Dritte Beilage zum
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 143 vom 21. Juni 1940. S. 4
Gläubiger: 111“ a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte 8 Z ee1111A1“] b) sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredie 1 c) Einlagen deutscher Kreditinstitute 487 703 072,19
d) sonstige Gläubiger.. .729 847 364,99
Von der Summe c) und d) entfallen: aa) Rℳ 261 228 113,75 auf jederzeit fällige Gelder bb) ER.ℳ 306 322 323,43 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von bb) werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. E.ℳ 16 738 140,06 innerhalb 7 Tagen 2. R. ℳ 143 103 151,52 darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3. Rℳ 128 097 431,85 darüber hinaus bis zu 12 Monaten 4. R.ℳ 18 383 600,— über 12 Monate hinaus
Liquiditätsreserven der Sparkassen: enthalten in Pos. 1 R.ℳ 169 413 000,—
2. pareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist.... b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) Schuldverschreibungen im Umlauf:
4 ½ % Goldpfandbriefe der b “ Landesbank der Rheinpro⸗ vinz Z4 956 900,—
41½ % Pfandbriefe der Rhei⸗ nischen Girozentrale u. Pro⸗ vinzialbak. 13 950 000,— Unverzinsliche Schuldverschrei⸗ — bungen der Landesbank der Rheinproving... 4 ½ % Goldkommunalschuld⸗ verschreibungen der Landes⸗ bank d. Rheinprovinzleinschl. R.ℳ 242 270,— 2 % Aufgeld von nom. R.ℳ 12 113,500 Goldkommunalschuldver⸗ schreibungen der Landesbank der Rheinprovinz, 3. Ausg.) 95 687 270,— 4 ½ % Kommunalschuldver⸗ schreibungen der Rheinischen Girozentrale u. Provinzial⸗ banunuiuik 5 634 300,— 7 % Kommunalschuldverschrei⸗ 3 bungen der Landesbank der Rheinprovinz (Annuitäten⸗ anleihe) hfl. 3 759 106,27 zu Z111““ Rheinprovinzablösungsanleihe mit Auslosungsscheinen (fünffacher Nennwert ein⸗ schließlich R. ℳ 17 919 300,— aufgelaufener Zinsen ab 1. Januar 1926 bis 31. De⸗ — zember 193959)9) . .K43 518 300,— Rheinprovinzablösungsanleihe ohne Auslosungsscheine. 118 712,50 200 257 488,91 aufgenommene Darlehen: aa) Schuldscheinanleihen . 22 279 407,01 bb) Darlehen aus fremden 8 Emissionen .. 213 970 726,01 cc) sonstige Darlehen 10 128 129,97
In bb) und cc) sind enthalten: R.ℳ 11 628 605,61 Darlehen der. EEe“ R.ℳ 8 880 925,93 Darlehen zentraler Kreditinstitute Umschuldungsaktion von 1928 gemäß Art. 4 der 2. Zinsverordng. Davon Schuldverschreibungen im Umlauf: 6 ½ % Dollarbonds § 23 380,93 zu 4,20 = R.ℳ 98 199,93 4³½ % Reichsmarkdarlehen der Deutschen Landesbanken⸗ zentrale Rℳ 97 170,— .Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen.. .Zinsen für Anleihen und aufgenommene Darlehen: anteilige R. ℳ
. . 8 308 727,46 3 097 036,45
46 378 2682,99
fällige b R. ℳ a) Schuldverschreibungen:
₰
4. Abschreibungen und Rückstellungen:
5. 6.
1. 2. 3.
a) Abschreibung auf: Bankgebäude sonstige Grundstücke.. e4* —. 58 529,— Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung... . 60 112,— b) sonstige Abschreibungen und Rückstellungen . 896 488,64 Verstärkung der Pensionsrückstellung . . .. Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Reingewinn 1939 . . . . . ..
