Prager, Salomon Israel, geb. am 29. 10. 1879 in Beneschau, Kr. Ratibor, Prager, Flora Sara, geb. Katschinsky, 10. 8. 1884 in Breslau, 1 Prager, Margot, geb. am 27. 11.1915 in Breslau, Priester, Louis Israel, geb. am 4. 9. 1874 in Rybnik, 1 1 Priester, Berta Sara, geb. Rosenbaum, geb. am 18. 8. 1878 in Tichau (Kr. Pleß),⸗ Priester, Edith, geb. am 4. 6. 1902 in Rybnik, Sams, Albert Jakob, geb. am 15. 1. 1916 in Besse⸗ ringen (Kr. Merzig), 8 Seeligsohn, Erich Michael, geb. am 17. 9. 1906 in Berlin, Seeligsohn, Gertrud, geb. Blumberg, geb. am 25. 8. 1907 in Lyck, 8 . Sußmann, Gerhard, geb. am 12. 3. 1921 in Berlin⸗Charlottenburg, — Schenk, Walter Hugo, geb. am 5. 12. 1899 in Kaiserslautern, 1b Scherk, Hermann, geb. am 2. 1. 1906 in Berlin⸗ Schöneberg, . Scherk, Meta, geb. Großkopf, geb. am 3. 7. 1908 in Frankfurt / Main, 1 Schmelzer, Ernst Joseph, geb. am 3. 4. 1899 in Börsborn / Pfalz, Schmelzer, Martha, geb. Blumenfeld, geb. am .2. 1895 in Gotha, Schnell, Lucian, geb. am 6. 7. 1903 in Harz⸗ gerode / Anhalt, Schwanneke, Ellen Victoria, geb. am 11. 8. 1907 in Berlin, 1 1 Studinski, Adolf, geb. am 16. 12. 1899 in Witten, Ruhr, Studinski, Else, geb. Weiß, geb. am 10. 6. 1902. in Krojanke (Kr. Flatow), 8 Studinski, Hanni, geb. am 16. 9. 1922 in Berlin, Studinski, Gustel, geb. am 1. 8. 1926 in Berlin, Wachsmann, Wilhelm Israel, geb. am 27. 11. 1892 in Ratibor, Wachsmann, Frieda Sara, geb. Israelowitz, geb. am 22. 3. 1895 in Koschenthin (Kr. Lublinitz), Wachsmann, Ruth, geb. am 8. 10. 1920 in Ra⸗ tibor, Weiß, Walter Israel, geb. am 15. 9. 1902 in Ra⸗ witsch, — We 2* „Käthe Sara, geb. Wangenheim, geb. am 18. 2. 1898 in Bitterfeld, Werner, Kurt Israel, geb. am 1. 12. 1890 in Borek (Kr. Gostyn), Werner, Berta Sara, geb. Lewy, geb. am 6. 5. 1897 in Loslau, 1. Werner, Leo Israel, geb. am 26. 1. 1925 in Breslau, 3 Wertheim, Adolf Israel, geb. am 17.,9. 1891 in Eisleben, 1 Wilzig, Hermann Israel, geb. am 10. 11. 1901 in
geb. am
zucht verwendet werden.
Glumen [r Flareth, bee Ien g Betty Särg, geb. Sömmerfeld, geb. dm 19. 9. 1902 in Kxogjanke (Ky. Flatow)) Winternitz, Paul, geb. am 29: 3. 1905 in Königinhof a. E., Winternitz, Josefa Gertrud, geb. Hartwig, geb. am 4. 1. 1911 in Hamburg, 8 Witt, Otto, geb. am 13. 3. 1909 in Lünen, b Wolff, Julius, geb. am 3. 3. 1875 in Heidelberg, Wolff, Hulda, geb. Kahn, geb. am 28. 7. 1882 in Köln, Wolfsheimer, Martha, geb. Hofmann, geb. am 30. 6. 1898 in Meiningen, Zeimann, Eduard Ifrael, geb. am 13. 3. 1895 in Pr. Stargard, Zeimann, Charlotte Sara, geb. Warschauer, geb. am 20. 3. 1906 in Breslau.
Berlin, den 4. Juni 1940. Der Reichsminister des Innern. 86 J. V.: Pfundtner.
Filmverbot. “
Die öffentliche Vorführung des Films: 88 „ Jede Frau hat ein Geheimnis“ (Schmaltonfilm) 7 Akte = 874 m, Antragsteller und Hersteller: Georg Witt⸗ Film G. m. b. H., Berlin SW 68, Hedemannstr. 14, ist am 11. April 1940 unter Prüf Nr. 53 528 verboten worden.
