1940 / 138 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs. und Staatsanzeiner Nr. 138 vom 15. Juni 1940. 8. 2

Silber, Leopold Istael, geb. am 5. 12. 1923 in Leipzig, 8 S ve. rmann, Josef, geb. am 9. 6. 1906 in Festen⸗ berg / Schles., Silberstein, Julius Israel, geb. am 9. 5. 1891 in Kugheim (Kr. Kömihsberg gr.), Silberstein, Anna Sara, geb. Schachmann, geb. am 8. 12. 1891 in Fbnigsberg/Pr. Silberstein, Ursula, geb. am 14. 9. 1916 in Kö⸗ nigsberg / Pr., b Silberstein, Königsberg / Pr., 1 Simon, Theodor Israel, geb. am 18. 1. 1894 in Königsberg / Pr., 3 Simon, Ella, geb. Schulz, geb. am 5. 8. 1900 in Königsberg / Pr., 2 Simon, Rolf Israel, geb. am 12. 4. 1924 in Kö⸗ nigsberg / Pr., Spicker, Viktor Wilhelm Isfrael, geb. am 10. 1. 1905 in Rixdorf, Spicker, Lina Sara, 30. 12. 1907 in Berlin, Schlesinger, Kurt, Breslau, Schmul, Hermann Ifrael, geb. am 25. 11. 1887 in Neumarkt Schles., Schmul, Edith Sara, geb. Itzig, geb. am 28. 4. 1897 in Gradzionau, Schmul, Lieselotte Sara, geb. am 18. 2. 1922 in Neumarkt / OS., Schmul, Rita Sara, geb. am 14. 7, 1923 in Neumarkt / OS., Schur, Simon Israel, geb. am 12. 5. 1888 in Kitzingen, Schur, Charlotte Sara, geb. Schreiber, geb. am 7. 10. 1892 in Königsberg / Pr., Moritz Israel, geb. am 27. 2. 1872 in onn, Schwarz, Wilhelmine Pauline Sara, geb. Haas, geb. am 9. 5. 1871 in Burgwaldniel (Kr. Kempen), -8 warz, Herbert Israel, geb. am 18. 8. 1905 in öln, Steinfeld, Herbert Israel, geb. am 4. 11. 1906 in Berlin, Strauß, Ottomar Israel, geb. am 19. 5. 1878 in Ludwigshafen, Strauß, Erika Sara, geb. am 21. 5. 1906 in Köln, Strauß, Charlotte Anna Sara, geb. am 14. 10. 1912 in Köln, Strauß, Otto Ulrich Israel, geb. am 24. 7. 1920 in Köln, 1 Sturm, Max Isfrael, geb. am 15. 6. 1884 in Fürth / Bayern, Sturm, Anna Sara, geb. Steinfeld, geb. am 4. 8. 1891 in Augsburg, Sturm, Walter Israel, geb. am 30. 10. 1920 in Augsburg, Sturm, Ilse Henriette Sara, geb. am 9. 5. 1922 in Augsburg, 1 Sturm, Günter Israel, geb, am 13. 3. 1930 in Augsburg, I1“ b 1“ Wachsner, Ludwig Isfrael, geb. am 30. 6. 1891 in Deutsch⸗Piekar (Kr. Beuthen / OS.), 2. Wachsner, Else Sara, geb. Simenauer, geb. am 13. 12. 1894 in Pleß / 0S., Wachsner, Franz Israel, geb. am 20. 12. 1919 in Breslau, Wachsner, Egon Israel, geb. am 30. 7. 1924 in Breslau, Walther, Simon Kurt Israel, geb. am 29. 5.1914 in Walldorf b. Heidelberg, Warschawsky, Hans Ifrael, geb. am 20. 12.1898 in Katscher (Kr. Leobschütz), Warschawsky, Johanna Sara, geb. Böhm, geb. am 17. 8. 1900 in Zalenze (Kr. Kattowitz), Warschawsky, Ursula Sara, geb. am 14. 1. 1923 1

