1940 / 138 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

und

Staatsan S.

§ 1

8 Anträge

scheinen der den Kammern zugehörigen Betriebe sind bei der

jeweils zuständigen Industrie⸗ un Handwerkskammer einzureichen.

§ 2 Anträge der freien Berufe sowie anderweitig nicht genannter Verbraucher sind an das zuständige Bezirkswirt⸗ chaftsamt zu richten. § 3

Ddie Industrie⸗ und Handelskammern bzw. Handwerks⸗ kammern geben nach Prüfung die Anträge mit ihrer Stellung⸗

ahme an das für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige Bezirkswirtschaftsamt.

““

5

Die ö“ und Handelskammern bzw. Handwerks⸗

kammern können von sich aus Anträge ablehnen.

§ 4 Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Gleichzeitig tritt Ziff. 8 des § 1 der Bekanntmachung Nr. 1 ur Anordnung Nr. 7 vom 10. Mai 1940 (Deutscher Reichs⸗ nzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 109 vom 11. Mai 1940) außer Kraft.

Berlin, den 14. Juni 19430. Der Reichsbeauftragte für technische Schwarzkopf.

Bekanntmachung Nr. 10 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 14. Juni 1940.

Einfuhr von Spinnstoffwaren aus dem Protektorat Böhmen 1 und Mähren in den Reichsgau Sudetenland. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in Fassung vom 18. August 1939, RGBl. I S. 1430, wird

Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Geltungsbereich.

11) Die in dieser Anordnung getroffene Regelung gilt für Unternehmen im Reichsgau Sudetenland, die Spinnstoff⸗ Hghen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren beziehen wollen.

8 (2) Nicht betroffen werden diejenigen Unternehmen der Textilveredlungsindustrie, die Rohgewebe aus dem Pro⸗ ektorat Böhmen und Mähren beziehen und ausrüsten.

8 2

Errichtung einer Einfuhrprüfstelle.

Mit Wirtang vom 20. Juni 1940 wird im Einvernehmen eine „Einfuhrprüfstelle für E11“ beim Reichs⸗ statthalter für den Reichsgau Sudetenland“ mit der Anschrift Reichenberg, Bayerstraße 7, errichtet.

Verbindliche Zusagen. b (1) Vor Einveichung eines Antrages auf Erteilung einer Devisenbescheinigung zur Einfuhr aus dem Protektorat Böhmen und Mähren ist durch Beantragung einer verbind⸗ lichen Zusage die Genehmigung zum Abschluß eines Kauf⸗ vertrages auf den Bezug von Spinnstoffwaren bei der Ein⸗ uhrprüfstelle für Spianstoffwaren einzuholen. .() Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage st in Briefform zu stellen, und zwar unter genauer Be⸗ zeichnung der für den Bezug vorgesehenen a) Mengen (in Meter, Stück usw.) b) Warenart (handelsübliche Bezeichnung c) Wert der Lieferungen d) genaue Anschrift des Lieferanten. (3) Für folgende Warenarten sind getrennte Anträge ein⸗ ureichen: 1. Fertigwaren aus Spinnstoffen 2. naturseidene Gewebe 1 kunstseidene Gewebe Zellwollgewebe Mischgewebe Reinleinengewebe Halbleinengewebe 8 8. Gewebe aus Wolle (auch mit Beimischung) 9. Gewebe aus Baumwolle (auch mit Beimischung). .(4) Die Einfuhrprüfstelle für Spinnstoffwaren kann nach der Anträge verbindliche Zusagen erteilen. Diese verbindlichen Zusagen berechtigen lediglich zum Abschluß von Kaufverträgen auf den Bezug von Spinnstoffwaren, nicht edoch zur zollamtlichen Abfertigung, die wie bisher nur auf Grund vorliegender Devisenbescheinigungen erfolgen darf. Erst nach Zustellung der verbindlichen Zusagen dürfen die Unternehmen an die im Protektorat ansässigen Lieferer Auf⸗ 8 W“ Die Lieferer sind von dem Inhalt der ver⸗ bindlichen Zusagen zu unterrichten, damit die erforderliche Ausfuhrgenehmigung bei der Ueberwachungsstelle in Prag eingeholt werden kann. Bei Einreichung des Antrages auf Erteilung einer Devisenbescheinigung auf Vordruck E 16 a ist der Nachweis über das Vorliegen der Ausfuhrgenehmigung von dem Antragsteller zu erbringen. Dem Antrage, der bei er Einfuhrprüfstelle für Spinnstoffwaren in doppelter Aus⸗ ertigung einzureichen ist, muß neben der verbindlichen Zu⸗ sage die Rechnung in doppelter Ausfertigung beigefügt werden. 65) Die bei der Einfuhrprüfstelle für Spinnstoffwaren ingereichten und vorgeprüften Anträge auf einer Devisenbescheinigung werden der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete übersandt. Die Erteilung der Devisen⸗ escheinigungen erfolgt durch die Reichsstelle unmittelbar