2. Die öffentliche Vorführung des Films: „Frontier Marshal“ (In fremder Sprache) 7 Akte = 1749 m, Antragsteller: Deutsche Fox⸗Film A.⸗G., Berlin SW 68, Friedrichstr. 225, Hersteller: 20 th Century Fox Film Corporation New York, USA., ist am 11. Mai 1940 unter Nr. 53 713 verboten worden. 1 Berlin, den 1. Juni 1940.
Der Leiter der Filmprüfstelle. .V.: Dr. Kabisch.
Beayerische Staatsschuldenverwaltung.
Die Auslosung der Bayerischen 4 ½ (6) Zigen Serienanleihe vom Jahre 1933.
Die nach den Anleihebedingungen vorzunehmende vierzehnte ESerienziehung findet am üeean den 1. Juli 1940, vorm. 8 ½ Uhr, im Dienstgebäude der Bayeri⸗ schen Staatsschuldenverwaltung in München, Königinstraße Nr. 17, Erdgeschoß, öffentlich statt. Ausgelost wird eine Serie im Gesamtnennbetrage zu 2,000 000 Reichsmark.
Das Ergebnis der Ziehung wird im amtlichen Teil des Völkischen Beobachters, Münchener Ausgabe, und im Deut⸗ schen Reichsanzeiger veröffentlicht. 1
Abdrucke der Ziehungsbekanntmachung können von der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, Kapitalien⸗ buchhalkung in München, Königinstraße 17, unentgeltlich bezogen werden.
München, den 4. Juni 1940. Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung
zur Durchführung des Forstlichen Artg (Saatgutgewinnung und ⸗verwendung der Europäischen Lärche).
Auf Grund des § 2 des Forstl. Artgesetzes vom 13. De⸗ zember 1934 (RGBl. I1 S. 1236) und auf Grund der 3. Ver⸗ ordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 22. Novem⸗ ber 1938 (RGBl. 1 S. 1697) wird zur Sicherung der Ver⸗ sorgung des deutschen Waldes mit einwandfreiem Saatgut der Europäischen Lärche (Larix europaea) im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung verordnet:
u“
(1) Zapf n Lärche dürfen zur Saatgut⸗ gewinnung nur noch in anerkannten Waldteilen geerntet werden. 8 8 6“
(2) Saatgut der Europäischen Lärche aus nichtanerkann⸗ ten Waldteilen und daraus erzogene Pflanzen dürfen nur noch in den Reichsgauen der Ostmark und im Sudetengau, Saatgut letztmalig im Frühjahr 1941, Pflanzen letztmalig im Herbst 1944 verwendet werden.
(3) Soweit gemäß Abs. 2 ein Zwang zur Verwendung nur anerkannten Lärchensaatgutes besteht, darf dieses nur in den im Anerkennungszeichen jeder Anerkennungseinheit an⸗ gegebenen Gebieten verwendet werden (s. 1. Anordnung der Ausführung des Forstl. Artgesetzes vom 2 November 1938 Sii 4 A 12 — RMBlFv. S. 401). Soweit ein An⸗ erkennungszeichen noch nicht festgesetzt ist, kann das be⸗ treffende Saatgut bis auf weiteres im ganzen Reichsgebiet verwendet werden. — 1
(4) Aus dem Auslande eingeführte Zapfen und Samen oder aus eingeführten Zapfen gewonnene Samen der Euro⸗ päischen Lärche dürfen nur noch mit besonderer Genehmigung des Reichsforstmeisters und nur noch in den vom Reichsforst⸗ meister von Fall zu Fall zu bestimmenden Gebieten zur Nach⸗
(1) Besitzer anerkannter Lärchenbestände sind verpflichtet, die Cih bestsczean dem Beauftragten für das Forstl. Art⸗ gesetz bis zum 15. August j. Is. zu melden. Der Beauftragte für das Forstl. Artgesetz hat im Rahmen der vom Reichsforst⸗ meister erlassenen Richtlinien darüber zu entscheiden, ob eine Einbringung der Zapfenernte notwendig ist. ve (2) Hat der die Beerntung für notwendig erklärt, so ist der Wal deigentümer oder Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Ernte entweder selbst oder vom Staat durch⸗ führen zu lassen oder sie an eine forstliche Klenganstalt oder einen Forstpflanzenzuchtbetrieb zu verpachten. Der Ernte⸗ berechtigte ist zu einer vensehechs und pfleglichen Durch⸗ führung der Beerntung verpflichtet. 