arschawsky, Fran; eter rael, geb. am 19. 7. 1934 in Beut bae— Wassermann, Gustav Israel, geb. am 31. 3. 1885 in Bautzen, Wassermann, Marie Sara, geb. Augsburger, geb. am 30. 8. 1895 in Rottweil / Neckar, Wassermann, Wolfgang Israel, geb. am 6. 5. 1921 in Chemnitz, Wassermann, Lore Sara, geb. am 10. 11. 1926 in Chemnitz, Weil, Isaak Israel, geb. am 2. 4. 1896 in Frank⸗ furt / Main, Weil, Ludwig Israel, geb. am 23. 10. 1899 in Kippenheim / Baden, Weinberg, Hans Günther, geb. am 23. 8. 1901 in Elsfleth, Weinberg, Annemarie, geb. Eichenberg, geb. am 4. 12. 1898 in Göttingen, Wieser, Sophie Sara, geb. Breitenbach, geb. am 6. 3. 1888 in Marktbreit er Kitzingen), Winkler, Friedrich Josef, geb. am 22. 12. 1888 in Gleiwitz, Wolf, Julius Israel, geb. am 28. 5. 1903 in Kö⸗ nigsbach 1. Pforzheim, . Wolff, Ernst, geb. am 31. 10. 1901 in Alsheim / Rheinhessen, Wolff, Elvira Julia Helene Gesa, geb. Koehne, xeb. am 12. 6. 1905 in Groß⸗Ruppertswalde (Kr. Mohrungen), Wolff, Peter, geb. am 6. 11. 1932 in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, 3 Wolff, Max Israel, geb. am 18. 9. 1893 in Alt⸗ Gleiwitz, Wolff, Käthe Sara, geb. Koplowitz, geb. am 25. 4. 1900 in Gleiwitz / OS., Wolff, Günther Israel, geb. am 25. 10. 1921 in Tarnowitz, Wolff, Heinz Ifrael, geb. am 25. 2. 1927 in Hin⸗ denburg/ OS. 5 ...

Berlin, den 11. Juni 1940. Der Reichsminister des Innern. J. B.: Pfundtner.

Herbert, geb. am 2. 4. 1921

geb. Czarlinsky, geb. am geb. am 25. 3. 1885 in

GMegründung

um Reichsgesetz vom 10. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. Teil II

. 105) über die Körperschaft des öffentlichen Rechts 2 „Pommersche Landesbahnen“.

Vor dem 1. Oktober 1938, dem Tage der Vereinigung der Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen mit der Provinz Pommern, befanden sich im pommerschen Gebiet 24 Klein⸗ bahnen. Die obere Betrig6sg von 22 dieser Bahnen (19 Aktiengesellschaften, 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 2 Kreisunternehmen) hatte der Provinzialverband Pommern, der zu diesem Zweck eine Landesbahndirektion in

tettin errichtet hatte, mit dem 1. April 1937 übernommen.

Die betriebliche Zusammenfassung fast aller Kleinbahnen Pommerns in der Hand des Provinzialverbandes bedeutete gegenüber dem vor dem 1. April 1937 bestehenden Zustande einer Zersplitterung der Betriebsführung (obwohl sich die Mehrzahl der Bahnen zu Betriebsgemeinschaften zusammen⸗

eschlossen hatte, bestanden immer noch 7 obere Betriebs⸗ leitungen) eine nicht unwesentliche Vereinfachung, zumal auch abgesehen von den beiden Kreisunternehmen die Ge⸗ schäftsführung der sämtlichen, in der Form von Gesellschaften des Handelsrechts betriebenen Kleinbahnen einheitlich von einem der Direktoren der Landesbahndirektion geführt wurde. Ueber die Vereinheitlichung der Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ führung hinaus hatte der Provinzialverband Pommern erst⸗ malig auch den Versuch gemacht, durch Errichtung einer Aus⸗ gleichskasse, die den Zweck hatte, wirtschaftlich schwachen, der Landesbahndirektion angeschlossenen Bahnen die Bestreitung der laufenden Ausgaben zu erleichtern, die pommerschen Bahnen zu einer Art Notgemeinschaft zusammenzufassen. Hatten auch schon diese Maßnahmen nicht nur eine einheit⸗ liche Ausrichtung der 22 Kleinbahnen, sondern auch eine erhebliche Erleichterung des gesamten technischen und büro⸗ mäßigen Betriebes zur Folge, so blieb doch die Tatsache bestehen, daß nach wie vor 22 selbständige Unternehmen vor⸗ handen waren, die durch Abhaltung von Aufsichtsratssitzungen und Haupt⸗ oder Gesellschafterversammlungen, durch Auf⸗ stellung getrennter Bilanzen, durch Herausgabe gesonderter Geschäßtsberichte und dergleichen einen entbehrlichen Zeit⸗, Geld⸗ und Arbeitsaufwand verursachen, der bei einem Ein⸗ heitsunternehmen vermieden wird. Die totale, auch kapital⸗ mößige Zusammenfassung der pommerschen Kleinbahnunter⸗ nehmen zu einem Einheitsunternehmen hat aber vor allem den unschätzbaren Vorteil, daß die wirtschaftsschwachen, meist im schweren Daseinskampf stehenden Unternehmen nun nicht mehr darauf angewiesen sind, belastende Kredite aufzunehmen, sondern daß durch die Schaffung eines Einheitskapitals künftig in einer großen Zahl von Fällen ohne Schwierigkeit und ohne Erfüllung mannigfacher, die Kreditaufnahme teils verteuern⸗ der, teils verzögernder, auf jeden Fall erschwerender gesetz⸗ licher und fonstiger Voraussetzungen die bei einzelnen Bahnen bestehende Kapitalnot beseitigt werden kann.

