Heutiger Voriger
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Voriger
- Heutiger] Voriger
Heutiger Voriger
Heutiger] Lerlaal
Tempelhofer Feld. 1.7 81,75 b Teppich⸗Wke. Bln.⸗
Seee“ 1.1 Terrain Rudow⸗
Johannisthal..
do. Südwesten i. L.
Thale Eisenhütte.
Thür. Elektr. u. Gas
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SüöPöüeereese D.
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Anion Fabrikchem. Prod..
Veltag, Velt. Ofen u. Keramik.. Venus⸗Werke Wir⸗ kerei u. Strick. N. * für 8 Monate Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk. do. Bautzner Pa⸗ pierfabrie.. do. Berliner Mör⸗ telwerke.. 8 do. Böhlers Stahl⸗ werke, RM p. St. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG do. Deutsche Nickel⸗ werke do. Glanzstoff⸗ Fabriken 1 — do. Gumbinner Maschinenfabr.. 98,75 b do. Harzer Port⸗ land⸗Cement... 2 — 6 do. Märk. Tuchfabr. 88n do. Metallwaren Haller,j.: Hallerwk. .1 60 ¼ b
81,25 b
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132 b 128,5 b Gr
Wasserwerk. Gelsen⸗
do. (m. beschränkt. Div. f. 1939). N. Wenderoth pharm. Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen... Westdeutsche Kauf⸗ hof Westfälische Draht⸗ industrie Hamm Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei N Wilmersdf.⸗Rhein⸗ gau Terrain i. 9. Wintershall N H. Wißner Metall. Wollgarnf. Tittel u. Krüger
Zeiß Ikon
Zeitzer Eisengieß. u. Masch
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195 b G
1 48,5 b 96,5 b
do. Stahlwerke...
121,75 b
2. Banken.
Allgemeine Deutsche
Credit⸗Anstalt. 4 4 Badische Bank N. 6 Bank für Brau⸗Ind. 6 ½¼ 6 ½ Bayer. Hyp. uWechslb. 5 5 do. Vereinsbank 5 5 Berlin. Handels⸗Ges. 6 ½ 6 ½ do. Kassen⸗Verein 3 3 8 83 b Braunschweig.⸗Han⸗
nov. Hypothekenbk. 5 ½ 5 ½ Commerz⸗u. Priv. Bk.
j.: Commerzbank
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.)
do. Trikotfab. Voll⸗ moeller do. Ultramarinfab. . Victoria⸗Werke... . 89 C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke.. . 8g
99,5 b
Wagner u. Co., Maschinenfabrik, j.: Maschinenfabr Wagner⸗Dörries. Wanderer⸗Werke. Warstein⸗ u. Hrzgl.
Schl.⸗Holst. Eisen
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Deutsche Ani. Ausl.⸗Schein. einschl. Ablösungsschd.
5 % Gelsenkirchen Bergwerk K 1986.... .. .. 4 ½ % Fried. Krupp RM⸗ Anleihe 19365.. 5 % Mitteldeutsche Stahl RM⸗Anl. 1936 ... . . 4 ½ % Vereinigte Stahl RM⸗
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Accumulatoren⸗Fabrik. ... Allgemeine Elektricitäts⸗
Gesellschaett . Aschaffenburger Zellstoff..
Bayerische X toren⸗Werke J. P. Bemberr.. Julius Berger Tiefbau... Berlin. Krafe u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wolltämmerei... Buderus Eisenwerke....
Charlottenburger Wasser⸗
werke Chem. von Heyden. Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz. DBentg ..... Deutsch⸗Atlant. Telegr.. Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl
Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel. Christian Dierig 8 Dortmunder Union⸗Brau.
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Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr.⸗Werk Schlesien.. Elektr. Licht und Kraft ... Engelhardt⸗Brauerei...
J. G. Farbenindustrie. 1 eldmühle Papierr. elten u. Guilleaume...
Ges. f. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co... Th. Goldschmidt u“
amburger Elektrizität. arburger Gummi arpener Bergbau. oesch⸗KölnNeuessen, jetzt: Hoesch A.⸗G.