689 Ort, Beginn 1 voraussichtliche Dauer des Sam⸗ melns, Sammelstellen, Ausführende und Art der Durch⸗ führung der Zapfenernte sowie die voraussichtlich anfallende Zapfenmenge sind vom Waldeigentümer oder Nutzungs⸗ berechtigten mindestens 14 Tage vor Beginn, dem Fuständigen Beauftragten für das Forstl. Avtgesetz anzugeigen. Die B 8 endigung des Sammelns und die in jeder Anerkennungs⸗ einheit angefallenen Zapfenmengen sind sofort nach Abschluß der Ernte zu melden. “ (4) Der Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, für die Ausklengung der geernteten Zapfen. zu sorgen. — 1“ (5) Die Ausklengung der geernteten Zapfen darf nur von einer für die Ausklengung von Lärchenzapfen zugelassenen Klenge durchgeführt werden. Begründete Anträge auf Zulassung sind über die Gruppe der Forstsamen⸗ und Forst⸗ pflanzenbetriebe beim Reichsforstmeister zu stellen. Der Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte kann in jedem Falle verlangen, daß ihm das aus Zapfen seiner Erntebestände gewonnene Saatgut für seinen eigenen Bedarf zu höchstens 80 % des Festpreises an erster Stelle abgegeben wird. (6) Kommt der Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte der in Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 ausgesprochenen Verpflich⸗ tung innerhalb einer vom Beauftragten für das Forstl. Art⸗ gesetz zu bestimmenden Frist nicht nach, so hat der Beauf⸗ tragte für das Forstl. Artgesetz die Ernte und Ausklengung zwangsweise durchführen zu lassen. Für die gewonnenen Zapfen erhält der Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte von der durchführenden Stelle die üblichen Pachtgelder. Das Saatgut selbst geht in das Eigentum der durchführenden Stelle über. Das nach Abs. 5 begründete Vorkaufsrecht des Waldeigentümers oder Nutzungsberechtigten kann in diesem Falle nicht ausgeübt werden. Weiter kann der Beauftragte für das Forstl. Artgesetz bei unvollständiger und unpfleglicher Durchführung der Ernte für die Zukunft eine andere Stelle it der Ernte betrauen.
(Uy Der Beauftragte für das Forstl. Artgesetz überwacht
die ordnungsgemäße Ausklengung der Lärchenzapfen. u
diesem Zweck teilen ihm die zugelassenen Klengen nach be⸗
endeter Ausklengung das Ergebnis der Samenausbeute je
Brr. Zapfen sowie Reinheit und Keimprozent des gewonnenen amens getrennt nach Anerkennungseinheiten mit.
2) Der Beauftragte für das Forstl. Rechl 111““ durch die staatl. Darre in Wolf⸗ gang bei Hanau, Post Groß⸗Auheim, durchführen zu lassen. Die Vergleichsklengungen werden in Lohn für die aufgefor⸗ derte Klenge ausgeführt. Das Ergebnis dieser Vergleichs⸗
Beauftragten zu melden. “ ““
(3) Die Bestimmungen der Reinheit und der Keimfähig⸗ keit des gewonnenen Saatgutes werden von einer von dem Beauftragten für das Forstl. Artgesetz zu bestimmenden amt⸗ lichen Samenprüfungsanstalt vorgenommen. Die Kosten hierfür trägt die Vergleichsdarre.
Artgesetz hat das
klengung ist nach den Bestimmungen des Abs. 1 Satz 2 dem
Ausbeute und ungenügendem
2 erordnung über die Gewinnung von Saatgut der Cüe g40r Lärche 29. September 1937 (Reichsanzeiger Nr. 225 vom 30. September 1937), die 1. und 2. Anordnung 1 zur Durchführung dieser Verordnung vom 14. Januar 1938 und vom 15. März 1939 (Reichsanzeiger Nr. 12 vom 16. Ja⸗ nuar 1938 und Nr. 67 vom 20. März 1939) sowie die Be⸗ stimmungen über die Lärche in der 2. Verordnung zur Durch⸗ führung des Forstl. Artgesetzes vom 20. Oktober 1936 (REBl. I S. 906) treten außer Kraft. 8
uwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach § 5 8 Forstl. Artgesetzes (RGBl. I S. 1236) mit Geldstrafe bis zu 10 000 Rℳ oder mit Gefängnis oder Haft bestraft.