Hinsichtlich der Form des Einheitsunternehmens bestand von vornherein darüber Klarheit, daß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einem handelsrechtlichen Unter⸗ nehmen (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nicht nur wegen der. Möglichkeit, erhebliche Gründungskosten zu verm ghr Gol. 88 hes Gefetzes), sondern. cuch np cen ihrer behörlichen Eigenschaft soviel Vorteile aufweist, daß nur die Zusammensfassung in der öffentlich⸗⸗ rechtlichen Form in Frage kam. Auch nur bei dieser Form war es möglich, öffentliche Gewährträger vorzusehen 5). Die Rechtsverhältnisse der Körperschaft werden, soweit sie nicht durch das Gesetz geregelt sind, durch eine vom Reichs⸗ verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zu erlassende Satzung geregelt werden 1).

Von den pommerschen Kleinbahnen werden 24 Klein⸗ bahnen 2), und zwar die eingangs erwähnten 22, eine weitere aus Altpommern und eine aus der früheren Grenz⸗ mark, durch das Gesetz in der Körperschaft zusammengefaßt; § 10 bietet die Möglichkeit für einen Hinzutritt der wenigen außerhalb der Körperschaft stehenden Bahnen in Pommern. Durch die Zusammenfassung wird die Umwandlung der in den bisherigen Unternehmen bestͤehenden Beteiligungen in Anteile am Stammkapital der Körperschaft bedingt 3). Der Charakter der Körperschaft als Kleinbahnunternehmen 4), an dem vorwiegend Gemeindeverbände und Gemeinden beteiligt sind, hatte ohne weiteres die Anwendung der ent⸗ sprechenden gesetzlichen und aufsichtsmäßigen Bestimmungen zur Folge (§§ 7— 9).

Die rückwirkende Inkraftsetzung ist angeordnet worden, weil die Körperschaft und die in ihr vereinigten Kleinbahnen als Geschäftsjahr das Kalenderjahr haben und weil sonst kosten⸗ und zeitbeanspruchende haushaltsrechtliche Auf⸗ stellungen notwendig geworden wären.

Satzung der Pommerschen Landesbahnen Name, Sitz und Aufgabe

Die „Pommerschen Landesbahnen“ sind eine im Inter⸗ esse des gemeinen Nutzens und nicht zu Erwerbszwecken er⸗ richtete selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grund des Reichsgesetzes vom 10. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. Teil II Seite 105). Der Sitz der Körperschaft ist Stettin.

§ 2 Die Körperschaft hat die Aufgabe, in der Provinz Pom⸗ mern Kleinbahnen zu bauen und zu betreiben. Sie kann ihre Aufgabe auf den Betrieb von Nebenbahnen, Hilfs⸗ und Nebeneinrichtungen einschließlich Kraftfahrbetrieben sowie auf angrenzende Gebiete erstrecken. J“ Das Stammkapital (1) Das Stammkapital der Körperschaft beträgt zwanzig Millionen Reichsmark. (2) An dem Stammkapital sind beteiligt das Deutsche Reich mit das Land Preußen mit 2 das Land Mecklenburg mit. der Provinzialverband Pommern der Landkreis Belgard mit. der Landkreis Cammin mit. der Landkreis Demmin mit. der Landkreis Deutsch Krone mit

554 800 Rℳ 4 583 000 Rℳ 64 200 Rℳ

5 824 100 Rℳ 88 100 Rℳ

42 700 Rℳ 858 500 Eℳ 270 600 Rℳ 63 700 ERℳ

der Landkreis Franser Hege⸗ mit. 524 000 Rℳ

der Landkreis Greifenberg (Pom) mit

der Landkreis Greifenhagen mit.

der Landkreis Greifswald mit. .

der Landkreis Grimmen mit .

der Landkreis Köslin mit

der Landkreis Kolberg⸗Körlin mit.

der Landkreis Lauenburg (Pom) mit.

der Landkreis Naugard mit.. . .

der Landkreis Pyritz mit..

der Landkreis Regenwalde mit

der Landkreis Rügen mit

der Landkreis Saatzig mit 8

der Landkreis Schlawe mit⸗

der Landkreis Stolp mit. .

der Landkreis ückermünde mit.

der Stadtkreis Greifswald mit.

der Stadtkreis Kolberg mit.

der Stadtkreis Stargard (Pom) mit.

der Stadtkreis Stettin mit....

der Stadtkreis Stralsund mit. (683) Zur Abtretung von Stamman solchen bedarf es der Genehmigung des Reichsverkehrs⸗ ministers, der sie im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern ausspricht.