§ 4 . Uebergangsvorschriften. Sämtliche bis zum 15. 889 1940 bei der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete eingehenden Anträge werden noch unmittelbar bearbeitet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge werden unbearbeitet an die Antragsteller zurück⸗

gegeben.

Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 1““ 6 8 89 8

299 ⁸— 901¹

auf Erteilung von Schreibmaschinenbezug⸗

Handelskammer bzw.

mit dem Reichsstatthalter für den Reichsgau Sudetenland

den Vorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. 8 Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Erste Durchführungs⸗Anordnung zur Anordnung 2.

des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirt⸗ schaftung (Beschlagnahme von Baueisen) der Reichsstelle für Eisen und Stahl 1““ ͤd11I11I1I1Inq1X1XAX“*X“; Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung der Reichsstellen zur Ueber⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird zur Durch⸗ führung und zur Ergänzung der Anordnung 2 des General⸗ bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Deutscher Reichzanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1940) (Beschlagnahme von Baueisen) im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preis⸗ bildung und dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers folgendes angeordnet: 8

Die Bauherren sind verpflichtet, den Bauunternehmungen auf Anfrage mitzuteilen, ob die Bauvorhaben, die am 27. Mai 1940 durchgeführt wurden, als kriegswichtig vom General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft aner⸗ kannt oder von ihm schriftlich im Wege der Ausnahme⸗ genehmigung freigegeben worden sind. ie sind verpflichtet mitzuteilen, unter welcher laufenden Nummer und welcher Dringlichkeitsstufe das Bauvorhaben in den Listen des Ge⸗ neralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft anerkannt worden ist.

§ 2

Die zur Durchführung von Bauvorhaben, die von den Gebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Re⸗ gelung der Bauwirtschaft vom Bauverbot ausgenommen und nicht in den Listen des Generalbevollmächtigten für die Re⸗ gelung der Bauwirtschaft enthalten sind, erforderlichen Bau⸗ eisenmengen werden mit Erteilung eines entsprechenden Be⸗ scheides von der Beschlagnahme gemäß der Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaf⸗ tung frei. 86 111“ 1 1 11“ G

In Ergänzung zu § 3

bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung wird bestimmt, daß auch diejenigen natürlichen oder juri⸗ stischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Bauherren gelten, die Bauvorhaben betreuen (Betreuungs⸗ organisationen), d. h. Bauvorhaben unter Einschaltung von beauftragten Bauherren oder im Interesse eines anderen Bauherrn durchführen oder durchführen lassen.

(1) Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft wird durch Abgabebescheid bestimmen, inwie⸗ weit die gemeldeten Baueisenbestände gemäß § 8 der Anord⸗ nung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗ abzugeben sind.

(2) Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft wird dem Verfügungsberechtigten den Abgabe⸗ bescheid durch eingeschriebenen Brief zustellen.

§ 5 Der Generalbevollmächtigte für die Refh hac der Bau⸗ wirtschaft ist berechtigt, sich zum Erlaß von Verfügungen, die die des beschlagnahmten Baueisens Heee en der Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen zu bedienen.

§ 6

Die Besitzer und Eigentümer von gemäß der Anord⸗ nung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗ bewirtschaftung beschlagnahmten Baueisenbestanden sind auf Anforderung des Generalbevollmächtigten für die Regelun der Bauwirtschaft verpflichtet, Hilfskräfte zur Ermittlung un ö der beschlagnahmten Bestände zur Verfügung zu

ellen.