§ 7
in Kraft. Berrlin, den 3. Juni 1940. Der Reichsforstmeister. In Vertretung des Staatssekretärs: 8* Parchmann. Bekanntmachung. b Die am 6. Juni 1940 ausgegebene Nummer 98 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Zweite Verordnung zur Einführung börsenrechtlicher Vor⸗
schriffen in der Ostmark. Vom 24. Mai 1940. b ven die Einführung des Reichsschulpflichtgesetzes in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. Mai 1940. Verordnung über die Einführung des Gesetzes über Vermitt⸗ lung von in den eingegliederten Ost⸗ bieten. Vom 3. Juni 8 5 11“ über die vorläufige Regelung des Berufsschul⸗ wesens in den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen und Wartheland. Vom 3. Juni 1940. Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,038 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 7. Juni 1940. 8 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
MWBekanntmachung.
Die am 6. Juni 1940 ausgegebene Nummer 99 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über den Aufbau der Reichsforstverwaltung. Vom 31. Mai 1940. 1
Durchführungsverordnung zur Verordnung über den Aufbau der Reichsforstverwaltung. Vom 31. Mai 1940. “
Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die Verwahrung und Anscha füng von Wert⸗ papieren im Lande Oesterreich. Vom 5. 1940.
Verordnung über die Einführung der eichsmarkwährung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom aUmfang; *⅜ℳ% Bögen.“ Verkaufspress: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren; 0,938. RE für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 38 not.;
Berlin NW 40, den 7. Juni 1940.
“ Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich
8 8* 8
XFWFBGekanntmachung. Die am 6. Juni 1940 ausgegebene Nummer 100 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Verwaltung der Landwirtschaftlichen Hochschule in Tetschen⸗Liebwerd. Vom 7. Mai 1940. Verordnung über die Einführung des deutschen Strafrechts ein den eingegliederten Ostgebieten. Vom 6. Juni 1940. Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗
unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 7. Juni 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers und
fung, Urbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen,
von Entscheidungen der Arbeitsämter nach der
mung zur fristlosen Kündigung.
torat Böhmen und Mähren. — Ausländi Unerwünschte Anwerbung aus triebe. — Pflichtjahr für Mädchen; hier: Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels; hier: Lernschwestern. — Betr.: Zusätzliche E1““ von arbeitern im Wege der Umschulung. — Sechste Du
Notdienst).
reinigung alter Schulden 8 Forderungen der
(4) Bei ungenügender Gebrauchswert des Lärchensamens kann der Beauftragte für das Forstl. Artgesetz die Zulassung der Klenge für dauernd oder für begrenzte Zeit zurückziehen. Gegen die Verfügung des Beauftragten für das Forstl. Artgesetz kann die betroffene Klenge innerhalb von 14 Tagen. Berufung beim Reichsforst⸗ meister einlegen. Der Reichsforstmeister entscheidet endgültig.
“ § 4 1 Ausnahmen von dieser Verordnung kann der Reichs⸗
forstmeister auf Antrag zulassen.
Sozialversicherung. — Betr.: lungsstellen für und der Weichsel. — III. Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. lasse: Verordnung über die gliederten Ostgebieten.