(4) Der Anteil keines der Beteiligten darf 50 vH. des ge

samten Stammkapitals übersteigen.

(1) Die Direktion wird vom Oberpräsidenten der Pro⸗ vinz Pommern (Verwaltung des Provinzialverbandes) nach Anhörung des Verwaltungsrats ernannt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und bis zu drei Mitgliedern. Ein Mit⸗ glied wird zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernannt. Die Ernennungen bedürfen der Genehmigung des Reichsverkehrs⸗ ministers, der sie im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern ausspricht. 1 (2) Der Vorsitzende oder ein Mitglied der Direktion wird vom Reichsverkehrsminister nach Anhörung des Verwal⸗ tungsrats zum Obersten Betriebsleiter bestellt. Voraus⸗ setzung für die Bestellung ist der Nachweis der mit Erfolg be⸗ standenen Prüfung des höheren Eisenbahnbau⸗ oder aschi⸗ nenfaches. Für den Obersten Betriebsleiter wird vom Reichs⸗ verkehrsminister nach Anhörung des Verwaltungsrats ein Stellvertreter bestellt.

(3) Die Direktion hat die Eigenschaft einer Behörde. Sie führt ein ö mit dem Pommerschen Greifen und der Umschrift „Landesbahndirektion Pommern in Stettin“.

(4) Die Direktion führt nach Maßgabe der vom Verwal⸗ tungsrat zu erlassenden Geschäftsordnung die Verwaltung der Körperschaft unter eigener Verantwortung im Einklang

222 000 E 4 300 FE. üℳ 121 800 Rℳ

83 800 P 380 700 R 269 400 ENℳ 231 500 Eℳ 365 300 Eℳ 251 100 P. 777 200 P

1 932 100 R.

13 300 REℳ 238 500 Rℳ 338 700 Eℳ

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mit den Gesetzen und den Zielen der Staatsführung.

§ 5 (1) Der Vorsitzende der Direktion ist Beamter des Pro⸗ vinzialverbandes Pommern; seine Besoldung geht zu Lasten des Provinzialverbandes. Die Mitglieder der Direktion sind (2) Allgemeiner Vertreter des Vorsitzenden ist erzut Stellbertreter des Vörsitzenden ernäaännte Mitglied der Direk⸗ tion. Die weiteren Mitglieder der Direktion sind zur üge⸗ meinen Vertretung nur Herufes, wenn der Stellvertreter be⸗ hindert ist; im übrigen vertreten sie den Vorsitzenden in ihrem Arbeitsgebiet. Der Vorsitzende der Direktion kann auch An⸗ gestellte der Körperschaft mit seiner Vertretung in bestimmten Angelegenheiten beauftragen. (83) Der Vorsitzende der Direktion ist der Dienstvorge⸗ setzte der Mitglieder der Direktion und aller sonstigen Dienst⸗ verpflichteten der Körperschaft. .““

(1) Die Körperschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden der Direktion vertreten,

(2) Erklärungen, durch die die Körperschaft ver flichtet werden soll, bedürfen der schriftlichen Form. Sie sind unter der Bezeichnung „Landesbahndirektion Pommern“ vom Vor⸗ Felndee der Direktion handschriftlich zu unterzeichnen. Im

alle der Vertretung des Vorsitzenden muß die Erklärung unterzeichnet werden von

a) zwei Mitgliedern der Direktion oder b) einem Mitglied der Direktion in Gemeinschaft mit einem vom Verwaltungsrat hierzu ermächtigten An⸗ gestellten der Körperschaft oder e) zwei vom Verwaltungsrat hierzu ermächtigten An⸗ gestellten der Körperschaft. 1 (3) Bei Verpflichtungserklärungen, die für die Körper⸗ schaft geldlich von nicht erheblicher Bedeutung sind, enügt die Unterschrift eines Direktionsmitgliedes oder eines hierzu vom Vorsitzenden der Direktion bestellten Angestellten. .(4) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist befugt, die Körperschaft bei der Pe ean von Rechtsgeschäften und in Rechtsstreitigkeiten gege stüber dem Vorsitzenden oder den Mit⸗ gliedern der Direktion 7i vertreten.