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Mindest⸗ abschlüsse
5000
1870 G 112b
DeutscheAsiatische Bk. RM per St. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1 932, jetzt: Deutsche Bank... Deutsche Central⸗ bodenkreditbank.. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank. Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B.. Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin..
1
269-268-
147- 148 b 134,75 - 135,5 b
Fortlaufende Notierungen.
129 175b 165,25 G-166-165,75 -
187 - 186,5 - 187 - —
114,25 - 113 6 - — 184,5 185 b 239,5 -—
153,5 - 53 G - 154 b 162,75-163,25 - — 142 -142,75 b
149,5 -150,5 b
148 -—
178- 177,5 -178 b 193,5 bG - — 247 - —
— 2132,-— 177 -—
122 % -—
165- 165,5 b — 165,5 b G-167 - —
Deutsche Reichsbank. Deutsche überseeische Hank. Dresdner Bank Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk., j.: Handelsbk. in Lübeck Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank... do. Hyp.⸗ u. Wechselb. Mecklenb.⸗ Leeea . Hypothekenbank, j.: Mecklenb. Kred.⸗u. Hypoth.⸗Bank. Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Landesbank Plauener Bank Pommersche Bank.. Pheinische Hyp.⸗Bank RheinischWestfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank.. do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.. Südd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Creditb. RM p. St. zu50 Pengö v p St. z50 P. Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche Boden⸗ kreditanstalt
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Aachener Kleinb. N0 Akt. G. E- 7 Allg. Lokalbahn u. Kraftweree 8 Baltimore and Ohio Bochum⸗Gelsen⸗ kirchen Straßenb. 5 % Csakath.⸗Agram Pr.⸗A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betriieieieibb. Deutsch. Reichsbahn (7 3gar. V.⸗A. S. 1-5/ Fnh⸗ Zert. d. Reichs⸗ r. r 8 6-2 Eutin⸗Lüllbeck Lit, A Gr. Kasseler Straßb. 1 1. † 87 lehrs⸗Ges. 4 do. Vörz. Rtt.
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148- 146,5 - 147 b 134- 133,25 - —
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154,75 - 153,25 b 162 - 161,25 b 141,5 - 142 - —
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247-246- 247 b 194 -—
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3. Verkehr.
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Halberst.⸗Blanken⸗ burger Eisenb... alle⸗Hettstedt ..
Fanchcn nbse Packet (Hambg.⸗Am. L.)
Hamburger Hoch⸗ bahn Lit. A. N
Hamburg⸗Südam. Dampfsch..
Hannov. Ueberldw.
u. Straßenbahnen
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Lit. A
Königsbg.⸗Cranz. N Kopenhagener Dampfer Lit. CN Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A. N do. “ Luxemburg nz Heinrich, 1St. 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisb. N Norddeutsch. Lloyd Feraf „Werniger. Pennsylvania 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A. do. Lit. B
Rostocker Straßenb. Schipkau ⸗Finster⸗ walde. 18 Strausberg⸗Herzf. Südd. Fesonon h West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Lire * f. 500 Lire.
1.1 109,75 1.4 93 5b 1.1 92 b Gr 90 b Gr
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4. Versicherungen. RM per Stück.
Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch Albingia: 1. Oktober. Frankonat 1. Julk, 1
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Philipp Holzmann. Pöhieiphr⸗ ebs⸗Gesellschaft.
Fse Bergbaua... F e Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans..
Kali Chemie Klöckner⸗Werke . 0 ο 6, 000
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Lahmeyer u. Co LeopoldgrauIbbe ..
127,5-128,75- —
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshütte.. Metallgesellschaft..
Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. Bahn⸗
145,5-144-145-
Berl. Hagel⸗Assec. (70 ½ Einz.). 1 do. do. Lit. B (26 19 Einz.), Berlin. Feuer (voll) (zu 100 NM) do. do. (37 ½ % 82 Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln sei Colon . 100 ℳ⸗Stücke Dresdner Allgem. Transport 57 ⁄% Einz.) do. do. (28 ¼1 %¶ Eins.) Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. volh do. do. (25 % Einz. Magdeburger Feuer⸗Vers. N46 do. Hagelvers. (6509 82 do. do. (32 ⁄% Einz. do. Lebens⸗Vers.⸗Gesf... do. ückversich.⸗Gesf.. 88 do. (Stücke 100, 800) „National“ Allg. B. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung.. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. AG. N Schles. Feuer⸗Vers. (200 RM⸗St. do. o. (25 % Einz. Stett. Rückversich. (400 RM⸗St. do. do. (800 RM⸗St. Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A d do⸗ d B
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bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel..
Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinis 9 Elektrizitätsw.. däbeha e Stahlwerke... Faen ch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. Rütgerswereee .
Salzdetfurh . Schlesische Elektrizität und as Lit. B.. Schuber u. Salzer. Schultheiss⸗Patzenhofer, ja Schultheiss⸗Brauerei.. Siemens u. Halse. Stöhr u. Co., Kammgarn⸗ Stolberger Zinkhütte. Süddeutsche Zuckerr....
Thüringer Gasgesellsch.. Vereinigte Stahlwerke. C. J. Vogel, Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof..
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143 - 143,5 - 144,5 b 170- 171 b 16
199,5 -291 -— 188 -189
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Zellstoff WaldhoaF.
Bank für Brau⸗Industrie. Deutsche Reichbbank.
141,75 - 142 b 112,75 - —
135- 136 b 165-— 127,25 - — o. d.
A.⸗G. für Verkehrswesen. Allgem. Lokalb, u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.
Otavi Minen u. Eisenbahn
— - 163 - I1715-1IFb
138,75-134,75-134 b
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154,75 - — 152 - —
135,25 - 134 G- 134,25 b 244,5 - 44- —
99,75 - —
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———
108 -108,5 B- 107,75 - 107 % b 159,5 - —
sanzeiger.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post , 8 . . monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne — N vellt eile 1,10 M.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mam ““ e
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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten
Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer
die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser
Ausgabe kosten 30 ⁷, einzelne Beilagen 10 0. Sie werden nur
gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Nr. 128
er eeen Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin
0
48 Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig eschrie
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder dur⸗ hervorgehoben werden sollen. — Befristete wensei. müssen 3 Tage
breiten . 85 Q R. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
eenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Inhalt des amtlichen Teiles. “ Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Anordnung auf Grund der Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr.
Erlaß über die örtliche Zuständigkeit bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten, Regelung bei Umzügen und Reisen, Ver⸗ sorgung von Personen ohne ständigen Aufenthaltsort.
Bekanntmachung über die Errichtung von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten. Vom 3. Juni 1940.
Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Sperrung der Pötenitzer Wiek bei Travemünde für Schiffahrt
und Fischerei.
Anordnung Nr. 28 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung zur Ausführung der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939. Vom 3. Juni 1940.
Anordnung Nr. 29 A der Reichsstelle für Mineralöl. Einführung der Anordnung Nr. 29 über Lagerung von Schmierölen und anderen Produkten beim Verbraucher in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 4. Juni 1940.
Bekanntmachung einer Ergänzung der Bekanntmachung über die Aenderung der Preise des Niedersächsischen Kohlensyndikats, in Nr. 126.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 96.
11XXAA““; Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches.
Deutsches Reich. 1 8
Der Führer hat den Direktor Sven Fritsch zum Vize⸗ konsul des Reichs in Landskrona (Schweden) ernannt.
Der Führer hat den Konsul Dr. Hans von Saucken zum Konsul des Reichs in Tsingtau ernannt.
4
Anordnung.
Auf Grund der Verordnung zur Bekämpfung von Not⸗ ständen im Verkehr vom 19. September 1939 — Reichsgesetz⸗ blatt I S. 1851 — ermächtige ich den Oberpräsidenten — Wasserstraßendirektion — in Koblenz und den 6 denten — Wasserstraßendirektin — in Münster, Ma nahmen zu treffen, um die Leistungsfähigkeit der Binnen⸗ schiffahrt zu steigern. 8
Berlin, den 1. Juni 1940.