1 328,73 18 482,10
1 034 940 47 1.“ 160 000 — . 190 001,02 1 835 619,32
2 025 620 34 Erträge. M.L. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr .. “ 190 001 02 Zinsüberschuß mit Ausnahme der in Pos. 3 nachgewiesenen Beträge 6 701 091 82 Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge aus Deckungsdarlehen und fremden Emissionen: . 11““ Ertrag: .“ aus Hypothekendarlehen 2 352 113,52 aus Kommunaldarlehen 5 295 957,57 aus Darlehen aus Mitteln fremder Emissionen.... Aufwand: für Pfandbriee . .2 024 970,12 für Kommunalschuldverschreibungen
. 716 059,67 8 364 13
4 899 675,64
788 396
für Kredite aus fremden Emissionen 651 088,67 7 575 734,43
4. Außerordentliche Ertrwäaggeaea ..
5. Sonstige Ertrwaeel 8
Düsseldorf, den 30. April 1940. Rheinische Girozentrale und Das Direktorium. Lohe. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer
der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahre
Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtscha wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
[14003]. (Abteilung der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank).
Berlin, den 10. Mai 1940. Deutsch Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Trippen.
465 924 1 520 996
9 666 410
1“ “; E11.“ Provinzialbank.
Butschkau. 8 pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bankanstalt sowie der erteilten
sabschluß erläutert, den gesetzlichen ftlichen Verhältnisse der Bankanstalt
e Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft. ppa. Dr. Purz, Wirtschaftsprüfer.
Bausparkasse der R
heinprovinz
Bilanz für den 31. Dezember 1939.
(In der Hauptbilanz mitenthalten)
Aktiva.
1. Eigene Wertpapiere.
2. Bankguthaben bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf: a) laufende.. b) feste Geldanlagen. . c) anteilige Zinsen am Festgeld.. 3. Guthaben bei den Einzugsstellen (davon bei der Rheinischen Giro⸗ zentrale und Provinzialbank E. ℳ 24 375,38) 88 Schuldner Zwischenkredite an Bausparer:
4. 5.
6.
7.
““
ausgezahlte Zwischenkredite. davon getilt .
Tilgungsdarlehen an Bausparer:
ausgezahlte Darlehen. davon bereits getilgt.. ..
Forderungen an öffentliche Bausparkassen
8. Sonstige Darlehen . 9. Rückständige Zahlungen der Bausparer. 10. Hypotheken und Grundschullden.... 11. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung:
Zugang R.ℳ 188,42, Abgang R. ℳ —,—, Abschreibung Rℳ 188,42 12. In den Aktiven sind enthalten: Forderungen an Mitglieder des Vorstands (R.ℳ —,—), an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungs⸗ trägers angehört R.ℳ 8 637,86
Davon R.ℳ 8 637,86 11.1. Passiva.
0 „ 8 5 220 000,—
461,10 2236 948
212 094 2 455
1 770 000,—
. 756 369,47 1 013 630
7 163 000,— 3 912 128,44 3 250 871 26 138 168 474 13 080
49 343
5 383 386
8
10. Gesellschaften m. b. H.
[12139] b
Der Radionta⸗Verlag G. m. b. H., Berlin NW 7, Friedrichstraße 131 d, ist durch Gesellschafterbeschluß vom 31. März 1940 aufgelöst worden. Der Kaufmann Karl Behnke, Berlin, ist Abwickler. Etwaige Gläubiger wer⸗ den hiermit aufgefordert, sich um⸗ gehend zu melden.
[14284]
Die Textil⸗ und Filzmarkt⸗Gesell⸗ schaft m. b. H., Litzmannstadt, Mittelstr. 15, ist aufgelöst. Als Liqui⸗ dator der genannten Firma fordere ich alle Gläubiger auf, ihre Anforderun⸗ gen bei mir anzumelden.
Alfons Kart.
[13480] “ Die Bruno Haase G. m. b. H., Berlin⸗Friedenau, ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten an⸗ zumelden.
Berlin⸗Friedenau, 13. Juni 1940, Der Abwickler: Max Fritzsche,
Berlin⸗Friedenau, Goßlerstr. 6.
12949] Die Firma Ernst Süßmilch GmbH. in Niedersachswerfen if aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Nordhausen (Harz), 5. Juni 1940. Ernst Süͤßmilch GmbbßB. Der Liquidator: Dr. Völmicke.