1 Derr Verwaltungsrat 8 (1) Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden und acht Mitgliedern. Vorsitzender ist der Landeshauptmann der Provinz Pommern; der Stellvertretende Vorsitzende wird aus den Mitgliedern vom Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) bestimmt. Als Mitglieder und in gleicher Zahl als Stellvertreter werden berußen. . zwei Vertreter des Reiches und der Länder Preußen und Mecklenburg von dem Reichsverkehrsminister, ein Vertreter des Provinzialverbandes Pommern vom Oberpräsidenten der Provinz Pommern (Verwaltung ddes Provinzialverbandes), vier Vertreter der Land⸗ und Stadtkreise von der Landes⸗ bahnversammlung aus ihrer Mitte und ein Vertreter der Gefolgschaft der Körperschaft von der Landesbahnversammlung. (2) Die Mitglieder und ihre Stellvertreter können jeder⸗ fett von derjenigen Stelle, die sie berufen hat, schriftlich ab⸗ erufen werden. 1 8 8

um Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsfüh⸗ rung der Direktion 89 überwachen und über folgende An⸗

der Landkreis Dramburg mit⸗

gelegenheiten zu beschließen:

379 800 Rℳ 626 300 Rℳ

707 100 Rℳ

50 500 Rℳ 131 400 FMℳ

anleihen waren Reichsschätze unverändert.

aum Deutschen Reichsa

Berlin, Sonnabend, den 15. Funi

nzeiger und Preußi chen St

1940

Bekanntmachung.

Die am 14. Juni 1940 ausgegebene Nummer 20 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: .

Beses über die Errichtung der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Pommersche Landesbahnen“. Vom 10. Juni 1940. über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren über die Wrseinandersetzung auf dem Gebiet der Sozialversiche⸗ rung. Vom 25. April 1940.

Verordnung über die vorläufige Anwendung des Dritten Zu⸗ zum deutsch⸗bulgarischen Handels⸗ und Schiff⸗ ahrtsvertrag. Pom 8. Juni 1940.

Bekanntmachung zum Weltpostvertrag und seinen Neben⸗ abkommen. Vom 5. Juni 1940.

““ zum Weltnachrichtenvertrag. Vom 5. Juni

„Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 HRℳ. Postversendungs⸗ ebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. Juni 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

8 Postwesen. Zwischenstaatlicher Postbdienst.

Der Luftpostdienst von Italien nach Spanien, Portugal, Libyen, Italienisch Ostafrika und Südamerika bleibt bestehen; auch die Luftpost Lissabon —New York verkehrt weiter. Briefe und Postkarten nach Spanien und Portugal sowie nach Libyen werden bis auf weiteres auch ohne Erhebung eines Luftpost⸗ zuschlags mit der Luftpost versandt. Für Sendungen nach Italienisch Ostafrika ist dagegen stets der Luftpostzuschlag zu ent⸗ richten. Die Beförderung von Drucksachen, Geschäftspapieren, Warenproben und Mischsendungen nach Spanien und Portugal und deren Kolonien, Drucksachen, Warenproben und Misch⸗ sendungen nach Nord⸗, Mittel⸗ und Südamerika sowie nach Thai⸗ land (Siam) auf gewöhnlichem Wege ist vorerst gesperrt. Der Briefdienst mit Sgaudisch Arabien sowie die Besrderung von Briefsendungen nach den italienischen Kolonien (Italienisch Ost⸗ afrika und Libyen) ist ebenfalls auf gewöhnlichem Wege gesperrt. Pakete nach dem Ausland sind fortan nur noch nach folgenden Ländern zugelassen: Albanien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland und Türkei über Jugoslawien, Iran über UdSSR., Italien, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Nor⸗ wegen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Ungarn, Union der Sozial. Sowjet⸗Republiken, Vatikanstadt, dem Protektorat Böhmen und Mähren sowie dem Generalgouvernement für die besetzten npolnischen Gebietr. 8 11“

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Verliner Börse vom 14. Juni.

Die Aktienmärkte lagen am Freitag bei der Eröffnung unein⸗ heitlich, wobei Keeeseslüge überwogen. Wiederum erfolgten Abgaben der sogenannten Mitläufer, die sich veranlaßt sehen, Gewinne mitzunehmen. Die geringe Umsatztätigkeit kommt auch in zahlreichen Strichnotizen zum Ausdruck.

Am Montanmarkt wurden Buderes um 1 und Klöckner um 1 ½ % heraufgesetzt. Vereinigte Stahlperke blieben unverändert, während Rheinstahl ¼ und Harpener 1 ¼ % verloren. Von Braunkohlenwerten sind Rheinebraun mit 3, von Kaliaktien Salzdetfurth mit 1 ½ % zu erwähnen. In der chemischen Gruppe setzten Farben mit 192 ¼ ein und gaben alsbald auf 191 nach gegen 192 ¾ am Vortagsschluß. Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte lagen ausgesprochen ruhsg. Siemens blieben unver⸗ ändert und AEG büßten 1 % ein. (Rheag wurden um ½ % heraufgesetzt. Bei den Autowerten verloren BMW und bei den Maschinenbaufabriken Schubert & Salzer je 2 ½ %. Sonst über⸗ wogen hier Steigerungen von ½ %. Zu erwähnen sind noch von Textilwerten Bemberg mit 2, von Zellstoff Aktien Feldmühle mit 1 ½ und andererseits Holzmann mit +† 1 ½ t.