41 5

„(1) Die Verwertung der beschlagnahmten Baueisen⸗ bestände erfolgt durch schriftlichen Zuweisungsbescheid. (2) Der Zuweisungsbescheid ist durch eingeschriehenen Brief zuzustellen. 8 8

Mit Empfang des Zuweisungsbescheides entsteht die Ver⸗ pflichtung des Empfängers zur einer Entschädigung gemäß § 7 der Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung nach den in der Anlage aufgeführten E

Die Zuweisungen dürfen nur vorgenom ”- wenn die Empfänger des Zuweisungsbescheides vorher der zuweisenden Dienststelle gültige Kontrollnummern zur Ver⸗ fügung gestellt haben. Die zuweisenden Dienststellen haben die Kontrollnummern 8 dem Generalbevollmäch⸗ tigten für die Regelung der Bauwirtschaft weiterzugeben. Die erhaltenen Kontrollnummern dürfen nicht zur Bestellung von Erzeugnissen Eisen und Stahl verwendet werden.

16““ § 10 8

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord⸗

fente e dan unter die E1“ der §§ 10, 12 bis 15

der 18. August 1939.

§ 11 8 „Ddiese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 15. Juni 1940. 1 Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

erordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom

(einschl. Börsenbeilage

PrXreisbestimmungen 1. a) Der Bauherr, zu dessen Gunsten der Generalbevoll⸗ mächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft über die beschlagnahmten Eisenmengen verfügt, ist derpflichtet, bei Uebernahme von unverarbeiteten Eisen⸗ und Stahl⸗ materialien dem früheren Besitzer den Werkspreis, Werksüberpreis für Abmessungen und Sondergüte zuzüglich Fracht 88.,dSs der Frachtbasis bis zur Bezugsstation zu vergüten. . Der eanti9n s und die Fracht sind nach dem 15⸗Tonnen⸗Satz zu berechnen ohne icht welche Mengen der Eigentümer abgibt. Bei Berech⸗ nung des Preises sind die Rabattsätze zu berücksichtigen, die der Eigentümer des Materials erhalten hat. Sofern für eine Baustelle der abgebende Bauherr bzw. die abgebende Bauunternehmung bestimmte unver⸗ arbeitete Eisen⸗ und Stahlsorten (Walzwerkserzeugnisse) ausschließlich vom Händlerlager bezogen hat, ist für dieses Material neben der Vergütung nach 2) und b) ein Ausgleichszuschlag von R.ℳ 20,— pro Tonne zu zahlen. Die Zwischenfracht oder das Rollgeld, von der Bezugsstation bis zur Baustelle des Abgebenden ist in dem Betrag enthalten. Sofern unbearbeitete Eisen⸗ und Stahlmaterialien zu Werkspreisen von der Bezugsstation zu Baustellen transportiert worden sind, hat der Neuabnehmer für die Zwischenfracht oder das Rollgeld von der Bezugs⸗ station bis zur Baustelle sowie für das Um⸗ und Ab⸗ laden Rℳ 7,50 zu vergüten. Derjenige, dem beschlagnahmte Eisenmengen zuge⸗ wiesen werden, hat das Aufladen der abgabepflichtigen Mengen grundsätzlich selbst vorzunehmen, wenn die be⸗ schlagnahmten Waren auf stillgelegten Baustellen liegen. In denjenigen Fällen, in denen nach Verein⸗ barung zwischen ihm und dem jeweiligen Besitzer dieser das Aufladen übernimmt, werden folgende Vergütun⸗

en gewährt:

Röhren und Feinbleche .. .FEℳ 5,— pPst

Stab⸗ u. Formeisen üb. 10 m Länge REℳ 4,— pft aalle übrigen Materialien .... EMℳ 3,— pst Soweit die beschlagnahmten Eisenmengen auf dem Lager einer Bauunternehmung oder auf einer nicht stillgelegten Baustelle liegen, hat der Abgabepflichtige das Aufladen zu den unter e) aufgeführten Sätzen vorzunehmen.

g) Die Kosten des Transportes von der Lagerstelle des

Abgabepflichtigen bis zum neuen Verwendungsort trägt der Bauherr, zu dessen Gunsten das Material voerfügt wird. 8 h) Der Neuabnehmer ist nicht verpflichtet, für den Ab⸗ gebenden die Umsatzsteuer zu entrichten.

2. Bei der Uebernahme von auf der Baustelle teilweise oder ganz verarbeiteten Erzeugnissen treten zu den unter 1 genannten Preisen die Aufwendungen des Verarbeiters für die Verarbeitung ohne Verdienstaufschlag.