[13860] In dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung ist nach⸗ stehende Veränderung eingetreten: Der Fabrikant Franz H. Winkelmann, Ber⸗ lin SW 68, Jerusalemer Str. 32/35, 88 aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ausgeschieden. An seine Stelle ist in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft berufen worden: Herr Fabrikant Wal⸗ ter Kretzschmar, Berlin SW 68, Krau⸗ senstraße 29. 16 Berlin, den 15. Juni 1940. 1 Abrechnungsstelle für Kunstseiden⸗ ausfuhr G. m. b. H. Die Geschäftsführer: Dr. Georg Lante. Karl Lyncker,
[14620]
Ostelbisches Braunkohlensyndikat
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Satzungsänderung.
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 26. April 1940 ist der Gesellschaftsver⸗ trag geändert in § 3, Absatz 2, Anlage 11 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5, Absatz 1, Anlage III und § 13, Ziffer 2, Absatz 2. Die Worte: „Niederlausitzer Kohlenwerke“, „Ein⸗ tracht“ Braunkohlenwerke und Briket⸗ fabriken“ sind im § 13, Ziffer 2, Absatz 2 gestrichen worden.
Berlin, den 10. Juni 1940.
Die Geschäftsführung. Dr. Hotze. Klewitz.
8
13078]
In der Gesellschafterversammlung vom 22. 5. 1939 wurde die Herabsetzung des Gesellschaftskapitales von 60 000 Rℳ auf 15 000 Eℳ und weiter die Er⸗ höhung desselben auf 20 000 H.ℳ be⸗ schlossen. Gemäß §, 58 des Ges. vom 20. 4. 1892 werden die Gläubiger der
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℳ einschließlich 0,48 ãR Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 h. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Heeen 1,10 7ã ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗
eile 1,85 .ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 Nr. 144 bei der Reichsbank in Verlin
8
Berlin, Sonnabend, den 22. Juni, abends 8
0
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1940
———. 2 ᷓ—— 2
—’
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.
Dritte Anordnung über Roh⸗Nephrit⸗Steingewinnung. 18. Juni 1940.
Allgemeine Verfügung des Reichsministers der Justiz über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maßgebendem feind⸗ lichem Einfluß stehen. (§ 12 ff. der Verordnung über die Be⸗ handlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 — RGBl. I S. 191 —) vom 20. Juni 1940.
Bekanntmachung über die Einziehung von Diphtherieserum.
Bekanntmachung zum Verfahren mit Metallscheinen und Metall⸗ unterscheinen für Wehrmachtaufträge über die Einführung eines Vordruckes für die Aufstellung der Metallscheine für Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe.
Aenderung des Habenzinsabkommens vom 22. Dezember 1936 und des Beschlusses zur Neufestsetzung der Zins⸗ und Normal⸗ sätze vom 23. April 1940.
Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgesetzes.
Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlag⸗ nahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft). Vom 18. Juni 1940.
Anordnung über die Festsetzung von Preisen für Kiefern⸗ und Lärchenschwellen. Vom 18. Juni 1940.
Anordnung V 37 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung und Veräußerung von Schablonen zu Arm⸗ banduhren) vom 22. Juni 1940.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 108.
Vom
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Almtliches.
Deutsches Reich.
Die Geltungsdauer meiner Anordnung, betreffend Roh⸗ Nephrit⸗Stein⸗Gewinnung, vom 20. Juli 1937 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 165) in der Fassung vom 30. Juni 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 149) wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.
Berlin, den 18. Juni 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
—
1“
8 b Allgemeine Verfügung über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maß⸗ gebendem feindlichem Einfluß stehen (§§ 12 ff. der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 — RGBl. I S. 191 —) vom 20. Juni 1940 (9134/5 V as . 2685. 40) *).