Auch im weiteren Verlauf zeigte sich wenig Aufnahme⸗ neigung, so daß die Kurse überwiegend weiter abbröckelten, wobei vielfach Rückgänge im Ausmaß von ½ % zu verzeichnen waren. Vereinigte Stahlwerke wechselten den Besitzer mit 122 % und Farben mit 190 ¾. Schering schnächten sich um 1 ½ % ab, dagegen erholten sich Erdöl um ½ %. Rach langer Unterbrechung hörte man am Markt der unnotierten Werte Filpert Maschinen mit 147 (+ 3) und Schwerdtfeger mit 57 51/⁄2).

Gegen Ende des Verkehrs konnte sich eine leichte Erholung

zen, wobei verschiedentlich Kurserhöhungen von —⁄½ 7. zu beobachten waren. auf 123 und Farben auf 191 ½.

Im Kassaverkehr machte sich auf dem Bank⸗Aktienmarkt Schwächeneigung bemerkbar. Genannt seien Berliner Handels⸗

gesellschaft mit ¹¼ und Adca mit ⁄¼ % sowie Asiatenbank

mit 7 R.A. Von Hypothekenbanken bißten Bayer. Hyp. ¼ %

und Meininger Hyp. 1 % ein, während Rhein. Westfäl. Boden

um 1 % heraufgesetzt wurden. Am Schiffahrtsaktienmarkt ver⸗ loren Hapag 1 ¾, Nordlloyd und Hamburg⸗Süd je 1 ¼ und Hansa⸗ Dampf 1 %. Von Kolonialwerten gelangten lediglich Neuguinea

mit 315 unverändert zur Notiz. Die zu Einheitskursen gehandelten

Industriepapiere verkehrten mit Abweichungen bis zu 3 % in uneinheitlicher Verfassung. Steuergutscheine I hörte man unverändert mit 99,90 bis 99,92 ½. Auch Steuergutscheine II wurden ausnahmslos auf Vortagsbasis gehandelt.

Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz auf 149 % nach 149 ¾ (Vortag 149 ⅜) und die rentenähnlichen Rei sbahn⸗ vorzüge auf 127 ⅞1 (1275 ⁄/1). *

Am Kassarentenmarkt waren bei stillem Ges Veränderungen zu beobachten. Die .ae ing auf 99 ¾¼ zurück. Dekosama II schwächten sich um 1 % ab.

änderanleihen waren so gut wie unverändert. Von Altbesitz⸗ emissionen lagen Thüringer ¼ % schwächer. Unter den Reichs⸗ Die 4 %igen Reichs⸗ schaͤtze von 1940 blieben völlig umsatzlos. 36er und 39er Reichs⸗ bahnschätze lagen knapp behauptet. Die 27er Reichsanleihe ging um ⅛¼ % zurück. Industrieobligationen lagen uneinheitlich. änd Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 1 % in der Mitte unver⸗ ändert. Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 2 ½¼ bis 23½ % unverändert. 1 Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erfolgten keine

chäft nur wenig chuldungsanleihe

Veränderungen.

Vereinigte Stahlwerke stiegen zum Schluß

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 16. bis 24. Juni.

Staatsoper.

Sonntag, den 16. Juni. Die Walküre. Musikal. Leitung: Knappertsbusch a. G. Beginn: 19 Uhr. 8 Montag, den 17. Juni. Gianni Schicchi / Bajazzo.

Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 18. Juni. Ariadne auf Naxos. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 19. Juni. Daphne. Mustkal. Leitung: Clemens Krauß a. G. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 20. Juni. Cavalleria rusticana / Ba⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 21. Juni. In der Neuinszenierung: Die Ent⸗ führung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Schüler. 1 20 Uhr.

Sonnabend, den 22. Juni. In der Neuinszenierung: Die Frau 89 8 Schatten. Musikal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 2 r.

Sonntag, den 23. Juni. Tanz, Morgenfeier. 11 % Uhr. Figaros Hochzeit. 19 ½¼ Uhr.

Montag, den 24. Juni. Beginn: 20 Uhr.

Beginn: Musikal. Leitung: Heger, Beginn:

Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer.

Schauspielhaus. Sonntag, 6 16. Juni. Cavour. Beginn: 19 Uhr. Aus⸗ verkauft. Montag, den 17. Juni. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 18. Juni. Fiesco. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 19. Juni. Egmont. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 20. Juni. Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 21. Juni. Cavour. 19 ½¼ Uhr. Sonnabend, den 22. Juni. Zum 25. Male Fiesco. 19 Uhr. Sonntag, den 23. Juni. Cavour. Beginn: 19 ½ Uhr. Montag, den 24. Juni. Cavour. Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus. Der Lockruf.

Beginn:

Beginn: 20 Uhr. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 20. Juni. Traumulus. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 21. Juni. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. 1“ 22. Juni. Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 23. Juni. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 24. Juni. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 16. Juni. Montag, den 17. Juni. Dienstag, den 18. Juni. Mittwoch, den 19. Juni.

Berliner Börse am 15. Juni.

Auch zum Wochenschluß ließ die Kursgestaltung an den Ak⸗ tienmärkten eine einheitliche Linie vermissen. Weitere Abgaben der Bankenkundschaft und auch des Berufshandels bewirkten über⸗ wiegend Kurseinbußen, andererseits führten aber leichte Anlage⸗ fänfe zu Steigerungen. Die Umsätze haben keine Belebung er⸗ fahren. b Am Montanmarkt wurden Stolberger Zink um 2 ½ % heraufgesetzt. Ver. Stahlwerke büßten andererseits 1, Hoesch ½ und Rheinstahl ½ % ein. Von Braunkohlenwerten verloren Dt. Erdöl 1 ½, von Kaliaktien Salzdetfurth 1 und Winters⸗ hall 1 ¾ *%. 4

In der chemischen Gruppe ermäßigten sich Farben um % auf 191. Goldschmidt büßten % ein. In Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerten standen Rheag mit +† 1 und EW⸗Schlesien mit + 2 % im Vordergrunde. Demgegenüber gaben Licht Kraft um ½, Gesfürel um 1 und Siemens um 1 ½ % nach. Von Auto⸗ werten schwächten sich BMNW um 2 % ab. Am Markt der Ma⸗ schinenbauwerte wurden Orenstein um 1 und Demag um 1 ¼ % niedriger bewertet. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holz⸗ mann mit 1 sowie Berger und von Brauereiaktien Schult⸗ heiss mit je 1 %. Engelhardt wurden um 1 ¼ % heraufgesetzt.

Der weitere Verlauf brachte nur in verschwindenden Aus⸗ nahmefällen geringfügige Erholungen, während sich in der großen Linie die Abschwächungen weiter fortsetzten. 2 ereinigte Stahl⸗ werke stellten sich auf 121 ¼ und Farben auf 190 4. Zellstoff Waldhof und Schles. Gas verloren 1 %, Bekula 1 ¼ % und Holz⸗ mann sowie Rheinmetall 1 96 %. Im übrigen betrugen die Kurs⸗ rückgänge vielfach bis ¾ *%.

Gegen Ende des Verkehrs war die Kursgestaltung unregel⸗ mäßig. Die Börse schloß unerholt. Vereinigte Stahlwerke waren mit 121 im Markt, Farben mit 190 und Reichsbankanteile mit 112 ¼. Gegen den Verlaufsstand verloren Rheinstahl ½„ und Erdöl ¼ %, während Deutsche Atlanten mit ¾ und Buderus mit + ha. sich leicht befestigten. . 8

Am Kassamarkt lagen Bankaktien meist nur wenig verändert. Niedriger veranlagt waren Commerzbank mit 1, Ueberseebank mit 2 % und Asiatenbank mit 15 H.Aℳ. Schleswig⸗Holsteini⸗ sche Bank notierten ½ % höher. Von Hypothekenbanken zogen Hamburger Hyp. bei Repartierung um 1 % an und Rhein. West⸗ fäl. Boden um % ͤ%. Gegen letzte Notiz schwächten sich Südboden um ¾¼ % ab.

Am Schiffahrtsaktienmarkt wurden Hapag um 1 %, Nord⸗ lloyd um ¼, wund Hansa⸗Dampf um ½ % heraufgesetzt, während Hamburg⸗Süd ¾% % schwächer ankamen. Von Kolonialpapieren, die im übrigen umsatzlos waren, erfuhren Otavi eine geringe Steigerung (+ ¼). Die zu Kassakursen gehandelten Industrie⸗ papiere entwickelten sich nicht einheitlich. Verschiedentlich kam es zu Ahbweichungen von 2 bis 3 c. Stärker befestigt Gerresheimer Glas mit +† 5 gegen letzte Notiz. Beton und Monier verloren 4 *%.

