaaren, auch gemischt mit Jute,

Nanilahanf, Agave⸗, Ananas⸗ oder Kokosfasern ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis, des⸗ gleichen mit Beimischung von anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder von Zellwolle, falls die Garne aus Rindvieh⸗ usw. Haaren vorherrschen; auch aus Tuchenden geflochtene Fußbodenteppiche

andere Fußbodenteppiche: geknüpft, auch mit Näh⸗ arbeit

—: gewebt

(2429/430) Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zim⸗ merausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Ge⸗ weben), gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt:

im Stück als Meterware

abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.) .

Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), ungemustert oder gemustert

(432 a/e) Gewebe, nicht unter Nr. 427 bis 431. fallend:

im Gewichte von: mehr als 700 Gramm auf 1 qm Gewebefläche; Preßtücher, Gurte, Scheiben oder Tafeln aus Garnen von Ziegen⸗ oder groben Tierhaaren, zum Pressen von Oel oder Fetten

. als 500 bis 700 Gramm auf 1 qm Gewebe⸗

äche

g als 200 bis 500 Gramm auf 1 qm Gewebe⸗

äche

—: 200 Gramm oder weniger auf 1 qm Gewebefläche

rohe Filztücher zur Holzstoff⸗, Zellstoff⸗, Strohstoff⸗, Papierherstellung oder zu anderen technischen Zwecken

Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzstoffe

(434/435 b 3) Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzwaren:

Unterkleider, geschnitten oder abgepaßt gearbeitet (regulär) 8 andschuhe trümpfe, Socken 8

Mützen, Kappen, Mützen⸗, Kappenstumpen

andere geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk⸗ und Netzwaren

Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellen⸗ förmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll

Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen,

chnüre und dergleichen) sowie Knopfmacher⸗ waren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nach Art der sogenannten Baumwollen⸗ Herteri⸗ hergestellte Waren aus Wolle oder anderen ierhaaren, auch gemischt mit pflanzlichen Spinn⸗ stoffen oder Gespinsten oder mit Zellwolle oder Zellwollgespinsten; Chenille Gespinste aus Baumwolle, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen, mit Wolle oder anderen Tierhaaren, mit Zell⸗ wolle oder mit Gespinsten aus solchen

Spinnstoffen

aus 454 aus 455 a

aus 455 b aus 455 e aus 456

aus 457 a

aus 457 b

aus 457 e

Baumwollenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf Waren aus Baumwollengespinsten, auch ge⸗ mischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, mit Zellwolle oder Zell⸗ wollgespinsten oder mit Pferdehaaren, je⸗ doch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Tierhaaren

Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt, ge⸗ mustert, bunt gewebt

(446/8) Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe:

nicht aufgeschnitten

aufgeschnitten, Flor aus dem Einschlage gebildet (Velvet)

aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet (Sammet)

Baumwollenfilze (gewebte filzartige Zeugstoffe), auch gerauht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt Filztücher, endlos gewebt, roh, zur Holzstoff⸗, Zell⸗ stoff⸗, Strohstoff⸗ oder Papierbereitung (450/1) Undichte Gewebe zu Vorhängen (auch Madrasstoffe), auch mit benähten Bogen oder Zacken verziert: im Stück als Meterware (Vorhangstoffe) auch mit Band eingefaßt ül (453 a/457 e) Gewebe, nicht unter Nr. 445 bis 452 fallend: Bänder Chenillegewebe (454/457 c) andere Gewebe: b (454/456) ganz aus Baumwolle oder aus Baumwolle und Zellwoll roh zugerichtet (appretiert) bleicht gefärbt bedruckt bunt gewebt teilweise aus Baumwolle, nicht unter Nr. 454 bis 456 fallend: roh⸗

—: zugerichtet (appretiert), gebleicht —: gefärbt, bedruckt oder b

bunt gewebt 8 Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzstoffe 1 aus (459/463 b) Wirk⸗(Trikot⸗) und Netzwaren: Handschuhe, Haarnetze Strümpfe, Socken Unterkleider: geschnitten —: abgepaßt gearbeitet (regulär) Fischernetze Vogel⸗, Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze Mützen, Kappen, Mützen⸗, Kappenstumpen 8 geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk⸗ und Netzwaren, anderweit nicht genannt; Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungs⸗ zwecke) aus getränkten baumwollenen Wirkwaren, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (aus⸗ geglühte 371) ½ (464 ac 2) Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und bgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzen⸗ stoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand: gestickt (Tüll⸗, Aetz⸗ oder Luft⸗, Spachtelspitzen) handgeklöppelt gewebt genäht, gewirkt usw. (465 a/c) Stickereien auf baumwollenen, wolle⸗ nen, leinenen und dergleichen Grundstoffen

Plattstichstickereien Kettenstichstickereien andere Schläuche (Spritzen⸗ und andere grobe Schläuche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt oder gewirkt G Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacher⸗ waren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichenz auch sogenannte Baumwollensparterie; Chenille Gespinste aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D (483 a/ b) Garn aus Spinnstoffen des Unterab⸗ schnitts D, auch gemischt mit Zellwolle, jedoch ohne Beimischung von Baumwolle oder tieri⸗ schen Spinnstoffen, in Aufmachungen für 3 den Einzelverkauf:

aus Flachs aus Hanf oder anderen Spinnstoffen 8 Waren aus Gespinsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Zellwolle oder Zellwollgespinsten aus (484/485 b) Seilerwaren aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Zellwolle, jedoch ohne Beimischung von Baumwolle oder tierischen Spinnstoffen: Eimer, Gurte, Hängematten, Netze (Vogel⸗, Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze Fischer⸗ netze 485 b —), Schläuche, Sohlen, Strickleitern, Tragbänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seilerwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen Fischernetze, auch in Verbindung mit anderen Stof⸗ fen, soweit sie nicht dadurch unter andere Num⸗ mern fallen 8 1 (486/487 b) Fußbodenteppiche, im Stück gls Meterware oder abgepaßt (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen Jute?, Manilahanf⸗, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogre Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗) oder Kokog⸗ fasern, auch gemischt mit anderen pflanzliche Spinnstoffen oder Gespinsten, mit Zellwoll oder Zellwollgespinsten oder mit Rüadna gc Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnliche. rroben Tierhaaren oder Fehheben daraus, soweit sie nicht unter Nr. 427 fallen: