1940 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Wirtschaftsteil.

Zusätzliche Kräfte für die Rüftungs⸗ wirtschaft.

Berstärkter Einsatz von Hilfsarbeitern 8 und Frauen.

Der steigende Kräftebedarf der Rüstungswirtschaft hat den Reichsarbeitsminister veranlaßt, in einem Erlaß an die Behörden des Arbeitseinsatzes auf eine Reihe von Maßnahmen hinzu⸗ weisen, die mit Nachdruck gefördert werden müssen, um für die Rüstungswirtschaft zusätzliche Kräfte zu gewinnen. Die in dem Erlaß gegebenen Weisungen erstrecken sich insbesondere auf den

Einsatz von Hilfsarbeitern und Frauen, der gegenwärtig dem

Einsatz von Facharbeitern an Bedeutung nicht mehr nachsteht. Im ‚„Reichsarbeitsblatt“ beschäftigt sich Oberregierungsrat Dr. Hildebrandt mit den Ausführungen des Erlasses, die von besonderem Interesse sind.

Bei den bisher durchgeführten Betriebsprüfungen ist danach immer wieder festgestellt worden, daß viele Betriebe den gegen⸗ wärtigen Erfordernissen noch nicht ausreichend Rechnung tragen. So werden z. B. von Betrieben der Verbrauchsgüterindustrie trotz Schrumpfung ihrer Aufgaben häufig in nicht vertretbarer Weise Facharbeiter zurückgehalten. Weiter ist aus der selbstän⸗ digen Facharbeit an vielen Stellen Angelerntenarbeit geworden, so daß zwangsläufig heute Facharbeiter in größerer Zahl mit Angelerntenarbeit beschäftigt werden. Das trifft besonders auch auf Betriebe zu, die infolge der ihnen gestellten Rüstungsaufgaben sich im Kriege auf Großserienfertigung umstellen mußten. In all diesen Betrieben ist nach dem erwähnten Erlaß des Reichs⸗ arbeitsministers der Einsatz der Facharbeiter sofort zu über⸗ prüfen. Soweit diese nicht bei Fachaufgaben benötigt werden, müssen sie Betrieben mit vordringlichem Facharbeiterbedarf zu⸗ geführt werden.

Der Bedarf an angelernten Kräften soll durch Verstärkung der Anlernmaßnahmen befriedigt werden, die mit allen Mitteln in dem erforderlichen Umfang zu fördern sind. Der beschleunigten Breitstellung von Anlernkräften kommt besondere Bedeutung zu, weil der Abzug von unzweckmäßig eingesetzten Facharbeitern in vielen Fällen von dem Einsatz angelernter Kräfte abhängig sein wird. Unabhängig von den Stillegungsmaßnahmen der Bezirks⸗ wirtschaftsüämter werden nunmehr zweckmäßig Betriebe aller Wirt⸗ schaftszweige, z. B. der Holz verarbeitenden Industrie, der Glas⸗ industrie usw., daraufhin zu überprüfen sein, wie weit Kräfte fuͤr kriegswichtige Aufgaben freigestellt werden können. Kräfte, die über das erforderliche Maß hinaus durchgehalten werden, sind grundsätzlich zu entziehen.

Nach Dr. Hildebrandt rechtfertigt die angespannte Arbeits⸗ einsatzlage auch einen Abzug von Kräften für eine begrenzte Zeit. Ein solcher vorübergehender verstärkter Einsatz von Arbeitskräften wird oft schon ausreichen, um die Durchführung vordringlichster Fertigungsaufgaben in wirksamer Weise zu fördern. Die Dienst⸗ verpflichtung vorübergehend freigesetzter Kräfte hat dann mit der Auflage zu erfolgen, daß sie bei Bedarf dem alten Betriebe wieder zur Verfügung stehen müssen. Zur Unterstützung der Tätigkeit der Arbeitsämter sollen für diese Prüfungen in großem Umfang Kom⸗ missionen eingesetzt werden. Die steigenden Rüstungsaufgaben fordern eine zunehmende Verschärfung des Maßstabes, der bei der Beurteilung der Kriegswichtigkeit ziviler Erzeugungsaufgaben an⸗ zulegen ist.

Fluktuierende Arbeitskräfte sind nach Maßgabe ihrer Eignung ausschließlich bei kriegswirtschaftlich vordringlichen Aufgaben ein⸗ zusetzen. Im Hinblick auf den vorliegenden Kräftebedarf ist eine nochmalige sofortige Ueberprüfung sämtlicher kurz arbeitenden Betriebe erforderlich.

Neben der Befriedigung der Anforderungen weiblicher Ar⸗ beitskräfte für vordringliche Aufgaben muß mit allem Nachdruck der Ersatz männlicher Kräfte durch Frauen betrieben werden. Die hierdurch freigestellten Männer sind bei Arbeiten anzusetzen, für die Frauen nicht in Betracht kommen. Abgesehen von der Ge⸗ winnung von weiblichen Arbeitskräften durch Auskämmung und Stillegung von Betrieben müssen in erheblich stärkerem Umfange als bisher vorhandene Reserven an weiblichen Arbeitskräften zur Arbeit herangezogen werden.

Wenn auf der einen Seite für die Deckung des Bedarfs Maß⸗ nahmen ergriffen werden müssen, die von dem betroffenen Betrieb wie von den Volksgenossen Opfer verlangen, muß auf der anderen Seite von den Betrieben, die Kräfte fordern, verlangt werden, daß sie ihre Anforderungen auf das unerläßliche Mindestmaß be⸗ schränken. Sie müssen vor einer Anforderung von Kräften prüfen,

8

b

welche betrieblichen Maßnahmen ergriffen werden können, um den Bedarf zu mindern. Im Zusammenhang mit der Prüfung von Anforderungen haben die Arbeitsämter mit den sonstigen Stellen darauf hinzuwirken, daß eine Verlagerung der Aufträge aus Be⸗ zirken, die bereits arbeitseinsatzmäßig auf das schärfste angespannt sind, in weniger belastete Bezirke erfolgt.

Insgesamt muß nach dem Erlaß der Arbeitseinsatz von fol⸗ genden Gesichtspunkten beherrscht sein: Restlose Ausschöpfung aller Reserven, die noch zur Verfügung stehen. Stillegung, Auskäm⸗ mung von Betrieben, Heranziehung von Frauen, Lenkung aller freigestellten und fluktuierenden Arbeitskräfte in die Richtung des vordringlichsten Bedarfs, sparsamster Kräfteeinsatz, schärfste Prü⸗ fung aller Anforderungen, Einsatz von Fachkräften nur für fach⸗ liche Aufgaben; Umschulung und Anlernung nach Maßgabe des Bedarfs, der nach überbezirflichen Gesichtspunkten zu bemessen ist, laufende Beobachtung und Ueberprüfung der Betriebe auf Aende⸗ rung der Auftragslage und Durchführung entsprechender Arbeits⸗ einsatzmaßnahmen und Förderung von Maßnahmen der Auftrags⸗ lenkung nach arbeitseinsatzmäßigen Gesichtspunkten.

Ab 1. Jult Versicherungszwang für Kraft⸗ fahrzeuge.

Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter vom 7. November 1939 hat den Versicherungszwang mit Wirkung vom 1. Juli 1940 ab eingeführt. Von diesem Tage an darf es kein in Betrieb befindliches Kraftfahrzeug geben, das nicht gegen Haft⸗ pflicht versichert ist. Der Versicherungspflicht unterliegen, wie die Reichsgruppe Versicherungen mitteilt, lediglich nicht: Kraftfahr⸗ zeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer je Stunde nicht übersteigt; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die zur Leistung von Avbeit (nicht also zur Beförderung von Personen oder Gutern) bestimmt und geeignet sind, die nicht mehr als 20 Kilometer Höchst⸗ geschwindigkeit je Stunde haben und die vom Reichsverkehrs⸗ minister als solche bestimmt sind; maschinell angetriebene Kran⸗ kenfohrstühle und noch einige Typen von Anhängern.

Die Halter aller anderen Kraftfahrzeuge (einschl. Anhänger) dagegen sind verpflichtet, für sich und den berechtigten Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Sach⸗ und Personenschäden abzuschließen und auch aufrechtzuerhalten. Dies kann aber nur bei einer im Deutschen Reich zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungs⸗ gefellschaft ges dhen. Diese wiederum kann den Abschluß eines solchen Haftpflichtvertrages lediglich in ganz besonderen Aus⸗ nahmefällen ablehnen. Bei seinem Beginn ist dem Versicherten kostenlos eine Versicherungsbestätigung auszuhändigen, so daß in Zukunft ein Kraftfahrzeug nur noch dann zugelassen wird, wenn der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erbracht wird. Für bereits bestehende Versicherungen werden derartige Be⸗ stätigungen nach und nach ausgegeben. Endet eine Kraftfahrzeug⸗ Haftpflichtversicherung aus irgendwelchen Gründen (etwa weil der Versicherte die Prämien nicht mehr entrichtet hat), so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, unverzüglich das Nummernschild ent⸗ stempeln zu lassen und den Kraftfahrzeugbrief der Zulassungsstelle abzuliefern. Auch die Verstcherungsgesellschaften sind verpflichtet,

eine entsprechende Anzeige zu erstatten.

Eine Haftpflichtversicherung ist lediglich dann im Sinne dieser neuen Bestimmungen als ausreichend anzusehen, wenn sie folgende Schäden erfaßt: Für Personenschäden beträgt die Mindesthöhe der Versicherungs⸗ (bzw. Haftpflicht⸗) Summen bei Personenfahr⸗ zeugen bis zu 6 Plätzen 100 000 Kℳ, mit 7 bis 10 Plätzen 150 000 Eℳ usw., bei zur Personenbeförderung bestimmten An⸗ hängern bis zu 80 Plätzen für jeden Platz 8000 Hℳ, bei Güter⸗ fahrzeugen, Zug⸗ und Arbeitsmaschinen einschließlich der An⸗ hänger 100 000 Rℳ. Für Sachschäden beträgt die Mindesthöhe den zehnten Teil der Mindestversicherungssumme für Personen⸗ schäden. Wer also bereits eine Haftpflichtversicherung laufen hat, muß sich durch Einsicht in seine Police überzeugen, daß diese Mindestbeträge versichert sind; andernfalls ist Nachversicherung vorzunehmen.

Um den mit dieser Pflichtversicherung bezweckten Schutz der Verkehrsopfer wirksamer zu gestalten, ist die Unterlassung des Abschlusses einer derartigen Haftpflichtversicherung unter Strafe gestellt. Mit Gefängnis oder mit Haft und Geldstrafe wird be⸗ straft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein haftpflichtversicherungs⸗ pflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder seinen Gebrauch gestattet, wenn für dieses Fahrzeug der oben geschilderte Versicherungsschutz nicht besteht.

mmnnqnmnꝑaꝗꝑnnnnn—õ———õ—Ü—eUZ··· ééℛéℛn sl. 8 ni èYJV ⸗—èéẽéẽlCQ— -CC- RVV—U——U—Uõ CqLREMEIJV ẽ7ZZẽ́s];

Berliner Börse vom 19. Zuni.

Bei Festsetzung der ersten Kurse hielten sich an den Aktien⸗ märkten Steigerungen und Rückgänge zahlenmäßig etwa die Waage, während die Verluste in ihrem Ausmaß zumeist etwas größer waren. Das Geschäft blieb auf der ganzen Linie verhält⸗ nismäßig klein. Wie in den Vortagen handelt es sich bei den Verkäufen um Abgaben solcher Kreise, die lediglich die seit Kriegs⸗ ausbruch eingetretenen Gewinne mitnehmen wollen.

Am Montanmarkt stiegen Buderus um und Mannes⸗ mann um ℳ. Andererseits waren Vereinigte Stahlwerke um N, Harpener um ¾ und Stolberger Zink um 1 % rückgängig. Von Braunkohlenwerten büßten Deutsche Erdöl 1 ¼, Ilse⸗Genußscheine und Rheinebraun je 2 % ein. Am Kaliaktienmarkt wurden Salzdetfurth um 14¾ heraufgesetzt, hingegen schwächten sich Wintershall um 1 ½ % ab. Von chemischen Papieren gaben Farben auf 186 ¾ gegen 187 ¾% nach. Rütgers wurden um 2 % % herabgesetzt. Goldschmidt befestigten sich jedoch um 2 9%. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten stellten sich Licht Kraft und Siemens um je ℳ, Bekula um 1 und Dessauer Gas um 1 ¼ % niedriger. Andererseits gewannen AEG %, Schles. Gas 1 und HEW 1 ¼ %. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten ermäßigten sich Deutsche Linoleum, von Autoaktien BMW um je 2 %. Im leichen Ausmaße rückgängig waren von Metallwerten Deutscher Eisenhandel und Metallgesellschaft. Bei den Maschinenbaufabriken gewannen Demag % und Rheinmetall⸗Borsig 1 ¼ %. Niedriger lagen Schubert & Salzer mit 3 %. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann, die 144 %t; verloren, sowie Süddt. Zucker mit 1 ½ %. Von Textilwerten gewannen Bemberg und Stöhr je 1, außerdem befestigten sich Gebr. Junghans und Allg. Lokal und Kraft um je 21¼ %. Von Zellstoffaktien wurden Feldmühle und Waldhof um je ¾¼ % heraufgesetzt.

Im weiteren Verlauf machten sich verschiedentlich Ansätze zu einer leichten Befestigung bemerkbar, jedoch blieb die Kurs⸗ gestaltung unregelmäßig. Man handelte Vereinigte de eeees mit 119 .¶¼ und Farben mit 186 ¾. Erdöl und Eisenhandel zogen um 1 % an, während BMW, Schultheiss und Engelhardt im gleichen Ausmaß nachgaben.

Gegen Ende des Verkehrs war die Haltung überwiegend etwas fester. Vereinigte Stahlwerke stellten sich auf 119 % und Farben auf 186 ¾¼. Engelhardt⸗Brauerei zogen um 1 an.

Gegen erste Notiz schlossen Aschaffenburger Zellstoff 1 % und Felten 1 ½ % höher. Leicht rückgängig waren Erdöl mit *¾% und Salzdetfurth mit N.

Am Kassamarkt lagen Banken meist gut behauptet. Adca notierten ½ % höher, dagegen gingen Uebeerseebank und Sächsische Bank um ½¼ % zurück. on Hypothekenbanken sind Hamburger Hyp. mit + 1, Deutsche Hyp. mit +† % und Südboden mit ℳ4 zu erwähnen. Am Schiffahrtsaktienmarkt wurden Hamburg⸗Süd, Hansa Dampf und Nordlloyd um 1—1 ¼ % und Hapag um 2 ½¼ 9% heraufgesetzt. Kolonialpapiere waren meist umsatzlos, Schantung konnten gegen letzte bei Repartierung einen 1 higen Kursgewinn verbuchen. der Einheitsmarkt der Industrie⸗ papiere zeigte kein einheitliches Bild. Verschiedentlich waren Kursveränderungen bis zu 3 % festzustellen. Steuergutscheine I sgndette man etwas höher mit 99,92 ¹¼t, während Steuergut⸗ cheine II zu unveränderten Kursen umgesetzt wurden.

Im variablen Rentenverkehr stellten sich Reichsaltbesitz auf 147 % nach 147 ½¼6 (Vortag 147 ¾¼4) und Reichsbahnvorzüge auf 127 % (128).

Am Kassarentenmarkt hatten Pfandbriefe und Kommunal⸗ obligationen wieder stilles Geschäft. Schleswig⸗Holstein. Land⸗ schaftl. Pfandbriefe zogen um ½ % an. Stadtanleihen waren kaum verändert, Gemeindeumschuldung stellte sich wieder auf 99,70, Dekosama II befestigte sich um %, Länderanleihen er⸗ fuhren keine wesentlichen Veränderungen. Erwähnt seien 26 er Mecklbg. Schwerin mit . Von Altbesitzemissionen gingen Lübeck, Thüringen und Teltow um ½ % zurück. Von Reichsanleihen lagen Reichsschätze unverändert, Reichsbahnschätze bei geringen Abweichungen nicht einheitlich und 40 er Postschätze T schwächer. Industrieobligationen waren uneinheitlich.

„Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 % % in der Mitte un⸗ verändert.

Am Geldmarkt wurde der Satz für Blankotagesgeld um 1% % auf 2 % herabgesetzt.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erfolgten keine Veränderungen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 74,00 Rℳ (am 19. Juni 00 Rℳ)

FMNootierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 20. Juni 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 111““ Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus. 4 Feinsilber ..

Drahtbarren

133 RKℳ für 100 kg

. 35,50 38,50 .

.—

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) ö“ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro). Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London).. Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran) Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailamnb) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreal). Lettland (Riga).. Litauen (Kownv / Kaunas) . 8 Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ tUI) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

20. Juni

Geld

18,79 0,551

41,76 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,353 132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,694 48,75 41,94 10,44 56,76 9,191

59,46

56,09 8,591

23,56

1,978 0,949 2,498

Brief

18,83 0,555

41,84 0,132 3,053

48,31

62,56 5,07

2,357 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,706 48,85 42,02 10,46

56,88 9,209

59,58

56,21 8,609

23,60

1,982 0,951

2,502

19. M Geld Brief

18,70 18,83 0,553

0,557

41,76 41,84 0,130 3,053 48,31

3,047 48,21

62,56 5,07

62,44 5,06 2,353 2,357

132,83 14,61

132,57 14,59 38,42

13,11

13,09 0,587

0,585

5,694 5,706

48,75 48,85

41,94 42,02

10,44 10,46

56,88 9,209 59,46

56,00 8,591

23,56

1,978 0,949 2,498

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union

Frankreich..

Australien, Neuseelad . Beitisch⸗Indien 1

Kanada.

Geld 9,89 5,599 7,912

74,18

2,098

Brief 9,91 5,611 7,928 74,32 2,102

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereins. 20 Francs⸗Stücke... Gold⸗Dollars.. Aegyptiscce.. Amerikanische: 1000—5 Dollark. 2 und 1 Dollar Argentinisce Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische Bulgarische Dänische: große... 10 Kr. u. darunter Englische: große.. 1 £ u. darunter... Estnische Finnische Französische. Holländische.. Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinark. Kanadisce. Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegisce.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Spanisce. Südafr. Union beee“; Ungarisce.