Sozialverfassung, Gesetze,
Lohngestaltung in den
Ausnahme der Herstellung von Schals und Langware i
hinterlegte
Kohlenförderung (insgesamt jährlich 50 Mill. t) und die Förderung in Holland und Belgien in Höhe von 6 Mill. t jährlich
dungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
arbeiter seien vorhanden, doch warteten sie auf ihre Einstellung. Felner verweist das Blatt auf die verheerende Wirkung des Aus⸗
Nummer 16 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Juni 1940 hat Bche ge Inhalt: Teil.I. I. Allgemeines und Gemein ames. eichs⸗
kanzlers zur Durchführung der Wiedervereinigung, der Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet mit dem Deutschen Reich. Vom 23. Mai 1940. — Verordnung über das Versorgungsamt Danzig. Vom 20. Mai 1940. — II. Arbeitseinsatz Arbeitsbeschaf⸗ Erlasse: Zurück⸗
stellung von Lernschwestern, Schwesternvorschülerinnen und Kin⸗ dergärtnerinnen der NSV. von der ö“ — Aenderung erordnung über
die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1939. — 1. Entscheidung der Arbeitsämter über Anträge auf Zustim⸗ 2. Nachträgliche Zustimmung zur ordentlichen Kündigung. — Pflichtja rableistung im Protek⸗ che Arbeitskräfte; hier:
ausländischer Arbeitskräfte durch Be⸗ Heilgymnastinnen. — Kündigung von etall⸗ urchführungs⸗ verordnung zur Notdienstverordnung (Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung bei Heranziehung zum langfristigen Vom 22. Mai 1940. — Siebente Durchführungsver⸗ ordnung zur Notdienstverordnung. Vom 22. Mai 1940. — Oert⸗ liche Zuständigkeit für die Verlängerung zeitlich begrenzter Dienst⸗ verpflichtungen. — Betr.: Anwendung des Gesetzes über eine Be⸗ Träger der ermittlungs⸗ und Bezirksvermitt⸗ innenschiffer in den Stromgebieten der Donau Arbeitsrecht, Verordnungen, Er⸗ einge⸗ Vom 20. Mai 1940. — Betr.- Gewährung von Urlaub oder Freizeit zux Regelung persönlicher Angelegen⸗ heiten an zum Wehrdienst Einberufene. — Aenderung der An⸗ ordnung üher die Wiedereinführung von Urlaub. Vom 27. Mai 1940. — Anordnung über Entgeltbelege für das Lohngewerbe in der Schiffchenstickerei (Automaten und Pantageefhenhischet ischer
Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,04,
Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,05 — 17,30, Rio de Janeiro
Belgien ,—,
8,07 ¼, London 14,25, New York 446,00, Brüssel —,—, 22,50, Madrid 45,00, Holland —,—, Berlin 178,25, Stockholm
Berliner Börse vom 6. Zuni.
„Auch am Donnerstag setzten die Aktienmärkte überwiegend mit Kurssteigerungen ein, daneben wurde die Lage durch zahl⸗ reiche Strichnotierungen gekennzeichnet. Die Kurseinbußen waren sowohl in ihrem Ausmaß als auch zahlenmäßig nur gering. Vielfach lagen den Notierungen lediglich Mindestorders zugrunde.
Bei den Montanwerten waren keinerlei Kursabschläge zu verzeichnen. Verein. Stahlwerke und Buderus gewannen je N, Mannesmann stiegen um ½ und Hoesch um ¾ %. Von Braun⸗ kohlenwerten gaben Deutsche Erdöl ¾¼ % her. Am Kaliaktien⸗ markt ermäßigten sich Salzdetfurth um 1 %. Fest lagen chemische Papiere, so v. Heyden mit + ½¼, Schering mit + ℳ und Rütgers mit +† ⅞ %. Farben setzten mit 190 ½¼ um 1 °” höher ein, Gold⸗ schmidt gewannen 1 ½ %. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten zeichneten sich Conti Gummi durch eine Befestigung um 2 ¼ % aus. In Elektro⸗ und Versorgungswerten hielten sich die Wert⸗ schwankungen in engen Grenzen. Höher lagen Accumulatoren um ⁄½, Charlotte Wasser um 1 und EW Schlesien um 1 %. Sie⸗ mens ermäßigten sich um N und AEG um ¾ %. Am Markt der Maschinenbaufabriken zogen Deutsche Waffen um 1 und Demag um 1 4 % an. Um ¾ % höher bewertet wurden von Autoaktien BMW und von Metallwerten Deutscher Eisenhandel. Größere Steigerungen erfuhren noch von Textilwerten Stöhr mit + 1 ¾, von Zellstoffaktien Aschaffenburger mit + 1 und Waldhof mit + 176 %. Dortmunder Union und Gebr. Junghans ö üch um je 1 %. Im letztgenannten Ausmaße niedriger lagen Dle. .
Im weiteren Verlauf war die Kursentwicklung mit ver⸗ schwindenden Ausnahmen weiter nach oben gerichtet, wobei es in der Mehrzahl der Fälle zu Steigerungen um 1 — ¾ % kam. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 121 % und Farben auf 190 ℳͤ. Accumulatoren gewannen 1 % und Bemberg 1 ¼ %. Bei einem Umsatz von 80 000 Rℳ gelangten Dtsch. mit 105 gegen letzten Kurs vom 16. Mai = 11 % höher zur Notiz.
„Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung bei stillem Ge⸗ schäft fest, so daß die Börse zu den höchsten Tageskursen schloß, die vielfach K bis ½ % über dem Verlaufsstand lagen. Siemens
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 5. Juni. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 5. Juni 1940 5 Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 569 260 (Zun. 12 400), Noten 10 970 (Abn. 12 400), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 564 900 (Abn. 290), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3570 (Zun. 280), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 13 610 (Abn. 22 510), andere Depositen: Banfen 118 790 (Zun. 23 880), Private 49 610 (Abn. 870), Regierungssicherheiten 161 730 (Zun. 12 830), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 2890 (Zun. 10), Wertpapiere 22 810 Zun. 80), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1420 (Zun. 10). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 6,81 gegen 13,65 %.
Schwerste wirtschaftliche Folgen des deutschen Vormarsches für die Westmächte. — Wachsende “ Kohlenknappheit in England.
Genf, 6. Juni. Die immer fühlbarer werdende Kohlenknapp⸗ eit in England wird von der Zeitung „Daily Expreß“ besonders ervorgehoben. Das Blatt weist auf den Verlust der belgischen
und nordfranzösischen Kohlengruben hin. Die Westmächte hätten
durch den deutschen Vormarsch in dieser Hinsicht einen schweren wirtschaftlichen Schaden erlitten. Zwei Drittel der französischen esamte
seien jetzt den Westmächten verlorengegangen und in deutsche Hände gefallen. Das Blatt stellt weiter fest, daß es in England war genügend Kohlenvorkommen gebe, die abgebaut werden ollten, doch sei dazu eine gute Organisation nötig. Auch Fach⸗
alls der französischen Baumwollindustrie im Gebiet um Lille und Tourcoing für die englische “ in Lancashire; große Nengen von vor der Besetzung dieser Gebiete stets nach England eingeführt worden. Diese Zufuhr sei jetzt völlig unterbrochen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
8 Devisen. e1114“ g, 6. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zürich 657,50, Oslo 666,00, Kopenhagen 566,50, London“*) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 9,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 490,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 6. Juni. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,25, Prag 11,80. Sofia 413,00, Zürich 77,50, Slowakei 9,65.
London, 7. Juni. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) unerhältlich, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) 70,00 B., Schweiz
7,85 — 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95,
cscs. unerhältlich. Paris, 6. Juni. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich. vondon 176 ⅞, New York 43,80, Wlln. . Ihalien 88g Schweiz 985,00, Kopenhagen —,—, Holland Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—, Warschau Belgrad —,—. Paris, 6. Juni. (D. N. B.) 111,05 Uhr, Freiverkehr.] New York 43,80, Berlin —,—, Italien —,—, Belgien —, Schweiz 985,00, Kopenhagen Holland —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag —,—. Warschau —,—. Amsterdam, 6. Juni: Notierungen nicht eingetroffen.
D. N. B.) Zürich, 6. Juni. (D. N. B.) 111,40 Uhr.]
Paris Mailand
06,25, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest 9,00, Belgrad 10,00, Athen 310,00, Konstantinopel 300,00,
8 1
Erste Reichsan
Berlin, Freitag, den 7. Funi
zeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1940
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stiegen schließlich um 1 %. Verein. Stahlwerke handelte man mit 122 und Farben mit 191. Am Kassamarkt waren Banken meist gut gehalten. Genannt seien Adca und Bayerische Vereinsbank mit + ¾, Deutsche Ueber⸗ seebank mit + 1 ¼ und Deutsche Golddiskontbank gegen letzte Notiz mit +† 1 %. Von Sghothetznbanen gewannen Deutsche Centr. Boden ¾ und Rhein.