3. Bei der Uebernahme von vorgearbeiteten Konstruk⸗ tionen oder Fertigerzeugnissen tritt derjenige, dem die beschlag⸗ nahmten Waren zugewiesen werden, ganz oder anteilig in den Kaufvertrag der zugewiesenen Waren ein. Der Kauf⸗ vertrag bzw. das Auftragsbestätigungsschreiben ist von dem Abgebenden dem Empfänger der beschlagnahmten Waren zur Kenntnis zu geben. Er übernimmt sodann die anfallenden Nebenkosten, wie z. B. Fracht vom Verarbeiter zum Lagerort, die Fracht vom Lagerort der abzugebenden Ware bis zu dem neuen Abnehmer, Auf⸗ und Abladegebühren, Rollgelder usw. Die abgebende Stelle ist verpflichtet, die beschlagnahmten Waren aufßzuladen, sofern sie sie selbst zerlegen kann. Sie erhält dafür als Zusatzvergütung 6,— Rℳ, pro Tonne des zu verladenden Materials. Diese Zusatzvergütung Fh eventuelle Kleinbahnfrachten und Anschlußgebühren zwischen

Lager und Lagerort ab. Im übrigen gilt Ziffer 1 entsprechend.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund von Entscheidungen des Reichskommissars für die Preisbildung werden folgende Preisänderungen bekanntgegeben:

1. Sudetenländisches Kohlen⸗Syndikat G. m. b. H.

Die zuletzt im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 118 vom 25. Mai 1939 veröffentlichten Preise für das Revier des westlichen Steinkohlenbergbaues (Nürschaner Revier) ändern sich mit Wirkung ab 1. Juli 1940 wie folgt: 1 Lfd. Nr.

3 Körnung Preis frei Waggon

in mm ab Werk jn R.ℳt über 80 mm 50 80 mm 30 50 mm 18 30 mm 10 18 mm 6—10 mm

Sorte

Stückkohle Nußkohle I Nußkohle II. Nußkohle III Nußkohle IV Nußkohle V Feinkohle 85 Mattkohle Gebrochene Schieferkohle Auf vorstehende Höchstpreise dürfen Aufschläge mit Ausnahme der bisher üblichen Landabsatzzuschläge nicht berechnet werden. b

I Oberschlesisches Steinkohlen⸗Syndikat G. m. b. FF. Mit Wirkung ab 1. Juni 1940 gelten für Nußbriketts folgende Höchstpreise in Rℳ je Tonne:

Markenklasse 1 II III.“

13,80 12,85 12,40

Berlin, den 14. Juni 1940. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Dr. Lintl. Teßmar.

90 ISl 02do

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen WTDeeil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.

ßischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft.

Beerlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen und einer Zentralhandelsregisterbeilage) 1“ 8 6

Rücksicht darauf,

111““

11*“*“†

zum Deuts

Nr. 138

Berlin, Sonnabend, den 15. Juni

*

anzeiger 1

Nv»N᷑‧

7. Aktien⸗: gesellschaften.

C. Behrens

[12931].

Alfelder e Aternise

A.⸗G., A

eld a. d. Leine.

Bilanz am 30. September 1939.

Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ ““ Fabrikgebäude... Unbebaute Grundstücke.. Gleisanschluß . . . . .. Maschinen und maschinelle Anlagen . . . . . . . Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.. Patente und Schutzrechte. Beteiligungen. 3 Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ ““ Halbfertige Erzeugnisse. Fertige Erzeugnisse.. Wertpapier Hypotheken.. Vorauszahlungen an Liefe⸗ ranteeaen Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen und Leistungen . . . . . . Forderungen an abhängige Gesellschaften... 11“; 1“ Kasse, Postscheck und Gut⸗ haben bei Notenbanken Andere Bankguthaben.. Sonstige Forderungen. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen 1“ Verlustvortrag am 30. 9. 1938. 93 949,10 Gewinn

5 662,35

329 129

42 824 3 387 5 896

550 670 40 238 32 745 13 000 12 876

12 563

353 445

1 105,61 1 078 23 7 156 77

7 805 34 452 22 58

1938/39

Passiva.

Grundkapitull.

Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. Andere Rücklagen.. Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufver⸗ mögens Rückstellungen f. ungewisse Schulden.. Verbindlichkeiten: Anleihe von 1926 . Hypotheen. Anzahlungen von Kunden Verbindlichkeiten a. Grund von Warenlieferungen u. Leistungen... Verbindlichkeiten an ab⸗ hängige Gesellschaften Verbindlichkeiten aus der Annaghme von gezogenen Wechseln und der Aus⸗ stellung eigener Wechsel Verbindlichkeiten gegen Banken (gesichert) ... Sonstige Verbindlichkeiten Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen.. Bürgschaften 1756,84, Giroverbindlichkeiten 61 177,05 Pensionsverpflichtungen 197 000,—

2 030 672

500 000 - 50 000

126 469

402 842 44 100

63 736

2 030 672

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 30. September 1939.

Aufwendungen. Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben ... . Abschreibungen a. Anlagen Andere Abschreibungen.. S,eh““ 111“”“ Beiträge an Berufsvertre⸗

rungen61 Außerordentliche Aufwen⸗ 11,50 qo☚M Verlustvortrag.

Ausweispflichtiger Roh⸗

überschuß. . . . . .. Außerordentliche Erträge Verlustvortrag 93 949,10 Reingewinn

1938/39 . 5 662,35

R.Mℳ 8 1 068 322/17 90 255/41 74 603 01 18 665 38 72 480 09 56 743 ,10

4 059 13

24 375 93 949]

1 503.452

1 401 288 34 13 877 30

88 286 75

1503 452 39

Nach dem abschließenden Ergebnis

meiner

pflichtgemäßen Prüfung auf

Grund der Bücher und Schriften der Ge⸗ sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen ie Buchführung, der Jahresabschluß und er Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ bschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗

chriften.

Alfeld a. d. Leine, den 29. 1.1940. Dr. Johannes Eichhorn, Wirtschaftsprüfer.

C. Behrens

Alfelder Schuhleistenfabriken

A.⸗G.,

lfeld a. db. B. Der Vorstand.

161

9. Rückstellungen.. 8

[13237]. Bilanz zum 31. Dezember 1939.

Aktiva. (deutsche und ausländische Zahlungsmittel,

. . 3 616 304,03 269 463,33

Barreserve: a) Kassenbestand 141414*“ b). Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto c) Guthaben der ausländischen Filialen bei auslän⸗ dischen Noten⸗ und Abrechnungsbanken 115 624 731,77

Schecks 2. . . 2 9. 0 2 9 2⁴ 2. 2 90 2. 2 90 2. 2 . * .* . . . . . 2

Wechsel:

a) Wechsel (mit Ausschluß eigener Ziehungen). 7 059 531,22

b) von unserer Kundschaft in Uebersee an unsere Order ausgestellte Eigenwechel...

In der Gesamtsumme sind enthalten: 1. Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 KWG.) Rℳ 321 261,67, 2. Wechsel, die bei ausländischen Zentralnotenbanken redis⸗ w kontierbar sind R.ℳ 9 229 359,76. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und 8 88383831A44“4“*“ Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und r“ b) sonstige verzinsliche Wertpapieer. 693 573,34 c) börsengängige Dividendenwerrte. 111130,— cd)’) sonstige Wertpapiere .. . .. 25 132,61

5 456 668,32

0 0 0 „⸗

12 516 199

In der Gesamtsumme sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf R.ℳ 1 367 246,35. Konsortialbeteiligunlgeenn. . . . Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität vöäööb.ööFööe“ „Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) R.ℳ 23 307 440,73. Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren: a) Rembourskredie . . . b) Kredite gegen Inkassi und sonstige kurzfristige Kre⸗ dite gegen Verpfändung bestimmt bezeichneter marktgängiger Waren . . .. 7937 78,53 Schuldner: a) Kreditinstituiuiuue . . 33 305 404,85 b) sonstige Schuldnrerr . .27 493 882,52