Auf Grund der §§ 19, 27 der Verordnung über die Be⸗ handlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 Reichsgesetzbl. I S. 191) bestimme ich über die Einleitung, Uühcheh und Beendigung der Verwaltung folgendes:
8 Alllgemeine Grundsätze. 8
„Zweck des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 191) ist es, durch Einsetzung eines Ver⸗ walters das Vermögen von Unternehmen, die im Inland ihren Sitz oder eine Niederlassung haben und unmittelbar oder mittelbar unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehen, sicherzustellen und zu erhalten.
2. Als Unternehmen bezeichnet § 12 Abs. 1 VO. juristische Personen des Privatrechts, Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und Zweckvermögen. er Ausdruck „Zweckvermögen“ ist in weitestem Sinne zu verstehen. Als Unternehmen im Sinne des § 12 Abs. 1 VO. sind daher auch Gewerbebetriebe, natürliche Personen sowie Vermögens⸗ massen (z. B. inländische Sondervermögen, Nachlaßmassen, Warenlager, Agenturen) und Schiffe anzusehen. Auch für Unternehmensteile (z. B. einzelne Werke oder Betriebsstätten) kann ein Verwalter bestellt werden. Die Vorschriften des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens gelten ferner nach § 18 VO. sinn⸗
Falls zur Bestellung eines Verwalters für ein Unter⸗ nehmen die Zuständigkeit mehrerer Oberlandesgerichte ge⸗ geben sein würde, so ist das Oberlandesgericht allein zu⸗ ständig, bei dem der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens die Bestellung des Verwalters bean⸗ tragt. Die Bestellung von Verwaltern für mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt sind, jedoch ihren Sitz oder ihre Niederlassungen in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte haben, kann der Reichskommislar für die Behandlung feindlichen Vermͤgens bei einem Oberlandes⸗ gericht beantragen. Dieses Oberlandesgericht ist dann für die Bestellung von Verwaltern für sämtliche Unternehmen zu⸗ ständig. — War ein anderes Gericht in der Sache bereits tätig geworden (z. B. im Falle des § 5 der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 — RGBl. I S. 2026 —), so sind die Akten an das hiernach zuständige Oberlandesgericht abzugeben.
8. Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ist ausschließlich berechtigt, die Bestellung eines Verwalters zu beantragen. Wird die Bestellung des Verwal⸗ ters von einer anderen Stelle angeregt, so ist die Anregung an den Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Ver⸗ mögens weiterzuleiten und seinem Befinden zu überlassen, ob er einen Antrag stellen will.
9. Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat bei der Stellung des Antrags dem Ober⸗ landesgericht eine zur Führung der Verwaltung geeignete Person vorzuschlagen. Für ein Unternehmen können eine oder mehrere Personen zu Verwaltern bestellt werden. Der Reichs⸗ kommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat ferner den Umfang der Befugnisse des Verwalters zu be⸗ stimmen. Die Befugnisse des Verwalters können sowohl per⸗ sönlich als auch sachlich beschränkt werden. Beantragt der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens die Bestellung mehrerer Verwalter für ein Unternehmen, so hat er anzugeben, wie der Tätigkeitsbereich der Verwalter zueinander abgegrenzt werden soll. b
Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat ferner bei der Stellung des Antrags darzu⸗ legen, daß es sich um ein unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehendes Unternehmen handelt. Zur Feststellung des maßgebenden feindlichen Einflusses kann er die ö
Gesellschaft aufgefordert, sich bei ihr zu Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Ge⸗ sehas auch für eunchüe, dee, ini gentung nz ghenr 68 melden. 10. Juni 1940 heimen Hofrat Dr. med. 8 nk in München mit Ur⸗ behandeln.
Zeherh, ann, 10, vunt senscprik, 1““ eeeee de ete füir e it as 3. Juristische Personen des Privatrechts, die im Inland
Gesellschaft mit beschränktex Haftung. 8 8 8 ihren Sitz haben und unter maßgebendem Einfluß 1
Carl Burkhardt. 8 1 stehen, sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 VO. nicht als Feinde anzu⸗ 8
sehen. Sie sind deutsche Unternehmen. Ihr Vermögen ist 1
— nach § 4 VO. kein feindliches Vermögen. Dies gilt auch dann,
wenn alle Anteile der juristischen Person einem Feind zu⸗
gnahmte Vermögen des ehemaligen deutschen Staats⸗ stehen. ür . ““ 1I
angehörigen
Ermittlungen vornehmen, insbesondere von den Unternehmen Auskunft verlangen.