Am Kassarentenmarkt waren Pfandbriefe und Stadt⸗ anleihen kaum verändert. Gemeindeumschuldungsanleihe lag mit 99,70 eine Kleinigkeit schwächer. Dekosama II. ging um ¼ % zu⸗ rück. Von Länderanleihen waren lediglich 29er Mecklenbg.⸗ Schwerin ¼ % schwächer. Von Altbesitzemissionen gaben Ham⸗ burger um ¼ % nach. Unter den Reichsanleihen wurde die 27er Reichsanleihe % niedriger bewertet. Im übrigen waren keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen. Auch Industrie⸗ obligationen bewegten sich im großen und ganzen auf Vortags⸗ niveau. 1

Am Geldmarkt ermäßigte sich der Satz für Blankotagesgeld um ⅛l auf 2 2 ¼ %. 5.

waren

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche ö“ stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 15. Juni auf 74,00 Rℳ (am 14. Juni auf 74,00 ERMℳ) für 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung. 15. Juni Geld Brief

14. Juni Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairoh)z). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires).. 8 Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u.

lägypt. Pfd. 100 Afghani 18,79

1 Pav.⸗Pes. 0,553 0,557 0,553

1 austr. Psd. „Antwerpen)) 100 Belgas 41,84 41,76 Brasilien (Rio de

Janeiro).. 1 Milreis Brit. Indien ( bay⸗Calcutta)). 100 Rupien Bulgarien (Sofia).. 100 Lewa Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 1 engl. Pfd.

England (London).. Estland 100 estn. Kr. 62,44 56 62,44 100 finnl. M. 5,06 - 5,06

1“ 8 8

innland (Helsinki)..

8 g. 100 Frcs. 100 Drachm. 2,357] 2,353

18,833 18,79

41,76 0,130 0,130

3,047 48,21

3,047 48,21

Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran)). Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand)) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) . Litauen (Kowno / Kauna) .. Luxemburg (Luxem⸗ burgg Neuseeland (Welling⸗ 1 tOrtE) .. .6 1 neuseel. Pf. Norivegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,191 9,209 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm 6 und Göteborg) 100 Kronen 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u⸗ Barcelona) 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ b toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. —. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 Ungarn (Budapest) 100. Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar

2,353

132,83 14,61 38,50

132,57 14,59 38,42

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

132,57 14,59 38,42

13,11 0,587

13,09 0,585

100 Lire 1 Yen

13,09 0,585

5,694 5,706 5,694

100 Dinar 1 kanad. Doll.

100 Lats 48,75 48,85 48,75

100 Litas 41,94 42,02 41,94

100 lux. Fr. 10,44 10,46 10,44

56,00 8,591

56,12 8,609

56,00 8,591

23,56 23,60 23,56

1,982 1,978

0,949 0,951] 0,949 0,951

2,498 2,502] 2,498 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9,89 9,91 Frankreichh. . . 5,599 5,611 Australien, Neuseelaod . 7,912 7,928

Britisch⸗ Indieennn . 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102

MaererrertritttIrIuInÜZEN

Ausländische Geldsorten und Banknaten.

15. Juni Geld Brief 20,38 20,46

für 16,16 16,22 16,16 Stück 4,185 4,205 4,185 1 ägypt. Pfd. 6,69 6,71 6,69

14. Juni Geld Brief 20,38 8

9*

20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollares. Aegyptisce. Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollak. Argentinische. Australische 1 austr. Pfd. Belgische 100 Belga Brasilianische 1 Milreis 0,095 0,095 Brit.⸗Indische 100 Rupien 54,39 54,39 Bulgariscche 100 Lewa Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,06 48,06 Englische: große 1 engl. Pfd. 7,29 7,29 1 K u. darunter 1 engl. Pfd. 7,29 7,29 Estnische. 100 estn. Kr. Finnisce 100 finnl. M. 4,79 4,79 Französische 100 Frs. 4,47 8 4,47 Holländische 100 Gulden [132,33 132,33 Italienische: große 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinak 1100 Dinar 5,63 Kanadische. 1 kanad. Doll. 1,84 Lettländische 100 Lats Litauische: große 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 Luxemburgische 100 lux. Fr. 10,43 Norwegische 100 Kronen 56,61 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei . 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische: große. 100 Kronen 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 55,95 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 55,95 Spanische. 100 Peseten Südafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund

Sovereigns bac.. Notiz 1

1 Dollar 2,89 2,99 1 Dollar 2,89 2,99 1 Pap.⸗Peso 0,51 0,51

4,99 4,99 41,72 41,72

. ˙2-*

13,07 13,07

21I!

221

59,30

1.S.S

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üüATTEE

Ungarische.. ..100 Pengö