⸗Westf. Boden 1 %. Am Schiffahrts⸗ aktienmarkt zogen Hamburg⸗Süd bei Repartierung um 3 % an, während Hapag um 1 vn um 1 ½ % nachgaben. Nordlloyd gingen um ¼ % zurück. Unter den Kolonialpapieren waren Otavi mit 30 %. leicht rückgängig. Die zu Einheitskursen gehandelten Industriepapiere wurden überwiegend zu höheren Kursen gehandelt, wobei verschiedentlich unter Repartierung 3 Yhige Werterhöhungen zu beobachten waren. Eschweiler Berg büßten 5 % ein. Steuergutscheine I blieben mit 99,90 — 99,92 ½ unverändert. Ebenso handelte man Steuergutscheine II ausnahmslos auf Vor⸗ tagsbasis. . Von variablen Renten handelte man Reichsaltbesitz mit anfänglich 150 (150) und Reichsbahnvorzüge mit 127 ¾ 2074). Am Kassarentenmarkt traten bei fester Grundstimmung im großen und ganzen nur geringe Veränderungen ein. Stadtanleihen waren meist gehalten. Gemeindeumschuldung blieb mit 99 % unverändert, dagegen gingen Dekosama II um ¾ % zurück. Von Länderanleihen waren Mecklenburg⸗Strelitz und 33er Bayern 4 % niedriger veranlagt. Unter den Altbesitzemissionen stiegen Anhalter um 2 %, während Ostpreußen und Rheinprovinz um —½ % nachgaben. Von Reichsanleihen waren Reichsschätze meist unverändert; 35er (41—45) und 36er Folge 1 lagen eine Kleinig⸗ keit schwächer, ebenso 39er Reichsbahnschätze. 27er Reichsanleihe war mit 102,90 leicht abgeschwächt. Industrieobligationen waren eher etwas leichter. Höher notiert wurden Farbenbonds (+† 34 *.%). 8 Privatdiskontsatz blieb mit 2 ¾ % in der Mitte unver⸗ ändert. Am Geldmarkt blieb der Satz für Blanko⸗Tagesgeld mit 1 ¾ bis 2 % unverändert. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine
Monopolgesellschaft für die Erleichterung der
wirklichung begegnet allerdings noch großen Schwierigkeiten, da
Eisen 122,00, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 292,00, Deutsche Linoleum 149,00, Eßlinger Maschinen 126.50,
hans —,—, Lahmeyer 134,00, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 170,00, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff
Bank 119,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 93,50, Hamburg⸗Südamerika 138,50, Nordd. Lloyd 93,00 B., Brauerei 152,00, Neu Guinea —,—, Otavi 30,50.
Bukarest 225,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 101,00, Japan 104 u“
Veränderungen ein.
Größte Befriedigung in Norwegen über den Beginn der deutschen Kohlenlieferungen.
Einfuhren gegründet.
Oslo, 6. Juni. Mit größter Befriedigung wird der Beginn der deutschen Kohlenlieferͤngen nach “ begrüßt. iese Lieferungen sind nicht nur für den Hausbrand, sondern auch für die Aufrechterhaltung der norwegischen Wirtschaft von allergrößter Bedeutung. Zur Erleichterung des Kohlenbezuges aus Deutsch⸗ land wurde die „Norsk Brenselsimport“ A/S, deren Aktien in Höhe von 99 % sich in den Händen des norwegischen Staates befinden, gegründet. Die Gesellschaft erhielt das Monopol für den Handel in Kohlen und Brennöl mit Deutschland.
Franc, Belga und Hollandgulden in der Slowakei nicht mehr notiert.
Preßburg, 5. Juni. Die Slowakische Nationalbank hat die Notierungen für den französischen Franken, den Belga und den Hollandgulden eingestellt. Das Pfund hat einen Tiefstand von 119,5 Ks erreicht. 8
8
Nichtlinien für den flowakischen Fünfjahresplan.
Preßburg, 7. Juni. Die slowakische Regierung bereitet be⸗ kanntlich seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit den zustän⸗ digen wirtschaftlichen Stellen die Ausarbeitung eines Fünfjahres⸗ planes vor. Die Aufstellung eines solchen Planes und seine Ver⸗
zuvor die Finanzierungs⸗ und Rohstoffbeschaffungsmöglichkeiten gesichert und verschiedene Zollfragen gelöst werden müssen. Die lowalische Industrie kann dese noch nicht auf lange Sicht ein Produktionsprogramm entwerfen, so daß einstweilen nur folgende Richtlinien festgesetzt wurden: 1. Sicherstellung der für den Aufbau einer neuen Industrie, 2. Durchführung einer zweckentsprechenden Reorganisierung des gesamten Geldwesens und Sicherstellung der Flüssigkeit des Kapital⸗ und Geldmarktes und 3. Zugänglichmachung der heimischen Rohstoffe und Errich⸗ tung weiterer Wasserkraftwerke.
Kopenhagen, 6. Juni. (D. N. B.) London 19,80,
New York 518,00, Berlin —,—, Paris 9,55, Antwerpen —,—, ürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60, slo 117,90, Helsingfors 10,50, Prag —,—, Madrid —,—,
Warschau —,—.
Stockholm, 6. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,60 G., 7,80 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau —,—.