1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr, 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas⸗ 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 Peseten 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

20. Juni

Geld

20,38

16,16 4,185 5,99

2,66 2,66 0,51 4,49 41,72 0,095 49,90

48,06 6,74 6,74

4,79 3,99 132,33

13,07 5,63 1,59

41,70 10,43 56,61

Brief

20,46

16,22 4,205 6,01

2,68 2,68 0,53 4,51

41,88 0,105

50,10

48,26 6,76 6,76

4,81 4,01 132,87

13,13

59,54 56,26 56,26

6,01 1,86

19. Juni Geld Brief 20,38 20,46 16,16 4,185 5,99

2,69 2,69 0,51 4,49 41,72 0,095 49,90

41,88 0,105 50,10

48,26 6,76 6,76

48,06 6,74 6,74

4,81 4,01 132,87

4,79

3,99

132,33 13,07 13,13 5,67 1,61

5,63 1,59

41,70 10,43 56,61

59,30 55,95 55,95

5,99 1,84

0,132

38,50

Erste Beilage 8 ichsanzeiger und Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 20. Funi

8

taats

eiger 1940

gesellschaften.

[14439] Die

Fonciere Allgemeine Versicher ungs⸗ Anstalt

wird am 28. Juni 1940, mittags

12 Uhr, in Budapest, V., Sas⸗ u. 10,

ihre ordentliche Generalversamm⸗

lung abhalten, zu welcher die P. T.

Aktionäre hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

1. Bericht der Direktion über das Ge⸗ schäftsjahr 1939.

2. Bericht des Aufsichtskomitees.

3. Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nungen.

„Beschlußfassung über die Feststel⸗ lung und Verwendung des Rein⸗ gewinnes sowie Genehmigung des an die einzelnen Mitglieder der Direktion ausbezahlten besonderen Honorars.

„‚Beschlußfassung über die Extzilung des Absolutoriums für die Direk⸗ tion und für das Aufsichtskomitee.

6. Wahl des Aufsichtskomitees.

Diejenigen Aktionäre, welche an

dieser Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien samt lau⸗ fenden Coupons acht Tage vor dem

Termin der Generalversammlung

gegen eine Bescheinigung und Legi⸗ timationskarte hinterlegen, und zwar: in Budapest: bei der Zentralkasse der Anstalt (V., Sas u. 10) oder bei der Ungarisch⸗Italienischen Bank A. G. (V., Nädor u. 16)

oder

bei der Innerstädtischen Spar⸗

kasse A. G. (IV., Petöfi Sän⸗ dor u. 2). Budapest, den 11. Juni 1940. Die Direktion. (Nachdruck wird nicht honoriert.)

[14435] Preußisches Leihhaus.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung auf Freitng, den 12. Juli 1940, nachmittags 13 Uhr, in das Geschäftslokal der Gesellschaft,

hierselbst, Kommandantenstr. 10/11, ein⸗

geladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des vom Vorstand aufge⸗ stellten und vom Aufsichtsrat ge⸗

billigten Jahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 1939 sowie der zu⸗

gehörigen Berichte des Vorstandes

und Aufsichtsrats. 8

9 Festsetzung der dem Aufsichtsrat Fe

für das chäftsjahr 1939 zu ge⸗ währenden 1“

3. Beschlußfassung über die vom Vor⸗ tand und Aufsichtsrat vorgeschla⸗ ene Verteilung des Reingewinnes.

‚Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.

5. Aufsichtsratswahl. - 8

6. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1939.

7. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts in dieser sind diejenigen

Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des 9. Juli 1940 wäh⸗ rend der Geschäftsstunden ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar oder einer ö“ hinterlegt haben.

Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank muß die Hinterlegungsbeschei⸗ nigung spätestens im Laufe des

10. Juli 1940 bei der Gesellschaft

kingegehce sein.

Berlin, den 18. Juni 1940. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats des Preußischen Leihhauses: Dr. W. Bayer.

818 E. & M. Bollmann Aktiengesellschaft in Bremen. Umtausch von Aktien. 3. Aufforderung.

Gemäß 8§8§ 1 ff. der I. Durchführungs⸗ verordnung vom 29. 9. 1937 zum Aktien⸗ gesetz müssen unsere Aktien zu Nℳ 20,— umgetauscht werden. Wir sordern dem⸗ semäß die Inhaber unserer Aktien über Rℳ 20,— auf, diese Aktien der Nummernfolge nach geordnet unter geifügung eines Nummern⸗Verzeich⸗ nisses in doppelter Ausfertigung bis zum 5. August 1940 einschl. bei der Deutschen Bank Filiale Bremen,

remen, einzureichen.