107 199,—

In der Gesamtsumme sind enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere E.ℳ 1 086 174,67, bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten Rℳ 20 666 894,84. Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschudden .. Beteiligungen 131 Abs. 1 A II Nr. 6 des Aktiengesetzes) .. . Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten Reichs⸗ mark 390 985,19. Zugänge R.ℳ 135 287,66, Abschreibungen R.ℳ 38 296,29. Grundstücke und Gebäude: a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende Abschreibungen ER.ℳ 932 086,50, b) sonstige. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattunng. . . . . .. Zugang R. 66 477,32, Abschreibung Rüℳ 66 477,32. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. In den Aktiven sind enthalten:

a) Forderungen an Konzernunternehmen E.ℳ 35 580 135,58,

b) Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 K WG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört, Reichs⸗ mark 166 212,61,

c) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. (Aktien, Kuxe und Bergwerks⸗ anteile mit Ausnahme der Beteiligungen sowie nicht zum Handel an deutschen Börsen zugelassene Schuldverschreibungen) n.ℳ 246 457,27,

d) Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. (Grundstücke, Gebäude, Be⸗ teiligungen) Rℳ 4 482 221,60.

Passiva. Gläubiger:

a) seitens der Kundschaf bei Dritten benutzte Krebitie h b) sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite . . . . . c) Einlagen deutscher Kreditinstitute 543 107,53 d) sonstige Gläubiger . 67 389 048,84

. 4 000 000,— 71 236,41

70 05 25 202 05b909

107 199,— 4 417 012,02 67 932 156,37

Von der Gesamtsumme e + d entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder R. Nℳ 54 226 146,99,

Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. innerhalb 7 Tagen R.ℳ 1 017 077,10, 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten K.ℳ 8 375 701,53, 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten R.ℳ 4 284 980,75, 4. über 12 Monate hinaus Rℳ 28 250,—. Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel), soweit sie sich im Umlauf befinden .. . . . . . . . . .. Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kün⸗ digungsfrst...

. 6 532 471,42 393 424,35

Grund⸗ oder Stammkapitteeltltt. . . Rücklagen nach § 11 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen: gesetz⸗ liche Rückkaae„ . Sonstige Ruͤckkagen: Delkredrer.. Pensions⸗ und Unterstützungsfondts .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. . Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. 120 234,56 Gewinn 1939 .. . . 7 269,75

bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung E.ℳ 13 706 009,38.

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen 131, Abs. 7 des Aktiengesetzes) R.ℳ 6 851 857,65 G

Eigene Indossamentsverbindlichkeiten:

a) aus weiterbegebenen Bankakzepten 1 667 861,77 b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order Her VWI“ c) aus sonstigen Rediskontierungen... d) aus sonstigen Gros. .

720 000,— 55 998,58 400 000,—

2823 860,35 In den Passiven sind enthalten: a) Verbindlichkeiten gegenüber mark 2 461 999,89, b) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 KWG. (Gläubiger, Akzepte, Spareinlagen) R.ℳ 82 256 821,11, c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. (Gläubiger, Akzepte) Rℳ 75 330 925,34. Gesfamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. (Grund⸗ kapital und gesetzliche Rücklage ohne Gewinnvortrag) Reichs⸗ mark 22 000 000,— 8 F“ 86 8

Konzernunternehmen Reichs⸗

Deutsch⸗Südamerikanische Bank Aktiengesellschaft, Berlin.

9

1 139 437

*

29 322 488

8

8 044 967

30 799 287

647 177 410 985

2 874 557

6 925 895/7 20 000 000

2 000 000 2 500 000 1 241 293 426 916 116 672

127 504

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1939. Soll.

Handlungsunkosten (einschließlich R.ℳ 66 477,32 Abschreibung auf im

Geschäftsjahr 1939 angeschaffte Mobilien)..

Steeen ä 14“

Betriebsergebnis 1939 . . . . 833 126,25

Davon verwandt: als Sonderabschreibung auf Bank⸗ gebäude. . . 825 856,50

Gewinn: Reingewinn 1doo)).„. .7 269,75 Gewinnvortrag aus 11888.. .. 120 234,56 127 8*

8 8 273 852

R.

6 445 396 875 095

2* 2 . 9 22 90 759 65 9

825 856˙5

2. . 9 . 20 2 .⁴ 0 2.

Haben. Vortrag aus 1938 . 120 234

Zinsen, Diskont, Provisionen, Gewinn aus Wechseln, sonstige Ein⸗ nahmen, abzüglich vorweg zurückgestellter Zinsen und Provisionen sowie Abschreibungen und Rückstellungen .

8 153 618 43 8 273 852 99 Deutsch⸗Südamerikanische Bank Aktiengesellschaft.

Hübbe. Nathan. Neveling. Fischbeck. Wedekind.