Oslo, 5. Juni. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,00, Paris —,—, New York 440,00, Amsterdam —,—, Zürich 99,75, Heeeecgsörs 9,20, Antwerpen —,—, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskaun, 3. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 17,04, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 9,65, Schweiz 118,45, Berlin 212,00.
London, 6. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ¾, Silber auf Lieferung Barren 22 ⁄, Silber fein prompt 25,25, Silber auf Lieferung fein 23¹8⁄, Gold 168/—.
Wertpapiere. Frankfurt a. M., 6. Juni. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 150 ⅜, Aschaffenburger Buntpapier 85,00, Buderus
Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 188,50, Gebr. Jung⸗
Waldhof 146,00. — Hamburg, 6. Juni. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner,
Jereinsbank 134,50, Hamburger Hochbahn 110,00,
Dän sche: große... Englische: große...
Estnische Finnische Französiscche. Holländische... Italienische: große
Jugoslawische: große Kanadische Lettländische.. Litauische: große... Luxemburgische ...
Norwegischehe.. Rumänische: 1000 Lei Schwedische: große
Schweizer: große ...
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 7. Juni auf 74,00 E (am 6. Juni auf 74,00 Eℳ) für 100 kg.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
6. Juni Geld Brief
7. Juni Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) I ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul). 100 Afghani
Argentinien (Buenos Aires) .. 1 Pav.⸗Pes. 0,5631 0,559 0,563 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . Brasilien (Rio de Janeiro).. Brit. Indien ( bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn)... Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Pork)
18,83 18,79
100 Belga 41,84 41,76 41,84
1 Milreis 0,132 / ,0,130 0,132 100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen
1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Drachm.
3,047 3,053 48,21 48,31
3,053 48,31
62,56 5,07
62,44 5,06
62,56 5,07 2,357 2,353 2,357 100 Gulden 100 Rials
100 isl. Kr.
132,83 132,57 14,61] 14,59 38,50 38,42
132,83 14,61 38,50
100 Lire 1 YVen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
13,11 0,587
13,09 0,585
13,11 0,587
5,706 95,694 5,706
48,85 48,75 48,85
100 Litas 42,02 41,94 42,02
100 lux. Fr. 10,46 10,44 10,46 1 neuseel. Pf. — 100 Kronen 56,76 56,88
100 Escudo 8,342 8,358
100 Lei 1 2* be
100 Kronen 59,46 59,46 59,58 100 Franken
100 Kronen 100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
56,00 8,591
56,00 8,591
56,12 8,609
23,56 23,56 23,60
1,978 1,978 1,982
0,949 0,949 0,951
2,498 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928 74,18 74,32 2,098 2,102
England, Aegypten, Südafrik. Union.. eeehn“ Australien, Neꝛuseelad . Britisch⸗Indien 6 00 0 0%%%9909090000 0009992 Kanada Meeeeererereeeeereererümeee
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
7. Juni Geld Brief
Notiz 20,38 20,46
für 16,16 16,22
1 Stück 4,185 4,205
Aegyptische l ägypt. Pfd. 6,71 Amerikanische:
1000— 5 Dollar 1 Dollar
2 und 1 Dollax 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso Australische 1 austr. Pfd. Belgische K 100 Belga Brasilianische 1 Milreis 0,105 Brit.⸗Indische 100 Rupien 54,86 Bulgarische 100 Lewa — 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar 5,67 1 kanad. Doll. 1,86 100 Lats — 100 Litas — 100 Litas 41,86 100 lux. Fr. 10,47 100 Kronen 56,83
100 Lei — 100 Lei — 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 56,17
6. Juni Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 6,69
20 Francs⸗Stücke.
Sovereigns. Gold⸗Dollars.. d
.„2b-20b⸗0⸗ 0
2,94 2,94 0,54 5,01
41,88
2,92 2,92 0,52
48,26 7,31 7,31
10 Kr. u. darunter.
1 £ u. darunter. 8 4,81
4,49 132,87
10 Lire u. darunter. 13,13
100 Dinar
100 Litas u. darunt.
und neue 500 Lei unter 500 Lei
50 Kr. u. darunter. 59,54
100 Frs. u. darunt.
Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel
102,00, Harburger Gummi 190,00, Holsten⸗
Spaniscehe. Südafr. Union. Türkische
Ungarische
2 100 Frs. 56,17 100 Peseten — 1 südafr. Pfd. 6,71 ö l türk. Pfund 1,86 229929ùb90âb⸗0 100 Pengö —
Fortsetzung auf d rnächsten Seite.
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