Gegen Ablieferung von je 5 Aktien zu Eℳ 20,— oder einer Globalaktie über 5 mal Rℳ 20,— nebst Erneue⸗ rungsscheinen und Gewinnanteilscheinen Nr. 17 —20 wird eine Aktie zu Eℳ 100,— und auf Wunsch gegen je 50 Aktien über Kℳ 20,— 6 er 10 Globalaktren) eine über Rℳ 1000,— lautende Aktie mit Erneuerungsschein und Gewinnanteilscheinen ausgereicht.

ds der angegebenen Frist nicht um⸗ getauschte Aktien werden für kraft⸗ los erklärt werden. Das gleiche gilt für solche eingereichten Aktien über Rℳ 20,—, deren Zahl zum Umtausch

Freie Rücklagen:

in eine neue Aktie über Rℳ 100,— nicht ausreicht und welche nicht zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien über Eℳ 100,— werden, dem Gesetz entsprechend, für Rechnung der Be⸗ teiligten verkauft. Der hierfür erzielte Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten hen. für deren Rechnung später hinter⸗ egt.

Da wir für unsere gesamten Aktien Neudrucke vornehmen lassen, bitten wir bei dieser Gelegenheit, auch die alten Stücke über Rℳ 100,— nebst Er⸗ neuerungsscheinen und Gewinnanteil⸗ schelnen Nr. 17 20 zum Umtausch in neue Aktien zu HR. 100,— oder auf Wunsch zu Hℳ 1000,— einzureichen.

Der Umtausch der Aktien erfolgt ge⸗ bührenfrei.

Bremeun, den 20. April 1940.

E. & M. Bollmann Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. -—VDÿ —èẽèéRUVUÜUFẽRłĩVᷓuRUñ C Wo [14074].

Fr. Küttner Aktiengesellschaft. Bilanz für den 31. Dezember 1939.

Aktiven. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Fabrikgebäuden u. and.

Baulichkeiten 4 297 075,— 189 375,97 7486 150,57 786 450,97

FEℳ

Zugang.

Abschreib. 3 700 000 Wohnge⸗ bäuden

Zugang.

. 873 631,— 14 520,49 888 151,29 Abschreib. 288 151,49 Unbebaute Grundstücke. Maschinen und maschinelle Anlagen 2 459 515,— Zugang 1 414 625,10 3874175/,10 19 652,— 3 857 188,10 Abschreib. 1 856 799,26 Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗

stattung . 7,— 148 966,62

Abschreib. . 148 959,6217 7

Patente . . ... ... 1 1 22 606 53 600

Abgang.

1 997 688

Beteiligungen.... Umkaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗

stoffe —. 1 694 282,04 Halbfertige Erzeug⸗

ö Fertigwaren

282 368,10 1 131 484,62 3 108 134,76 1 178 252,— 49 719,44

Wertpapiere Hypotheken Gegebene Anzah⸗ lungen. Liefer⸗ und Leistungs⸗ forderung. 2 822 449,68 Wechsel.. 1 886,78 Schecks.. 6 308,88 Kassenbestand 8 einschließl. Reichsbank⸗-⸗ und Post⸗ scheckgut⸗ haben. Andere Bank⸗ guthaben Sonstige For⸗ derungen 235 187,56 Davon E.ℳ 223 201,92 an ein Mitglied des Auf⸗ sichtsrats

84 738,14

59 059,23 85 891,69

7 631 628 14 107 925

Passiven. Grundkapita Rücklagen: Gesetzliche Rücklage.

4 000 000

Unterstützungs⸗ stock 200 000 And. Rück⸗ lagen2 000 000 2 200 000

Rückstellungen f. ungewisse Schulden . . . . Verbindlichkeiten: Wohlfahrtskasse der Fr. Küttner A.⸗G., e. V. 400 000,—

2 600 000

4 505 042 92

Liefer⸗ und Leistungs⸗ schulden 925 787,22 Bankschulden 1 089 357,81 Sonstige Schulden 185 206,46 Posten der Rechnungsab⸗ grenzung Neugewinn

2 600 351

162 530 240 000

14 107 925

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1939. Aufwend ngen. Rℳ“ℳ ₰o.

Löhne und Gehälter 8 689 183,07 8

Davon An⸗ lagezu⸗ gänge..

Soziale Ab⸗ gaben.

Davon An⸗ 11 467,64

151 188,76 8 537 994

666 751,35

655 283 3 080 361 134 349 4 156 632

lagezugänge Anlageabschreibungen Zinsmehraufwand.. Ausweispflichtige Steuern Beiträge an Berufsvertre⸗ Iuxngen Zuweisungen an: Wohlfahrtskasse der Fr. Küttner A.⸗G., e. V. 100 000,—

49 460

Andere Rücklagen 1 233 095,39

Neugewun.

1 333 095 240 000

18 187 177

Erträge.

Ausweispflichtiger überschuß..... Beteiligungserträge . Grundstückserträge . .. Außerordentliche Erträge

Roh⸗ 85 17 853 913/73 1 200—

62 160, 34

269 903,54 8 18 187 177161

Pirna, den 4. März 1940.

Fr. Küttner Aktiengesellschaft. Perl. Schubert. Pohl.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabfchkuß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Dresden/ Pirna, am 18. März 1940. Dr. W. Tervooren, Wirtschaftsprüfer.