3 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Die Abschlüsse der Ueberseefilialen haben wir nach den in Berlin vorhandenen Unter⸗ lagen geprüft.

Berlin, den 29. Mai 1940. Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft. Hesse, Wirtschaftsprüfer. Braun, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich wie forgt zusammen: Carl Goetz, Berlin, Vorsitzer; Anton Hübbe, Hamburg, stellv. Vorsitzer; Dr. Hans von Becker, Berlin; Dr. Bruno Bernhard, Berlin; Dr. h. c. Hermann Bücher, Berlin; Dr. h. c. Heinrich Diederichsen, Hamburg; Albert Freiherr Dufour von Feronce, Berlin; Hans Heintze, Hannover⸗Döhren; Dr. Carlos Meyer Pellegrini, Buenos Aires; Francisco Mühlenkamp, Buenos Aires; Tilo Freiherr von Wilmowsky, Marienthal bei Naumburg.

Der Vorstand besteht aus: Hermann Victor Hübbe, Berlin; Oskar Nathan, Berlin; Reinhold Neveling, Berlin; Heinrich Fischbeck, stellv. Mitglied, Berlin; Hans Wedekind, stellv. Mitglied, Hamburg.

¶—vVv——ↄↄłõu—CRZwͤn v»bbebrr;r;rrOnnn⅞nnzbnz△⅞˙˙˙˙⁰⁰⁰ [13233]. A. Nachod & Haebler Aktiengesellschaft, Zittau.

Bilanz auf den 31. Dezember 1939. 1. 1.1939

Wert am 31.12. 1939

Zugänge Abg. Abschr.

Aktiva. R.ü Anlagevermögen:

Bebaute Grundstücke und ““ Unbebaute Grundstücke. Maschinen und maschi⸗

nelle Anlagen .. . . 38 432 85 13 Werkzeuge, Betriebs⸗ und Pe6

Geschäftsausstattung.

R.KN „, R ,—ꝗRℳ 9

586

150 12 453/12 7 ½ 736 67 66 900/97 104 009

Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe . . Halbfertige Erzeugnisse.. . . Fertige Erzeugnisse.. . u““ Werthaa Forderungen a. Lieferungen und Leistungen. .. Sonstige Forderungen Kassenbestand, Postscheck⸗ und Reichsbankguthaben Andere Bankguthabben .

Rechnungsabgrenzungspossten .

145 541,— . . 106 965,—

113 961,— 366 467

341 560

1 807 693 5

1 000 000 100 000 6 826 196 127

Passiva. Grundkasitll Rücklagen: Gesetzliche Rückkage.. Wertberichtigungsposten: Für sonstige Aktiva Rückstellungen .. Verbindlichkeiten:

Hypothekenschuladen. .. Verbindlichkeiten a. Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Banken.. 55 829,30 Darlehensschuddenü.. 8 138 725,20 Sonstige Verbindlichkeiten.. 8 . 3 909,28 Rechnungsabgrenzungsposten... 8 Gewinn: Vortaag . . Reingewinn 1939

104 250,— 55 354,02

358 067 8 8 19 336 69 470,61

57 864,55 127 335

1 807 693 31. Dezember 1939.

Aufwen⸗

dungen. F. N ,9 856 99181 66 099 05 13 289 95

Erträg⸗ nisse. R.

Löhne und Gehälter. “.““ Soziale Abgaben. Freiwillige soziale Leistungen.... Abschreibungen und Wertberichtigungen aus dem Anlage⸗ ve6*“” Sonstige Abschreibungenn .... Zinsen 1“ Steuern vom Einkommen, Ertrag, Vermögen.. Beiträge an Berufsvertretungen.... Gewinn: Gewinnvortreg . .69 470,61 Reingewinn 1999. 6557 864,55

Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen, soweit sie

nicht besonders ausgewiesen werden 1 291 436 Außerordentliche ErtrSrÜae . . . Gewinnvortrag. 16666 b6bxö66

Zittau, den 9. Mai 1940. 11XAX4X“

A. Nachod & Haebler Aktiengesellschaft. Paul Haebler. Kurt Haebler. 1““

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Zittau, den 9. Mai 1940. b

8 C. WBeigel, Wirtschaftsprüfer.

66 900 97 71 814 15 6 178 43 140 231/ 68 12 075

127 335 16

1““

1 360 917 1 360 917

I1ö16 8