Der Reichsverkehrsminister.
2
F. A.: Waldeck.
Betr.:
Oertliche Zuständigkeit bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten, Regelung
bei Umzügen und Reisen, Versorgung von Personen ohne ständigen Aufenthaltsort.
Es hat sich als notwendig erwiesen, die Frage der ört⸗ lichen Zuständigkeit der Ernährungsämter für die Ausgabe der Lebensmittelkarten, die besondere Bedeutung bei Reisen und Umzügen hat, reichseinheitlich zu regeln. Im Zusam⸗ menhang hiermit erschien eine Neuregelung der Versorgung bei Umzügen, der Versorgung der Reisenden mit Marmelade, Zucker und Eiern und der Versorgung von Personen ohne ständigen Aufenthaltsort geboten. Die vielfach voneinander abweichenden Regelungen dieser Fragen durch die Er⸗ nährungsämter und die verschiedene Handhabung meiner Be⸗ stimmungen über die Umzugsregelung (Erlaß vom 20 Sep⸗ tember 1939 — II C 1-769 unter D VI) haben zu Zuständig⸗ keitsüberschneidungen und zum Doppelbezug von Lebens⸗ mitteln geführt. Zur Herbeiführung einer reichseinheitlichen
Regelung wird folgendes angeordnet:
— Erster Abschnitt: Oertliche Zuständigkeit zur Kartenausgabe Zuständigkeit bei ständigem Aufenthaltsort
Die Ausgabe der Lebensmittelkarten und der Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie der Umtausch der Lebensmittel⸗ karten in Reise⸗ und Gaststättenmarken und Berechtigungs⸗ scheine erfolgen durch das Ernährungsamt (Kartenstelle), in dessen Bezirk der Versorgungsberechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat. In Zweifelsfällen 5 der Versorgungs⸗ berechtigte auf Verlangen des Ernährungsamts (Kartenstelle) durch Vorlage einer polizeilichen Bescheinigung seinen stän⸗ digen Aufenthaltsort glaubhaft zu machen.
Wenn bei mehreren Aufenthaltsorten eines Versorgungs⸗ berechtigten Zweifel darüber bestehen, welcher der ständige Aufenthaltsort ist, so ist das Ernährungsamt (Kartenstelle) des Ortes zuständig, in dem sich der Versorgungsberechtigte überwiegend aufhält.
Zuständigkeit bei vorübergehendem Aufenthaltsort (Reise)
„Wer zur Zeit der Ausgabe der Lebensmittelkarten sich nicht an seinem ständigen Aufenthaltsort befindet, jedoch die Karten für seine Verpflegung an seinem jetzigen vorüber⸗ gehenden Aufenthaltsort benötigt, muß die Karten oder — falls erforderlich — Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie Be⸗ rechrigungsscheine von dem für ihn zuständigen Ernährungs⸗ amt (Kartenstelle) anfordern.
Der Versorgungsberechtigte kann sich aber auch vor An⸗ tritt der Reise bei seinem zuständigen Ernährungsamt (Kar⸗ tenstelle) vorübergehend aus der Versorgung mit Lebens⸗ mittelkarten abmelden. Er erhält hierüber eine Bescheini⸗ gung (Reise⸗Abmeldebestätigung) nach anliegendem Muster *),
die ihn berechtigt, Lebensmittelkarten oder erforderlichenfalls
Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie Berechtigungsscheine bei einem anderen Ernährungsamt (Kartenstelle) zu empfangen. Die vorübergehende Abmeldung kann auch nachträglich er⸗
folgen; sie muß jedoch so rechtzeitig eingehen, daß die Aus⸗ gabe der Lebensmittelkarten noch gesperrt werden kann. Die Bescheinigung ist nur für eine oder mehrere volle Zuteilungs⸗ perioden auszufertigen. Jedes Ernährungsamt hat bei Vor⸗ lage der Bescheinigung, die dem Versorgungsberechtigten zu belassen ist, Lebensmittelkarten oder — soweit erforderlich — Reise⸗ und Gaststättenmarken und Berechtigungsscheine für die volle Zuteilungsperiode auszuhändigen und die Ausgabe auf der Bescheinigung zu vermerken, damit diese Bedarfs⸗ nachweise nicht für die gleiche Zeit an anderen Stellen noch einmal gefordert werden können. Soweit Reise⸗Abmelde⸗ bestätigungen erteilt sind, ist die Ausgabe der Karten am stän⸗ digen Aufenthaltsort zu sperren. Der Sperrvermerk ist auf der Karteikarte oder in einer Liste einzutragen und darf erst gelöscht werden, wenn die Abmeldebestätigung zurück⸗ gegeben wird. .