Mitglieder des Vorstandes: Ernst Perl, Vorsitzer; Dr. Paul Schubert, Dr. Wilhelm Pohl.

Mitglieder des Aufsichtsrats: Georg Lenk, Staatsminister, Dresden, Vorsitzer; Kurt Nebelung, Staatsbankpräsident, Dresden, stellv. Vorsitzer; Werner Franz, Dr., Fabrikbesitzer, Glauchau; Hugv Kütt⸗ ner, Dresden; Arthur Sadofsky, Dr.⸗Ing. Generaldirektor, Dresden. nAEnERRmRmVEVÜÜgnnrvvnEsEöö„X„᷑ [14434]

J. P. Bemberg Aktiengesellschaft, Wuppertal⸗Barmen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 10. Juli 1940, vormittags 12 Uhr, in der Gesellschaft Concordia, Wuppertak⸗Barmen, Eingang Linden⸗ straße 1—3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnver⸗ teilung sowie des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrats für das Jahr 1939.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. 8

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

.Wahl der Abschlußprüfer.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗ tionäre, die ihre Aktien gemäß §) 15 der Satzungen bis spätestens 6. Juli 1940 hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung be⸗ lassen:

In Deutschland:

bei der Deutschen Bank in Wuppertal⸗Barmen, Wupper⸗ tal⸗Elberfeld, Berlin, Frank⸗ M., Hamburg und

Bank Berlin

der Dresdner Wuppertal⸗Barmen, und Frankfurt a. M., bei der Bank der Deutschen Ax⸗ beit A.⸗G., Wuppertal, bei der Oesterreichischen Credit⸗ Anstalt in Wien, oder, soweit sie Mitglieder einer deutschen Effektengirobank sind, bei ihrer Effektengirobank, bei der Vereinigte Glanzstoff⸗ Fabriken A. G., Wuppertal⸗ Elberfeld, in der Schweiz: bei der Basler Basel, bei dem Schweizerischen Bank⸗ verein, Basel, bei der Schweizerischen Kredit⸗ anstalt, Zürich, bei den Herren Lombard, Odier & Cie., Genf, in Holland: bei dem Bankhaus Hope & Co., Amsterdam, bei der N. V. Handel⸗Maat⸗ schappij H. Albert de Bary & Co., Amsterdam, bei der Algemeene Kunstzijde Unie N. V., Arnhem. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗

Handelsbank,

in

nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem deutschen Notar nder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hin⸗ terlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wuppertal⸗Barmen, 15. Juni 1940.

Der Aufsichtsrat.

Justizrat Dr. Paul Wesenfeld,

8 Vorsitzer.

[14436]

Hannoversche Waggonfabrik Aktien⸗ gesellschaft (Hawa) in Liquidation. Die Aktionäre werden hierdurch zu der in Hannover am 11. Juli 1940, 12 Uhr, im Sitzungssaal der Dresd⸗ ner Bank Filiale Hannover in Han⸗ nover stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

Bestellung eines neuen Abwicklers. Die Aktionäre, die sich an der Haupt⸗ versammlung beteiligen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Versammlungs⸗ tage, diesen selbst nicht mitgerechnet, also spätestens am 8. Juli 1940: in Hannover: bei der Dresdner Bank Filiale Hannover oder bei der Deutschen Bank Filiale Hannover oder in Berlin: bei der Dresdner Bank oder bei der Deutschen Bank oder bei der Bank des Berliner Kassenvereins oder in Hamburg: bei der Dresdner Bank in Hamburg oder bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg oder bei einem Notar zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig 8. Kes wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge⸗ halten werden. Hannover, den 17. Juni 1940. Dex Aufsichtsrat. Holstein, stellvertr. Vorsitzer.

[14441] Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Die Aktionäte der Norddeutschen Hefeindustrie Aktiengesellschaft, Ber⸗ lin, werden hiermit zu der am Mitt⸗ woch, dem 17. Juli 1940, 10 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesell⸗ schaft, Berlin⸗Schmargendorf, Kissinger Straße Nr. 12/13, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung er⸗ gebeust eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes, des festgestellten Jahresabschlusses 1939 nebst dem Bericht des Aufsichtsrates.

. Beschluß über die Verwendung des Reingewinns.

.Entlastung des Vorstandes und des .Aufsichtsrats.

.Aufsichtsratswahl.

5. Abschlußprüferwahl.

Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden mit Bezug auf § 19 der Satzung ersucht, bis spätestens Freitag, den 12. Juti 1940, mittags 12 Uhr, im. Büro der Gesellschaft, Berlin⸗ Schmargendorf, Kissinger Str. 12/13, oder bei den nachstehend bezeichneten Stellen während der üblichen Geschäfts⸗ stunden ihre Aktien oder darüber lau⸗ tende Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank unter Bei⸗ fügung. des doppelten Nummernver⸗ zeichnisses zu hinterlegen.