10. Das Gericht hat vor der Bestellung des Verwalters zu prüfen:
1. ob ein ordnungsmäßiger Antrag gestellt ist,
Hob es sich um ein Unternehmen handelt, das im In⸗ land seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat, und
ob die vom Reichskommissar vorgeschlagene Person für das Amt des Verwalters geeignet ist.
Hält das Oberlandesgericht die vorgeschlagene Person für ungeeignet, so ist der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens um einen neuen Vorschlag zu ersuchen. Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob das haternehmen unter maßgebendem feindlichem Einfluß steht und ob die Be⸗ stellung eines Verwalters zweckmäßig ist. Das Gericht ist ferner an die Bestimmung des Reschskommissars über Um⸗ fang und Form der Verwaltung gebunden. Die Beurteilung dieser Fragen liegt dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ob. 8 11. Die des Verwalters geschieht durch einen Beschluß, in dem das Unternehmen und die Person des Ver⸗ walters zu bezeichnen und, wenn der Verwalter nach dem Antrag des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens nicht zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen C“ befugt sein soll, seine Befugnisse genau fest⸗ zusetzen sind. Bei der Bestellung des Verwalters ist ferner an⸗ zuordnen, daß der Verwalter über die Führung der Verwal⸗ tung dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens in regelmäßigen, von diesem näher zu bestimmen⸗ den 1u Bericht zu erstatten hat. em Verwalter ist eine Bestallung auszuhändigen, die
aa) Pfandbriefe. . 363 358,12 106 901,—
bb) Kommunalschuldverschreibungen 965 121,94 153 760,62
cc) Rheinprovinz⸗Ablösungsanleihe mit Auslosungsscheinen..
Reste aus bereitgestellten Vertragssummen... 22 671 Sonstige Gläubiger (davon Rheinische Girozentrale bank, Düsseldorf, Rℳ 587 345,840 . . 606 619 Sparbeträge der Bausparer 3 829 293
2. und Provinzial⸗ 4. Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bausparkassen.. 608 5. 6. 7 8.
—,— 409 993,73 “ 1 328 480,06 670 655,35 Schuldscheinanleihen . 119 568,— Darlehen aus fremden Emissionen 116 335,61 — sonstige Darlehenrn 772 919,45 —,—
E8äq117157
Sparbeträge aus zeitweise außer Kraft gesetzten Verträgen.. . 31 633 Zeitrenten (davon Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf, R.ℳ 116 177,6)) . .. T5227 305,12 670 555,35 2 312 958 Sicherheitsrücklaggeellllelele . Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte).. 4 470 452 Sicherheitsrücklage 1AX“ Außerdem R.ℳ 14 663 444,48 Entschuldungsdarlehen 9. Sonderrückanaegeel y . .. Stammkapital. ... ... 30 000 000 10. Wertberichtigunen “ Rücklagen nach § 11 KWG.: 11. Betriebsüberschuß: 8 a) gesetzliche Rückaae . a) Vortrag aus dem Vorjarlllt 4 706,51 b) sonstige Rücklagen nach 5 11 KWGB.. . b) Ueberschuß 19909.l.. . ꝛ22Z 105,10 .Pensionsrückstelluuungg . Zugeteilte, noch nicht abgerufene Vertragssummen Rℳ 1 251 000,—
Ruckstellungen . ....... Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen Davon E.ℳ 3 560 415,85 Anteilzinsen . Bausparkasse..
Reingewinn: a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahrt 190 001,02 b) Gewinn 1399 1 835 619,32
„Eigene Ziehungen im Umlauf R. ℳ —,—
„Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) R. ℳ 265 425,37
Bekanntmachung. Das mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 1938 (Deut⸗
11 Genofsenschaften. se Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. Dezember 1938) be⸗ 8 G schla
308 458 322 964 38 884 45 000 170 438
8 Inlandsunternehmen, die unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehen, ist in der Regel die Verwaltung und nicht die Abwesenheitspflegschaft (§ 5 der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 — RGBl. I S. 2026 —) die geeignete Form. Die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft kommt grundsätzlich nur zur Wahrung von Vermögensangelegenheiten solcher Unternehmen in Betracht, die nicht im Inland ihren Sitz oder eine Nieder⸗ lassung haben.