Ausnahmen
Ohne die Reise⸗Abmeldebestätigung darf das Ernäh⸗ rungsamt (Kartenstelle) des jeweiligen Aufenthaltsorts Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie Berechtigungsscheine nur in besonders gelagerten dringenden Ausnahmefällen und nur gegen Vorlage eines eö Ausweises über die Person aushändigen. Das Ernährungsamt, das in solchen Aus⸗ nahmefällen die Ausgabe der Marken vornimmt, ist verpflich⸗
tet, das zuständige Ernährungsamt des ständigen Aufenthalts⸗
ortes unverzüglich hierüber und über die Art und Menge der ausgegebenen Marken zu benachrichtigen.
Zuständigkeit beim Wechsel des ständigen Aufenthaltsorts (Umzug) An⸗ und Abmeldebestätigung
Jeder Versorgungsberechtigte, der in den Bezirk eines anderen Ernährungsamts (Kartenstelle) umzieht, hat sich sofort bei seinem bisherigen Ernährungsamt (Kartenstelle) ab⸗ und bei dem neuen anzumelden. Er erhält bei der Ab⸗ meldung eine Umzugs⸗Abmeldebestätigung nach anliegendem Muster *), die dem für die neue Wohnung zuständigen Er⸗ nährungsamt (Kartenstelle) bei der Anmeldung vorzulegen ist, von diesem mit Anmeldevermerk versehen und als An⸗ meldebestätigung zurückgegeben wird.
Bei der Anmeldung ist von dem Ernährungsamt (Kar⸗ tenstelle) für die künftige Zuteilung der Lebensmittelkarten eine Karteikarte anzulegen oder eine listenmäßige Eintra⸗ gung vorzunehmen. Ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist die Anmeldung und damit die Versorgung mit Lebens⸗ mittelkarten abzulehnen. Neuzugezogene Versorgungsberech⸗ tigte müssen bei der Zustellung der Lebensmittelkarten ihre Bezugsberechtigung durch Vorlage der Anmeldebestätigung nachweisen. 8
*) Hier nicht abgedruckt.
Zweiter Abschnitt: Reise⸗ und Umzugsregelung
I. Reiseregelung 8
Die Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot, Fleisch und
ett sind nach meinem Erlaß vom 15. Januar 1940 — II C
200 — nur in den “ auszugeben, in denen die Haus⸗
haltskarten für diese Erzeugnisse zur Verpflegung außerhalb des Haushalts nicht ds eichen Reisende erhalten Reise⸗ und Gaststättenmarken daher nur, wenn es sich um Reisen von längerer Dauer handelt. Bei solchen Reisen haben die Er⸗ nährungsämter nach folgenden Bestimmungen zu verfahren:
Versorgung mit Brot
Ein Umtausch der Brotkarten in Reise⸗ und Gaststätten⸗ marken für Brot ist, nachdem durch Erlaß vom 9. April 1940 — IIC 1-1500 — alle erwachsenen Versorgungsberechtigten eine zweite Brotkarte mit 80 Abschnitten über je 10 g Brot erhalten, nur in den seltensten Fällen erforderlich.