Hinterlegungsstellen:

in Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank, 1“

Berliner Handels⸗Gesellschaft,

in Stuttgart: Bankhaus Josef Frisch.

Die Aktien können auch bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank (gemäß § 107 Abs. 2 des Aktien⸗ gesetzes) hinterlegt werden. In diesen Fällen ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens Sonnabend, den 13. Juli 1940, bei der Gesellschaft einzureichen. Der Hinterlegungsschein muß die Bescheini⸗ gung enthalten, daß die darauf nach Nummern verzeichneten Aktien nur gegen Rückgabe des Hinterlegungs⸗ scheines oder erst nach Schluß der Hauptversammlung ausgeliefert werden dürfen.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, daß die Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Berlin, den 18. Juni 1940. Norddeutsche Hefeindustrie

Aktiengesellschaft.

23

[8539] Volksbank Füssen A.⸗G. 8 Umtausch . der Kleinaktien zu H 20,—. 2. Aufforderung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft welche Aktien von nominal Kℳ 20,— besitzen, werden hiermit aufgefordert, diese Aktien bei der Gesellschaft in deren Geschäftsräumen, Füssen a. Lech, Straße der SA. 30, bis spätestens 30. Sep⸗ tember 1940 zum Zwecke des Um⸗ tausches einzureichen. Der Umtausch erfolgt in der Weise, daß auf je fünf Aktien von nominal Hℳ 20,— eine Aktie von nominal Kℳ 100,— ausge⸗ geben wird.

Gleichzeitig mit dieser Aufforderung zur Einreichung solcher Aktien ergeht die Androhung ihrer Kraftloserklä⸗ rung, falls sie nicht bei der unterzeich⸗ neten Gesellschaft zum Zwecke des Um⸗ tausches eingereicht werden oder in einer Anzahl eingereicht werden, welche die zum Ersatz durch neue Aktien er⸗ forderliche Zahl nicht erreicht und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü⸗ gung gestellt werden.

Füssen, den 20. Juni 1940.

Volksbank Füssen A.⸗G. Der Vorstand.

[14444]

M. B. Neumann’s Söhne, ostmärkische Weberei & Druckerei A. G., Hohenems und Wien, I., Börsegasse 14. Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung der Firma M. B. Neumann’s Söhne, ostmärkische Weberei & Druckerei A. G., welche am 9. Juli 1940 um 10,30 Uhr vormittags in den Räumen der Gesellschaft, Wien., I. Bez., Börfegasse 14, stattfinden wird.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ wie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1939 mit den Berichten des Vorstandes, des Auf⸗ sichtsrates sowie dem Bestätigungs⸗ vermerk des Abschlußprüfers.

.Beschlußrassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Bilanzgewinnes aus 1939.

.Vorlage der Reichsmarkeröffnungs⸗ bilanz zum 1. 1. 1940 mit den Be⸗ richten des Vorstandes, des Auf⸗ sichtsrates und des von der Haupt⸗ versammlung bestellten Abschluß⸗ prüfers; Beschlußfassung über die Reichsmarkeröffnungsbilanz.

.Wahl des Aufsichtsrates.

.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

7. Freie Anträge.

Nach § 14 der gesellschaftlichen Satzungen gibt der Besitz je einer Aktie das Recht auf eine Stimme. Die⸗ jenigen Herren Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen wünschen, werden eingeladen, ihre Aktien samt laufenden Coupons und Talons spätestens bis zum Ablauf des dritten der Hauptversammlung vorhergehenden Werktages an der Kasse der Gesellschaft, Wien, I., Börse⸗ gasse 14, zu hinterlegen.

Wien, am 17. Juni 1940.

Der Vorstand.

[ĩ14433] Handels⸗ und Gewerbebank

Heilbronn A. G., Heilbronn a. N.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 12. Juli 1940, vormittags 11,30 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Kaiserstraße 35, statt⸗ findenden 38. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ergebenst ein. Zur Teil⸗ nahme ist satzungsgemäß jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien spätestens

am 9. Juli 1940 bei unserer Ge⸗ sellschaft, bei einer zugelassenen Wert⸗

papiersammelbank, einem deutschen Notar, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft Aktiengesellschaft in Berlin oder bei der Württembergischen Bank in Stuttgart hinterlegt und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung beläßt. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einer deutschen Bank bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem No⸗ tar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank soll die Abschrift der Hinter⸗ legungsbescheinigung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist der Gesellschaft ein⸗ gereicht werden.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Ge⸗ schäftsberichts und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1939 mit Bericht des Aufsichtsrats. 2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für 1940.

Heilbronn, den 21. Juni 19430o.

Der Vorstand.

Der Vorstand.

47

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