[14621] Einladung zu der am Sonntag, den 30. Junt 1940, um 15 Uhr in Aussig im „Sudetendeutschen Hof“ (Palace⸗Hotel) 1. “ agesordnung: 5 383 386 1. Eröffnung und Begrüßung. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1939. 2. Verlesung der letzten Verhandlungs⸗ (In der Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Hauptbilanz nicht mitenthalten) schrift. ee. — 3. Geschäftsbericht des Vorstandes. 88 ‚Bericht über die gesetzliche Prüfung. 3 .Genehmigung der Jahresrechnung 78 435,59 und des Gewinnverteilungsvor⸗
wird gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 1XX“
Berlin, den 20. Juli 1940.
Der Reichsminister des Innern. 5. Voraussetzung für die Bestellung eines Verwalters ist, I1X““ daß es sich um ein Unternehmen handelt, das seinen Sitz oder eine Niederlassung im Inland hat und unter maßgeben⸗ dem feindlichem Einfluß steht. Für Grundstücke ist nach § 18. VO. erforderlich, daß das Grundstück im Inland gelegen ist und einem Feind gehört. Steht das Grundstück im Eigentum einer Gesamthands⸗ oder Bruchteilsgemeinschaft, so ist nur die Bestellung eines Verwalters für den Eigentumsanteil des Feindes zulässig. Josef Israel Loeb 6. Zur Einleitung und Aufhebung der Verwaltung sind wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von nach §§ 13, 17 VO. die Oberlandesgerichte zuständig. Die
v — 1 einheitliche Lenkung der Verwaltung von Unternehmen und “ die nberben zncgener 9n cgos 18 Grundstücken liegt en auf Grund des § 19 Satz 2 VO. be⸗
3 8 stellten Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Ver⸗ Reiche ver aMen erklärt. mögens ob. Er untersteht dem Reichsminister der Justiz un⸗ er bei Beendigung des Amts zurückzugeben hat.
Berlin, den 18. Juni 1940. mittelbar. ““X“ 12. Das Oberlandesgericht, das für die Bestellung des Der Reichsminister des Innerr. Einleitung der Verwaltung. oö 89 58 an erätung, 8
.: Du hart. „Das Oberlandesgericht bestellt den Verwalter auf An⸗ und die Zohe der zu erstattenden Auslagen festzusetzen (§ 1
8 trag b Reichskommissars Fuür bin Behandlung Feinnfichen VO.). Vor der Festsetzung ist der Reichskommissar für die Vermögens. Oertlich zuständig zur Bestellung des Verwal⸗ Behasets 18. Benesetens, h Fee 1 ters ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Unter⸗ 13. Die Bestellung des Verwalters wird mit der Bekannt⸗ nehmen seinen Sitz oder seine Mederlassung hat⸗ handelt es machung an den Verwalter wirksam. Mit diesem Zeitpunkt sich um eine Vermögensmasse, so ist das Oberlandesgericht tritt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 VO. das Ruhen der Befugnisse
6 400 000,—
6 400 000 6 811
7 400 000 7 500 000 3 677 979
4 679 862
EEoE66613 9 8561111585
8 — Geschäfts⸗ und Ver ngskosten: 1““ a) Gehälter und Lbhnhnhen . 8 8— b) Soziale Abgabbtbenn . 1 484,01 schlages. 8 c) Sonstige Aufwendungenn . 19 723,53 99 643 6. Abänderung der §§ 2, 13, 15 und Abschreibungen: Betriebs⸗ und Geschäftsausstattuung . 89 1 1. der 2 Hen. Indeem teserbtasetehs then⸗ 8 veegerhebe heheast Vortrag aus dem Vorjahr.. 4 706,51 Laut § 30 2 Satzungen ist die a) aus weiterbegebenen Bankakzepten R ℳ —,— 3 3 : Ueberschuß 1989 * 88,16 Hauptversammlung beschlußfähig, wenn b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Ban! — wenigstens der zehnte Teil der Mit⸗ REℳ , ““ . 8 glieder in derselben anwesend oder ver⸗ ¹) aus sonstigen Rediskontierungen R.