Versorgung mit Fleisch, Fett, Käse und mit Sonder⸗ zuteilungen auf Fleisch⸗ und Fettkarten
Bei den Reichsfleischkarten erfolgt nur ein Umtausch der bestellscheingebundenen Einzelabschnitte in Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken, da auf die sonstigen Einzelabschnitte bei jedem Verteiler an jedem Ort im Reichsgebiet Ware bezogen werden kann. Dasselbe gilt auch für die Reichsfettkarten. Mit Rück⸗ sicht auf deren wechselnde Gestaltung bin ich jedoch, falls der Umtausch nur einzelner Abschnitte und die Entwertung dieser sowie die der Bestellscheine zu umständlich ist, zur Erleichte⸗ rung der Arbeit in den Kartenstellen damit einverstanden, daß sämtliche Einzelabschnitte der Fettkarten in Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken umgetauscht werden.
Alle für etwaige Sonderzuteilungen vorgesehenen Ab⸗ schnitte (Fl⸗Abschnitte der Reichsfleischkarten und F⸗Abschnitte der Reichsfettkarten für Kinder sowie die freien Abschnitte der Nährmittelkarte) sind, gleichgültig, ob eine Zuteilung bereits verfügt ist oder nicht, an dem Stammabschnitt der Karten, der dem Umtauschenden zurückzugeben ist, zu be⸗ lassen.
Versorgung mit Marmelade, Zucker und Eiern
Einige Ernährungsämter sind dazu übergegangen, den Reisenden auch den Kauf von Marmelade, Zucker und Eiern durch entsprechenden Vermerk auf den für diese Erzeugnisse geltenden Haushaltskarten oder durch Aushändigung von Einzelabschnitten dieser Karten zu ermöglichen. Ich vermag ein Bedürfnis für eine derartige Regelung nur bei Urlaubern der Wehrmacht und der diesen gleichgestellten Organisationen sowie Personen ohne ständigen Aufenthaltsort anzuerkennen. Den besonderen Verhältnissen bei der Wehrmacht und den dieser gleichzubehandelnden Organisationen habe ich durch Schaffung einer reichseinheitlichen Urlauberkarte Rechnung getragen (Erlaß vom 20. Mai 1940 — II C 1-1660), während die Versorgung der Personen ohne ständigen Aufenthaltsort sich ausschließlich nach der im Dritten Abschnitt dieses Er⸗ lasses getroffenen Regelung richtet.
Für Reisende, die sich in Gaststätten verpflegen, bedarf es keiner Regelung, weil die Gaststätten Sonderzuteilungen in diesen Erzeugnissen erhalten und sie kartenfrei abzugeben haben. Reisenden, die sich beispielsweise selbst verpflegen oder aber in Familien Aufenthalt nehmen, kann in Kriegs⸗ zeiten im allgemeinen zugemutet werden, daß sie Marmelade, Zucker und Eier vor der Reise bei den Verteilern, die die Be⸗ “ erhalten haben, beziehen und mitnehmen. Wenn ies nicht geschieht, können diese Erzeugnisse nach Beendigung der Reise nachbezogen werden. Wo aber der Vor⸗ oder Nach⸗ bezug mit Rücksicht auf Antritt und Ende der Reise wegen der Gültigkeitsdauer der Einzelabschnitte nicht möglich oder aus besonderen Gründen (wie wohl häufig bei Eiern) nicht zumutbar ist, können die Ernährungsämter ausnahmsweise gegen entsprechende Entwertung der Lebensmittelkarten Be⸗ rechtigungsscheine ausstellen, die die Möglichkeit des Kaufs bei jedem Verteiler bieten. Bei der Ausstellung der Berech⸗ tigungsscheine für Eier ist entsprechend der durchschnittlichen Eierversorgung der übrigen Versorgungsberechtigten für jede Woche ein Ei zugrunde zu legen.
Die den Reisenden ausgestellten Berechtigungsscheine für Marmelade, Zucker und Eier verlieren 4 Wochen nach Aus⸗ stellung ihre Gültigkeit.
Es ist unzulässig, die Reichskarte für Marmelade und Zucker und die Reichseierkarte oder Einzelabschnitte dieser Karten durch Aufdruck des Reisevermerks in Reisekarten oder
Rojso 8 2 2 Reisemarken umzuwandell. 8
8