ℳ 1.316,12 ds eg ist. vn 8 vmmesen che Zehntel In den Passiven sind enthalten: G 1 der Mitglieder nicht erschienen, ist die a) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 KEG. (Passiva 1, Hauptbe dsammtung nadf einer Holben 2, 3, 5 und 15) ERℳ 826 316 002,99 1 Stunde Wartezeit ohne Rücksicht auf die b) Gesamtverpflichtungen nach 5 16 KW G. (Passiva 1, 3, Zahl der Anwesenden beschlußfähig., s und 18 910 99 Wir bitten die Mitglieder, die Teil⸗ .Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 82G. nahme an der Haupiversammlung zu (Passiva 8 und 9 einschließlich Zuweisung aus dem Rein⸗ ermöglichen oder im Falle der Verhin⸗ gewinn 1939) Eℳ 87 000 000,— derung einen Berufskameraden mit der Vertretung zu. betrauen. Die bezügliche Vollmacht wird der besonderen brief⸗ lichen Einladung beigeschlossen. Für den Vorstand der „Wiveda“ Wirtschaftsvereinigung der Apothekenbesitzer im Sudetengau,
Bekanntmachung.
Das Vermögen des durch Bekanntmachung vom 14. Fe⸗ bruar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40 vom 16. Fe⸗ bruar 1940) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig er⸗
6 811 klärten 126 643
4 706 50 082
Erträge. “ Vortrag aus dem Betriebsüberschuß des Vorjahres LCEoW insüberschiuiuß C . Verwaltungskostenbeiträge: a) einmalige 5 074,06 b) laufenidie .. 54 710,36 . Außerordentliche Ertrgge. . Sonstige Erträgeeaea. .. 9 912
Düsselvdorf, den 30. April 1940. 126 643
Bausparkasse der Rheinprovinz 1“ (Rheinische Girozentrale und Provinzialbank). “
Das Direktorium. Lohe. Dr. Trippen. Butschkau.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
824 der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Bausparkasse der Rheinprovinz
“ sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der
59 784 2 157
895 581 473 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1939.
——————VV—ꝛ—Z—ÿ—O——ꝛ—BMB—B—- ————————-———
8 Aufwendungen. 1. Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten:
Dritte Anordnung betreffend Roh⸗Nephrit⸗Steingewinnung. Vom 18. Juni 1940.
—
a) Gehälter und Lböhhernl 2 887 852,19 b) soziale Abgaben 69 756,34 c) sonstige Aufwendungen 709 246,84 .Satzungsmäßige Aufwendungen für den Rheinischen Fparlassen- und Giroverband und den Provinzialverband der Rheinprovinz. 8. Steuern und Abgaben.. „
3 666 855 200 000
2 478 993
Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er esetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Pausparkasse der Rheinprovinz wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
Berlin, den 10. Mai 1940.
er den Jahresabschluß erläutert, den
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktien gesellschaft.
Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer. ppa.
Dr. Purz, Wirtschaftsprüfen
registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Aussig: Mr. Adolf Klepsch, m. p. Obmann⸗Stellv. Mr. Gustav Weigend, m. .
Obmann.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗
kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne
ich an. 1“1“ 8
zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen befindet.
. *) Die Allgemeine Verfügung gilt nicht für das Protektorat Böhmen und ͦüähren. I
CC116 7½ 82 * 5
aller Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) sowie der Leiter oder der sonst zur Vertretung oder Verwad⸗ tung befugten Personen (Gesellschafter, Prokuristen, Hand⸗ lungsbevollmächtigten) ein. Aus hafter Grunde wird es in AZIA161A“ 1.828 1 58 “ 1“